Die ersten Ansätze des Notfallordners gab es in Teillösungen wesentlich früher.
Dabei wurde entweder der Schwerpunkt auf medizinische Bereiche, den Tod oder eine Teil-Notizensammlung Wert gelegt.
Die erste Form #Gesamt-Notfallordner wurde von Werner Hoffmann (jun.) und Werner Hoffmann (Sen). 1999 entwickelt. Hintergründe waren Erfahrungen durch familiäre Schicksalsschläge.
Beide Autoren haben in dem Notfallordner umfangreiches Knowhow eingebracht.
So war Werner Hoffmann (sen.) bei einer gesetzlichen Krankenkasse u.a. in der Fachabteilung Krankenbetreuung tätig.
Werner Hoffmann jun. hatte umfangreiche Ausbildungen und Studien erworben:
Versicherungskaufmann (speziell auch private Krankenversicherungen)
Seniorenberater (bei NWB-Steuerberater-Akademie)
Generationenberater (IHK)
Fachwirt f. Marketing
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (theor.)
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)
Gerade dieses umfangreiche Knowhow aus unterschiedlichen Fachbereichen führt dazu, dass der Notfallordner nicht nur ein einfacher Ablage- und Dokumentenordner ist, sondern auch viele Tipps zu unterschiedlichen Lebenssituationen enthält.
Notfallordner Vorsorgeordner
Der #Notfallordner wurde 2008 dem gemeinnützigen Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Seit 2008 wurde der Inhalt des Notfallordners inzwischen über 300.000 mal downgeloadet.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer gedruckten Version wurde der Notfallordner dann in einer gedruckten Version aufgelegt.
Die gedruckte Version wird von einem Verlag angeboten. Das Grundwerk bietet in 12 Kapitel umfangreiche Vorsorge für den Ernstfall auf über 140 Seiten.
Der damalige Notfallordner wurde dann auf über 90 verschiedene Versionen weiterentwickelt.
Die Gründe: Sehr stark ist der Inhalt auch durch andere Bereiche zu ergänzen, denn einen Notfallordner, der alles berücksichtigt, kann es genauso wenig geben, wie einen Schuh, der jedem passt. So ist die berufliche Tätigkeit ein wesentliches Unterscheidungungsmerkmal, der unbedingt beachtet werden muss. Dabei spielt nicht nur die jetzige Tätigkeit, sondern auch eine frühere Tätigkeit eine wesentliche Rolle.
Kleine Übersicht über die verschiedenen Notfallordner
– Notfallordner für Angestellte / Rentner
– Notfallordner für Beamte / Pensionäre und deren Ehegatten
– Notfallordner für Heilberufe (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker)
– Notfallordner für Selbstständige
– Notfallordner für Unternehmer
– 41 unterschiedliche Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerket
– Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
– Notfallordner für Architekten
Beispiele: Gründe für die Unterscheidungen sind zum einen durch die Erläuterungen, der Erbschaftssteuer, ggf. Beihilfe, Unternehmensform dringend zu beachten.
Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Ein allgemeiner Notfallordner ist oft nicht die passende Lösung.
Hilfreich ist im Übrigen auch für die Auswahl des Notfallordners und die Festlegung des richtigen Inhalts.
Speziell für zu diesem Notfallordner wurde ein interaktives Beratungsvideo (kostenfrei) entwickelt.
Wie dieses interaktive Beratungsvideo funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiellose Mutationen in Gebieten mit hohen Inzidenzen nicht auszuschließen.
Heute hatte ich als Argument gelesen, dass viel mehr Menschen auf der Welt an Hunger sterben, als an Corona.
Ja, das mag momentan noch stimmen.
Und Hunger in der 3. Welt gibt es auch. Aber auch dort sterben Menschen an Covid.
— Weltweit sind bis Anfang Februar 2021 ca 105.006.686 infiziert bzw. infiziert gewesen. 2,287 Mio. sind an Covid gestorben, wobei dies nur die Erfassten sind.
Denn: Angenommen es wären wirklich alle Toten erfasst, dann werden die Genesenen, die später an einer Folgeerkrankung sterben nicht mehr als Tote erfasst. Sie sind und bleiben in der „Genesenen-Liste“.
Gerade in Ländern, in denen die Gesundheitsstandards nicht mit denen von Deutschland vergleichbar sind, ist mit einer erheblich höheren Sterberate unter den Genesenen zu rechnen. In Deutschland erhalten Genesene regelmäßig eine Reha. Reha-Maßnahmen gibt es in sehr wenigen Ländern. Genesene erkranken sehr oft an Folgeerkrankungen wie z. B.
Schlaganfall
Herzinfarkt
Dauermüdigkeit
Nierenversagen
Lungenfunktionsstörungen.
Wie hoch die Anschlusssterberate sein wird, kann frühestens in 2-5 Jahren abgeschätzt werden, wobei dieser Anteil in schlechten Gesundheitssystemen erheblich höher sein wird, als in Deutschland.
Übrigens: Die Vergleiche #Hungertod und #covid19 hinken aus unterschiedlichen Gründen.
Beispiel: Manaus. Dort haben inzwischen ca. 80 % der Bevölkerung Covid-19.
Herdenimmunität gibt es dort nicht, sondern inzwischen treten dort immer weitere Mutationen auf, die – so wie es aussieht – höchstwahrscheinlich NICHT mit den vorhandenen Impfstoffen erfolgreich behandelt werden können.
Je höher der Anteil der Infizierten ist, desto stärker und schneller breitet sich die Crona-Seuche aus. Je Höher die Inzidenzrate ist, desto stärker mutiert der Virus!
Teilweise sind Änderungen beim Impfstoff notwendig, die bei dem mRNA-Impfstoff zum Glück schneller möglich sind. Bei herkömmlichen Impfstoffen über bakterielle Züchtung dauert dies erheblich länger.
Deutlich macht die Entwicklung in Manaus auch, dass wir neben dem Impfen dringend auf AHA-L achten müssen und der Lockdown dringend weiter fortgesetzt werden muss.
Wir brauchen eine sehr niedrige Inzidenz, damit die Seuche beherrschbar bleibt. Wir haben keine andere Wahl.
Nun könnte man überlegen die älteren Menschen abzuisolieren, bis sie geimpft sind und dann hoffen, dass eine Mutation diese älteren Menschen nicht mehr infiziert.
Das Beispiel Manaus macht da wenig Hoffnung, denn in Manaus sterben nicht nur ältere Menschen, sondern auch viele jüngere Menschen an, mit bzw. durch Covid-19.
Die Gründe sind vielschichtig:
Da der Inzidenzwert dort extrem hoch ist, können die Covid-19-Erkrankten nicht mehr alle behandelt werden.
Da die Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen völlig überlastet sind, sterben auch anders Erkrankte oder auch Verletzte (geringere medizinische Versorgung).
Bei einer Inzidenz von 300 oder höher wäre unser Gesundheitssystem ebenfalls völlig überlastet und Menschen würden nicht nur an Covid-19, sondern auch an anderen Krankheiten oder Unfällen sterben; ganz einfach, weil dann unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde.
Wir haben keine andere Wahl, als den Inzidenzwert weit, weit nach unten zu drücken. Je niedriger, desto besser.
Ein Inzidenzwert von 25 wäre bei dieser Seuche dringend empfehlenswert. Dies wären immer noch etwa 22.000 Infizierte.
Man darf hierbei nicht unbeachtet lassen, dass die Feststellung einer Infektion mit der Seuche mindestens eine Woche dauert.
Der Weg bis zur Feststellung, also von der tatsächlichen Übertragung von SarsCov-2 bis zum bemerken und der anschließenden Durchführung des Tests dauert sogar oft bis zu 14 Tage. Und erst dann steht fest, dass dieser Mensch infiziert ist.
An der spanischen Grippe sind ca.50 Millionen Menschen gestorben. An der Pest (1346-1353) sind 20-50 Mio. Menschen gestorben.
Covid könnte durchaus auch zu 20-30 Millionen Toten noch führen. Keiner weiß es, aber es sind jetzt bereits mindestens 2,3 Mio. geschätzt.
Unter der Betrachtung dieser Umstände kann sich NICHT die Frage stellen, ob wir in den kommenden Wochen den Lockdown beenden.
Die Frage, die wir uns stellen müssen ist, inwieweit sich das Leben dauerhaft verändert und einige lieb gewonnene Eigenheiten nicht mehr zurück kommen können.
Ja, es hört sich sehr hart an.
Aber viele Bereiche werden sich auch nachhaltig verändern müssen, wenn wir nicht damit einverstanden sind, dass auch in Deutschland ein sehr hoher Anteil durch Covid-19 verstirbt.
Und es geht hier nicht „nur“ um die älteren Menschen ab 60 PLus, denn je höher der Inzidenzwert, desto niedriger wird das Todesalter werden.
Wer heute in Branchen arbeitet, die schon negativ betroffen sind, sollte sich Gedanken über eine neue Tätigkeit frühzeitig machen. Es gibt viele andere Tätigkeiten, bei denen ein Mangel an Arbeitskräften heute bereits vorhanden ist.
Natürlich wird es auch weiterhin Friseure geben müssen, aber die Art der Tätigkeit und des Tätigkeitsumfeldes könnte sich verändern. Dies gilt auch in der Gastronomie, den Events, Messen und auch in der Hotelbranche (insbesondere Tagungshotels).
Natürlich ist es unbequem neue berufliche Tätigkeiten zu suchen, aber es bleibt unausweichlich.
Als Beispiele sei hier an folgende Veränderungsprozesse erinnert:
Mauerwegfall – viele Menschen mussten sich beruflich neu orientieren
Erfindung des Automobils – Wegfall von Kutschen
Druckbranche – 1976 Wegfall der Setzdruck und Hoch- und Tiefdruck und heute zum Digitaldruck
Ja, eine solche Veränderungen, wie wir sie nun weltweit erleben, wenn der Virus nicht gestoppt wird, hatten wir noch nie, außer in Kriegen.
Kriege innerhalb von der EU sind zum Glück eher ausgeschlossen, denn der Zusammenschluss der Länder in der EU sorgt dafür, dass Lösungen diplomatisch gefunden werden müssen.
Kein Politiker ist schuld, dass wir diesen Virus haben. Der Virus ist einfach da.
www,forum-55plus.de
Werner Hoffmann – 1. Vorsitzender – Vorstand Forum-55plus.de e.V.
Das Privatbüro – privatbuero.de wird von unterschiedlichen Institutionen unterstützt. Mein-Privatbuero.de bietet zusätzlich viele Informationen zu den Themen Hilfe im Privatbereich.
Ziel ist es eine Schnittstelle zwischen
Senioren und hilfebedürftigen Personen
und Dienstleistern eine Schnittstelle
zur Verfügung zu stellen.
Gerne können Sie als Interessierte(r) über den gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de Kontakt aufnehmen. E-Mail: service@forum-55plus.de
Sofern Sie als Dienstleister an unserem Projekt beteiligen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail anschreiben (E-Mail: info@privatbuero.de)
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Für hilfebedürftige Menschen, die Ihre Freizeit genießen möchten oder Hilfe bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben benötigen.
Das Angebot richtet sich nicht nur an Senioren, die keine Angehörigen vor Ort haben, sondern auch an Menschen, die wenig Zeit für die Erledigung ihrer privaten Aufgaben haben.
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Die Florida Bank sagt, sie habe Trumps Konten geschlossen.
Eine Bank in Florida gab am Donnerstag bekannt, dass sie das Konto des ehemaligen Präsidenten Trump geschlossen hat und sich einer wachsenden Liste von Unternehmen angeschlossen hat, die nach dem tödlichen Aufstand am 6. Januar die Beziehungen zum ehemaligen Präsidenten abgebrochen haben.
In seinen Finanzberichten hatte Trump angegeben, er habe zwei Geldmarktkonten bei Banks United, berichtet die Washington Post. Die Konten lagen zwischen 5,1 und 25,2 Millionen US-Dollar.
„Wir haben keine Depotbeziehung mehr zu ihm“, sagte Banks United, ohne die Entscheidung zu begründen, die Konten zu schließen.
Eine andere Bank in Florida, die Professional Bank, gab letzte Woche bekannt, dass sie die Beziehungen zu Trump abbrechen werde und keine Geschäfte mehr mit dem ehemaligen Präsidenten oder seinen Organisationen abwickeln werde. Die Signature Bank in New York und die Deutsche Bank haben ebenfalls angekündigt, künftig keine Geschäfte mehr mit Trump zu tätigen. Die Signature Bank nahm insbesondere eine starke Haltung gegenüber Trump und seinen Verbündeten im Kongress ein, forderte ihn zum Rücktritt auf und sagte, sie würde keine Geschäfte mit Gesetzgebern abwickeln, die gegen die Bestätigung der Präsidentschaftswahlen protestiert hatten.
Die Deutsche Bank versucht, Kredite in Höhe von mehr als 300 Millionen US-Dollar aufzulösen, und versucht Berichten zufolge, die Kredite aufgrund der negativen Presse, die ihre Geschäfte mit Trump verursacht haben, an einen anderen Kreditgeber auszulagern. Die Beziehung der Deutschen Bank zur Trump-Organisation wird von der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James zivilrechtlich untersucht.
James untersucht die Behauptungen von Trumps ehemaligem persönlichen Anwalt Michael Cohen, er habe den Wert seines Vermögens und seines Jahresabschlusses erhöht. Obwohl die Untersuchung zivilrechtlich ist, hat James gesagt, dass Strafanzeigen entstehen können, wenn während ihrer Untersuchung irgendetwas entdeckt wird, das auf Kriminalität hindeutet.
Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Cyrus Vance, untersucht außerdem, ob Trump den Wert seines Vermögens falsch dargestellt hat, um größere Steuerabzüge zu erhalten. Vance erweiterte kürzlich seine Ermittlungen um das Anwesen Westchester County der Familie Trump, ein historisches Herrenhaus namens Seven Springs, das vom ehemaligen Verleger der Washington Post, Eugene Meyer, erbaut wurde.
Mal sehen, wohin es Trump noch zieht.
Keine Bank will ihn haben und vielleicht muss er doch noch nach Russland auswandern.
Dann könnte er dort mit Putin und Ex-Vorstand von #Wirecard #Jan #Marsalek noch Skat spielen. Warum Jan Marsalek gerade nach Russland geflohen ist, kann nur einen Grund haben.
Die kriminellen Handlungen wurden wohl unter der Mitwisserschaft vom russischen Geheimdienst geplant und durchgeführt.
Runde 2 Mrd. Euro, die in Bilanzfälschung genannt werden, ist es in meinen Augen durchaus vorstellbar, dass dies ein weiteres Puzzleteil ist, um die Glaubhaftigkeit der deutschen Finanzen zu erschüttern und damit auch die Demokratie. 2 Med Euro Bilanzfälschung reichen zumindest, um einen DAX-Konzern aufzulösen und obendrein auch noch die Bundesregierung lächerlich zu machen.
Putin und Trump sind zu vielem bereit, um die Demokratien in Europa zu zerstören.
Und – ohne jetzt eine Verschwörungstheorie aufzustellen: Es ist durchaus auch gut vorstellbar, dass Putin mit seinem Geheimdienst auch Leute wie Jan Marsalek seit Jahren beschäftigen.
Man sollte die kriminellen Planungen nicht unterschätzen, die ein Putin vor hat. Georgien und Krim sind erst der Anfang.
Wenn jemand stirbt, ist ein Gericht für den Nachlass zuständig. Doch welches Gericht ist das? Die rechtlichen Vorgaben hierzu geben immer wieder Anlass zur Interpretation.
Für Nachlassangelegenheiten sind die Gerichte am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig.
Doch gilt das auch, wenn sich der Erblasser unter Beibehaltung seiner Wohnung in ein Hospiz begeben hat, wo er dann verstorben ist?
Nein, entscheidet das Kammergericht (KG) Berlin (Az.: 1 AR 1020/20).
Aus dem Krankenhaus wird sie in eine «Beatmungs-WG» entlassen.
Ihre Wohnung wird aber nicht aufgelöst. Nach drei Monaten soll entschieden werden, ob die Erblasserin in diese zurückkehren kann.
Dazu kommt es aber nicht, da sie nach erneuten Krankenhausaufenthalten zur Palliativpflege aufgenommen wird, wo sie am nächsten Tag stirbt.
Nach ihrem Tod ist fraglich, welches Gericht für ihre Nachlassangelegenheiten zuständig ist – das Gericht, wo ihre Wohnung lag oder das am Ort des Hospizes gelegene.
Das Urteil:
Die Richter entschieden, dass das Gericht am Ort der Wohnung der Frau zuständig ist. Maßgeblich sei nicht der schlichte Aufenthalt der Person, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.
Damit sei der Ort gemeint, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person und damit ihr Daseinsmittelpunkt liege.
Der vorübergehende Aufenthaltswechsel habe den tatsächlichen Lebensmittelpunkt der Erblasserin, die auch über soziale Beziehungen verfügte, unberührt gelassen. Wird die bisherige Niederlassung – wie hier – nicht aufgehoben, setzt die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts voraus, dass dieser auf einige Dauer hin angelegt ist.
Auch bei Dauerbeatmung über mehrere Monate oder Komapatienten ist der gewöhnliche Aufenthaltsort wohl die Heimatanschrift.
Besonders wichtig ist bei diesen Patienten aus rechtlicher Sicht folgendes:
1. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung
2. Notariell beurkundetes Testament
Die Unterscheidung von den einzelnen Verfügungen und Vollmachten
In einer Patientenverfügung legt der Patient selbst für sich fest, was mit ihm gesundheitlich passiert, wenn er selbst nichts mehr entscheiden kann.
In der Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht legt der Betroffene (Vollmachtgeber) fest, wer und was eine andere Person (Bevollmächtigte) für ihn erledigen darf.
Die Vorsorgevollmacht ist ein gesundheitlicher Unterpunkt in der Generalvollmacht. Hier legt der Vollmachtgeber fest, dass der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf. Insoweit muss die „Patientenverfügung“ unbedingt mit der Vorsorgevollmacht nicht im Widerspruch stehen.
Ebenso wird in der Generalvollmacht festgelegt, dass – wenn die Generalvollmacht nicht gültig sein sollte – die Betreuungsverfügung Gültigkeit hat.
In der Betreuungsverfügung legt der Betroffene seine Wünsche bei der Betreuung fest.
Allerdings: Das Betreuungsgericht entscheidet dann, wer letztendlich als Betreuer eingesetzt wird.
Der Hauptunterschied von Betreuung und Generalvollmacht:
Wer eine Betreuungsvollmacht erhalten hat muss etwa 52 unterschiedliche Gesetze beachten. Darüber hinaus muss der Betreuer jährlich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensveränderungsbilanz beim Betreuungsgericht vorlegen.
Ebenso müssen Belege aufbewahrt werden (ähnlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung).
Dies gilt nicht nur bei der Betreuung durch Fremde, Kinder oder Nichtverheiratete, sondern auch bei Ehepartnern!
Vorsicht bei selbst verfassten Dokumenten!
Wenn eine Generalvollmacht nicht notariell beurkundet ist, gilt diese nicht für:
Grundstücke
Häzser
Eigentumswohnung
Oder Firmen, die notariell beurkundet sind (z.B. UG, GmbH)
Da fast jeder Bürger in deutschland irgendwann auch einen Teil einer Immobilie miteerbt, macht es sind eine General- und Vorsorgevollmacht immer beim Notar beurkunden zu lassen.
Welche Kosten entstehen durch notarielle Generalvollmacht?
Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Aktivvermögen ab.
Hierbei werden alle Vermögenswerte berücksichtigt und Schulden nicht abgezogen.
Hat jemand ein Bankguthaben von 3.000 Euro und ein e-bike von 2.000 Euro, dann beträgt der aktive Vermögenswert 5.000 Euro.
Die Notargebühr beträgt in diesem Beispiel 45 Euro zuzüglich Schreibgebühr und Mehrwertsteuer ca. 100 Euro.
Je höher das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ist, desto höher ist die Gebühr beim Notar.
Wer als Schüler, Azubi, Student oder Berufsanfänger die notarielle Beurkundung vornehmen lässt, bezahlt also gemäß oberem Beispiel rund 100 Euro.
Wer ein Haus geerbt hat oder kauft hat anschließend dann bei der notariellen Beurkundung oft Kosten von 700-800 Euro.
Bei einem Ehepaar entstehen natürlich Kosten für beide Vollmachten.
Insofern ist es sinnvoll die notarielle Beurkundung möglichst frühzeitig vorzunehmen.
Für Selbstständige und Unternehmer sind viele zusätzliche Punkte zu beachten.
Hilfreich ist im Übrigen für jede Person ein eigener Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen.
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
#Eva #Hermann – Das Geschäftsmodell – „Mache Deutschland mies, sein etwas #rechtsextrem und verkaufe teuer #Grundstücke in #Canada und mach gemeinsame Sache mit #Andreas #Popp
uns verkaufe dort Seminare über Verschwörungstheorien.“ Oh je die #Rechtspopulistin, die auch #Verschwörungstheorien verteilt um damit #Grundstücke in #Kanada #überteuert #verkauft.
Inwieweit durch Eva Hermann und Andreas Popp auch Urlaubsangebote im Verschwörungstheorie – Seminaren verkauft werden, ist sicherlich auch vorstellbar!
Geschäfte mit dem Weltuntergang: Der tiefe Fall der Eva Herman
Wir brauchen nicht mehr Öl als Energie, sondern eine andere Form.
Windkraft und Solarenergie sind nachhaltig und belasten nicht die Umwelt.
Erdöl aus Canada oder Alaska zu fördern ist auf Dauer nicht nur teuer, sondern belastet den CO2 Gehalt.
Inzwischen gibt es auch bei der Speicherung von Windenergie interessante Möglichkeiten.
Bei der Windenergie und Sonnenenergie mussten bisher in Spitzenzeiten die Energiegewinnung abgeschaltet werden, da eine Zwischenspeicherung nur teilweise über Pumpspeicherwerke möglich war.
Wenn also zu viel Wind gewesen ist und man weniger Strom benötigte, wurden die Windräder einfach ausgeschalten.
In windstillen Zeiten war keine Windenergie vorhanden, obwohl Energie benötigt wurde.
Dieses Problem wurde durch zwei Erfindungen gelöst.
Hier zwei Beispiele:
Beispiel 1:
Dieses Beispiel ist aus Deutschland.
Hier wird Windenergie in Wasser-Wärmeenergie umgewandelt.
Man kann mit diesem Konzept Häuser beheizen und Wasser erwärmen oder auch
Alleine die in Deutschland nicht genetzte Energie der Windkraftwerke der Spitzenwindzeiten, die momentan noch nicht genutzt werden konnte, wäre somit für 6 Millionen PKW ausreichend zusätzlicher Strom vorhanden.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass wir nicht mehr Öl benötigen, sondern immer weniger.
Für Ölkonzerne, die in einigen Ländern das Öl durch Fracking sogar das Grundwasser langfristig verseuchen, gehen die Gewinnmargen extrem zurück.
Man versucht durch Lobbyeinrichtungen den Umweltschaden zu verharmlosen bzw. auf andere Gegebenheiten zu verschieben.
Schuld sei demnach:
⁃ Vulkanausbrüche
⁃ die Sonnenbestrahlung
⁃ und so weiter….
Interessanterweise ist die Erderwärmung tatsächlich erst nachhaltig wieder seit der Industrialisierung.
Oft wird auch behauptet, es gibt diese Klimaschwankungen schon immer auf der Welt.
Ja, das stimmt, allerdings nur regional.
Beispiel: Kleine Eiszeit. In dieser Zeit war die Temperatur auf der Nordhalbkugel zwar niedriger, allerdings auf der Südhalbkugel höher.
Im Januar 2021 wurde behauptet, dass in Spanien die niedrigste Temperatur herrscht und dies ein Beweis für die Klimaänderung sei.
Auch dies ist Blödsinn, da es sich nicht um einen weltweiten Klimaeffekt, sondern um einen regionalen Wettereffekt handelt.
Wie sich die einzelnen Effekte (Sonneneinstrahlung, Vulkanausbrüche, Industrialisierung) auf das Klima auswirken, wurde aufgrund der Wetteraufzeichnungen untersucht.
Diese weltweiten Wetteraufzeichnungen nach standardisierten Messmethoden gibt es erst seit 1844.
Wie sich diese Effekte ausgewirkt haben, wird wissenschaftlich fundiert im nachfolgenden Film deutlich.
Interessant ist die politische Unterstützung dieser Einrichtungen. So haben sich ausnahmslos die rechtspopulistischen Organisationen darauf eingelassen.
So sind Funktionsträger
⁃ in den USA bei den Republikanern auch bei Cfact engagiert und so zahlte Exxon auch schon Spenden an die Republikaner und CFact
⁃ In Deutschland bei der AfD klare Verknüpfungen zu EIKE nachgewiesen.
Wahrscheinlich versucht die AfD auch durch ihr Engagement bei EIKE über diese Hintertüre Geld locker zu machen oder ihre Funktionsträger zumindest zu finanzieren.
So abwegig ist dieser Gedanke auch nicht, denn die AfD hat hier die Republikaner als Vorbild und auch 1929/1945 entsprechende Beispiele.
So hat die NSDAP vor dem 2. Weltkrieg mit der Großindustrie Thyssen, Krupp, Quant stark zusammengearbeitet und hierüber extrem hohe Spenden erhalten, ohne diese die NSDAP niemals so stark gewachsen wäre. Historische Aufarbeitungen gibt es hierüber mehr als genug.
Für die Spendengeber war durch die Förderung der NSDAP auch eine große Hoffnung mehr Stahl und Fahrteige zu produzieren, denn Kriegsvorbereitungen sorgen für Umsatz und Profit bei bestimmten Unternehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für Parteispenden erschweren heute die Verschleierung von Parteispenden an Parteien.
Insofern wurde auch die Parteispende an die AfD aufgedeckt und mit einem hohen 6-stelligen Betrag bestraft (500.000 Euro).
Allerdings könnten trotzdem einzelne Personen durch sogenannte Nebentätigkeiten in der oder für EIKE zusätzlich finanziert werden.
Wahrscheinlich ist dies auch die Hoffnung der AfD.
Die Offenlegung von Einnahmen aller Abgeordneten aller Parteien – zumindest in einem Ausschuss – wäre durchaus wünschenswert.
Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner
Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.
Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.
Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.
Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.
In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.
Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.
So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).
Der Fall
Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.
Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.
Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.
Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.
Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil
Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.
Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.
Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.
Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für: