AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 7: Hier von 601 bis 700

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. In diesem Teil stehen die Fälle 601 bis 700 im Mittelpunkt.

Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verfassungstreueprüfungen von AfD-Kandidaten, innerparteilichen Konflikten, parlamentarischen Ordnungsmaßnahmen, der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, Mitarbeiterprüfungen und aktuellen Ermittlungsverfahren.

Auch hier gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Ein Verdacht ist kein Beweis. Gerichtsentscheidungen, Einstellungen, Zulassungen und für Betroffene günstige Entscheidungen werden ebenso dokumentiert wie belastende Vorgänge.

601. Stephan Bothe – Verfassungstreue überprüft. Der stellvertretende niedersächsische AfD-Landesvorsitzende wollte 2026 Landrat im Landkreis Lüneburg werden. Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde seine Kandidatur geprüft.

602. Äußerungen Bothes spielten bei der Prüfung eine Rolle. Nach NDR-Angaben gehörten Äußerungen des Politikers zu den Erkenntnissen, auf denen die Verfassungsschutzbewertung des Landesverbandes beruhte.

603. Kreiswahlausschuss lässt Bothe nicht zu. Ende Juli 2026 wurde seine Kandidatur für die Landratswahl abgelehnt.

604. Bothe geht gerichtlich gegen Ausschluss vor. Er beantragte Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Lüneburg.

605. Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab. Bothe blieb zunächst von der Wahl ausgeschlossen.

606. Bothe zieht vor das Oberverwaltungsgericht. Gegen die Entscheidung legte er Beschwerde ein.

607. OVG bestätigt Ausschluss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 4. September 2026, dass Bothe nicht antreten darf.

608. OVG-Entscheidung unanfechtbar. Das Gericht erklärte seine Beschlüsse im Eilverfahren für unanfechtbar.

609. Gericht prüfte die materielle Verfassungstreue nicht abschließend. Das OVG verwies darauf, dass ein ausgeschlossener Bewerber den Ausschluss grundsätzlich nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angreifen könne.

610. Bothe kündigt Wahlanfechtung an. Nach seinem Ausschluss erklärte er, die Wahl nachträglich anfechten zu wollen.

611. Jessica Schülke – Verfassungstreueprüfung in Hannover. Die AfD-Landtagsabgeordnete wollte Oberbürgermeisterin von Hannover werden.

612. Wahlausschuss fordert Prüfung Schülkes an. Das niedersächsische Innenministerium beziehungsweise der Verfassungsschutz sollte Erkenntnisse zusammentragen.

613. Geprüft wurden unter anderem frühere Äußerungen. Dabei sollte untersucht werden, ob antidemokratische, rassistische oder antisemitische Äußerungen vorlagen.

614. Schülke weist Zweifel zurück. Sie erklärte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei für sie eine selbstverständliche Grundlage ihrer politischen Tätigkeit.

615. Thorsten Moriße – Verfassungstreueprüfung. Auch der AfD-Landtagsabgeordnete und Kandidat für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven wurde überprüft.

616. Social-Media-Beiträge und Reden wurden geprüft. Das niedersächsische Innenministerium kündigte eine entsprechende Auswertung an.

617. Moriße wird nicht zur OB-Wahl zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss sah Zweifel an seiner Verfassungstreue.

618. Moriße beantragt Eilrechtsschutz. Er ging vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den Ausschluss vor.

619. Verwaltungsgericht lehnt Morißes Antrag ab. Damit blieb seine Kandidatur zunächst ausgeschlossen.

620. Adrian Maxhuni – Prüfung in Bersenbrück. Der AfD-Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters wurde ebenfalls auf seine Verfassungstreue überprüft.

621. Maxhunis Tätigkeit in „Generation Deutschland“. Als wesentlichen Prüfgrund nannte der Wahlausschuss seine Vorstandsmitgliedschaft in der AfD-Jugendorganisation.

622. Maxhuni schließlich zugelassen. Nach der Prüfung entschied der Wahlausschuss zugunsten seiner Kandidatur.

623. Zweifel reichten nicht für einen Ausschluss. Die zuständigen Stellen sahen keine ausreichend gravierenden Erkenntnisse, um die Wahlzulassung zu verweigern.

624. Florian Meyer ebenfalls zugelassen. In Fürstenau wurde ein weiterer AfD-Kandidat mit knapper Mehrheit zur Bürgermeisterwahl zugelassen.

625. Weitere kommunale AfD-Kandidaten wurden überprüft. Die niedersächsische Regelung führte 2026 zu mehreren individuellen Verfassungstreueprüfungen; Parteimitgliedschaft allein sollte dabei nicht automatisch über eine Zulassung entscheiden.

626. Martin Hess – Ordnungsruf im Januar 2026. Der AfD-Abgeordnete erhielt während einer Aktuellen Stunde zur Berliner Stromversorgung einen Ordnungsruf.

627. Grund war eine als herabsetzend bewertete Äußerung. Die Sitzungsleitung sah darin einen Angriff auf ein anderes Mitglied des Bundestages.

628. Hess legt Einspruch ein. Der Abgeordnete wehrte sich gegen die parlamentarische Maßnahme.

629. Bundestag weist Hess’ Einspruch zurück. Am 15. Januar 2026 bestätigte das Parlament den Ordnungsruf.

630. Martin Reichardt – Ordnungsruf im März. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem AfD-Abgeordneten nach wiederholter Störung des Sitzungsablaufs einen Ordnungsruf.

631. Reichardt legt Einspruch ein. Er ließ die Maßnahme parlamentarisch überprüfen.

632. Einspruch Reichardts zurückgewiesen. Die übrigen Fraktionen bestätigten den Ordnungsruf.

633. Reichardt erhält weiteren Ordnungsruf im Mai. Anlass war ein Zwischenruf gegenüber der Grünen-Abgeordneten Misbah Khan.

634. Streit über den Vorwurf einer Lüge. Reichardt verteidigte seine Wortwahl als Tatsachenfeststellung; die Sitzungsleitung wertete sie anders.

635. Auch dieser Einspruch scheitert. Der Bundestag wies Reichardts Einspruch am 8. Mai 2026 zurück.

636. Kerstin Przygodda – Ordnungsruf. Die AfD-Abgeordnete unterstellte einer Linken-Abgeordneten in einer Debatte „pathologischen Männerhass“.

637. Przygodda legt Einspruch ein. Sie wandte sich gegen die parlamentarische Sanktion.

638. Bundestag bestätigt Przygodda-Ordnungsruf. Ihr Einspruch wurde am 26. März 2026 zurückgewiesen.

639. Martin Sichert – Ordnungsruf im Juli 2026. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sanktionierte Äußerungen Sicherts während einer Debatte zur gesetzlichen Krankenversicherung.

640. Sicherts Einspruch abgewiesen. Am 8. September 2026 bestätigte der Bundestag die Maßnahme.

641. „Generation Deutschland NRW“ wird Verdachtsfall. Der NRW-Verfassungsschutz stufte den neuen AfD-Jugendverband im März 2026 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.

642. Behörde sieht gewichtige Anhaltspunkte. Das Innenministerium begründete die Einstufung mit entsprechenden tatsächlichen Anhaltspunkten.

643. Verfassungsschutz sieht Fortführung der Jungen Alternative. Nach Behördeneinschätzung setzt die neue Organisation Strukturen und Inhalte der früheren JA NRW fort.

644. Hohe personelle Kontinuität. Führungspositionen von JA NRW und Generation Deutschland NRW seien weitgehend mit denselben Personen besetzt.

645. Äußerungen von Führungspersonen flossen in Bewertung ein. Auch öffentliche Aussagen spielten bei der Einstufung eine Rolle.

646. Neue Jugendorganisation ist enger an die AfD gebunden. Anders als die frühere JA ist „Generation Deutschland“ organisatorisch stärker mit der Mutterpartei verzahnt.

647. Mitgliedschaft setzt AfD-Mitgliedschaft voraus. Die neue Nachwuchsorganisation steht grundsätzlich Parteimitgliedern offen.

648. Jugendorganisation soll politischen Nachwuchs ausbilden. Nach Aussagen ihrer Führung sollen Mitglieder gezielt auf Funktionen in Partei und Parlament vorbereitet werden.

649. NRW-AfD erlebt offenen Lagerkampf. Bei der Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2027 eskalierte im Sommer 2026 ein innerparteilicher Konflikt.

650. Konflikt zwischen Vincentz- und Helferich-Lager. Der WDR beschrieb einen Machtkampf zwischen Unterstützern des Landeschefs Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.

651. Bundesvorstand verlangte zeitweise Abbruch des Parteitags. Die Bundesspitze intervenierte in die Listenaufstellung.

652. Landesverband setzte Listenaufstellung fort. Die Delegierten beendeten die Kandidatenwahl dennoch.

653. Landeswahlliste blieb schließlich bestehen. Der Bundesvorstand entschied sich anschließend gegen weitere Schritte zur Aufhebung der Liste.

654. Untersuchungskommission angekündigt. Die Bundesspitze wollte die Vorgänge im Landesverband untersuchen lassen.

655. Parteiordnungsverfahren gegen NRW-Vorstandsmitglieder. Im Juli 2026 leitete die AfD-Bundesspitze entsprechende Verfahren ein.

656. Auch Martin Vincentz betroffen. Der Landesvorsitzende gehörte zu den Adressaten der Ordnungsverfahren.

657. Hintergrund waren unter anderem juristische Schritte gegen die Bundesspitze. Das ging aus einem vom WDR eingesehenen Schreiben hervor.

658. Bundesvorstand sanktioniert später beide Lager. Im September wurden Ordnungsmaßnahmen sowohl gegen das Vincentz-Lager als auch gegen dessen Gegner beschlossen.

659. Auch Helferich-Umfeld betroffen. Maßnahmen richteten sich ausdrücklich auch gegen Akteure aus diesem Parteiflügel.

660. Konflikt dokumentiert tiefe Spaltung des Landesverbandes. Der WDR beschrieb die Entscheidungen als Folge eines weiterhin ungelösten innerparteilichen Machtkampfs.

661. Rheinland-Pfalz überprüft Landtagsmitarbeiter. Seit einer Gesetzesänderung 2025 können Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.

662. AfD-Mitarbeiter besteht Prüfung nicht. Im März 2026 wurde ein weiterer Beschäftigter aus dem Umfeld der AfD als nicht zuverlässig eingestuft.

663. Früherer Aktivist von „Revolte Rheinland“. Nach SWR-Informationen war der Betroffene zuvor in dieser Gruppe aktiv.

664. „Revolte Rheinland“ dem identitären Umfeld zugerechnet. Die Gruppe galt als Teil der Identitären Bewegung und wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.

665. Keine staatliche Finanzierung des Mitarbeiters. Die AfD erhielt für die betreffende Beschäftigung keine Kostenerstattung aus der Staatskasse.

666. Zugang zum Landtag kann verweigert werden. Dies gehört zu den möglichen Konsequenzen einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung.

667. AfD klagt gegen Prüfverfahren. Die Landtagsfraktion hielt die gesetzlichen Regelungen für einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte.

668. Verfassungsgerichtshof weist Antrag zurück. Im September 2026 blieb die AfD mit ihrem Normenkontrollantrag erfolglos.

669. Gericht sieht Eingriff als gerechtfertigt. Die Beschränkungen seien zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig.

670. Mitarbeiterprüfungen bleiben damit bestehen. Die entsprechende Regelung des rheinland-pfälzischen Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes blieb wirksam.

671. Brandenburg weist Schulen auf Propagandaverbot hin. Das Bildungsministerium erinnerte die Schulen 2026 an die Regeln gegen Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen.

672. Ministerium verweist dabei auf die AfD Brandenburg. Grundlage war deren Einstufung durch den Landesverfassungsschutz.

673. Schulen erhalten Verfassungsschutzbericht. Schulleitungen bekamen im August 2026 den aktuellen Bericht zur Kenntnis.

674. Schulgesetz enthält seit 2024 entsprechende Vorschrift. Ein neuer Paragraf verbietet verfassungsfeindliche Handlungen an Schulen.

675. Schulen müssen entsprechende Vorfälle melden. Die Gesetzesregelung sieht eine unmittelbare Meldung vor.

676. Allgemeines Verbot parteipolitischer Werbung bleibt bestehen. Das Ministerium verwies zugleich auf die Neutralitätspflicht im Schulbetrieb.

677. Schülermeinungen sind nicht pauschal verboten. Das Bildungsministerium stellte klar, dass keine allgemeine Weisung gegen politische Äußerungen von Schülern existiert.

678. AfD-Fraktion kritisiert Vorgehen. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch wandte sich öffentlich gegen die Einordnung.

679. Brandenburg diskutiert neue Regeln für parteinahe Stiftungen. Im September 2026 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf erstmals im Landtag beraten.

680. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung als Fördervoraussetzung. Der Entwurf knüpft öffentliche Finanzierung daran.

681. Extremismuseinstufung könnte Förderung ausschließen. Dies soll sowohl für eine Stiftung selbst als auch unter bestimmten Voraussetzungen für ihr nahestehende Parteien oder prägende Mitarbeiter gelten.

682. Desiderius-Erasmus-Stiftung könnte betroffen sein. Die Stiftung bezeichnet sich selbst als der AfD ideell nahestehend.

683. Brandenburg förderte die Stiftung bislang. Nach Angaben des Innenministeriums war Brandenburg das einzige Bundesland mit entsprechender Landesförderung.

684. Mehr als 100.000 Euro seit 2022. In dieser Größenordnung sollen Fördermittel an die Stiftung geflossen sein.

685. AfD kritisiert geplante Neuregelung. Die Landtagsfraktion bezeichnete sie als indirektes Parteienverbot.

686. Brandenburger AfD weiterhin vom Landesverfassungsschutz entsprechend eingestuft. Der Landesverband wird dort als erwiesen beziehungsweise gesichert rechtsextremistische Bestrebung bewertet; diese behördliche Einstufung bildet den Hintergrund mehrerer der genannten Maßnahmen.

687. Berliner Polizist wegen AfD-Funktion nicht für gehobenen Dienst zugelassen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte 2026 eine entsprechende Entscheidung der Behörde im Eilverfahren.

688. Betroffener war AfD-Fraktionsvorsitzender auf kommunaler Ebene. Der Polizeibeamte leitete nebenberuflich eine AfD-Fraktion in einer brandenburgischen Gemeindevertretung.

689. Vorläufige Einstellungszusage zurückgenommen. Nachdem die politische Funktion bekannt geworden war, hob das Land Berlin seine Zusage für den gehobenen Kriminaldienst auf.

690. Behörde äußerte Zweifel an charakterlicher Eignung. Dabei spielte insbesondere die Frage der Verfassungstreue eine Rolle.

691. Niederlegung des Mandats reichte Gericht nicht. Das Verwaltungsgericht sah keine glaubhafte vollständige Distanzierung von Partei und Zielen.

692. Eilantrag abgewiesen. Der Bewerber erhielt damit zunächst keinen Zugang zum angestrebten gehobenen Polizeidienst.

693. Sebastian Koch – Ermittlungen wegen „Artgemeinschaft“. Gegen den 2026 gewählten AfD-Landtagsabgeordneten wurde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot ermittelt.

694. Hintergrund ist die verbotene rechtsextreme „Artgemeinschaft“. Ermittler untersuchten mögliche Verbindungen zu dieser Organisation.

695. Räume Kochs durchsucht. Ende August 2026 fanden entsprechende Ermittlungsmaßnahmen statt.

696. Waffen bei Durchsuchung gefunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere Waffen entdeckt.

697. Zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen Waffengesetz. Der Waffenfund führte zu einem weiteren strafrechtlichen Prüfkomplex.

698. Staatsanwaltschaft Halle führt Verfahren. Die Behörde bestätigte die Ermittlungen im September 2026.

699. Beide Ermittlungsstränge liefen parallel. Sowohl der Verdacht eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot als auch der mögliche Waffengesetzverstoß waren noch nicht abschließend geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

700. Bilanz nach 700 dokumentierten Vorgängen. Dieser Abschnitt zeigt insbesondere Konflikte darüber, welche Anforderungen an Verfassungstreue bei Kandidaten und staatlich finanzierten Mitarbeitern gelten, wie Parlamente auf Grenzüberschreitungen reagieren und wie strafrechtliche Ermittlungen von politischen Bewertungen zu unterscheiden sind. Die einzelnen Vorgänge haben unterschiedliche rechtliche Qualität und dürfen deshalb nicht pauschal gleichgesetzt werden.

Fortsetzung folgt

Damit umfasst diese Serie nun den Block 601 bis 700 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.

Als nächster Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 701 bis 800

Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des Verfahrensstands sowie die klare Trennung zwischen Verdacht, Ermittlungsverfahren, behördlicher Bewertung und gerichtlicher Feststellung.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Verfassungsschutz #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 5: Hier von 401 bis 500

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.

Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.

401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.

402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.

403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.

404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.

405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.

407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.

408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.

409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.

410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.

411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.

412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.

413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.

414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.

415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.

416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.

417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.

418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.

419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.

420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.

421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.

422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.

423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.

424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.

425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.

426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.

427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.

429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.

430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.

431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.

432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.

433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.

434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.

435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.

436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.

437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.

438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.

439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.

440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.

441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.

444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.

445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.

447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.

448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.

449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.

450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.

451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.

452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.

453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.

454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.

455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.

456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.

457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.

458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.

459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.

460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.

461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.

462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.

463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.

464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.

465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.

466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.

467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.

468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.

469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.

470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.

471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.

472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.

473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.

474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.

475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.

476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.

477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.

478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.

479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.

481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.

482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.

483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.

484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.

485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.

486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.

487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.

488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.

489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.

490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.

491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.

492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.

493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.

494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.

495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.

497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.

498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.

499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.

500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600

Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Ermittlungen #Deutschland

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Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 4: Hier von 301 bis 400

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 300 Vorgängen folgen nun die Fälle 301 bis 400.

Auch in diesem Teil geht es nicht darum, unterschiedliche Sachverhalte über einen Kamm zu scheren. Ein rechtskräftiges Urteil ist etwas anderes als ein laufendes Ermittlungsverfahren, ein politischer Konflikt etwas anderes als eine behördliche Extremismusbewertung.

Deshalb gilt auch hier: Wo lediglich ein Verdacht besteht, wird dieser als Verdacht bezeichnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

301. Jian G. – Mitarbeiter von Maximilian Krah festgenommen. Krahs damaliger Mitarbeiter wurde 2024 wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für China festgenommen.

302. Vorwurf chinesischer Geheimdiensttätigkeit. Der Generalbundesanwalt warf Jian G. vor, für chinesische Geheimdienststellen tätig gewesen zu sein.

303. Informationen aus dem Europaparlament. Jian G. soll Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments weitergegeben haben.

304. Chinesische Oppositionelle ausgespäht. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, chinesische Regimegegner in Deutschland beobachtet zu haben.

305. Durchsuchung in Krahs Brüsseler Büros. Im Mai 2024 wurden Räume im Europäischen Parlament durchsucht.

306. Krah erklärte, zunächst nichts von der Festnahme gewusst zu haben. Der damalige AfD-Europaspitzenkandidat erklärte, über Medien davon erfahren zu haben.

307. Geldflüsse zwischen Jian G. und Krah untersucht. Ermittler prüften finanzielle Verbindungen zwischen dem Mitarbeiter und Krahs politischem beziehungsweise beruflichem Umfeld.

308. Verdacht auf mögliche chinesische Geldflüsse. Ermittler gingen der Frage nach, ob finanzielle Mittel aus chinesischen Geheimdienstkreisen stammen könnten. Eine entsprechende Zahlung an Krah war damit nicht bewiesen.

309. Krah vom FBI befragt. Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu möglichen russischen Einflussoperationen wurde Krah in den USA befragt.

310. Bargeld bei Krah. Krah bestätigte, bei der Kontrolle mehrere Tausend Euro Bargeld mitgeführt zu haben, die er als private Reserve erklärte.

311. Krah bestreitet russische Zahlungen. Er erklärte, kein Geld von prorussischen Akteuren angenommen zu haben.

312. AfD nahm Krah aus Teilen des Europawahlkampfs. Nach mehreren Kontroversen trat er bei zentralen Wahlkampfveranstaltungen nicht mehr auf.

313. Krah gab sein Amt im AfD-Bundesvorstand ab. Während des Europawahlkampfs zog er sich aus dem Bundesvorstand zurück.

314. Eigene AfD-Delegation wollte Krah ausschließen. Die AfD-Abgeordneten im Europaparlament beantragten seinen Ausschluss aus ihrer damaligen europäischen Fraktion.

315. Krahs Aussagen zur SS. Äußerungen Krahs über Angehörige der SS lösten innerhalb der europäischen Rechten erhebliche Kritik aus.

316. Ermittlungsverfahren gegen Krah. 2025 wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen ermittelt.

317. Aufhebung der Immunität beantragt. Die Ermittlungsbehörden beantragten entsprechende Maßnahmen beim Bundestag.

318. Bundestag hebt Krahs Immunität auf. Im September 2025 genehmigte der Bundestag Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.

319. Krahs Wohn- und Büroräume durchsucht. Ermittler führten anschließend entsprechende Maßnahmen durch. Krah bestritt die Vorwürfe.

320. Weitere Durchsuchungen 2026. Auch Räume von Drittpersonen wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchsucht.

321. Spionageprozess gegen Jian G. 2025 begann vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess.

322. Krah als Zeuge vor Gericht. Krah wurde zu seiner Zusammenarbeit mit Jian G. befragt.

323. Krah bestritt eigenes Wissen über Spionage. Er erklärte, nichts von einer Agententätigkeit seines Mitarbeiters gewusst zu haben.

324. Jian G. wegen China-Spionage verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden sah geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall als erwiesen an.

325. Mehrjährige Haftstrafe. Jian G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verurteilt.

326. Vertrauliche EU-Informationen weitergegeben. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden Informationen aus dem Europäischen Parlament an chinesische Stellen übermittelt.

327. Ausspähung chinesischer Dissidenten bestätigt. Auch das Beobachten von Gegnern der chinesischen Regierung wurde gerichtlich festgestellt.

328. Ermittlungen gegen Krah liefen weiter. Das Urteil gegen Jian G. beendete das gesonderte Verfahren gegen Krah nicht.

329. Haftbefehl gegen Krah in anderem Verfahren. 2026 wurde in einem zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren ein Haftbefehl erlassen.

330. Streit mit Jan Böhmermann. Hintergrund waren Prozesskosten aus einem zuvor verlorenen Rechtsstreit.

331. AfD verlangt Erklärung von Petr Bystron. Die Parteispitze forderte ihn 2024 auf, sich schriftlich zu Vorwürfen rund um „Voice of Europe“ zu äußern.

332. Bystron bestreitet Zahlungen. Er erklärte, weder von „Voice of Europe“ noch von russischen Akteuren Geld oder Kryptowährungen erhalten zu haben.

333. Tschechischer Geheimdienst verfügte über Audioaufnahmen. Mitglieder eines parlamentarischen Kontrollgremiums erhielten Einblick in entsprechende Aufnahmen.

334. Mutmaßliche Geldübergabe an Bystron. Sicherheitskreise interpretierten eine Aufnahme als möglichen Hinweis auf eine Geldübergabe. Bystron bestreitet dies.

335. Geräusche von Geldzählen auf Aufnahme. Teilnehmer parlamentarischer Kontrollgremien berichteten entsprechend über den Inhalt der Aufzeichnung.

336. Gespräche über Finanzierung künftiger Mitarbeiter. Auf der Aufnahme soll auch über mögliche Finanzierung politischer Mitarbeiter gesprochen worden sein.

337. Bundestag debattiert über AfD-Russlandkontakte. Die Vorwürfe führten zu einer Aktuellen Stunde im Bundestag.

338. Bundestag hebt Bystrons Immunität auf. Im Mai 2024 genehmigte das Parlament Ermittlungsmaßnahmen.

339. Großangelegte Durchsuchungen. Zahlreiche Polizeibeamte und Staatsanwälte waren daran beteiligt.

340. Wohnungen und weitere Objekte durchsucht. Maßnahmen fanden unter anderem in Berlin und München statt.

341. Durchsuchung auf Mallorca. Auch eine Bystron zugeordnete Liegenschaft wurde durchsucht.

342. Durchsuchungen im Bundestag. Ermittler durchsuchten zudem parlamentarisch genutzte Räume.

343. Kontounterlagen aus Liechtenstein und Tschechien. Entsprechende Dokumente wurden bei Ermittlungen beschlagnahmt.

344. Ermittler suchten nach einem Smartphone. Ein von Bystron verwendetes Gerät war zunächst nicht gefunden worden.

345. Weitere Durchsuchungen in Tschechien. Auch dort wurden Ermittlungsmaßnahmen genehmigt.

346. Ermittlungen wegen neuer EU-Immunität zeitweise unterbrochen. Nach Bystrons Wahl ins Europaparlament mussten Maßnahmen zunächst pausieren.

347. Europaparlament hebt Bystrons Immunität auf. 2025 wurde der Weg für weitere Ermittlungen freigemacht.

348. Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Diese Vorwürfe standen im Zentrum des Verfahrens. Bystron bestreitet strafbares Verhalten.

349. Verdacht auf Steuerhinterziehung. Auch dieser Vorwurf wurde in Unterlagen des Europaparlaments aufgeführt.

350. Verdacht auf Betrug. Weitere Ermittlungsansätze betrafen mögliche Betrugsdelikte. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.

351. Björn Höcke – erstes Urteil wegen SA-Losung. Das Landgericht Halle verurteilte ihn wegen des bewussten Verwendens einer verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA.

352. Höcke – zweites Urteil wegen derselben Losung. In einem weiteren Verfahren wurde er erneut verurteilt.

353. Höcke-Urteile rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen 2025.

354. Erste Geldstrafe. In einem der Verfahren wurde eine Geldstrafe verhängt.

355. Zweite Geldstrafe. Auch das weitere Verfahren führte zu einer Geldstrafe.

356. Publikum sollte Losung vervollständigen. In einem Fall sprach Höcke den ersten Teil aus und ließ den zweiten Teil vom Publikum ergänzen.

357. Daniel Halemba – Anklage. Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche Anklage.

358. Halembas Immunität mehrfach aufgehoben. Der Bayerische Landtag genehmigte wiederholt Ermittlungsmaßnahmen.

359. Weitere Vorwürfe gegen Halemba. Neben Geldwäsche und Volksverhetzung ging es unter anderem um Nötigungsvorwürfe.

360. Strafprozess beginnt 2026. Vor dem Amtsgericht Würzburg wurde die Hauptverhandlung eröffnet.

361. Halemba zu Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

362. 160 Tagessätze. Das Gericht setzte die Strafe entsprechend fest.

363. Schuldspruch wegen Geldwäsche. In diesem Punkt sah das Gericht die Schuld als erwiesen an.

364. Schuldspruch wegen Nötigung. Auch wegen Nötigung erfolgte eine Verurteilung.

365. Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung. In diesem Anklagepunkt wurde Halemba freigesprochen.

366. Freispruch bei versuchter Nötigung. Auch ein weiterer Anklagepunkt endete mit Freispruch.

367. Hitler- und Goebbels-Reden auf USB-Stick. Im Prozess wurde über entsprechende Dateien berichtet. Daraus allein folgte jedoch keine Verurteilung wegen Volksverhetzung.

368. Burschenschaft „Teutonia Prag“. Die Verbindung, in deren Haus Halemba wohnte, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.

369. AfD-Bundesvorstand leitete Parteiausschlussverfahren ein. Hintergrund waren strafrechtliche Ermittlungen und innerparteiliche Vorwürfe.

370. Halemba durfte dennoch in der AfD bleiben. Ein Parteischiedsgericht entschied gegen seinen Ausschluss.

371. Mehr als 100 Mitarbeiter mit rechtsextremen Bezügen. Eine BR-Recherche identifizierte bei AfD-Fraktion und AfD-Abgeordneten mehr als 100 Beschäftigte mit entsprechenden Bezügen.

372. Mehr als 500 Personen überprüft. Journalisten untersuchten die Hintergründe zahlreicher Mitarbeiter.

373. 182 Mitarbeiter allein bei der Fraktion. Die AfD-Fraktion gab 2024 eine entsprechend hohe Zahl eigener Beschäftigter an.

374. Mehr als 30 Millionen Euro für Mitarbeiter. Fraktion und Abgeordnete verfügten jährlich über erhebliche Mittel für Personal.

375. Identitäre, Neue Rechte und Neonazis. Unter den recherchierten Beschäftigten fanden sich Personen aus entsprechenden Milieus.

376. Drei AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert. Die Bundestagsverwaltung verweigerte mehreren Mitarbeitern reguläre Zugangsrechte.

377. Auch IT-Zugänge verweigert. Die Betroffenen erhielten keine entsprechende Berechtigung für bestimmte Bundestagssysteme.

378. Zahl steigt auf sieben Fälle. Anfang 2026 waren mehrere Fälle bekannt, in denen AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert worden waren.

379. Sorge vor möglichem verfassungsfeindlichem Missbrauch. Dies wurde als Begründung für die Zugangsverweigerungen genannt.

380. Rheinland-Pfalz – Mitarbeiter scheitert an Verfassungstreueprüfung. Auch dort wurde ein Beschäftigter aus dem AfD-Umfeld als nicht zuverlässig eingestuft.

381. Keine Finanzierung aus Staatsmitteln. Für diesen Mitarbeiter wurden keine staatlichen Mittel erstattet.

382. Frühere Verbindung zu „Revolte Rheinland“. Der Betroffene soll zuvor in einem Umfeld der Identitären Bewegung aktiv gewesen sein.

383. AfD-Abgeordnete planen Russlandreise nach Sotschi. Steffen Kotré und Rainer Rothfuß wollten 2025 an einem politischen Symposium in Russland teilnehmen.

384. Fraktionsmittel für Russlandreisen eingeplant. In internen Reiseplanungen waren entsprechende Budgets vorgesehen.

385. Weidel stoppt Rothfuß’ Reise. Die Fraktionsvorsitzende erklärte, Rothfuß werde nicht nach Russland reisen.

386. Kotré reist dennoch nach Sotschi. Der Bundestagsabgeordnete nahm an der Veranstaltung teil.

387. Kotré kritisiert deutsche Sanktionspolitik. In Russland erklärte er, Deutschland schade sich durch den Verzicht auf russisches Öl und Gas.

388. Chrupalla verteidigt Russlandreisen. Der AfD-Co-Vorsitzende sprach sich dafür aus, Kontakte nach Russland aufrechtzuerhalten.

389. AfD diskutiert stärkere Kontrolle von Auslandsreisen. Nach der Kontroverse wurden strengere interne Regeln diskutiert.

390. Steffen und Lena Kotré laden Martin Sellner ein. Anfang 2026 planten beide eine Veranstaltung mit dem österreichischen Aktivisten der Identitären Bewegung.

391. AfD-Spitze verhindert Sellner-Veranstaltung. Nach Intervention der Bundesvorsitzenden wurde die Veranstaltung abgesagt.

392. Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt. Recherchen ergaben, dass Angehörige von AfD-Funktionären in Büros anderer AfD-Abgeordneter beschäftigt wurden.

393. 520-Euro-Vertrag für Familienangehörigen. Eine entsprechende Anstellung wurde dokumentiert. Sie war nicht automatisch rechtswidrig.

394. Stefan Keuter beschäftigt eigene Partnerin. Der AfD-Politiker verteidigte die Beschäftigung seiner Lebenspartnerin in seinem Bundestagsbüro und erklärte, damit keine Vorschriften verletzt zu haben.

395. Keuter verliert Personalverantwortung. Die Fraktionsführung entzog ihm im Zuge der Debatte die Zuständigkeit für die Personalabteilung.

396. Jan Wenzel Schmidt aus Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Die AfD-Fraktion schloss ihn 2026 wegen nach ihrer Darstellung fraktionsschädigenden Verhaltens aus.

397. Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt. Parallel lief ein Verfahren über seinen möglichen Ausschluss aus der Partei.

398. Weidel und Chrupalla verdoppeln Funktionszulagen. Die AfD-Fraktion beschloss eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zulagen ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden.

399. Hohe monatliche Gesamtbezüge. Zusammen mit Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale ergaben sich hohe monatliche Gesamtbeträge. Die Erhöhung war ein Fraktionsbeschluss und als solcher nicht automatisch rechtswidrig.

400. Bilanz nach 400 dokumentierten Vorgängen. Der vierte Teil reicht von rechtskräftigen Strafurteilen über Spionagefälle im Mitarbeiterumfeld, Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit und Geldwäsche, Russlandkontakte und rechtsextreme Netzwerke bis zu innerparteilichen Personal- und Finanzkontroversen.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 400 nummerierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 401 bis 500

Dabei bleibt der Maßstab derselbe: Quellen statt Behauptungen, unterschiedliche Verfahrensstände klar kennzeichnen und Vorwürfe nicht als erwiesene Tatsachen darstellen.

#AfD #Rechtsextremismus #Russland #China #Deutschland

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