Vier Stimmen geben Rätsel auf – wer verhalf dem AfD-Kandidaten ins höchste Landtagsamt?

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Sachsen-Anhalt hat eine politische Premiere erlebt: Tobias Rausch von der AfD ist neuer Landtagspräsident. Damit steht erstmals ein AfD-Politiker an der Spitze eines deutschen Landesparlaments.

Das Abstimmungsergebnis ist bemerkenswert: Von 83 Abgeordneten beteiligten sich 82 an der Wahl. Rausch erhielt 48 Ja-Stimmen, 29 Abgeordnete stimmten gegen ihn, fünf enthielten sich.

Das bedeutet: 58,5 % Ja, 35,4 % Nein und 6,1 % Enthaltungen – bezogen auf die 82 abgegebenen Stimmen.

Doch besonders interessant wird es beim Blick auf die Mehrheitsverhältnisse.

Die AfD verfügt über 39 Mandate. Das BSW mit fünf Abgeordneten hatte vor der Abstimmung angekündigt, Rausch zu unterstützen. Unter der Annahme, dass beide Fraktionen geschlossen entsprechend abstimmten, ergeben sich 44 Stimmen.

Rausch erhielt jedoch 48 Ja-Stimmen – also vier Stimmen mehr.

Woher kamen diese vier zusätzlichen Stimmen?

Das wissen wir nicht. Die Abstimmung war geheim. Deshalb lässt sich nicht feststellen, aus welcher Fraktion die vier Stimmen tatsächlich kamen. Ebenso wenig kann einzelnen Abgeordneten eine bestimmte Stimmabgabe zugeschrieben werden.

Die CDU-Fraktionsführung hatte ihren Abgeordneten eine Enthaltung empfohlen.

Interessant ist dennoch, welche CDU-Politiker in der Vergangenheit einen besonderen Kurs gegenüber der AfD oder der sogenannten Brandmauer vertreten haben.

Ulrich Thomas erklärte 2019, eine spätere Koalition zwischen CDU und AfD solle nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Gemeinsam mit Lars-Jörn Zimmer veröffentlichte er eine viel diskutierte Denkschrift über einen konservativeren Kurs der CDU.

Lars-Jörn Zimmer gehörte damit ebenfalls zu denjenigen, die innerhalb der CDU eine Debatte über das Verhältnis zur AfD anstießen.

Daniel Sturm gehörte zeitweise der damaligen WerteUnion an, die sich als besonders konservative Strömung innerhalb von CDU und CSU verstand.

Und Guido Heuer antwortete 2024 auf die Frage nach der Brandmauer zur AfD: „Welche Brandmauer?“ Gleichzeitig betonte er allerdings, dass es keine thematische Zusammenarbeit mit der AfD gebe.

Dabei muss eines ausdrücklich festgehalten werden:

Es gibt keinen Beweis dafür, dass einer dieser vier CDU-Politiker Tobias Rausch gewählt hat. Aus ihren politischen Positionen darf nicht auf ihr Verhalten bei einer geheimen Abstimmung geschlossen werden.

Die entscheidende Frage bleibt deshalb:

Wer waren die vier zusätzlichen Unterstützer des AfD-Kandidaten?

Und war diese Abstimmung nur ein einmaliger Vorgang – oder deutet sich im neuen Landtag eine politische Verschiebung an?

Bei zukünftigen Abstimmungen dürfte deshalb besonders darauf geachtet werden, ob erneut eine solche rechnerische Abweichung auftritt. Erst dann könnte sich zeigen, ob hinter den vier zusätzlichen Stimmen ein politisches Muster steckt – oder ob diese Wahl ein Einzelfall bleibt.

Wer höchstwahrscheinlich die AfD gewählt hat, könnte bis Dezember vielleicht herauskommen, wenn die AfD neue Abgeordnete erhält, die ihre bisherige Partei verlassen.

#SachsenAnhalt #AfD #CDU #Landtag #TobiasRausch

Die Passage zu den vier CDU-Politikern ist bewusst so formuliert, dass deren dokumentierte politische Positionen dargestellt werden, ohne ihnen die vier geheimen Stimmen zuzuschreiben.

AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Könnte Berlin sie tatsächlich zum Handeln zwingen?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Was passiert, wenn eine Landesregierung bestimmte Bundesgesetze nicht mehr anwenden will?

Diese Frage wird mit Blick auf Sachsen-Anhalt derzeit intensiv diskutiert. CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei verwies gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sogar auf den Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz – ein Instrument, das in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt wurde.

Entscheidend ist: Auch eine AfD-geführte Landesregierung müsste Bundesrecht anwenden. Artikel 83 Grundgesetz bestimmt, dass die Länder Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen.

Das betrifft zum Beispiel Einbürgerungen, Aufenthaltsrecht, Personenstandsrecht, Teile des Sozialrechts, Steuerrecht und viele weitere Verwaltungsbereiche.

Eine Landesregierung könnte daher nicht einfach beschließen, Einbürgerungsanträge generell nicht mehr zu bearbeiten oder gleichgeschlechtliche Eheschließungen entgegen geltendem Bundesrecht zu verweigern.

Schon unterhalb des Bundeszwangs besitzt der Bund Kontrollmöglichkeiten. Nach Artikel 84 Grundgesetz überwacht die Bundesregierung, ob Bundesgesetze durch die Länder rechtmäßig ausgeführt werden. Sie kann Mängel beanstanden; Streitigkeiten können bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangen.

Erst wenn ein Land seine Pflichten aus dem Grundgesetz oder aus Bundesgesetzen tatsächlich nicht erfüllt, könnte Artikel 37 greifen.

Dann kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land zur Erfüllung seiner Bundespflichten anzuhalten. Zur Durchführung kann sie oder ein Beauftragter sogar Weisungen an Landesbehörden erteilen.

Die Hürden sind hoch: Eine politische Meinungsverschiedenheit reicht nicht. Erforderlich wäre eine konkrete Verletzung von Bundespflichten. Der Bundeszwang gilt deshalb als äußerstes Mittel.

Wichtig ist aber auch die andere Seite: Der Bund kann eine Landesregierung nicht beliebig steuern. Schule, Kultur, wesentliche Teile des Polizei- und Ordnungsrechts und weitere Bereiche bleiben grundsätzlich Sache der Länder.

Die Grenze liegt dort, wo Grundgesetz, Bundesrecht oder anderes höherrangiges Recht verletzt werden.

Die Debatte zeigt damit: Der Föderalismus gibt den Ländern große politische Freiheit – aber keine Freiheit, geltendes Bundesrecht einfach außer Kraft zu setzen.

Aus meiner Sicht wird es sowieso Zeit das AfD Verbotsverfahren endlich durch eines der drei Organe zu veranlassen, denn dann kann das Bundesverfassungsgericht eine wirkliche Entscheidung über ein AfD-Verbot treffen.

Quellen: RedaktionsNetzwerk Deutschland; Grundgesetz Art. 37, 83 und 84; Bundesministerium der Justiz.

#AfD #SachsenAnhalt #Bundeszwang #Grundgesetz #Demokratie

Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten beziehungsweise vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der illustrativen Darstellung.

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen