Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Ein bemerkenswerter Vorgang in unserer Demokratie!
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Kritiker befürchten erhebliche Einschränkungen. Doch für wichtige Begründungen fehlen offenbar die Belege!
FragDenStaat hat durch ein Gerichtsverfahren aufgedeckt, dass das Bundesinnenministerium entsprechende Nachweise nicht vorlegen konnte.
Was ist passiert?
Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern seit 2006, Informationen und Dokumente von Bundesbehörden anzufordern.
Dieses Recht ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet Reformüberlegungen unter anderem mit Sicherheitsrisiken, Bürokratieabbau und einer Überlastung der Behörden.
Doch FragDenStaat wollte wissen: Welche konkreten Belege gibt es dafür?
Die Antwort ist erschreckend!
Erst nach einem gerichtlichen Eilverfahren erklärte das Innenministerium, dass entsprechende Informationen nicht vorliegen.
Das Verwaltungsgericht Berlin auferlegte dem Ministerium mit Beschluss vom 2. Oktober 2026 (VG 27 L 256/26) die Verfahrenskosten.
Wichtig: Das Gericht stellte damit nicht fest, dass grundsätzlich keine Sicherheitsrisiken bestehen. Gegenstand war die Auskunftserteilung.
Warum ist das so brisant?
Das IFG hilft Journalisten, Organisationen und Bürgern, staatliches Handeln zu überprüfen.
Auch bei der Aufarbeitung umstrittener Maskengeschäfte aus der Amtszeit des früheren Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) spielt der Zugang zu Behördenunterlagen eine wichtige Rolle.
Wer Informationsrechte einschränkt, erschwert möglicherweise die Aufdeckung politischer Fehlentscheidungen und staatlicher Missstände.
Meine Meinung:
Eine Demokratie braucht TRANSPARENZ STATT GEHEIMHALTUNG!
Wer Bürgerrechte einschränken möchte, muss dafür nachvollziehbare und überprüfbare Gründe liefern.
Gerade angesichts zunehmender antidemokratischer Bestrebungen dürfen wir demokratische Kontrollmöglichkeiten nicht schwächen.
CDU, CSU und SPD tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass staatliches Handeln überprüfbar bleibt.
Informationsfreiheit ist kein lästiges Hindernis für die Politik. Sie ist ein Schutz vor Machtmissbrauch!
Demokratie lebt von Kontrolle – nicht vom Vertrauen auf bloße Behauptungen!
Petition zum Schutz der Informationsfreiheit: https://campact.org/OVaSq
Verwaltungsgericht Berlin: Beschluss vom 02.10.2026, Az. VG 27 L 256/26 (Angaben aus der vorliegenden Darstellung; Originalbeschluss hier nicht unabhängig geprüft).
Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der symbolischen und illustrativen Darstellung und zeigen keine tatsächlichen Ereignisse.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 als eines der wichtigsten Instrumente für Transparenz in Deutschland. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen, Informationen und Akten von Bundesbehörden anzufordern – ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.
Nun plant die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD eine weitreichende Reform. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 soll der Informationsanspruch künftig deutlich eingeschränkt werden. Wer Informationen erhalten möchte, soll grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.
Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entlastung der Verwaltung und dem Ziel, missbräuchliche oder massenhafte Anfragen einzudämmen.
Genau hier setzt jedoch die Kritik an. Journalistenverbände, Transparenzorganisationen sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte warnen vor einer erheblichen Einschränkung des Informationszugangs. FragDenStaat spricht sogar von einer faktischen Abschaffung des bisherigen IFG.
Unstrittig ist jedoch: Der Kreis der Anspruchsberechtigten würde kleiner werden.
Gerade der investigative Journalismus nutzt das IFG regelmäßig, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Zahlreiche Recherchen zu Lobbyismus, öffentlichen Ausgaben oder Verwaltungsvorgängen wären ohne das Gesetz kaum möglich gewesen.
Aus meiner Sicht schwächt die geplante Reform damit auch die sogenannte „vierte Gewalt“ – die kontrollierende Funktion der freien Presse. Werden Auskunftsrechte eingeschränkt, sinken nach meiner Auffassung auch die Möglichkeiten, Missstände aufzudecken und staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen.
Weniger Transparenz bedeutet letztlich auch weniger demokratische Kontrolle.
Demokratie lebt nicht nur von freien Wahlen, sondern ebenso von Transparenz, Kontrolle und einer unabhängigen Presse. Bürgerinnen und Bürger können politische Entscheidungen nur dann bewerten, wenn sie Zugang zu den zugrunde liegenden Informationen haben.
Noch handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Erst das parlamentarische Verfahren wird zeigen, wie weit die Einschränkungen tatsächlich reichen.
Für mich steht jedoch bereits heute fest: Demokratie braucht mehr Transparenz – nicht weniger. Wer den Zugang zu staatlichen Informationen erschwert, riskiert nach meiner Auffassung auch eine Schwächung der öffentlichen Kontrolle und damit des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.
Und wer ist der Hauptinitiator bei dieser Veränderung des #IFG?
Philipp Amthor (CDU).
Welchen Skandal von Philipp Amthor (CDU) könnte man beispielsweise durch die Veränderung des Informationsfreiheitsgesetz eher verschleiern?
Hintergründe
Der Lobbyskandal um den CDU-Politiker Philipp Amthor und das US-amerikanische KI-Unternehmen Augustus Intelligence wurde 2020 aufgedeckt. Amthor warb beim Bundeswirtschaftsministerium für die Firma und besaß Aktienoptionen, woraufhin er seine Tätigkeit als „Fehler“ einräumte.
Die Affäre zog in den USA rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach der Insolvenz von Augustus Intelligence verklagte der Insolvenzverwalter den Vorstand und frühere Direktoren, darunter auch Amthor, wegen eines mutmaßlichen Schadens in dreistelliger Millionenhöhe.
Hintergründe der Lobby-Affäre
Die Kontroverse entzündete sich an den engen Verflechtungen zwischen dem Bundestagsabgeordneten und dem New Yorker Start-up Augustus Intelligence. Amthor setzte seine politischen Kontakte gezielt ein, um dem Unternehmen Türen zu öffnen.
Brief an Peter Altmaier: Amthor verschaffte dem Gründer des US-Unternehmens einen Termin im Bundeswirtschaftsministerium
Aktienoptionen und Posten: Als Gegenleistung für seine Bemühungen erhielt Amthor Aktienoptionen und den Titel eines Direktors bei der US-Firma.
Kritik und Konsequenzen: Die undurchsichtigen Verbindungen führten zu starker Kritik, woraufhin Amthor seine US-Nebentätigkeit aufgab. Die Investoren äußerten sich laut Presseberichten später so, dass sie trotz der Vorwürfe nicht an Amthors Integrität zweifelten.
US-Klage und Insolvenz
Nachdem Augustus Intelligence in den USA Insolvenz anmelden musste, geriet das Unternehmen erneut in die Schlagzeilen, diesmal im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betrugs.
Vorwürfe des Insolvenzverwalters: Das Board of Directors soll bei der finanziellen Schieflage weggeschaut haben. Dem Unternehmen entstand dadurch angeblich ein Schaden von über 100 Millionen US-Dollar.
Klage gegen Verantwortliche: Im Zuge der Aufarbeitung des mutmaßlichen Millionenbetrugs wurde in den USA auch Philipp Amthor juristisch belangt.
Der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war eine der zentralen Figuren im Skandal um Augustus Intelligence. Er war dort nicht nur finanziell stark engagiert, sondern fungierte zeitweise auch als Präsident und „Vorsitzender für allgemeine Angelegenheiten“ des US-Unternehmens.
Seine konkreten Verbindungen und Aktivitäten in diesem Bereich umfassen mehrere Ebenen:
Finanzielle Verflechtung und Führungsrolle
Millioneninvestition: Zu Guttenberg stieg als Investor bei dem KI-Start-up ein und investierte rund 1,5 Millionen US-Dollar.
Spitzenposten: Er übernahm eine führende Rolle im Management und saß im Verwaltungsrat der Firma.
Rückzug: Im Juli 2020 – rund sieben Wochen nach dem Auffliegen der Aktivitäten von Philipp Amthor – trat zu Guttenberg von seinen Posten bei Augustus Intelligence zurück.
Lobbyarbeit auf höchster Ebene
Während Amthor Türen im Bundeswirtschaftsministerium öffnete, nutzte zu Guttenberg seine Kontakte direkt im Bundeskanzleramt:
E-Mail an Angela Merkel: Mitte 2019 schrieb er direkt an das Büro der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um für Augustus Intelligence zu werben und Gespräche zu vermitteln.
Geheimes Treffen: Recherchen von Abgeordnetenwatch und FragDenStaat deckten auf, dass es im September 2019 ein persönliches, vom Kanzleramt zunächst verschwiegenes Treffen zwischen Merkel und zu Guttenberg zur Causa Augustus gab.
Querverbindungen zu Wirecard und anderen Akteuren
Über seine Beratungs- und Investmentfirma Spitzberg Partners stellte zu Guttenberg unter anderem die Kontaktdaten der Augustus-Gründer her. Parallel dazu nutzte er dieselbe Firma für hochgradig umstrittene Lobbyarbeit bei Angela Merkel zugunsten des später kollabierten Zahlungsabwicklers Wirecard AG.
Neben Amthor und zu Guttenberg zog das Netzwerk von Augustus Intelligence noch weitere namhafte deutsche Ex-Funktionäre an, darunter den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sowie den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.-
Was ist das IFG? – Das Recht auf staatliche Informationen einfach erklärt
Das IFG, also das Informationsfreiheitsgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das seit 2006 dafür sorgt, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, Informationen von staatlichen Stellen zu bekommen – ganz ohne Begründung.
Warum gibt es das IFG überhaupt?
In einer Demokratie sollen Bürgerinnen und Bürger mitreden und mitentscheiden können. Aber das geht nur, wenn man weiß, was der Staat tut, wie Entscheidungen zustande kommen und worauf sie basieren. Das IFG sorgt dafür, dass der Staat nicht im Geheimen agiert, sondern offen und nachvollziehbar. Es ist sozusagen ein Fenster in die Verwaltung.
Was darf man fragen?
Fast alles, was Behörden wissen oder dokumentiert haben – zum Beispiel:
Akten über Bauprojekte
Gutachten zu Umwelt- oder Gesundheitsthemen
Kommunikation zwischen Ministerien
Verträge mit Unternehmen
interne Vermerke oder Entscheidungen
Wer darf fragen?
Jeder. Man muss kein Journalist, Anwalt oder Experte sein – auch du kannst beim Bundesministerium oder einer anderen Behörde anfragen, und musst nicht mal sagen, warum du das wissen willst.
Was bringt das IFG konkret?
Ohne das IFG wären viele brisante Informationen nie ans Licht gekommen, zum Beispiel:
das Glyphosat-Gutachten, das die Unbedenklichkeit des Pestizids politisch beeinflusst hat
die RKI-Files zur Corona-Politik
die dubiosen Geschäfte der Klimastiftung MV unter Manuela Schwesig
E-Mails von Lobbyisten an Abgeordnete
Gibt es Grenzen?
Ja. Informationen dürfen verweigert werden, wenn z. B. der Datenschutz verletzt würde oder es um Staatsgeheimnisse geht. Aber viele Ablehnungen müssen begründet und notfalls vor Gericht überprüfbar sein.
Warum ist das IFG gerade in Gefahr?
Ein aktueller Vorschlag aus der CDU/CSU will das IFG komplett abschaffen. Begründung: Es sei zu aufwendig, zu teuer – und würde Behörden nur unnötig belasten. Kritiker sehen darin aber einen Versuch, Transparenz zurückzudrehen und Bürgerrechte auszuhöhlen.
Fazit:
Das IFG ist ein stiller, aber mächtiger Hebel für Demokratie und Kontrolle. Es ermöglicht uns allen, genauer hinzusehen – und den Staat daran zu erinnern, dass er für die Menschen da ist, nicht umgekehrt.
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Ein Beitrag von
Chan-jo Jun.
Es stellt sich heraus, dass Rechte von Bürgern (z.B. IFG) gegen den Staat lästig und hinderlich für Regierungen sind, die ja auch mal Fehler machen. (Sind ja Menschen, ihr wisst schon.) Es stellt sich aber jetzt heraus, dass die Zurückdrängung dieser Bürgerrechte in den USA erstaunlich wenig Gegenwehr auslöst – leise, kurz, kann man aussitzen. In Zeiten, wo sogar die größte Oppositionspartei den Rechtsstaat für Schikane hält, ist es verführerisch, Transparenzpflichten und Informationsansprüche normaler Bürger zurückzudrängen. So möchte angeblich die Union das Informationsfreiheitsgesetz von 2006 streichen. „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen“, heißt es im Arbeitspapier, das Frag-den-Staat veröffentlichte.
Das Gesetz erlaubt es jeden Bürger ohne Nachweis von Gründen Einsicht in Akten der Verwaltung zu nehmen. Das kann einigen Verwaltungen und Ministerien lästige Arbeit verursachen und die Anspruchssteller werden oft als Querulanten empfunden, viele kontroverse Informationen wären ohne das Gesetz vermutlich nie bekannt geworden (August Intelligence – P. Amthor, RKI-Files zur Pandemie, Klimastiftung M. Schwesig, Glyphosat-Gutachten, uvm).
Das Gesetz konkretisiert Bürgerrechte aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Obwohl das Grundgesetz die Details nicht regelt, ist unbestritten, dass Behörden verpflichtet sind, Transparenz wirksam und leicht zugänglich zu gewährleisten. Eine ersatzlose Streichung der Rechte aus dem IFG wäre verfassungswidrig und müsste durch ein anderes Gesetz oder Richterrecht ersetzt werden.
Die Union könnte argumentieren. Wenn es das Gesetz vor 20 Jahren nicht gab, kann der Gesetzgeber doch zu diesem Zustand zurückkehren. Richtig, das IFG ist ein einfaches Gesetz, aber es verbrieft verfassungsmäßige Rechte von Bürgern aus dem Demokratieprinzip. Vielleicht hat das IFG aber mehr Bürgerrechte eingeräumt, als unbedingt erforderlich waren und vielleicht wären ein paar weniger Rechte auch noch verfassungsgemäß. Ja, das kann man ausprobieren und es wird mit Sicherheit vors BVerfG gehen, wo man dann mit 19 Jahren IFG-Erfahrung sehr konkrete Abwägungen vornehmen kann.
Die bloße Idee, Rechte von Bürgern und Presse einschränken zu wollen, ist eine politische Entscheidung, die in den neuen Trump’schen Zeitgeist passt. Ich bekommt den Eindruck, das Volk ist der Bürgerrechte wie einer Überdosis Wokismus überdrüssig und bereit für ein bisschen mehr starken Staat. Demokratieprinzip und Transparenzpflichten erscheint zu abstrakt, als das man deshalb empört sein sollte.