Zusatzrente im Bäckerhandwerk: Haben Sie noch Anspruch – und wissen es vielleicht gar nicht?

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Werner Hoffmann.
Unabhängiger Rentenberater

Viele ehemalige Beschäftigte des Bäckerhandwerks wissen bis heute nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen noch Anspruch auf eine tarifliche Zusatzrente haben können. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die über die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks (ZVK) organisiert wurde.

Die ZVK wurde 1970 von den Tarifvertragsparteien gegründet. Ziel war eine zusätzliche Alters- und Erwerbsminderungsversorgung. Seit dem 1. Januar 2003 befindet sich die ZVK in der Abwicklung. Das bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Ansprüche entfallen sind. Lediglich neue Anwartschaften können seitdem nicht mehr erworben werden.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten eines tarifgebundenen Bäckereibetriebes, für die ZVK-Beiträge gezahlt wurden. Dazu zählen nicht nur Bäckerinnen und Bäcker, sondern beispielsweise auch Verkäuferinnen und Verkäufer, Bürokräfte oder andere versicherungspflichtig Beschäftigte. Entscheidend ist nicht der Beruf, sondern die versicherungspflichtige Tätigkeit und die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen.

In der Regel muss die Anwartschaft vor dem 1. Januar 2003 erworben worden sein. Für einen Rentenanspruch ist unter anderem eine Mindestversicherungszeit von zehn Jahren sowie der Bezug einer gesetzlichen Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erforderlich.

Mein Rat: Wer viele Jahre im Bäckerhandwerk tätig ja war, sollte seine Ansprüche prüfen lassen. Viele ehemalige Beschäftigte wissen bis heute nichts von ihrer möglichen Zusatzrente.

Die Prüfung ist häufig anspruchsvoll. Unterstützung bieten registrierte Rentenberater, insbesondere mit einer Spezialisierung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), beispielsweise als Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Der Fall zeigt zugleich ein grundsätzliches Problem der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Außerhalb tarifvertraglicher Regelungen gibt es keine allgemeine Pflicht zur hälftigen Arbeitgeberfinanzierung. Bei der Entgeltumwandlung beträgt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich lediglich 15 %, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Eine echte paritätische Finanzierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – aus meiner Sicht einer der größten Schwachpunkte der deutschen betrieblichen Altersversorgung.

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Warum die Brandmauer zur AfD wichtig bleibt – Demokratie braucht klare Grenzen

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann

– überzeugter Demokrat und Europäer und in keiner Partei tätig.

Die Diskussion über die Brandmauer zur AfD gehört seit Jahren zu den wichtigsten politischen Debatten in Deutschland. Für die einen ist sie Ausdruck demokratischer Verantwortung, für andere ein Mittel der Ausgrenzung. Doch warum halten die meisten demokratischen Parteien weiterhin an dieser Abgrenzung fest?

Der wichtigste Grund ist die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Demokratische Parteien können in Sachfragen durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Sie teilen jedoch den gemeinsamen Konsens, dass Menschenwürde, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Pressefreiheit und der Schutz von Minderheiten unverzichtbare Grundlagen unseres Grundgesetzes sind.

Die AfD wird seit Jahren von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Mehrere Landesverbände wurden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Auch die Gesamtpartei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend eingestuft; diese Einstufung ist jedoch derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren und daher noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon sehen viele demokratische Parteien aufgrund zahlreicher Äußerungen und Entwicklungen erhebliche Gründe, eine politische Zusammenarbeit abzulehnen.

Die Brandmauer richtet sich dabei nicht gegen die Wählerinnen und Wähler.

Jede demokratisch abgegebene Stimme hat den gleichen Wert.

Die politische Abgrenzung betrifft ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einer Partei, bei der erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Auch die Geschichte Deutschlands spielt eine wichtige Rolle. Die Erfahrungen der Weimarer Republik zeigen, dass Demokratien schrittweise geschwächt werden können, wenn extremistische Kräfte politisch normalisiert werden. Viele Demokratinnen und Demokraten sehen die Brandmauer deshalb als Schutzmechanismus unserer Demokratie.

Gleichzeitig genügt eine Brandmauer allein nicht. Wer den Zuspruch für extremistische Parteien dauerhaft verringern möchte, muss die Ursachen angehen: soziale Unsicherheit, wirtschaftliche Sorgen, Bürokratie, fehlende Zukunftsperspektiven und den Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.

Die Brandmauer ist daher kein Ersatz für gute Politik, sondern eine klare demokratische Grenze. Sie macht deutlich: Die Zusammenarbeit demokratischer Parteien endet dort, wo die Grundwerte des Grundgesetzes infrage gestellt werden. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der demokratischen Mitte, die Probleme der Bürgerinnen und Bürger überzeugend zu lösen. Nur beides zusammen – klare Abgrenzung gegenüber Extremismus und gute Politik – stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie langfristig.

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