Photovoltaik und Luft-zu-Luft-Wärmepumpe: Die perfekte Kombination gegen Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit und Stromkosten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Während über Wärmepumpen meist im Zusammenhang mit dem Heizen im Winter gesprochen wird, wird ein entscheidender Vorteil oft übersehen: Luft-zu-Luft-Wärmepumpen sind im Sommer echte Alleskönner.

Sie können kühlen, entfeuchten, die Raumluft filtern und sorgen selbst an extrem heißen Tagen für ein angenehmes Raumklima. In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage entsteht eine Kombination, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich überzeugt.

Ein Blick auf meine eigenen Verbrauchsdaten aus Juni 2026 zeigt dies eindrucksvoll.

Meine Photovoltaikanlage erzeugte im Juni 521,0 kWh Strom. Davon wurden 366,1 kWh in das öffentliche Stromnetz eingespeist, während 154,9 kWh direkt selbst genutzt wurden. Für den eingespeisten Strom erhalte ich derzeit lediglich 8,5 Cent je Kilowattstunde.

Im gleichen Zeitraum verbrauchte meine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe nur 163,8 kWh Strom. Dabei herrschten an einzelnen Tagen Außentemperaturen von über 42 Grad Celsius. Trotz dieser extremen Hitze konnten mehrere Räume angenehm gekühlt werden. Gleichzeitig wurde die Luftfeuchtigkeit reduziert und die Raumluft über integrierte Filter gereinigt.

Gerade die Entfeuchtung wird häufig unterschätzt. Nicht allein die Raumtemperatur entscheidet darüber, ob wir uns wohlfühlen. Hohe Luftfeuchtigkeit macht selbst Temperaturen von 26 Grad oft unangenehm. Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe entzieht der Raumluft Feuchtigkeit. Dadurch fühlen sich bereits 25 bis 26 Grad im Haus angenehm kühl an.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich im Vergleich zu einer Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe.

Zwar können viele Luft-zu-Wasser-Wärmepumpen ebenfalls kühlen, allerdings funktioniert dies im Regelfall nur dann, wenn eine Fußbodenheizung oder ein anderes wassergeführtes Kühlsystem vorhanden ist. In Wohnhäusern erfolgt die Kühlung meist über die Fußbodenheizung und kann die Raumtemperatur in der Regel nur um etwa 2 bis 3 Grad Celsius absenken.

Eine stärkere Kühlung ist meist nicht möglich, weil sich sonst Kondenswasser auf dem Fußboden bilden kann. Dieses Kondenswasser könnte Bodenbeläge beschädigen und zur Rutschgefahr werden. Deshalb begrenzen die Anlagen die Kühlleistung automatisch.

Hinzu kommt: Eine Luft-zu-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Raumluft keine Feuchtigkeit. Gerade an schwülen Sommertagen bleibt die Luft deshalb oft drückend. Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe kühlt dagegen nicht nur deutlich effektiver, sondern sorgt gleichzeitig für trockene und angenehm frische Luft.

Noch deutlicher wird der Unterschied im Vergleich zu einer mobilen Monoblock-Klimaanlage. Solche Geräte arbeiten mit einem Abluftschlauch, erzeugen im Raum Unterdruck und ziehen dadurch ständig warme Außenluft nach. Deshalb benötigen sie für die gleiche Kühlleistung erheblich mehr Strom.

Während meine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe im Juni nur 163,8 kWh verbrauchte, hätte eine typische Monoblock-Klimaanlage für eine vergleichbare Kühlleistung je nach Gerät schätzungsweise 230 bis 300 kWh benötigt. Das entspricht einem Mehrverbrauch von rund 40 bis 80 Prozent.

Aus ökologischer Sicht ergänzen sich Photovoltaik und Luft-zu-Luft-Wärmepumpe nahezu perfekt. Ausgerechnet an sonnigen und heißen Tagen produziert eine Photovoltaikanlage den meisten Strom – genau dann, wenn der Kühlbedarf am größten ist.

In meinem Fall gibt es allerdings noch einen Nachteil: Die Photovoltaikanlage befindet sich auf einem separaten Carport und nicht direkt am Wohnhaus. Deshalb konnte der überschüssige Solarstrom die Wärmepumpe bislang nicht unmittelbar versorgen.

Stattdessen wurden 366,1 kWh ins öffentliche Netz eingespeist, während die Wärmepumpe ihren Strom über das öffentliche Netz bezog.

Genau hier kommt eine der spannendsten Neuerungen des Jahres 2026 ins Spiel: Energy Sharing.

Seit Juni 2026 besteht in Deutschland die gesetzliche Grundlage, selbst erzeugten Strom unter bestimmten Voraussetzungen auch über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung sind unter anderem Smart Meter, die Teilnahme im gleichen Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers sowie die technische und vertragliche Umsetzung.

Für Anlagen wie meine eröffnet dies völlig neue Möglichkeiten. Die 366,1 kWh, die heute noch für 8,5 Cent je Kilowattstunde eingespeist werden, könnten künftig bilanziell dem eigenen Haus zugeordnet und beispielsweise von der Luft-zu-Luft-Wärmepumpe genutzt werden.

Da der monatliche Strombedarf der Wärmepumpe mit 163,8 kWh deutlich unter der eingespeisten Strommenge liegt, könnte der Kühlbetrieb im Sommer rechnerisch vollständig mit dem selbst erzeugten Solarstrom gedeckt werden. Der Netzbezug für die Klimatisierung ließe sich dadurch weitgehend vermeiden.

Auch wenn beim Energy Sharing weiterhin Netzentgelte und gesetzliche Preisbestandteile anfallen, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit des selbst erzeugten Solarstroms erheblich.

Wer seine Anlage dafür vorbereiten möchte, sollte beim zuständigen Verteilnetzbetreiber nach den Möglichkeiten für Energy Sharing fragen, ein Smart Meter installieren lassen und prüfen, ob Erzeugungsanlage und Verbrauchsstelle im gleichen Netzgebiet liegen.

Meine Zahlen aus dem Juni 2026 zeigen eindrucksvoll, welches Potenzial bereits heute vorhanden ist.

Eine Photovoltaikanlage, kombiniert mit einer Luft-zu-Luft-Wärmepumpe und künftig Energy Sharing, verbindet Klimaschutz, Wohnkomfort, gesunde Raumluft und wirtschaftliche Vernunft.

Gerade in Zeiten zunehmender Hitzewellen ist das nicht nur eine technische Spielerei, sondern ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Wohnens.

Rückblickend bin ich froh, dass ich:

  • Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Carport bauen ließ,
  • Einen Vollstromer fahre (Verbrauch gegenüber einem Verbrenner je 100 km nur 2,25 € je 100 km),
  • Eine Luft-zu-Luft-Wärmepumpe installiert wurde.

Und welche Noch-Offenen Baustellen gibt es und warum?

Im Badezimmer habe ich keine Wärmepumpe bisher installiert. Diese muss noch eingebaut werden. Zum Trocknen von Handtücher ist eine Luft-Zu-Luft-Wärmepumpe besser, als eine Infrarotheizung.

Auch das Wasser muss noch durch einen Durchlauferhitzer umgestellt werden. Bei einem Zweipersonenhaushalt wird auch weniger Warmwasser benötigt, als mit 4 Personen.

Auf dem Dach sind bei mir allerdings große Fenster (10 m² insgesamt vorne und hinten). Diese gehen elektrisch seitlich auf. Dadurch fehlt derzeit noch die Fläche für eine größere Photovoltaikanlage.

Aussenwärmepumpe auf Dachgaube

Darüber hinaus musste zunächst eine Außen-Wärmepumpe noch auf die Dachgaube gestellt werden, weil der Nachbar sich beklagt hatte, da diese wohl um 1,2 m von der Grenze weg sein sollten.

Fakt ist jedoch:

Diese Aussage ist falsch.

Deshalb kann ich diese Photovoltaikanlage in meinem speziellen Fall auch noch versetzen.

Dadurch habe ich dann die Möglichkeit zunächst einmal die Dachgauben für Photovoltaikanlage zu nutzen.

Zusätzlich würde noch Platz für eine Photovoltaikanlagen bis zur Grundstücksgrenzesein,

In Baden-Württemberg muss kein Grenzabstand gehalten werden.

Und auch neben den Fenstern kann voraussichtlich in zwei bis vier Jahren eine Photovoltaikanlage direkt auf den Dachziegeln als flexible Fotovoltaikanlage installiert werden.

Dann lassen sich auch die Dachflächenfenster komplett ohne Behinderung durch eine Photovoltaikanlage öffnen.

Übrigens:

Flexible Photovoltaikanlagen können inzwischen auch schon als flexiblen Sonnenschutz auf Sonnenschirme und Markisen verbaut werden.

Damit kann dann auch Energie nicht nur durch Photovoltaik und Balkonkraftwerke, sondern auch über Markisen gewonnen werden.

Noch ist dies oben ein KI-Bild, aber es gibt bereits Firmen, die tatsächlich flexible Photovoltaik-Markisen herstellen.

Allerdings derzeit noch zu teuer. Das wird noch etwa zwei bis vier Jahre dauern, bis diese Preise ebenso fallen.

Dachflächenfenster 2 x 2,5 Meter auf jeder Seite

#Photovoltaik #LuftZuLuftWärmepumpe #EnergySharing #Klimaschutz #Energiewende

Weitere Fotos

Beispiele von Firmen, die flexible Photovoltaik-Markisen herstellen:

  • Israel: Apollo-Power https://apollo-power.com/
  • Frankreich: Mintjavila: https://www.mitjavila.com/the-solar-awning/?lang=en
  • China: Awnlux https://www.awnlux.com/
  • USA, Nevada: Xponent Power: https://xponentpower.com/

Ist Art. 14 des Grundgesetzes sozialistisch oder einfach nur ein Grundgesetz, das Recht und Pflicht zusammenfügt?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Immer wieder wird behauptet, der Satz „Eigentum verpflichtet“ sei eine sozialistische Idee. Ein Blick in das Grundgesetz zeigt jedoch etwas anderes: Diese Formulierung gehört seit dem 23. Mai 1949 zu den tragenden Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Artikel 14 Absatz 1 schützt ausdrücklich das Eigentum und das Erbrecht. Jeder darf Eigentum besitzen, erwerben und vererben. Gleichzeitig bestimmt das Grundgesetz, dass der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums regeln darf. Eigentum ist also ein Grundrecht – aber kein grenzenloses.

Der oft zitierte Satz aus Artikel 14 Absatz 2 lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist keine sozialistische Forderung, sondern Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Wer Eigentum besitzt, genießt Rechte, trägt aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.

Zum Gemeinwohl gehört heute auch der Schutz des Klimas. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 deutlich gemacht. Wer durch den Gebrauch seines Eigentums erheblich zum Klimawandel beiträgt, berührt daher auch Belange des Gemeinwohls. Artikel 14 GG verbindet damit auch beim Klimaschutz die Freiheit des Eigentums mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit.

Dass Eigentum nicht ausschließlich den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt.

Das Grundgesetz schützt die freie Marktwirtschaft, das Privateigentum und die persönliche Freiheit. Gleichzeitig verlangt es, dass Eigentum nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt. Beispiele sind das Bau- und Umweltrecht, der Denkmalschutz oder das Mietrecht.

Wer deshalb behauptet, Artikel 14 sei ein Beweis für Sozialismus, greift zu kurz. Das Grundgesetz verbindet Freiheit mit Verantwortung, Rechte mit Pflichten und Eigentum mit Gemeinwohl.

Meine Schlussfolgerung: Wer also durch fossile Energie oder durch deren Nutzung aktiv ist, gefährdet nicht nur das Klima, sondern auch das Gemeinwohl.

Quellen:
Grundgesetz, Artikel 14 GG (Bundesministerium der Justiz)
Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss vom 24.03.2021

#Grundgesetz #Artikel14 #EigentumVerpflichtet #Gemeinwohl #Demokratie  

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen