Ein Richter wird rechtmäßig ernannt – trotzdem können seine Urteile später von höheren Gerichten aufgehoben werden.
Allerdings dauert dies leider oft Jahrzehnte!!!

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!
Ein Richter wird rechtmäßig ernannt – trotzdem können seine Urteile später von höheren Gerichten aufgehoben werden.
Allerdings dauert dies leider oft Jahrzehnte!!!

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!
Eine legal erworbene Pistole macht eine spätere Straftat nicht legal.
Ebenso macht eine demokratische Wahl nicht jedes spätere politische Handeln automatisch demokratisch oder verfassungsgemäß.

#Deutschland #AfD #Wahlen und was dann passiert!


Immer wieder ist derselbe Satz zu hören: „Die AfD ist doch demokratisch gewählt!“ Oft wird er so verwendet, als würde allein das Wahlergebnis jede Kritik beenden. Doch genau darin liegt ein grundlegendes Missverständnis.
Der Kabarettist Markus Barth brachte es mit einem treffenden Vergleich auf den Punkt: „Ein Fliegenpilz ist auch dann giftig, wenn der Pilzsammler ihn ganz legal gepflückt hat.“ Ob etwas legal zustande gekommen ist, sagt noch nichts über seine Wirkung aus. Genauso bedeutet eine demokratische Wahl lediglich, dass eine Partei Stimmen erhalten hat – nicht automatisch, dass ihre Ziele oder ihr Handeln demokratischen Grundwerten entsprechen.

Demokratie ist weit mehr als das Auszählen von Stimmen. Sie lebt von Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, freien Medien, unabhängigen Gerichten und dem Schutz von Minderheiten. Wahlen verleihen politische Legitimation – sie ersetzen aber niemals die Bindung an diese Grundprinzipien.
Ebenso selbstverständlich gehört zur Demokratie das Recht auf Kritik. Protest, Widerspruch und öffentliche Debatten sind keine Gefahr für die Demokratie, sondern ihr Fundament. Wer eine Partei kritisiert, handelt nicht undemokratisch, sondern macht von einem Grundrecht Gebrauch.

Auch die Geschichte mahnt zur Differenzierung. Adolf Hitler wurde nicht mit absoluter Mehrheit zum Reichskanzler gewählt. Die NSDAP wurde 1932 zwar stärkste Partei, erreichte aber keine absolute Mehrheit. Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Selbst bei der Reichstagswahl im März 1933 erreichte die NSDAP lediglich 43,9 Prozent.
Erst danach wurden Grundrechte beseitigt, politische Gegner verfolgt, Parlamente entmachtet und andere Parteien verboten. Der demokratische Zugang zur Macht war kein Beweis demokratischer Gesinnung, sondern der Beginn ihrer schrittweisen Abschaffung.

Auch aktuelle Entwicklungen verdienen Aufmerksamkeit. In Umfragen erreicht die AfD in Sachsen und Sachsen-Anhalt seit Monaten Werte von über 40 Prozent. Solche Umfragen sind keine Wahlergebnisse, sie zeigen jedoch politische Entwicklungen auf und können Anlass für eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte sein.
Der Hinweis „Die Partei ist doch demokratisch gewählt“ ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung. Eine demokratische Wahl ist kein Freibrief und kein Gütesiegel für demokratisches Handeln.

Demokratisch gewählt zu sein bedeutet nicht automatisch, Demokrat zu sein. Es bedeutet lediglich, dass genügend Menschen ihre Stimme abgegeben haben. Geschichte zeigt, dass auch demokratische Mehrheiten irren und politischen Kräften Macht übertragen können, die demokratische Regeln später infrage stellen.
Jeder Bürger hat selbstverständlich das Recht, die AfD zu wählen. Ebenso hat jeder Bürger das Recht, diese Entscheidung kritisch zu bewerten und vor möglichen Folgen zu warnen. Beides gehört zur Meinungsfreiheit – und genau das macht eine lebendige Demokratie aus.
#Demokratie #AfD #Grundgesetz #Rechtsstaat #Meinungsfreiheit
Quellen:
Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Die AfD präsentiert sich seit Jahren als Partei der Wahrheit. Sie wirft anderen Parteien vor, Missstände zu vertuschen und Kritik zu unterdrücken. Doch was geschieht, wenn kritische Stimmen aus den eigenen Reihen kommen?

Genau das zeigt der Fall des ehemaligen AfD-Politikers Kai-Uwe Uebner aus Sachsen-Anhalt. Nach einem Interview mit dem ZDF, in dem er interne Vorgänge innerhalb der AfD schilderte, wurde er nach Medienberichten aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen.
Bemerkenswert ist vor allem, dass Uebner kein politischer Gegner der AfD war. Er war selbst Mitglied der Partei und berichtete aus eigener Erfahrung über interne Abläufe.

Im Interview erhob er unter anderem Vorwürfe der Vetternwirtschaft, einer Selbstbedienungsmentalität, rechtsextremer Symbolik einzelner Mitglieder sowie problematischer Kontakte. Sollten diese Vorwürfe zutreffen, wären sie gravierend und würden eine umfassende interne Aufklärung erwarten lassen.
Stattdessen traf die Konsequenz offenbar denjenigen, der die Vorwürfe öffentlich machte. Dadurch entsteht zumindest der Eindruck, dass weniger die Inhalte als vielmehr deren Veröffentlichung sanktioniert wurde.

Eine Partei, die Transparenz und Aufklärung von anderen einfordert, muss sich an denselben Maßstäben messen lassen. Wer Missstände bei politischen Gegnern kritisiert, sollte auch bereit sein, Kritik aus den eigenen Reihen ernsthaft zu prüfen.
Der Fall wirft deshalb grundlegende Fragen auf: Wie geht die AfD mit interner Kritik um? Werden Hinweise auf mögliche Missstände unabhängig untersucht oder geraten diejenigen unter Druck, die sie öffentlich machen?

Ob sämtliche Vorwürfe zutreffen, müssen zuständige Stellen und die Partei selbst klären. Fest steht jedoch: Politischer Schaden entsteht nicht nur durch mögliche Missstände, sondern auch durch den Umgang mit ihnen.
Demokratische Glaubwürdigkeit zeigt sich vor allem daran, wie eine Partei mit unbequemen Stimmen in den eigenen Reihen umgeht.


Wieder einmal zeigt sich für mich, dass die AfD mit innerparteilicher Kritik nicht demokratisch umgeht. Deshalb halte ich es für dringend notwendig, dass endlich ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet wird. Ob die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, muss anschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
#AfD #Demokratie #Rechtsstaat #Meinungsfreiheit #Politik
Quellen:
LinkedIn-Beitrag von Frank Hennemann:
https://www.linkedin.com/posts/frank-hennemann-6066502_die-afd-ist-wirklich-faszinierend-jahrelang-share-7482031608414466048-SMLR/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0
KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.
Der Begriff „Heizungshammer“ gehört zu den erfolgreichsten politischen Schlagworten der vergangenen Jahre – obwohl es nie ein Gesetz mit diesem Namen gab. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Berichterstattung der BILD die öffentliche Wahrnehmung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erheblich beeinflusst habe.

Die Untersuchung beschreibt, dass durch die wiederholte Verwendung emotionaler Begriffe wie „Heizungshammer“ oder „Heizverbot“ bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstand, funktionierende Öl- und Gasheizungen müssten kurzfristig ausgebaut werden. Das entsprach jedoch nicht dem Inhalt des Gesetzes. Bestehende Heizungen durften grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Die Regelungen betrafen vor allem den Einbau neuer Heizungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Besonders kritisch bewertet die Studie den Einfluss zugespitzter Medienberichterstattung auf die politische Debatte. Nach ihrer Analyse wurde ein komplexes Gesetz auf wenige emotionale Schlagworte reduziert. Dadurch sei aus einer sachlichen Diskussion über Klimaschutz, Energieversorgung und Heiztechnik ein emotionaler Kulturkampf geworden.

Die BILD gehört zum Axel-Springer-Konzern. Die Studie kritisiert insbesondere die Berichterstattung der BILD und kommt zu dem Ergebnis, dass diese wesentlich zur Verbreitung des Begriffs „Heizungshammer“ und zur Emotionalisierung der öffentlichen Diskussion beigetragen habe. Dadurch seien Fehleindrücke über den tatsächlichen Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes entstanden.
Die Folgen waren erheblich: Die Debatte wurde polarisiert, viele Menschen verunsichert und das Vertrauen in die Energiewende geschwächt. Unabhängig davon, wie man das Gebäudeenergiegesetz bewertet, zeigt dieser Fall, welche Macht große Medien durch Framing besitzen können. Demokratische Entscheidungen sollten auf überprüfbaren Fakten beruhen – nicht auf Schlagworten, die komplexe Inhalte verzerren.

Meine persönliche Meinung
Die Art und Weise, wie durch zugespitzte Schlagzeilen und wiederholtes Framing politische Debatten beeinflusst werden können, erinnert mich zunehmend an die historische Rolle des Medienunternehmers Alfred Hugenberg in der Endphase der Weimarer Republik.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 17. März 2005 (Az. 3 C 20.04) fest, dass Hugenberg ein „Wegbereiter der nationalsozialistischen Herrschaft“ war.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine Gleichsetzung, sondern um den Hinweis, dass große Medienhäuser aufgrund ihrer Reichweite eine besondere Verantwortung für eine faktenbasierte und ausgewogene Berichterstattung tragen.
#Heizungsgesetz #Wärmepumpe #Medien #Energiewende #Politik
KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.
Quellen:
Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– überzeugter Demokrat und Europäer und in keiner Partei tätig.
Die Diskussion über die Brandmauer zur AfD gehört seit Jahren zu den wichtigsten politischen Debatten in Deutschland. Für die einen ist sie Ausdruck demokratischer Verantwortung, für andere ein Mittel der Ausgrenzung. Doch warum halten die meisten demokratischen Parteien weiterhin an dieser Abgrenzung fest?

Der wichtigste Grund ist die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Demokratische Parteien können in Sachfragen durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Sie teilen jedoch den gemeinsamen Konsens, dass Menschenwürde, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Pressefreiheit und der Schutz von Minderheiten unverzichtbare Grundlagen unseres Grundgesetzes sind.

Die AfD wird seit Jahren von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Mehrere Landesverbände wurden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Auch die Gesamtpartei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend eingestuft; diese Einstufung ist jedoch derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren und daher noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon sehen viele demokratische Parteien aufgrund zahlreicher Äußerungen und Entwicklungen erhebliche Gründe, eine politische Zusammenarbeit abzulehnen.
Die Brandmauer richtet sich dabei nicht gegen die Wählerinnen und Wähler.
Jede demokratisch abgegebene Stimme hat den gleichen Wert.
Die politische Abgrenzung betrifft ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einer Partei, bei der erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Auch die Geschichte Deutschlands spielt eine wichtige Rolle. Die Erfahrungen der Weimarer Republik zeigen, dass Demokratien schrittweise geschwächt werden können, wenn extremistische Kräfte politisch normalisiert werden. Viele Demokratinnen und Demokraten sehen die Brandmauer deshalb als Schutzmechanismus unserer Demokratie.
Gleichzeitig genügt eine Brandmauer allein nicht. Wer den Zuspruch für extremistische Parteien dauerhaft verringern möchte, muss die Ursachen angehen: soziale Unsicherheit, wirtschaftliche Sorgen, Bürokratie, fehlende Zukunftsperspektiven und den Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.

Die Brandmauer ist daher kein Ersatz für gute Politik, sondern eine klare demokratische Grenze. Sie macht deutlich: Die Zusammenarbeit demokratischer Parteien endet dort, wo die Grundwerte des Grundgesetzes infrage gestellt werden. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der demokratischen Mitte, die Probleme der Bürgerinnen und Bürger überzeugend zu lösen. Nur beides zusammen – klare Abgrenzung gegenüber Extremismus und gute Politik – stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie langfristig.

#Demokratie #Grundgesetz #Rechtsstaat #Menschenwürde #Brandmauer #AfD #Verfassungsschutz #Europa

Wer Hass sät, will Hass ernten. Die Maske ist nicht erst im Interview mit Dunja Hayali gefallen. Wer schon immer genau hingeschaut hat, hat es auch früher gesehen. Die Verachtung, die Wut und der Hass sprudeln nur so aus ihren Worten und Gesichtsausdrücken.

Da gibt es nichts Normales, nichts Demokratisches, auch wenn man sich selbst als konservativ-freiheitlich-liberal bezeichnet.
Sie wollen mit ihrem geballten Hass über alle Menschen und Institutionen herfallen, die nicht in ihr faschistisch-rechtsextremes Weltbild passen.

Wer darauf vorbereitet ist, den wird es nicht überraschen. Wir dürfen uns nicht auf ein Verbotsverfahren verlassen, das vielleicht niemals kommt.
Wir müssen selbst Widerstand leisten, uns vernetzen und den Faschisten zeigen, dass wir ihnen nicht kampflos das Feld überlassen.

Das ganze Interview:
https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/sgs-weidel-hayali-102.html
………………………………
Ich bin Fotograf und poste über Politik, Demokratie #Toleranz #Vielfalt und #Menschenrechte, wenn ich nicht Baustellen, Events oder Portraits fotografiere.

Mein aktuelles Demokratie-Fotoprojekt:
»Seid mutig – seid Menschen«:
https://seid-mutig-seid-menschen.de

Wer Haltung zeigen will, aber nicht weiß wie, den unterstütze ich gerne!

#Toleranz #Vielfalt #Menschenrechte #Demokratie #Antifaschismus
** KI-Fotos – ergänzt von

Die Strategie von Weidel wird auch in diesem Interview deutlich:
Leider gibt es Menschen mit einem niedrigen IQ, die sich so einfangen lassen.
Ein Beitrag von

Das Europäische Parlament hat ein Verfahren gegen die ESN-Partei – Europe of Sovereign Nations Party angestoßen. Diese Partei ist nicht identisch mit der ESN-Fraktion im Europaparlament. Genau dieser Unterschied ist wichtig.

Denn in sozialen Netzwerken wird derzeit teilweise behauptet, die AfD fliege bei Erfolg automatisch aus dem EU-Parlament. Das stimmt nach bisherigem Stand leider nicht.

Geprüft wird, ob die ESN-Partei gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt.
Dazu gehören Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Minderheitenschutz.
Sollte die Prüfung erfolgreich sein, könnte die ESN-Partei ihren Status als europäische Partei verlieren.
Damit wären vor allem EU-Finanzierung und politische Privilegien betroffen.
Die AfD selbst würde dadurch aber nicht automatisch verboten. Auch die Mandate der AfD-Abgeordneten im Europaparlament würden dadurch nicht automatisch entfallen.

Trotzdem ist dieses Verfahren politisch hoch bedeutsam. Denn es zeigt: Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck auf das Umfeld der AfD.
Für die AfD ist das ein weiterer Kratzer im Lack.
Nicht juristisch im Sinne eines direkten Parteiverbots, aber politisch und öffentlich sehr wohl.

Aus meiner Sicht wird dadurch erneut deutlich, dass die AfD und ihr europäisches Bündnis nicht einfach nur „konservativ“ wahrgenommen werden.
Vielmehr steht inzwischen die Frage im Raum, ob Teile dieses politischen Umfelds mit den demokratischen Grundwerten Europas vereinbar sind.
Das ist für die AfD unangenehm. Denn jedes solche Verfahren schwächt das Bild, das sie selbst gerne von sich zeichnet.

Fest steht:
Die AfD fliegt dadurch nicht automatisch aus dem EU-Parlament.
Aber politisch bleibt hängen:
Europa schaut genauer hin. Und jeder neue Prüfpunkt führt zu weiteren Kratzern bei der AfD.
#AfD #Europa #ESN #Demokratie #Europaparlament
Ein Beitrag von

Florian Hohenauer
„Einmal 1933 reicht!“ und „Nur über meine Leiche!“ soll Friedrich Merz Axel-Springer-Boss Mathias Döpfner geantwortet haben, als dieser ihn zur Zusammenarbeit mit der in großen Teilen rechtsextremen AfD drängen wollte. Döpfner soll geantwortet haben: „Das werden Sie noch bereuen!“.
Danke, Herr Merz, das war richtig. Wenn die CDU Deutschlands kippt, kippt Deutschland.

Die Frage ist nun: Was machen wir mit Springer-Medien, die Merz mutmaßlich abschießen und den mehr rechtsaußen-offenen Jens Spahn an die Spitze schreiben wollen? Was machen wir mit Springer-Medien, die einer in großen Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland, vor dem Hintergrund unserer Geschichte, wieder an die Macht verhelfen wollen?
Natürlich gilt die Meinungsfreiheit, natürlich gilt die Pressefreiheit. Döpfner kann meinen, was er will und seine Medien schreiben lassen, was er will. Aber:
❌ Jeder und jede einzelne Demokrat:in kann sich dazu entscheiden, Springer-Medien nicht zu kaufen und nicht zu lesen.
❌ Jeder und jede einzelne demokratische Journalist:in kann sich dazu entscheiden, nicht für diese Medien zu arbeiten.

❌ Jeder und jede einzelne demokratische Kommunikations- und Marketing-Verantwortliche kann sich dazu entscheiden, solange nicht mit diesen Medien zu arbeiten, wie sie am Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sägen.
Zeit, Farbe zu bekennen. Höchste Zeit. Was ist eine Anzeige in der BILD nun noch anderes, als ein Zeichen von Zustimmung zu Döpfners Extrem-Rechts-Kurs?

Und höchste Zeit, ein AfD-Verbot endlich zu prüfen, auch damit sie von geschichtsvergessenen Milliardären nicht doch noch an die Macht gebracht werden kann. Die AfD gehört nicht zu Deutschland.

Ich bin kein Anhänger von Merz und schon garnicht von Jens Spahn.
ABER:
„Mathias Döpfner, BILD, WELT und die gesamte Springer-Presse stehen weiter auf meiner persönlichen Sanktionsliste. Springer unterstützt aus meiner Sicht die AfD politisch und sollte deshalb nicht durch den Abschluss von Abonnements finanziell unterstützt werden.“

Quelle: Der Podcast „Wenn Sie wüssten…“ von Stephan Lamby, Kristina Dunz und Eva Quadbeck, Folge vom 30.06.2026. Danke für diese Recherche.
Internetlink

#CDU #AfD #Demokratie #Pressefreiheit #Deutschland
Dieser Artikel stammt ursprünglich aus einem LinkedIn-Beitrag von Florian Hohenauer:
Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hat eine neue Dimension erreicht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein rund 1.500 Seiten starkes Gutachten vorgestellt. Nach Angaben der Autoren handelt es sich um die bislang umfangreichste wissenschaftlich-juristische Untersuchung zur Frage, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt.

Für das Gutachten wurden nach Angaben der Verfasser mehr als 30.000 öffentliche Belege ausgewertet. Dazu gehören Parteiprogramme, Wahlprogramme, Bundestags- und Landtagsinitiativen, Reden führender Funktionäre, Pressemitteilungen sowie Beiträge in sozialen Netzwerken. Die Untersuchung wurde von einem interdisziplinären Team aus Juristen, Politikwissenschaftlern und Rechtsextremismusforschern erstellt und zusätzlich von Staatsrechtlern überprüft.
Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Nach Auffassung der Gutachter verfolgt die AfD Ziele, die sich gegen wesentliche Grundprinzipien unserer Verfassung richten. Genannt werden insbesondere Angriffe auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, den Rechtsstaat sowie den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz.

Die Autoren sehen zudem Anhaltspunkte dafür, dass die Partei aktiv auf eine Veränderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeite. Außerdem kommen sie zu dem Schluss, dass innerhalb der Partei keine wirksame Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen mehr erkennbar sei.
Ebenso wichtig ist aber: Dieses Gutachten ist kein Gerichtsurteil. Ob eine Partei tatsächlich verboten wird, entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das Gutachten liefert daher keine Verbotsentscheidung, sondern eine umfangreiche juristische Grundlage für die politische und rechtliche Bewertung.

Meine Meinung:
Unabhängig davon, wie man politisch zur AfD steht, sollte niemand dieses Gutachten vorschnell beiseiteschieben. Wenn Fachleute nach der Auswertung von über 30.000 Belegen und auf 1.500 Seiten zu einem derart klaren Ergebnis gelangen, verdient das eine ernsthafte Auseinandersetzung.
Eine wehrhafte Demokratie lebt davon, dass sie ihre Werte schützt – nicht durch Parolen, sondern durch rechtsstaatliche Verfahren. Am Ende entscheidet allein das Recht.

Demokratie schützt sich nicht von allein. Sie braucht Bürgerinnen und Bürger, die wachsam bleiben.
#Demokratie #Grundgesetz #AfD #Rechtsstaat #Verfassung