AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 5: Hier von 401 bis 500

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.

Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.

401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.

402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.

403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.

404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.

405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.

407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.

408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.

409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.

410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.

411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.

412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.

413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.

414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.

415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.

416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.

417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.

418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.

419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.

420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.

421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.

422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.

423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.

424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.

425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.

426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.

427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.

429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.

430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.

431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.

432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.

433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.

434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.

435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.

436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.

437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.

438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.

439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.

440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.

441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.

444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.

445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.

447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.

448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.

449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.

450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.

451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.

452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.

453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.

454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.

455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.

456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.

457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.

458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.

459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.

460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.

461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.

462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.

463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.

464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.

465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.

466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.

467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.

468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.

469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.

470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.

471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.

472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.

473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.

474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.

475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.

476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.

477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.

478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.

479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.

481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.

482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.

483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.

484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.

485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.

486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.

487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.

488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.

489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.

490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.

491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.

492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.

493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.

494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.

495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.

497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.

498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.

499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.

500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600

Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Ermittlungen #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 4: Hier von 301 bis 400

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 300 Vorgängen folgen nun die Fälle 301 bis 400.

Auch in diesem Teil geht es nicht darum, unterschiedliche Sachverhalte über einen Kamm zu scheren. Ein rechtskräftiges Urteil ist etwas anderes als ein laufendes Ermittlungsverfahren, ein politischer Konflikt etwas anderes als eine behördliche Extremismusbewertung.

Deshalb gilt auch hier: Wo lediglich ein Verdacht besteht, wird dieser als Verdacht bezeichnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

301. Jian G. – Mitarbeiter von Maximilian Krah festgenommen. Krahs damaliger Mitarbeiter wurde 2024 wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für China festgenommen.

302. Vorwurf chinesischer Geheimdiensttätigkeit. Der Generalbundesanwalt warf Jian G. vor, für chinesische Geheimdienststellen tätig gewesen zu sein.

303. Informationen aus dem Europaparlament. Jian G. soll Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments weitergegeben haben.

304. Chinesische Oppositionelle ausgespäht. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, chinesische Regimegegner in Deutschland beobachtet zu haben.

305. Durchsuchung in Krahs Brüsseler Büros. Im Mai 2024 wurden Räume im Europäischen Parlament durchsucht.

306. Krah erklärte, zunächst nichts von der Festnahme gewusst zu haben. Der damalige AfD-Europaspitzenkandidat erklärte, über Medien davon erfahren zu haben.

307. Geldflüsse zwischen Jian G. und Krah untersucht. Ermittler prüften finanzielle Verbindungen zwischen dem Mitarbeiter und Krahs politischem beziehungsweise beruflichem Umfeld.

308. Verdacht auf mögliche chinesische Geldflüsse. Ermittler gingen der Frage nach, ob finanzielle Mittel aus chinesischen Geheimdienstkreisen stammen könnten. Eine entsprechende Zahlung an Krah war damit nicht bewiesen.

309. Krah vom FBI befragt. Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu möglichen russischen Einflussoperationen wurde Krah in den USA befragt.

310. Bargeld bei Krah. Krah bestätigte, bei der Kontrolle mehrere Tausend Euro Bargeld mitgeführt zu haben, die er als private Reserve erklärte.

311. Krah bestreitet russische Zahlungen. Er erklärte, kein Geld von prorussischen Akteuren angenommen zu haben.

312. AfD nahm Krah aus Teilen des Europawahlkampfs. Nach mehreren Kontroversen trat er bei zentralen Wahlkampfveranstaltungen nicht mehr auf.

313. Krah gab sein Amt im AfD-Bundesvorstand ab. Während des Europawahlkampfs zog er sich aus dem Bundesvorstand zurück.

314. Eigene AfD-Delegation wollte Krah ausschließen. Die AfD-Abgeordneten im Europaparlament beantragten seinen Ausschluss aus ihrer damaligen europäischen Fraktion.

315. Krahs Aussagen zur SS. Äußerungen Krahs über Angehörige der SS lösten innerhalb der europäischen Rechten erhebliche Kritik aus.

316. Ermittlungsverfahren gegen Krah. 2025 wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen ermittelt.

317. Aufhebung der Immunität beantragt. Die Ermittlungsbehörden beantragten entsprechende Maßnahmen beim Bundestag.

318. Bundestag hebt Krahs Immunität auf. Im September 2025 genehmigte der Bundestag Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.

319. Krahs Wohn- und Büroräume durchsucht. Ermittler führten anschließend entsprechende Maßnahmen durch. Krah bestritt die Vorwürfe.

320. Weitere Durchsuchungen 2026. Auch Räume von Drittpersonen wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchsucht.

321. Spionageprozess gegen Jian G. 2025 begann vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess.

322. Krah als Zeuge vor Gericht. Krah wurde zu seiner Zusammenarbeit mit Jian G. befragt.

323. Krah bestritt eigenes Wissen über Spionage. Er erklärte, nichts von einer Agententätigkeit seines Mitarbeiters gewusst zu haben.

324. Jian G. wegen China-Spionage verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden sah geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall als erwiesen an.

325. Mehrjährige Haftstrafe. Jian G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verurteilt.

326. Vertrauliche EU-Informationen weitergegeben. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden Informationen aus dem Europäischen Parlament an chinesische Stellen übermittelt.

327. Ausspähung chinesischer Dissidenten bestätigt. Auch das Beobachten von Gegnern der chinesischen Regierung wurde gerichtlich festgestellt.

328. Ermittlungen gegen Krah liefen weiter. Das Urteil gegen Jian G. beendete das gesonderte Verfahren gegen Krah nicht.

329. Haftbefehl gegen Krah in anderem Verfahren. 2026 wurde in einem zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren ein Haftbefehl erlassen.

330. Streit mit Jan Böhmermann. Hintergrund waren Prozesskosten aus einem zuvor verlorenen Rechtsstreit.

331. AfD verlangt Erklärung von Petr Bystron. Die Parteispitze forderte ihn 2024 auf, sich schriftlich zu Vorwürfen rund um „Voice of Europe“ zu äußern.

332. Bystron bestreitet Zahlungen. Er erklärte, weder von „Voice of Europe“ noch von russischen Akteuren Geld oder Kryptowährungen erhalten zu haben.

333. Tschechischer Geheimdienst verfügte über Audioaufnahmen. Mitglieder eines parlamentarischen Kontrollgremiums erhielten Einblick in entsprechende Aufnahmen.

334. Mutmaßliche Geldübergabe an Bystron. Sicherheitskreise interpretierten eine Aufnahme als möglichen Hinweis auf eine Geldübergabe. Bystron bestreitet dies.

335. Geräusche von Geldzählen auf Aufnahme. Teilnehmer parlamentarischer Kontrollgremien berichteten entsprechend über den Inhalt der Aufzeichnung.

336. Gespräche über Finanzierung künftiger Mitarbeiter. Auf der Aufnahme soll auch über mögliche Finanzierung politischer Mitarbeiter gesprochen worden sein.

337. Bundestag debattiert über AfD-Russlandkontakte. Die Vorwürfe führten zu einer Aktuellen Stunde im Bundestag.

338. Bundestag hebt Bystrons Immunität auf. Im Mai 2024 genehmigte das Parlament Ermittlungsmaßnahmen.

339. Großangelegte Durchsuchungen. Zahlreiche Polizeibeamte und Staatsanwälte waren daran beteiligt.

340. Wohnungen und weitere Objekte durchsucht. Maßnahmen fanden unter anderem in Berlin und München statt.

341. Durchsuchung auf Mallorca. Auch eine Bystron zugeordnete Liegenschaft wurde durchsucht.

342. Durchsuchungen im Bundestag. Ermittler durchsuchten zudem parlamentarisch genutzte Räume.

343. Kontounterlagen aus Liechtenstein und Tschechien. Entsprechende Dokumente wurden bei Ermittlungen beschlagnahmt.

344. Ermittler suchten nach einem Smartphone. Ein von Bystron verwendetes Gerät war zunächst nicht gefunden worden.

345. Weitere Durchsuchungen in Tschechien. Auch dort wurden Ermittlungsmaßnahmen genehmigt.

346. Ermittlungen wegen neuer EU-Immunität zeitweise unterbrochen. Nach Bystrons Wahl ins Europaparlament mussten Maßnahmen zunächst pausieren.

347. Europaparlament hebt Bystrons Immunität auf. 2025 wurde der Weg für weitere Ermittlungen freigemacht.

348. Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Diese Vorwürfe standen im Zentrum des Verfahrens. Bystron bestreitet strafbares Verhalten.

349. Verdacht auf Steuerhinterziehung. Auch dieser Vorwurf wurde in Unterlagen des Europaparlaments aufgeführt.

350. Verdacht auf Betrug. Weitere Ermittlungsansätze betrafen mögliche Betrugsdelikte. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.

351. Björn Höcke – erstes Urteil wegen SA-Losung. Das Landgericht Halle verurteilte ihn wegen des bewussten Verwendens einer verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA.

352. Höcke – zweites Urteil wegen derselben Losung. In einem weiteren Verfahren wurde er erneut verurteilt.

353. Höcke-Urteile rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen 2025.

354. Erste Geldstrafe. In einem der Verfahren wurde eine Geldstrafe verhängt.

355. Zweite Geldstrafe. Auch das weitere Verfahren führte zu einer Geldstrafe.

356. Publikum sollte Losung vervollständigen. In einem Fall sprach Höcke den ersten Teil aus und ließ den zweiten Teil vom Publikum ergänzen.

357. Daniel Halemba – Anklage. Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche Anklage.

358. Halembas Immunität mehrfach aufgehoben. Der Bayerische Landtag genehmigte wiederholt Ermittlungsmaßnahmen.

359. Weitere Vorwürfe gegen Halemba. Neben Geldwäsche und Volksverhetzung ging es unter anderem um Nötigungsvorwürfe.

360. Strafprozess beginnt 2026. Vor dem Amtsgericht Würzburg wurde die Hauptverhandlung eröffnet.

361. Halemba zu Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

362. 160 Tagessätze. Das Gericht setzte die Strafe entsprechend fest.

363. Schuldspruch wegen Geldwäsche. In diesem Punkt sah das Gericht die Schuld als erwiesen an.

364. Schuldspruch wegen Nötigung. Auch wegen Nötigung erfolgte eine Verurteilung.

365. Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung. In diesem Anklagepunkt wurde Halemba freigesprochen.

366. Freispruch bei versuchter Nötigung. Auch ein weiterer Anklagepunkt endete mit Freispruch.

367. Hitler- und Goebbels-Reden auf USB-Stick. Im Prozess wurde über entsprechende Dateien berichtet. Daraus allein folgte jedoch keine Verurteilung wegen Volksverhetzung.

368. Burschenschaft „Teutonia Prag“. Die Verbindung, in deren Haus Halemba wohnte, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.

369. AfD-Bundesvorstand leitete Parteiausschlussverfahren ein. Hintergrund waren strafrechtliche Ermittlungen und innerparteiliche Vorwürfe.

370. Halemba durfte dennoch in der AfD bleiben. Ein Parteischiedsgericht entschied gegen seinen Ausschluss.

371. Mehr als 100 Mitarbeiter mit rechtsextremen Bezügen. Eine BR-Recherche identifizierte bei AfD-Fraktion und AfD-Abgeordneten mehr als 100 Beschäftigte mit entsprechenden Bezügen.

372. Mehr als 500 Personen überprüft. Journalisten untersuchten die Hintergründe zahlreicher Mitarbeiter.

373. 182 Mitarbeiter allein bei der Fraktion. Die AfD-Fraktion gab 2024 eine entsprechend hohe Zahl eigener Beschäftigter an.

374. Mehr als 30 Millionen Euro für Mitarbeiter. Fraktion und Abgeordnete verfügten jährlich über erhebliche Mittel für Personal.

375. Identitäre, Neue Rechte und Neonazis. Unter den recherchierten Beschäftigten fanden sich Personen aus entsprechenden Milieus.

376. Drei AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert. Die Bundestagsverwaltung verweigerte mehreren Mitarbeitern reguläre Zugangsrechte.

377. Auch IT-Zugänge verweigert. Die Betroffenen erhielten keine entsprechende Berechtigung für bestimmte Bundestagssysteme.

378. Zahl steigt auf sieben Fälle. Anfang 2026 waren mehrere Fälle bekannt, in denen AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert worden waren.

379. Sorge vor möglichem verfassungsfeindlichem Missbrauch. Dies wurde als Begründung für die Zugangsverweigerungen genannt.

380. Rheinland-Pfalz – Mitarbeiter scheitert an Verfassungstreueprüfung. Auch dort wurde ein Beschäftigter aus dem AfD-Umfeld als nicht zuverlässig eingestuft.

381. Keine Finanzierung aus Staatsmitteln. Für diesen Mitarbeiter wurden keine staatlichen Mittel erstattet.

382. Frühere Verbindung zu „Revolte Rheinland“. Der Betroffene soll zuvor in einem Umfeld der Identitären Bewegung aktiv gewesen sein.

383. AfD-Abgeordnete planen Russlandreise nach Sotschi. Steffen Kotré und Rainer Rothfuß wollten 2025 an einem politischen Symposium in Russland teilnehmen.

384. Fraktionsmittel für Russlandreisen eingeplant. In internen Reiseplanungen waren entsprechende Budgets vorgesehen.

385. Weidel stoppt Rothfuß’ Reise. Die Fraktionsvorsitzende erklärte, Rothfuß werde nicht nach Russland reisen.

386. Kotré reist dennoch nach Sotschi. Der Bundestagsabgeordnete nahm an der Veranstaltung teil.

387. Kotré kritisiert deutsche Sanktionspolitik. In Russland erklärte er, Deutschland schade sich durch den Verzicht auf russisches Öl und Gas.

388. Chrupalla verteidigt Russlandreisen. Der AfD-Co-Vorsitzende sprach sich dafür aus, Kontakte nach Russland aufrechtzuerhalten.

389. AfD diskutiert stärkere Kontrolle von Auslandsreisen. Nach der Kontroverse wurden strengere interne Regeln diskutiert.

390. Steffen und Lena Kotré laden Martin Sellner ein. Anfang 2026 planten beide eine Veranstaltung mit dem österreichischen Aktivisten der Identitären Bewegung.

391. AfD-Spitze verhindert Sellner-Veranstaltung. Nach Intervention der Bundesvorsitzenden wurde die Veranstaltung abgesagt.

392. Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt. Recherchen ergaben, dass Angehörige von AfD-Funktionären in Büros anderer AfD-Abgeordneter beschäftigt wurden.

393. 520-Euro-Vertrag für Familienangehörigen. Eine entsprechende Anstellung wurde dokumentiert. Sie war nicht automatisch rechtswidrig.

394. Stefan Keuter beschäftigt eigene Partnerin. Der AfD-Politiker verteidigte die Beschäftigung seiner Lebenspartnerin in seinem Bundestagsbüro und erklärte, damit keine Vorschriften verletzt zu haben.

395. Keuter verliert Personalverantwortung. Die Fraktionsführung entzog ihm im Zuge der Debatte die Zuständigkeit für die Personalabteilung.

396. Jan Wenzel Schmidt aus Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Die AfD-Fraktion schloss ihn 2026 wegen nach ihrer Darstellung fraktionsschädigenden Verhaltens aus.

397. Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt. Parallel lief ein Verfahren über seinen möglichen Ausschluss aus der Partei.

398. Weidel und Chrupalla verdoppeln Funktionszulagen. Die AfD-Fraktion beschloss eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zulagen ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden.

399. Hohe monatliche Gesamtbezüge. Zusammen mit Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale ergaben sich hohe monatliche Gesamtbeträge. Die Erhöhung war ein Fraktionsbeschluss und als solcher nicht automatisch rechtswidrig.

400. Bilanz nach 400 dokumentierten Vorgängen. Der vierte Teil reicht von rechtskräftigen Strafurteilen über Spionagefälle im Mitarbeiterumfeld, Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit und Geldwäsche, Russlandkontakte und rechtsextreme Netzwerke bis zu innerparteilichen Personal- und Finanzkontroversen.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 400 nummerierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 401 bis 500

Dabei bleibt der Maßstab derselbe: Quellen statt Behauptungen, unterschiedliche Verfahrensstände klar kennzeichnen und Vorwürfe nicht als erwiesene Tatsachen darstellen.

#AfD #Rechtsextremismus #Russland #China #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 3: Hier von 201 bis 300

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die AfD gehört seit Jahren zu den am intensivsten diskutierten Parteien Deutschlands.
Neben politischen Positionen geht es immer wieder um Gerichtsverfahren, Ermittlungen, Parteispenden, Kontakte in rechtsextreme Milieus, Äußerungen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen und Bewertungen durch Verfassungsschutzbehörden.

Diese Dokumentation setzt die bisherige Sammlung fort.

Wichtig ist dabei die klare Unterscheidung: Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage ist keine Verurteilung. Ebenso werden Bewertungen des Verfassungsschutzes als Bewertungen der jeweiligen Behörde gekennzeichnet. Gerichtliche Entscheidungen, rechtskräftige Urteile, laufende Verfahren und Freisprüche müssen voneinander getrennt betrachtet werden.

201. Kai Borrmann – Körperverletzung und Beleidigung. Der Berliner AfD-Bezirksverordnete wurde rechtskräftig verurteilt, nachdem er eine Schwarze Frau beleidigt, geschlagen und gebissen hatte.

202. Sven Ebert – Körperverletzung. Der AfD-Kreistagsabgeordnete wurde wegen eines Angriffs auf eine junge Frau erstinstanzlich verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

203. Iven Görbig – Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Gegen den AfD-Kommunalpolitiker erging ein rechtskräftiges Urteil wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung.

204. Roman Mrugalla – Vorfall mit Polizeibeamtem. Gegen den damaligen AfD-Kommunalpolitiker wurde wegen eines Vorfalls mit einem Polizeibeamten ein gerichtliches Verfahren geführt.

205. Matthias van der Sandt-Biedermann – Beleidigung von Polizisten. Der AfD-Stadtrat wurde wegen Äußerungen während einer Verkehrskontrolle strafrechtlich verfolgt.

206. Andy Schöngarth – Beleidigungsverfahren. Gegen den Cottbuser AfD-Stadtverordneten erging ein erstinstanzliches Urteil wegen Beleidigung. Berufung wurde eingelegt.

207. Torsten Czuppon – Verfolgung Unschuldiger. Der thüringische AfD-Politiker wurde wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

208. Richard Graupner – Verrat von Dienstgeheimnissen. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wurde rechtskräftig verurteilt, weil er als Polizeibeamter interne Informationen weitergegeben hatte.

209. René Dierkes – Waffe bei Demonstration. Der AfD-Landtagsabgeordnete wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffenverbot des Bayerischen Versammlungsgesetzes erstinstanzlich verurteilt.

210. Felix Alexander Cassel – Demonstranten mit Auto erfasst. Gerichte sahen gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht als erwiesen an.

211. Sebastian Münzenmaier – Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete wurde rechtskräftig wegen Beihilfe zu einem Angriff auf Fußballfans verurteilt.

212. Marie-Thérèse Kaiser – Volksverhetzungsverfahren. Die AfD-Politikerin wurde wegen eines Facebook-Beitrags verurteilt und legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

213. Stephan Protschka – Strafbefehl wegen Äußerung. Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten wurde wegen einer Äußerung über Markus Söder ein Strafbefehl erlassen. Protschka legte Einspruch ein.

214. Ralph Stadler – Urteil 2026. Das Amtsgericht Passau verurteilte den AfD-Abgeordneten im Juli 2026 zu einer Geldstrafe. Stadler kündigte Rechtsmittel an.

215. Ralph Stadler – Beleidigung. Bereits 2024 war Stadler wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

216. Ralph Stadler – Verleumdung. Ein weiteres Urteil betraf ein manipuliertes Bild von Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

217. Arno Bausemer – Ermittlungen wegen Körperverletzung. 2026 beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität wegen mehrerer Ermittlungsverfahren.

218. Arno Bausemer – Verdacht der Trunkenheit am Steuer. Eines der Verfahren betrifft den Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.

219. Gunnar Beck – Immunität aufgehoben. Das Europaparlament hob die Immunität des damaligen AfD-Abgeordneten auf, um Ermittlungen zu ermöglichen.

220. Gunnar Beck – mehrere strafrechtliche Vorwürfe. Ermittlungen betrafen unter anderem Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und weitere Delikte.

221. Lars Haise – Bundestag hebt Immunität auf. Der Bundestag genehmigte 2026 die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten.

222. Stephan Brandner – Ermittlungen wegen Beleidigungsverdachts. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Äußerungen gegenüber einem Pressevertreter.

223. Brandner – „Rattenloch“-Ordnungsruf. Der Bundestag bestätigte einen Ordnungsruf nach einer Äußerung Brandners über ein Verfassungsorgan.

224. Brandner – weiterer Ordnungsruf. Am selben Sitzungstag wurde eine weitere Ordnungsmaßnahme ausgesprochen.

225. Brandner – Äußerung über terroristische Vereinigung. Ein weiterer Ordnungsruf folgte wegen einer Äußerung über eine Abgeordnete.

226. Brandner – „Sozialfaschist“. 2025 erhielt Brandner einen Ordnungsruf für diese Bezeichnung eines SPD-Abgeordneten.

227. Brandner – „Syndikatsparteien“. Der Bundestag wies Brandners Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurück.

228. Brandner – erneuter Ordnungsruf. Wenig später bestätigte der Bundestag eine weitere Ordnungsmaßnahme.

229. Brandner – weiterer Ordnungsruf 2025. Auch im Dezember 2025 wurde eine Ordnungsmaßnahme gegen ihn bestätigt.

230. Martin Reichardt – zwei Ordnungsrufe. Während einer Aktuellen Stunde erhielt der AfD-Abgeordnete zwei Ordnungsrufe.

231. Martin Reichardt – weiterer Ordnungsruf. Auch 2025 bestätigte der Bundestag eine weitere Ordnungsmaßnahme gegen ihn.

232. Martin Sichert – Ordnungsruf. Ein gegen ihn ausgesprochener Ordnungsruf wurde vom Bundestag bestätigt.

233. Steffen Janich – erster Ordnungsruf. Der AfD-Abgeordnete erhielt im November 2025 eine Ordnungsmaßnahme.

234. Steffen Janich – zweiter Ordnungsruf. In derselben Sitzung folgte ein weiterer Ordnungsruf.

235. Kay Gottschalk – Ordnungsruf. Auch sein Einspruch gegen einen Ordnungsruf wurde zurückgewiesen.

236. Tino Chrupalla – „Kriegstreiberin“. Der AfD-Co-Vorsitzende erhielt wegen dieser Bezeichnung einer Abgeordneten einen Ordnungsruf.

237. Bundes-AfD als Verdachtsfall. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied 2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf.

238. Verdachtsfall rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Beschwerde der AfD nicht zu. Damit wurde diese Einstufung rechtskräftig.

239. Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. 2025 bewertete das Bundesamt die Bundespartei zunächst als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.

240. Gericht stoppt Hochstufung vorläufig. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt im Februar 2026 im Eilverfahren vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren entsprechend einzustufen und zu behandeln.

241. Sachsen – Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Der sächsische Verfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

242. Sachsen – gerichtliche Bestätigung. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Antrag der AfD gegen diese Einstufung ab.

243. Sachsen – OVG bestätigt Entscheidung. Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen wies die Beschwerde der Partei zurück.

244. Sachsen-Anhalt – gesichert rechtsextremistisch. Der Landesverfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

245. Brandenburg – Hochstufung. Auch der brandenburgische Landesverband wurde vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

246. Brandenburg – 622 Belege. Das zugrunde liegende Gutachten führt zahlreiche Belege für diese Bewertung auf.

247. Hessen – Verdachtsfall gerichtlich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beobachtung.

248. Niedersachsen – Streit um Einstufung. Wegen eines Gerichtsverfahrens wurde die öffentliche Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorläufig ausgesetzt.

249. Roman Kuffert – Äußerung über Migranten. Das brandenburgische Verfassungsschutzgutachten führt eine entsprechende Aussage als Beleg an.

250. Volker Nothing – „kulturfremde“ und „kriminelle Invasoren“. Ein Telegram-Beitrag wurde vom Verfassungsschutz dokumentiert.

251. Steffen Kotré – Einwanderung und Messerkriminalität. Ein Beitrag des Bundestagsabgeordneten wird im brandenburgischen Gutachten als Beleg angeführt.

252. Lena Kotré – „Passdeutsche“. Eine entsprechende Äußerung wird vom Verfassungsschutz kritisch bewertet.

253. Lena Kotré – Aussage zu eingebürgerten Migranten. Auch eine weitere Äußerung aus dem Jahr 2024 wird im Gutachten dokumentiert.

254. Hans-Christoph Berndt – Volksbegriff. Der brandenburgische AfD-Fraktionschef wird mit Aussagen über Volk und Staatsbürgerschaft zitiert.

255. Hannes Gnauck – Verständnis von „Deutschsein“. Auch Aussagen des Bundestagsabgeordneten werden im Gutachten dokumentiert.

256. René Springer – nationale Identität. Der Landesvorsitzende wird mit einem Beitrag über die Identität der Mehrheitsbevölkerung zitiert.

257. René Springer – „Messermänner“. Ein weiterer Beitrag wird vom Verfassungsschutz angeführt.

258. Brandenburg – Gegner als „Verbrecher“ und „Verräter“. Das Landesamt dokumentierte entsprechende Begriffe aus dem politischen Umfeld der Partei.

259. Brandenburg – ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz sieht bei maßgeblichen Parteivertretern ein abstammungsbezogenes Verständnis des deutschen Volkes.

260. Brandenburg – Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Bestimmte Aussagen werden im Gutachten als gegen zentrale Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet bewertet.

261. Jan Bollinger – Erwähnung im BfV-Gutachten. Der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende wird im Zusammenhang mit einer Publikation aus dem Umfeld der Neuen Rechten genannt.

262. Nicole Höchst – Vergleich mit invasiven Arten. Ein Vergleich von Zuwanderern mit invasiven Tier- und Pflanzenarten wird im Gutachten aufgeführt.

263. Nicole Höchst – „feindliche Fremde“. Eine weitere Aussage wird vom Verfassungsschutz als verunglimpfend bewertet.

264. Nicole Höchst – zahlreiche Fundstellen. Mehrere Aussagen der Politikerin finden sich im Gutachten.

265. Bernd Schattner – Messerangriffe. Das Gutachten dokumentiert einen Facebook-Beitrag über Migration und Kriminalität.

266. Bernd Schattner – weitere Aussage. Eine weitere Äußerung wird vom Verfassungsschutz als fremdenfeindlich eingeordnet.

267. Kai Uwe Dettmar – Tiervergleich. Der AfD-Funktionär wird wegen eines Facebook-Beitrags im Gutachten genannt.

268. Alexander Heppe – „Europa zurückerobern“. Auch diese Aussage aus dem Europawahlkampf wurde dokumentiert.

269. Alejandra Catalina Monzon – „Prädatoren“. Migranten wurden in einer Rede mit Raubtieren verglichen. Der Verfassungsschutz wertete dies als entmenschlichend.

270. Rheinland-Pfalz – zahlreiche Amtsträger im Gutachten. Mehrere AfD-Amts- und Mandatsträger des Landes werden dort namentlich aufgeführt.

271. Junge Alternative – als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führte die frühere AfD-Jugendorganisation entsprechend.

272. AfD trennt sich von der Jungen Alternative. Der Bundesparteitag beschloss 2025 eine organisatorische Neuordnung.

273. Junge Alternative löst sich auf. Die Organisation beschloss ihre Auflösung zum 31. März 2025.

274. Alte JA-Netzwerke bleiben aktiv. Medienrecherchen dokumentierten weiterhin bestehende personelle Netzwerke.

275. Forderung nach Abschaffung des Grundgesetzes bei Nachwuchstreffen. Bei einem Treffen äußerte ein früherer JA-Delegierter eine entsprechende Forderung.

276. „Generation Deutschland“ gegründet. Im November 2025 gründete die AfD ihre neue Jugendorganisation.

277. Jean-Pascal Hohm wird Jugendvorsitzender. Der brandenburgische AfD-Politiker wurde zum ersten Bundesvorsitzenden gewählt.

278. Neue Jugend und rechtsextremes Vorfeld. Medienrecherchen dokumentierten Kontakte und geplante Vernetzung mit Akteuren aus diesem Umfeld.

279. Götz Kubitschek beim Gründungskongress. Der neurechte Verleger und Aktivist war als Gast eingeladen.

280. Fabian Jank und Identitäre Bewegung. Der brandenburgische Jugendfunktionär bestätigte frühere Aktivitäten bei der Identitären Bewegung.

281. Fabian Jank – Banneraktion. Er bestätigte auch seine Beteiligung an einer Aktion der Identitären Bewegung.

282. Fabian Jank – identitäres Hausprojekt. Medien berichteten über seinen früheren Aufenthalt in einem entsprechenden Hausprojekt in Halle.

283. Neue Landesverbände der Jugendorganisation. Anfang 2026 entstanden weitere Landesverbände von „Generation Deutschland“.

284. Generation Deutschland NRW als Verdachtsfall. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

285. Personelle Kontinuitäten zur Jungen Alternative. Recherchen dokumentierten zahlreiche personelle Überschneidungen.

286. 2,35-Millionen-Euro-Plakatkampagne. Eine groß angelegte Wahlwerbekampagne für die AfD wurde als Sachspende in Millionenhöhe angegeben.

287. Zweifel am tatsächlichen Geldgeber. Medien und Behörden beschäftigten sich mit der Frage, wer wirtschaftlich hinter der Finanzierung stand.

288. AfD hinterlegt 2,35 Millionen Euro. Die Partei überwies den entsprechenden Betrag vorsorglich an die Bundeskasse.

289. Bundestagsverwaltung wertet Spende als unzulässig. Nach Prüfung wurde die Finanzierung als unzulässige Strohmannspende bewertet.

290. Gerhard Dingler als offiziell angegebener Spender. Der frühere österreichische FPÖ-Politiker wurde als Zuwender der Millionenunterstützung gemeldet.

291. 1,5-Millionen-Euro-Spende von Winfried Stöcker. Der Bundestag veröffentlichte diese Großspende an die AfD im Januar 2025.

292. 999.990 Euro von Horst Jan Winter. Ebenfalls im Januar 2025 wurde diese Großspende gemeldet.

293. 150.000 Euro von Laurenz Herting. Auch diese Großspende wurde der Bundestagspräsidentin gemeldet.

294. AfD-Strafzahlungen wegen Parteiengesetz. Zwischen 2017 und 2025 musste die Partei nach Angaben der Bundestagsverwaltung erhebliche Beträge wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen.

295. Hoher Anteil an Strafzahlungen. Ein erheblicher Teil der gegen Bundestagsparteien verhängten Sanktionen entfiel in diesem Zeitraum auf die AfD.

296. AfD aus ID-Fraktion ausgeschlossen. Im Mai 2024 wurden die damaligen AfD-Abgeordneten aus der europäischen Rechtsaußen-Fraktion „Identität und Demokratie“ ausgeschlossen.

297. Wiederaufnahme zunächst abgelehnt. Auch nach der Europawahl 2024 wurde eine Rückkehr der AfD in dieses Bündnis zunächst abgelehnt.

298. Ulrich Oehme – Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten verweigert. Ein Gericht bestätigte 2026, dass der Bundestag dem früheren AfD-Abgeordneten wegen seiner Kontakte zu staatlichen Stellen in Russland den Hausausweis verweigern durfte.

299. Tom Rohrböck – AfD-Bundesvorstand untersagt Zusammenarbeit. Der Bundesvorstand beschloss 2026, dass der Politikberater weder Parteiveranstaltungen mitorganisieren noch daran teilnehmen darf.

300. Bilanz nach 300 Fällen. Die bisherige Dokumentation reicht damit von rechtskräftigen Urteilen und laufenden Ermittlungen über Parteispenden und parlamentarische Ordnungsmaßnahmen bis zu Russland-Kontakten und Bewertungen durch Verfassungsschutzbehörden.

Entscheidend bleibt bei jedem einzelnen Fall die Unterscheidung zwischen bewiesenem Sachverhalt, rechtskräftigem Urteil, Verdacht, laufendem Verfahren, behördlicher Bewertung und politischer Kontroverse.

Fortsetzung folgt: Fälle 301 bis 400.

#AfD #Rechtsextremismus #Parteienfinanzierung #Demokratie #Deutschland

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AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 2 von 101 bis 200

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 100 Fällen folgen hier die Fälle 101 bis 200.

Auch diesmal geht es um Gerichtsverfahren, strafrechtliche Ermittlungen, rechtsextreme Netzwerke, parlamentarische Mitarbeiter, parteiinterne Konflikte und weitere Vorgänge, die im Zusammenhang mit AfD-Politikern, Mitgliedern oder Funktionären öffentlich dokumentiert wurden.

Dabei gilt: Ermittlungen und Anklagen sind keine Verurteilungen. Bei laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Parteiinterne Vorwürfe werden als solche gekennzeichnet.

101. Daniel Halemba wegen Geldwäsche verurteilt – Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten 2026 unter anderem wegen Geldwäsche. .

102. Halemba wegen Nötigung verurteilt – Zusätzlich sah das Gericht eine Nötigung als erwiesen an. .

103. Mehr als 30.000 Euro Geldstrafe für Halemba – Das Gericht verhängte 160 Tagessätze zu jeweils 190 Euro, insgesamt 30.400 Euro. .

104. Halemba kündigte Rechtsmittel an – Die Entscheidung war deshalb zunächst nicht rechtskräftig. .

105. Halemba in zwei Anklagepunkten freigesprochen – Das Gericht sprach ihn zugleich von zwei weiteren Vorwürfen frei. .

106. Parteiführung wollte Halembas Ausschluss – Nach früheren Kontroversen hatte die AfD-Bundesspitze einen Parteiausschluss unterstützt.

107. Parteigericht ließ Halemba dennoch in der AfD – Parteiintern wurden stattdessen Sanktionen verhängt.

108. Halembas Verbindung zur Burschenschaft Teutonia Prag – Die Verbindung geriet wegen rechtsextremer Gegenstände und Aktivitäten in den Fokus der Ermittlungen.

109. NS-Material bei Ermittlungen im Verbindungshaus – Bei Durchsuchungen wurden unter anderem historische Dokumente mit NS-Bezug gefunden.

110. Vorwürfe manipulierter Kandidatenaufstellungen – Innerhalb der bayerischen AfD wurden Halemba Unregelmäßigkeiten bei innerparteilichen Abstimmungen vorgeworfen.

111. Birgit Malsack-Winkemann im Reichsbürger-Prozess – Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete ist im Zusammenhang mit der sogenannten Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß angeklagt.

112. Malsack-Winkemann in Untersuchungshaft – Sie wurde im Dezember 2022 bei der bundesweiten Razzia festgenommen.

113. Vorwurf der Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung – Die Bundesanwaltschaft wirft ihr eine zentrale Beteiligung an der mutmaßlichen Umsturzgruppe vor.

114. Gruppe plante gewaltsamen Umsturz – Nach Darstellung der Ermittler sollte die staatliche Ordnung Deutschlands beseitigt werden.

115. Malsack-Winkemann als mögliche Justizministerin vorgesehen – Nach den Ermittlungen war ihr eine Funktion in einer neuen Regierung zugedacht.

116. Bundestagsgebäude mit mutmaßlichen Mitverschwörern besichtigt – Die frühere Abgeordnete soll Personen aus dem Umfeld der Gruppe durch das Parlament geführt haben.

117. Fotos von Zugängen zum Bundestag angefertigt – Im Ermittlungsverfahren spielten Aufnahmen von Zugängen und Bereichen des Parlaments eine Rolle.

118. Insiderwissen über Bundestagsabläufe – Ihre frühere Tätigkeit als Abgeordnete verschaffte Malsack-Winkemann Kenntnisse über das Parlament.

119. Nach dem Umsturz sollte eine neue Staatsordnung entstehen – Die Gruppe soll konkrete Vorstellungen für eine politische Neuordnung entwickelt haben.

120. AfD-Abgeordnete besuchten Malsack-Winkemann in Haft – Mehrere AfD-Politiker beantragten Besuchsgenehmigungen; die Fraktion bezeichnete die Kontakte als privat.

121. Jens Maier vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft – Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter wurde vom sächsischen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.

122. Rückkehr Maiers auf Richterbank verhindert – Gerichte bestätigten, dass er nicht wieder regulär als Richter eingesetzt werden musste.

123. Zweifel an Maiers richterlicher Neutralität – Seine öffentlichen politischen Äußerungen spielten dabei eine wesentliche Rolle.

124. Maier sprach von einem deutschen „Schuldkult“ – Er verwendete diesen Begriff im Zusammenhang mit der Erinnerung an die NS-Verbrechen.

125. Maier sprach über „Mischvölker“ – Auch diese Äußerungen wurden als Beispiel für seine völkischen Positionen herangezogen.

126. Maier äußerte sich über Anders Breivik – Aussagen über den norwegischen Rechtsterroristen führten ebenfalls zu Kritik an seiner politischen Haltung.

127. Maier musste Noah Becker Schmerzensgeld zahlen – Wegen einer rassistischen Beleidigung wurde er zivilrechtlich verurteilt.

128. Maier gehörte zum früheren „Flügel“ – Er galt als Unterstützer des völkisch-nationalen Netzwerks um Björn Höcke.

129. Vertrauen in Maiers richterliche Unabhängigkeit beschädigt – Gerichte sahen seine politischen Äußerungen als schwerwiegendes Problem für das Richteramt.

130. AfD hatte Maier zuvor für den Bundestag aufgestellt – Trotz seiner öffentlichen Positionen war er von 2017 bis 2021 AfD-Abgeordneter.

131. Christian Lüth sprach vom „Erschießen oder Vergasen“ von Migranten – Der damalige AfD-Sprecher äußerte dies in einem heimlich aufgezeichneten Gespräch.

132. Lüth: Je schlechter es Deutschland gehe, desto besser für die AfD – Auch diese politische Strategieaussage wurde aus dem Gespräch bekannt.

133. AfD entließ Lüth nach Bekanntwerden – Die Partei trennte sich 2020 von ihrem damaligen Pressesprecher.

134. Lüth später wieder im Bundestag beschäftigt – Ab 2025 arbeitete er erneut für AfD-Abgeordnete. .

135. Jan Wenzel Schmidt beschäftigte Lüth – Der AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zu dessen Arbeitgebern. .

136. Rechtsextremist Mario Müller ebenfalls in Schmidts Büro – Auch Müller arbeitete für den AfD-Abgeordneten. .

137. Müller war wegen Körperverletzung verurteilt – Er besitzt einschlägige strafrechtliche Verurteilungen aus seiner Vergangenheit.

138. Müller erhielt zeitweise keinen Bundestagszugang – Sicherheitsbedenken spielten dabei eine Rolle.

139. Müller trat beim Potsdamer Treffen als Referent auf – Auch dort gehörte er zum rechtsextremen Netzwerk.

140. Mehr als 100 AfD-Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen – Eine BR-Recherche identifizierte mehr als 100 Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten und Fraktion aus entsprechendem Milieu. .

141. Rund 25 Mitarbeiter mit Verbindungen zur Jungen Alternative – Die BR-Recherche identifizierte zahlreiche Beschäftigte aus dem damaligen JA-Umfeld. .

142. Frank Pasemann trotz AfD-Ausschluss wieder als Mitarbeiter im Bundestag – Der frühere AfD-Abgeordnete arbeitete später für einen Parteikollegen. .

143. Pasemann war wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen worden – Im Parteiverfahren spielten auch Antisemitismusvorwürfe eine Rolle. .

144. Marvin Neumann arbeitet wieder für AfD-Abgeordneten – Der frühere JA-Bundeschef wurde Mitarbeiter von Hannes Gnauck. .

145. Neumann war wegen Aussagen über „weiße Vorherrschaft“ unter Druck geraten – Er trat 2021 aus der AfD aus. .

146. Bundestag verweigerte einzelnen AfD-Mitarbeitern Hausausweise – Sicherheitsprüfungen führten in mehreren Fällen zur Ablehnung des dauerhaften Zugangs.

147. Auch IT-Zugänge wurden eingeschränkt – In einzelnen Fällen wurden wegen Sicherheitsbedenken Zugriffsrechte entzogen.

148. Rheinland-Pfalz prüft Verfassungstreue von Fraktionsmitarbeitern – Ein verschärftes Abgeordnetengesetz ermöglicht entsprechende Kontrollen. .

149. Generation-Deutschland-Funktionär verlor Landtagszugang – Jan-Richard Behr erhielt in Rheinland-Pfalz keinen Hausausweis. .

150. Kontakte zu Kubitschek und Identitärer Bewegung als Begründung – Der Landtag verwies auf entsprechende Verbindungen Behrs. .

151. Burschenschaften als Netzwerk innerhalb der AfD – Verschiedene AfD-Politiker unterhalten Verbindungen zu nationalistischen Studentenverbindungen.

152. Alexander Jungbluth mit Verbindung zur Burschenschaft Germania Halle zu Mainz – Der rheinland-pfälzische AfD-Politiker stammt aus diesem politischen Umfeld.

153. Jan Bollinger verteidigt burschenschaftliche Traditionen – Der AfD-Landeschef in Rheinland-Pfalz äußerte sich positiv über entsprechende Verbindungen.

154. Joachim Paul von Ludwigshafener OB-Wahl ausgeschlossen – Der Wahlausschuss ließ den AfD-Kandidaten 2025 wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zu. .

155. Paul scheiterte zunächst mit juristischen Gegenmaßnahmen – Die Entscheidung des Wahlausschusses blieb zunächst bestehen.

156. Voraussetzung für OB-Kandidatur ist Verfassungstreue – Die Gemeindeordnung verlangt ausdrücklich das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. .

157. Kontakte Pauls ins Neue-Rechte-Milieu wurden thematisiert – Diese gehörten zu den öffentlich diskutierten Gründen für Zweifel an seiner Verfassungstreue.

158. Veranstaltungen der Neuen Rechten in Pauls Umfeld – Auch entsprechende politische Netzwerke wurden bei der Bewertung herangezogen.

159. Ausschluss Pauls wurde international politisiert – Der Fall fand später auch im US-amerikanischen Trump-Umfeld Aufmerksamkeit.

160. AfD stellte Pauls Ausschluss als Angriff auf Demokratie dar – Die Partei widersprach der Einschätzung des Wahlausschusses und unterstützte ihren Kandidaten.

161. Verwandtenaffäre der AfD Sachsen-Anhalt – 2026 wurden zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen in Abgeordnetenbüros bekannt. .

162. Angehörige von Martin Reichardt beschäftigt – Zwei enge Familienmitglieder des Landesvorsitzenden arbeiteten im Büro von Jan Wenzel Schmidt. .

163. Ehefrau von Hans-Thomas Tillschneider beschäftigt – Sie soll zeitweise für monatlich 900 Euro angestellt gewesen sein. .

164. Angehörige von Juliane Waehler beschäftigt – Eine Familienangehörige soll einen Vertrag über monatlich 450 Euro gehabt haben. .

165. Familienmitglied von Christian Hecht mit 2.500-Euro-Vertrag – Auch dieser Vertrag wurde in den Recherchen dokumentiert. .

166. Beschäftigung von Angehörigen rechtlich nicht automatisch verboten – Problematisch wurde vor allem die gegenseitige Beschäftigung innerhalb verschiedener Abgeordnetenbüros bewertet. .

167. Vorwurf gegenseitiger Beschäftigungen – Kritiker sprachen von einem System, bei dem Familienangehörige jeweils bei Parteikollegen angestellt wurden. .

168. AfD-interne „Pokerrunde“ im Fokus – Jan Wenzel Schmidt schilderte eine Gruppe von Funktionären, die nach seiner Darstellung Personal- und Mandatsfragen untereinander geregelt habe. .

169. Bundesvorstand musste sich mit der Affäre befassen – Die Vorgänge erreichten 2026 die Parteispitze. .

170. Stefan Keuter verliert Personalverantwortung – Der AfD-Fraktionsvize musste die Zuständigkeit für die Personalabteilung der Bundestagsfraktion abgeben. .

171. Keuter beschäftigte seine Partnerin im Bundestagsbüro – Dieser Vorgang war ein Auslöser für die Personaldebatte. .

172. Jan Wenzel Schmidt aus AfD-Bundestagsfraktion ausgeschlossen – Die Fraktion warf ihn 2026 aus ihren Reihen. .

173. Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt – Auch seine Mitgliedschaft in der Partei wurde angegriffen. .

174. Schmidt sprach von einer „Beutegemeinschaft“ – Er warf Parteikollegen vor, Mandate, Stellen und Geld untereinander aufzuteilen. .

175. AfD wiederum wirft Schmidt Manipulation und Intrigen vor – Der Landesverband Sachsen-Anhalt erhob schwere parteiinterne Vorwürfe gegen ihn. .

176. Schmidt soll Mandat für private Geschäftsbeziehungen genutzt haben – Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Kontakte etwa nach China für private Interessen genutzt zu haben; er bestreitet dies. .

177. Parteigericht entzog Schmidt Mitgliedsrechte – Während des Ausschlussverfahrens durfte er seine Mitgliedsrechte nicht ausüben. .

178. Vorwurf von Scheinarbeitsverhältnissen gegen Schmidt – Das AfD-Parteigericht beschäftigte sich auch mit diesem Vorwurf; Schmidt weist ihn zurück. .

179. Niedersachsen-AfD wegen mutmaßlicher „schwarzer Kasse“ durchsucht – Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten 2024 die Parteizentrale. .

180. Ermittlungen gegen Ansgar Schledde – Gegen den späteren Landesvorsitzenden wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt. .

181. Rund 48.000 Euro auf privatem Konto – Nach NDR-Informationen gingen dort Zahlungen mit eindeutigem AfD-Bezug ein. .

182. Mehrere AfD-Abgeordnete zahlten auf das Konto ein – Darunter sollen Bundestags- und Landtagsabgeordnete gewesen sein. .

183. Früheres AfD-Mitglied spricht von „Kriegskasse“ – Christopher Emden erhob entsprechende Vorwürfe gegen Schledde. .

184. Vorwurf von Geldzahlungen für Listenunterstützung – Emden erklärte, ihm seien 4.000 Euro für politische Unterstützung bei einer Kandidatur genannt worden; Schledde bestreitet dies. .

185. Landgericht hielt Emdens Vorwürfe zunächst für glaubhaft – Schledde legte gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Rechtsmittel ein. .

186. Immunität Schleddes 2026 erneut aufgehoben – Damit wurde eine mögliche Anklage der Staatsanwaltschaft ermöglicht. .

187. Vanessa Behrendt teilweise angeklagt – Das Landgericht Braunschweig ließ 2026 mehrere Anklagepunkte gegen die AfD-Abgeordnete zu. .

188. Vier mögliche Beleidigungsdelikte gegen Behrendt – In vier Fällen sah das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht. .

189. Gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten – Auch dieser Vorwurf wurde zur Verhandlung zugelassen. .

190. Staatsanwaltschaft wollte zusätzlich Volksverhetzung verfolgen – Das Landgericht ließ diese Punkte zunächst nicht zu; die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. .

191. Behrendt weist die Vorwürfe zurück – Sie beruft sich auf ihr Recht auf Meinungsfreiheit. .

192. Matthias Helferich bezeichnete sich als „freundliches Gesicht des NS“ – Er erklärte später, dies sei ironisch gemeint gewesen. .

193. AfD nahm Helferich 2025 dennoch in Bundestagsfraktion auf – Trotz Warnungen innerhalb der Partei wurde er Fraktionsmitglied. .

194. Helferich wegen völkischer Tendenzen erstinstanzlich aus AfD ausgeschlossen – Das NRW-Landesschiedsgericht entschied 2025 entsprechend; Helferich ging dagegen vor. .

195. Helferich wurde im BfV-Gutachten als Rechtsextremist bezeichnet – Nach Recherchen tauchte er dort an zahlreichen Stellen als Beispiel für völkische Positionen auf. .

196. Helferich als Patron rechter Jugendnetzwerke beschrieben – Recherchen dokumentierten seinen starken Einfluss auf frühere JA-Strukturen in NRW. .

197. Wolfgang Gedeon sorgte jahrelang für Antisemitismus-Streit – Seine Schriften führten bereits 2016 zur Spaltung der baden-württembergischen AfD-Fraktion. .

198. Parteiausschlüsse wurden bei problematischen Mitgliedern häufig jahrelang verschleppt – Höcke, Gedeon und Nerstheimer gehörten zu prominenten Beispielen früherer Verfahren. .

199. Kay Nerstheimer hatte Verbindung zur German Defence League – Der frühere Berliner AfD-Abgeordnete wollte die Gruppierung nach eigener Aussage zu einer „Miliz“ ausbauen. .

200. Zweiter Block zeigt erneut große Spannbreite – Die Fälle 101 bis 200 reichen von Strafverfahren und rechtsextremen Netzwerken über Reichsbürger-Vorwürfe bis zu Personal-, Geld- und Machtkämpfen innerhalb der AfD; nicht jeder Vorgang ist strafbar, und laufende Vorwürfe sind von rechtskräftigen Urteilen zu unterscheiden.

Die nächsten 100 Fälle folgen

Damit endet Teil 2 dieser Dokumentation.

Im nächsten Beitrag geht es weiter mit den Fällen 201 bis 300 – darunter weitere Gerichtsverfahren, Ermittlungen, Vorgänge in AfD-Landesverbänden, rechtsextreme Netzwerke sowie internationale Kontakte.

Fortsetzung folgt: Fälle 201–300.

#Deutschland #AfD #AfDSkandale #Demokratie #Rechtsstaat

1000 dokumentierte Fälle rund um die AfD – Teil 1: Die ersten 100 Fälle

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Wer die AfD politisch beurteilen möchte, sollte nicht nur einzelne Schlagzeilen betrachten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Gerichtsentscheidungen, Ermittlungsverfahren, Parteispendenaffären, Verfassungsschutz-Einstufungen, internationalen Kontakten, rechtsextremen Netzwerken und Vorgängen innerhalb der Partei.

Diese Artikelserie dokumentiert insgesamt 1.000 Sachverhalte rund um AfD-Politiker, Mitglieder, Mitarbeiter und das politische Umfeld der Partei.

Dabei gilt selbstverständlich: Eine Ermittlung ist keine Verurteilung. Ein Kontakt ist noch kein Beweis für illegale Einflussnahme. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot. Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.

Die erste Folge umfasst die Fälle 1 bis 100.

1. Weidel-Spendenaffäre aus der Schweiz – Im Bundestagswahlkampf 2017 flossen rund 132.000 Euro über Schweizer Konten an Alice Weidels AfD-Kreisverband; die Herkunft der Gelder führte zu umfangreichen Prüfungen und Ermittlungen.

2. Gestückelte Zahlungen an Weidels Kreisverband – Die Zahlungen erfolgten in mehreren Tranchen und lösten Fragen nach den tatsächlichen Geldgebern aus.

3. Spur zu Immobilienunternehmer Henning Conle – Recherchen führten später zu dem Unternehmer Henning Conle als möglichem ursprünglichen Geldgeber.

4. Jörg Meuthen und die Schweizer Goal AG – Meuthens Landtagswahlkampf wurde durch Leistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG unterstützt.

5. Rund 270.000 Euro Strafzahlung im Meuthen-Komplex – Die Bundestagsverwaltung bewertete die Wahlkampfhilfe als unzulässige Parteispende; die AfD akzeptierte schließlich eine Zahlung von rund 270.000 Euro.

6. Spendenaffäre um Guido Reil – Auch beim AfD-Politiker Guido Reil wurden externe Wahlkampfhilfen beanstandet; im Raum stand eine Rückzahlung von rund 130.000 Euro.

7. Millionenwerte Pro-AfD-Werbung außerhalb der Partei – Ein Unterstützerverein und die Goal AG finanzierten beziehungsweise organisierten umfangreiche Wahlwerbung zugunsten der AfD.

8. Unbekannte Geldgeber hinter externen Kampagnen – Nach Recherchen blieben die ursprünglichen Finanziers millionenschwerer Pro-AfD-Werbung teilweise unbekannt.

9. Unterstützerverein verfügte selbst nicht über die benötigten Millionen – Auf dessen Konto lagen nach Recherchen zeitweise lediglich vierstellige Beträge.

10. Zahlungswege liefen offenbar über die Schweizer Goal AG – Die eigentliche Finanzierung der Wahlwerbung soll teilweise direkt über die Schweizer Agentur erfolgt sein.

11. Goal AG bot weitere Wahlkampfunterstützung an – Für eine Veranstaltung zugunsten der bayerischen AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner wurde ein Gesamtpaket im Wert von rund 48.000 Euro angeboten.

12. Maximilian Krah im Mittelpunkt mehrerer Affären – Der frühere AfD-Europaspitzenkandidat geriet wegen möglicher Verbindungen nach Russland und China sowie wegen seines Mitarbeiterumfelds wiederholt in den Fokus von Ermittlungen und Medienberichten.

13. FBI befragte Krah in den USA – Hintergrund waren mögliche Zahlungen aus prorussischen Kreisen.

14. Krah führte rund 3.000 Euro Bargeld mit sich – Er erklärte gegenüber Medien, es habe sich um eine persönliche „Bargeldreserve“ gehandelt.

15. Krah bestritt Zahlungen aus prorussischen Quellen – Einen entsprechenden Verdacht wies er ausdrücklich zurück.

16. Krahs Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen – Jian G. arbeitete jahrelang für Krah im Europäischen Parlament.

17. Jian G. später wegen China-Spionage verurteilt – Der ehemalige Mitarbeiter wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.

18. Vertrauliche Informationen aus dem Europaparlament betroffen – Im Verfahren ging es unter anderem um Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld.

19. Chinesische Oppositionelle standen ebenfalls im Fokus – Jian G. soll zudem Informationen über chinesische Dissidenten gesammelt haben.

20. Krah bezeichnete sich später selbst als Opfer seines Mitarbeiters – Er erklärte, von dessen Spionagetätigkeit nichts gewusst zu haben.

21. Petr Bystron und „Voice of Europe“ – Gegen Bystron entstanden Vorwürfe möglicher Zahlungen aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe; er bestreitet diese.

22. Ermittlungen gegen Bystron wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begleiteten seinen Europawahlkampf.

23. Bargeldvorwürfe gegen Bystron – Ermittler gingen Hinweisen auf mögliche Geldübergaben nach. Bystron weist die Vorwürfe zurück.

24. Voice of Europe als prorussisches Einflussinstrument – Die Plattform wurde von europäischen Behörden wegen mutmaßlicher russischer Einflussoperationen sanktioniert.

25. Interviews von Krah und Bystron bei Voice of Europe – Beide AfD-Politiker traten dort wiederholt auf.

26. Kontakte zu Viktor Medwedtschuk – Krah und Bystron besuchten den Putin-nahen ukrainischen Politiker bereits 2021.

27. Medwedtschuk war damals wegen Hochverrats unter Hausarrest – Der Besuch wurde als „Solidaritätsbesuch“ beschrieben.

28. AfD-Führung verlangte schriftliche Erklärung von Bystron – Alice Weidel und Tino Chrupalla forderten eine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

29. Krah empfahl Bystron zeitweise Wahlkampfverzicht – Bis zur Aufklärung solle er nach Krahs Auffassung keine Wahlkampfauftritte absolvieren.

30. Ulrich Oehme als Wahlbeobachter in Russland – Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete nahm 2018 an der russischen Präsidentschaftswahl teil.

31. Russische Duma übernahm Oehmes Reisekosten – Oehme räumte dies später ein.

32. Oehme lobte die Wahl – Seine Einschätzung fiel deutlich positiver aus als die Bewertung vieler unabhängiger Beobachter.

33. Stefan Keuter ebenfalls als russischer Wahlbeobachter – Auch er reiste 2018 im Auftrag beziehungsweise auf Einladung der russischen Staatsduma.

34. Keuter bezeichnete die Wahl als frei und geheim – Experten bewerteten die Rahmenbedingungen deutlich kritischer.

35. AfD-Abgeordnete wollten 2024 erneut nach Russland reisen – Mehrere Politiker wollten als Wahlbeobachter auftreten.

36. OSZE zur russischen Wahl 2024 nicht zugelassen – Trotzdem wurden AfD-Abgeordnete als sogenannte „Experten für Demokratie“ eingeladen.

37. Tino Chrupalla bei russischem Botschaftsempfang – Der AfD-Bundesvorsitzende nahm trotz des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an einem Empfang der russischen Botschaft teil.

38. Alexander Gauland ebenfalls bei Veranstaltungen mit Russlandbezug – Auch der ehemalige AfD-Bundesvorsitzende pflegte öffentlich entsprechende Kontakte.

39. Markus Frohnmaier in russischen Papieren als „unser Kandidat“ bezeichnet – Recherchen dokumentierten entsprechende Formulierungen aus einem prorussischen Netzwerk; daraus folgt nicht, dass Frohnmaier selbst davon wusste oder gesteuert wurde.

40. Russische Akteure diskutierten Unterstützung Frohnmaiers – Die Unterlagen dokumentierten Überlegungen zu politischer Unterstützung und Einflussnahme.

41. Elon Musk warb öffentlich für die AfD – Der Unternehmer unterstützte die Partei im Bundestagswahlkampf 2025 öffentlich.

42. Musk führte ein langes Online-Gespräch mit Alice Weidel – Das Gespräch erreichte ein internationales Millionenpublikum.

43. Musk empfahl ausdrücklich die Wahl der AfD – Damit griff ein international einflussreicher Unternehmer unmittelbar in die deutsche Wahlkampfdebatte ein.

44. JD Vance traf Alice Weidel – Der spätere US-Vizepräsident traf die AfD-Chefin kurz vor der Bundestagswahl persönlich.

45. Vance kritisierte die politische Abgrenzung gegenüber der AfD – Er griff die sogenannte „Brandmauer“ in seiner Europapolitik öffentlich an.

46. Marco Rubio kritisierte den deutschen Umgang mit der AfD – Auch aus dem US-Außenministerium kamen entsprechende öffentliche Stellungnahmen.

47. Die AfD ist bundesweit rechtskräftig als Verdachtsfall beobachtbar – Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen die entsprechende Einstufung zurück.

48. Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – Diese rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Beobachtung der Partei.

49. AfD Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der Landesverband wird vom dortigen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.

50. AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der dortige Landesverband erhielt diese Einstufung ebenfalls.

51. AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der sächsische Verfassungsschutz traf diese Entscheidung nach mehrjähriger Prüfung.

52. Sächsische AfD scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht – Die Einstufung durfte im Eilverfahren weiter verwendet werden.

53. Rechtsextreme Äußerungen führender Funktionäre als Teil der Begründung – Der sächsische Verfassungsschutz verwies ausdrücklich darauf, dass solche Aussagen innerparteilich nicht wirksam zurückgewiesen würden.

54. AfD Brandenburg 2025 ebenfalls hochgestuft – Der Landesverband wurde vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet.

55. Brandenburg war zuvor jahrelang Verdachtsfall – Die Hochstufung erfolgte nach längerer Beobachtung.

56. Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Die frühere AfD-Jugendorganisation wurde entsprechend vom Verfassungsschutz bewertet.

57. Junge Alternative löste sich 2025 auf – Der Verband beendete seine bisherige Organisationsform zum 31. März 2025.

58. Neue Jugendorganisation enger an die AfD gebunden – Die Partei beschloss eine neue Struktur, bei der Mitglieder zugleich Parteimitglieder sein müssen.

59. Alte JA pflegte Kontakte zu anderen rechtsextremen Organisationen – Dies wurde unter anderem als Problem der bisherigen Jugendstruktur beschrieben.

60. Hannes Gnauck spielte beim Aufbau der neuen Jugend eine wichtige Rolle – Der ehemalige JA-Chef gehört zugleich dem AfD-Bundesvorstand an.

61. Gnauck war vom MAD als Extremist eingeordnet worden – Dies wurde bereits während seiner Bundeswehrzeit bekannt.

62. Björn Höcke unterstützte den radikalen Parteiflügel über Jahre – Er gehörte zu den zentralen Köpfen des früheren „Flügels“.

63. „Flügel“ vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Beobachtung rechtmäßig war.

64. Andreas Kalbitz gehörte ebenfalls zu den prägenden Flügel-Akteuren – Seine Vergangenheit im rechtsextremen Milieu führte zu schweren innerparteilichen Konflikten.

65. Kalbitz verlor seine Parteimitgliedschaft – Der AfD-Bundesvorstand annullierte seine Mitgliedschaft.

66. Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig verurteilt – Gerichte verurteilten ihn wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung.

67. Höcke verwendete diese Losung bei mehreren Veranstaltungen – Daraus entstanden mehrere Strafverfahren.

68. Höckes „Denkmal der Schande“-Rede sorgte für bundesweite Empörung – Er kritisierte darin die deutsche Erinnerungskultur.

69. Höcke forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ – Die Aussage wurde zu einem seiner bekanntesten geschichtspolitischen Statements.

70. Versuche eines Parteiausschlusses gegen Höcke scheiterten – Seine Stellung innerhalb der AfD wurde danach stärker statt schwächer.

[BILD 4 – Auswirkungen auf Gesellschaft, Rechtsstaat und demokratische Kultur]

71. Correctiv untersuchte 48 AfD-Akteure mit Gewaltbezug – Darunter waren Mandatsträger und Mitarbeiter mit direkten oder indirekten Gewaltbezügen.

72. Zahlreiche Betroffene waren strafrechtlich verurteilt – Die Recherche fand eine größere Zahl von Verurteilungen und Strafbefehlen.

73. Mehrere Verurteilte blieben politische Mandatsträger – Ein Teil der Betroffenen übte weiterhin politische Ämter aus.

74. Mitarbeiter der AfD mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu – Medienrecherchen identifizierten zahlreiche Beschäftigte von AfD-Abgeordneten mit entsprechenden Bezügen.

75. Identitäre Bewegung im Mitarbeiterumfeld – Mehrere Mitarbeiter standen nach Recherchen in Verbindung zur Identitären Bewegung.

76. Teilnahme an Neonazi-Aufmärschen – Auch solche Aktivitäten wurden bei einzelnen Beschäftigten dokumentiert.

77. Potsdamer Treffen mit AfD-Politikern und Rechtsextremen – Im November 2023 kamen Politiker, Aktivisten und Unternehmer zusammen.

78. Martin Sellner stellte sein „Remigrations“-Konzept vor – Der Rechtsextremist erläuterte dort entsprechende Pläne.

79. Diskussion betraf auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit – Sellners Konzept umfasste sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

80. Roland Hartwig nahm teil – Der damalige Mitarbeiter aus Alice Weidels Umfeld war bei dem Treffen anwesend.

81. Gerrit Huy nahm ebenfalls teil – Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zum Teilnehmerkreis.

82. Ulrich Siegmund war ebenfalls beim Treffen – Der AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme.

83. Unternehmer gehörten ebenfalls zum Teilnehmerkreis – Damit kamen politische, wirtschaftliche und rechtsextreme Akteure zusammen.

84. „Remigration“ danach verstärkt in der AfD-Kommunikation – Correctiv fand 2024 mindestens 170 entsprechende Beiträge von rund 40 offiziellen AfD-Accounts.

85. Später mehr als 1.100 Social-Media-Beiträge untersucht – Eine weitere Correctiv-Analyse zeigte, dass AfD-Bundestagsabgeordnete den Begriff seit Anfang 2024 sehr regelmäßig verwendeten.

86. Bayern-AfD fordert „Remigration im Millionenbereich“ – Der Landesverband beschloss eine entsprechende Resolution.

87. Aberkennung der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern diskutiert – Die bayerische AfD wollte unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Möglichkeiten prüfen lassen.

88. Wolfgang-Gedeon-Affäre spaltete die AfD Baden-Württemberg – Antisemitische Schriften des Politikers führten zu einem schweren innerparteilichen Konflikt.

89. Gedeon wurde erst Jahre später ausgeschlossen – Der Ausschluss erfolgte erst 2020.

90. Maximilian Krah relativierte die individuelle Schuld von SS-Mitgliedern – Seine Äußerungen lösten einen Bruch mit europäischen Rechtsparteien aus.

91. Französischer Rassemblement National beendete Zusammenarbeit mit der AfD – Ausschlaggebend waren Krahs Aussagen zur SS.

92. Gesamte AfD-Delegation aus der ID-Fraktion ausgeschlossen – Alle damaligen AfD-Abgeordneten verloren ihre Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsfraktion.

93. AfD wollte zunächst Krah selbst ausschließen lassen – Damit versuchte sie, den Ausschluss der gesamten Delegation noch abzuwenden.

94. Krah anschließend auch aus neuer AfD-EU-Delegation ausgeschlossen – Die neu gewählten AfD-Europaabgeordneten nahmen ihn nicht in ihre Delegation auf.

95. Rechte ID-Fraktion verweigerte trotzdem eine Wiederaufnahme der AfD – Die Distanzierung von Krah reichte den bisherigen Partnern zunächst nicht aus.

96. AfD plante daraufhin auch Austritt aus der europäischen ID-Partei – Sie wollte einem möglichen Ausschluss zuvorkommen.

97. Michael Limburg von EIKE arbeitete für AfD-Abgeordneten Karsten Hilse – Damit bestanden direkte personelle Verbindungen zwischen klimapolitischem Aktivismus und AfD-Parlamentsarbeit.

98. EIKE und AfD arbeiteten bei klimapolitischen Veranstaltungen zusammen – Vertreter beider Seiten traten wiederholt gemeinsam auf.

99. Kontakte zum US-amerikanischen Heartland Institute – Über EIKE bestanden Verbindungen zu dem konservativen US-Thinktank, der gegen zentrale klimapolitische Maßnahmen argumentiert.

100. Internationale Netzwerke von Russland über China bis USA – Bereits die ersten 100 Fälle zeigen ein breites Spektrum aus Parteispenden, Ermittlungen, rechtsextremen Strukturen, Russland- und China-Verbindungen sowie internationalen politischen Netzwerken. Ein Kontakt oder eine politische Nähe allein beweist dabei weder illegale Einflussnahme noch strafbares Verhalten.

Das waren die ersten 100 Fälle

Diese Übersicht endet bewusst bei Nummer 100.

Doch damit ist die Dokumentation noch lange nicht abgeschlossen.

Im zweiten Artikel folgen die Fälle 101 bis 200. Dort geht es unter anderem um weitere Gerichtsverfahren, Verurteilungen, Vorgänge in Landes- und Kommunalverbänden, Reichsbürger-Verbindungen, rechtsextreme Mitarbeiterstrukturen, internationale Kontakte und innerparteiliche Affären.

Fortsetzung folgt: Fälle 101–200.

#Deutschland #AfD #AfDSkandale #Demokratie #Rechtsstaat

Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Artikel verwendeten fünf Illustrationen wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Darstellung der behandelten Themen und sind keine dokumentarischen Originalaufnahmen realer Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

CDU und verlorenes Vertrauen? 100 Affären, Kontroversen und Konfliktfälle – und warum die Kritik nicht verstummt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Eines Vorweg: Die AfD und FDP stehen prozentual weitaus höher bei den Skandalen in vorderster Front.

Warum steht die CDU beziehungsweise die Union immer wieder wegen Glaubwürdigkeit, Lobbyismus, politischer Kehrtwenden und persönlicher Affären in der Kritik?

Eine Antwort liefert ein Blick auf zahlreiche Vorgänge der vergangenen Jahre – teilweise ergänzt um ältere Affären, deren politische Aufarbeitung später weiterwirkte.

Wichtig: Nicht jeder der folgenden Punkte ist ein Skandal im strafrechtlichen Sinn. Die Liste umfasst rechtskräftige Urteile, laufende Ermittlungen, eingestellte Verfahren, politische Affären, Lobbykontroversen und umstrittene Entscheidungen. Diese Unterschiede müssen sauber auseinandergehalten werden.

  1. Nikolas Löbel – Maskenprovisionen: Der CDU-Abgeordnete erhielt Provisionen für Maskengeschäfte und zog sich aus der Politik zurück.
  2. Georg Nüßlein – Maskenaffäre: Auch der frühere CSU-Abgeordnete geriet wegen hoher Maskenprovisionen ins Zentrum der Affäre.
  3. Alfred Sauter – Maskengeschäfte: Der CSU-Politiker wurde wegen seiner Beteiligung an Maskengeschäften politisch massiv kritisiert.
  4. Andrea Tandler – Maskenmillionen: Millionenprovisionen aus Maskengeschäften führten zu einer umfangreichen Affäre.
  5. Andrea Tandler – Steuerhinterziehung: Sie wurde später wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
  6. Jens Spahn – Maskenbeschaffung: Die Beschaffung unter seiner Verantwortung verursachte enorme Kosten und langjährige Rechtsstreitigkeiten.
  7. Spahn – massive Überbeschaffung: Der Bundesrechnungshof kritisierte außergewöhnlich hohe Beschaffungsmengen.
  8. Spahn – hohe Maskenpreise: Besonders einzelne Lieferverträge standen wegen ihrer Preise in der Kritik.
  9. Spahn – Sudhof-Bericht: Der Untersuchungsbericht übte erhebliche Kritik am damaligen Beschaffungsmanagement.
  10. Spahn – strafrechtliche Prüfungen eingestellt: Wichtig zur Einordnung: Strafrechtliche Prüfvorgänge wurden 2026 eingestellt.
  11. Axel Fischer – Aserbaidschan-Affäre: Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt.
  12. Karin Strenz – Aserbaidschan-Komplex: Die frühere CDU-Abgeordnete geriet wegen Zahlungen und Verbindungen nach Aserbaidschan in die Kritik.
  13. Eduard Lintner – Aserbaidschan-Lobbyismus: Der frühere CSU-Politiker spielte eine wichtige Rolle im sogenannten Caviar-Diplomacy-Komplex.
  14. Mark Hauptmann – Aserbaidschan-Kontroverse: Politische und wirtschaftliche Verbindungen führten 2021 zu seinem Rückzug.
  15. Tobias Zech – Nordmazedonien-Beratung: Der CSU-Abgeordnete legte wegen einer umstrittenen bezahlten Beratung sein Mandat nieder.
  16. Philipp Amthor – Augustus Intelligence: Politische Kontakte, ein Direktorenposten und Aktienoptionen lösten eine erhebliche Lobbyismusdebatte aus.
  17. Andreas Scheuer – Pkw-Maut: Verträge wurden geschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit entschieden hatte.
  18. Scheuer – Untersuchungsausschuss: Der Bundestag untersuchte Entscheidungen und Abläufe rund um die gescheiterte Pkw-Maut.
  19. Scheuer – Vertragsverschiebung: Im Ausschuss wurde über ein mögliches Angebot zur Verschiebung der Vertragsunterzeichnung gestritten.
  20. Karl-Theodor zu Guttenberg – Dissertation: Die Plagiatsaffäre führte bereits 2011 zum Verlust des Doktortitels und zum Rücktritt.

  1. Guttenberg – Wirecard-Lobbyarbeit: Seine Beratungsfirma wurde später für Wirecard tätig und vermittelte politische Kontakte.
  2. Ole von Beust – Wirecard: Auch der frühere CDU-Bürgermeister arbeitete beratend beziehungsweise lobbyistisch für das Unternehmen.
  3. Klaus-Dieter Fritsche – Wirecard: Der frühere CSU-Staatssekretär nutzte politische Kontakte im Umfeld des Zahlungsdienstleisters.
  4. Wirecard-Netzwerk: Der Untersuchungsausschuss zeigte ein weitreichendes Netzwerk ehemaliger Politiker und Berater.
  5. Peter Gauweiler – Millionenhonorare: Bekannt wurden außerordentlich hohe Beratungshonorare während seiner politischen Tätigkeit.
  6. Joachim Pfeiffer – Lobbyvorwürfe: Diskussionen um wirtschaftliche Nebentätigkeiten begleiteten seinen Rückzug von einer erneuten Bundestagskandidatur.
  7. Manja Schreiner – Doktortitel: Die Universität Rostock entzog der Berliner CDU-Senatorin ihren Doktorgrad.
  8. Manja Schreiner – Rücktritt: Als Konsequenz legte sie ihr Senatorinnenamt nieder.
  9. Caroline Bosbach – Betrugsverdacht: Gegen die CDU-Abgeordnete wird wegen des Verdachts einer fingierten Wahlkampfrechnung ermittelt.
  10. Bosbach – Verfahren läuft: Nach dem zuletzt veröffentlichten Stand wurde das Verfahren nicht eingestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  11. Markus Kurze – Belästigungsvorwurf: Der CDU-Politiker trat nach entsprechenden Vorwürfen als parlamentarischer Geschäftsführer zurück.
  12. Niedersachsen – sexualisiertes KI-Deepfake: Ein manipuliertes Video einer CDU-Mitarbeiterin wurde in einem politischen Umfeld verbreitet.
  13. Deepfake – personelle Konsequenzen: Die CDU-Fraktion trennte sich vom mutmaßlichen Ersteller.
  14. Deepfake – strafrechtliche Folgen: Der Vorgang führte auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.
  15. Wolfgang Spelthahn – Luxusschleuser-Ermittlungen: Gegen den früheren CDU-Landrat wird im Zusammenhang mit dem Schleuserkomplex ermittelt.
  16. Frank Rock – Luxusschleuser-Verfahren: Auch gegen den CDU-Landrat des Rhein-Erft-Kreises laufen Ermittlungen.
  17. Thomas Bareiß – Verkehrsunfall: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten.
  18. Bareiß – Betäubungsmittelverdacht: Behörden berichteten über entsprechende Untersuchungsergebnisse. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.
  19. Hamburg-Eimsbüttel – Sticker-Affäre: Gegen einen CDU-Politiker wurde wegen des Verdachts der Verleumdung ermittelt.
  20. Berliner Gröner-Spendenkomplex: Eine größere Spende an die Berliner CDU führte zu Diskussionen über Parteienfinanzierung und Transparenz.

  1. Wirtschaftsrat der CDU: Der Verein verfügt über einen außergewöhnlich engen Zugang zur Parteispitze.
  2. Wirtschaftsrat im Parteivorstand: Der dauerhafte Gaststatus führte zu juristischen und politischen Diskussionen.
  3. Wirtschaftsrat und Unternehmen: Zahlreiche große Unternehmen sind dort organisiert.
  4. Wirtschaftsrat und fossile Energiewirtschaft: Auch Unternehmen und Verbände aus Öl-, Gas- und Energiewirtschaft sind vertreten.
  5. Wirtschaftsrat und Klimapolitik: Kritiker werfen dem Verband vor, ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen regelmäßig abzulehnen.
  6. MIT und fossile Lobbyverbände: Energieverbände traten als Sponsoren im Umfeld der CDU-Mittelstandsvereinigung auf.
  7. UNITI und CDU-Wirtschaftsflügel: Auch der Verband der mittelständischen Mineralölwirtschaft war dort präsent.
  8. Katherina Reiche – Westenergie: Vor ihrem Ministeramt leitete sie den Energiekonzern Westenergie.
  9. Reiche – Drehtüreffekt: Der Wechsel aus der Energiewirtschaft ins Wirtschaftsministerium löste eine Interessenkonflikt-Debatte aus.
  10. Reiche – Gaswirtschaft: Ihre energiepolitische Schwerpunktsetzung zugunsten neuer Gaskraftwerke wird kontrovers diskutiert.
  11. Reiche – Lobbytreffen: Kontakte zu internationalen Gas- und Energiekonzernen sorgten für zusätzliche Kritik.
  12. Karsten Wildberger – Wirtschaftsrat: Seine Verbindung zum Wirtschaftsrat führte nach Eintritt in die Bundesregierung zu Diskussionen.
  13. Regierung Merz – Drehtüren: Mehrere Regierungsmitglieder verfügen über frühere Tätigkeiten in Unternehmen oder Lobbyorganisationen.
  14. Friedrich Merz – BlackRock: Merz war vor seiner Rückkehr in die Spitzenpolitik Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland.
  15. Merz – „Sozialtourismus“: Für die pauschale Aussage über ukrainische Flüchtlinge fehlten belastbare Belege. Merz nahm die Formulierung zurück.
  16. Merz – Zahnarzt-Aussage: Seine pauschale Behauptung über abgelehnte Asylbewerber und Zahnbehandlungen wurde in Faktenchecks erheblich relativiert.
  17. Merz – „kleine Paschas“: Die Formulierung führte zu einer breiten politischen Kontroverse.
  18. Merz – „Stadtbild“: Auch diese Wortwahl sorgte für erhebliche Diskussionen.
  19. Unionsantrag mit AfD-Stimmen: Ein CDU/CSU-Antrag erhielt am 29. Januar 2025 auch durch Stimmen der AfD eine Mehrheit.
  20. Brandmauer-Debatte: Dadurch entstand ein grundlegender Streit über die Abgrenzung der Union zur AfD.
  21. Zustrombegrenzungsgesetz: Zwei Tage später scheiterte ein entsprechender Unionsgesetzentwurf im Bundestag.
  22. Schuldenbremse im Wahlprogramm: CDU und CSU hatten vor der Bundestagswahl erklärt, an ihr festzuhalten.
  23. Kurswechsel nach der Wahl: Kurz nach der Wahl unterstützte die Union eine weitreichende Änderung des Grundgesetzes.
  24. 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen: Ein kreditfinanzierter Infrastrukturrahmen in gewaltiger Größenordnung wurde ermöglicht.
  25. Verteidigungsausgaben: Auch hierfür wurden die Regeln der Schuldenbremse geändert.

  1. Merz scheitert im ersten Kanzlerwahlgang: Er erhielt zunächst nur 310 statt der notwendigen 316 Stimmen.
  2. Historisch einmaliger Vorgang: Noch nie zuvor war ein vom Bundespräsidenten vorgeschlagener Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang gescheitert.
  3. Kai Wegner/Katharina Günther-Wünsch: Ihre Beziehung führte in Berlin zu einer Debatte über mögliche Interessenkonflikte.
  4. Berliner Senat änderte Regeln: Für bestimmte ressortübergreifende Entscheidungen wurden Konsequenzen aus dieser Konstellation gezogen.
  5. Northvolt Schleswig-Holstein: Die staatliche Absicherung des Batteriekonzerns entwickelte sich nach dessen Scheitern zu einem hohen finanziellen Risiko.
  6. Northvolt – Rechnungshofkritik: Prüfer kritisierten wesentliche Aspekte der Risikobewertung und Bürgschaft.
  7. Daniel Günther verteidigt Northvolt: Der CDU-Ministerpräsident weist zentrale Kritik an der damaligen Entscheidung zurück.
  8. Großspenden an die CDU: Die Partei erhält regelmäßig hohe Spenden von Unternehmen und Unternehmern.
  9. Christoph Kahl – 500.000 Euro: Eine besonders große veröffentlichte Zuwendung ging an die CDU.
  10. Stephan Schambach – 300.000 Euro: Auch diese Großspende wurde ordnungsgemäß veröffentlicht.
  11. Deutsche Vermögensberatung: Das Unternehmen zählt zu den wiederkehrenden größeren Parteispendern.
  12. Chemieindustrie: Auch aus diesem Wirtschaftsbereich gingen erhebliche Parteispenden an die CDU.
  13. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: Die Union unterhält traditionell intensive Kontakte zu diesen Organisationen.
  14. Spenden unter Veröffentlichungsschwellen: Kritiker fordern mehr Transparenz auch bei kleineren Einzelspenden.
  15. Parteienfinanzierung: Wiederkehrend gibt es Forderungen nach strengeren Offenlegungsregeln.
  16. Spahns Spendendinner: Veranstaltungen zur Parteienfinanzierung und Kontakte zu Spendern wurden politisch thematisiert.
  17. Spahn und Unternehmen aus seinem Umfeld: Bei der Maskenbeschaffung wurde die Auswahl bestimmter Geschäftspartner kritisch untersucht.
  18. Fiege-Logistikauftrag: Der Sudhof-Bericht thematisierte die Vergabe eines großen Logistikauftrags.
  19. Emix-Geschäfte: Das Gesundheitsministerium beschaffte dort Masken im Umfang von Hunderten Millionen Euro.
  20. Geschwärzter Maskenbericht: Umfangreiche Schwärzungen führten zusätzlich zu Transparenzkritik.

  1. Bundesrechnungshof kontra Beschaffungspolitik: Der Rechnungshof kritisierte eine massive Überbeschaffung.
  2. Milliardenrisiken durch Maskenprozesse: Lieferanten verlangten vor Gericht hohe Summen vom Bund.
  3. Millionen Masken vernichtet: Ein Teil der beschafften Schutzmasken konnte nicht verwendet werden.
  4. Monika Hohlmeier – Maskenkontakte: Die CSU-Politikerin vermittelte Kontakte im Umfeld der Maskenbeschaffung. Ein Rechtsverstoß ist damit nicht belegt.
  5. Bayerischer Masken-Untersuchungsausschuss: Der Landtag untersuchte politische Kontakte und milliardenschwere Geschäfte.
  6. Sauter und Nüßlein im Untersuchungsausschuss: Auch deren Aussageverhalten und die politische Aufklärung wurden zum Thema.
  7. Schwarze CDU-Kassen – historische Aufarbeitung: Wolfgang Schäubles Memoiren brachten alte Vorgänge erneut in die Öffentlichkeit.
  8. CDU-Spendenaffäre der Kohl-Ära: Ein historischer Fall, der nicht in den Fünfjahreszeitraum fällt, aber die Transparenzdebatte bis heute prägt.
  9. Guttenberg – historische Plagiatsaffäre: Auch diese liegt deutlich länger zurück und wird deshalb zeitlich gesondert betrachtet.
  10. Amthor – Augustus Intelligence 2020: Der Fall liegt ebenfalls außerhalb eines strengen Fünfjahreszeitraums.
  11. Scheuer – Ursprung der Mautaffäre: Auch diese begann früher, ihre parlamentarische Aufarbeitung reichte jedoch weiter.
  12. Wirecard – ehemalige Politiker als Lobbyisten: Der Fall zeigte exemplarisch die Problematik politischer Drehtüren.
  13. Lobbyregister und Karenzzeiten: Mehrere Affären verstärkten Forderungen nach strengeren Transparenzregeln.
  14. Grenze zwischen Lobbyismus und Politik: Gerade Wirtschaftsrat, Energiewirtschaft und ehemalige Spitzenpolitiker zeigen, wie eng beide Bereiche teilweise verbunden sind.
  15. Hundert Vorgänge – aber hundert unterschiedliche Sachverhalte: Urteile, Ermittlungen, Lobbybeziehungen und politische Entscheidungen dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Fazit

Eine demokratische Partei darf Fehler machen. Sie darf Entscheidungen ändern, und Politiker dürfen berufliche Kontakte zur Wirtschaft besitzen.

Kritisch wird es dort, wo Transparenz fehlt, mögliche Interessenkonflikte entstehen, politische Versprechen und späteres Handeln weit auseinanderliegen oder wirtschaftliche Vorteile und politische Funktionen miteinander verschwimmen.

Wer erklären möchte, warum das Vertrauen in eine Partei steigt oder fällt, sollte deshalb nicht ausschließlich auf politische Gegner schauen.

Mindestens ebenso wichtig ist die Frage:

Wie konsequent arbeitet eine Partei eigene Fehler auf? Wie transparent geht sie mit Lobbyeinfluss um? Und übernimmt sie Verantwortung, wenn politische Entscheidungen, persönliche Interessen und öffentliche Erwartungen kollidieren?

Darüber darf – und muss – in einer Demokratie diskutiert werden.

#CDU #CDUCSU #Politik #Lobbyismus #Transparenz

Sachsen-Anhalt nach dem AfD-Wahlsieg: Wer Zuwanderung bekämpft, gefährdet die wirtschaftliche Zukunft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Werner Hoffmann

Die AfD ist bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit rund 44 Prozent stärkste Kraft. Ob sie tatsächlich Regierungsverantwortung übernimmt, ist offen. Klar ist aber: Eine Politik, die Zuwanderung massiv zurückdrängt und ein Klima schafft, in dem sich internationale Arbeitskräfte nicht willkommen fühlen, kann Sachsen-Anhalt wirtschaftlich erheblich schaden.

Denn das Land hat schon heute ein strukturelles Problem: Es fehlen Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass langfristiges Wirtschaftswachstum in Sachsen-Anhalt nur mit Zuwanderung möglich ist.

Die Zahl ausländischer sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist innerhalb von zehn Jahren von rund 20.000 auf mehr als 75.000 gestiegen. Fast jeder vierte Betrieb beschäftigt inzwischen mindestens einen ausländischen Arbeitnehmer. Besonders deutlich ist die Entwicklung bei großen Betrieben: Dort sind internationale Beschäftigte längst unverzichtbar.

Gleichzeitig gehen immer mehr ältere Arbeitnehmer in Rente, während zu wenige Jüngere nachkommen. In Sachsen-Anhalt bestehen Engpässe in zahlreichen Berufsgruppen – unter anderem in Pflege, Gesundheit, Handwerk, Logistik und Gastronomie.

Der Vergleich mit Baden-Württemberg zeigt die Unterschiede: Im August 2026 lag die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg bei 4,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 8,2 Prozent. Das sind rund 71 Prozent mehr. Auch beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner ist der Abstand erheblich: 57.294 Euro in Baden-Württemberg gegenüber 36.517 Euro in Sachsen-Anhalt – rund 57 Prozent Unterschied.

Gerade ein wirtschaftlich schwächeres und stärker vom demografischen Wandel betroffenes Bundesland müsste alles daran setzen, Arbeitskräfte, Fachkräfte, Unternehmen und Investitionen anzuziehen.

Die AfD Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Niemand kann seriös behaupten, dass die AfD Sachsen-Anhalt zwangsläufig „vernichten“ wird. Sehr wohl lässt sich aber sagen: Wenn internationale Arbeitskräfte wegziehen, Fachkräfte das Land meiden und Unternehmen Investitionen anderswo tätigen, drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Meine Botschaft an ausländische Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt lautet deshalb: Ihr werdet gebraucht.

Und wer nach der politischen Entwicklung über einen Umzug nachdenkt: In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern werden Arbeitskräfte und Fachkräfte dringend gesucht.

Sachsen-Anhalt sollte aufpassen, dass aus einem politischen Wahlsieg nicht ein wirtschaftlicher Verlust wird.

#SachsenAnhalt #BadenWürttemberg #Arbeitskräfte #Fachkräftemangel #Zuwanderung

KI-Bilder-Hinweis: Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder können mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der symbolischen Illustration.

Analyse des Sommerinterviews von Alice Weidel

Ein Beitrag von Sebastian Walz

Ich habe mir das Sommerinterview von Alice Weidel angesehen und mir die Mühe gemacht, zu versuchen, alles feinsäuberlich auseinanderzunehmen und für euch aufzubereiten. Wer das Gespräch aufmerksam verfolgt hat, konnte erleben, wie systematisch inhaltlichen Fragen ausgewichen wurde und wie rhetorische Muster genutzt wurden, um unbequeme Fakten durch aggressive Polemik und eigene Erzählungen zu ersetzen.

1. Die Entkopplung von Klimawandel und Menschenleben

Schon zu Beginn baute der Moderator auf dem Balkon eine inhaltliche Brücke: Er stellte den österreichischen Klimaschutzplan bis 2040 den rund 12.000 Hitzetoten des Sommers in Deutschland gegenüber. Die Frage zielte direkt auf das Schweigen der AfD zu den gesundheitlichen Folgen der Erderwärmung ab. Alice Weidel ging mit keinem Wort auf die Opfer oder den Folgenschutz ein. Stattdessen folgte ein zweistufiges Ausweichmanöver: Erst wurde das Phänomen mit der Aussage relativiert, Klimawandel habe es „schon immer gegeben“. Direkt danach wurde das Thema schlagartig weg von der Gesundheit hin zu Wirtschaftspolitik, Fahrverboten und der angeblichen Zerstörung des industriellen Kerns gedreht.

2. Die Flucht vor den chinesischen Marktrealitäten

Nach dem Wechsel an den Interviewtisch ging es um die Krise der deutschen Autoindustrie und den Einbruch des Exports nach China. Auf die Kernfrage, wie die AfD den Verbrennungsmotor ausgerechnet auf einem chinesischen Markt wieder zum Erfolg machen will, der längst massiv auf E-Mobilität setzt, blieb Weidel jede ökonomische Antwort schuldig. Als der Moderator im selben Kontext auf die Verantwortung der bisherigen Regierungen und der CDU zu sprechen kam, nutzte Weidel den Ball: Anstatt ein eigenes Konzept für die industrielle Transformation vorzulegen, schlug sie einen Haken zur Parteipolemik („Die DNA der CDU ist die Lüge“). Dieser abrupte Wechsel von der globalen Marktrealität hin zu einem Frontalangriff auf die Union diente einzig dazu, die eigene Inhaltsleere beim Thema Elektromobilität durch Aggressivität zu überspielen.

3. Romantisierung statt Marktanalyse

Um die Realität des globalen Wandels auszublenden, bediente sich Weidel anschließend eines persönlichen Nostalgie-Narrativs. Unter Verweis auf ihre eigenen Jahre in China behauptete sie, dass die Menschen dort eigentlich weiterhin deutsche Verbrenner fahren wollten. Mit einem linguistischen Exkurs über die Bedeutung des chinesischen Namens für Deutschland („Déguó“ als Land der Tugend) versuchte sie persönliche Autorität aufzubauen – ignoriert dabei aber schlicht die tatsächlichen Kaufentscheidungen der chinesischen Konsumenten.

4. Parolen statt Lösungen in der Migrationspolitik

Beim Thema Migration zeigte sich das argumentative Defizit besonders deutlich. Obwohl die Asyl- und Migrationspolitik das Kernfeld der AfD darstellt, beschränkte sich Weidel auf das Wiederholen bekannter Maximalforderungen wie Grenzschließungen und flächendeckende Zurückweisungen. Den konkreten Nachfragen zu den rechtlichen Hürden, dem internationalen Recht oder den praktischen Konsequenzen für den europäischen Binnenmarkt wich sie aus. Statt organisatorische oder rechtlich belastbare Wege aufzuzeigen, bediente sie rein emotionale Bedrohungsszenarien und die Erzählung eines angeblichen Staatsversagens.

5. Der Fauxpas mit den „Flachzangen“

Im weiteren Verlauf, als das Gespräch auf Regierungsverantwortung und politische Konkurrenten zu sprechen kam, leistete sich Weidel ihren größten verbalen Fauxpas. Anstatt inhaltlich zu argumentieren, verfiel sie in eine bemerkenswerte Schärfe und bezeichnete Führungspolitiker anderer Parteien wörtlich als „Flachzangen“, von denen man sich nicht mehr anlügen lassen wolle. Dieser Ausfall markierte den Tiefpunkt der Auseinandersetzung. Als Moderator Wulf Schmiese ihr daraufhin ein „mimosenhaftes Verhalten“ vorwarf, weil die AfD bei eigener Kritik regelmäßig empfindlich reagiere, wich sie erneut aus und flüchtete sich in die Opferrolle.

6. Der emotionale Appell zum Abschluss

Bei den abschließenden Themen EU und Euro mündete das Interview schließlich in eine stark emotionalisierte Erzählung. Mit Formulierungen wie „mir blutet das Herz“ und dem Verweis auf den angeblich betrogenen Bürger wurde ein klassisches populistisches Wir-gegen-die-Muster bedient. Sachliche Folgeanalysen eines EU-Austritts für eine Exportnation wurden durch das Schüren von Existenzängsten überlagert.

Das Sommerinterview offenbart eine tieferliegende Taktik rechtspopulistischer Kommunikation im Fernsehen: Das Gespräch dient nicht der Vermittlung eigener Lösungsansätze, sondern funktioniert als geschlossenes Abwehrsystem. Sobald komplexe, globale Transformationsprozesse – sei es der Wandel der Automobilmärkte, die Folgen der Erderwärmung oder die rechtlichen Realitäten der Migrationspolitik – sachliche Kompetenz erfordern, weicht die Argumentation auf emotionale Kampfbegriffe, Nostalgie und das Beschwören von Feindbildern aus. Es geht im Kern nicht darum, Antworten für das Land zu liefern, sondern der eigenen Anhängerschaft das Narrativ einer unfairen Eliten-Verschwörung zu bestätigen und die Institutionen des Ausgleichs konsequent zu delegitimieren.

Bildquelle: ZDF

Quelle des Beitrags: Sebastian Walz, Facebook, August 2026


Kommentar von Werner Hoffmann

Die verbale Strategie von Alice Weidel ist inzwischen so langweilig und abartig, dass ich mir diese Frauen nicht mehr anhören kann.

  • Andere Menschen zu diffamieren und zur dritten Klasse reduzieren,
  • sich selbst in die Opferrolle platzieren
  • Falsche Zahlen nennen, die dann in der Recherche aufgedeckt werden

Für mich zeigt dieses Sommerinterview erneut ein immer wiederkehrendes Muster: Angriff, Ablenkung und anschließend Opferrolle.

Besonders auffällig wird es, wenn konkrete Antworten gefragt sind. Das ZDF selbst hält in seiner Zusammenfassung des Interviews fest, dass Weidel beispielsweise auf die Frage nach Rücknahmeabkommen mit Syrien und Afghanistan keine direkte Antwort gab. Stattdessen verlagerte sie die Diskussion auf Grenzschließungen und einen möglichen Austritt aus dem Schengen-System.

Hinzu kommt die Sprache. Wer andere Politiker als „Flachzangen“ bezeichnet oder erklärt, „die DNA der CDU ist die Lüge“, sollte sich anschließend nicht darüber beklagen, wenn die eigene politische Rhetorik scharf kritisiert wird.

Noch wichtiger ist jedoch der Umgang mit überprüfbaren Tatsachen. Das ZDF hat deshalb zum Sommerinterview einen eigenen Faktencheck veröffentlicht und Aussagen Weidels unter anderem zu Klimawandel, Automobilindustrie, Migration und Euro überprüft.

Und genau hier liegt für mich das eigentliche Problem:

Wer Bundeskanzlerin werden will, muss mehr anbieten als zugespitzte Formulierungen und Schuldzuweisungen. Bei der Zukunft der deutschen Automobilindustrie muss erklärt werden, wie Deutschland auf einem Weltmarkt bestehen soll, auf dem Elektromobilität insbesondere in China massiv an Bedeutung gewonnen hat. Bei Migration müssen Forderungen auch rechtlich und praktisch umsetzbar sein. Beim Klimawandel reicht der Hinweis nicht aus, dass es Klimaveränderungen schon immer gegeben habe.

Politik bedeutet, Lösungen vorzulegen und deren Konsequenzen zu erklären.

Wer dagegen Menschen abwertet, anschließend selbst die Opferrolle beansprucht und bei überprüfbaren Behauptungen immer wieder Widerspruch durch Faktenchecks erhält, sollte besonders kritisch hinterfragt werden.

Denn:

Lautstärke ersetzt keine Sachkenntnis.

Beleidigungen ersetzen keine Lösungen.

Und Empörung ersetzt keine Fakten.

Wie fast durchgängig AfD-Politiker strategisch arbeiten, zeigt dieses Originalvideo deutlich.


#AfD #AliceWeidel #Sommerinterview #Faktencheck #Demokratie

Hinweis zu den Bildern:
Die in diesem Beitrag verwendeten bzw. dargestellten Illustrationen wurden teilweise mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Illustration des jeweiligen Themas und stellen keine dokumentarischen Fotografien tatsächlicher Situationen dar.

Quellen

Sebastian Walz, Facebook, August 2026: Analyse des Sommerinterviews von Alice Weidel. Der ursprüngliche Facebook-Link liegt nicht mehr vor.

ZDFheute, Jan Henrich, 23. August 2026: Sommerinterview mit Alice Weidel.

ZDFheute, Elias Altmann, Fabian Köhler und Nils Metzger, 23. August 2026: Faktencheck zum Sommerinterview mit Alice Weidel.

Die CDU hat ihre Zukunft verloren – und die Grünen werden wieder gebraucht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann, Überzeugter demokratischer Europäer.

Ich bin noch nie Mitglied einer Partei gewesen. Ich bin Wechselwähler und bezeichne mich als unabhängigen demokratischen Europäer.

Gewählt habe ich in meinem Leben schon CDU, FDP, SPD und Grüne. Gerade deshalb schreibe ich das nicht aus Parteitreue, sondern aus Enttäuschung über eine politische Entwicklung, die ich für gefährlich halte.

Eine längere Zeit habe ich auch die CDU gewählt. Nicht, weil ich alles richtig fand, sondern weil ich in der Zuwanderung größere Chancen sah als viele andere: für den Arbeitsmarkt, für die Generationenfrage, für Fachkräfte, für Know-how und für ein offenes Europa.

Und wer jetzt mit dem Angstthema „fremde Kulturen“ und „Kriminelle“ einzelne Attentate hochspielt, sollte auch zwei andere Zahlen zur Kenntnis nehmen:

Allein 2026 wurden in Deutschland nach RKI-Schätzung bereits rund 12.500 hitzebedingte Todesfälle gezählt. Und was sagen dazu CDU, CSU, FDP und AfD?

Sie sitzen das Thema aus und wissen, dass es irgendwann wieder weniger heiß wird. Sie vergessen aber: Nach den Hitzetoten kommen die Herbststürme. Und dann heißt es wieder: „So ist halt das Wetter!“

Und bei Sexualdelikten sind Tatverdächtige laut Polizeilicher Kriminalstatistik ganz überwiegend männlich; bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall liegt der Anteil männlicher Tatverdächtiger sogar bei über 90 %.

Das Problem ist also nicht „die fremde Kultur“, sondern Gewalt, Männergewalt und politisches Wegschauen.

Bitte nicht falsch verstehen:

Aber bei 12.500 Hitzetoten verstecken sich CDU, CSU, FDP und AfD. Wenn aber zehn Menschen von einem Autofahrer angefahren oder gar getötet werden, will man gleich Deutschland absperren und alle Ausländer abschieben.

Thema Atomkraft

Auch bei der Abkehr von der Kernkraft und bei der vorsichtigen Anerkennung des Klimawandels war die CDU unter Angela Merkel weiter als das, was heute aus Teilen der Union kommt.

Heute sehe ich bei CDU und CSU kein überzeugendes Zukunftskonzept mehr. Stattdessen dominiert zu oft ein rückwärtsgewandter Kulturkampf. Die Grünen werden zum Feindbild erklärt, Klimaschutz wird lächerlich gemacht, notwendige Modernisierung wird verzögert. Das stärkt nicht die politische Mitte. Es stärkt am Ende die extremistischen Kräfte.

Übrigens waren an dem Aufbau des grünen Feindbildes massiv der Axel-Springer-Verlag mit BILD/WELT und auch Focus vom Burda-Verlag sowie alle rechtspopulistischen Medien beteiligt.

Und schaut man hinter die Kulissen, dann findet man dort fossile Investoren.

Beim Axel-Springer-Verlag wurden die Wärmepumpe über 230-mal und das Elektrofahrzeug rund 150-mal madig gemacht.

Man wollte strategisch damit ein Feindbild gegen Habeck und die Grünen aufbauen, da der neue „Grüne Kurs“ eine Gefahr für die fossile Lobby war; auch eine Gefahr für USA 2.0, Putin–Russland & Co.

Wenn man weiß, dass 38 % dieses Konzerns direkt dem fossilen Investor KKR gehörten und der Axel-Springer-Verlag heute im USA-Land 2.0 aktiv ist, dann weiß man, warum BILD für fossile Energie schwärmt.

Besonders problematisch ist die neoliberale Schlagseite bei CDU, CSU und FDP. Dort wird Freiheit oft mit der Freiheit der fossilen Lobby verwechselt.

Es geht dann nicht mehr um soziale Marktwirtschaft, sondern um Besitzstandswahrung für alte Geschäftsmodelle: Öl, Gas, Verbrenner, Atomkraft, Steuergeschenke und möglichst wenig Regulierung.

Diese Form von Neoliberalismus macht unsere Demokratie kaputt, weil sie die Interessen weniger wirtschaftlich Mächtiger über die Zukunft vieler stellt.

Dass CDU und CSU dieses seit 2006 bestehende Informationsrecht (Informationsfreiheitsgesetz, IFG) nach knapp 20 Jahren wieder zurückbauen wollen, indem Presse, Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen nicht mehr einfach nachfragen können, wer wann was in einer Behörde veranlasst hat, ist der erste Axthieb beim Kahlschlag der Demokratie.

Man schafft damit einen Teil demokratischer Kontrolle ab.

Wenn ich mir Teile der heutigen Führung anschaue, etwa Friedrich Merz, Katherina Reiche, Carsten Linnemann, Steffen Bilger oder Philipp Amthor, dann sehe ich keine Politik, die Deutschland mutig in die Zukunft führt.

Ich sehe vor allem Abwehr: gegen Klimaschutz, gegen Transformation, gegen eine moderne europäische Industriepolitik.

Die SPD ist mir in dieser Lage oft zu leise und zu defensiv.

Sie erklärt zu wenig, setzt zu wenig Zeichen und lässt sich zu oft treiben.

Jetzt versucht sie, ein grünes Thema für sich zu nutzen, um mehr Wähler für sich zu gewinnen, ohne zu erkennen, dass sie damit die Grünen schwächt, aber gleichzeitig der CDU und AfD nicht weh tut.

Ja, die SPD hat vielleicht auch die Sorge, dass wenn sie zu viel rebelliert, die CDU vielleicht doch nich als Minderheitsregierung mit der AfD gemeinsame Sache macht.

Die SPD sollte – nein, sie muss – zurück zum Thema Sozialdemokratie für den Mittelstand der Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständigen.

Dazu zählen übrigens nicht nur Sozialhilfeempfänger, sondern auch Menschen mit Einkommen bis knapp 60.000 Euro pro Jahr; der mittlere Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 54.066 Euro.

Aus meiner Sicht wird es Zeit, die Grünen wieder stärker zu machen.

Habeck zurück in Verantwortung wäre kein Fehler.

Natürlich machen auch die Grünen Fehler.

Aber sie benennen wenigstens die zentralen Zukunftsfragen: Klima, Energie, industrielle Transformation, Europa, Digitalisierung, Abhängigkeiten von autoritären Staaten.

Der menschengemachte Klimawandel ist keine abstrakte Theorie mehr.

Er ist sichtbar und spürbar: Hitzewellen, Wassermangel, Waldbrände, Bergstürze, Ernteausfälle und steigende Lebensmittelpreise.

Für Europa wurden für 2024 über 30.000 hitzebedingte Todesfälle geschätzt. Wer in dieser Lage Klimaschutz als Ideologie abtut, handelt verantwortungslos.

Auch die Energiefrage ist eine Freiheitsfrage.

Fossile Energie macht uns abhängig von autoritären Staaten.

Atomkraft schafft ebenfalls Abhängigkeiten. Russland kontrolliert über Rosatom einen erheblichen Anteil der weltweiten Urananreicherung.

Über 42 % der weltweiten Urananreicherung befindet sich in der Hand von Putin-Russland durch Rosatom!

Wer Atomkraft als nationale Unabhängigkeit verkauft, verschweigt diesen geopolitischen Haken.

Dazu kommt:

Die alte Energiewelt ist nicht billig.

Erneuerbare Energien gehören bei neuen Anlagen längst zu den günstigsten Stromquellen.

Dagegen bleiben Atomkraft, fossile Importe, Zwischenlagerung,

Endlagerung und Altlasten Kostenrisiken für Jahrzehnte.

Das Umweltbundesamt bezifferte umweltschädliche Subventionen in Deutschland bereits für 2018 auf mindestens 65,4 Milliarden Euro.

Im Jahr 2025 sah es nicht besser aus: Allein für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle waren über 534 Millionen Euro vorgesehen;

das ist gut zweieinhalbmal so viel wie der gesamte Haushalt des Umweltbundesamtes (UBA) mit rund 205 Millionen Euro.

Für Zwischen- und Endlagerung zusammen waren sogar 1,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Das UBA könnte solche Atomkosten aus eigenen Mitteln gar nicht decken.

Das ist eine Untergrenze, keine abschließende Gesamtrechnung.

Und die Asse zeigt, wohin diese Politik führt: In das marode Atommülllager dringt Wasser ein, die Vorbereitung der Rückholung wird bereits auf rund 4,7 Milliarden Euro geschätzt; die Gesamtkosten sind bis heute nicht prognostizierbar, könnten jedoch zwischen 80 und über 100 Milliarden Euro liegen.

Deutschland und Europa müssen endlich europäisch denken. Unser Geld sollte in erneuerbare Energien, Speicher, Netze, Digitalisierung, Bildung und industrielle Wertschöpfung in Europa fließen. Nicht weiter in fossile Abhängigkeiten, alte Technologien und digitale Monopole außerhalb Europas.

Demokratie braucht Zukunft. Zukunft entsteht nicht durch Rückwärtsreden, nicht durch fossile Nostalgie und nicht durch neoliberale Besitzstandspolitik. Zukunft entsteht durch Mut, Aufklärung, Investitionen und europäische Verantwortung.

#Klimaschutz #Demokratie #Energiewende #Europa #CDU

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt und dienen als symbolische Visualisierung des Artikels.

Diese Quellen wurden hier berücksichtigt:

Statistisches Bundesamt, 01.04.2026: Mittlerer Bruttojahresverdienst 2025 bei 54.066 Euro
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_113_621.html

Spiegel / RKI, August 2026: Zahl der Hitzetoten laut RKI-Schätzung auf rund 12.500 gestiegen
https://www.spiegel.de/gesundheit/hitze-in-deutschland-zahl-der-hitzetoten-laut-rki-auf-12-500-gestiegen-a-6e83a5e8-7f40-42da-bbd3-d4fd6e57b70f

BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/pks2025_node.html

BfDI, 01.01.2006: Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2005/41-05InformationsfreiheitsgesetzTrittAm01012006InKraft.html

Tagesschau, 06.07.2026: Was sich bei der Informationsfreiheit ändern soll
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/informationsfreiheitsgesetz-novelle-100.html

Umweltbundesamt: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland, 65,4 Mrd. Euro als Untergrenze
https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland

Fraunhofer ISE: Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien und konventioneller Kraftwerke
https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/studie-stromgestehungskosten-erneuerbare-energien.html

Reuters, 08.08.2025: Russland/Rosatom hält rund 44 % weltweiter Urananreicherungskapazität
https://www.reuters.com/business/energy/russias-rosatom-starts-development-uranium-deposit-eastern-siberia-2025-08-08/

Deutscher Bundestag, 08.07.2025: Bundeshaushalt 2025, Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-umwelt-1094312

BGE: Schachtanlage Asse II und Kosten der Rückholung
https://www.bge.de/de/asse/

Greenpeace: Atomstrom und weitere Folgekosten der Atomkraft
https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/atomausstieg/atomstrom-304-milliarden-euro-subventioniert

Reuters, 26.08.2019: KKR wird größter Aktionär von Axel Springer mit 43,54 %
https://www.reuters.com/article/world/kkr-becomes-axel-springers-biggest-shareholder-idUSKCN1VG1TE/

Axel Springer, 29.04.2025: Neue Konzernstruktur, Mediengeschäft wieder unter Kontrolle von Friede Springer und Mathias Döpfner
https://www.axelspringer.com/en/ax-press-release/axel-springer-implements-new-corporate-structure

Das Volksverdummungsprogramm der AfD

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Wenn eine AfD Ihr Programm verkündet, dann ist das ihre Wusch-Dir-Was-Liste.

Du solltest dann einmal genau hinschauen!

Insbesondere, ob dieser Quatsch Sinn macht und finanzierbar ist.

Hier das Beispiel der Altersrente:

Die Verarschung beginnt da, wo die Aussage im Ergebnis schon falsch ist!

Weidel hatte im Fernsehprogramm gesagt, 48 % Rente sind zu wenig (Gesetzliche Rente).

Sie hatte die Aussage vertreten, 70 % Rente muss sein.

Was ich zunächst schön anhört ist jedoch eine Lüge.

Als nehme ich die anderen Teilnehmer nachgefragt hatten, was hinter den 70 % steckt, musste sie dann zugeben, dass dies nicht finanzierbar ist und dass deshalb die betriebliche Altersversorgung und insbesondere die private Altersversorgung für den 70 % beitragen.

Das bedeutet: 70 % Rente muss eben privat finanziert werden. Zum überwiegenden Teil!

Wie soll ein Arbeitnehmer die Lücke auf 70 % ansparen, wenn dann Einkommen durch die AfD weiter abgesenkt wird?

Die AfD ist gegen Mindestlohn, die AfD ist gegen Tarifverträge, die ein gewisses Lohnniveau halten.

Und sie verschweigt, dass eine staatliche Finanzierung über 160 Milliarden jedes Jahr zusätzlich für die Rentenversicherung notwendig machen.

Persönlich sehe ich das als Verarschung.

Und der einfache Mensch, der glaubt solche Aussagen und lässt sich damit aufhetzen.

#AfD #Rente #Altersarmut #Demokratie #Faktencheck

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