#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
FLÜCHTLINGSHILFE UKRAINE IN DEUTSCHLAND ДОПОМОГА БІЖЕНЦЯМ УКРАЇНИ В НІМЕЧЧИНІ
Der Krieg ist ein fürchterliches Ereignis. Die Kriegstreiber werden meist auch zu Kriegsverbrechern an dem Volk, das vertrieben wird.
Putin gab den Befehl zum Überfall der Ukraine mit diversen Vorwänden. Fast alle 44 Mio. Ukrainer wollten weder einen EInmarsch von Russland, noch irgendwelche sogenannten Spezialoperationen (so nennt dies Putin).
Leidtragend ist die Bevölkerung, die mit ihrem demokratischen Leben zufrieden war. Putin versucht nun die Flüchtlinge inach Russland und Belarus umzuleiten, damit er später behaupten kann, dass die ukrainischen Flüchtlinge nach Russland wollten. Dies ist ein weiteres Märchen, das Russland aufbaut.
Als demokratische Europäer wollen wir den demokratischen Ukrainern natürlich helfen. Es wird eine Mammutaufgabe für die EU und auch für Deutschland werden. Aber es steckt auch eine Chance für Deutschland darin.
Die Ukrainer sind sehr gut ausgebildete Menschen, besonders in der IT (Software). Viele Ukrainer waren bereits in der Vergangenheit über ukrainische Unternehmen für uns tätig. Auch im Gesundheitsbereich können diese Menschen uns helfen.
Jeder in Deutschland kennt die unsere Probleme, dass uns in vielen Bereichen Fachkräfte, aber auch andere Erwerbstätige fehlen, denn die geburtenstarken Jahrgänge gehen jetzt in Rente.
Es ist nicht nur menschlich, wirtschaftlich und politisch unsere Pflicht, diesen Menschen zu helfen, sondern auch eine Investition in unsere Zukunft und unsere Demokratie.
WAS BEI DER EINREISE WICHTIG IST..
Viele ukrainische Flüchtlinge haben meist nur das bei sich, was sie tragen können (Kleidung, vielleicht geringe Geldbeträge und Ausweis)
Zu beginn gibt es viele Formalitäten, die zu beachten sind. Meist haben sie entweder Verwandte, Bekannte oder eine Hilfseinrichtung, die ihnen helfen könnte.
Besonders wichtig ist am Anfang bereits eine „Generalvollmacht, damit Verwandte, Bekannt oder auch eine Hilfseinrichtung die alltäglichen Dinge regeln darf.
Achtung:
1. Eine Generalvollacht sollte für jede volljährige Person erstellt werden.
2. Sind minderjährige Kinder mit einem Elternteil angereist (Beispiel: Vater noch im Krieg), dann sollte für den absoluten Notfall der Elternteil, der derzeit die Kinder betreut auch, eine Sorgerechtsverfügung in der Generalvollmacht eingearbeitet werden.
Wir haben hier einige Muster zum Downloaden veröffentlicht. Es handelt sich um allgemeine Muster, für die wir jedoch keine rechtliche Garantie erteilen können. Die persönlichen Situationen müssten hier von einem Anwalt juristisch geprüft werden.
Wir denken, dass die Muster jedoch durchaus hilfreicher sind, als nichts.
Багато українських біженців зазвичай мають лише те, що можуть взяти з собою (одяг, можливо, невеликі суми грошей та посвідчення особи)
На початку потрібно дотримуватися багатьох формальностей. Зазвичай у них або є родичі, знайомі, чи організація допомоги, яка могла б їм допомогти.
«Генеральна довіреність» особливо важлива на початку, щоб родичі, знайомі чи навіть допоміжна організація могли регулювати повсякденні справи.
Увага:
1. На кожну повнолітню особу має бути складена генеральна довіреність.
2. Якщо неповнолітні діти прибули з одним із батьків (наприклад, батько ще на війні), то в разі надзвичайної ситуації той із батьків, хто зараз також доглядає за дітьми, повинен включити до генеральної довіреності наказ про опіку.
Ми опублікували деякі шаблони для завантаження тут. Це загальні зразки, але ми не можемо дати на них жодної юридичної гарантії. Особисті ситуації повинні бути юридично досліджені юристом.
Однак ми вважаємо, що шаблони, безумовно, більше корисні, ніж нічого.
Bahato ukrayinsʹkykh bizhentsiv zazvychay mayutʹ lyshe te, shcho mozhutʹ vzyaty z soboyu (odyah, mozhlyvo, nevelyki sumy hroshey ta posvidchennya osoby)
Na pochatku potribno dotrymuvatysya bahatʹokh formalʹnostey. Zazvychay u nykh abo ye rodychi, znayomi, chy orhanizatsiya dopomohy, yaka mohla b yim dopomohty.
«Heneralʹna dovirenistʹ» osoblyvo vazhlyva na pochatku, shchob rodychi, znayomi chy navitʹ dopomizhna orhanizatsiya mohly rehulyuvaty povsyakdenni spravy.
Uvaha:
1. Na kozhnu povnolitnyu osobu maye buty skladena heneralʹna dovirenistʹ.
2. Yakshcho nepovnolitni dity prybuly z odnym iz batʹkiv (napryklad, batʹko shche na viyni), to v razi nadzvychaynoyi sytuatsiyi toy iz batʹkiv, khto zaraz takozh dohlyadaye za ditʹmy, povynen vklyuchyty do heneralʹnoyi dovirenosti nakaz pro opiku.
My opublikuvaly deyaki shablony dlya zavantazhennya tut. Tse zahalʹni zrazky, ale my ne mozhemo daty na nykh zhodnoyi yurydychnoyi harantiyi. Osobysti sytuatsiyi povynni buty yurydychno doslidzheni yurystom.
Odnak my vvazhayemo, shcho shablony, bezumovno, bilʹshe korysni, nizh nichoho.
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
#Notfallordner #Vorsorgeordner
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.
Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.
Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?
Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).
Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.
Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.
Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.
Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.
Das Urteil:
Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.
Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.
Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.
Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.
Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:
1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung
2. Notariell beurkundetes Testament
Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten
In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.
In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.
Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.
Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.
In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.
Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.
Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:
Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.
Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).
Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!
Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!
Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:
Grundstücke
Häzser
Eigentumswohnung
Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)
Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.
Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?
Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.
Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.
Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.
Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.
Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.
Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.
Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.
Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.
Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.
Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
#Notfallordner #Vorsorgeordner
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
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Als ich gestern spazieren ging, kam ich an einem Pflegeheim vorbei, das gerade neu gebaut wird. Dort stand noch das Baustellenschild „Eltern haften für Ihre Kinder“.
Bald wird das #Pflegeheim eröffnet und dann steht da „KINDER HAFTEN FÜR IHRE Eltern“.
Problematisch ist, wenn die Kinder keine #Generalvollmacht haben. Denn dann ist die Gefahr groß, dass evtl. ein beruflicher Betreuer eingesetzt wird und die Kinder dann nicht mehr mitreden dürfen, wo die Eltern untergebracht werden und auch sonst kein Mitspracherecht mehr haben. Für die Unkosten müssen die Kinder trotzdem aufkommen; auch für die Kosten des Berufsbetreuers!!!
Es macht auf jeden Fall Sinn, dass man für die Eltern, den Ehepartner oder auch für volljährige Kinder mindestens eine Generalvollmacht hat. Wer minderjährige Kinder hat, sollte auch eine #Sorgerechtsverfügung ausfüllen, damit im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Tod (beider sorgeberechtigten Eltern) festgelegt wird, wer für die Kinder dann sorgen soll.