Die Florida Bank sagt, sie habe Trumps Konten geschlossen.
Eine Bank in Florida gab am Donnerstag bekannt, dass sie das Konto des ehemaligen Präsidenten Trump geschlossen hat und sich einer wachsenden Liste von Unternehmen angeschlossen hat, die nach dem tödlichen Aufstand am 6. Januar die Beziehungen zum ehemaligen Präsidenten abgebrochen haben.
In seinen Finanzberichten hatte Trump angegeben, er habe zwei Geldmarktkonten bei Banks United, berichtet die Washington Post. Die Konten lagen zwischen 5,1 und 25,2 Millionen US-Dollar.
„Wir haben keine Depotbeziehung mehr zu ihm“, sagte Banks United, ohne die Entscheidung zu begründen, die Konten zu schließen.
Eine andere Bank in Florida, die Professional Bank, gab letzte Woche bekannt, dass sie die Beziehungen zu Trump abbrechen werde und keine Geschäfte mehr mit dem ehemaligen Präsidenten oder seinen Organisationen abwickeln werde. Die Signature Bank in New York und die Deutsche Bank haben ebenfalls angekündigt, künftig keine Geschäfte mehr mit Trump zu tätigen. Die Signature Bank nahm insbesondere eine starke Haltung gegenüber Trump und seinen Verbündeten im Kongress ein, forderte ihn zum Rücktritt auf und sagte, sie würde keine Geschäfte mit Gesetzgebern abwickeln, die gegen die Bestätigung der Präsidentschaftswahlen protestiert hatten.
Die Deutsche Bank versucht, Kredite in Höhe von mehr als 300 Millionen US-Dollar aufzulösen, und versucht Berichten zufolge, die Kredite aufgrund der negativen Presse, die ihre Geschäfte mit Trump verursacht haben, an einen anderen Kreditgeber auszulagern. Die Beziehung der Deutschen Bank zur Trump-Organisation wird von der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James zivilrechtlich untersucht.
James untersucht die Behauptungen von Trumps ehemaligem persönlichen Anwalt Michael Cohen, er habe den Wert seines Vermögens und seines Jahresabschlusses erhöht. Obwohl die Untersuchung zivilrechtlich ist, hat James gesagt, dass Strafanzeigen entstehen können, wenn während ihrer Untersuchung irgendetwas entdeckt wird, das auf Kriminalität hindeutet.
Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Cyrus Vance, untersucht außerdem, ob Trump den Wert seines Vermögens falsch dargestellt hat, um größere Steuerabzüge zu erhalten. Vance erweiterte kürzlich seine Ermittlungen um das Anwesen Westchester County der Familie Trump, ein historisches Herrenhaus namens Seven Springs, das vom ehemaligen Verleger der Washington Post, Eugene Meyer, erbaut wurde.
Mal sehen, wohin es Trump noch zieht.
Keine Bank will ihn haben und vielleicht muss er doch noch nach Russland auswandern.
Dann könnte er dort mit Putin und Ex-Vorstand von #Wirecard #Jan #Marsalek noch Skat spielen. Warum Jan Marsalek gerade nach Russland geflohen ist, kann nur einen Grund haben.
Die kriminellen Handlungen wurden wohl unter der Mitwisserschaft vom russischen Geheimdienst geplant und durchgeführt.
Runde 2 Mrd. Euro, die in Bilanzfälschung genannt werden, ist es in meinen Augen durchaus vorstellbar, dass dies ein weiteres Puzzleteil ist, um die Glaubhaftigkeit der deutschen Finanzen zu erschüttern und damit auch die Demokratie. 2 Med Euro Bilanzfälschung reichen zumindest, um einen DAX-Konzern aufzulösen und obendrein auch noch die Bundesregierung lächerlich zu machen.
Putin und Trump sind zu vielem bereit, um die Demokratien in Europa zu zerstören.
Und – ohne jetzt eine Verschwörungstheorie aufzustellen: Es ist durchaus auch gut vorstellbar, dass Putin mit seinem Geheimdienst auch Leute wie Jan Marsalek seit Jahren beschäftigen.
Man sollte die kriminellen Planungen nicht unterschätzen, die ein Putin vor hat. Georgien und Krim sind erst der Anfang.
Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.
Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.
Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?
Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).
Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.
Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.
Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.
Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.
Das Urteil:
Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.
Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.
Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.
Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.
Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:
1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung
2. Notariell beurkundetes Testament
Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten
In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.
In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.
Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.
Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.
In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.
Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.
Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:
Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.
Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).
Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!
Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!
Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:
Grundstücke
Häzser
Eigentumswohnung
Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)
Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.
Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?
Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.
Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.
Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.
Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.
Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.
Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.
Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.
Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.
Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.
Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
#Eva #Hermann – Das Geschäftsmodell – „Mache Deutschland mies, sein etwas #rechtsextrem und verkaufe teuer #Grundstücke in #Canada und mach gemeinsame Sache mit #Andreas #Popp
uns verkaufe dort Seminare über Verschwörungstheorien.“ Oh je die #Rechtspopulistin, die auch #Verschwörungstheorien verteilt um damit #Grundstücke in #Kanada #überteuert #verkauft.
Inwieweit durch Eva Hermann und Andreas Popp auch Urlaubsangebote im Verschwörungstheorie – Seminaren verkauft werden, ist sicherlich auch vorstellbar!
Geschäfte mit dem Weltuntergang: Der tiefe Fall der Eva Herman
Wir brauchen nicht mehr Öl als Energie, sondern eine andere Form.
Windkraft und Solarenergie sind nachhaltig und belasten nicht die Umwelt.
Erdöl aus Canada oder Alaska zu fördern ist auf Dauer nicht nur teuer, sondern belastet den CO2 Gehalt.
Inzwischen gibt es auch bei der Speicherung von Windenergie interessante Möglichkeiten.
Bei der Windenergie und Sonnenenergie mussten bisher in Spitzenzeiten die Energiegewinnung abgeschaltet werden, da eine Zwischenspeicherung nur teilweise über Pumpspeicherwerke möglich war.
Wenn also zu viel Wind gewesen ist und man weniger Strom benötigte, wurden die Windräder einfach ausgeschalten.
In windstillen Zeiten war keine Windenergie vorhanden, obwohl Energie benötigt wurde.
Dieses Problem wurde durch zwei Erfindungen gelöst.
Hier zwei Beispiele:
Beispiel 1:
Dieses Beispiel ist aus Deutschland.
Hier wird Windenergie in Wasser-Wärmeenergie umgewandelt.
Man kann mit diesem Konzept Häuser beheizen und Wasser erwärmen oder auch
Alleine die in Deutschland nicht genetzte Energie der Windkraftwerke der Spitzenwindzeiten, die momentan noch nicht genutzt werden konnte, wäre somit für 6 Millionen PKW ausreichend zusätzlicher Strom vorhanden.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass wir nicht mehr Öl benötigen, sondern immer weniger.
Für Ölkonzerne, die in einigen Ländern das Öl durch Fracking sogar das Grundwasser langfristig verseuchen, gehen die Gewinnmargen extrem zurück.
Man versucht durch Lobbyeinrichtungen den Umweltschaden zu verharmlosen bzw. auf andere Gegebenheiten zu verschieben.
Schuld sei demnach:
⁃ Vulkanausbrüche
⁃ die Sonnenbestrahlung
⁃ und so weiter….
Interessanterweise ist die Erderwärmung tatsächlich erst nachhaltig wieder seit der Industrialisierung.
Oft wird auch behauptet, es gibt diese Klimaschwankungen schon immer auf der Welt.
Ja, das stimmt, allerdings nur regional.
Beispiel: Kleine Eiszeit. In dieser Zeit war die Temperatur auf der Nordhalbkugel zwar niedriger, allerdings auf der Südhalbkugel höher.
Im Januar 2021 wurde behauptet, dass in Spanien die niedrigste Temperatur herrscht und dies ein Beweis für die Klimaänderung sei.
Auch dies ist Blödsinn, da es sich nicht um einen weltweiten Klimaeffekt, sondern um einen regionalen Wettereffekt handelt.
Wie sich die einzelnen Effekte (Sonneneinstrahlung, Vulkanausbrüche, Industrialisierung) auf das Klima auswirken, wurde aufgrund der Wetteraufzeichnungen untersucht.
Diese weltweiten Wetteraufzeichnungen nach standardisierten Messmethoden gibt es erst seit 1844.
Wie sich diese Effekte ausgewirkt haben, wird wissenschaftlich fundiert im nachfolgenden Film deutlich.
Interessant ist die politische Unterstützung dieser Einrichtungen. So haben sich ausnahmslos die rechtspopulistischen Organisationen darauf eingelassen.
So sind Funktionsträger
⁃ in den USA bei den Republikanern auch bei Cfact engagiert und so zahlte Exxon auch schon Spenden an die Republikaner und CFact
⁃ In Deutschland bei der AfD klare Verknüpfungen zu EIKE nachgewiesen.
Wahrscheinlich versucht die AfD auch durch ihr Engagement bei EIKE über diese Hintertüre Geld locker zu machen oder ihre Funktionsträger zumindest zu finanzieren.
So abwegig ist dieser Gedanke auch nicht, denn die AfD hat hier die Republikaner als Vorbild und auch 1929/1945 entsprechende Beispiele.
So hat die NSDAP vor dem 2. Weltkrieg mit der Großindustrie Thyssen, Krupp, Quant stark zusammengearbeitet und hierüber extrem hohe Spenden erhalten, ohne diese die NSDAP niemals so stark gewachsen wäre. Historische Aufarbeitungen gibt es hierüber mehr als genug.
Für die Spendengeber war durch die Förderung der NSDAP auch eine große Hoffnung mehr Stahl und Fahrteige zu produzieren, denn Kriegsvorbereitungen sorgen für Umsatz und Profit bei bestimmten Unternehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für Parteispenden erschweren heute die Verschleierung von Parteispenden an Parteien.
Insofern wurde auch die Parteispende an die AfD aufgedeckt und mit einem hohen 6-stelligen Betrag bestraft (500.000 Euro).
Allerdings könnten trotzdem einzelne Personen durch sogenannte Nebentätigkeiten in der oder für EIKE zusätzlich finanziert werden.
Wahrscheinlich ist dies auch die Hoffnung der AfD.
Die Offenlegung von Einnahmen aller Abgeordneten aller Parteien – zumindest in einem Ausschuss – wäre durchaus wünschenswert.
Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner
Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.
Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.
Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.
Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.
In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.
Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.
So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).
Der Fall
Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.
Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.
Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.
Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.
Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil
Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.
Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.
Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.
Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für:
Nach Ansicht des Kammervize Andreas Botzlar (Bayerische Landesärztekammer) ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker umfangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.
In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker
Und nicht nur das.
Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.
Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.
Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.
Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.
Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.
Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.
Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.
Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen169 als Impfschäden anerkannt.
In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.
Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).
Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %. Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.
Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger: Milzbrand (1876) Aktinomykose (1878) Gonorrhoe (1879) Typhus (1880) Erysipel (Wundrose, 1881) Tuberkulose (1882) Cholera (1883) Diphterie (1883 / 1884) Tetanus (1885 / 1889) Gasbrand (1892) Pest (1894) Maul- und Klauenseuche (1898) Gelbfieber (1900) Syphilis (1905) Keuchhusten (1906) Leukämie (2008) Kinderlähmung (1908) Rous-Sarkom (1911)
erfolgreich bekämpft werden.
Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.
Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.
Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.
Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.
Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in Dresden: 2.232 € Buchung: 2.637€ München: 3.254 € Stuttgart: 3.285 € Frankfurt/M: 3.303 €
im Monatsdurchschnitt.
Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.
Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Wer darf impfen?
Grundsätzlich sind ImpfstoffeArzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.
Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.
Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.
Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.
Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.
Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.
Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.
Stimmen diese Aussagen?
Wir haben recherchiert.
Was verdient der Arzt am Impfen?
Fakt:
Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.
GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)
Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.
GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).
Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden.
Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig.
Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.
Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.
Auch dieses Argument ist absolut falsch.
Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.
Preise der Impfstoffe von
– Moderna: 37 USD
– BioNTech: 20 USD
Grippeimpfstoffpreise 2020:
-Vaxigripp® tetra: 12,66 €
– Flucelvax® tetra: 13,18 €
– Influvac tetra: 13,69 €
– Fluenz tetra NSP: 24,47 €
Spätestens hier wird sichtbar, dass eineinzelnes Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.
Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.
Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren. Oder?
Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht.
Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.
Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?
Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.
Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.
Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.
Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.
Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.
Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz
Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?
Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?
In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.
Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.
Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.
Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibtesnicht.
Es gibt nur 4 Mindestvoraussetzungen, so z.B. dass man 25 Jahre alt sein muss und einen Hauptschulabschluss braucht.
Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.
Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.
Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.
Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften. Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.
Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.
Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:
Coronavirus – Wann können #Kontaktbeschränkungen gelockert werden?
So hart es sich anhört.
So lange die Unvernunft der Menschen bleibt und in Betrieben die Kontaktbeschränkung nicht eingehalten wird, kann das Virus nicht verschwinden bzw. eine Abnahme der Infizierten nicht stattfinden.
Die Konsequenzen aus Weihnachten und Sylvester auch in Verbindung der Reisen über die Weihnachtsferien sind jetzt deutlich:
Gesamtinfizierte 1,92 Mio.
Genesen: 1,55 Mio.
Verstorben: 40.597
7-Tage-R-Wert: 1,17
Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 117 weitere Menschen anstecken.
Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.
Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.
Ziel muss es sein, dass die Inzidenz sinkt. Notfalls mit noch schärferen Regeln.
Ergänzung: 11.1.21
Heute – 11.1.2020 – ist der R-Wert bei 1,52! Dies dürfte das Ergebnis der Weihnachtsfeiern, Parties von Sylvester und Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.
Sinkt die wöchentliche Ansteckung auf 0,5 oder 0,7 oder 0,9 oder bleibt sie über 1,0 ist sehr entscheidend für weitere Einschränkungen.
Persönlich gehe ich davon aus, dass es bis Mitte April/Mai noch erhebliche Kontaktbeschränkungen geben wird, wenn wir nicht auf 0,5-0,7 pro Woche kommen.
Wie wichtig dies wäre, macht folgende Berechnung deutlich:
Angenommene Anzahl von Infizierten: 343.000 (heute, 10.1.2021)
R-Wert: 0,9
Infizierungen Nach 1 Woche: 308.700 Nach 2 Wochen: 277.830 Nach 3 Wochen: 250.047 Nach 4 Wochen: 225.042 Nach 5 Wochen: 202.538 Nach 6 Wochen: 182.284 Nach 7 Wochen: 164.055 Nach 8 Wochen: 147.650 Nach 9 Wochen: 132.885 Nach 10 Wochen: 119.596 Nach 11 Wochen: 107.637 Nach 12 Wochen: 96.873
Bei einem durchgängigen R-Wert von 0,9 würde die Infektionszahl in 12 Wochen – also bis 4.4.2021 – auf 96.873 zurückgehen.
Was passiert bei einem R-Wert von 1,15?
Nach 1 Woche: 394.450
Nach 2 Wochen: 453.617
Nach 3 Wochen: 521.660
Nach 4 Woche: 599.909
Nach 5 Woche: 689.895
Nach 6 Woche: 793.379
Nach 7 Woche: 912.386
Nach 8 Wochen: 1.049.244
Nach 9 Wochen: 1.206.631
Nach 10 Wochen: 1.387.626
Nach 11 Wochen: 1.595.770
Nach 12 Wochen: 1.835.135
Dann wäre die Anzahl der Infizierten bei 1,835 Millionen Neuinfizierte!
Würde man davon ausgehen, dass etwa 11% stationär behandelt werden müssen (nach ca. 8-14 Tagen), knapp 5% beatmet werden müssen und rund 2,4% versterben, dann weiß man, wie wichtig die Reduzierung des R-Wertes jetzt ist.
Die Gesamtzahl der Infizierten wäre in dieser Zeit 11,479 Mio. Menschen.
Versterben würden 2,33 – 2,41 %. Das wären zusätzlich 273.000 Menschen bis etwa Ende April.
Könnte der wöchentliche R-Wert auf 0,7 gesenkt werden, wären in 12 Wochen noch 5.993 Neuinfizierte vorhanden.
Es macht also einen deutlichen Unterschied, den wöchentlichen R-Wert möglichst niedrig zu bekommen.
Dazu ist es notwendig, dass alle Kontaktbeschränkungen auf ein möglichst geringes Maß absinken.
Auch die Impfungen können zwar helfen, allerdings werden die Impfungen erst im Spätsommer so ausreichend vorhanden sein, dass sie uns allen helfen.
Und wer dafür einen Schuldigen sucht, dass die Anzahl der Infizierten zunimmt, schaue bitte in den Spiegel und packt sich an die eigene Nase.
Jeder Einzelne Bürger, der sich nicht an die Regeln hält, ist mitverantwortlich.
Verschwörungstheoretiker, Querdenker und andere, die es immer besser wissen, sollen jetzt endlich mal mitmachen.
3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung
Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.
Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“
Wie hoch ist die Inzidenz?
Besteht Schulpflicht?
Wie lange darf ich außer Haus?
Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?
Z.B.
Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs
Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?
Ausgabgsbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?
Maskenpflicht
Körpernahe Dienstleistungen
Wann darf wo eingekauft werden?
Die App gibt es als Android- und als Applesoftware
Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.
Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.
Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.
Besonders dann, wenn
– eine Firma vorhanden ist
– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)
ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.
Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.
Am 31.12.2020 hatte ich noch jedem meiner Freunde gesagt: „Tanke noch heute, das ist 7,9 ct pro Liter günstiger.
Solidaritätszuschlag jetzt richtig nutzen und vervierfachen!
Heute, am 1.1.2021 und auch in den kommenden Monaten, gebe ich Jedem den Ratschlag: Nutze den nicht zu zahlenden Solidaritätszuschlag für Deine zusätzliche Altersversorgung. Du kannst – wenn es clever gemacht wird – locker das Vierfache ansparen und bekommst dafür eine Altersversorgung von bis zu garantiert 250 Euro mtl. zusätzlich (je nach Alter).
Wie das funktioniert? Nun ich erkläre nachfolgend mal die Möglichkeit:
Ab 2021 entfällt für 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätsbeitrag auf die Lohnsteuer. Ich zeige Dir, warum es sinnvoll ist, das zusätzliche Geld clever zu investieren.
Schließlich gilt der ursprünglich auf ein Jahr begrenzte Soli, wie der Solidaritätszuschlag kurz genannt wird, seit 1991.
Viele steuerzahlende Personen kennen ihre Lohnabrechnung gar nicht ohne diese Abgabe und wer zu dem Rest gehört, hat sich nach fast 30 Jahren an den geringeren Nettobetrag vermutlich längst gewöhnt.
———
Da bietet es sich an, die ungewohnte Mehreinnahme anzulegen – als Notgroschen oder als Teil der Altersvorsorge.
Wer jetzt den ersparten Soli intelligent anlegt, macht daraus ein zusätzliches kleines Altersversorgungsvermögen.
Oder man nutzt den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die Absicherung des finanziellen Risikos einer Berufsunfähigkeit mit 4-fachem Beitrag. Und wenn der Berufsunfähigkeitsschutz bisher Privatseiten vom Netto bezahlt wurde, kannst Du ihn jetzt auch über die betriebliche Altersversorgung nutzen.
Und das, ohne dass man gegenüber Dezember 2020 mehr aufwendet (gemessen am Nettoeinkommen)
Wie geht das? Hier ein Beispiel:
Dein Bruttoeinkommen (mtl.: 3.500 €)Steuerklasse I ohne KinderKi.St. 9 %
Angaben im Jahr 2020 (in Ba.-Wü.): Steuern Solidaritätszuschlag: 29,41 € Kirchensteuer: 42,78 € Lohnsteuer: 534,75 € Gesamt Steuern: 606,94 €
Zum 1.1.2021 entfällt in diesem Beispiel der Solidaritätszuschlag
Als cleverer Arbeitnehmer vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber eine Direktversicherung.
Dein Arbeitgeber muss in Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Beitragszuschuss von 15 % des umgewandelten Betrages hinzugeben (s. § 1a Abs.1a BetrAVG).
Viele Arbeitgeber gewähren 20 % als Zuschuss. In vielen Branchen gewähren die Arbeitgeber sogar einen Beitragszuschuss von 25 oder sogar 50 % zusätzlich.
Dein Arbeitgeber weiß, dass Du ein klasse Arbeitnehmer bist und er möchte Dich gerne langfristig auch behalten.
Deshalb gewährt er Dir sogar einen Arbeitgeberzuschuss von 50 %.
Für den Arbeitgeber hat es ja auch Vorteile, wenn er einen guten Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen bindet.
Denn dann spart der Arbeitgeber auch Fluktuationskosten (sogenannte Eintritts- und Austrittskosten), die je nach Branche und Tätigkeitsbereich zwischen 160-280 % eines Jahresgehalts betragen.
Auf Wunsch kann hier ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) auch die entsprechende Hilfestellung bieten.
—————————————–Nun hier zu dem Tipp:
Deine Ersparnis beim Solidaritätsbeitrag beträgt in diesem Beispiel 29,41 Euro.
Nun nimmst Du pauschal die nachfolgende Formel (Erklärung anschließend)
Für fast das gleiche Nettoeinkommen bekommst Du zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung.
Je nach Lebensalter können dies durchaus zusätzlich 250 Euro garantierte Zusatzrente ergeben.
Dies ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch sind, bis Du in Rente gehst.
*Dies ist nur ein vereinfachtes Zahlenbeispiel, das den Sinn aufzeigen soll. Eine individuelle Erklärung und Berechnung kann dieses Beispiel nicht ersetzen.
Tipp 2: Damit Dein Arbeitgeber auch bereit ist einen größeren Zuschuss zu gewähren, sind die passenden Argumente natürlich notwendig. Profis die sich mit der Materie auskennen, sind hier eine gute Hilfe.
Besonders qualifiziert sind hier „Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH)“.
Gerade in der betrieblichen Altersversorgung gibt es viele Feinheiten, die man nur durch ein FH-Studium in diesem Fachbereich beherrscht.
TIPP 3:
Ebenso kann Dein Arbeitgeber auch eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung gewähren.
Vorteile für Dich:
Du bezahlst diese Beiträge (in gewissen Grenzen) nicht mehr durch Dein sauer verdientes Nettoeinkommen.
Bei der passenden betrieblichen Krankenversicherung ist dann nicht nur Zahnersatz, Zahnreinigung und Chefarztbehandlung preisgünstig versichert, sondern auch die Wartezeit beim Facharzt erheblich verkürzt. Ebenso sind auch Fitness-Studios durch Sonderkonditionen möglich.
Durch die betriebliche Krankenversicherung hast Du schneller die Beschwerdefreiheit und Dein Arbeitgeber freut sich auch, wenn Du schneller wieder fit bist. Denn jeder Krankheitstag ist auch ein längerer Ausfalltag für den Betrieb.
Und deshalb haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber daraus Vorteile.
Experte Betriebliche Altersversorgung
Was ist der Solidaritätszuschlag?
1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Belastungen durch den Golfkrieg und die Wiedervereinigung sowie die Unterstützung der Länder in Süd-, Ost- und Mitteleuropa zu finanzieren. Ursprünglich sah der Soli eine Abgabe von 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer vor.
Die Erhebung von Sommer 1991 bis 1992 führte zu einer realen Belastung von 3,5 Prozent pro Jahr. In den beiden Folgejahren gab es keinen Solibeitrag.
Das änderte sich im Jahr 1995: Der Soli wurde wieder eingeführt – und das unbefristet. Begründung waren dieses Mal allein die finanziellen Kosten der Deutschen Einheit.
In den ersten beiden Jahren Betrug der Steuersatz 7,5 Prozent, danach sank er auf 5,5 Prozent. Dieser Wert gilt bis heute.
Wie wird der Solibeitrag berechnet? Der Solidaritätsbeitrag fällt nicht für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Er wird auf die Lohn- und Einkommensteuer bzw. auf die Körperschaftssteuer erhoben. Das heißt, Sie zahlen 5,5 Prozent Steuern auf die vom Finanzamt ermittelte Steuerlast.
Bis 2020 galten dabei folgende Grenzwerte: • Bis 972 Euro Lohn- und Einkommensteuer fällt kein Soli an. • Ab 972,01 Euro bis 1.340 Euro Steuerlast steigt der Solibeitrag gleitend an, solange bis ab 1.340 Euro Lohn- und Einkommensteuer der volle Satz gilt.
• Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Grenzwerte. Bis 1.944 Euro Steuerlast zahlen sie gar keinen Solidaritätszuschlag. Darüber steigt der Steuersatz an, solange bis ab 2.680 Euro die vollen 5,5 Prozent fällig werden.
• Der Soli wird auch auf Kapitalerträge erhoben, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen. Dieser Beitrag bleibt weiterhin bestehen. 2021 werden 90 Prozent der Steuerzahlenden entlastet
Im nächsten Jahr kommt endlich Bewegung in den wenig geliebten Soli. Zwar ändert sich nichts an der Höhe des Steuersatzes und der Art der Erhebung. Dafür steigen die Grenzen, ab wann der Solidaritätszuschlag fällig wird massiv an. Schätzungsweise 90 Prozent der Steuerzahlenden werden so vom Solibeitrag, der bisher auf die Lohnsteuer erhoben wurde, befreit.
Weitere sechs Prozent profitieren von der Milderungszone, in der nicht die vollen 5,5 Prozent erhoben werden.
Es gilt:• Bis zu einer Steuerlast von 16.956 Euro wird kein Soli mehr erhoben, das entspricht etwa einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bei Singles.
• Die Milderungszone mit einem verringerten Solidaritätsbeitrag reicht bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 96.409 Euro (Singles), erst danach wird der volle Steuersatz fällig. • Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppeln sich Werte.
Was bedeutet das für Sie als Steuerzahlende? Alle, die bisher den Solidaritätsbeitrag abführen mussten, können sich 2021 über mehr Netto auf der Lohnabrechnung freuen.
Einige Beispiele machen die Veränderung deutlich: • Eine unverheiratete Person mit 32.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhält ab 2021 rund 17 Euro pro Monat mehr ausbezahlt (ca. 200 Euro pro Jahr).
• Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von 120.800 Euro profitiert von einem monatlichen Plus von rund 83 Euro (ca. 1.000 Euro jährlich).
• Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Singles) und 192.818 Euro (Ehepaare) ändert sich nichts und der Soli wird weiterhin in voller Höhe einbehalten.
bAV-Leitfaden.de Der Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, Steuerberater HR-Mitarbeiter, bAV-Spezialisten
Werner Hoffmann ist Fachautor des bAV-Leitfaden.de
und über 90 verschiedene Notfallordner für unterschiedliche Berufsgruppen, Selbstständige, Unternehmer und freie Berufe.
Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)Notfallordner