AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Hier von 901 bis 1.000

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Mit diesem zehnten Teil endet vorerst die Dokumentation der 1.000 nummerierten Fälle und Vorgänge.

Im Mittelpunkt stehen diesmal insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Zusätzlich geht es um ein 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur AfD und die weiterhin offene juristische Auseinandersetzung um die bundesweite Einstufung der Partei.

Für die Einordnung besonders wichtig: Die AfD-Gesamtpartei gilt bundesweit weiterhin rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig nicht verwendet werden.

Auch hier gilt deshalb konsequent:

Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Und ein Erfolg der AfD vor Gericht wird ebenso dokumentiert wie eine Entscheidung gegen sie.

901. 24 von 56 bayerischen AfD-Mandatsträgern im Gutachten. Eine BR-Auswertung ergab, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Verfassungsschutz-Gutachten namentlich erwähnt wurden.

902. Katrin Ebner-Steiner und „Merkels-Millionenheer“. Die bayerische AfD-Fraktionschefin verwendete diese Formulierung in einer Wahlkampfrede über Zuwanderer.

903. Verfassungsschutz bewertet Ebner-Steiners Aussagen als Pauschalisierung. Nach Einschätzung der Behörde schrieb sie Migranten und Asylsuchenden pauschal einen Hang zu schweren Gewalttaten zu.

904. Ebner-Steiner teilte Beitrag über „Bio-Deutsches Blut“. In dem von ihr weiterverbreiteten Beitrag wurde zudem der Begriff „Geburtendschihad“ verwendet.

905. Verfassungsschutz sieht darin rassenideologische Anklänge. Besonders die Formulierung „Bio-Deutsches Blut“ wurde vom Bundesamt als Rückgriff auf rassistische Vorstellungen bewertet.

906. Martin Böhm über Ausländer. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Bayern veröffentlichte 2024 einen Beitrag, in dem er Ausländer pauschal mit schweren Straftaten in Verbindung brachte.

907. Böhm fordert „Remigration“. Im selben Zusammenhang bezeichnete er diese als einzigen Weg gegen eine angebliche „Zerstörung“ der Zukunft Deutschlands.

908. Bayerische AfD beschloss Remigrationsresolution. Der Landesverband forderte darin Abschiebungen beziehungsweise Rückführungen in sehr großem Umfang.

909. Auch Integrationswilligkeit sollte eine Rolle spielen. Nach der Resolution sollte „Remigration“ nicht ausschließlich Personen ohne Aufenthaltsrecht betreffen, sondern auch Menschen, denen die Partei mangelnde Integrationsbereitschaft zuschrieb.

910. Richard Graupner und „Bevölkerungsaustausch“. Der bayerische AfD-Fraktionsvize erklärte auf Telegram, ein solcher Austausch sei „in vollem Gange“.

911. Bernhard Zimniok verbreitete dasselbe Narrativ. Der frühere Europaabgeordnete behauptete, das deutsche Volk drohe zu verschwinden.

912. Zimnioks „Karte des Schreckens“. Er illustrierte damit eine von ihm behauptete schleichende Abschaffung der deutschen Bevölkerung.

913. Daniel Halemba über angeblichen Bevölkerungsaustausch. Der bayerische Landtagsabgeordnete erklärte 2023, noch nie sei eine Bevölkerung so schnell ausgetauscht worden.

914. Christoph Maier und „Passdeutsche“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion thematisierte eingebürgerte Deutsche beziehungsweise Deutsche mit Migrationsgeschichte gesondert.

915. Verfassungsschutz sieht eine Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Bundesamt ordnete entsprechende Äußerungen einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis zu.

916. Rainer Rothfuß und angebliche ausländische Steuerung Deutschlands. Der bayerische AfD-Vize behauptete, ausländische Mächte griffen gezielt in die deutsche Politik ein.

917. Rothfuß bezeichnete Deutschland als nicht souverän. Er erklärte, Deutschland solle den Interessen Brüssels und Washingtons dienen.

918. Petr Bystron sprach vom „Gift“ aus Brüssel. Auf einem AfD-Parteitag behauptete er, „Globalisten“ machten dort Vorgaben, die nationale Parlamente nur noch umsetzten.

919. Stephan Protschka zog einen Vergleich mit 1933. Der bayerische AfD-Landeschef erklärte 2024, Entwicklungen aus dem Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme würden sich wiederholen.

920. Protschka sprach von „faschistischem System“ und „DDR 2.0“. Das Bundesamt führte auch diese früheren Äußerungen als Beispiele einer Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit Diktaturen an.

921. Etwa jeder zweite führende RLP-AfD-Politiker im Gutachten. Nach SWR-Auswertung wurde ungefähr die Hälfte der damaligen Amts- und Mandatsträger des rheinland-pfälzischen Landesverbands namentlich erwähnt.

922. Mehrere Kategorien verfassungsschutzrelevanter Vorgänge. Das Gutachten nennt unter anderem Kontakte ins rechtsextreme Spektrum, mögliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und menschenwürderelevante Äußerungen.

923. Joachim Paul mit muslim- und islamfeindlicher Aussage erwähnt. Der Koblenzer AfD-Landtagsabgeordnete wurde damit im Bundesgutachten zitiert.

924. Joachim Paul und Organisationen der Neuen Rechten. Auch entsprechende politische Verbindungen wurden in dem Gutachten thematisiert.

925. Alexander Jungbluth und die Neue Rechte. Der AfD-Europaabgeordnete wurde ebenfalls wegen entsprechender Verbindungen erwähnt.

926. Jungbluth und Junge Alternative. Das Gutachten beschreibt seine frühere Nähe zur inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation.

927. Sebastian Münzenmaier und Junge Alternative. Auch seine politische Herkunft aus dem Umfeld der früheren JA wurde aufgegriffen.

928. Münzenmaier als zentrale Figur eines innerparteilichen Lagers. Der Verfassungsschutz ordnete ihm eine wichtige Rolle im sogenannten „solidarisch-patriotischen Lager“ der AfD zu.

929. Münzenmaier beim Aufbau des „Zentrums Rheinhessen“. Laut Gutachten gehörte er zu den treibenden Kräften dieses Projekts in Mainz.

930. „Zentrum Rheinhessen“ als Treffpunkt der rechten Szene bewertet. Das Zentrum erhielt nach Recherchen Bedeutung über Rheinland-Pfalz hinaus.

931. Veranstaltungen der Neuen Rechten im Zentrum. Dort fanden entsprechende politische Veranstaltungen statt.

932. Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene thematisiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte bereits zuvor entsprechende Verbindungen des Zentrums angesprochen.

933. Ermittlungen gegen mehrere niedersächsische AfD-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete 2026 Ermittlungen gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Mitarbeiter ein.

934. Verdacht der Untreue. Ermittler prüfen, ob öffentliche Fraktionsgelder möglicherweise für Parteiarbeit verwendet wurden.

935. Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Auch ein möglicher Verstoß gegen entsprechende Vorschriften ist Teil des Ermittlungsverfahrens.

936. Ansgar Schledde im Fokus. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende gehört zu den Beschuldigten der Ermittlungen.

937. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete betroffen. Auch vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete standen im Fokus.

938. Verdacht auf Beschäftigung für Parteiarbeit. Mitarbeiter sollen formal über Bundestagsmittel beschäftigt worden sein, tatsächlich aber möglicherweise Parteiarbeit geleistet haben. Ob dies zutrifft, ist Gegenstand der Ermittlungen.

939. Ingo Kerzel – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte 2026 ein entsprechendes Verfahren gegen einen niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten.

940. Holger Kühnlenz – Ermittlungen wegen Körperverletzung. Im zweiten Fall geht es um einen Nachbarschaftsstreit.

941. Beide Politiker weisen die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion erklärte, die Betroffenen bestritten die Anschuldigungen.

942. AfD sagte Kooperation mit Ermittlungsbehörden zu. Auch diese Stellungnahme gehört zur vollständigen Einordnung der Verfahren.

943. Niedersachsen-AfD 2026 hochgestuft. Der Landesverfassungsschutz stufte den Verband entsprechend seiner damaligen Bewertung als gesichert rechtsextremistisch ein.

944. AfD ging gerichtlich dagegen vor. Der Landesverband beantragte vor dem Verwaltungsgericht Hannover einstweiligen Rechtsschutz.

945. Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Damit durfte der niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung zunächst weiter anwenden.

946. Nachrichtendienstliche Mittel weiterhin möglich. Dazu gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Observationen und der Einsatz von Vertrauenspersonen.

947. Grundlage war ein umfangreiches Landesgutachten. Das Verwaltungsgericht setzte sich mit einer 212 Seiten umfassenden Dokumentation auseinander.

948. Vorübergehende Zurückhaltung bei öffentlicher Bezeichnung. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden entsprechende Veröffentlichungen zwischenzeitlich zurückgenommen beziehungsweise archiviert.

949. Gericht bestätigte vorläufig die Voraussetzungen der Hochstufung. Das Verwaltungsgericht folgte im Eilverfahren wesentlichen Argumenten des Landesverfassungsschutzes.

950. Noch kein endgültiges Hauptsacheurteil. Die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist von einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterscheiden.

951. Früherer rechtsextremer Aktivist arbeitet für AfD Sachsen-Anhalt. MDR Investigativ berichtete 2026 über die Beschäftigung von Dorian S. in der Landesgeschäftsstelle.

952. Frühere Verbindung zu „Autonomen Nationalisten“. Nach MDR-Recherchen war der Mitarbeiter zuvor in diesem rechtsextremen Umfeld aktiv.

953. Später Aktivist der Identitären Bewegung. Dorian S. trat öffentlich als bekennender IB-Aktivist auf.

954. Verbindung zur Gruppe „Kontrakultur“. In Halle gehörte er nach Recherchen zum Umfeld dieser Identitären-Gruppe.

955. Arbeit an der Internetseite der Landes-AfD. Seine Tätigkeit bestand unter anderem in der Betreuung der Homepage.

956. Ulrich Siegmund soll ihn vorgeschlagen haben. Laut MDR erfolgte die Personalentscheidung auf Vorschlag des damaligen AfD-Spitzenkandidaten.

957. AfD erklärte Vertrauen zum Auswahlkriterium. Die Partei teilte mit, Personalentscheidungen würden vor allem auf Grundlage von Vertrauen getroffen.

958. Weiterer Aktivist betrieb Siegmunds Wahlkampfshop. MDR Investigativ berichtete über einen weiteren Mann mit rechtsextremer Vorgeschichte, den Siegmund für diesen Zweck beauftragt hatte.

959. Frühere HDJ-Kader in der AfD-Landtagsfraktion. Auch Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Funktionäre der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wurden bekannt.

960. Laurens Nothdurft war zweiter Bundesführer der HDJ. Der Jurist hatte damit eine herausgehobene Position in der später verbotenen Organisation inne.

961. Nothdurft war zeitweise HDJ-Chef. Nach Recherchen führte er die Organisation übergangsweise.

962. Nothdurft arbeitet für die AfD-Landtagsfraktion. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen früherem HDJ-Führungspersonal und der heutigen Fraktion.

963. Nothdurft auch im Landesschiedsgericht der AfD. Zusätzlich übt er ein kommunalpolitisches Amt aus.

[BILD 5 – Thüringen: AfD, Verfassungsgerichtshof, Kontrollkommission und Höcke-Verfahren]

964. AfD scheitert mit Klage zur Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies 2026 einen Antrag der AfD-Fraktion zurück.

965. Grund war ein Formfehler. Die Klage war nach Auffassung des Gerichts nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.

966. Keine inhaltliche Entscheidung über AfD-Sitz im Kontrollgremium. Das Gericht musste wegen der Fristversäumnis nicht entscheiden, ob die Partei einen Anspruch auf einen Sitz hat.

967. AfD beanspruchte als größte Fraktion einen Sitz. Sie wollte an der parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes beteiligt werden.

968. Andere Fraktionen verweigerten die Wahl von AfD-Kandidaten. Hintergrund war unter anderem, dass der Thüringer Landesverband selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beobachtet wird.

969. AfD erzielte in anderem Verfassungsschutz-Verfahren einen Teilerfolg. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der Partei teilweise Recht bei Fragen zu verdeckten Social-Media-Accounts des Verfassungsschutzes.

970. Verfassungsschutzchef musste eine Aussage über AfD zurücknehmen. Ein Gericht sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Dieser Punkt fällt zugunsten der AfD aus.

971. Zwei weitere Aussagen blieben zulässig. Das Gericht beanstandete nicht sämtliche Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten.

972. Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Staatsverunglimpfung ein.

973. Grund waren bereits verhängte rechtskräftige Geldstrafen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine zusätzliche mögliche Strafe im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht gefallen.

974. Einstellung war keine Feststellung fehlenden Tatverdachts. Das Verfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen mit Blick auf bereits verhängte Sanktionen beendet.

975. 142 Seiten Gutachten über AfD Brandenburg. Der Landesverfassungsschutz legte umfangreich dar, warum er den Landesverband als extremistische Bestrebung bewertet.

976. 622 einzelne Belege gesammelt. Die Behörde stützte ihre Bewertung auf mehrere hundert dokumentierte Vorgänge und Aussagen.

977. Belege überwiegend aus öffentlichen Quellen. Dazu zählen Pressekonferenzen, Parteitage, Versammlungen, Diskussionsveranstaltungen und soziale Medien.

978. Verfassungsschutz sieht Intensivierung seit 2020. Nach Auffassung der Behörde wurden die von ihr beanstandeten Bestrebungen seit der Einstufung als Verdachtsfall weiter verstärkt.

979. Gewalt für Extremismusbewertung nicht zwingend erforderlich. Verfassungsfeindliche Bestrebungen können nach der maßgeblichen rechtlichen Bewertung auch ohne unmittelbaren Aufruf zu Gewalt vorliegen.

980. Kritik am politischen „System“ grundsätzlich erlaubt. Der Verfassungsschutz stellt ausdrücklich klar, dass scharfe Kritik an Regierung und politischen Verhältnissen allein nicht extremistisch ist. Dieser Punkt ist für eine faire Einordnung besonders wichtig.

981. Behörde sieht darüber hinausgehende Aussagen. Nach ihrer Bewertung deuten Äußerungen führender AfD-Vertreter darauf hin, dass Teile des Landesverbands auf eine grundlegende Veränderung beziehungsweise Beseitigung des bestehenden politischen Systems hinarbeiteten.

982. Verfassungsschutz sieht Extremismus im gesamten Landesverband. Die Behörde erklärte, nach ihrer Prüfung bestünden keine Zweifel mehr an der entsprechenden Ausrichtung des Gesamtverbands. Dies bleibt eine behördliche Bewertung, gegen die die AfD juristisch vorgeht.

983. Menschenwürde als zentraler Prüfmaßstab. Besonders zahlreiche Aussagen über Migranten und Deutsche mit Migrationsgeschichte werden unter diesem Gesichtspunkt untersucht.

984. Demokratieprinzip ebenfalls betroffen. Die Behörde sieht darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen zentrale demokratische Verfassungsprinzipien.

985. Auch Rechtsstaatsprinzip Teil der Bewertung. Damit beschränkt sich die Prüfung nicht allein auf migrationspolitische Aussagen.

986. Legitimer Problembeschreibung sind Grenzen gesetzt. Die Thematisierung realer Probleme wie Kriminalität oder Terrorismus im Zusammenhang mit Migration wird ausdrücklich nicht automatisch als extremistisch bewertet.

987. Pauschale Herabsetzung für die Behörde entscheidend. Verfassungsschutzrelevant werde es nach dem Gutachten dort, wo ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abgewertet würden.

988. Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff beanstandet. Führenden Brandenburger AfD-Vertretern schreibt die Behörde ein entsprechendes Verständnis vom deutschen Volk zu.

989. Ungleichbehandlung eingebürgerter Deutscher. Der Verfassungsschutz sieht insbesondere in der Abwertung sogenannter „Passdeutscher“ einen Konflikt mit Menschenwürde und Diskriminierungsverbot.

990. Neues Rechtsgutachten zur AfD im Juni 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der AfD.

991. Acht Experten arbeiteten an der Untersuchung. Beteiligt waren Fachleute aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse.

992. Untersuchung dauerte 13 Monate. Analysiert wurden öffentliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Beiträge.

993. GFF kommt zu einer verfassungsrechtlich kritischen Bewertung. Die Gutachter vertreten die Auffassung, dass die AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Dies ist die Bewertung der Gutachter, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

994. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ als zentraler Kritikpunkt. Nach Ansicht der Autoren unterscheidet die Partei zwischen unterschiedlichen Gruppen deutscher Staatsbürger.

995. GFF sieht rechtliche Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Genannt werden insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und weitere gesellschaftliche Gruppen.

996. 220 Einzelbelege zum Umgang mit politischen Gegnern. Die Untersuchung wertete zahlreiche Aussagen aus, in denen politische Konkurrenten mit künftiger strafrechtlicher Verfolgung bedroht worden sein sollen.

997. Stephan Brandners Äußerung über Angela Merkel als Beispiel. Das Gutachten führt eine Rede an, in der Brandner einen Wahlzettel sinngemäß als „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin bezeichnete.

998. René Springer und Forderung nach Handschellen. Die Gutachter führen eine Aussage an, wonach zahlreiche Mitglieder der früheren Bundesregierung wegen der Corona-Politik abgeführt werden müssten.

999. GFF widerspricht dem Bundesverfassungsschutz in einem Punkt. Nach Ansicht der Gutachter lässt sich der AfD keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisen. Damit enthält auch dieses kritische Gutachten eine wichtige begrenzende beziehungsweise entlastende Feststellung.

1000. Die Dokumentation endet vorerst – die juristischen Verfahren nicht. Nach 1.000 nummerierten Fällen und Vorgängen bleibt die rechtliche Lage differenziert. Die Bundes-AfD gilt rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde im Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren bleibt für die weitere juristische Bewertung entscheidend.

1.000 Fälle und Vorgänge – die Dokumentation ist vorerst abgeschlossen

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Sie enthält Vorgänge aus sehr unterschiedlichen Kategorien:

Verfassungsschutzbewertungen, Gerichtsentscheidungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, rechtskräftige Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren, Parteispenden und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, Verbindungen zu rechtsextremen und neurechten Organisationen, Aussagen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Auseinandersetzungen sowie Entscheidungen, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.

Gerade deshalb darf aus der bloßen Zahl 1.000 keine automatische juristische Schlussfolgerung gezogen werden.

Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Geheimdienstbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil. Eine einzelne Äußerung ist nicht automatisch der gesamten Partei zuzurechnen.

Umgekehrt sind insbesondere systematische Wiederholungen, personelle Netzwerke und Aussagen führender Funktionäre für die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei von besonderer Bedeutung, die ganz klar der deutschen Demokratie und der europäischen Gemeinschaft schadet.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz tatsächlich erfüllt sind, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Aber es darf nicht sein, dass diese Prüfung dadurch verhindert wird, dass bestimmte Organe das AfD-Verbotsverfahren aufhalten!

Die weitergehende Einstufung der Bundes-AfD bleibt zudem Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Die Dokumentation wird fortgeführt

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen, öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.

Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Nach jetzigem Stand dürfte der Umfang voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.

Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

Perfides Spiel um Atomkraft

Wenn die CDU populistisch agiert

Peter Jelinek #NieWiederIstJetzt

Politik kann ein perfides Spiel sein und wird, wie bei der Atomkraft, immer wieder ad absurdum geführt.

Deutschlands letzten 3 Atomkraftwerke sind vom Netz gegangen.

Weder Blackout, noch höhere Strompreise waren die Folgen. Im Gegenteil.

Die Strompreise sind deutlich gesunken, der Strom ist so sauber wie nie und die Schritte zum Ausstieg wurden von Atomkraftwerksbetreibern, aber auch von der Bundesregierung klar auf den Tisch gelegt.

Das mag einige stören, aber es ist schlicht und einfach so.

Das Gefährliche an der Debatte: Jens Spahn (CDU) lässt auch hier auf LinkedIn andeuten, die Regierung verschweige etwas, die Entscheidung sei ein Fehler gewesen.

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Quelle—> Bergwerk läuft mit Wasser voll. In Asse-Atommülllager steigt Angst vor Zwischenfall
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/In-Asse-Atommuelllager-steigt-Angst-vor-Zwischenfall-article24963024.html

Das ist purer Populismus.

Wer die Protokolle und die Abschätzung der Betreiber liest, dem sollte schnell klar sein, dass diese AKWs keine Zukunft mehr hatten.

Und wer einen Grund für die damaligen hohen Energiepreise und die Stagflation der Wirtschaft sucht:

die enorme Abhängigkeit vom russischen Gas – als Hinterlassenschaften der Großen Koalition, bei der Spahn mit am Kabinettstisch saß.

In 7 Minuten zeigt Robert Habeck das in einer Rede, die im Bundestag selten zu finden ist.

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Warum die CDU / CSU über ihr Grünen-Bashing stolpern würde, wenn sie in der nächsten Wahlperiode in der Regierungsverantwortung wäre

Besonders interessant wird es werden, wenn die CDU/CSU in der nächsten Legislaturperiode in die Regierungsverantwortung kommen würde und die CDU/CSU dann das Grünenbashing durch ihre eigene Aktivität eintauschen muss.

Die CDU / CSU müsste nämlich in der nächsten Legislaturperiode das Tempolimit tatsächlich umsetzen.

Die CDU / CSU würde – wenn sie in der Regierungsverantwortung wäre – genau das tun müssen, was Sie heute den Grünen vorwirft.

Merz, Spahn und Linnemann müssten dann tatsächlich zugeben, dass ihr Grünen-Bashing falsch war.

Dies wird im nachfolgenden Film deutlich.

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Trump – USA – Populismus – Demokratie GeoPolitik

Noch ein Gedanke zu #Trump und den #USA

Ein Beitrag von

Prof. Dr. Franz-Alois Fischer

Einige hier in Deutschland, auch hier in den Kommentaren auf LinkedIn, sind der Ansicht: „Was kümmert uns Trump? Sollen die Amerikaner das entscheiden. Nicht unser Bier.“

Das ist aus mehreren Gründen etwas kurz gedacht. Zum Einen geht es hier um die älteste #Demokratie der Welt, die zwar – zugegeben – anders tickt als die Demokratien hier in Europa, aber eben doch nicht ganz anders. Demokratien sind derzeit weltweit unter Spannung und damit in einer Art (ideeller) Schicksalsgemeinschaft. Außerdem, darüber habe ich schon oft geschrieben, ist das Schicksal der USA unmittelbar mit unserer europäischen Sicherheitsarchitektur verknüpft und die von einer Wiederwahl ganz konkret für die Sicherheit auch Deutschlands ausgehende Gefahr scheint trotz vieler prominenter Mahner weder in der deutschen Politik noch in den Köpfen der Menschen angekommen zu sein.

Und es gibt noch einen dritten Grund, warum Trump auch für uns so relevant ist. Trump ist die Speerspitze eines weltweiten Phänomens des Populismus, das in westlichen Demokratien immer mehr an Macht gewinnt. Es geht dabei um eine ganz elementare Frage: Welche Art von Diskurs wollen wir führen? Wie wollen wir miteinander diskutieren und argumentieren? Soll das rational erfolgen, auf Grundlage von Fakten und gesichertem Wissen und vermittelt durch den Austausch von rational hinterfragbaren Argumenten? Oder soll es nur noch um Irrationales, Haltungen und Gefühle gehen? Diese zweite Spielart des Irrationalen vertritt Trump nahezu meisterhaft. Ich nenne seinen Stil einen selbstbezüglichen Irrationalismus. Er und seine Anhänger beziehen alles, was in der Welt passiert, auf sich (Trump hat beispielsweise kürzlich den Tod Nawalnys auf sich selbst und seine Situtation bezogen) und gleichen es nur noch mit ihrer eigenen Vorstellung der Dinge ab. Institutionen, die gesichertes Wissen vermitteln könnten, seien es staatliche Institutionen (z.B. Wahlergebnisse oder Gerichtsentscheidungen), das Bildungswesen, Medien oder Experten, werden systematisch delegitimiert. Sie könnten der eigenen, subjektiven Irrationalität im Wege stehen. Das Blöde an Fakten ist ja, dass sie stimmen unabhängig davon, wie ich mich zu ihnen verhalte. Viele Menschen heute nehmen das als Kränkung ihres eigenen Selbstverständnisses.

Es geht bei Trump nicht nur um konkrete sicherheitspolitische Gefahren, sondern auch um den mitten in westlichen Gesellschaften tobenden Kampf darum, ob Fakten und Rationalität für unser Miteinander in Zukunft noch eine Rolle spielen werden. Im Prinzip geht es um damit um das Ende der Epoche der Aufklärung.

Die USA drohen diesen Kampf zu verlieren. Uns könnte das, mit etwas zeitlichem Nachlauf, aber auch bevorstehen. Mein Appell wäre daher eine Rückbesinnung auf die Grundwerte der #Aufklärung, so altbacken das für manche auch klingen mag.

Quelle Grafik: https://edition.cnn.com/2020/10/25/world/trump-fake-news-legacy-intl/index.html

Coronavirus und die Populisten #Trump, #Bolsonaro, #Salvini und Co

#Trump, #Bolsonaro, #Salvini und Co

So tödlich ist #Populismus in der #Corona-Krise. Die #Populisten dieser Welt werden durch #SarsCoV2 – einem #Virus aus der Gruppe Coronavirus – eines Besseren belehrt!!!

#USA, #Brasilien, #Großbritannien, #Norditalien – überall dort, wo Politiker mit Hang zum #Populismus regieren, werden die Menschen vom #Coronavirus besonders bedroht. Andere werden Opfer totalitärer Tendenzen.

Die Corona-#Pandemie hat die Welt vor eine neue Herausforderung gestellt. Viele #Regierungen reagierten zögerlich, vielleicht zu spät, manchmal unangemessen. Staats- und Regierungschefs in vielen Ländern standen vor der schwierigen Entscheidung, ob sie angesichts einer Bedrohung durch eine bisher unbekannte Erkrankung gravierende Einschnitte in das öffentliche Leben, die Wirtschaft ihrer Staaten vornehmen sollen. Es war eine Gefahr unbekannten Ausmaßes.

Es gibt Staatschefs, die anscheinend bereit sind, für ihre Agenda das Leben ihrer Bürger aufs Spiel zu setzen.

#Donald #Trump: Ausbleibende Wunder

Das US-amerikanische Anti-Seucheninstitut #CDC gilt als das beste der Welt. Die USA waren laut „Global Health Security Index“ so gut wie kein anderes Land auf eine Pandemie vorbereitet.

Sie haben für Katastrophen ihre Protokolle, auch für eine Pandemie; aber #keinen #Notfallplan #gegen einen #Präsidenten, der eine Gefahr so lange wie möglich ignoriert und verharmlost, weil er es für politisch opportun hält.

Genau das tat Donald Trump, der damit den wertvollen zeitlichen Vorsprung verplemperte.

Mindestens zwei Wochen, da sind sich alle Experten einig, mit denen ntv.de gesprochen hat, hatte er den EU-Staaten für eine konzertierte Krisenreaktion voraus. Das kostet Menschenleben.


Trump behauptete zunächst, er habe das Virus „unter Kontrolle“. Er sagte, es würde einfach weggehen. Er kündigte ein Wunder an. In konservativen Kreisen wurde über Panikmache und den „China-Virus“ gespottet.

Der erste Infizierte im Land wurde am selben Tag wie in Südkorea bestätigt, am 21. Januar. Die Asiaten isolierten und testeten konsequent.

Eindringliche Warnungen erreichten das Weiße Haus. Die USA verhängten zunächst bloß ein Einreiseverbot aus China und überließ Gegenmaßnahmen den Bundesstaaten.

Wegen eines bürokratischen Flaschenhalses mangelte es lange flächendeckend an Tests. Die Zwischenbilanz: Am Freitag zählte Südkorea 206 Infizierte und 19 Tote pro Million Einwohner. In den USA waren es 2062 Infizierte und 106 Tote. Mindestens dreimal so viele Menschen werden voraussichtlich noch sterben.

Erst am 18. März zeigte sich Trump erstmals ernsthaft entschlossen und nannte sich einen „Kriegszeitpräsidenten“.

Doch schon einige Tage später irrlichterte er über die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, „die Heilung darf nicht schlimmer sein als das Problem selbst“ und wollte die Wirtschaft schon zu Ostern wieder hochfahren.

Zuletzt fabulierte er davon, dies mit „totaler Autorität“ entscheiden zu dürfen. Er sieht sein großes Wiederwahlargument für den November gefährdet: Den Zustand der Wirtschaft.

Die ohnehin hohen Opferzahlen dürften noch von der Dunkelziffer übertroffen werden; so wie etwa im Epizentrum New York City.

Dort korrigierten die Behörden zuletzt die Zahlen deutlich nach oben, weil die Menschen unter anderem aus finanzieller Not ohne vorherigen Test zuhause an Covid-19 sterben.

Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist mangelhaft, Dutzende Millionen US-Amerikaner sind lückenhaft oder gar nicht krankenversichert. Auf all das bereitete Trump das Land nicht vor.

Ortswechsel #Brasilien: #Jair #Bolsonaro: „Grippchen“ rafft Tausende dahin

Wenn es so etwas wie einen globalen Vorkämpfer der Corona-Verharmloser gibt, ist es Jair Bolsonaro.

Brasiliens Präsident hat das Coronavirus wiederholt als „Grippchen“ verspottet, das starken „Athleten“ wie ihm nichts anhaben könnten, als „Erfindung der Medien“ abgetan, schießt permanent gegen Quarantänemaßnahmen der einzelnen Bundesstaaten (die wie in den USA über Gesundheitsfragen selbst entscheiden) und nimmt öffentlichkeitswirksam Bäder in Menschenmengen. Zuletzt schmiss er sogar seinen Gesundheitsminister Luiz Mandetta raus, der wochenlang die verrückten Forderungen seines Präsidenten mit Vernunft gekontert hatte.

Brasiliens ersten Fall von Sars-CoV-2 wiesen Ärzte am 25. Februar in der Wirtschaftsmetropole São Paulo nach, inzwischen gibt es Infizierte in allen Landesteilen. Aktuell sind unter den 200 Millionen Einwohnern mehr als 30.000 Infizierte bestätigt, fast 2000 Menschen sind gestorben.

Doch die Testrate liegt bislang nur bei etwa 300 pro Million Einwohner (in Deutschland sind es etwa 20.000, in den USA 10.000) und die Dunkelziffer ist deshalb potenziell hoch. Erste Schätzungen gehen zwischen der sieben- bis fünfzehnfachen der offiziellen Zahl an Infizierten aus.

In den brasilianischen Armenvierteln könnte es bald zu schlimmen Szenen kommen – auch, weil mangelhafte Wasserversorgung es Favela-Bewohnern erschwert, Hygieneregeln zu befolgen. Bolsonaro ignoriert diese Gefahren. Die Generäle in seiner Regierung sollen den Diktaturfreund deshalb informell bereits entmachtet haben.

Mehr als 70 der 210 Millionen Brasilianer gelten als einkommensschwach. Davon leben geschätzt 13 Millionen in den besonders gefährdeten Armenvierteln, gibt der Favela-Verband Cufa an.

Dort wollen 71 Prozent der Bewohner, dass die Quarantäne-Regeln weiter gelten; aber die Hälfte sorgt sich darum, wie sie an Nahrungsmittel kommen sollen. Die meisten arbeiten als Servicekräfte.

Bolsonaro ermutigt sie immer wieder, zur Arbeit zu gehen, was die Ausbreitung des Virus begünstigt. Er wird unterstützt von einflussreichen evangelikalen Predigern.

Welche Folgen Bolsonaros Verhalten hat, könnte bald sichtbar werden. Ab kommender Woche will die Universidade Federal de Pelotas eine erste landesweite Stichprobenstudie durchführen, um eine Ahnung davon zu bekommen, wie viele Brasilianer bereits infiziert sind.

Ortswechsel #Großbritannien: #Boris #Johnson: Zynische Lektion

Einen bemerkenswerten Alleingang auf europäischen Boden wagte die britische Regierung unter Boris Johnson bis Mitte März.

Als viele europäische Staaten sich bereits auf das Schlimmste vorbereiteten, Grenzen geschlossen und Bewegungsfreiheiten eingeschränkt hatten, lief das Leben in Großbritannien noch nahezu in gewohnten Bahnen.

Johnson und sein Expertenteam folgten einer einfachen Logik: Sobald rund 60 Prozent der 66 Millionen Briten infiziert seien, hätte die Massen-Immunität das Virus erledigt. „Herdenimmunität“ sollte hergestellt werden. Wie für Populisten üblich, versuchte es Johnson mit einer erschreckend einfachen Lösung für ein komplexes Problem.

Erst am 16. März legte das Virologenteam des Imperial College dem Premierminister eine Studie vor, die ein grausames Szenario schilderte:

Ohne Maßnahmen könne es eine Massenepidemie mit bis zu 250.000 Toten in dem Land geben, hieß es da. Selbst bei einem sehr günstigen Verlauf drohe dem britischen Gesundheitssystem schnell der Kollaps.

Zehn Jahre konservativer Sparpolitik haben dem National Health Service (NHS) schwer zugesetzt.

Zusätzlich verließen viele Pflegekräfte Großbritannien wegen des drohenden Brexit. Das Land verfügt über gerade einmal 6,6 Intensivbetten für 100.000 Patienten. Italien zählt 12,5, Deutschland rund 34.


Johnson lenkte ein, verhängte weitreichende Maßnahmen, verspielte aber wertvolle Zeit. Kurz nach dem Strategiewechsel explodierten die Fallzahlen buchstäblich.

Mitte März verdoppelte sich die Zahl der bestätigten #Covid19-Infektionen in einem Zeitraum von nur drei Tagen. Inzwischen ist Großbritannien einer der am schwersten betroffenen Staaten Europas mit mehr als 13.000 Todesfällen.

Johnson wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob er durch sein spätes Handeln eine Mitschuld an dem Tod dieser Menschen trägt. Da wirkt es geradezu zynisch, dass er selbst an Covid-19 erkrankte, sogar einige Tage auf der Intensivstation verbrachte. Nachdem es ihm wieder besserging, veröffentlichte er ein Video-Statement, in dem kein Zweifel daran besteht, dass er die Pandemie zumindest nun ernst nimmt.

Ortswechsel #Italien: #Matteo #Salvini: Tödliche Fehler

Auch in Italien, das in Europa am schwersten von der Pandemie betroffen ist, haben Politiker einer #populistischen #Partei verheerende Fehlentscheidungen getroffen.

Noch am 27. Februar, es gab in Italien zu diesem Zeitpunkt bereits knapp 20 Covid-19-Tote, forderte der Chef der #rechtspopulistischen #Lega-Partei, #Matteo #Salvini, es dürfe in Italien „nichts geschlossen“ werden.


Der Strategie des Aussitzens folgte offenbar auch die Lega-Regionalregierung in der Lombardei.

Noch Anfang März, als sich die Fälle knapp alle drei Tage verdoppelten, entschied die Regionalregierung „leicht erkrankte“ Corona-Patienten in Seniorenwohnheimen unterzubringen.

Allein dieser Fehler dürfte unzähligen Menschen das Leben gekostet haben. Die Einrichtungen selbst hatten erhebliche Zweifel, fürchteten aber Widerstand gegen die Populisten-Regierung. „Wer sich dem widersetzt hätte, hätte die Förderung verloren“, sagte kürzlich Luca Degani, der 400 Seniorenresidenzen in Italien leitet. „Also hielten alle den Mund.“


Lega-Vertreter waren Anfang März einem Bericht der Zeitung „La Repubblica“ zufolge daran beteiligt, den plötzlichen Tod von 70 Bewohnern in einem der größten Altenheime Italiens in Mailand zu vertuschen.

Inzwischen hat sich die Zahl der Toten auf knapp 150 erhöht. Gegen den Direktor der Einrichtung wird wegen fahrlässiger Tötung und Auslösens einer Epidemie ermittelt. Ein Geriatriker, der schon am 3. März dem Pflegepersonal Mundschutz und strengste Hygiene auferlegen wollte, wurde dafür vom Lega-Vertreter gekündigt. Man dürfe keine Panik entstehen lassen, hieß es.


Der Druck auf die #Regionalregierung der #Lombardei wird inzwischen immer größer, die Liste bekannter, tödlicher Fehlentscheidungen länger. Der Reflex ist typisch: Gulio Gallera, zuständig für die Gesundheitsfürsorge der Region, spricht inzwischen von einer „Kampagne von Politikern und Medien“.

Er sieht sich als Opfer und beteuert, stets im Interesse der Bürger gehandelt zu haben. Mehr als ein Drittel der bestätigten Infektionen und etwa die Hälfte der Todesfälle entfallen inzwischen auf die Region.

Ortswechel #Ungarn: #Viktor #Orban: Ermächtigungsgesetze durch Corona

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban muss sich den Vorwurf, zu spät auf die Krise reagiert zu haben, vermutlich nicht gefallen lassen.

Nicht einmal 2000 bestätigte Infektionen zählt die Statistik, rund 150 Personen sind einer Infektion zum Opfer gefallen.

Als der Staatschef am 11. März den Notstand verhängte, gab es gerade einmal 13 bestätigte Fälle im Land. Doch der Fall Ungarn beweist, dass #Rechtspopulisten in der Pandemie nicht nur Fehlentscheidungen getroffen haben, sondern auch die Krise sich ausgenutzt haben.

So langsam das Infektionsgeschehen im Land an der Donau fortgeschritten ist, so rapide wurden rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt.

Am 30. März billigte das Parlament ein Gesetz, das Orban auf unbestimmte Zeit zum Alleinherrscher über das Land macht.

Er kann seither per Dekret am Parlament vorbei regieren und diesen Zustand ohne Zustimmung der Legislative beliebig verlängern.

Wer sich Quarantäne-Vorschriften widersetzt, muss mit langen Gefängnisstrafen rechnen, wer Falschinformationen über das Virus verbreitet, ebenso.

Kritik der Medien am Krisenmanagement der Regierung kann das einschließen. Nicht wenige Beobachter sehen das Land, nun durch die Corona-Krise beschleunigt, auf dem Weg in einer Diktatur.

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