Informationsfreiheitsgesetz vor dem Aus? Warum die geplante Reform unsere Demokratie verändern wird

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 als eines der wichtigsten Instrumente für Transparenz in Deutschland. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen, Informationen und Akten von Bundesbehörden anzufordern – ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.

Nun plant die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD eine weitreichende Reform. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 soll der Informationsanspruch künftig deutlich eingeschränkt werden. Wer Informationen erhalten möchte, soll grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.

Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entlastung der Verwaltung und dem Ziel, missbräuchliche oder massenhafte Anfragen einzudämmen.

Genau hier setzt jedoch die Kritik an. Journalistenverbände, Transparenzorganisationen sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte warnen vor einer erheblichen Einschränkung des Informationszugangs. FragDenStaat spricht sogar von einer faktischen Abschaffung des bisherigen IFG.

Unstrittig ist jedoch: Der Kreis der Anspruchsberechtigten würde kleiner werden.

Gerade der investigative Journalismus nutzt das IFG regelmäßig, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Zahlreiche Recherchen zu Lobbyismus, öffentlichen Ausgaben oder Verwaltungsvorgängen wären ohne das Gesetz kaum möglich gewesen.

Aus meiner Sicht schwächt die geplante Reform damit auch die sogenannte „vierte Gewalt“ – die kontrollierende Funktion der freien Presse. Werden Auskunftsrechte eingeschränkt, sinken nach meiner Auffassung auch die Möglichkeiten, Missstände aufzudecken und staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen.

Weniger Transparenz bedeutet letztlich auch weniger demokratische Kontrolle.

Demokratie lebt nicht nur von freien Wahlen, sondern ebenso von Transparenz, Kontrolle und einer unabhängigen Presse. Bürgerinnen und Bürger können politische Entscheidungen nur dann bewerten, wenn sie Zugang zu den zugrunde liegenden Informationen haben.

Noch handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Erst das parlamentarische Verfahren wird zeigen, wie weit die Einschränkungen tatsächlich reichen.

Für mich steht jedoch bereits heute fest: Demokratie braucht mehr Transparenz – nicht weniger. Wer den Zugang zu staatlichen Informationen erschwert, riskiert nach meiner Auffassung auch eine Schwächung der öffentlichen Kontrolle und damit des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.

Und wer ist der Hauptinitiator bei dieser Veränderung des #IFG?

Philipp Amthor (CDU).

Welchen Skandal von Philipp Amthor (CDU) könnte man beispielsweise durch die Veränderung des Informationsfreiheitsgesetz eher verschleiern?

Hintergründe

Der Lobbyskandal um den CDU-Politiker Philipp Amthor und das US-amerikanische KI-Unternehmen Augustus Intelligence wurde 2020 aufgedeckt. Amthor warb beim Bundeswirtschaftsministerium für die Firma und besaß Aktienoptionen, woraufhin er seine Tätigkeit als „Fehler“ einräumte.

Die Affäre zog in den USA rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach der Insolvenz von Augustus Intelligence verklagte der Insolvenzverwalter den Vorstand und frühere Direktoren, darunter auch Amthor, wegen eines mutmaßlichen Schadens in dreistelliger Millionenhöhe.

Hintergründe der Lobby-Affäre

Die Kontroverse entzündete sich an den engen Verflechtungen zwischen dem Bundestagsabgeordneten und dem New Yorker Start-up Augustus Intelligence. Amthor setzte seine politischen Kontakte gezielt ein, um dem Unternehmen Türen zu öffnen.

  • Brief an Peter Altmaier: Amthor verschaffte dem Gründer des US-Unternehmens einen Termin im Bundeswirtschaftsministerium
  • Aktienoptionen und Posten: Als Gegenleistung für seine Bemühungen erhielt Amthor Aktienoptionen und den Titel eines Direktors bei der US-Firma.
  • Kritik und Konsequenzen: Die undurchsichtigen Verbindungen führten zu starker Kritik, woraufhin Amthor seine US-Nebentätigkeit aufgab. Die Investoren äußerten sich laut Presseberichten später so, dass sie trotz der Vorwürfe nicht an Amthors Integrität zweifelten.

US-Klage und Insolvenz

Nachdem Augustus Intelligence in den USA Insolvenz anmelden musste, geriet das Unternehmen erneut in die Schlagzeilen, diesmal im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betrugs.

  • Vorwürfe des Insolvenzverwalters: Das Board of Directors soll bei der finanziellen Schieflage weggeschaut haben. Dem Unternehmen entstand dadurch angeblich ein Schaden von über 100 Millionen US-Dollar.
  • Klage gegen Verantwortliche: Im Zuge der Aufarbeitung des mutmaßlichen Millionenbetrugs wurde in den USA auch Philipp Amthor juristisch belangt.

Der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war eine der zentralen Figuren im Skandal um Augustus Intelligence. Er war dort nicht nur finanziell stark engagiert, sondern fungierte zeitweise auch als Präsident und „Vorsitzender für allgemeine Angelegenheiten“ des US-Unternehmens.

Seine konkreten Verbindungen und Aktivitäten in diesem Bereich umfassen mehrere Ebenen:

Finanzielle Verflechtung und Führungsrolle

  • Millioneninvestition: Zu Guttenberg stieg als Investor bei dem KI-Start-up ein und investierte rund 1,5 Millionen US-Dollar.
  • Spitzenposten: Er übernahm eine führende Rolle im Management und saß im Verwaltungsrat der Firma.
  • Rückzug: Im Juli 2020 – rund sieben Wochen nach dem Auffliegen der Aktivitäten von Philipp Amthor – trat zu Guttenberg von seinen Posten bei Augustus Intelligence zurück.

Lobbyarbeit auf höchster Ebene

Während Amthor Türen im Bundeswirtschaftsministerium öffnete, nutzte zu Guttenberg seine Kontakte direkt im Bundeskanzleramt:

  • E-Mail an Angela Merkel: Mitte 2019 schrieb er direkt an das Büro der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um für Augustus Intelligence zu werben und Gespräche zu vermitteln.
  • Geheimes Treffen: Recherchen von Abgeordnetenwatch und FragDenStaat deckten auf, dass es im September 2019 ein persönliches, vom Kanzleramt zunächst verschwiegenes Treffen zwischen Merkel und zu Guttenberg zur Causa Augustus gab.

Querverbindungen zu Wirecard und anderen Akteuren

Über seine Beratungs- und Investmentfirma Spitzberg Partners stellte zu Guttenberg unter anderem die Kontaktdaten der Augustus-Gründer her. Parallel dazu nutzte er dieselbe Firma für hochgradig umstrittene Lobbyarbeit bei Angela Merkel zugunsten des später kollabierten Zahlungsabwicklers Wirecard AG.

Neben Amthor und zu Guttenberg zog das Netzwerk von Augustus Intelligence noch weitere namhafte deutsche Ex-Funktionäre an, darunter den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sowie den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.

#Informationsfreiheitsgesetz
#Transparenz
#Pressefreiheit
#Demokratie
#IFG

Bernd Raffelhüschen und das Netzwerk hinter der Rentendebatte

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Bernd Raffelhüschen tritt seit Jahren als Experte für Renten-, Sozial- und Finanzpolitik auf. Wer seine Forderungen zur gesetzlichen Rente und zur privaten Vorsorge bewertet, sollte auch die Netzwerke kennen, in denen er tätig war und teilweise noch ist.

Im Mittelpunkt steht das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) an der Universität Freiburg. Parallel dazu bestand der Förderverein des Forschungszentrums Generationenverträge e. V.. Zu dessen Förderern gehörten unter anderem die Union Asset Management Holding AG, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie die Augustinum gGmbH.

Gründungsvorsitzender war Günther Knortz, ein ehemaliges Vorstandsmitglied mehrerer Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe.

Bernd Raffelhüschen selbst war bis Herbst 2025 Hochschulprofessor an der Universität Freiburg. Darüber hinaus war er bis 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der ERGO Group AG und ist unabhängiges Aufsichtsratsmitglied bei Union Investment.

Seit 2005 gehört Raffelhüschen außerdem dem Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft an. Die Stiftung veröffentlicht regelmäßig Studien und Generationenbilanzen, in denen Reformen der Renten-, Pflege- und Sozialversicherung aus einer marktwirtschaftlich-liberalen Perspektive bewertet werden – häufig auch als neoliberal bezeichnet.

Hinzu kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Auftraggeber der INSM ist Gesamtmetall, also der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie. Nach Angaben des Lobbyregisters verfügte die INSM 2024 über Finanzmittel von rund 5,65 bis 5,70 Millionen Euro.

Damit ergibt sich ein Netzwerk aus wissenschaftlicher Tätigkeit, Förderstrukturen, Versicherungswirtschaft, Investmentbranche und wirtschaftspolitischen Organisationen.

Diese Verbindungen bedeuten nicht automatisch, dass Raffelhüschens wissenschaftliche Aussagen deshalb unzutreffend sind. Sie werfen jedoch die berechtigte Frage auf, ob die Öffentlichkeit bei seinen Medienauftritten stets ausreichend über diese institutionellen und wirtschaftlichen Verbindungen informiert wird.

Gerade bei Themen wie gesetzlicher Rente, privater Altersvorsorge, Krankenversicherung und Pflegeversicherung geht es um milliardenschwere Märkte. Deshalb ist Transparenz über mögliche Interessenkonflikte kein Angriff auf Wissenschaft, sondern Voraussetzung für eine faire Einordnung.

Eine offene demokratische Debatte lebt nicht nur von wissenschaftlichen Argumenten, sondern auch von Transparenz über die Netzwerke, in denen sie entstehen.

#Raffelhüschen #Rente #Lobbyismus #PrivateVorsorge #Sozialstaat

Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

——

Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

Hier das Video:

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

——

Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Hier das Video:

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Neue betriebliche Altersversorgung: Wer könnte sich gegen eine Reform stellen?

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Werner Hoffmann, Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

—-

Deutschland braucht eine moderne betriebliche Altersversorgung (bAV), die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig von Haftungsrisiken entlastet. Ein Modell mit verpflichtender Arbeitgeberbeteiligung von 50 Prozent, zertifizierten Produkten, automatischer Absicherung von Berufsunfähigkeit und Todesfall sowie einfacher Verwaltung hätte viele Vorteile. Doch jede Reform schafft auch Gegner.

1. Die Anbieterbranche

Versicherungen, Pensionskassen und andere Anbieter profitieren heute teilweise von komplexen Produkten und zahlreichen Tarifvarianten. Eine gesetzliche Zertifizierung mit klaren Vorgaben zu Transparenz, Kosten und Leistungen würde den Wettbewerb stärker auf Qualität statt auf Vertrieb ausrichten. Zudem müssten Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfall verbindlich abgesichert werden. Dadurch könnten Gewinnmargen sinken.

2. Die bAV-Beraterbranche

Die betriebliche Altersversorgung gilt als kompliziert. Viele Unternehmen benötigen deshalb externe Berater, Makler oder Spezialisten. Ein einfaches, standardisiertes System würde zwar die Verbreitung der bAV erleichtern, gleichzeitig aber den Beratungsaufwand deutlich reduzieren. Für Teile der Branche könnte dies geringere Umsätze bedeuten.

3. Arbeitgeber

Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent würde die Personalkosten erhöhen. Deshalb wäre hier mit Widerstand zu rechnen. Allerdings würde gleichzeitig die Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG entfallen. Arbeitgeber erhielten dadurch mehr Planungssicherheit und wären von langfristigen Haftungsrisiken befreit. Zudem sind Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent in vielen europäischen Staaten bereits Standard.

4. Gewerkschaften

Auch Gewerkschaften könnten Vorbehalte haben. Nicht wegen der bAV selbst, sondern wegen ihrer Einführung. Würde eine gesetzliche Grund-bAV für alle Beschäftigten geschaffen, wäre dafür kein Tarifvertrag erforderlich. Gewerkschaften verlören damit ein wichtiges Verhandlungsfeld und zugleich ein Argument für die Mitgliedschaft. Andererseits würden auch Millionen Arbeitnehmer profitieren, die bislang keinen Zugang zu tarifvertraglichen Betriebsrenten haben.

5. Parteien, Verbände und Lobbygruppen

Jede größere Reform berührt politische und wirtschaftliche Interessen. Arbeitgeberverbände könnten höhere Kosten kritisieren. Teile der Finanzwirtschaft könnten strengere Vorgaben ablehnen. Gewerkschaftsnahe Organisationen könnten den Bedeutungsverlust tariflicher Regelungen bemängeln.

Auch politische Parteien vertreten unterschiedliche Wählergruppen. Während Arbeitnehmervertreter den Ausbau der bAV eher unterstützen könnten, würden wirtschaftsliberale (Neoliberale) Kräfte zusätzliche Arbeitgeberpflichten vermutlich kritisch sehen.

Besonders die AfD würde entschieden gegen diese neue bAV sein. Gründe sind hier: Die AfD will – ohne dass sie ein Finanzierungskonzept hat – dass die Altersversorgung 70% beträgt, aber nicht durch höhere Arbeitgeberbeteiligung sondern durch Privatsparen, was für einkommensschwächere Arbeitnehmer nicht möglich ist.

Fazit

Eine neue bAV könnte die Altersvorsorge vieler Menschen verbessern und gleichzeitig Berufsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenschutz integrieren. Die eigentliche Frage lautet: Soll die betriebliche Altersversorgung vor allem bestehenden Interessen dienen oder möglichst vielen Arbeitnehmern einen verlässlichen Schutz im Alter bieten?

Rentenexperte renten-experte
Rentenexperte. –
www.Renten-Experte.de

#bAV

#BetrieblicheAltersversorgung

#Reform

#Betriebsrente

Dorothee Bär und das BAföG: Stimmt die Geschichte vom selbst finanzierten Studium?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Wenn Politiker erzählen, sie hätten ihr Studium „alleine finanziert“, soll das oft eine Botschaft vermitteln:

„BAföG braucht man nicht, ich habe mein Studium schließlich auch selbst finanziert.“

Genau deshalb wird es interessant: Denn bei genauerem Hinsehen wirft diese Erzählung einige unangenehme Fragen auf.

Fest steht: Dorothee Bär stammt aus einem politisch geprägten Elternhaus. Ihr Vater Werner Mantel war CSU-Politiker und von 1996 bis 2002 Bürgermeister der Gemeinde Ebelsbach. Während ihrer Schulzeit verbrachte sie zudem ein Jahr als Austauschschülerin in den USA.

Nach dem Abitur studierte sie Politikwissenschaft in München und Berlin. Laut öffentlich zugänglichen Angaben war sie dabei Stipendiatin der Hanns-Seidel-Stiftung.

Und genau hier beginnen die Zweifelsfragen.

Die Hanns-Seidel-Stiftung wurde 1966 von CSU-nahen Persönlichkeiten gegründet und gilt bis heute als die parteinahe Stiftung der CSU. Finanziert wird sie – wie andere parteinahe Stiftungen auch – überwiegend aus Steuergeldern.

Wer als Stipendiat Leistungen einer solchen Stiftung erhält, profitiert von einer Förderung, die größtenteils von den Steuerzahlern finanziert wird.

Deshalb besteht häufig kein zusätzlicher oder nur ein reduzierter BAföG-Anspruch.

Natürlich kann niemand von außen beurteilen, welche finanziellen Mittel Dorothee Bär während ihres Studiums konkret zur Verfügung standen.

Dennoch bleibt die Frage: Was genau ist mit „selbst finanziert“ gemeint?

Die Aussage, man habe das Studium „alleine finanziert“, wirkt erklärungsbedürftig, wenn gleichzeitig eine Förderung durch eine überwiegend steuerfinanzierte, CSU-nahe Stiftung erfolgte.

Das Problem ist nicht das Stipendium. Problematisch wird es erst dann, wenn der Eindruck entsteht, staatliche Ausbildungsförderung sei überflüssig oder jeder könne seinen Bildungsweg problemlos aus eigener Kraft finanzieren.

Resümee

Wenn Dorothee Bär kein BAföG erhalten hat, weil sie durch ein Stipendium eine andere Förderung bekommen hat oder familiär zusätzlich unterstützt werden konnte, dann war BAföG in ihrem Fall möglicherweise nicht so wichtig.

Es gibt aber viele Studierende, Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die neben ihrer Ausbildung oder ihrem Studium arbeiten müssen, weil sie keine familiäre Unterstützung erhalten und auch kein Stipendium einer politischen Stiftung bekommen können.

Und gerade deshalb ist BAföG sehr wichtig. Es gibt jungen Menschen eine Chance, die nicht auf ein Stipendium oder finanzstarke Eltern zurückgreifen können.

Wer BAföG kleinredet oder dessen Bedeutung relativiert, verliert schnell den Blick für die Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen in Deutschland.

#Deutschland

#CSU

#DorotheeBär
#BAföG
#HannsSeidelStiftung

Generationenvertrag unter Druck? Warum das Umlageverfahren oft missverstanden wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) – .
www.Renten-experte.de .

Immer wieder wird behauptet, der Generationenvertrag sei gescheitert und das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung könne langfristig nicht funktionieren. Doch das eigentliche Problem liegt nicht im Umlageverfahren selbst, sondern in den politischen und demografischen Rahmenbedingungen.

Was ist der Generationenvertrag?

Der Generationenvertrag ist kein schriftlicher Vertrag, sondern ein gesellschaftliches Prinzip. Die heute arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Im Gegenzug finanzieren spätere Generationen die Renten der heutigen Beitragszahler.

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet dabei überwiegend nach dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht angespart, sondern unmittelbar für die laufenden Rentenzahlungen verwendet.

Die eigentlichen Herausforderungen

Die größte Herausforderung ist die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, während weniger junge Menschen nachkommen.

Hinzu kommt, dass viele Selbstständige, Beamte und Politiker nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch fehlen potenzielle Beitragszahler.

Was andere Länder anders machen

In vielen europäischen Staaten werden deutlich mehr Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung der Altersvorsorge einbezogen.

Beitragsbemessungsgrenze

In Deutschland endet die Beitragspflicht an der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

In der Schweiz gibt es bei der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine vergleichbare Beitragsbemessungsgrenze. Auch hohe Einkommen bleiben beitragspflichtig, während die Rentenleistungen deutlich stärker begrenzt sind.

Kapitaleinkünfte

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt heute nahezu ausschließlich aus Arbeitseinkommen.

Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Aktiengewinne bleiben dagegen außen vor. Eine Beteiligung hoher Kapitaleinkünfte könnte die Finanzierungsbasis verbreitern und die Belastung von Arbeitseinkommen verringern.

Nicht sinnvoll wären zusätzliche Renten- oder Sozialversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen. Diese würden häufig über höhere Mieten auf die Mieter abgewälzt.

Arbeitgeberbeteiligung

In mehreren europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber stärker an der gesamten Altersvorsorge ihrer Beschäftigten als in Deutschland.

Insbesondere in der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark und Schweden tragen Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge oft einen erheblichen Teil der Finanzierung.

Versicherungsfremde Leistungen

Zusätzlich finanziert die Rentenversicherung zahlreiche Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Dazu gehören unter anderem Kindererziehungszeiten, Leistungen für Spätaussiedler, Teile der deutschen Einheit sowie weitere gesellschaftspolitische Aufgaben.

Fazit

Der Generationenvertrag ist nicht das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Umlageverfahren funktioniert seit Jahrzehnten zuverlässig.

Die entscheidenden Fragen sind vielmehr: Wer zahlt ein? Welche Einkommen werden zur Finanzierung herangezogen? Und wie werden versicherungsfremde Leistungen finanziert?

Eine breitere Finanzierungsbasis könnte dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, ohne das Umlageverfahren grundsätzlich infrage zu stellen.

Die FDP – liberal oder nur Lobbypartei für Großunternehmer?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Die FDP verteilt gerne das Grundgesetz, spricht von Freiheit, Eigenverantwortung und Liberalismus. Doch die entscheidende Frage lautet: Für wen gilt diese Freiheit eigentlich?

Aus meiner Sicht hat sich die FDP in den vergangenen Jahren immer weiter von einem liberalen Verständnis entfernt, das die Freiheit aller Menschen im Blick hat. Stattdessen stand sie häufig für die Interessen wirtschaftlich besonders starker Gruppen.

Für mich war Christian Lindner das Symbol dieser Entwicklung. Seine Politik wirkte auf mich nicht liberal, sondern vor allem neoliberal. Besonders auffällig war seine Nähe zu wirtschaftsnahen Verbänden und seine konsequente Ablehnung vieler Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz.

Besonders kritisch sehe ich dabei den Einfluss wirtschaftsnaher Lobbyorganisationen wie „Die Familienunternehmer“. Der Name vermittelt den Eindruck, als würden dort die Interessen des typischen deutschen Familienbetriebes vertreten. Tatsächlich sind dort jedoch nur rund 0,2 Prozent aller Familienunternehmen Deutschlands organisiert.

Wenn die FDP Bürokratieabbau fordert, klingt das zunächst vernünftig. Weniger unnötige Vorschriften können Innovationen fördern und Unternehmen entlasten. Doch häufig entsteht der Eindruck, dass nicht nur überflüssige Bürokratie abgebaut werden soll, sondern auch Kontrollmechanismen, Umweltauflagen und Schutzvorschriften, die der Allgemeinheit dienen.

Freiheit bedeutet jedoch nicht, dass wirtschaftlich Starke möglichst wenige Regeln beachten müssen. Freiheit bedeutet auch Schutz vor Umweltzerstörung, faire Wettbewerbsbedingungen und gleiche Chancen für alle Bürger.

Auch der personelle Wechsel an der FDP-Spitze hat meine Einschätzung bislang nicht verändert. Mit Politikern wie Wolfgang Kubicki bleiben Kräfte prägend, die seit Jahren für einen wirtschaftsliberalen Kurs stehen. Eine inhaltliche Neuaufstellung der Partei kann ich bislang nicht erkennen.

Ich würde mir eine wirklich liberale Partei wünschen – eine Partei, die Bürgerrechte stärkt, Innovation fördert, soziale Verantwortung ernst nimmt und gleichzeitig Klima- sowie Umweltschutz als Teil einer modernen Marktwirtschaft versteht.

Die FDP, wie sie sich derzeit präsentiert, erfüllt diesen Anspruch aus meiner Sicht nicht. Deshalb ist sie für mich persönlich keine politische Heimat mehr.

Hashtags:
#FDP #ChristianLindner #WolfgangKubicki #DieFamilienunternehmer #Lobbyismus #Neoliberalismus #Klimaschutz #Demokratie #Politik #Deutschland

Chemie-Lobby fordert CO₂-Bremse – Wer bezahlt eigentlich die Milliarden für PFAS, verseuchte Böden und belastetes Grundwasser?

Ein Beitrag von

Daniel Mautz

Daniel Mautz.

Die Chemieindustrie fordert eine Pause beim CO₂-Preis. Dabei sollte sie froh sein, dass ihr für PFAS, Boden- und Wasserverseuchung bislang noch niemand die vollständige Rechnung gestellt hat.

Auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum verlangte die ostdeutsche Chemiebranche Entlastungen beim europäischen Emissionshandel. Der Geschäftsführer des Chemieparks Leuna warnte vor einer drohenden Deindustrialisierung. Unterstützung erhielt er von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, der Preisdeckel und Sonderkonten für Unternehmen ins Gespräch brachte.

Das Muster ist bekannt: Eine Branche, die über Jahrzehnte hohe Gewinne erwirtschaftet und an Aktionäre ausgeschüttet hat, beklagt plötzlich ihre wirtschaftliche Belastung, sobald sie einen Teil der von ihr verursachten Kosten selbst tragen soll.

Dabei bleiben die tatsächlichen Folgekosten der chemischen Industrie bis heute weitgehend unsichtbar. PFAS – die sogenannten Ewigkeitschemikalien – belasten Böden, Flüsse und Grundwasser in vielen Regionen Europas. Die Beseitigung dieser Schäden wird meist von Kommunen, Ländern und letztlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert.

Hinzu kommen jahrzehntelange Altlasten rund um große Chemiestandorte wie Leuna oder Bitterfeld. Die Sanierung belasteter Böden und verseuchter Grundwasserreservoirs verschlingt seit Jahrzehnten Milliardenbeträge öffentlicher Gelder.

Auch die gesundheitlichen Folgen von Luftschadstoffen tragen nicht die Unternehmen, sondern die Gesellschaft insgesamt. Diese Kosten erscheinen in keiner Unternehmensbilanz. Sie werden nicht den Aktionären belastet. Sie tauchen in keiner Gewinn- und Verlustrechnung auf. Die Allgemeinheit übernimmt die Rechnung.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung nach einer Aufweichung des CO₂-Preises besonders fragwürdig. Der Emissionshandel ist eines der wenigen Instrumente, das zumindest einen Teil der verursachten Klimakosten dort ansetzt, wo sie entstehen.

Wer dieses System schwächt, gefährdet Investitionen in klimafreundliche Technologien und benachteiligt Unternehmen, die bereits Milliarden in den ökologischen Umbau investiert haben.

Der Sunfire-Chef Nils Aldag brachte es auf den Punkt: Wer den Emissionshandel verwässert, bestraft diejenigen Unternehmen, die frühzeitig auf Innovation und Klimaschutz gesetzt haben.

Die Debatte wird häufig mit angeblichen Wettbewerbsnachteilen begründet. Tatsächlich geht es aber oft darum, notwendige Veränderungen weiter hinauszuzögern.

Der Chemiestandort Leuna feiert in diesem Jahr sein 110-jähriges Bestehen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob ein solcher Industriestandort im hohen Alter noch den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz schafft.

Die eigentliche Frage ist vielmehr, warum eine Branche, die über mehr als ein Jahrhundert erhebliche Umweltkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt hat, ausgerechnet jetzt Verständnis und Sonderbehandlungen erwartet.

Hashtags

#Chemieindustrie #CO2Preis #PFAS #Umweltschutz #Klimapolitik

Quelle:
MDR – Ost-Chemie fordert Entlastungen beim CO₂-Preis:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/ost-chemie-co-zwei-preis-,chemiebranche-100.html

Quelle des Artikels:

https://www.linkedin.com/posts/danielmautz_die-chemieindustrie-will-eine-pause-beim-activity-7468511924775759872-zsq2?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

Chemie-Lobby fordert CO₂-Bremse – Wer bezahlt eigentlich die Milliarden für PFAS, verseuchte Böden und belastetes Grundwasser?

Ein Beitrag von

Daniel Mautz

Daniel Mautz.

Die Chemieindustrie fordert eine Pause beim CO₂-Preis. Dabei sollte sie froh sein, dass ihr für PFAS, Boden- und Wasserverseuchung bislang noch niemand die vollständige Rechnung gestellt hat.

Auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum verlangte die ostdeutsche Chemiebranche Entlastungen beim europäischen Emissionshandel. Der Geschäftsführer des Chemieparks Leuna warnte vor einer drohenden Deindustrialisierung. Unterstützung erhielt er von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, der Preisdeckel und Sonderkonten für Unternehmen ins Gespräch brachte.

Das Muster ist bekannt: Eine Branche, die über Jahrzehnte hohe Gewinne erwirtschaftet und an Aktionäre ausgeschüttet hat, beklagt plötzlich ihre wirtschaftliche Belastung, sobald sie einen Teil der von ihr verursachten Kosten selbst tragen soll.

Dabei bleiben die tatsächlichen Folgekosten der chemischen Industrie bis heute weitgehend unsichtbar. PFAS – die sogenannten Ewigkeitschemikalien – belasten Böden, Flüsse und Grundwasser in vielen Regionen Europas. Die Beseitigung dieser Schäden wird meist von Kommunen, Ländern und letztlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert.

Hinzu kommen jahrzehntelange Altlasten rund um große Chemiestandorte wie Leuna oder Bitterfeld. Die Sanierung belasteter Böden und verseuchter Grundwasserreservoirs verschlingt seit Jahrzehnten Milliardenbeträge öffentlicher Gelder.

Auch die gesundheitlichen Folgen von Luftschadstoffen tragen nicht die Unternehmen, sondern die Gesellschaft insgesamt. Diese Kosten erscheinen in keiner Unternehmensbilanz. Sie werden nicht den Aktionären belastet. Sie tauchen in keiner Gewinn- und Verlustrechnung auf. Die Allgemeinheit übernimmt die Rechnung.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung nach einer Aufweichung des CO₂-Preises besonders fragwürdig. Der Emissionshandel ist eines der wenigen Instrumente, das zumindest einen Teil der verursachten Klimakosten dort ansetzt, wo sie entstehen.

Wer dieses System schwächt, gefährdet Investitionen in klimafreundliche Technologien und benachteiligt Unternehmen, die bereits Milliarden in den ökologischen Umbau investiert haben.

Der Sunfire-Chef Nils Aldag brachte es auf den Punkt: Wer den Emissionshandel verwässert, bestraft diejenigen Unternehmen, die frühzeitig auf Innovation und Klimaschutz gesetzt haben.

Die Debatte wird häufig mit angeblichen Wettbewerbsnachteilen begründet. Tatsächlich geht es aber oft darum, notwendige Veränderungen weiter hinauszuzögern.

Der Chemiestandort Leuna feiert in diesem Jahr sein 110-jähriges Bestehen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob ein solcher Industriestandort im hohen Alter noch den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz schafft.

Die eigentliche Frage ist vielmehr, warum eine Branche, die über mehr als ein Jahrhundert erhebliche Umweltkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt hat, ausgerechnet jetzt Verständnis und Sonderbehandlungen erwartet.

Hashtags

#Chemieindustrie #CO2Preis #PFAS #Umweltschutz #Klimapolitik

Quelle:
MDR – Ost-Chemie fordert Entlastungen beim CO₂-Preis:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/ost-chemie-co-zwei-preis-,chemiebranche-100.html

Quelle des Artikels:

https://www.linkedin.com/posts/danielmautz_die-chemieindustrie-will-eine-pause-beim-activity-7468511924775759872-zsq2?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

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