AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 9: Hier von 801 bis 900

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.

Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.

Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.

Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.

Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.

801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.

802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.

803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.

804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.

805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.

806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.

807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.

808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.

809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.

810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.

811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.

812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.

813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.

814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.

815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.

816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.

817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.

818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.

819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.

820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.

821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.

822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.

823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.

824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.

825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.

826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.

827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.

828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.

829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.

830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.

831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.

832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.

833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.

834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.

835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.

836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.

837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.

838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.

839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.

840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.

841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.

842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.

843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.

844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.

845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.

846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.

847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.

848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.

849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.

850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.

851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.

852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.

853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.

854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.

855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.

856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.

857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.

858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.

859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.

860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.

861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.

862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.

863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.

864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.

865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.

866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.

867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.

868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.

869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.

870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.

871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.

872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.

873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.

874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.

875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.

877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.

878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.

879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.

880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.

881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.

882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.

883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.

884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.

885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.

886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.

887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.

888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.

889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.

890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.

891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.

892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.

893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.

894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.

895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.

896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.

897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.

898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.

899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.

900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.

Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.

Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen

Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:

Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.

Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.

Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.

Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.

Meine persönliche Schlussfolgerung

Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.

Werner Hoffmann

Fortsetzung folgt

Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.

Als nächster und letzter Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000

Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

Studie enthüllt: Warum Terroranschläge das Wahlverhalten verändern – und weshalb die AfD davon besonders profitiert

Ein Beitrag von

Marc Raschke

Dass die AfD bei Wahlen überproportional stark von Anschlägen profitiert, ist kein Märchen, sondern wissenschaftlich erwiesen. Eine #Studie der Uni Frankfurt hat deutsche Kommunen seit 2010 untersucht, in denen es zu Anschlägen gekommen war. Das traurige Fazit: Terroranschläge beeinflussen das #Wahlverhalten in betroffenen Gemeinden deutlich, wurden in dieser Hinsicht aber bisher unterschätzt.

In Gemeinden mit erfolgreichen Anschlägen (erfolgreich im Sinne von z. B. „Bombe detonierte tatsächlich“) stieg der AD-Stimmenanteil bei Landtagswahlen um etwa 4,5 Prozentpunkte (rund 26 % mehr als in anderen Regionen). Besonders bizarr: Etwa 75 Prozent der betrachteten Anschläge waren rechtsextrem und richteten sich überwiegend gegen #Ausländer – #Rechtsextreme wurden also selbst zu Terroristen. Und trotzdem profitiert die AD davon.

Drei zentrale Mechanismen machen die Autor:innen der Studie für dieses Phänomen verantwortlich:

  • Terror mobilisiert zur Wahl: Die #Wahlbeteiligung steigt lokal um rund 16 Prozentpunkte, wovon die AfD überproportional profitiert.
  • Einstellungen verschieben sich nach rechts: Sorgen über #Zuwanderung nehmen zu, besonders bei politisch bislang Inaktiven, Parteilosen und Menschen ohne Hochschulabschluss.
  • Lokale Medien berichten stark über erfolgreiche Anschläge und thematisieren den Islam, während der #Rechtsextremismus der Täter oft in den Hintergrund tritt.

Angesichts hoher AfD-Umfragewerte vor Landtagswahlen wird daher inzwischen jeder Anschlag als potenzieller Wahlkampffaktor angesehen. Dieser Effekt zeigte sich vor allem bei Landtagswahlen (Erklärung: Innere #Sicherheit ist stark Ländersache, Anschläge werden regional wahrgenommen). Und was haben wir in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin demnächst? Genau: Landtagswahlen.

#Terrorismus #Wahlverhalten #Demokratie #Rechtsextremismus #Politik

Quelle der Studie:
Sabet, Navid; Liebald, Marius; Friebel, Guido (2025): Terrorism and Voting: The Rise of Right-Wing Populism in Germany. American Economic Journal: Economic Policy, Band 17, Ausgabe 3, S. 407–440. 

Quelle des Beitrags von Marc Raschke:
https://www.linkedin.com/posts/marc-raschke-109787163_studie-wahlverhalten-auslaeunder-share-7487125778443210752-eYqi/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

Angriff auf die Informationsfreiheit? Warum das IFG jetzt zum Streitfall für Demokratie und Pressefreiheit wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen seit 2006 das Recht, Informationen und Dokumente von Bundesbehörden anzufordern. Ziel ist es, staatliches Handeln transparenter zu machen und die demokratische Kontrolle zu stärken.

Nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und eines Bündnisses von 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen diese Rechte nun auf dem Spiel. Sie kritisieren die geplanten Änderungen am IFG als erheblichen Rückschritt für Pressefreiheit, Transparenz und demokratische Kontrolle.

Zu den kritisierten Plänen gehören unter anderem höhere Kosten für Antragsteller, umfangreichere Schwärzungen von Dokumenten sowie weitere Einschränkungen beim Zugang zu amtlichen Informationen. Nach Auffassung der Kritiker könnten dadurch Recherchen deutlich erschwert und die Kontrolle staatlichen Handelns geschwächt werden.

Der DJV weist darauf hin, dass das IFG in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen habe, Korruption, Machtmissbrauch und politische Fehlentscheidungen aufzudecken. Ohne den gesetzlichen Auskunftsanspruch wären zahlreiche investigative Recherchen kaum möglich gewesen.

Die Unterstützer des offenen Briefes fordern deshalb die Bundesregierung und den Bundestag auf, die geplanten Einschränkungen nicht umzusetzen. Sie sehen in einer starken Informationsfreiheit einen unverzichtbaren Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates.

Befürworter der Reform argumentieren hingegen, Behörden müssten vor übermäßiger Bürokratie geschützt und missbräuchliche Anfragen begrenzt werden. Wie das Gesetz am Ende ausgestaltet wird, entscheidet das parlamentarische Verfahren.

Fest steht jedoch: Die Diskussion über das Informationsfreiheitsgesetz betrifft nicht nur Journalistinnen und Journalisten. Sie betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, denn Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung für Vertrauen in den Staat und eine funktionierende Demokratie.

#Informationsfreiheit #IFG #Pressefreiheit #Demokratie #Transparenz

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Quellen:

• Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Offener Brief „Hände weg vom IFG! Retten Sie die Informationsfreiheit!“
https://www.djv.de/news/offene-briefe/informationsfreiheitsgesetz-retten/

• Transparency International Deutschland: Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz
https://www.transparency.de

• FragDenStaat: Informationen und Unterstützung zum Informationsfreiheitsgesetz
https://fragdenstaat.de

Wer Hass sät, will Hass ernten: Die Maske ist gefallen

Beitrag von Martin Leissl

Wer Hass sät, will Hass ernten. Die Maske ist nicht erst im Interview mit Dunja Hayali gefallen. Wer schon immer genau hingeschaut hat, hat es auch früher gesehen. Die Verachtung, die Wut und der Hass sprudeln nur so aus ihren Worten und Gesichtsausdrücken.

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Da gibt es nichts Normales, nichts Demokratisches, auch wenn man sich selbst als konservativ-freiheitlich-liberal bezeichnet.

Sie wollen mit ihrem geballten Hass über alle Menschen und Institutionen herfallen, die nicht in ihr faschistisch-rechtsextremes Weltbild passen.

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Wer darauf vorbereitet ist, den wird es nicht überraschen. Wir dürfen uns nicht auf ein Verbotsverfahren verlassen, das vielleicht niemals kommt.

Wir müssen selbst Widerstand leisten, uns vernetzen und den Faschisten zeigen, dass wir ihnen nicht kampflos das Feld überlassen.

Das ganze Interview:
https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/sgs-weidel-hayali-102.html

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Ich bin Fotograf und poste über Politik, Demokratie #Toleranz #Vielfalt und #Menschenrechte, wenn ich nicht Baustellen, Events oder Portraits fotografiere.

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Mein aktuelles Demokratie-Fotoprojekt:

»Seid mutig – seid Menschen«:
https://seid-mutig-seid-menschen.de

Wer Haltung zeigen will, aber nicht weiß wie, den unterstütze ich gerne!

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#Toleranz #Vielfalt #Menschenrechte #Demokratie #Antifaschismus

Quelle:
https://www.linkedin.com/posts/fotograf-frankfurt-martin-leissl_toleranz-vielfalt-menschenrechte-share-7479470588688904192-QIAj/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

** KI-Fotos – ergänzt von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Strategie von Weidel wird auch in diesem Interview deutlich:

  1. Unangenehme Fragen weicht sie aus und versucht sich in der Opferrolle darzustellen.
  2. Aus der Opferrolle (ihr macht framing …)
  3. Daraus erfolgt dann der Gegenangriff. Weidel lenkt damit von unangenehmen Fragen ab.

Leider gibt es Menschen mit einem niedrigen IQ, die sich so einfangen lassen.

EU-Verfahren gegen ESN-Partei: Der nächste Kratzer für die AfD

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Das Europäische Parlament hat ein Verfahren gegen die ESN-Partei – Europe of Sovereign Nations Party angestoßen. Diese Partei ist nicht identisch mit der ESN-Fraktion im Europaparlament. Genau dieser Unterschied ist wichtig.

Denn in sozialen Netzwerken wird derzeit teilweise behauptet, die AfD fliege bei Erfolg automatisch aus dem EU-Parlament. Das stimmt nach bisherigem Stand leider nicht.

Geprüft wird, ob die ESN-Partei gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt.

Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Minderheitenschutz.

Sollte die Prüfung erfolgreich sein, könnte die ESN-Partei ihren Status als europäische Partei verlieren.

Damit wären vor allem EU-Finanzierung und politische Privilegien betroffen.

Die AfD selbst würde dadurch aber nicht automatisch verboten. Auch die Mandate der AfD-Abgeordneten im Europaparlament würden dadurch nicht automatisch entfallen.

Trotzdem ist dieses Verfahren politisch hoch bedeutsam. Denn es zeigt: Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck auf das Umfeld der AfD.

Für die AfD ist das ein weiterer Kratzer im Lack.
Nicht juristisch im Sinne eines direkten Parteiverbots, aber politisch und öffentlich sehr wohl.

Aus meiner Sicht wird dadurch erneut deutlich, dass die AfD und ihr europäisches Bündnis nicht einfach nur „konservativ“ wahrgenommen werden.

Vielmehr steht inzwischen die Frage im Raum, ob Teile dieses politischen Umfelds mit den demokratischen Grundwerten Europas vereinbar sind.

Das ist für die AfD unangenehm. Denn jedes solche Verfahren schwächt das Bild, das sie selbst gerne von sich zeichnet.

Fest steht:

Die AfD fliegt dadurch nicht automatisch aus dem EU-Parlament.

Aber politisch bleibt hängen:

Europa schaut genauer hin. Und jeder neue Prüfpunkt führt zu weiteren Kratzern bei der AfD.

#AfD #Europa #ESN #Demokratie #Europaparlament

Ist Art. 14 des Grundgesetzes sozialistisch oder einfach nur ein Grundgesetz, das Recht und Pflicht zusammenfügt?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Immer wieder wird behauptet, der Satz „Eigentum verpflichtet“ sei eine sozialistische Idee. Ein Blick in das Grundgesetz zeigt jedoch etwas anderes: Diese Formulierung gehört seit dem 23. Mai 1949 zu den tragenden Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Artikel 14 Absatz 1 schützt ausdrücklich das Eigentum und das Erbrecht. Jeder darf Eigentum besitzen, erwerben und vererben. Gleichzeitig bestimmt das Grundgesetz, dass der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums regeln darf. Eigentum ist also ein Grundrecht – aber kein grenzenloses.

Der oft zitierte Satz aus Artikel 14 Absatz 2 lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist keine sozialistische Forderung, sondern Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Freiheit und Verantwortung gehören zusammen. Wer Eigentum besitzt, genießt Rechte, trägt aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.

Zum Gemeinwohl gehört heute auch der Schutz des Klimas. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 deutlich gemacht. Wer durch den Gebrauch seines Eigentums erheblich zum Klimawandel beiträgt, berührt daher auch Belange des Gemeinwohls. Artikel 14 GG verbindet damit auch beim Klimaschutz die Freiheit des Eigentums mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit.

Dass Eigentum nicht ausschließlich den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt.

Das Grundgesetz schützt die freie Marktwirtschaft, das Privateigentum und die persönliche Freiheit. Gleichzeitig verlangt es, dass Eigentum nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern auch Rücksicht auf die Gemeinschaft nimmt. Beispiele sind das Bau- und Umweltrecht, der Denkmalschutz oder das Mietrecht.

Wer deshalb behauptet, Artikel 14 sei ein Beweis für Sozialismus, greift zu kurz. Das Grundgesetz verbindet Freiheit mit Verantwortung, Rechte mit Pflichten und Eigentum mit Gemeinwohl.

Meine Schlussfolgerung: Wer also durch fossile Energie oder durch deren Nutzung aktiv ist, gefährdet nicht nur das Klima, sondern auch das Gemeinwohl.

Quellen:
Grundgesetz, Artikel 14 GG (Bundesministerium der Justiz)
Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss vom 24.03.2021

#Grundgesetz #Artikel14 #EigentumVerpflichtet #Gemeinwohl #Demokratie  

AfD in Deutschland: Warum wir Demokraten diese Politik als Gefahr für unser Land sehen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann. – Überzeugter demokratischer Europäer.-

Die Alternative für Deutschland (AfD) steht im Zentrum einer grundlegenden politischen Auseinandersetzung. Für viele Demokraten in Deutschland und Europa geht es längst nicht mehr nur um unterschiedliche Meinungen, sondern um die Zukunft unseres Landes.

Zentrale Positionen der AfD wirken aus unserer Sicht gegen die Interessen Deutschlands und Europas. Ein Beispiel ist die Infragestellung der Europäischen Union. Mit rund 450 Millionen Einwohnern – mit Großbritannien sogar über 500 Millionen – ist Europa wirtschaftlich stärker als die USA. Genau diese Stärke sichert Wohlstand, Arbeitsplätze und politischen Einfluss.

Eine starke, geeinte EU bedeutet Unabhängigkeit. Wenn Europa zusammenarbeitet, kann es selbstbestimmt handeln – wirtschaftlich, politisch und energetisch. Wer diese Einheit schwächt, schwächt auch Deutschland.

Das zeigt sich besonders in der Energiepolitik. Europa hat enormes Potenzial bei Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energien. Wenn wir diese gemeinsam nutzen, brauchen wir keine Energie aus politisch abhängigen oder instabilen Staaten. Es geht um Unabhängigkeit statt Fremdbestimmung.

Die Positionen der AfD gehen aus unserer Sicht in eine andere Richtung. Statt auf europäische Stärke zu setzen, werden Wege eröffnet, die uns wieder stärker in Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen bringen könnten. Gerade nach den Erfahrungen mit Energieimporten aus Russland ist das ein Risiko für unsere Sicherheit und Stabilität.

Auch außenpolitisch halten viele Demokraten diese Linie für problematisch. Eine Annäherung an Staaten wie Russland oder das Infragestellen europäischer Bündnisse schwächt die gemeinsame Position Europas. In einer Welt wachsender geopolitischer Spannungen ist das ein gefährlicher Kurs.

Im Inneren verstärken Aussagen aus Teilen der Partei zu Migration, Medien oder Erinnerungskultur die Sorge vor einer Spaltung der Gesellschaft. Dass Teile der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden, unterstreicht diese Bedenken.

Für uns ist klar: Es geht um die Frage, ob Deutschland und Europa stark und selbstbestimmt bleiben oder wieder von außen abhängig werden.

#Deutschland #AfD #EU #Russland #USA

Teil 3 -. Überwachung, Kontrolle und der Verlust von Freiheit

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
– Überzeugter demokratischer Europäer. –

Palantir behauptet, Technologie könne helfen, Gewaltkriminalität zu bekämpfen und Sicherheit zu verbessern.

Was zunächst sinnvoll klingt, hat eine dunkle Kehrseite.

Denn genau hier liegt das eigentliche Geschäftsmodell des Unternehmens: Datenanalyse, Verknüpfung riesiger Datenmengen und Prognosen über menschliches Verhalten.

Die Konsequenzen sind weitreichend:

  • Predictive Policing,
  • Risikobewertung von Bürgern,
  • umfassende Datensammlungen über Verhalten und Bewegungen.

Das Problem dabei:

Diese Systeme sind nicht neutral.

Sie basieren auf Daten aus der Vergangenheit – und genau diese Daten enthalten bereits bestehende Ungleichheiten, Vorurteile und strukturelle Verzerrungen.

Das bedeutet: Vorurteile werden nicht beseitigt – sie werden digital verstärkt.

Hinzu kommt ein weiterer kritischer Punkt:

Die Entscheidungen dieser Systeme sind oft nicht transparent. Selbst Experten können häufig nicht vollständig nachvollziehen, warum ein Algorithmus eine bestimmte Einschätzung trifft.

Für Bürger bedeutet das:

  • Entscheidungen ohne nachvollziehbare Begründung,
  • Bewertungen ohne Einspruchsmöglichkeit,
  • Kontrolle ohne echte Transparenz.

Gleichzeitig fordert Palantir mehr Einfluss von Technologie auf staatliche Aufgaben.

Das führt zu einer gefährlichen Verschiebung:

Private Unternehmen entscheiden zunehmend darüber, wie Sicherheit organisiert wird.

Die demokratische Kontrolle wird schwächer. Die Abhängigkeit von einzelnen Technologieanbietern steigt.

Und genau hier entsteht das zentrale Risiko:

Wenn Überwachung und Entscheidungsfindung in den Händen weniger Unternehmen liegen, entsteht ein System, das sich der öffentlichen Kontrolle entzieht.

Was als Sicherheit beginnt, kann schnell zur dauerhaften Kontrolle werden.

Die entscheidende Frage lautet daher:

Wie viel Überwachung ist eine Gesellschaft bereit zu akzeptieren – und wer entscheidet darüber?

Denn eines ist klar:

Technologie kann helfen. Aber sie darf nicht dazu führen, dass Freiheit schrittweise durch Kontrolle ersetzt wird.

#Palantir #Überwachung #Demokratie #KI #Freiheit

SKANDAL-„AMTSEID“ ENTLARVT: WEM DIENT DIE POLITIK von CDU, CSU, AfD und FdP WIRKLICH?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Satire oder Realität vom Feinsten
Werner Hoffmann
– Satire oder Realität vom Feinsten-.

Was eigentlich dem Wohl der Bevölkerung dienen soll, wirkt für viele Menschen längst wie eine Farce.

*

Der offizielle Amtseid verpflichtet Politiker dazu, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und gerecht zu handeln.

*

Doch die Realität sieht für viele Beobachter anders aus.

*

Immer häufiger entsteht der Eindruck, dass politische Entscheidungen nicht dem Gemeinwohl dienen,

sondern den Interessen wirtschaftlicher Eliten.

Besonders im Fokus stehen dabei Netzwerke rund um Großunternehmen, Lobbygruppen und milliardenschwere Einflussnehmer.

*

Hier eine satirische, aber für viele erschreckend treffende Version dessen, was manche Bürger mittlerweile als „gelebten Amtseid“ wahrnehmen:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft nicht ausschließlich dem Wohle des deutschen Volkes, sondern in besonderem Maße den Interessen der Mitglieder von Die Familienunternehmer, ausgewählter Milliardäre sowie der fossilen Lobby widmen werde.

Ich werde dafür sorgen, dass insbesondere die Gaslobby und große Energiekonzerne von meinen Entscheidungen profitieren, während langfristige Gemeinwohlinteressen gelegentlich in den Hintergrund treten dürfen.

Ich werde meinen Beitrag dazu leisten, dass Gewinne weiterhin effizient ins Ausland verlagert werden, damit steuerliche Belastungen in Deutschland möglichst gering ausfallen.

Das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes werde ich dabei situationselastisch auslegen, meine Pflichten nach eigenem Ermessen interpretieren und Gerechtigkeit dort walten lassen, wo sie strategisch sinnvoll erscheint.

So wahr mir meine Netzwerke und wirtschaftlichen Verbindungen helfen.“

Natürlich ist das Satire.

*

Doch Satire entsteht nicht im luftleeren Raum – sie lebt davon, Missstände sichtbar zu machen.

*

Wenn immer mehr Menschen das Gefühl haben, dass Politik sich von ihren eigentlichen Aufgaben entfernt, dann ist das ein Warnsignal für unsere Demokratie.

Transparenz, Kontrolle und eine klare Trennung zwischen politischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Interessen sind wichtiger denn je.

*

Die entscheidende Frage bleibt: Wem dient Politik wirklich – dem Volk oder den Mächtigen?

*

Auf die KI-generierten Bilder besteht kein Copyright. Gerne dürfen diese Bilder kosten- und lizenzfrei geteilt werden.

#Politik #Lobbyismus #Demokratie #Energiepolitik #Deutschland

*Hinweis: Diese Bilder wurden KI-gestützt erstellt und sind bewusst satirisch überspitzt. Ähnlichkeiten mit realen Personen oder Strukturen sind Ausdruck gesellschaftlicher Kritik.

Satire darf das. Und Satire muss das – gerade dann, wenn Macht, Geld und Politik zu eng miteinander verwoben sind.

Energie-Autarkie um jeden Preis? Warum AfD-Pläne die Stromkosten explodieren lassen könnten

Ein Beitrag von

Dr. Franz Hitzelsberger.

Will die AfD die Energiepreise in Deutschland vervielfachen?

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Florian Köhler hat auf Instagram ein energiepolitisches Programm veröffentlicht.

Screenshot

„Deutschland muss zu nationaler Souveränität in der Energiepolitik zurückkehren. Keine Abhängigkeit mehr von Putin, den USA, Katar, China oder dem Iran.“

Dem Gedanken größerer Unabhängigkeit können viele zustimmen. Doch Köhler fordert zugleich:

„Die Energiewende ist vollständig zu beenden.“

Erneuerbare Energien gelten für ihn offenbar nicht als Ausdruck nationaler Souveränität.

Stattdessen fordert er:
„Eigene Kohle, eigenes Gas, eigene Kernkraft.“

Ein kurzer Faktencheck zeigt die Probleme.

Kohle:
Steinkohlevorkommen existieren zwar noch, eine Förderung gibt es aber nicht mehr. Eine Wiederaufnahme wäre extrem teuer. Braunkohle wird noch gefördert, doch eine massive Ausweitung würde weitere Ortschaften gefährden und hohe Umwelt- und Folgekosten verursachen.

Erdgas:
Sicher förderbare Reserven in Deutschland reichen laut Branchenangaben nur für einen Bruchteil des Jahresverbrauchs. Größere Vorkommen sind wirtschaftlich kaum nutzbar. Eine Förderung würde Energiepreise deutlich steigen lassen.

Kernkraft:
Deutschland verfügt über keine bedeutenden Uranlagerstätten. Der Brennstoff müsste importiert werden – neue Abhängigkeiten wären unvermeidlich. Zudem zeigen viele Analysen, dass neue Kernkraftwerke deutlich teureren Strom liefern würden als Wind- und Solaranlagen.

Erdöl:
Die heimische Förderung deckt nur rund 1,8 % des Bedarfs. Erweiterungsmöglichkeiten gelten als wirtschaftlich unattraktiv.

Resümee:
Eine weitgehend „deutsche“ Energieversorgung auf Basis von Kohle, Gas und Kernkraft ist praktisch kaum realisierbar. Der Versuch würde Industrie und Verbraucher voraussichtlich mit deutlich höheren Energiepreisen belasten.

Mit erneuerbaren Energien hingegen – also Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Geothermie – kann ein größerer Teil der Versorgung tatsächlich im Inland erfolgen. Warum diese Optionen politisch abgelehnt werden, bleibt eine offene Frage.

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
– Überzeugter demokratischer Europäer.-

Werner Hoffmann:

Die energiepolitischen Aussagen der AfD erinnern mich stark an einen Ausspruch eines AfD-Pressesprechers:
„Geht es den Deutschen schlecht, geht es der AfD gut!“
Wenn politische Konzepte absehbar zu deutlich höheren Energiepreisen führen würden, stellt sich die Frage, wem das am Ende nutzt.

#Energiewende #Energiepreise #ErneuerbareEnergien #Energiepolitik #Deutschland

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