Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei.
In diesem Gerichtsverfahren ging es eigentlich darum, inwieweit ein Tarifvertrag den Zuschlag bei Teilzeitkräfte weglassen darf.
Grund hierbei ist, dass meistens die Frau Teilzeitkräfte sind und damit ein echter Nachteil für die überwiegende Anzahl von Frauen besteht. Der Gleichbehandlungsgesetz.
Was gilt hier bei der betrieblichen Altersversorgung?
Auch auf die betriebliche Altersversorgung kann dieses Urteil noch wirken.
Besonders dann, wenn die betriebliche Altersversorgung durch Arbeitgeber Zuschüsse bei Teilzeitkräften geringer ist.
Arbeitet beispielsweise eine Teilzeitkraft 50 % und würde nur den halben Beitragszuschlag zur betrieblichen Altersversorgung erhalten, dann wäre dies unter Umständen ein Nachteil, wenn die Teilzeitkraft beispielsweise regelmäßig länger arbeitet und der Zuschuss nicht angepasst wird.
Vielleicht gibt es bei diesem Urteil in der Urteilsbegründung weitere Informationen.
Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer einen höheren Arbeitgeberfinanzierten Beitragszuschuss erhalten muss, wenn der Beitragszuschuss bei einer längeren Arbeitszeit nicht angehoben wird.
Im extrem würde dies bedeuten, dass die Teilzeitkraft, die beispielsweise um 50 % auf Vollzeit Überstunden macht, nicht eine Beitragsanhebung des Arbeitgebers erhält. Dies wäre sicherlich falsch.
Welche perfide Strategie steckt hinter der Forderung nach mehr Überstunden Steuer- und sozialversicherungsfrei?
Ein Beitrag von Marcel Fratzscher und Kommentar von Werner Hoffmann
Muss in Deutschland mehr gearbeitet werden? Die Forderung zur #Steuerbefreiung von #Überstunden ist aus fast jeglicher ökonomischer Perspektive falsch und kontraproduktiv. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs anders decken könnte
Meine Kolumne bei Zeit Online mit M Beckmannshagen & A Sperling:
Der Vorwurf, die junge Generation #GenZ mangele es an #Leistungsbereitschaft und Arbeitswille, ist auch durch die Fakten widerlegt.
Fakt ist: #Beschäftigung in Deutschland ist heute auf Rekordhoch – niemals in den letzten Jahrzehnten waren mehr Menschen in #Arbeit und wurden gesamt mehr Stunden im Jahr gearbeitet:
Aus ökonomischer Sicht ist gibt es 6 starke Argumente gegen die steuerliche Priviligierung von Überstunden:
1. Eine steuerliche Förderung von Überstunden würde zu kaum mehr geleisteten Arbeitsstunden führen – Beispiel Frankreich, wo Überstunden im Jahr 2007 von der Einkommensteuer befreit wurden:
Der einzige Effekt der Reform war, dass hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen mehr Überstunden deklarierten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Selbst bei geringem bis keinem Effekt auf das Arbeitsangebot entstehen dem Staat erhebliche Kosten durch sogenannte #Mitnahmeeffekte entstehen.
Es ist ein Widerspruch zu Lindners Insistieren zur Einhaltung der #Schuldenbremse – Förderungen von Überstunden würde weitere Kürzungen vor allem bei Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Nachhaltigkeit bedeuten.
Es könnte die Unterschiede zwischen Männern und #Frauen wieder vergrößern und die unausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit weiter zementiert.
Eine Steuerbefreiung von Überstunden würde falsche Anreize innerhalb von Unternehmen setzen. Diese sollten in die #Produktivität ihrer Beschäftigten investieren, anstatt die Arbeitszeit zu erhöhen.
Eine an Vollzeitstunden gekoppelte Steuererleichterung würde Arbeitnehmerinnen in Teilzeit außer Acht lassen, bei denen jedoch das größte Potenzial zur Arbeitszeitausweitung besteht.
Das Erstaunliche an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers ist, dass es viel bessere Alternativen gibt, um dem Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu begegnen, ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und auch für den Staat Geld einzusparen.
Denn das größte ungehobene Arbeitskräftepotenzial ist die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Integration von vielen der heute 3,3 Millionen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt.
Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs decken könnte, wenn die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen reduziert und die Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt besser gefördert würden.
Eine Reform des #Ehegattensplitting könnte nicht nur zügig umgesetzt und schnelle Erfolge herbeiführen, sondern auch dem …..
Das Thema Mehrarbeit durch Überstunden und Steuerbefreiung ist wohl nur die halbe Wahrheit.
Wenn Überstunden steuerfrei gestellt werden sollen, dann wird wohl auch eine Sozialversicherungsfreiheit beinhaltet sein.
Somit würden die geleisteten Überstunden dazu führen, dass die Sozialkassen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen.
Für die Arbeitgeber Reingewinn von rund 22 bis 24 %, denn dadurch würden die Arbeitgeber Beiträge zu der
– Krankenversicherung
– Pflegepflichtversicherung
– Gesetzlichen Rentenversicherung
– Arbeitslosenversicherung
– Berufsgenossenschaft
– Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage
einsparen und den Sozialkassen fehlen. Hinzu kommen dann – je nach Tarifvertrag auch noch verminderte Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung.
Arbeitnehmer müssten dann zwar auch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, hätten aber dann auch daraus dann auch geringere Leistungsansprüche.
Bekannt ist dieser Effekt aus dem Kreis der Gastronomie und Friseure: Trinkgelder werden nicht in der Steuer und Sozialversicherung erfasst. Was zunächst schön aussieht, ist und war jedoch in der Coronaphase katastrophal und ist auch in der Rente schlecht.
Gastronomiekräfte und Friseure hatten die Coronahilfe – Kurzarbeitergeld – nur aus dem verbeitragten Gehalt erhalten. Und auch in der Rentenberechnung bleiben Trinkgelder unberücksichtigt.
Verdient ein Kellner Brutto 2.500 Euro zuzüglich 1.200 Euro Trinkgeld, dann wird die Rente nur aus dem Bruttobeitrag erwirtschaftet.
Dieser Kellner erhält dann in der Rente eine Rente, die nur aus den 2.500 Euro berechnet wird.
Unterstellt man, dass dieser Kellner immer Kellner war und im Verhältnis zu anderen Rentenversicherten verdient hat, dann fällt der Kellner in der Rente in ein Rentenloch. Ggf. Erhält er sogar einen Zuschlag zur Grundrente, der nicht durch seine Beiträge, sondern durch die Allgemeinheit finanziert werden müsste.
Effekt: Die Sozialversicherungs-Beitragsentlastung des Arbeitgebers würde wieder durch die Allgemeinheit finanziert und die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, würden gekürzt.
Dies wären nicht nur Renten, sondern Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.
In der Phase nach Corona und auch in dieser Phase war dies auch ein Grund, warum viele Gastrokräfte durch diese geringere Coronahilfe den Nachteil ihres Jobs (Trinkgeld) bemerkt hatten und heute in anderen Berufen tätig sind,
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Dass es der FDP und der CDU, CSU bei einer Freistellung der Überstunden nicht nur um Steuern geht, sondern auch um Verringerung der Beiträge geht, wird hier verschwiegen.
Zwangsweise würde so klammheimlich auch die Rente erheblich gekürzt und müsste dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden.
Den Gewinn daraus hat letztendlich der Arbeitgeber!
Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern
Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.
Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.
Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“
Das ist schon einmal völlig falsch!
Grund:
Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.
Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.
Konsequenz:
Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.
Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.
Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.
Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.
Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.
Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.
Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.
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Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.
Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.
Berechnungsbeispiel:
Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.
Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.
Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516
Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn: 0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.
Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.
Dies bezahlt dann die Allgemeinheit. Und hier ist der Fehler. Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig.
Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!
Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei 0,7011 x 45 J. X 37,60 €
= 1.186,26 €
Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.
Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.
Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.
Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.
Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.
Ein zu niedriger Mindestlohn führt zu einer niedrigen Rente, die dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden muss
Petition – #Arbeit muss sich #lohnen! Mindestlohn muss so hoch sein, dass nach 45 Jahren eine Rente über der Grundsicherung entsteht!
Warum ist diese Petition wichtig? Gestartet von Werner Hoffmann
Wer 45 Jahre zum Mindestlohn gearbeitet hat, erhält eine Rente unterhalb der Grundsicherung.
Diese Situation ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Arbeit in unserem Land nicht genug wertgeschätzt wird.
Es ist an der Zeit, dass wir die Würde und den Wert von Arbeit anerkennen und sicherstellen, dass jeder Arbeiter einen fairen Lohn erhält.
Wir fordern eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15,77 € pro Stunde. Dies würde nicht nur dazu beitragen, die Lebensqualität von Millionen von Arbeitnehmern zu verbessern, sondern auch sicherstellen, dass sie im Alter eine angemessene Rente erhalten.
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) liegt das Armutsrisiko für Rentnerinnen und Rentner bei einem Stundenlohn unterhalb von 12 Euro bei fast 50%.
MiteinemMindestlohn von 15,77 €könntenwirdiesesRisikoerheblichreduzieren.
Es ist Zeit für Veränderung. Es ist Zeit für Gerechtigkeit. Unterzeichnen Sie diese Petition heute noch und helfen Sie uns dabei zu gewährleisten ,dass jeder Arbeiter einen gerechten Lohn erhält.
Das #Bürgergeld ist ein #Existenzminimum. Nun versuchen bestimmte Parteien (CDU, CSU und FDP) den Warenkorb für das Existenzminimum so umzugestalten, dass das Existenzminimum in Euro kleiner wird. Dies hätte jedoch auch Auswirkungen auf die Aufstockung, die bei einem Mindestlohn auf Antrag gezahlt werden muss.
Das #Lohnabstandsgebot sagt aus, dass der Lohn höher sein muss, als das #Existenzminimum.
Daraus ergibt sich in der Folge, dass der #Mindestlohn zu niedrig ist.
Dies wird schon dadurch deutlich, dass nach 45 Jahren Mindestlohn eine Rente unterhalb des Existenzminimums entsteht.
Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.
Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.
Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516
Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn: 0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.
Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.
Dies bezahlt dann die Allgemeinheit. Und hier ist der Fehler. Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig.
Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!
Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei 0,7011 x 45 J. X 37,60 € = 1.186,26 €
Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.
Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
– zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
– und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten
Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!
Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll. Warum so hoch?
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de
Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:
15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.
Damit ist dann regelmäßig in der
– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und
– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente
notwendig.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?
(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)
Berechnung:
45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente
Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“
Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.
Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.
Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.
Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.
Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.
Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.
Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen
Genau das ist falsch! Warum?
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
Aussagen sind falsch! Warum?
2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer.
Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn
Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:
1. Gastgewerbe: 63 %
2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)
3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %
4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%
Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben
Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.
Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?
Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.
Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun
Die ungleiche Vermögensverteilung und ungleiche Bezahlung
Man kann auch nicht alles Vermögen in einer #Leistungsgesellschaft gleich verteilen.
#ABER:
Eines wäre wichtig.
Der #Mindestlohn von 12 bzw. demnächst 12,41 Euro ist nicht in Ordnung. Nach meinen Berechnungen müsste der Mindestlohn bei mtl. 2.650 Euro sein.
Warum?
Ein #Monatslohn von 2.650 Euro ergibt ein einen Stundenlohn von 15,77 Euro (2.650:21 Tage : 8 Stunden).
Bei einem derzeitigen Mindest-Stundenlohn 12,41 € (ab 1.1.2024, davor 12 Euro) ergibt sich bei Familien oft die Situation, dass beim jetzigen Mindestlohn eine #Aufstockung notwendig.
Diese Aufstockung bezahlt das Jobcenter.
Dadurch wird dann das #Bürgergeld – #verfassungsrechtlich anspruchsberechtigte #Existenzminimum – gezahlt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber zu niedrige Löhne bezahlt, muss dann der #Staat durch eingenommene Steuergelder für diese Differenz aufkommen (zuzüglich der daraus entstehenden Verwaltungskosten).
ABER NICHT NUR DAS! Zusätzlich entstehen für die gesetzliche Rente zu niedrige Rentenansprüche.
Selbst bei 45 Jahren Vollbeschäftigung ergibt sich ein Rentenanspruch von 45 Jahre x 37,60 x ((12,41x8x21 Tg.x12Mon): 43.142)= 981,21 Bruttorente abzüglich GKV, Pflege, also etwa 900 Euro vor Steuern.(*1) .
Aufgrund von dieser niedrigen Rente erfolgt dann die Grundsicherung (inkl. Mietzuschuss).
Bei einem Mindestlohn von 15,77 ergibt sich eine Rente wie folgt: 45 Jahre x 37,60 x (31.800 : 43.142)= 1.247,17 Brutto
(*1) Thema #Grundrente Zwar gibt es in bestimmten Fällen einen Zuschlag auf die Rente. Allerdings sind hierzu mindestens 33 Jahre mit mindestens jährlich 0,3 Entgeltpunkten (bzw. mtl. 0,025 Entgeltpunkte) notwendig. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto.
Eine Reihe der Geringverdiener erfüllen jedoch die Voraussetzungen für die Grundrente nicht und erhalten dann doch die Grundsicherung, denn Jahre unterhalb der Entgeltpunkte werden nicht angerechnet.
Die Folgen der zu niedrigen Lohnzahlungen muss letztendlich die Gesellschaft bezahlen.
Egal, ob es sich im aktiven Arbeitsleben um #Aufstockung, #Wohngeld oder ab der Rente um Grundsicherung , Mietzuschuss oder Wohngeld handelt:
Die Folgen des zu niedrigen Mindestlohnes muss die Gesellschaft tragen
Aus diesem Grund muss der Mindestlohn auf 15,77 Euro je Stunde angehoben werden.
www.Renten-Experte.de
Nur wenn die gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung liegt, ist später der Staat – also jeder Steuerzahler nicht belastet. Ansonsten muss Grundsicherung gezahlt werden und es entstehen auch wieder dafür Verwaltungskosten.
Fast 39.000 Rentner gingen 2022 mit Zuschlag in Rente
Bundesregierung: Etwa die Hälfte der Frauen und Männer, die im Vorjahr erst nach der Regelaltersgrenze in den Ruhestand traten, waren 66 Jahre alt.
Knapp 39.000 Rentnerinnen und Rentner, die 2022 ihre erste Altersrente überwiesen bekamen, erhielten wegen Rentenbeginns erst nach der Regelaltersgrenze einen Rentenzuschlag.
Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Stracke hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegt.
Im Schnitt arbeiteten demnach Frauen und Männer, die trotz Erreichens ihrer persönlichen Altersgrenze – sie liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren – auf die Zahlung einer Rente verzichteten und so ihren Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent steigerten, fast zwei Jahre und zwei Monate (26 Monate) über ihre jeweilige Altersgrenze hinaus.
Etwa die Hälfte der “verspätet” in die Rente gehenden Ruheständler arbeitete den BMAS-Angaben zufolge allerdings nur ein gutes halbes Jahr (im Schnitt rund 7 Monate) über die eigene Altersgrenze hinaus bis zum 66. Lebensjahr.
Knapp 6700 Rentnerinnen und Rentner bezogen mit 67 Jahren (durchschnittlich 20 Monate nach der Altersgrenze) ihre erste Rente, etwa 2600 wurden mit 68 Jahren (und im Schnitt 33 Monaten Verzögerung) Rentnerin oder Rentner.
Immerhin 1100 Rentenbeziehende nahmen ihre erste Altersrente erst mit 70 Jahren und durchschnittlich 58 Zuschlagsmonaten in Anspruch.
Ein Rentenbeginn erst nach der Regelaltersgrenze gilt als einer der Wege, um die finanzielle Belastung der Rentenversicherung durch den Renteneintritt der geburtenstarken 1960er-Jahrgänge zu verringern.
Die jetzt vom BMAS genannten Zahlen sind allerdings deutlich kleiner als die Zahl der Beschäftigten, die – mit oder ohne Abschlag – schon vor der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben ausscheiden wollen.
Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung
Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.
Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.
Ich kann da nur sagen:
Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!
Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.
Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.
Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.
Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst
Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.
Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.
Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.
Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.
Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung
Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!
Beispiel: Rentenservice
Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.
Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.
So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.
Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.
Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar.
Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.
Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.
So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht,
Werner Hoffmann
www.bAV-Experte.de
www.Renten-Experte.de
Werner Hoffmann
Qualifikationen
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
-Vers.kfm. (IHK)
– Fachwirt Marketing (AKAD)
– Generationenberater (IHK)
– Seniorenberater (NWB-Akademie)
– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)
– NLP Practitioner (DVNLP)
– TA Practitioner
Fachautor von:
– bAV-Leitfaden.de
(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)
⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:
– Notfallordner Privat
– Notfallordner für Gesundheitsberufe
– Notfallordner für Handwerker
– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler
FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen
Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.
Gestrickt wird dieses Narrativ meist von Arbeitgebern aus dem Niedriglohnbereich. Speziell die Reinigungsbranche versucht gegen die Höhe des Bürgergeldes Stimmung zu machen.
Damit ist der Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) allerdings in guter Gesellschaft mit vielen Arbeitgebern, die die Folge auf sich zukommen sehen, dass eine stärkere Anpassung des Mindestlohns entsteht.
Tatsächlich wäre die Anpassung des Mindestlohns dringend erforderlich
Gründe:
Wer Mindestlohn bezieht ist oftmals in einem Lohnbereich, der – zumindest bei Familien – die Aufstockung durch das Jobcenter notwendig macht.
Darüber hinaus führt die Zahlung in Höhe des Mindestlohns in der Rente zur Zahlung einer Grundsicherung.
Für die Aufstockung und für die Erhöhung der Rente auf Grundsicherung zahlt letztendlich der Steuerzahler.
Und diese Zahlungen sind die Folge von zu niedrigem Mindestlohn.
Und dies ist auch der Hauptgrund, warum unterschiedliche Gruppen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes Stimmung machen.
Denn wenn das Bürgergeld niedriger wäre, wäre die Aufstockung kleiner und die Niedriglohnbranche aus der Kritik.
Tatsächlich ist die Absenkung des Bürgergeldes überhaupt nicht diskutabel, da das Bürgergeld sich aus dem Existenzminimum berechnet.
Und hier ist eine Absenkung undenkbar.
Wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein?
Die eigentliche Höhe müsste so gewählt werden, dass es sich lohnt zu arbeiten und ab der Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung geleistet wird.
Bevor ich dies hier berechne, zunächst eine Berechnung und Gegenüberstellung von Bürgergeld und Arbeitnehmerlohn bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer
In 2023:
Ein lediger AN mit Mindestlohn -12 Euro – erhält 12 x 8 Std. x 21 Tage = 2.016 € Brutto.
zuzüglich maximal für Wohnung in Stuttgart: 566 Euro
+ Max Heizung 70 Euro
= 1.204 Eurro
Wer ledig ist hat bei Mindestlohn 319,32 Euro mehr.
Alle Zahlen sind ab 2024 gerechnet.
In 2023 wäre das Bürgergeld niedriger und auch der Lohn
12 x 8 x 21 Tage = 2.016
Netto 1.466,73 €.
Bürgergeld 502 € + Wohnung 636 € = 1.138 €
Differenzen 328,73 €
Wer also arbeitet hat
2023: 328 Euro
2024: 319 Euro mehr
Stuttgart hat die höchsten Mietzuschüsse. In anderen Regionen ist der Wohnzuschuss niedriger und der Abstand höher zugunsten eines Arbeitnehmers.
Wie hoch wäre die Rente?
Das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung beträgt 43.142 € pro Jahr.
Bei Mindesteinkommen besteht ein Jahres Einkommen von 24.192,Euro
Damit bekommt ein Arbeitnehmer 0,5607 Entgeltpunkte für ein Jahr.
Nach 45 Jahren ergibt dies eine Bruttorente, die mit 67!Jahren gezahlt wird, wie folgt:
0,5607 x 45 Jahre x 37,60 = 948,70 Euro. nach Abzug von Krankenversicherung beträgt die Nettorente 850 Euro.
Angenommene Miete 700
Warmwasser 11,55
Nachfolgend die Berechnung der Grundsichdrung
Neben der Bruttorente wird in diesem Fall eine Grundsicherung von 664,55 Euro gewährt.
Was bleibt zum Leben?
Nettorente: 850 Euro
Grundsicherung: 664,55 Euro
= 1.514,55
abzüglich Miete und Nebenkosten: 700
abzüglich Wasser: 20 Euro
= für alle anderen Ausgaben 794 Euro.
Man darf jedoch nicht übersehen, dass die Grundsicherung oft niedriger ist. Wesentlichen Einfluss hat die Miete. Und auch die QM-Zahl.
45 qm sind bei einer Person das Maximum. Im Extrem bedeutet dies auch mal Umzug!
Wer nur Mindestlohn verdient, ist auf Grundsicherung angewiesen.
Aufgrund dieser Berechnung wäre ein Mindestlohn von 2.650 Euro pro Monat erforderlich.
Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 € bedeutet einen höheren Mindeststundenlohn.
Berechnung des Mindeststundenlohns:
2.650 € : 21 Arbeitstage : 8 Stunden = 15,77 Euro
Ein weiteres Beispiel – 4-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/
Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie
Extrembeispiel aus dem Netz
Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.
Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).
Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.
Bei 3.806,50 Euro entsteht natürlich zuerst Neid und als Folge Hetze.
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Nachfolgend der Nachweis, warum eine Arbeitnehmerfamilie (mit 8 Personen) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.650 Euro etwa 838 Euro mehr zur Verfügung hat.
Damit wird bewiesen, dass sich Arbeit auch für eine 8-köpfige Familie lohnt!
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Wir haben die Berechnungen analysiert und nachvollzogen.
Und dann einen Vergleich mit einer Arbeitnehmerfamilie mit 6 Kindern durchgeführt.
Anmerkung: Wer dieses Schreiben (Bürgergeld-Familie mit 6 Kindern) verteilt, wollte wohl darstellen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, denn – auf den ersten Blick – sind 3.806,50 Euro viel Geld.
Die Gesamtzahlung beinhaltet allerdings alle Bereiche, also auch die Miete und Heizkosten.
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Wie setzt sich die Zahlung des Bürgergeldes zusammen?
Ohne Miete sind es Mann und Frau 903 Euro Kind 19 Jahre: 402 Euro Kind 10 Jahre: 348 Euro Kind 7 Jahre: 348 Euro Kind 5 Jahre:318 Euro Kind 4 Jahre: 318 Euro Kind 1 Jahr: 318 Euro 2.955€
zuzüglich Zuschuss Kaltmiete und Heizung: 851,50 € (aber ohne beispielsweise Strom, da Strom auch in dem personenbezogenen Pauschalen schon drin steckt).
Daraus ergibt sich die Gesamtzahlung von 3,&06,50 Euro.
Bei Kindern ist das Bürgergeld abhängig vom Alter der Kinder.
Dass solche Beispiele meistens aus dem Rechts-Außen-Politlager verteilt werden (oft von AfD), ist nicht verwunderlich, obwohl Familien mit 6 Kindern wohl die absolute Ausnahme sind.
Aber man möchte Rechts-Außen eben mit hohen Bürgergeldzahlungen hetzen. Warum so mancher Arbeitgeber da auch hetzt, wird unten erklärt.
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Wie hoch wäre das verfügbare Einkommen bei der gleichen Familie, wenn der Mann 2.650 Euro Brutto verdient?
Zunächst vorab zwei wichtige Anmerkungen
1. Wer Bürgergeld bezieht ä, bekommt kein Kindergeld extra. Kindergeld bekommt beispielsweise der Arbeitnehmer.
Diese Arbeitnehmerfamilie erhält mit 6 Kindern 1.500 Euro Kindergeld
Kindergeld in dieser Höhe ist auch durchaus gerechtfertigt. Zum einen trägt die Familie erheblich dazu bei, dass später auch viele Erwerbstätige nachrücken. Darüber hinaus kosten Kinder auch viel Geld. Hilfreich wäre zusätzlich eine entsprechende Bildungspauschale, die nun durch die Kindergrundsicherung endlich eingeführt wird.
2. Auch Wohngeld wird nicht beim Bürgergeld gezahlt. Wohngeld erhalten beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, wenn bestimmte Einkommensverhältnisse unterschritten sind.
Das Wohngeld beträgt in diesem Beispiel 1.013 Euro
Zusammenfassung der NETTOEINKÜNFTE des Arbeitnehmers:
Nettoeinkommen: 2.121,94 Euro
Kindergeld: 1.500 Euro
Wohngeld: 1.023 Euro
Gesamteinkünfte der 8-köpfige Familie: 4.644,94 Euro
Wie viel hat eine 8-köpfige Arbeitnehmerfamilie im Vergleich zur Bürgerfamilie mehr?
Einkünfte Arbeitnehmerfamilie; 4.644,94 €
Einkünfte Bürgerfamilie: 3.806,50 €
Differenz: 838,44 Euro.
Für diese 8-köpfige Familie lohnt es sich auch zu arbeiten, denn beim Brutto von 2.650 hat die Arbeitnehmerfamilie 838,4; Euro mehr zur Verfügung.
ANMERKUNG:
Das Bürgergeld wird Zar zum 1.1,2024 erhöht, allerdings steigt dann auch beispielsweise der Freibetrag oder auch der Mindestlohn bzw. auch ggf das Wohngeld .
MERKE: oft werden Bürgergeld- und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt.
Die Anhebung des Bürgergeld zum 1.1 2024 ist vielen Arbeitgebern ein Dirn im Auge, denn daraus wird sichtbar, dass der Mindestlohn eigentlich ähnlich ansteigen müsste.
Eine Nachbesserung des Mindestlohnes von 22 Euro auf 12,41 € (ab 1.1.2024) ist eigentlich viel zu gering
Ich möchte betonen, dass ich selbst weder die. Linken, noch die AfD wähle oder jemals gewählt habe. Und auch die neue Partei „Wagenknecht“ werde ich nicht wählen.
In den letzten 44 Wahljahren habe ich alle anderen demokratischen Parteien schon gewählt (CDU, SPD, FDP und Die Grünen).
Eine Partei, die immer zu jeder Zeit allem entsprochen hat, was ich mir wünsche, gibt und gab es nie.
Welcher Bruttolohn wäre langfristig sinnvoll.
Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 Euro hätte zur Folge, dass Niedrigverdiener auch nicht mehr ihr Einkommen durch die Jobbörse aufstocken müssten.
Würde ein Arbeitnehmer 2650 € Brutto verdienen. Dann hat er etwa 74% des Durchschnittsverdienstes.
Wer 45 Jahre 74% des Durchschnitts verdient hat erhält dieses Jahr eine Rente von 1.252,08 Euro Brutto.
Die Konsequenz:
Der Staat müsste NICHT mehr den Lohn in der Aktivphase aufstocken und die Rente wäre später auch über der Grundsicherung.
Berechnung des Mindestlohns
Bei einem Bruttolohn von 2.650 Euro berechnet sich der Stundenlohn wie folgt: