Milliarden für nichts? Warum die Wahrheit über abgeregelten Windstrom ganz anders aussieht

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Jens Clausen.

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Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 31. März 2026 über vermeintlich „verschwendeten“ Strom in Niedersachsen. Die Schlagzeile: mehr als eine Milliarde Euro für nichts. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Die Realität ist deutlich differenzierter.

Im Jahr 2025 wurden rund 804 Gigawattstunden Windstrom in Niedersachsen abgeregelt. Das bedeutet: Der Strom durfte wegen Netzengpässen nicht eingespeist werden. Dafür erhalten Betreiber eine Entschädigung.

Die HAZ summiert diese Zahlungen über sieben Jahre auf etwa 1,7 Milliarden Euro. Pro Jahr sind das rund 240 Millionen Euro. Viel Geld, aber entscheidend ist: Wie groß ist der Anteil am Gesamtstrom?

2025 wurden in Niedersachsen etwa 19,8 Terawattstunden Windstrom erzeugt. Die abgeregelten 804 Gigawattstunden entsprechen damit nur rund 4 Prozent. Das heißt umgekehrt: 96 Prozent des Windstroms werden ganz normal genutzt.

Vor diesem Hintergrund wirkt auch die Debatte um das Netzpaket des BMWE fragwürdig. Dort soll der Ausbau schon ab 3 Prozent Abregelung gebremst werden. Niedersachsen liegt also nur knapp darüber, obwohl der ganz überwiegende Teil des Stroms genutzt wird.

Auch wirtschaftlich relativiert sich vieles: Windenergie an Land gehört mit etwa 4,3 bis 6,9 Cent pro Kilowattstunde zu den günstigsten Energieformen. Selbst wenn man die Kosten der Abregelung einrechnet, steigt der Preis nur geringfügig auf rund 5,8 Cent pro Kilowattstunde.

Die Schlussfolgerung ist klar: Absolute Milliardenbeträge klingen dramatisch, sagen für sich allein aber wenig aus. Erst der Vergleich mit der gesamten Stromproduktion zeigt, wie klein der tatsächlich abgeregelte Anteil ist.

Kommentar von Werner Hoffmann: Deutschland nutzt seine Erneuerbaren effizienter als oft behauptet

Bundesweit stammen inzwischen rund 55 bis 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien, vor allem aus Windkraft und Solar. Die Abregelung liegt dabei meist nur zwischen 2 und 5 Prozent. Das zeigt: Der überwiegende Teil wird genutzt. Die eigentliche Herausforderung ist nicht Verschwendung, sondern ein schnellerer Netzausbau und bessere Speicherlösungen.

#Windenergie #Energiewende #Strompreise #Netzausbau #ErneuerbareEnergien

Super-El-Niño im Anmarsch? Warum die nächste Klimakrise längst begonnen haben könnte

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Torsten Schreiber

Während Medien und Politik fast pausenlos auf Kriege, Krisenherde und geopolitische Eskalationen blicken, wächst im Hintergrund eine Gefahr, die wirtschaftlich und gesellschaftlich noch viel verheerender werden kann: ein neues El-Niño-Ereignis. Nach der aktuellen Einschätzung des Climate Prediction Center der US-Wetter- und Klimabehörde NOAA ist für den Zeitraum Juni bis August 2026 die Entstehung eines El Niño wahrscheinlich. Die Behörde beziffert diese Wahrscheinlichkeit derzeit auf 62 Prozent und erwartet, dass das Phänomen anschließend mindestens bis Ende 2026 anhalten könnte.

Genau darin liegt die Brisanz. El Niño ist kein bloßes Randphänomen für Meteorologen, sondern ein globaler Risikotreiber. Wenn sich große Teile des tropischen Pazifiks erwärmen, geraten Wettermuster weltweit durcheinander. In manchen Regionen drohen dann sintflutartige Regenfälle und Überschwemmungen, in anderen schwere Dürren, Ernteausfälle und Wasserknappheit.

Besonders alarmierend ist der wirtschaftliche Maßstab. Analysen zeigen, dass die globalen Einkommensverluste nach starken El-Niño-Ereignissen wie 1997/98 auf mehrere Billionen US-Dollar geschätzt werden. Die Schäden wirken oft noch Jahre nach dem eigentlichen Ereignis weiter und treffen insbesondere ohnehin verwundbare Regionen.

Damit wird klar, warum die Debatte um Klimaresilienz keine ferne Zukunftsfrage ist. Ein starkes El-Niño-Ereignis kann Lieferketten stören, Nahrungsmittel verteuern, Energiepreise erhöhen und bestehende soziale Spannungen verschärfen. In einer Welt, die ohnehin durch geopolitische Konflikte belastet ist, wirken solche Klimaextreme wie ein Brandbeschleuniger.

Umso problematischer ist es, wenn gleichzeitig politische Signale der Abschwächung bei der Energiewende gesendet werden. Pläne zur Einschränkung der Förderung für kleine Solaranlagen stehen im Raum. Doch gerade jetzt wären Investitionen in resiliente Infrastruktur, Speichertechnologien und erneuerbare Energien entscheidend.

Denn die Risiken sind klar:

  • Dürren in wichtigen Agrarregionen,
  • Überschwemmungen in anderen Teilen der Welt,
  • Störungen globaler Lieferketten,
  • Preisschocks bei Nahrungsmitteln und Energie.

El Niño ist kein entferntes Naturphänomen. Es ist ein globaler Stressfaktor für Wirtschaft, Gesellschaft und politische Stabilität.

Resümee:
Während viele auf die nächste geopolitische Eskalation schauen, könnte sich im Pazifik bereits die nächste große Krise aufbauen. Noch ist offen, wie stark das Ereignis wird. Doch eines ist sicher: Wer jetzt beim Klimaschutz und bei der Resilienz spart, zahlt später einen deutlich höheren Preis.

#Klimawandel #ElNino #ErneuerbareEnergien #Wirtschaft #Klimarisiken

Erwerbsminderungsrente vor Gericht: Warum viele Anträge scheitern – und was wirklich geprüft wird!

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, hofft auf finanzielle Sicherheit. Doch viele Anträge werden abgelehnt – und selbst vor Gericht haben Betroffene oft keinen Erfolg. Der Grund: Die rechtlichen Maßstäbe sind strenger, als viele denken.

Nicht der Beruf zählt – sondern der Arbeitsmarkt

Gerichte prüfen nicht, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann. Entscheidend ist, ob überhaupt noch eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Wer also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch leichte Tätigkeiten schafft, gilt oft nicht als voll erwerbsgemindert.

Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann – unabhängig von Ausbildung oder Einkommen.

Medizinische Gutachten sind der Schlüssel

Im Mittelpunkt steht fast immer ein medizinisches Gutachten. Dieses bewertet die Leistungsfähigkeit. Subjektive Beschwerden reichen nicht aus – entscheidend sind objektive Befunde.

Gerichte folgen diesen Gutachten häufig, wenn sie schlüssig sind.

Häufige Irrtümer

  • Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente,
  • Eine lange Krankheitsgeschichte reicht nicht aus,
  • Mehrere Diagnosen bedeuten nicht zwingend eine geringe Leistungsfähigkeit.

Rechtsprechung aus Baden-Württemberg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mehrfach klargestellt, dass nicht der bisherige Beruf entscheidend ist.

Ein Beispiel (Az. L 10 R 3954/19): Ein Kläger konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Rente wurde dennoch abgelehnt, weil laut Gutachten noch leichte Tätigkeiten über sechs Stunden täglich möglich waren.

Warum viele Verfahren scheitern

  • fehlende medizinische Unterlagen,
  • unklare Befunde,
  • falsche Selbsteinschätzung.

Gerichte entscheiden nach Gutachten – nicht nach persönlichem Empfinden.

Der entscheidende Punkt: Vorbereitung vor Antrag

Vor dem Rentenantrag kann der Versicherungsverlauf noch aktiv gestaltet werden. Danach ist vieles kaum noch korrigierbar.

Gemeinde-Versicherungsämter und Rentenversicherungsträger nehmen Anträge auf – eine strategische Prüfung erfolgt dort nicht.

Deshalb sollte dringend beachtet werden, dass vor der Antragstellung eine Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) erfolgt.

Resümee

Die Erwerbsminderungsrente folgt klaren gesetzlichen Regeln. Entscheidend sind medizinische Nachweise, die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die richtige Vorbereitung. Wer das nicht beachtet, riskiert eine Ablehnung – selbst bei schwerer Erkrankung.

#Erwerbsminderungsrente #LSGStuttgart #Rentenrecht #Sozialgericht #Rentenberatung

122 Euro mehr Rente im Monat? Mit diesen Gesetzen kann eine rückwirkende Schwerbehinderung bares Geld bringen!

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann.
Unabhängiger Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

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Viele Rentner unterschätzen das Potenzial einer anerkannten Schwerbehinderung. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 entstehen nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch direkte Verbesserungen bei der gesetzlichen Rente.

Die gesetzlichen Grundlagen sind klar

Zentral ist § 236a SGB VI. Dieser regelt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Versicherte können dadurch:

  • früher in Rente gehen,
  • geringere oder keine Abschläge haben,
  • insgesamt eine höhere Rente erhalten.

Ergänzend ist § 77 SGB VI entscheidend: Hier sind die Rentenabschläge geregelt. Wird später festgestellt, dass die Schwerbehinderung bereits früher vorlag, können Abschläge reduziert oder ganz gestrichen werden.

Hinzu kommt § 44 SGB X: Dieser ermöglicht die rückwirkende Korrektur von Rentenbescheiden. Wurde die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt, kann die Rente neu berechnet werden – auch rückwirkend.

Rückwirkende Anerkennung bringt oft über 100 Euro monatlich

Wird die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt, führt das häufig zu:

  • Anpassung des Rentenbeginns,
  • Wegfall von Abschlägen,
  • kompletter Neuberechnung der Rente,
  • Nachzahlungen für mehrere Jahre.

So entstehen schnell 122 Euro monatlich mehr oder deutlich höhere Beträge.

Rechtsprechung stärkt Betroffene

Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Bescheids, sondern wann die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich vorlagen.

Auch wurde bestätigt, dass Bescheide nach § 44 SGB X korrigiert werden können, wenn sie fehlerhaft waren.

Der größte Fehler: Keine vorherige Prüfung

Viele stellen einfach einen Rentenantrag – ohne Strategie.

Dabei gilt: Vor Rentenantragstellung besteht der größte Gestaltungsspielraum.

Und noch wichtiger: Gemeinde-Versicherungsämter und Mitarbeiter der Rentenversicherung prüfen solche Optimierungen nicht. Sie nehmen Anträge auf – aber entwickeln keine individuellen Strategien zur Rentensteigerung.

Deshalb ist es entscheidend, vor dem Rentenantrag eine unabhängige rentenrechtliche Prüfung durchführen zu lassen. Nur so lassen sich Chancen wie die rückwirkende Schwerbehinderung optimal nutzen.

Resümee

Die Kombination aus § 236a SGB VI, § 77 SGB VI und § 44 SGB X kann zu deutlich mehr Rente führen. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zeigt: Rückwirkende Schwerbehinderung bedeutet oft bares Geld.

Wer das nicht prüft, verschenkt schnell mehrere hundert Euro im Monat.

#Rente #Schwerbehinderung #Sozialrecht #Rentenberatung #SGBVI

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