“Coca-Cola kürzt Klimaschutz: Warum ohne strikte Gesetze die Wirtschaft unsere Zukunft verspielt”
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Selbstregulation und Verantwortung in der Wirtschaft? Ein Märchen aus der Bibel der Libertären.
The Coca-Cola Company kürzt also seine Klimaschutzbemühungen.
Warum?
Weil sie es können.
Weil sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen – und keinen Millimeter weitergehen.
Und genau hier liegt das Problem:
Die Wirtschaft tut nämlich nur, was sie muss – und das auch nur, wenn sie dazu gezwungen wird und das Risiko beim Verweigern ertappt zu werden, groß ist.
Eigenverantwortung? Selbstregulation? Verantwortung für die Zukunft?
Liest sich in Hochglanz-Broschüren und Nachhaltigkeitsberichten immer gut.
Doch in der Realität zählen nur Quartalszahlen und Shareholder Value.
„Klimaschutz“? Nur, wenn der Gesetzgeber peitscht. So funktioniert das System, und Coca-Cola ist echt kein Einzelfall.
Das zeigt einmal mehr: —> Ohne strikte Gesetze bewegt sich nichts. —> Ohne wirksame Sanktionen wird getrickst. —> Ohne Systemwandel bleibt es bei leeren Versprechungen.
Wir können nicht länger darauf vertrauen, dass Konzerne aus eigenem Antrieb unsere Zukunft retten. Sie werden es nicht tun. Sie haben keinen Anreiz dazu.
Was wir brauchen, ist ein radikaler Umbau: —> Verbindliche Regeln statt unverbindlicher Appelle. —> Strafen, die wehtun, wenn gegen Klimaziele verstoßen wird. —> Ein Wirtschaftssystem, das die Grenzen des Planeten anerkennt – nicht die Renditen der Aktionäre.
Coca-Cola zeigt uns, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nichts wert sind.
Jetzt ist es an der Zeit, das System zu ändern, bevor es uns endgültig vor die Wand fährt. Eigenverantwortung ist eine Illusion. Verantwortung muss gesetzlich erzwungen werden.
Zum spannenden und es auf den Punkt bringenden stern Artikel von Rolf-Herbert Peters:
Ist #Deutschland so schlecht geworden, wie die #Opposition und die #Oppositionsjünger behaupten?
—-> Beim reinen #Export #Brutto waren wir zwar auf Platz 3 (also #Bronze) allerdings ist der #Export auch in Zusammenhang mit dem #Import zu betrachten (#Exportüberschuss)
Bruttoexport
2022 Platz 3 nach China und USA
2021 Platz 3 nach China und USA
2020 Platz 3 nach China und USA
#China und die #USA waren die größten Abnehmer vom deutschen Export.
Export abzüglich Import in Mrd. USD
China 3.593 – 2716 = 877
USA 2.064 – 3.376 = minus 1.312
Deutschland 1.655 – 1.571 = 84
Niederlande 965 – 898= 67
Dies war nicht nur 2022 der Fall, sondern auch schon früher.
Im Jahr 2022 wurden Waren im Wert von rund 106,9 Milliarden Euro aus Deutschland nach China exportiert. Der Wert der deutschen Importe aus China lag im gleichen Zeitraum bei rund 192,0 Milliarden Euro.
Und wenn #China #hustet, dann ist #unserer #Export eben erheblich #geringer.
Das dürfte doch wohl jedem einleuchten.
Und gerade deshalb macht die #Ampelregierung das Richtige.
#Scholz, #Baerbock und #Habeck setzen sich für #Diversifikation ein.
Und dies beim Export genauso wie beim Import.
Nicht umsonst sind alle Drei in so vielen Ländern unterwegs, wie davor es noch seltenst der Fall war.
Noch dazu kommt auch die besondere Situation durch Corona 2020-2022 und der russische Angriffskrieg.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine Regierung nach dem 2. Weltkrieg und des Wiederaufbaus der Strukturen (GG etc) eine so hohe Herausforderung hatte.
Noch dazu kommt, dass die #Vorgängerregierungen alle samt #keine nennenswerten #Aktivitäten #gegen den #Klimawandel vorgenommen hatten.
Im Gegenteil! Die #Solarbranche wurde durch die frühere Bundesregierung #CDU, #CSU und #FDP bewusst 2011 in D. #zerstört
Die #Lobby der #fossilen #Energie und die Lobby der #Atomkraftwerke hatte hier ganze Arbeit verrichtet.
News zu Solar – Photovoltaik
Über #Solar gibt es hier die neuesten NEWS
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Wenn man danach auf zurück klickt ( <— ) dann kommt man wieder in Gesamtübersicht.
Gesternkleber sind Personen, Verbände und die Lobby, die beim Thema Energie und Umwelt am früheren Zustand festhalten wollen oder zumindest neue Entwicklungen blockieren.
#Gesternkleber Hier die aktuellen NEWS
Erläuterung: Wenn man den ganzen Artikel lesen möchte, auf die Überschrift klicken. Dann wird gesamter Artikel sichtbar.
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Das Fortschreiten des Klimawandel muss durch Reduzierung von Co2 und fossiler Energie aufgehalten werden
Im Wdr5 Morgenecho spricht Dr. Matthias Land, Vorstand der DAV und Vorsitzender des Ausschusses #Schadenversicherung über das Sturmtief „#Bernd“ im #Ahrtal 2021, die Zunahme von Sommerstürmen, #Versicherbarkeit von Naturkatastrophen, eine mögliche #Elementarschadenpflichtversicherung, wie sich #Selbstbehalte auf die Prämien auswirken und welche Stellschrauben Steuern bieten.
—— Was man nicht übersehen sollte. Die Prämien für Elementarschäden werden durch die #extremen #Stürme und #Starkregen ansteigen. Sollte das #Klima sich weiter verändern, muss auch darüber nachgedacht werden, nicht nur die Prämie anzupassen, sondern auch Selbstbeteiligungen vorzusehen.
In bestimmten Regionen könnte es auch durchaus in den kommenden Jahren dazu führen, dass dort die Risiken über eine Pflichtversicherung gedeckt werden.
Die Elementarschäden haben innerhalb eines Jahres über 12 Mrd. Euro gekostet
Münchner Rückversicherung warnt mit deutlichen Hinweisen
Inzwischen warnen nicht nur die Meteorologen, sondern auch deutlich die Rückversicherer, die für die Umweltschäden aufkommen.
Wie lange die Klimaschäden noch versichert werden können, wird eine Frage der Versicherungsprämien sein.
Denn irgendwann können die Beiträge sich Betroffene auch nicht mehr leisten. Spätestens wenn entweder die Prämien so extrem hoch sind, oder die Risiken vielleicht (teilweise) ausgeschlossen werden, wird der Druck durch die Bevölkerung auf die Umweltsünder so groß werden, dass dann staatliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Allerdings ist es dann schon 10 Minuten nach 12 Uhr.
Hier ein sachliches Zitat der Münchner Rückversicherung
„Naturkatastrophen werden häufiger oder heftiger
Der Klimawandel beeinflusst wetterbedingte Naturkatastrophen. Die Wetterrisiken ändern sich, zum Beispiel durch tropische Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen oder Dürren.
Der Klimawandel ist Realität und beeinflusst wetterbedingte Naturkatastrophen. Je nach Region und Naturgefahr ändert sich die Risikolage, zum Beispiel bei tropischen Wirbelstürmen, Gewittern, Überschwemmungen oder Dürren. Versicherer müssen diese Veränderungen für ihr eigenes Risikomanagement genau verstehen.
Munich Re analysiert seit fünf Jahrzehnten die Auswirkungen der globalen Erwärmung und von natürlichen Klimaschwankungen auf wetterbedingte Naturkatastrophen. Wir befassen uns mit Risiken ebenso wie mit Schadenprävention und neuen Risikotransferkonzepten. Wir nutzen Langzeitdaten zu Meteorologie und Schäden, um Risikoänderungen zu verstehen und unsere Risikomodelle daran anzupassen. Mit dieser Expertise können wir unseren Kunden unsere Risikokapazität weiter in gewohntem Umfang zur Verfügung stellen.
Wie ändert der Klimawandel das Risiko?
Stand der Wissenschaft ist, dass die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen seit Beginn der Industrialisierung zum überwiegenden Teil für ansteigende Temperaturen in der Atmosphäre und den Ozeanen verantwortlich sind. Die Folgen der Erwärmung sind vielfältig:
Meereseis und Gletscher schmelzen, der Meeresspiegel steigt, aktuell mit einer mittleren Rate von rund 3mm pro Jahr.
Höhere Temperaturen führen zu mehr Verdunstung und höherem Energieinhalt in der Atmosphäre. Wahrscheinlichkeiten für einzelne meteorologischer Parameter und Wettermuster ändern sich – aus Risikosicht besonders relevant.
Werden Wetterextreme häufiger und/oder intensiver, steigen die Schäden, sofern keine Maßnahmen zur Schadenminderung ergriffen werden. Denkbar sind hier bautechnische Maßnahmen oder eine geänderte Landnutzung.
Bei Schwergewittern mit Hagel in Nordamerika und Europa, bei Waldbränden in Kalifornien oder bei Hitzewellen und Dürren ist ein Einfluss des Klimawandels wissenschaflich belegt.
Tropische Wirbelstürme (je nach Region Hurrikan, Taifun oder Zyklon genannt) waren in den vergangenen Jahren mit zunehmend extremeren/stärkeren Niederschlägen verbunden. Es deutet sich auch an, dass der Anteil besonders schwerer Stürme ansteigt.
Einzelne Schadenereignisse lassen sich nicht allein auf den Klimawandel zurückführen. Doch liefert die Analyse langfristiger Trends von meteorologischen Daten in Verbindung mit versicherungstechnischen und sozioökonomischen Daten wichtige Hinweise auf sich ändernde Risiken aus Unwettergefahren.
Klimawandel und Treibhausgase – Ein komplexer Prozess, einfach erklärt
Link zum Film —>
Entschiedenes Handeln nötig
Die Versicherungswirtschaft ist von den Auswirkungen des Klimawandels direkt betroffen. Wetterextreme führen zu hohen Sachschäden an Gebäuden und Infrastruktur ebenso wie zu Ertragsverlusten in der Landwirtschaft. Im Kern geht es um zwei Herausforderungen:
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie sich Risiken in der Versicherung und in der Kapitalanlage ändern. Im nächsten Schritt folgen dann Lösungen zur Schadenminderung, zum Risikotransfer durch Versicherung oder in der Portfoliosteuerung bei Investments.
Die Bedeutung der Pariser Klimaziele im Kampf gegen den Klimawandel
Der Klimawandel macht entschlossenes Handeln zwingend notwendig, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen globalen Temperaturniveau zu begrenzen. Dies ist auch das Ziel der Staatengemeinschaft und wurde so 2015 im „Paris Agreement“ unter dem Dach der Vereinten Nationen festgeschrieben, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Eine zunehmende Erwärmung der Atmosphäre und Ozeane hat in vielen Regionen gravierende Folgen für Umwelt und Gesellschaft: stärkere Stürme, Dürren, Überschwemmungen, Anstieg des Meeresspiegels. Diese wiederum führen neben direkten physischen Schäden aus Naturkatastrophen auch zu langfristigen Auswirkungen auf Landwirtschaft und Artenvielfalt.
Projektionen anhand von wissenschaftlichen Klimamodellen deuten darauf hin, dass eine Erwärmung um 1,5 °C bereits in diesem oder im nächsten Jahrzehnt erreicht oder gar überschritten wird, wenn keine wirksamen Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen ergriffen werden.
Die vergangenen neun Jahre waren die neun wärmsten überhaupt. Und dies, obwohl die letzten drei Jahre (2020-2022) von einer so genannten La Niña-Phase – der natürlichen Klimaschwankung ENSO – geprägt waren, die einen eher kühlenden Effekt für die globale Temperatur hat. Da nun für 2023 mit dem gegenläufigen Effekt – einer so genannten El Niño-Phase – gerechnet wird, könnten die Temperaturen nun nochmals spürbar höher ausfallen.
Den Klimawandel dämpfen
Um die Erderwärmung zu begrenzen, sind neue Technologien bei Stromgewinnung, Transport, Energiespeicherung und industrieller Produktion nötig. Für uns steht daher das Arbeiten an Versicherungslösungen für solche Technologien im Mittelpunkt, um ihnen den Markteintritt zu erleichtern
Haushaltsauflösung kann #Unternehmereigenschaft bedeuten.
Angenommen, Du erwirbst bei einer Haushaltssuflösung unterschiedliche Dinge und verkaufst sie bei eBay.
Dann ist das ggf. eine Unternehmertätigkeit.
Ob dies auch bei einer Haushaltsauflösung von Verwandten oder Bekannten gilt, die gestorben sind?
www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Fest steht, dass der #Verkauf bei #eBay & Co bei 100 Artikel pro Jahr steuerpflichtig ist.
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform „ebay“
Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay“ veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt.
Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform „“ in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 €. Verkäufe sind umsatzsteuerpflichtig
Bürgerversicherung in der Rentenversicherung ist Blödsinn -www.Renten-Experte.de
Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 – V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist.
Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nachzuholen.
Danach wird bei einem Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert und an den diese Gegenstände – wie hier im Rahmen von privaten Haushaltsauflösungen – geliefert wurden, ohne dass dafür Umsatzsteuer geschuldet wurde, der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt.
Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen nach dem Urteil des BFH der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, so dass dann zu schätzen sein kann.
Ist auf dieser Grundlage die Differenzbesteuerung anzuwenden, kommt es zu einer erheblichen Minderung des Steueranspruchs.
Der gemeinnützige Verein bietet neben den kostenfreien regionalen FACEBOOK- und TWITTER-Seiten auch fachliche Information zu unterschiedlichen Themen.
Ob es um Gesundheit, Finanzen, Erbrecht, rechtliche Vorsorge, Rente, betriebliche Altersversorgung oder um die Pflege geht. Wir bieten unseren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auf den FACEBOOK-Seiten und twitter-Seiten umfangreiche Informationen.
Beispiele auf der Internetseite forum-55plus.de Die Links finden Sie direkt auf der Internetseite https://forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Das Privatbüro – privatbuero.de wird von unterschiedlichen Institutionen unterstützt. Mein-Privatbuero.de bietet zusätzlich viele Informationen zu den Themen Hilfe im Privatbereich.
Ziel ist es eine Schnittstelle zwischen
Senioren und hilfebedürftigen Personen
und Dienstleistern eine Schnittstelle
zur Verfügung zu stellen.
Gerne können Sie als Interessierte(r) über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de Kontakt aufnehmen. E-Mail: service@forum-55plus.de
Sofern Sie als Dienstleister an unserem Projekt beteiligen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben (E-Mail: info@privatbuero.de)
Mein-privatbuero.de
SIE BENÖTIGEN HILFE IM PRIVATEN BEREICH?
Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.
Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.
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SIE HELFEN GERNE ANDEREN MENSCHEN?
Sie sind gerne anderen Menschen bei der Erledigung unterschiedlicher Aufgaben behilflich?
Sie möchten sich bei freier Zeiteinteilung nebenberuflich Selbstständig machen oder suchen als Berater nach Ergänzungen Ihres Dienstleistungsangebots?
Bei Mein-Privatbuero erhalten beide Gruppen Tipps zu unterschiedlichen Themen.
Was ändert sich? Immer zum #Jahresbeginn gibt es Änderungen, die sich auf den Geldbeutel auswirken. Dieses Jahr jedoch ganz besonders für die meisten Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für die Selbstständigen.
SOLI FÄLLT FÜR FAST ALLE WEG
Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen.
Empfehlenswert ist die Ersparnis für die eigene spätere Rente anzusparen. Wer dies intelligent macht, kann damit seine eigene Altersversorgung schön aufbessern.
Wer 2020 (ledig) ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 € hatte, bezahlte 390,23 € Solidaritätszuschlag. In 2021 fällt dieser weg. Wird dieser Betrag Netto in einer Entgeltumwandlung angelegt, ist die Bruttoanlage bei etwa 900 Euro (mtl. 75 Euro). Grund: Die Bruttoeinzahlung mindert sofort die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15% der Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeberanteil) dazu bezahlen.
Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.
WEITERE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN
Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent.
HÖHERE BERÜCKSICHTIGUNG DER ALTERSVERSORGUNGSBEITRÄGE
Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
UNTERHALTSZAHLUNGEN
Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden.
PENDLERPAUSCHALE
Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt.
BEHINDERTENPAUSCHBETRAG
Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.
KINDERGELD WIRD ERHÖHT,
Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht.
ALLEINERZIEHENDE
Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.
KFZ-STEUER UND CO2-STEUER
Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.
Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren. ——
DIE GRUNDRENTE KOMMT
Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente.
Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente.
Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich.
Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet.
Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab.
Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle:
Die Grundrente ist jedoch wesentlich komplexer, als hier angedeutet. Für alle Rentenversicherungsversicherte, die eine Minirente bekommen oder später zu erwarten haben, macht es Sinn eine Berstung durch einen Rentenberater in Anspruch zu nehmen.
Maßgeblich sind dies besonders alle Personen, die
eine Rente unter mtl. Brutto 902,62 Euro erhalten oder ab der Regelaltersgrenze erhalten werden (3. Zahl in der Renteninformation).
Angehörige pflegen
Hinterbliebenenversorgung erhalten
Rentner, die Miete bezahlen
Rentner, die Eigentum haben und daraus mtl. eine Belastung haben (eigentlich jeder)
Geschiedene, die Kinder erziehen bzw. ein behindertes Kund haben und der Ex-Ehegatte verstorben ist; dies ist auch dann wichtig, wenn das Kind nicht vom Ex-Ehegatten ist. ——
MINDESTLOHN STEIGT
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.
———-
PERSONALAUSWEIS WIRD TEURER
Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.
——
ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG MÖGLICH
Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden.
Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln.
Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an.
Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.
——-
KRANKENKASSE WECHSELN WIRD LEICHTER
Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt.
Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.
Ein Vergleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall. Neben dem Preis spielen aber auch die freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Zahnreinigung) eine Rolle.
——- VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE STEIGT
Wer 2020 bzw. 2021 voraussichtlich bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein bzw. bleiben.
In 2021 wird sie auf 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat steigen.
Wer darüber verdient darf sich privat krankenversichern.
Beim Vergleich ist NICHT der Preis und die sofortige Leistung alleine maßgeblich, sondern auch der Beitrag im Alter.
Ein aktiver Vergleich – nicht unbedingt alleine über den Versicherungsmakler – sondern auch über selbst ausgewählte Gesellschaften ist zweckmäßig.
So gibt es private Krankenversicherungen, die NICHT über einen Makler vermittelt werden (z.B. Debeka, Ottonova).
Wer also als Arbeitnehmer über mtl. 5.362,50 € verdient, sollte durchaus auch über die private Krankenversicherung nachdenken.
BETRIEBLICHE ALTERSVERDORGUNG
Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemesdungsgrenzen in der
gesetzlichen Krankenversicherung
gesetzlichen Rentenversicherung
Durchschnittsverdienst
ergeben sich noch weitere interessante neue Werte besonders in und um die betriebliche Altersversorgung.
Auf Wunsch können diese bei presse@forum-55plus.de bestellt werden.