AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 9: Hier von 801 bis 900

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.

Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.

Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.

Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.

Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.

801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.

802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.

803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.

804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.

805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.

806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.

807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.

808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.

809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.

810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.

811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.

812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.

813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.

814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.

815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.

816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.

817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.

818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.

819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.

820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.

821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.

822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.

823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.

824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.

825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.

826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.

827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.

828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.

829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.

830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.

831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.

832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.

833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.

834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.

835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.

836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.

837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.

838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.

839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.

840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.

841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.

842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.

843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.

844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.

845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.

846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.

847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.

848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.

849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.

850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.

851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.

852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.

853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.

854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.

855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.

856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.

857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.

858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.

859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.

860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.

861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.

862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.

863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.

864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.

865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.

866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.

867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.

868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.

869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.

870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.

871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.

872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.

873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.

874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.

875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.

877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.

878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.

879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.

880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.

881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.

882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.

883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.

884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.

885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.

886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.

887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.

888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.

889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.

890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.

891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.

892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.

893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.

894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.

895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.

896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.

897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.

898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.

899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.

900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.

Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.

Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen

Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:

Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.

Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.

Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.

Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.

Meine persönliche Schlussfolgerung

Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.

Werner Hoffmann

Fortsetzung folgt

Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.

Als nächster und letzter Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000

Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

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Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD vor der Regierungsmacht: Verfassungsschützer müssen Schutzmaßnahmen vorbereiten

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt wächst in deutschen Sicherheitsbehörden die Sorge vor einer möglichen AfD-geführten Landesregierung. Hintergrund ist nicht irgendeine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern die Frage, wie sensible Informationen, Informanten und nachrichtendienstliche Strukturen geschützt werden können.

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer spricht von „klassischem Risikomanagement“. Sollte es Zweifel daran geben, dass eine politische Leitung Geheimschutz zuverlässig gewährleistet, könnten Informationsrechte abgestuft, besonders sensible Daten nur noch nach dem „Need-to-know“-Prinzip weitergegeben und einzelne Quellen von anderen Behörden übernommen werden.

Das zeigt, wie ernst die Lage eingeschätzt wird. Ein Innenminister hat erheblichen Einfluss auf die Sicherheitsarchitektur seines Bundeslandes. Er kann Personalentscheidungen treffen und Schwerpunkte von Polizei und Verfassungsschutz verändern.

Genau deshalb warnen mehrere Innenpolitiker vor einem Sicherheitsrisiko, falls ein AfD-Politiker das Innenressort in Sachsen-Anhalt übernehmen sollte.

Zusätzliche Brisanz entsteht durch die Russlandkontakte und die politische Russlandnähe von Teilen der AfD. Sicherheitsbehörden müssen deshalb berücksichtigen, ob vertrauliche Erkenntnisse über Spionageabwehr, Extremismus oder Informanten ausreichend geschützt bleiben.

Die Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern beraten in diesen Tagen ohnehin gemeinsam. Nach Angaben von n-tv und RND dürfte dabei auch die politische Lage in Sachsen-Anhalt zur Sprache kommen. Auch die Innenminister wollen sich enger abstimmen.

Wenn Sicherheitsbehörden bereits Vorkehrungen diskutieren, um Informationen möglicherweise vor einer künftigen Landesregierung schützen zu müssen, ist das ein Vorgang von außergewöhnlicher politischer Tragweite.

Demokratie bedeutet nicht nur Mehrheiten. Demokratie braucht zugleich Rechtsstaatlichkeit, verlässliche Institutionen und den Schutz sensibler staatlicher Strukturen.

#AfD #SachsenAnhalt #Verfassungsschutz #Demokratie #InnereSicherheit

Hinweis zu den Bildern:
Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien realer Ereignisse dar.

Quelle:
n-tv, 08.09.2026: „Verfassungsschützer wollen sich vor AfD-Regierung schützen“, unter Berufung auf RND/AFP.

Zunahme der extremistischen Straftaten von Rechts

59 Prozent sind von Rechts

2022 gab es laut Verfassungsschutzbericht mehr politisch motivierte Straftaten. Während die Anzahl linker Straftaten sank, stieg sie rechts an – vor allem die „Reichsbürger“ waren gewaltbereiter.

Demnach registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) für das vergangene Jahr 58.916 politisch motivierte Straftaten. Das sind rund sieben Prozent mehr als 2021 (55.048). Gut 60 Prozent davon hatten einen extremistischem Hintergrund.

Anstieg antisemitisch motivierter Gewalt

Das BKA hebt hervor, dass die Zahl der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund um 3,8 Prozent auf 20.967 Fälle (2021: 20.201) angestiegen sei, die der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten um 7,5 Prozent. Darunter befänden sich zwei versuchte Tötungsdelikte. Rechtsextremismus sei weiterhin die größte extremistische Bedrohung für die demokratische Grundordnung, sagte Faeser. Gefährlich seien aber nicht nur gewaltorientierte Rechtsextremisten, sondern auch „geistige Brandstifter“. Der politisch motivierten Kriminalität von rechts wurden insgesamt 23.493 (2021: 21.964) zugeordnet.

Während 2022 die Zahl fremdenfeindlicher Straftaten um 1,3 Prozent zugenommen hat und die der antisemitisch motivierten Straftaten sogar um 17,1 Prozent auf 2023 Taten gesunken ist, stieg die Zahl der Gewaltdelikte mit antisemitischem Hintergrund um mehr als die Hälfte auf insgesamt 53 Delikte an (2021: 35).

AfD „sehr stark von Moskau beeinflusst“

Der Verfassungsschutz warnte davor, der Alternative für Deutschland (AfD) bei Wahlen die Stimme zu geben. Es gebe „hinreichend große Bestrebungen in der Partei, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung richten“, sagte Haldenwang. Nach Einschätzung der Behörde haben mehr als ein Drittel der AfD-Mitglieder ein extremistisches Potenzial. Angesichts der weiterhin bestehenden inhaltlichen Heterogenität innerhalb der Partei könnten aber nicht alle Parteimitglieder als Anhänger der extremistischen Strömungen betrachtet werden.

Weiter sei zu beobachten, „dass Teile der AfD sehr stark von Moskau beeinflusst sind und russische Narrative verbreiten“, erklärte Haldenwang mit Blick auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es sei in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass Vertreter der AfD die russische Botschaft in Berlin aufsuchten, „um dort Kontakte zu pflegen“.

Spionage und ausländische Einflussoperationen

Nicht nur als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gab es 2022 laut dem Bericht mehr Spionagefälle. Der Generalbundesanwalt leitete dazu 28 Ermittlungsverfahren ein, nach 25 Verfahren im Vorjahr. Sie richteten sich etwa gegen mutmaßliche Zuträger russischer, türkischer und marokkanischer Geheimdienste.

Russische Nachrichtendienste bedienten sich teilweise drastischer Methoden und schreckten in äußerster Konsequenz auch nicht vor der Tötung von Oppositionellen und Abtrünnigen zurück, sagte Haldenwang. „Diese sehr robuste Art des Vorgehens, so etwas sehen wir bei Chinesen nicht.“

Dennoch warnt der Verfassungsschutz auch deutlich vor Spionage- und Einflussnahmeversuchen Chinas. Er hält die Volksrepublik derzeit für „die größte Bedrohung in Bezug auf Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage sowie ausländische Direktinvestitionen in Deutschland“. Staatliche chinesische Akteure versuchten, „führende Persönlichkeiten aus der deutschen Wirtschaft unter Ausnutzung der Abhängigkeit einzelner deutscher Unternehmen vom chinesischen Markt“ für die Durchsetzung der Interessen der Kommunistischen Partei Chinas zu instrumentalisieren, heißt es.

Mehr Straf- und Gewalttaten von „Reichsbürgern“

Einen deutlichen Anstieg extremistischer Straftaten gab es laut Bericht im Bereich der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“: Dort nahm die Zahl der Straftaten um 34,3 Prozent zu, die der Gewalttaten sogar um 55,4 Prozent.

Der Verfassungsschutz hatte 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ definiert. Der Entschluss, die Kategorie zu etablieren, war auch eine Folge der Aktionen radikaler Gegner der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen. Nach Einschätzung der Behörde versuchen Menschen aus diesem Spektrum, „Krisensituationen und Ängste in der Bevölkerung zu instrumentalisieren, um staatliche Stellen und politische Verantwortungsträger zu diskreditieren“.

Ebenfalls stark zugenommen hat die Zahl der Straf- und Gewalttaten mit „ausländisch-ideologischer extremistischer Motivation“: Dort wurden im vergangenem Jahr 1974 Delikte erfasst, das ist ein Anstieg um 154,4 Prozent im Vergleich zu 2021. Mehr als 60 Prozent davon stehen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Zahl linksextremistischer Straftaten rückläufig

Die politisch motivierte Kriminalität von links ist laut dem Bericht hingegen zurückgegangen. 2022 wurden diesem Bereich insgesamt 6976 Straftaten zugeordnet (2021: 10.113), hiervon waren 842 Gewalttaten (2021: 1203). Der Anteil linksextremistischer Straftaten sank ebenfalls um 37,4 Prozent, die linksextremer Gewalttaten um 39 Prozent.

Eine große Gefahr geht dem Bericht zufolge von kleinen, im Geheimen agierenden Gruppen aus, die mit großer Brutalität gegen den politischen Gegner, insbesondere Rechtsextremisten, vorgehen. Linksextremistische Gewalt richte sich aber auch gegen Polizeikräfte, die teilweise in Hinterhalte gelockt würden.

Fast unverändert blieb die Anzahl extremistischer Straftaten im Bereich der „politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“: Dort meldet das BKA 418 Straftaten (2021: 409), die meisten davon hatten einen islamistischen Hintergrund.

Quelle —> https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/verfassungsschutzbericht-136.html

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Weitere Quelle:

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichtehttps://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=9/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Gerichtsentscheid: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD beobachten

Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das entschied ein Gericht – und wies einen Eilantrag der AfD zurück.

Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. 

Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. 

Die Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.

AfD-Landesverband wehrt sich mit Klage 

In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. 

Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

Richter weisen Antrag der AfD zurück

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereit am 17. April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück. Das Gericht teilte dazu mit:

Die Richter erklärten weiter: Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten, sowie aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. 

Gericht: Anhänger vertreten völkischen Volksbegriff 

Zudem hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ 

Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Quelle —> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/gericht-verfassungsschutz-afd-partei-bayern-beobachtung-100.html#xtor=CS5-281

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig

Letzte Woche erging eine richtungsweisende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur #AfD, die in der öffentlichen Berichterstattung nach meinem Geschmack nicht den Raum bekommen hat, der ihr zusteht.

Formal ging es in dieser Entscheidung darum, ob der Bayerische #Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei (also nicht nur die bayerische AfD) beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren darf.

Die AfD ist gerichtlich hiergegen vorgegangen.

Das ist in einem #Rechtsstaat ihr gutes Recht.

Nun hat der VGH zweitinstanzlich entschieden, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist.

Neben dem üblichen juristischen Kleinklein befassen sich die Richter dezidiert mit den von der AfD vorgebrachten Argumenten. Die Entscheidung ist eine dezidierte und differenzierte Auseinandersetzung mit der derzeitigen Gretchenfrage nach dem Umgang mit der AfD und daher unbedingt lesenswert. Die maßgeblichen Punkte, warum die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz ist:

—> Der rechtsextremistische sogenannte „Flügel“ der Partei rund um Björn Höcke wurde zwar formal schon 2020 aufgelöst, viele seiner Mitglieder mit entsprechender Gesinnung haben aber nach wie vor einen maßgeblichen Einfluss auf die Partei – auch in Bayern, auch bundesweit

—> Einen ebenfalls großen Einfluss auf die gesamte Partei hat die rechtsextreme Junge Alternative, die insbesondere einen ethnokulturellen Volksbegriff vertritt, der nicht mit dem #Volksbegriff des Grundgesetzes vereinbar ist (der auf Staatsangehörigkeit und gerade nicht auf ethnische Kriterien abstellt)

—> Dem Verfassungsschutz sowie dem VGH liegen ganz konkrete Umsturzphantasien von AfD-lern vor.
Auszüge:
„Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr. Der Abgrund ist nahe. Wahlen helfen hierzu ohnehin nicht mehr.“ (Rn. 117) oder
„Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht
mehr herauskommen werden.“ (Rn. 118)

—> Die AfD achtet außerdem nicht den (egalitären und vollkommen ethnisch neutralen) Begriff der #Menschenwürde des Grundgesetzes

Das sind mal belastbare Punkte für eine sachliche und nicht so moralisch aufgeladene Diskussion über den Umgang mit der AfD. Den Boden aller politischen Auseinandersetzung stellt das Grundgesetz bereit. Die AfD verlässt diesen Boden zum Teil.

Entscheidung VGH:

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/10_ce_23.796_anonymisiert.pdf

(interessant v.a. ab Rn. 100)

——

Link zum Thema bei Deutschlandfunk

—> https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsschutz-gutachten-zur-afd-extrem-wichtiges-100.html

Interessante Voraussage über die AfD aus dem Jahr 2017, 2020 und 2022 von Fritz V.Simon in Simons Kehrwoche

Wenn ich mich recht erinnere (d.h. ich erinnere mich natürlich nicht, sondern ich habe nachgeschaut), dann habe ich hier im Februar 2017 zum ersten Mal über Bernd Höcke als künftigen AfD-Chef geschrieben.

Und danach habe ich bereits mehrfach denselben Beitrag publiziert, in dem ich die Logik der Homogenisierung der AfDdargestellt habe.

Der Einfachheit halber publiziere ich diesen Artikel aus Anlass des #AfD-#Parteitags am Wochenende noch einmal (Murmeltiertag).

Ich werde ihn – vermute ich – in zwei Jahren, wenn Höcke zum alleinigen Führer der Partei gewählt wird, erneut drucken können.
Hier da capo: „Die Radikalisierung der AfD“

Soziale Systeme haben die Tendenz sich zu homogenisieren, d.h. als Mitglied muss man sich an die „herrschende Meinung“ anpassen, wenn man nicht ausgegrenzt werden will.

Deswegen war vorherzusehen, dass die AfD sich radikalisieren würde, denn wer eine radikale Meinung vertritt, ist in der Regel nicht bereit, davon abzurücken, und wer nicht fundamentalistisch denkt, ist meist zu „faulen Kompromissen“ bereit.

Deswegen habe ich hier schon vor Jahren vorhergesagt (ja, ja: meine typische Besserwisserei), dass die AfD sich zu einer reinen Nazi-Partei entwickeln wird. Zu Beginn war dies eine Partei von Ökonomen wie Herrn Lucke oder Olaf Henkel, die gegen den Euro waren.

Als die Partei weiter nach rechts rückte traten sie aus. Dann übernahm Frau Petry das Steuer. Die Partei rückte weiter nach rechts. Frau Petry und andere traten aus.

Und die Herren Meuthen und Gauland machten da weiter mit, auch wenn sie – wahrscheinlich – keine in der Wolle gefärbten Faschisten wie Bernd Höcke sind.

Die Dynamik ist aus systemtheoretischer Sicht relativ klar:

Von der rechtsradikal-nationalistisch-rassistischen Orthodoxie abweichende Meinungen bzw. diejenigen, die sie vertreten, werden „ausgeschwitzt“ (wie Höcke das so schön formuliert hat).

Ein selbstorganisierter Reinigungsprozess, da der Schweiß (um in der Metaphorik zu bleiben) nicht mehr innerhalb diese Körpers bleiben will und den Weg an die frische Luft sucht. Jetzt aber hat der Verfassungsschutz offiziell bekannt gegeben, dass er den sogenannten „Flügel“ der AfD (die Gruppierung um Bernd Höcke) beobachtet, d.h. verfassungswidriger Aktionen verdächtigt.

Daraufhin hat nun der Vorstand der Partei aus Angst, Wähler zu verschrecken, die sich selbst als „bürgerlich“ definieren, den „Flügel“ aufgefordert („gebeten“), sich bis Ende April aufzulösen.

Das ist – wieder aus der Außenperspektive dessen gesehen, der sich für die Dynamik sozialer Systeme interessiert – eine paradoxe Intervention, die dazu führen wird, dass „Flügel“ und AfD zu einer nicht-unterscheidbaren Einheit werden.

Denn wie will man durch einen formalen Beschluss eine informelle soziale Einheit auflösen? Die ca. 7000 Mitglieder des „Flügels“ haben ja keinen Mitgliedsantrag gestellt, sie zahlen (soviel ich weiß) auch keine Mitgliedsgebühren, haben keine Vereinssatzung, keinen gewählten Vorstand oder Kassenwart usw.

Wenn sie der Bitte des Vorstands nachkommen, dann werden sie alles weiter machen wie bisher, werden sich aber in der öffentlichen und internen Kommunikation nicht mehr als gegen andere Parteimitglieder abgegrenzte Einheit definieren.

Doch sie werden weiter so handeln. Daher haben alle anderen Parteimitglieder keine Chance noch langfristigen Einfluß zu gewinnen (wie man eine Partei „übernimmt“, habe ich in meinem kleinen Populismusbuchgenauer beschrieben).

Daher wird der Reinigungsprozess vereinzelter „gemäßigter“ Mitglieder weiter gehen, bis Herr Höcke auch offiziell zum Führer (ich denke und hoffe: nur dieser Partei) gewählt wird.

Dann ist die AfD nicht mehr vom „Flügel“ zu unterscheiden – was ihr aber hoffentlich nicht zum Fliegen verhilft (bzw. aus meinder Sicht hoffentlich: nur zum Abflug).

Die Dynamik ist aus systemtheoretischer Sicht relativ klar: Von der rechtsradikal-nationalistisch-rassistischen Orthodoxie abweichende Meinungen bzw. diejenigen, die sie vertreten, werden „ausgeschwitzt“ (wie Höcke das so schön formuliert hat).

Ein selbstorganisierter Reinigungsprozess, da der Schweiß (um in der Metaphorik zu bleiben) nicht mehr innerhalb diese Körpers bleiben will und den Weg an die frische Luft sucht.

Jetzt aber hat der Verfassungsschutz offiziell bekannt gegeben, dass er den sogenannten „Flügel“ der AfD (die Gruppierung um Bernd Höcke) beobachtet, d.h. verfassungswidriger Aktionen verdächtigt.

Daraufhin hat nun der Vorstand der Partei aus Angst, Wähler zu verschrecken, die sich selbst als „bürgerlich“ definieren, den „Flügel“ aufgefordert („gebeten“), sich bis Ende April aufzulösen.

Quelle: https://www.carl-auer.de/magazin/kehrwoche/da-capo-die-radikalisierung-der-afdhttps://www.carl-auer.de/magazin/kehrwoche/da-capo-die-radikalisierung-der-afd

AfD-Jugend „gesichert rechtsextremistisch“

AfD-Jugend „gesichert rechtsextremistisch“

Stand: 12.07.2023 13:24 Uhr

Brandenburgs Verfassungsschutz hat die Bewertung der AfD-Jugendorganisation verschärft – die Junge Alternative gilt im Land nun als gesichert rechtsextremistisch. Ihre Positionen seien eindeutig nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Brandenburger Verfassungsschutz hat die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nach eigenen Angaben als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Land eingestuft. Das teilten Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen in Potsdam mit. Die Junge Alternative gilt bereits in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistische Bewegung.

Die Positionen seien eindeutig nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte Stübgen. Der Verfassungsschutz habe wiederholt Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festgestellt. Die JA sei eine „Gefahr für unsere Jugend, unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Sicherheit“, so Stübgen. Die AfD-Jugend war seit 2019 im Land als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Die Brandenburger AfD kündigte rechtliche Schritte an. Sie „verspreche schon jetzt, dass wir juristisch gegen diese unhaltbaren Vorwürfe gegen die JA vorgehen werden“, sagte die Landesvorsitzende Birgit Bessin.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im April bekannt gegeben, dass die Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet wird. Zuvor war sie als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Die Bundesbehörde hatte die bundesweite Hochstufung nach AfD-Angaben vom Juni wegen eines Gerichtsverfahrens vorläufig allerdings wieder zurückgenommen.

Neubewertung nach BfV-Entscheidung

Das Brandenburger Innenministerium hatte im April mitgeteilt, dass in Brandenburg noch zwei Klageverfahren der AfD anhängig seien, aber ausgehend von der BfV-Entscheidung eine Neubewertung geprüft werde.

Seit dem vergangenen Oktober ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck aus der Uckermark neuer Bundesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation. Er und andere JA-Mitglieder pflegen Kontakte zum Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, das beim BfV ebenfalls als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gilt.

https://www.tagesschau.de/inland/afd-brandenburg-106.html

Die #Spaltung #Deutschland durch #rechtspopulistische #Parteien – z. B. #AfD – und befreundete Medien – #RTdeutsch – #snanews .de – #reitschuster – wird im Wahlkampf forciert werden

#Rechtspopulistische #Medien versuchen zu spalten, so wie auch die #AfD

Besonders in diesem Jahr versuchen rechtspopulistische Medien und die AfD im Wahlkampf die deutsche Bevölkerung zu spalten.

Die AfD versucht bewusst der deutschen Demokratie Schaden zuzuführen. Nicht ohne Grund wird nun die AfD hoffentlich durch den Verfassungsschutz überwacht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das #Bundesamt für #Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt.

Schaut man sich die Aktivitäten der AfD in den letzten Jahren einmal genauer an, dann wird sehr schnell deutlich, dass die AfD nicht unbedingt unsere bestehende deutsche Verfassung als gut ansieht.

Ziel ist es gegen alle möglichen Punkte zu hetzen. Nach dem Trumpistenvorbild Trump versucht die AfD beispielsweise jetzt schon gegen die Briefwahl zu wettern. Grund: Briefwähler handeln weniger emotional und mehr mit Überlegung.

Bei den #Briefwählern entscheiden sich deshalb auch prozentual weniger Menschen für die AfD, als es bei den Wählern, die am Wahltag zur Wahl gehen, der Fall ist.

Insofern versucht die AfD bereits jetzt schon – wie auch im letzten Jahr die #Trumpisten – die Briefwahlstimmen als „gestohlen“ zu bezeichnen. Äußerungen von AfD-Mitgliedern machen dies bereits im Netz deutlich.

Schaut man sich die unterschiedlichen Medien an, so ergeben sich bereits jetzt schon Tendenzen, die im laufen den Jahr weiter zunehmen werden.

Zu nennen sind hierbei:

und auch ausländische rechtspopulistische Parteien und Aktivisten beispielsweise aus Österreich und der Schweiz:

Zwar gibt es zwischen der FPÖ, AfD und der SVP Unterschiede, aber trotzdem auch erhebliche Gesinnungsgleichstellungen. Interessant ist zu verfolgen, dass die #rechtspopulistischen #Aktivisten aus #Österreich und auch aus der #Schweiz in den deutschen Medien gegen die deutsche Bundesregierung Kommentare schreiben.

Rechtspopulistische deutschsprachige Aktivisten bilden hier wohl eine „stille Gemeinschaft“ und unterstützen damit wohl die AfD, deutsche Rechtspopulisten. Ziel ist es, nicht nur der Bundesregierung Schaden zuzufügen, sondern bewusst zu hetzen.

Hetz durch die AfD bei Flüchtlingen und Migranten

Im Jahr 2014 / 2015 konzentrierte sich die Hetze gegen die #Flüchtlinge.

Die AfD hatte durch die Hetze gegen Flüchtlinge auch ihren Erfolg begründet. Nachdem der Flüchtlingsstrom abgenommen hatte und die Flüchtlinge auch immer mehr in der deutschen Gesellschaft integriert waren, hatte die AfD auch Wählerstimmen wieder verloren.

Deutlich macht dies die Entwicklung der Erwerbstätigen ab 2013:

2013: 42,285 Mio.
2014: 42,651 Mio.
2015: 43,037 Mio.
2016: 43,559 Mio.
2017: 44.141 Mio.
2018: 44.727 Mio.
2019: 45.123 Mio.
2020: 44.691 Mio.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3267/umfrage/anzahl-der-erwerbstaetigen-in-deutschland-seit-dem-jahr-1991/

Auch in früheren Jahren ist die Anzahl der Erwerbstätigen bereits angestiegen, allerdings auch durch #Zuwanderung aus #Osteuropa bzw. davor aus Serbien etc.

Durch die eigenen Schul- und Studienabgänger wäre die Anzahl an Erwerbstätigen wohl kaum so rasant angestiegen.

Im Gegenteil.
Die Anzahl an deutschen Arbeitnehmern hat abgenommen und wird in den kommenden Jahren extrem schrumpfen, da in Deutschland zu wenig Kinder geboren werden.

Mit 1,45 Geburten je deutsche Frau, würde unsere Bevölkerung natürlich kleiner werden. Dabei würde zuerst die Anzahl der Erwerbstätigen schrumpfen und anschließend erst Jahre später die Anzahl der Rentner.

Ohne Zuzug würden in Deutschland in knapp 25 Jahren nur noch 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen. Ermitteln lässt sich dies recht einfach, indem man die Einwohner einfach 25 Jahre älter macht. Denn ein Mensch, der heute georen wird, wird in 25 Jahren entweder noch studieren oder erwerbstätig sein.

Der Zuzug aus Osteuropa wird sich in den kommenden 25 Jahren erheblich dezimieren, das bis dahin das Lohngefälle nicht mehr so stark vorhanden sein wird. Deutlich wird dies bereits heute, wenn man die Entwicklung der polnischen Löhne betrachtet.

Eine umfangreiche Studie hat die Bertelsmann Stiftung im Jahr 2019 durchgeführt (Link: –> https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/deutscher-arbeitsmarkt-auf-aussereuropaeische-zuwanderung-angewiesen/ )

Die Erwerbstätigen in Deutschland finanzieren jedoch die Renten, Pensionen und die Bildung sowie ein Großteil des Gesundheitssystems.

Festzustellen ist, dass ein Großteil der Flüchtlinge nach 3-5 Jahren berufstätig sind und dann auch durch die #Erwerbstätigkeit an Steuern und Sozialbeiträgen mehr in die Staatskasse einzahlen, als die übrigen Flüchtlinge in Anspruch nehmen.

Nicht nur unter humanitären Gesichtspunkten, sondern auch unter finanziellen Aspekten hat sich die „Investition“ für Deutschland gerechnet.

Wer dies versteht, wird auch wohl kaum mehr der AfD beim Thema Flüchtlinge folgen.

Interessant war die Aussage des ehemaligen #AfD-#Pressesprechers #Lüth, das durch den Spiegel veröffentlicht wurde.

Zitat aus Spiegel v. 28.9.2020:
„Ex-AfD-Fraktionssprecher Christian Lüth wurde heimlich dabei gefilmt, wie er über das Erschießen und Vergasen von Migranten fabulierte….“ Nachfolgend auch der youTubefilm:


AfD Neonazi Lüth und seine „Vergaser“ Fantasien!
https://www.youtube.com/watch?v=VyRf_xi9HtU

Auch wenn nicht jeder AfD-Aktivist gleich Vergasen als Antwort sieht, dann ist jedoch auch folgendes deutlich, was insgeheim die AfD-Aktivisten denken:

„Geht es Deutschland schlechter, gewinnt die AfD neue Wähler.“

Untersucht man den historischen Weg der AfD, dann ist auffällig, dass die AfD verschiedene Aktivitäten verfolgt.

Nachdem die Flüchtlinge weniger interessanter für den Wähler wurde, hatte man das Thema Klimaleugnung für sich entdeckt.

Man versprach sich hierbei neue Wählerkreise aus der Öl-, Gas- und Automobilbranche zu generieren. So hatte man auch bei dem Klimaleugner-Verband E.I.K.E. engagiert.
Interessante Informationen zu EIKE gibt es hier:
–> https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Institut_f%C3%BCr_Klima_%26_Energie

–> https://blog.forum-55plus.de/?s=EIKE

Neben der Gewinnung weiterer AfD-Mitglieder wollte die AfD vielleicht auch Spendengelder aus diesen Branchen generieren.

Ein bisschen wird hierbei auch die Erinnerung an die Vorkriegszeit des 2.Weltkrieges wieder wach. Damals hatte die NSDAP erhebliche Spendengelder von Thyssen, Krupp und der Familie Quandt erhalten, wodurch sich die NSDAP finanzierte.
Auch in der Gegenwart gibt es ähnliche Spendenerfahrungen in den USA. So gibt es in den USA die Klimaleugner-Lobby CFACT, die finanziell nachweislich durch Exxon gesponsert wurde. Und CFACT ist in den USA sehr stark mit den Republikanern verbündet (s. Link –> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow )

Der Öl-und Gas-Lobby geht es darum, ihr Produkt weiter zu verkaufen und die nachhaltige Energiegewinnung aufzuhalten. Insoweit versuchen diese Lobbyverbände den Klimawandel als normales Ereignis darzustellen. So, als wenn der Mensch nichts gegen den Klimawandel machen kann.

Durch die Wissenschaft wurde jedoch mehrfach schon nachgewiesen, dass der Klimawandel durch die Industrialisierung extrem negativ beeinflusst wurde.

Der nachfolgende Film macht dies besonders deutlich:

Klimawandel Nachweislich durch den Menschen verursacht
https://www.youtube.com/watch?v=iSwjIEqa4Io&t=34s

Inwieweit die AfD über einen dieser Kanäle ein Spendengeld erhalten hat, ist nicht bewiesen. Feststeht jedoch, dass die AfD bei Parteispenden wohl etwas trickst.
So hatte die AfD im Jahr 2013 einen Goldhandel durchgeführt. Weitere Informationen zum Golfhandel ist bei Lobbypedia nachlesbar (Link–> https://lobbypedia.de/wiki/Alternative_f%C3%BCr_Deutschland_(AfD) )

Und auch im Jahr 2020 hatte die AfD seltsame Parteispenden, bei denen immer noch nicht klar ist, wie Alice Weidel und ihr kreisverband darin verstrickt ist und woher das Geld wirklich kam. Fakt ist, dass „Die Zeit“ folgendes veröffentlichte: „… 500.000 Euro Strafe….In zwei Fällen hat die AfD gegen das Parteiengesetz verstoßen. Die größte Strafzahlung geht auf Spenden an den einstigen Kreisverband von Alice Weidel zurück…..“ (Link –> https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/afd-alice-weidel-strafahlung-partei-spenden?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Nachdem die Wähler auch immer deutlicher erkennen, dass der Klimawandel nur durch nachhaltige Maßnahmen noch aufgehalten werden kann und die Deutschen auch inzwischen etwas klimabewusster werden, musste die AfD wieder ein neues Thema zur Gewinnung von Wählern suchen.

Neue Formen bei der Energie-Speicherung revolutionieren die Energiebranche. Und dies sorgt nun für die Förderung und Entwicklung der nachhaltigen Energienutzung.

Öl wird überflüssig

Film 1: Öl wird überflüssig:

Öl wird überflüssig –> https://www.youtube.com/watch?v=WoVmC-BCNpo

Film 2: #Nachhaltigkeit#Energie#Beispiel

Öl wird überflüssig –> https://www.youtube.com/watch?v=XkABzfwDFYM

Biden setzt auf die Wissenschaft und erneuerbare Energie

Kaum war die Amtseinführung von US-Präsident Biden vollzogen wurde durch den US-Präsident Biden dem Pariser Klimagipfel beigetreten und auch das Bekenntnis zur Wissenschaft wieder vollzogen. Dies gilt bei der Bekämpfung von Corona ebenso, wie bei dem Thema erneuerbare Energie. Biden möchte eine Führungsrolle beim Klimawandel wieder übernehmen.

Er liegt somit voll im Kurz mit der Bundesregierung Deutschlands und hat auch erkannt, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien auch neue Arbeitsplätze schafft.

Die #Coronakrise hat sich buchstäblich für die AfD angeboten, um völlig neue Wählerkreise für sich zu gewinnen

Zunächst gibt es viele kleine #Solo-#Selbstständige, die durch die Lockdown geringere Einnahmen haben bzw. haben. Besonders im Gastronomiebereich, Touristik-, Messe- und Hotelbranche sind die Tätigkeiten weggefallen.

Die Hilfe durch den Bund musste im Oktober bzw. November neu organisiert werden, da im Frühjahr auch viele Kriminelle Ausgleichszahlungen beantragten und widerrechtlich erhalten hatten. Inzwischen ist der Großteil der Novemberhilfen im Januar angekommen.

Auch die #Esoteriker, #Heiler, #Wunderheiler, #Heilpraktiker und andere #Gruppentherapeuten sind in ihrer Tätigkeit extrem eingeschränkt.

Gerade die #Heilpraktiker hatten in den letzten Jahrzehnten bei den Grünen eine hohe Zustimmung. Die Grünen akzeptierten die Heilpraktiker, obwohl die Heilpraktiker keine wissenschaftlichen Nachweis für ihre Heilmethoden haben.

Besonders interessant sind hierbei folgende Fernsehbeiträge:

Film 1:

Film 2 ARD Panorama –> Heilpraktiker ein NoGo

Für die Grünen stellt sich die Frage und auch eine schwere Entscheidung. Grund:

Beim #Klimawandel hält man sich an wissenschaftliche nachweise und auch bei dem #Coronavirus wird die #Wissenschaft als Grundlage gesehen.

Warum soll man in der Medizin nicht auch ausschließlich der Wissenschaft treu bleiben und unwissenschaftliche Behandlungen trauen?

Eine berechtigte Frage, denn für die Behandlungsmethoden der Heilpraktiker gibt es keine wissenschaftlichen Beweise, bis auf sehr wenige Behandlungen, wie z. B. bestimmte Akupunkturbereiche (aber auch nur sehr wenige).

So haben im Koalitionsvertrag die CDU und die SPD bereits vereinbart, dass bei den Heilpraktikern dringend ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, denn nach dem bisherigen Heilpraktiker-Gesetz darf ein Heilpraktiker fast alles, wenn er einen Volksschulabschluss hat (Weitere Informationen s. Links –> https://blog.forum-55plus.de/?s=Heilpraktiker )

Für die AfD hat sich hierdurch eine weitere Wählergruppe aufgetan. Die AfD gehört auch zu den Organisationen, die mit den #Querdenkern gemeinsam auf Demonstrationen gewesen ist und im Bundestag schon ohne Masken gearbeitet hat.

Insoweit ist die Strategie, die #Querdenker für sich bei den kommenden Wahlen zu gewinnen.

Auch in anderen Ländern ist das Vorgehen der rechtspopulistischen Parteien sehr ähnlich. Auch dort wird Corona, SarsCov2 und die Mutationen geleugnet.

Die Strategie ist ganz klar:
„Geht es dem Volk schlechter, gewinnen wir Rechtspopulisten.“

Inwieweit es ein Gewinn für die Bevölkerung ist, wenn Rechtspopulisten ein Land regieren, muss ernsthaft bezweifelt werden.

Wie dies sein kann, wird sehr deutlich in Ländern, wie beispielsweise Brasilien oder die katastrophalen Veränderungen in den USA zu Zeiten Trumps.

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