Steuerprivileg für Reiche gerechter gestalten: Warum Kapitaleinkünfte endlich fair besteuert werden müssen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Den Vorschlag von Robert Habeck – Sozialabgaben auf Zinseinkünfte – finde ich NICHT zielführend.

Dieser Vorschlag – zusätzliche Krankenkassenbeiträge und Pflegepflichtbeiträge aus Zinseinkünfte – trifft nicht nur die falschen Personen, sondern wird wenig Sozialversicherungsbeiträge auslösen.

Besser wäre es den Abgeltungssteuersatz auf Zinseinkünfte anzupassen.

Reform der Kapitalbesteuerung: Warum eine Erhöhung der Abgeltungsteuer gerechter und effizienter wäre

Die Diskussion über eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Sozialabgaben auf Zinseinkünfte ins Gespräch gebracht hat, bringt dieses Modell erhebliche Schwächen mit sich:

Es greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lässt Spitzenverdiener sowie privat Versicherte nahezu unberührt.

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Ein alternativer Vorschlag von mir ist die Anhebung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 %, wodurch nicht nur Bürokratie vermieden, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könnte.

Status quo: Ungleiche Behandlung von Kapitaleinkünften und Mieteinkünften

Derzeit werden

Kapitaleinkünfte (wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert,

während Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen – dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen.

Diese Regelung führt dazu, dass wohlhabende Steuerpflichtige oft lieber ihr Kapital in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, statt Wohnungen zu vermieten.

Denn Einkünfte aus Kapitalanlagen sind steuerlich deutlich begünstigt und bergen kein Vermietungsrisiko.

Das Problem des Habeck-Modells: Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze

Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, ist auf den ersten Blick ein Versuch, hohe Vermögen stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranzuziehen.

Doch das Modell hat mehrere Schwächen:

1. Beitragsbemessungsgrenze:

      •   Sozialabgaben fallen nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (aktuell rund 66.600 € im Jahr für die Krankenversicherung).

      •   Wer bereits ein hohes Arbeitseinkommen hat, zahlt keine Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte, da die Beitragsgrenze bereits durch das Arbeitseinkommen erreicht wurde.

2. Keine Auswirkungen auf privat Versicherte:

      •   Personen, die privat krankenversichert sind, sind von der Regelung komplett ausgenommen, da sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

3. Bevorzugung von Spitzenverdienern:

      •   Reiche mit Millionen- oder Milliardeneinkünften werden kaum belastet, da ihre Einkünfte meist bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Das Ergebnis:

Das Modell würde die kleine Mittelschicht mit Kapitaleinkünften stärker belasten, während Wohlhabende geschont werden.

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Auch wenn ich mir persönlich bei der Umsetzung meines Vorschlages schade:

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Eine gerechtere Lösung: Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35–40 %

Ein sinnvoller Ansatz wäre stattdessen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 % auf 35 bis 40 %.

Vorteile dieses Modells:

1. Nahezu Gleichbehandlung von Einkommensarten:

      •   Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte werden nahezu gleichgestellt, da beide einem höheren Steuersatz unterliegen würden.

      •   Dies reduziert den Anreiz, Kapitalerträge gegenüber Vermietungseinkünften steuerlich zu bevorzugen.

2. Effizienz und weniger Bürokratie:

      •   Anders als beim Habeck-Modell wäre kein komplexer Abgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze nötig.

      •   Steuerpflichtige könnten wie bisher den Steuersatz über ihre Steuererklärung senken, wenn sie insgesamt nur ein geringes Einkommen haben.

3. Fairness:

      •   Alle Steuerpflichtigen zahlen denselben Abgeltungsteuersatz, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

      •   Große Vermögen mit hohen Kapitaleinkünften tragen einen größeren Anteil zur Steuerlast, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen.

Rechenbeispiele: Auswirkungen einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes

Kapitaleinkünfte Aktueller Steuersatz (25 %) Steuerlast bei 35 % Steuerlast bei 40 %

1.000: € 250 € 350 € 400 €

10.000: € 2.500 € 3.500 € 4.000 €

100.000: € 25.000 € 35.000 € 40.000 €

Für Kleinsparer bleibt die Belastung auch bei einer Erhöhung des Steuersatzes moderat.

Höhere Kapitaleinkünfte werden jedoch signifikant stärker besteuert, wodurch die Steuerprogression fairer gestaltet wird.

Soziale Abfederung durch Steuererklärung

Eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes bedeutet nicht automatisch eine Mehrbelastung für Personen mit geringem Gesamteinkommen.

Über die jährliche Steuererklärung könnten Steuerpflichtige, die wenig Arbeitseinkommen oder geringe Gesamteinnahmen haben, einen geringeren Steuersatz auf ihre Kapitaleinkünfte geltend machen.

Dadurch bleibt das System sozial ausgewogen und vermeidet unnötige Härten.

Fazit: Eine faire Lösung ohne Bürokratie

Die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 % würde eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften schaffen, ohne neuen Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Anders als das Habeck-Modell, das durch die Beitragsbemessungsgrenze Wohlhabende verschont, würde ein erhöhter Abgeltungsteuersatz alle Steuerpflichtigen gleichermaßen betreffen.

Gleichzeitig würde eine Annäherung an die Besteuerung von Mieteinkünften den Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Einkommensarten verringern und den sozialen Ausgleich stärken.

Dieses Modell könnte somit dazu beitragen, den Steuerstaat gerechter zu gestalten und finanzielle Lasten fairer zu verteilen – ohne die Komplexität der Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte weiter zu erhöhen.

Diese höheren Einnahmen könnten dann über Sonderumlagen an alle Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherung aufgeteilt werden.

Solarstrom als Risiko? Warum Daniel Wetzel mit seinem Artikel völlig danebenliegt – Faktencheck zu Förderung, Speichern und Netzflexibilität

Ein Beitrag von

Philipp Schröder

Lieber Daniel Wetzel,

Sie sind als Journalist der Welt am Sonntag bekannt als Kritiker der Energiewende. In vielen Punkten zu recht! Sie schreiben zu Millionen und daher nehmen Sie maßgeblich Einfluss.

Ihr heutiger Artikel ist Quatsch und Ihrer nicht würdig. Ihre Kernfehler:

1) Solarstrom sei Risiko: Nein, Solarstrom ist ein Segen! Er ist günstiger und sauberer als jede Alternative.

Allerdings wird er vollkommen falsch gefördert.

Das Design der Förderung honoriert maximale Einspeisung, die dann zu den bekannten Verwerfungen führt.

Nicht die Technologie.

Ich frage mich warum das so schwer ersichtlich ist – Volatilität braucht flexible Preise und Abrechnung.

Das Risiko ist ein falsche Förderung in Kombination mit fehlender Flexibilität (Smart Meter).

2) Speicher lieferten keinen ausreichenden Mehrwert:

Nein!

Es werden Ende 2025 knapp 15 GW Leistung (20% der Grundlast Deutschlands) in Kellern herumstehen aber sie dürfen nicht genutzt werden um die Spitzen zu glätten oder um z.B. die Frequenz zu stabilisieren.

Das ist ein rein rechtliches und bürokratisches Thema.

Würde man die Netzentgelte wie bei den geplanten und viel zu teuren „Mega Batterie Parks“ ebenfalls erlassen, dann würde hier ein atmender Deckel eines sich selbst optimierenden Strommarktes entstehen.

Ihr Meinungsgeber Amani Joas ist „biased“ er weiß, sollten die dezentralen Speicher behandelt werden wie Großspeicher, dann ist sein Geschäftsmodell tot.

Interessant das er es hierher schafft. Sie sollten eher mal mit dem Gründer von Next Kraftwerke und heutigen Gründer von SpotmyEnergy sprechen! Jochen Schwill

Es gibt einen Grund das der Gründer des größten virtuellen Kraftwerks Deutschland mit vorwiegend großen Einheiten nun auf „Mikro Flexibilität“ setzt! Weil es die günstigste Form ist.

Mit dem bestehenden Netz und den bestehenden Speichern, die bereits bezahlt sind – ohne das wir noch die riesiger Batterien Felder Bauern müssen – können wir mehr tun – günstiger und besser – damit dezentrale Systeme wie Wärmepumpe, Elektroautos Teil der Lösung der Volatilität werden und sich systemdienlich verhalten.

Also Teil eines selbstregulierenden Stromnetzes werden.

PS: Wie Sie richtig berichten stehen wir vollkommen zu der Änderung der derzeit falschen Förderung!

Aber nicht für mehr Kohle und Gas, sondern für

– noch mehr,

– noch günstigere

– und noch sauberere Energie für alle!

Catiana Krapp Kathrin Witsch Markus Meyer Fabian H. Jens Spahn Katharina Beck Dr. Florian Güßgen

EU-Lieferkettengesetz

Warum es ein Gewinn ist, dass das EU-Lieferkettengesetz jetzt kommt

Die FDP versuchte mit der Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz das EU-Lieferkettengesetz aufzuhalten.

Enthaltung bedeutet in diesem Fall Ablehnung.

Als Begründung wird angeführt, dass dadurch Bürokratie und ein Wust an Papier entsteht und dadurch eine Liberalisierung verhindert würde.

So äußert sich zumindest Malte Fischer von der #Wirtschaftswoche

Zitat s. Screenshot

Quelle —> https://www.linkedin.com/posts/malte-fischer-9264a5103_weg-frei-f%C3%BCr-eu-lieferkettengesetz-activity-7174608395524558848-c2_-?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Kommentar von Werner Hoffmanm

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Abgesehen von der moralischen Betrachtung ist es Blödsinn, was Sie – Herr Malte Fischer – wieder einmal schreiben. Begründungen:

1. Das #Lieferkettengesetz bestand bereits in Deutschland. Und das deutsche Lieferketttengesetz hat(te) nicht nur für Großbetriebe Gültigkeit, sondern für JEDEN Zulieferer, der an Großbetriebe stattfand.

Aus Haftungsgründen musste dadurch jeder Zulieferer die Bedingungen des Lieferkettengesetzes einhalten.

Ohne das EU-Lieferkettengesetz waren also DEUTSCHE Betriebe benachteiligt!

Wenn das #EU-#Lieferkettengesetz nicht gekommen wäre, hätte Deutschland weiter einen Standortnachteil in der EU gehabt.

Insoweit ist auch ohne die Betrachtung der #Sklavenarbeit das #EULieferkettengesetz für Deutschland auch sehr gut.

Mit der #FDP wäre also der deutsche Standortnachteil weiter vorhanden gewesen!!!

Übrigens:

Dass bestimmte Regulierungen und Bürokratie notwendig sind, liegt nicht an der EU oder Deutschland, sondern an den Personen bzw. Unternehmen, die bestimmte Regeln in der Gesellschaft nicht einhalten oder umgehen.

Schuld sind also in erster Linie die Abzocker, die unsere Gesellschaft ausschließlich egozentrisch ausnutzen.

Dazu gehören einzelne Personen, Unternehmen und vor allem auch Wirtschaftsberatungsunternehmen (inklusive Anwälte), die damit viel Cash verdienen.

Dies gilt nicht nur für die Thematik #Lieferkettengesetz, sondern auch bei

– Steuerhinterziehungen (jährlich ca 150 Mrd. Euro), also 1.785 Euro pro Bürger pro Jahr (150 Mrd.:84 Mio Einwohner= 1.785€)

– #Ausnutzung der #Deutschen #Gemeinschaft, wenn Unternehmen die Arbeitnehmer mit #Mindestlohn abspeisen, denn diese #Niedriglohnempfänger müssen in der aktiven Zeit und vor allem auch in der Rente eine #Aufstockung erhalten (#Grundsicherung, Zuschlag #Grundrente), die die Allgemeinheit bezahlen muss.

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Welche Gründe hatte die FDP wohl noch, dass das EU-LieferkettenGesetz nicht kommen sollte

Schaut man sich die derzeitige Nähe zwischen FDP und CDU/CSU an, dann kommen einem noch ganz andere Gedanken:

Die FDP hatte wohl den Plan, dass auch das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft oder total aufgeweicht werden solle. Wenn das EU-Lieferkettengesetz nicht kommen würde, könnte die FDP wohl das deutsche Lieferkettengesetz in der nächsten CDU-Wahlperiode gekippt werden (FDP-Wunschtraum), denn mit der CDU könnte das Feigenblatt Bürokratieabbau so manches entfallen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel gibt es über den Link—>

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