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Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater.
Rentensplitting statt Witwenrente? In unseren bisherigen Beispielen führte das Rentensplitting zu finanziellen Nachteilen. Doch es gibt auch Fälle, in denen es sich deutlich lohnen kann!
Besonders interessant wird es, wenn Hinterbliebene neben ihrer gesetzlichen Rente hohe Mieteinkünfte erzielen.

Ehepaar Müller – die Ausgangssituation
Herr Müller erhält 2.000 Euro gesetzliche Bruttorente, seine Ehefrau 900 Euro.
Zusätzlich erzielt Frau Müller monatlich 4.000 Euro Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Gemeint ist der steuerliche Überschuss nach Werbungskosten, nicht die Bruttomiete.
Wir unterstellen das neue Hinterbliebenenrentenrecht, eine große Witwenrente von 55 Prozent, Rentenbeginn nach 2010 und keine Kinderfreibeträge.

Fall 1: Die Witwenrente wird fast vollständig gekürzt!
Nach dem Tod ihres Mannes beträgt die große Witwenrente zunächst:
2.000 € × 55 % = 1.100 Euro.
Doch nun erfolgt die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI.
Von der eigenen Altersrente werden pauschal 14 Prozent abgezogen, von den steuerlichen Vermietungseinkünften 25 Prozent.
Die Berechnung:
- Anzurechnende eigene Rente: 774 Euro
- Anzurechnende Mieteinkünfte: 3.000 Euro
- Gesamteinkommen: 3.774 Euro
- Abzüglich Freibetrag: 1.122,53 Euro
- Übersteigendes Einkommen: 2.651,47 Euro
- Davon 40 Prozent: 1.060,59 Euro
Von ursprünglich 1.100 Euro Witwenrente bleiben damit nur noch 39,41 Euro monatlich!

Fall 2: Rentensplitting statt Witwenrente
Wir unterstellen, dass sämtliche Rentenanwartschaften während der Ehe erworben wurden und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein wirksames Rentensplitting erfüllt sind.
Die Rentenanwartschaften beider Ehepartner entsprechen zusammen 2.900 Euro monatlich.
Nach der hälftigen Aufteilung erhält Frau Müller eine eigene gesetzliche Rente von 1.450 Euro.
Der entscheidende Vorteil: Die Mieteinkünfte werden auf diese eigene Altersrente nicht angerechnet!

Der finanzielle Unterschied
Mit Witwenrente:
900 € + 39,41 € + 4.000 € = 4.939,41 Euro monatlich
Mit Rentensplitting:
1.450 € + 4.000 € = 5.450 Euro monatlich
Das bedeutet 510,59 Euro mehr im Monat!
Auf ein Jahr gerechnet sind das 6.127,08 Euro zusätzlich!
Die Beträge sind vereinfachte Modellrechnungen vor individuellen Steuern und Sozialabgaben.

Mein Fazit als Rentenberater
Rentensplitting kann Vorteile bringen – muss es aber nicht!
Das Rentensplitting ist bereits heute nach §§ 120a ff. SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig möglich.
Allerdings ist eine wirksame Entscheidung grundsätzlich bindend. Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente aus derselben Ehe entfällt.

Besondere Vorsicht: Sinken später die Mieteinkünfte, kann die Hinterbliebenenrente wieder erheblich wertvoller sein.
Deshalb sollte vor jeder Entscheidung eine individuelle Vergleichsberechnung durch einen qualifizierten Rentenberater erfolgen.
Denn eine Entscheidung, die heute Vorteile bringt, kann langfristig erhebliche Nachteile verursachen!
Werner Hoffmann – Rentenberater
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Hinweis: Die verwendeten Illustrationen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung.







