AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 10: Hier von 901 bis 1.000

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Mit diesem zehnten Teil endet vorerst die Dokumentation der 1.000 nummerierten Fälle und Vorgänge.

Im Mittelpunkt stehen diesmal insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Zusätzlich geht es um ein 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur AfD und die weiterhin offene juristische Auseinandersetzung um die bundesweite Einstufung der Partei.

Für die Einordnung besonders wichtig: Die AfD-Gesamtpartei gilt bundesweit weiterhin rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig nicht verwendet werden.

Auch hier gilt deshalb konsequent:

Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Und ein Erfolg der AfD vor Gericht wird ebenso dokumentiert wie eine Entscheidung gegen sie.

901. 24 von 56 bayerischen AfD-Mandatsträgern im Gutachten. Eine BR-Auswertung ergab, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Verfassungsschutz-Gutachten namentlich erwähnt wurden.

902. Katrin Ebner-Steiner und „Merkels-Millionenheer“. Die bayerische AfD-Fraktionschefin verwendete diese Formulierung in einer Wahlkampfrede über Zuwanderer.

903. Verfassungsschutz bewertet Ebner-Steiners Aussagen als Pauschalisierung. Nach Einschätzung der Behörde schrieb sie Migranten und Asylsuchenden pauschal einen Hang zu schweren Gewalttaten zu.

904. Ebner-Steiner teilte Beitrag über „Bio-Deutsches Blut“. In dem von ihr weiterverbreiteten Beitrag wurde zudem der Begriff „Geburtendschihad“ verwendet.

905. Verfassungsschutz sieht darin rassenideologische Anklänge. Besonders die Formulierung „Bio-Deutsches Blut“ wurde vom Bundesamt als Rückgriff auf rassistische Vorstellungen bewertet.

906. Martin Böhm über Ausländer. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Bayern veröffentlichte 2024 einen Beitrag, in dem er Ausländer pauschal mit schweren Straftaten in Verbindung brachte.

907. Böhm fordert „Remigration“. Im selben Zusammenhang bezeichnete er diese als einzigen Weg gegen eine angebliche „Zerstörung“ der Zukunft Deutschlands.

908. Bayerische AfD beschloss Remigrationsresolution. Der Landesverband forderte darin Abschiebungen beziehungsweise Rückführungen in sehr großem Umfang.

909. Auch Integrationswilligkeit sollte eine Rolle spielen. Nach der Resolution sollte „Remigration“ nicht ausschließlich Personen ohne Aufenthaltsrecht betreffen, sondern auch Menschen, denen die Partei mangelnde Integrationsbereitschaft zuschrieb.

910. Richard Graupner und „Bevölkerungsaustausch“. Der bayerische AfD-Fraktionsvize erklärte auf Telegram, ein solcher Austausch sei „in vollem Gange“.

911. Bernhard Zimniok verbreitete dasselbe Narrativ. Der frühere Europaabgeordnete behauptete, das deutsche Volk drohe zu verschwinden.

912. Zimnioks „Karte des Schreckens“. Er illustrierte damit eine von ihm behauptete schleichende Abschaffung der deutschen Bevölkerung.

913. Daniel Halemba über angeblichen Bevölkerungsaustausch. Der bayerische Landtagsabgeordnete erklärte 2023, noch nie sei eine Bevölkerung so schnell ausgetauscht worden.

914. Christoph Maier und „Passdeutsche“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion thematisierte eingebürgerte Deutsche beziehungsweise Deutsche mit Migrationsgeschichte gesondert.

915. Verfassungsschutz sieht eine Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Bundesamt ordnete entsprechende Äußerungen einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis zu.

916. Rainer Rothfuß und angebliche ausländische Steuerung Deutschlands. Der bayerische AfD-Vize behauptete, ausländische Mächte griffen gezielt in die deutsche Politik ein.

917. Rothfuß bezeichnete Deutschland als nicht souverän. Er erklärte, Deutschland solle den Interessen Brüssels und Washingtons dienen.

918. Petr Bystron sprach vom „Gift“ aus Brüssel. Auf einem AfD-Parteitag behauptete er, „Globalisten“ machten dort Vorgaben, die nationale Parlamente nur noch umsetzten.

919. Stephan Protschka zog einen Vergleich mit 1933. Der bayerische AfD-Landeschef erklärte 2024, Entwicklungen aus dem Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme würden sich wiederholen.

920. Protschka sprach von „faschistischem System“ und „DDR 2.0“. Das Bundesamt führte auch diese früheren Äußerungen als Beispiele einer Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit Diktaturen an.

921. Etwa jeder zweite führende RLP-AfD-Politiker im Gutachten. Nach SWR-Auswertung wurde ungefähr die Hälfte der damaligen Amts- und Mandatsträger des rheinland-pfälzischen Landesverbands namentlich erwähnt.

922. Mehrere Kategorien verfassungsschutzrelevanter Vorgänge. Das Gutachten nennt unter anderem Kontakte ins rechtsextreme Spektrum, mögliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und menschenwürderelevante Äußerungen.

923. Joachim Paul mit muslim- und islamfeindlicher Aussage erwähnt. Der Koblenzer AfD-Landtagsabgeordnete wurde damit im Bundesgutachten zitiert.

924. Joachim Paul und Organisationen der Neuen Rechten. Auch entsprechende politische Verbindungen wurden in dem Gutachten thematisiert.

925. Alexander Jungbluth und die Neue Rechte. Der AfD-Europaabgeordnete wurde ebenfalls wegen entsprechender Verbindungen erwähnt.

926. Jungbluth und Junge Alternative. Das Gutachten beschreibt seine frühere Nähe zur inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation.

927. Sebastian Münzenmaier und Junge Alternative. Auch seine politische Herkunft aus dem Umfeld der früheren JA wurde aufgegriffen.

928. Münzenmaier als zentrale Figur eines innerparteilichen Lagers. Der Verfassungsschutz ordnete ihm eine wichtige Rolle im sogenannten „solidarisch-patriotischen Lager“ der AfD zu.

929. Münzenmaier beim Aufbau des „Zentrums Rheinhessen“. Laut Gutachten gehörte er zu den treibenden Kräften dieses Projekts in Mainz.

930. „Zentrum Rheinhessen“ als Treffpunkt der rechten Szene bewertet. Das Zentrum erhielt nach Recherchen Bedeutung über Rheinland-Pfalz hinaus.

931. Veranstaltungen der Neuen Rechten im Zentrum. Dort fanden entsprechende politische Veranstaltungen statt.

932. Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene thematisiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte bereits zuvor entsprechende Verbindungen des Zentrums angesprochen.

933. Ermittlungen gegen mehrere niedersächsische AfD-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete 2026 Ermittlungen gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Mitarbeiter ein.

934. Verdacht der Untreue. Ermittler prüfen, ob öffentliche Fraktionsgelder möglicherweise für Parteiarbeit verwendet wurden.

935. Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Auch ein möglicher Verstoß gegen entsprechende Vorschriften ist Teil des Ermittlungsverfahrens.

936. Ansgar Schledde im Fokus. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende gehört zu den Beschuldigten der Ermittlungen.

937. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete betroffen. Auch vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete standen im Fokus.

938. Verdacht auf Beschäftigung für Parteiarbeit. Mitarbeiter sollen formal über Bundestagsmittel beschäftigt worden sein, tatsächlich aber möglicherweise Parteiarbeit geleistet haben. Ob dies zutrifft, ist Gegenstand der Ermittlungen.

939. Ingo Kerzel – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte 2026 ein entsprechendes Verfahren gegen einen niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten.

940. Holger Kühnlenz – Ermittlungen wegen Körperverletzung. Im zweiten Fall geht es um einen Nachbarschaftsstreit.

941. Beide Politiker weisen die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion erklärte, die Betroffenen bestritten die Anschuldigungen.

942. AfD sagte Kooperation mit Ermittlungsbehörden zu. Auch diese Stellungnahme gehört zur vollständigen Einordnung der Verfahren.

943. Niedersachsen-AfD 2026 hochgestuft. Der Landesverfassungsschutz stufte den Verband entsprechend seiner damaligen Bewertung als gesichert rechtsextremistisch ein.

944. AfD ging gerichtlich dagegen vor. Der Landesverband beantragte vor dem Verwaltungsgericht Hannover einstweiligen Rechtsschutz.

945. Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Damit durfte der niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung zunächst weiter anwenden.

946. Nachrichtendienstliche Mittel weiterhin möglich. Dazu gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Observationen und der Einsatz von Vertrauenspersonen.

947. Grundlage war ein umfangreiches Landesgutachten. Das Verwaltungsgericht setzte sich mit einer 212 Seiten umfassenden Dokumentation auseinander.

948. Vorübergehende Zurückhaltung bei öffentlicher Bezeichnung. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden entsprechende Veröffentlichungen zwischenzeitlich zurückgenommen beziehungsweise archiviert.

949. Gericht bestätigte vorläufig die Voraussetzungen der Hochstufung. Das Verwaltungsgericht folgte im Eilverfahren wesentlichen Argumenten des Landesverfassungsschutzes.

950. Noch kein endgültiges Hauptsacheurteil. Die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist von einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterscheiden.

951. Früherer rechtsextremer Aktivist arbeitet für AfD Sachsen-Anhalt. MDR Investigativ berichtete 2026 über die Beschäftigung von Dorian S. in der Landesgeschäftsstelle.

952. Frühere Verbindung zu „Autonomen Nationalisten“. Nach MDR-Recherchen war der Mitarbeiter zuvor in diesem rechtsextremen Umfeld aktiv.

953. Später Aktivist der Identitären Bewegung. Dorian S. trat öffentlich als bekennender IB-Aktivist auf.

954. Verbindung zur Gruppe „Kontrakultur“. In Halle gehörte er nach Recherchen zum Umfeld dieser Identitären-Gruppe.

955. Arbeit an der Internetseite der Landes-AfD. Seine Tätigkeit bestand unter anderem in der Betreuung der Homepage.

956. Ulrich Siegmund soll ihn vorgeschlagen haben. Laut MDR erfolgte die Personalentscheidung auf Vorschlag des damaligen AfD-Spitzenkandidaten.

957. AfD erklärte Vertrauen zum Auswahlkriterium. Die Partei teilte mit, Personalentscheidungen würden vor allem auf Grundlage von Vertrauen getroffen.

958. Weiterer Aktivist betrieb Siegmunds Wahlkampfshop. MDR Investigativ berichtete über einen weiteren Mann mit rechtsextremer Vorgeschichte, den Siegmund für diesen Zweck beauftragt hatte.

959. Frühere HDJ-Kader in der AfD-Landtagsfraktion. Auch Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Funktionäre der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wurden bekannt.

960. Laurens Nothdurft war zweiter Bundesführer der HDJ. Der Jurist hatte damit eine herausgehobene Position in der später verbotenen Organisation inne.

961. Nothdurft war zeitweise HDJ-Chef. Nach Recherchen führte er die Organisation übergangsweise.

962. Nothdurft arbeitet für die AfD-Landtagsfraktion. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen früherem HDJ-Führungspersonal und der heutigen Fraktion.

963. Nothdurft auch im Landesschiedsgericht der AfD. Zusätzlich übt er ein kommunalpolitisches Amt aus.

[BILD 5 – Thüringen: AfD, Verfassungsgerichtshof, Kontrollkommission und Höcke-Verfahren]

964. AfD scheitert mit Klage zur Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies 2026 einen Antrag der AfD-Fraktion zurück.

965. Grund war ein Formfehler. Die Klage war nach Auffassung des Gerichts nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.

966. Keine inhaltliche Entscheidung über AfD-Sitz im Kontrollgremium. Das Gericht musste wegen der Fristversäumnis nicht entscheiden, ob die Partei einen Anspruch auf einen Sitz hat.

967. AfD beanspruchte als größte Fraktion einen Sitz. Sie wollte an der parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes beteiligt werden.

968. Andere Fraktionen verweigerten die Wahl von AfD-Kandidaten. Hintergrund war unter anderem, dass der Thüringer Landesverband selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beobachtet wird.

969. AfD erzielte in anderem Verfassungsschutz-Verfahren einen Teilerfolg. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der Partei teilweise Recht bei Fragen zu verdeckten Social-Media-Accounts des Verfassungsschutzes.

970. Verfassungsschutzchef musste eine Aussage über AfD zurücknehmen. Ein Gericht sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Dieser Punkt fällt zugunsten der AfD aus.

971. Zwei weitere Aussagen blieben zulässig. Das Gericht beanstandete nicht sämtliche Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten.

972. Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Staatsverunglimpfung ein.

973. Grund waren bereits verhängte rechtskräftige Geldstrafen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine zusätzliche mögliche Strafe im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht gefallen.

974. Einstellung war keine Feststellung fehlenden Tatverdachts. Das Verfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen mit Blick auf bereits verhängte Sanktionen beendet.

975. 142 Seiten Gutachten über AfD Brandenburg. Der Landesverfassungsschutz legte umfangreich dar, warum er den Landesverband als extremistische Bestrebung bewertet.

976. 622 einzelne Belege gesammelt. Die Behörde stützte ihre Bewertung auf mehrere hundert dokumentierte Vorgänge und Aussagen.

977. Belege überwiegend aus öffentlichen Quellen. Dazu zählen Pressekonferenzen, Parteitage, Versammlungen, Diskussionsveranstaltungen und soziale Medien.

978. Verfassungsschutz sieht Intensivierung seit 2020. Nach Auffassung der Behörde wurden die von ihr beanstandeten Bestrebungen seit der Einstufung als Verdachtsfall weiter verstärkt.

979. Gewalt für Extremismusbewertung nicht zwingend erforderlich. Verfassungsfeindliche Bestrebungen können nach der maßgeblichen rechtlichen Bewertung auch ohne unmittelbaren Aufruf zu Gewalt vorliegen.

980. Kritik am politischen „System“ grundsätzlich erlaubt. Der Verfassungsschutz stellt ausdrücklich klar, dass scharfe Kritik an Regierung und politischen Verhältnissen allein nicht extremistisch ist. Dieser Punkt ist für eine faire Einordnung besonders wichtig.

981. Behörde sieht darüber hinausgehende Aussagen. Nach ihrer Bewertung deuten Äußerungen führender AfD-Vertreter darauf hin, dass Teile des Landesverbands auf eine grundlegende Veränderung beziehungsweise Beseitigung des bestehenden politischen Systems hinarbeiteten.

982. Verfassungsschutz sieht Extremismus im gesamten Landesverband. Die Behörde erklärte, nach ihrer Prüfung bestünden keine Zweifel mehr an der entsprechenden Ausrichtung des Gesamtverbands. Dies bleibt eine behördliche Bewertung, gegen die die AfD juristisch vorgeht.

983. Menschenwürde als zentraler Prüfmaßstab. Besonders zahlreiche Aussagen über Migranten und Deutsche mit Migrationsgeschichte werden unter diesem Gesichtspunkt untersucht.

984. Demokratieprinzip ebenfalls betroffen. Die Behörde sieht darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen zentrale demokratische Verfassungsprinzipien.

985. Auch Rechtsstaatsprinzip Teil der Bewertung. Damit beschränkt sich die Prüfung nicht allein auf migrationspolitische Aussagen.

986. Legitimer Problembeschreibung sind Grenzen gesetzt. Die Thematisierung realer Probleme wie Kriminalität oder Terrorismus im Zusammenhang mit Migration wird ausdrücklich nicht automatisch als extremistisch bewertet.

987. Pauschale Herabsetzung für die Behörde entscheidend. Verfassungsschutzrelevant werde es nach dem Gutachten dort, wo ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abgewertet würden.

988. Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff beanstandet. Führenden Brandenburger AfD-Vertretern schreibt die Behörde ein entsprechendes Verständnis vom deutschen Volk zu.

989. Ungleichbehandlung eingebürgerter Deutscher. Der Verfassungsschutz sieht insbesondere in der Abwertung sogenannter „Passdeutscher“ einen Konflikt mit Menschenwürde und Diskriminierungsverbot.

990. Neues Rechtsgutachten zur AfD im Juni 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der AfD.

991. Acht Experten arbeiteten an der Untersuchung. Beteiligt waren Fachleute aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse.

992. Untersuchung dauerte 13 Monate. Analysiert wurden öffentliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Beiträge.

993. GFF kommt zu einer verfassungsrechtlich kritischen Bewertung. Die Gutachter vertreten die Auffassung, dass die AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Dies ist die Bewertung der Gutachter, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

994. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ als zentraler Kritikpunkt. Nach Ansicht der Autoren unterscheidet die Partei zwischen unterschiedlichen Gruppen deutscher Staatsbürger.

995. GFF sieht rechtliche Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Genannt werden insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und weitere gesellschaftliche Gruppen.

996. 220 Einzelbelege zum Umgang mit politischen Gegnern. Die Untersuchung wertete zahlreiche Aussagen aus, in denen politische Konkurrenten mit künftiger strafrechtlicher Verfolgung bedroht worden sein sollen.

997. Stephan Brandners Äußerung über Angela Merkel als Beispiel. Das Gutachten führt eine Rede an, in der Brandner einen Wahlzettel sinngemäß als „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin bezeichnete.

998. René Springer und Forderung nach Handschellen. Die Gutachter führen eine Aussage an, wonach zahlreiche Mitglieder der früheren Bundesregierung wegen der Corona-Politik abgeführt werden müssten.

999. GFF widerspricht dem Bundesverfassungsschutz in einem Punkt. Nach Ansicht der Gutachter lässt sich der AfD keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisen. Damit enthält auch dieses kritische Gutachten eine wichtige begrenzende beziehungsweise entlastende Feststellung.

1000. Die Dokumentation endet vorerst – die juristischen Verfahren nicht. Nach 1.000 nummerierten Fällen und Vorgängen bleibt die rechtliche Lage differenziert. Die Bundes-AfD gilt rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde im Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren bleibt für die weitere juristische Bewertung entscheidend.

1.000 Fälle und Vorgänge – die Dokumentation ist vorerst abgeschlossen

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Sie enthält Vorgänge aus sehr unterschiedlichen Kategorien:

Verfassungsschutzbewertungen, Gerichtsentscheidungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, rechtskräftige Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren, Parteispenden und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, Verbindungen zu rechtsextremen und neurechten Organisationen, Aussagen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Auseinandersetzungen sowie Entscheidungen, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.

Gerade deshalb darf aus der bloßen Zahl 1.000 keine automatische juristische Schlussfolgerung gezogen werden.

Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Geheimdienstbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil. Eine einzelne Äußerung ist nicht automatisch der gesamten Partei zuzurechnen.

Umgekehrt sind insbesondere systematische Wiederholungen, personelle Netzwerke und Aussagen führender Funktionäre für die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei von besonderer Bedeutung, die ganz klar der deutschen Demokratie und der europäischen Gemeinschaft schadet.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz tatsächlich erfüllt sind, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Aber es darf nicht sein, dass diese Prüfung dadurch verhindert wird, dass bestimmte Organe das AfD-Verbotsverfahren aufhalten!

Die weitergehende Einstufung der Bundes-AfD bleibt zudem Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Die Dokumentation wird fortgeführt

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen, öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.

Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Nach jetzigem Stand dürfte der Umfang voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.

Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 9: Hier von 801 bis 900

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.

Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.

Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.

Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.

Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.

801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.

802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.

803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.

804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.

805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.

806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.

807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.

808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.

809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.

810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.

811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.

812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.

813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.

814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.

815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.

816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.

817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.

818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.

819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.

820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.

821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.

822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.

823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.

824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.

825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.

826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.

827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.

828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.

829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.

830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.

831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.

832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.

833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.

834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.

835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.

836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.

837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.

838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.

839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.

840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.

841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.

842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.

843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.

844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.

845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.

846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.

847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.

848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.

849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.

850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.

851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.

852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.

853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.

854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.

855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.

856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.

857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.

858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.

859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.

860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.

861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.

862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.

863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.

864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.

865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.

866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.

867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.

868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.

869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.

870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.

871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.

872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.

873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.

874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.

875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.

877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.

878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.

879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.

880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.

881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.

882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.

883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.

884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.

885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.

886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.

887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.

888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.

889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.

890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.

891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.

892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.

893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.

894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.

895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.

896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.

897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.

898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.

899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.

900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.

Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.

Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen

Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:

Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.

Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.

Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.

Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.

Meine persönliche Schlussfolgerung

Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.

Werner Hoffmann

Fortsetzung folgt

Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.

Als nächster und letzter Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000

Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

Studie enthüllt: Warum Terroranschläge das Wahlverhalten verändern – und weshalb die AfD davon besonders profitiert

Ein Beitrag von

Marc Raschke

Dass die AfD bei Wahlen überproportional stark von Anschlägen profitiert, ist kein Märchen, sondern wissenschaftlich erwiesen. Eine #Studie der Uni Frankfurt hat deutsche Kommunen seit 2010 untersucht, in denen es zu Anschlägen gekommen war. Das traurige Fazit: Terroranschläge beeinflussen das #Wahlverhalten in betroffenen Gemeinden deutlich, wurden in dieser Hinsicht aber bisher unterschätzt.

In Gemeinden mit erfolgreichen Anschlägen (erfolgreich im Sinne von z. B. „Bombe detonierte tatsächlich“) stieg der AD-Stimmenanteil bei Landtagswahlen um etwa 4,5 Prozentpunkte (rund 26 % mehr als in anderen Regionen). Besonders bizarr: Etwa 75 Prozent der betrachteten Anschläge waren rechtsextrem und richteten sich überwiegend gegen #Ausländer – #Rechtsextreme wurden also selbst zu Terroristen. Und trotzdem profitiert die AD davon.

Drei zentrale Mechanismen machen die Autor:innen der Studie für dieses Phänomen verantwortlich:

  • Terror mobilisiert zur Wahl: Die #Wahlbeteiligung steigt lokal um rund 16 Prozentpunkte, wovon die AfD überproportional profitiert.
  • Einstellungen verschieben sich nach rechts: Sorgen über #Zuwanderung nehmen zu, besonders bei politisch bislang Inaktiven, Parteilosen und Menschen ohne Hochschulabschluss.
  • Lokale Medien berichten stark über erfolgreiche Anschläge und thematisieren den Islam, während der #Rechtsextremismus der Täter oft in den Hintergrund tritt.

Angesichts hoher AfD-Umfragewerte vor Landtagswahlen wird daher inzwischen jeder Anschlag als potenzieller Wahlkampffaktor angesehen. Dieser Effekt zeigte sich vor allem bei Landtagswahlen (Erklärung: Innere #Sicherheit ist stark Ländersache, Anschläge werden regional wahrgenommen). Und was haben wir in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin demnächst? Genau: Landtagswahlen.

#Terrorismus #Wahlverhalten #Demokratie #Rechtsextremismus #Politik

Quelle der Studie:
Sabet, Navid; Liebald, Marius; Friebel, Guido (2025): Terrorism and Voting: The Rise of Right-Wing Populism in Germany. American Economic Journal: Economic Policy, Band 17, Ausgabe 3, S. 407–440. 

Quelle des Beitrags von Marc Raschke:
https://www.linkedin.com/posts/marc-raschke-109787163_studie-wahlverhalten-auslaeunder-share-7487125778443210752-eYqi/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

Rechtsextremismus oder Islamismus? Demokratie muss sich gegen beide Gefahren gleichermaßen wehren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann, Überzeugter demokratischer Europäer.

Bei Facebook habe ich einen Beitrag gelesen, der mich nachdenklich gemacht hat.

Mir wurde dabei erneut bewusst, dass nicht nur der Islamismus, sondern auch der Rechtsextremismus in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche schwere Gewalttaten hervorgebracht hat.

Der Beitrag bezieht sich auf eine Aussage des CDU-Bundestagsabgeordneten Wilhelm Gebhard. Auf die Frage, wann sich die CDU genauso konsequent gegen Rechtsextremismus wie gegen Islamismus einsetzen werde, soll er geantwortet haben:

„Ich habe glücklicherweise noch nicht erlebt, dass die von Dir genannten Faschos in friedliche Menschenmengen rasen.“

Der Facebook-Beitrag hält diese Aussage für sachlich falsch und nennt mehrere dokumentierte Beispiele rechtsextremistischer Gewalt.

2019 ermordete ein Rechtsextremist den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Ebenfalls 2019 versuchte ein schwer bewaffneter Rechtsextremist an Jom Kippur, ein Massaker in der Synagoge von Halle zu verüben. Als ihm das Eindringen in das Gebäude misslang, erschoss er zwei Menschen.

2020 ermordete der rassistisch motivierte Täter von Hanau neun Menschen. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst.

Der Nationalsozialistische Untergrund – NSU ermordete über Jahre hinweg zehn Menschen und verübte mehrere Sprengstoffanschläge sowie Raubüberfälle.

2016 fuhr ein Rechtsextremist in Leipzig gezielt mit seinem Fahrzeug in eine Gegendemonstration und verletzte dabei Menschen.

In dem Facebook-Beitrag wird außerdem ein Vorfall aus dem Jahr 2022 aufgeführt, bei dem ein Mann in Berlin mit einem Fahrzeug in eine Menschengruppe fuhr. Eine Lehrerin kam ums Leben, zahlreiche Menschen wurden verletzt.

Diese Beispiele zeigen nach meiner Auffassung deutlich:

Extremismus kennt unterschiedliche ideologische Formen – seine Opfer sind jedoch immer Menschen.

Niemand sollte die Gefahr des Islamismus kleinreden. Die islamistischen Anschläge der vergangenen Jahre belegen, wie real diese Bedrohung ist.

Genauso falsch wäre es jedoch, die Gefahren des Rechtsextremismus zu relativieren, zu verharmlosen oder vollständig auszublenden.

Eine politische Diskussion darf nicht darin bestehen, die Verbrechen einer extremistischen Strömung gegen die Taten einer anderen Strömung aufzurechnen.

Eine wehrhafte Demokratie muss jede Form von Extremismus entschieden bekämpfen – unabhängig davon, ob sie religiös oder politisch motiviert ist.

Dabei muss für alle demokratischen Parteien derselbe Maßstab gelten. Wer unsere freiheitliche Gesellschaft schützen möchte, darf weder bei islamistischen noch bei rechtsextremistischen Gefahren wegsehen.

Nur eine sachliche Debatte auf Grundlage überprüfbarer Fakten stärkt unsere Demokratie. Verharmlosungen, Pauschalisierungen und ideologische Scheuklappen helfen dagegen niemandem.

#Deutschland
#AfD
#Rechtsextremismus
#CDU
#Islamismus

Hinweis: Sofern in diesem Beitrag KI-generierte Bilder verwendet werden, dienen diese ausschließlich der symbolischen Illustration des Themas und stellen keine realen Personen oder Ereignisse dar.

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus nehmen weiter zu

—> Vom Montag 19.2. bis Sonntag, 25.2.2024 —-> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/20/demonstrationen-gegen-rechtsextremismus-nehmen-weiter-zu-2/

Wer davon ausgegangen ist, dass die Demonstrationen gegen den Rechtsextremismus abgenommen haben, der irrt.

Demonstration gegen Rechtsextremismus Brandmauer
Demonstration gegen Rechtsextremismus Brandmauer

Vom Donnerstag 16.2. bis Sonntag, 18.2.2024 finden weitere 120 Demonstrationen statt. Wir haben die Liste zweimal erstellt:

  • Sortierung nach Datum
  • Sortiert nach Bundesland und innerhalb des Bundeslandes nach Datum
Demonstrationen gegen Rechtsextremisten bis einschließlich Sonntag 19.2.2024 sortiert nach Datum
Stadtam …Bundesland
Hamburg Marienthaler Gehölz/Jüthornstrasse 104jeden dritten Mittwoch im MonatHamburg
Berlin Weltzeituhrjeden ersten Freitag im MonatBerlin
Berlin Spandaujeden ersten Samstag im MonatBerlin
Berlin Bötzowstraße/Käthe-Niederkirchner-Straßejeden SonntagBerlin
Berlin Florastraße/Görschstraßejeden SonntagBerlin
CelleMittwoch, dem 14.2., 21.2., 25.2. und 28.2.Niedersachsen
CottbusDonnerstag, dem 15.2.Brandenburg
Groß-GerauDonnerstag, dem 15.2.Hessen
KielDonnerstag, dem 15.2.Schleswig-Holstein
LudwigslustDonnerstag, dem 15.2.Mecklenburg-Vorpommern
NaumburgDonnerstag, dem 15.2.Sachsen-Anhalt
Nieder-RamstadtDonnerstag, dem 15.2.Hessen
WerneuchenDonnerstag, dem 15.2.Brandenburg
Bad HomburgFreitag, dem 16.2.Hessen
Bergisch GladbachFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
BitterfeldFreitag, dem 16.2. 
BlitzenreuteFreitag, dem 16.2.Baden-Württemberg
Essen-SteeleFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
GeilenkirchenFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
GladenbachFreitag, dem 16.2.Hessen
MünsterFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
SchmallenbergFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
UetersenFreitag, dem 16.2.Schleswig-Holstein
WeiterstadtFreitag, dem 16.2.Hessen
AschebergSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
Bad DürkheimSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
BedburgSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
Berlin Jungfernstieg 26Samstag, dem 17.2.Berlin
Berlin, Kladower ForumSamstag, dem 17.2.Berlin
Bernau bei BerlinSamstag, dem 17.2.Brandenburg
BochumSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
BordesholmSamstag, dem 17.2.Schleswig-Holstein
BrackenheimSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
ChamSamstag, dem 17.2.Bayern
DelmenhorstSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
EngerSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
FlemhudeSamstag, dem 17.2.Schleswig-Holstein
Frankfurt am MainSamstag, dem 17.2.Hessen
Fredersdorf-VogelsdorfSamstag, dem 17.2.Brandenburg
GaggenauSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
GedernSamstag, dem 17.2.Hessen
GevelsbergSamstag, dem 17.2. 
GochsheimSamstag, dem 17.2.Bayern
GrävenwiesbachSamstag, dem 17.2.Hessen
GrünbergSamstag, dem 17.2.Hessen
GrünstadtSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
HadamarSamstag, dem 17.2.Hessen
HanauSamstag, dem 17.2.Hessen
HannoverSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
HildesheimSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
KaltenkirchenSamstag, dem 17.2.Schleswig-Holstein
KarlstadtSamstag, dem 17.2.Bayern
KehlSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
LippstadtSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
MagdeburgSamstag, dem 17.2.Sachsen-Anhalt
Mühldorf am InnSamstag, dem 17.2.Bayern
NastättenSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
OberhausenSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
Offenbach am MainSamstag, dem 17.2.Hessen
RecklinghausenSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
RheinbergSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
RothSamstag, dem 17.2.Bayern
Salzgitter-LebensstedtSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
SchöneckSamstag, dem 17.2.Hessen
SchwetzingenSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
StraelenSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
UnterschleißheimSamstag, dem 17.2.Bayern
VeltenSamstag, dem 17.2.Brandenburg
WaiblingenSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
WismarSamstag, dem 17.2.Mecklenburg-Vorpommern
WormsSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
WuppertalSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
ZehdenickSamstag, dem 17.2.Brandenburg
ZweibrückenSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
AhrensburgSamstag, dem 17.2. und 24.2.Schleswig-Holstein
AngermündeSonntag, dem 18.2.Brandenburg
Baden-BadenSonntag, dem 18.2.Baden-Württemberg
BayreuthSonntag, dem 18.2.Bayern
BernburgSonntag, dem 18.2.Sachsen-Anhalt
BüchenSonntag, dem 18.2.Schleswig-Holstein
BüsumSonntag, dem 18.2.Schleswig-Holstein
DonauwörthSonntag, dem 18.2.Bayern
DüsseldorfSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
EhringshausenSonntag, dem 18.2.Hessen
ElsterwerdaSonntag, dem 18.2.Brandenburg
EssenSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
HambergenSonntag, dem 18.2.Niedersachsen
Idar-ObersteinSonntag, dem 18.2.Rheinland-Pfalz
LennestadtSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
LörzweilerSonntag, dem 18.2.Rheinland-Pfalz
MeckenheimSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
NiebüllSonntag, dem 18.2.Schleswig-Holstein
Rimbach im OdenwaldSonntag, dem 18.2.Hessen
SaarbrückenSonntag, dem 18.2.Saarland
SchnellrodaSonntag, dem 18.2.Sachsen-Anhalt
SchneverdingenSonntag, dem 18.2.Niedersachsen
UnkelSonntag, dem 18.2.Rheinland-Pfalz
WalldorfSonntag, dem 18.2.Baden-Württemberg
Werder (Havel)Sonntag, dem 18.2.Brandenburg
WesselingSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
WettenbergSonntag, dem 18.2.Hessen
WolfsburgSonntag, dem 18.2.Niedersachsen
BremenMontag, dem 19.2.Bremen
ButzbachMontag, dem 19.2.Hessen
FriedbergMontag, dem 19.2.Hessen
GießenMontag, dem 19.2.Hessen
KonstanzMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
Schwäbisch HallMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
SeligenstadtMontag, dem 19.2.Hessen
WöllsteinMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
Neu-UlmMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Bayern
TwistringenMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Niedersachsen
Demonstrationen gegen Rechtsextremisten bis einschließlich Sonntag 19.2.2024 sortiert nach Bundesland und Ort
Stadtam …Bundesland
Baden-BadenSonntag, dem 18.2.Baden-Württemberg
BlitzenreuteFreitag, dem 16.2.Baden-Württemberg
BrackenheimSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
GaggenauSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
KehlSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
KonstanzMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
Schwäbisch HallMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
SchwetzingenSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
WaiblingenSamstag, dem 17.2.Baden-Württemberg
WalldorfSonntag, dem 18.2.Baden-Württemberg
BayreuthSonntag, dem 18.2.Bayern
ChamSamstag, dem 17.2.Bayern
DonauwörthSonntag, dem 18.2.Bayern
GochsheimSamstag, dem 17.2.Bayern
KarlstadtSamstag, dem 17.2.Bayern
Mühldorf am InnSamstag, dem 17.2.Bayern
Neu-UlmMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Bayern
RothSamstag, dem 17.2.Bayern
UnterschleißheimSamstag, dem 17.2.Bayern
Berlin Bötzowstraße/Käthe-Niederkirchner-Straßejeden SonntagBerlin
Berlin Florastraße/Görschstraßejeden SonntagBerlin
Berlin Jungfernstieg 26Samstag, dem 17.2.Berlin
Berlin Spandaujeden ersten Samstag im MonatBerlin
Berlin Weltzeituhrjeden ersten Freitag im MonatBerlin
Berlin, Kladower ForumSamstag, dem 17.2.Berlin
AngermündeSonntag, dem 18.2.Brandenburg
Bernau bei BerlinSamstag, dem 17.2.Brandenburg
CottbusDonnerstag, dem 15.2.Brandenburg
ElsterwerdaSonntag, dem 18.2.Brandenburg
Fredersdorf-VogelsdorfSamstag, dem 17.2.Brandenburg
VeltenSamstag, dem 17.2.Brandenburg
Werder (Havel)Sonntag, dem 18.2.Brandenburg
WerneuchenDonnerstag, dem 15.2.Brandenburg
ZehdenickSamstag, dem 17.2.Brandenburg
BremenMontag, dem 19.2.Bremen
Hamburg Marienthaler Gehölz/Jüthornstrasse 104jeden dritten Mittwoch im MonatHamburg
Bad HomburgFreitag, dem 16.2.Hessen
ButzbachMontag, dem 19.2.Hessen
EhringshausenSonntag, dem 18.2.Hessen
Frankfurt am MainSamstag, dem 17.2.Hessen
FriedbergMontag, dem 19.2.Hessen
GedernSamstag, dem 17.2.Hessen
GießenMontag, dem 19.2.Hessen
GladenbachFreitag, dem 16.2.Hessen
GrävenwiesbachSamstag, dem 17.2.Hessen
Groß-GerauDonnerstag, dem 15.2.Hessen
GrünbergSamstag, dem 17.2.Hessen
HadamarSamstag, dem 17.2.Hessen
HanauSamstag, dem 17.2.Hessen
Nieder-RamstadtDonnerstag, dem 15.2.Hessen
Offenbach am MainSamstag, dem 17.2.Hessen
Rimbach im OdenwaldSonntag, dem 18.2.Hessen
SchöneckSamstag, dem 17.2.Hessen
SeligenstadtMontag, dem 19.2.Hessen
WeiterstadtFreitag, dem 16.2.Hessen
WettenbergSonntag, dem 18.2.Hessen
LudwigslustDonnerstag, dem 15.2.Mecklenburg-Vorpommern
WismarSamstag, dem 17.2.Mecklenburg-Vorpommern
CelleMittwoch, dem 14.2., 21.2., 25.2. und 28.2.Niedersachsen
DelmenhorstSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
HambergenSonntag, dem 18.2.Niedersachsen
HannoverSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
HildesheimSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
Salzgitter-LebensstedtSamstag, dem 17.2.Niedersachsen
SchneverdingenSonntag, dem 18.2.Niedersachsen
TwistringenMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Niedersachsen
WolfsburgSonntag, dem 18.2.Niedersachsen
AschebergSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
BedburgSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
Bergisch GladbachFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
BochumSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
DüsseldorfSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
EngerSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
EssenSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
Essen-SteeleFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
GeilenkirchenFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
GevelsbergSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
LennestadtSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
LippstadtSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
MeckenheimSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
MünsterFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
OberhausenSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
RecklinghausenSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
RheinbergSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
SchmallenbergFreitag, dem 16.2.Nordrhein-Westfalen
StraelenSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
WesselingSonntag, dem 18.2.Nordrhein-Westfalen
WuppertalSamstag, dem 17.2.Nordrhein-Westfalen
Bad DürkheimSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
GrünstadtSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
Idar-ObersteinSonntag, dem 18.2.Rheinland-Pfalz
LörzweilerSonntag, dem 18.2.Rheinland-Pfalz
NastättenSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
UnkelSonntag, dem 18.2.Rheinland-Pfalz
WöllsteinMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
WormsSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
ZweibrückenSamstag, dem 17.2.Rheinland-Pfalz
SaarbrückenSonntag, dem 18.2.Saarland
BernburgSonntag, dem 18.2.Sachsen-Anhalt
BitterfeldFreitag, dem 16.2.Sachsen-Anhalt
MagdeburgSamstag, dem 17.2.Sachsen-Anhalt
NaumburgDonnerstag, dem 15.2.Sachsen-Anhalt
SchnellrodaSonntag, dem 18.2.Sachsen-Anhalt
AhrensburgSamstag, dem 17.2. und 24.2.Schleswig-Holstein
BordesholmSamstag, dem 17.2.Schleswig-Holstein
BüchenSonntag, dem 18.2.Schleswig-Holstein
BüsumSonntag, dem 18.2.Schleswig-Holstein
FlemhudeSamstag, dem 17.2.Schleswig-Holstein
KaltenkirchenSamstag, dem 17.2.Schleswig-Holstein
KielDonnerstag, dem 15.2.Schleswig-Holstein
NiebüllSonntag, dem 18.2.Schleswig-Holstein
UetersenFreitag, dem 16.2.Schleswig-Holstein

Niemals Höcke – Niemals AfD

Entmenschlichung fällt aus wegen Ist Nicht!

Ein mutiger Beitrag, den alle Demokraten unterstützen!

von

Entmenschlichung als Versprechen

Sehr geehrter Herr Höcke,

Ihre Forderung nach einem Rauswurf von Millionen und der radikalen Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts ist unsäglich. Die Idee, Menschen vor die Wahl zu stellen, entweder ihre doppelte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder das Land zu verlassen, ist absolut realitätsfern. Entsetzlich Ihre Worte, die Menschen wie mich, mit mehr als einer Staatsangehörigkeit, vor eine Wahl stellen wollen, die keine ist. Ihre Vorstellung, dass man entweder „Italiener oder Türke oder Deutscher“ sein kann, zeigt eine dumme Simplifizierung komplexer Identitäten. Ihre Politik der Ausgrenzung und Spaltung, ist eine klare Absage an die moderne, vielfältige Gesellschaft, in der wir leben möchten.

Sie behaupten, dass Menschen „nur eine Loyalität“ haben könnten. Dies ist eine überholte und simplifizierende Sichtweise, die die Komplexität menschlicher Identitäten ignoriert. Ihre Forderung beweist ihr absolutes Unverständnis für die Grundlagen unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft.

Sie irren sich gewaltig, wenn Sie glauben, dass Menschen wie ich, die zwischen verschiedenen Staatsbürgerschaften wählen können, in einem von der AfD regierten Deutschland bleiben würden. Ein Land, das Rassismus, Frauenverachtung und generelle Menschenfeindlichkeit zur Tagesordnung macht, ist kein Land, in dem wir leben möchten. #NieWiederIstJetzt

Die Aussage Ihres Kollegen, René Springer: „Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Millionenfach. Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.“ ist absolut inakzeptabel. Sie ist nicht nur unmenschlich, sondern steht im direkten Widerspruch zu unserem Grundgesetz.

Ihre Vision für Deutschland ist eine, die ich und viele Millionen entschieden ablehnen. Wir werden nicht zulassen, dass Ihre rückwärtsgewandte und ausgrenzende Politik das Land definiert, in dem wir leben.

Unsere Antwort ist klar: Wir werden unsere Fähigkeiten und unsere Kreativität dort einbringen, wo sie wertgeschätzt werden – und das ist definitiv nicht ein von der AfD regiertes Deutschland. Wir haben diese Wahl, und wir werden sie nutzen. #WirSindDieBrandmauer

Noch genießen wir die #Freiheit und die Werte einer liberalen #Demokratie in Deutschland. Viele von uns sind bereit, dafür zu kämpfen, dass dies so bleibt. Doch sollten Sie und Ihre Gesinnungsgenossen an die Macht kommen, wähle ich persönlich lieber ein Leben von Sozialhilfe in Kanada als eines im Wohlstand in einem von Ihnen geprägten Deutschland. #NoAfd

„Hochachtungsvoll“,

Ich bin Patricia Hinsen-Rind, CEO der Englisch nach Maß GmbH und schreibe über Themen rund um Bildung und Gesellschaft. Folgt mir für mehr Wissen.

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Ich selbst bin zwar Deutscher, wenn aber jemals diese Partei an die Macht kommen würde, dann nicht durch eine demokratische Wahl. Wir sind zu viele Demokraten, die auch die Demokratie verteidigen.

Übrigens gilt auch:

Dass ich Deutscher bin liegt nur daran, dass ich zufällig hier geboren wurde, das Glück hatte:

– keine Eltern in Afrika hatte

– immer etwas zu Essen hatte,

– eine gute Schulbildung im Angebot war

– in meiner Geburtsregion zu dieser Zeit Frieden herrschte.

Für diese Voraussetzungen hatte ich keinen Beitrag selbst geleistet. Das war einfach mein Glück!

Damit dies aber so bleibt, das ist auch meine Verantwortung und meine Pflicht mich dafür einzusetzen!

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Ist die #BILD noch verfassungsrechtlich einwandfrei einzustufen?

Oder ist der #AxelSpringerVerlag nicht schon in Teilen als #verfassungsfeindlich einzustufen?

Nein, es geht nicht um kritische Berichterstattung. Aber es geht darum, wie der Axel-Springer-Verlag über BILD, den Fernsehsender WELT usw. mit selektiver Berichterstattung Meinungen in bestimmte Richtungen lenkt und damit auch die AfD größer gemacht hat. Und dies ist durchaus in Teilen schon meiner Meinung nach verfassungsfeindlich.

Werner Hoffmann

Vor ca 48 Jahren hatte ich als Schüler das Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ von Heinrich Böll gelesen. Es war im Deutschunterricht behandelt worden. Ebenso wie die Bücher:

  • „Farm der Tiere“
  • „1984“
    von George Orwell, wobei diese Bücher von Coronaleugnern und Impfgegnern inhaltlich missbraucht werden.
    Trotzdem sind alle drei Bücher auch für mich prägend gewesen.

Prägend, denn parallel wurde im Geschichtsunterricht auch der Medienmissbrauch in der Weimarer Republik (#Medienmogul #Hugenberg) und als Folge die Grundlage von der #Propagandamaschine der #NSDAP behandelt.

Die #Bild sowie der ganze #Axel-#Springer-#Verlag ist durchaus mit dem #Medienmogul #Hugenberg der Weimarer Republik vergleichbar.

Parallelen von #AxelSpringerVerlag — #BILD— und dem früheren Medienmogul Hugenberg vorhanden?“
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/08/10/parallelen-von-axel-springer-verlag-bild-und-dem-frueheren-medienmogul-vorhanden/
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Übrigens ist dies auch der Grund gewesen, warum nach dem Krieg die öffentliche.-rechtlichen. Sender (#ÖRR) in bspw. Deutschland, Österreich, Schweiz etc. und die #GEZ eingeführt wurden. Und Hetze gegen die #Rundfinkgebühren kommt bekanntlich von Rechts, AfD, #AxelSpringer & Co.

Vielleicht sollten sich alle einmal mit den Fakten beschäftigen:

Wer ist Verleger? Wer ist Eigentümer?

Und eine Auswahl über diverse Artikel finden Sie hier —> https://blog.forum-55plus.de/?s=Bild

Beispiel
Der Aktionär KKR von der Mediengruppe Axel-Springer verdient an Atomkraftwerken und fossiler Energie.

Und Döpfner kann durchaus als sehr rechts stehender Zeitgenosse betrachtet werden. Und der Ausspruch er sei „FÜR DEN KLIMAWANDEL“ ist schon sehr bedenklich.

Genauso bedenklich wie die Tatsache dass #BLACKROCK wohl rund 25% Ertrag unmittelbar und mittelbar durch das Geschäftsfeld „#fossile #Energie“ und „#Atomkraft“ generiert. Experten schätzen diesen Anteil sogar teilweise noch höher ein.

Friedrich Merz
– früher tätig als Lobbyist für #BlackRock –
Blackrock ist
der weltweit größte Vermögensverwalter –
—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/BlackRock

Und interessanterweise war #Merz dort bis ca 2018 als #Lobbyist tätig.Nach eigenen Angaben (2018) verdiente er über 1 Mio. Euro pro Jahr.

Und warum #Friedrich #Merz heute für #Atomkraft ist, kann sich selbst ausrechnen, warum das so ist.

Böse Zungen behaupten, Merz will für die #Investmentbranche und besonders für #BlackRock Steigbügelhalter sein, damit er – oder vielleicht seine Familie – dort später ein gutes Einkommen erzielt.

Beispiele gibt es ja genug in der Politik. Gerhard Schröder mit Gasprom ist da nur ein Beispiel.

Momentan behauptet Merz, er ist gegen die AfD, aber …….

…bleibt das auch so, wenn die CDU einen Koalitionspartner nach den Wahlen braucht und sie die Wahl hätte zwischen SPD, Grüne oder auf der anderen Seite mit AfD?

Ich hoffe, es kommt keine Geschichtswiederholung „Weimarer Republik“!

Dass das Verhalten der CDU inzwischen sogar mit der „#Zentrumspartei #Deutschland“ aus der Weimarer Republik Parallelen aufweist, ist noch viel bedenklicher.

Die damalige Zentrumspartei Deutschland hatte sich zunächst (auch) von den Rechtsradikalen distanziert, war aber später einen Deal eingegangen.

Kurioserweise war der Großvater von Friedrich Merz in der Centrumpsrtei Bürgermeister in Brilon und später (ab 1933 bei der SA) und ab 1938 Mitglied in der NSDAP.

Die Parallelen von NSDAP und AfD historisch betrachtet

Die #Parallelen von #AfD und #NSDAP? Vergleich 1929-1933 zu 2023 „Die Regierungsbildung in #Thüringen als Modell der #Machtergreifung.“

Ganze 22 Kilometer von Sonneberg, am 23. Juni 1929 – also vor dem „Schwarzen Donnerstag“ – begann in Coburg das Ende der deutschen #Demokratie.
Nicht in einem verelendeten Gemeinwesen, sondern einer properen, bürgerlichen Residenzstadt, geprägt von Angestellten und Pensionisten.

Mit 43,1% bei den Gemeindewahlen erzielte die Partei einen Sensationserfolg. Dies basierte nicht auf Arbeitslosigkeit und Suppenküchen, sondern jahrelangem Aktivismus, vor allem gegen die damals 1,3% der Coburger Bürger, die sich zum jüdischen Glauben bekannten. Insbesondere eine Hetzkampagne 1928 gegen einen jüdischen Geschäftsführer einer örtlichen Fleischfabrik trieb den Erfolg.

Identitätsstiftender gemeinschaftlicher #Haß und #Aggression, nicht leere Bäuche, waren die Saat des Totalitarismus.
Über die Jahre war die Bewegung in der Stadt nicht getragen von entwurzelten, arbeitslosen Frontkämpfern, sondern Honoratioren. Bäckermeister, Fabrikant, Malermeister …

Was dann bei der nächsten Wahl im benachbarten Thüringen passierte untersuchte 1966 der deutsche Historiker Fritz Dickmann anhand eines Briefes des Parteiführers, in dem dieser ausgiebig 1930 die geplante Strategie der Machtergreifung beschreibt. (Link zur Publikation, die auch den Abdruck des Briefes enthält, unten im Kommentar.)

Am 6. Februar 2020 publizierte die „WELT“ eine lesenswerte Bewertung des Briefes (zweiter Kommentar).

Die Inhalte des Briefes decken sich u.a. mit den Memoiren des beteiligten Otto Dietrich: „»Mit der Eroberung Coburgs Ende 1929 hatte der Führer planmäßig eine Demonstrations- und Einkreisungspolitik eingeleitet, die darauf abgestellt war, von der Seite der Kommunen und Länder her vorzudringen und sich dort eine #Machtposition nach der anderen zu schaffen, solange das Reich selbst (…) noch nicht sturmreif war; „

Das Fazit der WELT Anfang 2020 hat an Aktualität nicht verloren.

„ Andererseits wollte von den bürgerlichen Parteien keine mit den #Sozialdemokraten zusammenarbeiten – weder der Thüringische Landbund mit seinen neun Abgeordneten noch die mittelstandsnahe Wirtschaftspartei mit sechs oder die nationalliberale Deutsche Volkspartei mit fünf Mandaten.

Die Koalitionsregierung Baum-Frick bestand nur ein gutes Jahr. Dann wurde der Deutschen Volkspartei klar, daß sie der #Aggressivität der #Hitler-#Bewegung in Staatsfunktionen nichts entgegenzusetzen hatte. (…)

Doch der Schaden war angerichtet, das Tabu einer Regierungsbeteiligung der #NSDAP gebrochen.
Spätestens seit der Thüringer Koalition wussten alle politisch Interessierten in Deutschland, daß die NSDAP nach der #Diktatur strebte und bereit war, dazu bürgerliche Parteien zu benutzen.“

Wer sich, wie damals In Thüringen, derart den #Rechtsextremisten inhaltlich annähert, daß der Brückenschlag zu anderen Demokraten unmöglich wird, begibt sich in die „tödliche Umarmung“ (cit. Fritz Dickmann) mit denselben.

neverforget #weremember #ukraine #nato

Autor Yves W.

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