Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot bekommt neuen Zündstoff. Ein rund 1.500 Seiten starkes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach Auffassung der Gutachter eindeutig verfassungswidrig sei.

Ausgewertet wurden nach Angaben der Gutachter mehr als 30.000 öffentliche Belege – darunter Parteiprogramme, Wahlprogramme, Reden, Pressemitteilungen, parlamentarische Initiativen und Beiträge in sozialen Netzwerken.
Der zentrale Vorwurf: Die AfD greife nach Einschätzung der Gutachter zentrale Grundlagen unserer Verfassung an – insbesondere die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und grundlegende Grundrechte.

Wichtig ist aber auch: Ein Gutachten ist noch kein Urteil. Ob eine Partei tatsächlich verboten wird, entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag könnten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.

Für mich ist klar: Wer unsere Demokratie ernst nimmt, darf solche Erkenntnisse nicht einfach abtun. Eine wehrhafte Demokratie muss genau hinschauen, wenn eine Partei systematisch an den Grundlagen unseres Zusammenlebens rüttelt.
Es geht nicht um politische Bequemlichkeit. Es geht um den Schutz des Grundgesetzes, der Menschenwürde und unseres demokratischen Rechtsstaats.

Demokratie schützt sich nicht von allein. Sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die wachsam bleiben.
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