Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), oft „Betriebsrente“ genannt, ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder durch Entgeltumwandlung (Teile des Bruttogehalts) aufgebaute Zusatzrente. Sie dient der Absicherung im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch, Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in eine bAV einzuzahlen
Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner
Viele interessante Medien beschäftigen sich mit den Themen
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Testament
Erbrecht
Pflege- und Todesfall
und andere rechtliche Themen.
Und ein angepasstes Video, das genau auf einen passt hat es bisher noch nicht gegeben. So sind die Situationen auch zu unterschiedlich, dass man alle Themen angemessen für alle Zielgruppen berücksichtigen kann.
Und so ist es für den Nutzer oft dann auch zeitaufwendig, die Punkte herauszufiltern, die für ihn speziell notwendig sind.
Das InterAktive BeratungsVideo ist hier eine erhebliche Hilfe.
Was ist ein InterAktives Beratungsvideo und wie funktioniert es?
Das wird im nächsten Video erläutert.
Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.
Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.
Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.
Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.
Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.
Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.
Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM
Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.
Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe
„Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
„Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)
zuzüglich Verpackung und Versand.
Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.
Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.
Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.
Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:
betriebliche Altersversorgung
gesetzliche Rentenversicherung, z. B. – Erwerbsminderungsrente – Altersrente – Hinterbliebenenrente – Reha
Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.: Was ist wann zu beachten
Generationenberatung
Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.
Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.
Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.
Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten. Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.
Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.
Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.
Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.
Arbeitgeberhaftung mangelhaft
Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).
Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.
Arbeitgeber haftet: wenn er kann
Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.
So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.
Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.
Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.
Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.
Die Lage ist ernst:
Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.
Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm
Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.
Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:
Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.
Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.
Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen
die Beiträge anheben
und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.
Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.
Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.
So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.
Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:
Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.
Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.
Schutzschirm soll verpflichtend werden
Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen: und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.
Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.
Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.
Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind: also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.
Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.
Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.
„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.
Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.
Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.
Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.
Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.
Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille
Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.
Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.
Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.
Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.
Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.
Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.
Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.
Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).
Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.
Die Beratung durch einen Rentenberater oder Anwalt kann sich trotz der Beratungskosten durchaus lohnen. Grund: Sollte die Rente hierdurch um nur 20 Euro erhöhen, sind das innerhalb eines Jahres 240 Euro höhere Rente.
Ab Juli gibt es eine Rentenerhöhung. Der Änderungszahlungszeitpunkt ist unterschiedlich.
Wer vor oder im März 2004 erstmals Rente erhalten hat, bekommt die erhöhte Rente erstmals Ende Juni 2020.
Wer nach März 2004 erstmals Rente bezogen hat, bekommt die Rentenanpassung erstmals mit der Rente Ende Juli 2020 überwiesen.
Grundlage der Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung in Deutschland
Die Rentenanpassung zum Juli 2020 ist bereits seit einiger Zeit bekannt.
Im April 2020 wurde sie vom Bundeskabinett beschlossen, auch der Bundesrat hat anschließend zugestimmt. Grundlage für die Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung.
In den alten Bundesländern werden die Renten zum Juli 2020 um 3,45 Prozent erhöht, in den neuen Bundesländern erhalten Rentner 4,20 Prozent mehr Geld.
Rentenwert steigt auf 34,19 (Ost: 33,23)
Das bedeutet, dass sich der Rentenwert* von 33,05 Euro (alte Bundesländer) auf 34,19 Euro erhöht.
In den neuen Bundesländern steigt er von 31,89 Euro auf 33,23 Euro an.
Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt damit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 97,2 Prozent des Westwerts.
Wichtig bei Pflege von Angehörigen: Rente könnte noch stärker steigen
Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.
Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.
Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.
Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).
Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.
Höhere Rente sorgt dafür, dass manche Rentner plötzlich steuerpflichtig werden
Eine höhere Rente ist für viele Rentner sicherlich ein Grund zur Freude – doch eines darf man dabei nicht vergessen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website betont: „Künftige Rentenanpassungen erhöhen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.“
Wie stark die Renten dann steigen würden, hänge von der Entwicklung der Bruttolöhne im Jahr 2020 ab. „Im Moment können wir nicht seriös vorhersagen, wie die Entwicklung läuft“, so Roßbach.
Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.
Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.
Beispiel: Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.
Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.
Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.
Und wer im ServicebereichTrinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichenRentenversicherung!
Beispiel: Fixer Verdienst: 1.700 Euro
Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)
Gesamtbrutto: 2.206 Euro
Kurzarbeitergeld:
1.020 Euro (60% aus 1.700)
bzw. 1.139 Euro
Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro
——- Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.
Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:
Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch. In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.
Beispiele:
laufenden Kosten:
Stromrechnung
Handyrechnung
Telefonkosten – Internet
Fernsehkosten (sky & Co.)
Heizung-Gas
Miete
Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)
*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:
Welche Versicherung ist wichtig?
Welche Versicherung ist nicht wichtig?
Wie wird mit welcher Förderung angespart?
2. Einmalige Kosten:
Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
#Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)
Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.
Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).
Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.
Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:
Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.
Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.
Corona #Beiträge zur #Handwerkerrentenversicherung aussetzen in #Gesetzliche #Rentenversicherung
Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung #versicherungspflichtig sind, können ihre Beitragszahlung bis Ende Oktober 2020 aussetzen, wenn sie durch die #Corona-#Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Handwerker und andere #Selbstständige, die in der gesetzlichen #Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, also in der Regel über die #Handwerkerrentenversicherung, und durch die Corona Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen.
www.Renten-Experte.de
Ein formloser Antrag genügt. Darauf weist die #Deutsche #Rentenversicherung hin. Das gelte auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung auf Raten gezahlt werden.
Betroffene könnten sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie an ihren Rentenversicherungsträger wenden und formlos eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.
WICHTIGER HINWEIS —>
Selbstständige sollten über einen speziellen #Notfallordner
für den Fall der #Geschäftsunfähigkeit und dem #Todesfall alle wichtigen Unterlagen, Kontaktdaten und Notfallpläne und Vorsorgeunterlagen, z.B.
#Generalvollmacht
#Vorsorgevollmacht
#Betreuungsverfügung
#Unternehmervollmacht speziell für Ihren Branchenbetrieb
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
etc geordnet haben.
Wichtig ist hierbei, dass die Angaben, Dokumente und Checklisten nicht im PC sind, sondern auch auf Papier in einem Ordner, so dass Angehörige sich gut zurecht finden.
Den #Notfallordner-#Vorsorgeordner gibt es in über 90 Variationen. Grund: Ein Notfallordner muss spezielle Regelungen enthalten. So unterscheidet sich ein Notfallordner beispielsweise bei:
Die Wirtschaft ächzt unter den Folgen des Shutdown.
Und so mancher Unternehmer oder Selbstständige hält die Schließungen nicht mehr lange durch.
Auch für viele Arbeitnehmer ist ein Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 % existenzbedrohend.
Allerdings wird hierbei für jeden auch sichtbar, was passiert, wenn man zu wenig Rücklagen gebildet hat oder sich nicht absichert.
So sollte jeder Arbeitnehmer immer mindestens 2-4 Nettomonatsgehälter auf der hohen Kante haben.
Wenn dann einmal Kleinigkeiten kaputt gehen – PKW, Spülmaschine und Waschmaschine gleichzeitig – dann ist eine Reserve vorhanden.
Leider gibt es auch Menschen, die dieses Mindestvermögen nicht haben.
Insofern sollte der Konsum hier einmal von jedem kritisch selbst überprüft werden.
Bedenken sollte jeder aber auch noch folgendes:
Bei Kurzarbeit gibt es einen Rettungsschirm von 60 bzw. 67 %. Und Kurzarbeit geht oft kein ganzes Jahr, sondern oft nur 2-4 Monate.
Wer aber in Rente geht, erhält lebenslang von der gesetzlichen Rentenversicherung maximal derzeit 48%! Und dies dann, wenn er/sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Und davon geht dann noch
– der Krankenversicherungsbeitrag
– Beitrag f. Pflegezusatzversicherung
– ggf. Steuern, Kirchensteuer
weg.
Und 48 % Rente von 67% Kurzarbeitergeld sind nochmals knapp 30% weniger (100-(48×100/67)).
Inwieweit die gesetzliche Rente von 48% langfristig gehalten werden kann, steht heute nicht für die kommenden 30 Jahre fest. Viele Fachleute rechnen auf ein weiteres Absinken auf 40-43%.
Such die Rentenanpassungen von Bestandsrentnern wird wohl dieses Jahr zum 1.7. letztmalig in dieser Höhe ausfallen. Grund: Rentenanpassungen sind auch von der Lohnentwicklung abhängig.(§68 SGB VI).
Für einen ausreichenden Schutz muss nicht nur an die Altersversorgung über
– die betriebliche
– und private
Altersversorgung gedacht werden, sondern auch an
– Absicherung Krankheitsfall
– Berufsunfähigkeitsschutz
– Hinterbliebenenversorgung
Und auch die rechtliche Vorsorge darf nicht außer Acht gelassen werden.
Ein verantwortungsbewusster Selbstständiger oder Unternehmer hat seine Unterlagen geordnet und auch einen Angehörigen oder eine vertraute Person über die Existenz eines Notfallordners informiert.
sollten möglichst gesamt geregelt sein und in dem Notfallordner – Vorsorgeordner alle Unterlagen (mind. in Kopie) dort abgelegt sein.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Unterlagen, die ebenfalls dort abgelegt werden sollten. Im Notfallordner ist auch ausreichend Platz, z. B. das Stammbuch, Impfbuch etc. in einer Klarsichtfolie abzulegen.
Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Grund: Je nach Beruf und Altersklasse, Familienstand gibt es unterschiedliche Punkte, die beachtet werden müssen. Bei Selbstständigen, Unternehmern, Handwerkern, freien Berufen – z. B. Ärzte, Apotheker, Zahnärzte – sind die notwendigen Vorsorgetipps unterschiedlich, die im Notfallordner vorhanden sind.
Das Thema Coronavirus hat unsere Gesellschaft lange Zeit vereint. Inzwischen melden sich die Zweifler, Verschwörungstheoretiker, Populisten, Linksradikale und Rechtsradikalen zurück.
Aber auch Personen wie z. B. Jürgen Höller, Dirk Müller, Markus Krall versuchen aus Eigennutz alles zu dramatisieren.
Und die Populisten, wie z. B. die AFD setzen auf eine „Multi-Markenstrategie“. So gibt es Organisationen, die entweder direkt oder indirekt zur AFD gehören und dann in die gleiche Richtung zu Negieren. Beispiel: Die AFD und „Widerstand 2020“ haben seltsamerweise die gleiche Anschrift in Hannover. Und noch seltsamer ist, dass Widerstand 2020 der anscheinende Sinsheimer HNO-Arzt Bodo Schiffmann eine tragende Rolle spielt (Quelle: https://www.volksverpetzer.de/analyse/widerstand2020/ ). Nach der Aufdeckung dieser Merkwürdigkeiten ist die Internetseite von Widerstand2020 Punkt de nicht mehr erreichbar. Im Archiv von google konnten wir noch die Satzung downloaden.
Bei Jürgen Höller wollen wir einmal keine politische Interessen unterstellen. Allerdings hat Jürgen Höller ein erhebliches Interesse daran, dass er wieder seine „Motivator-Auftritte“ machen kann. Letztendlich geht es um seine Kohle.
Seine Videos im Netz sind extrem einseitig und nehmen auch keine Rücksicht, vor den Menschen. Hauptsache es wird alles schnell wieder geöffnet und der Rubel rollt.
Und deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass Jürgen Höller das Modell Schweden lobt. Wir möchten hier nicht auf dem Motivator Höller hier herumhacken. Allerdings sachlich hierzu einmal Stellung nehmen, warum das Modell Schweden sehr gefährlich ist, muss schon stattfinden.
Denn letztendlich behauptet Herr Jürgen Höller in seinem Video, dass es keine Zahlen über Verstorbene bei der Johns Hopkins University JHU geben soll. Allein diese Aussage macht deutlich, dass Jürgen Höller nur laienhaft recherchiert und nur die Dinge darstellen will, die zu seiner These passt.
Coronavirus – Warum der schwedische Weg extrem gefährlich ist
Ein Vergleich von Deutschland mit Schweden bei der Pandemie ist natürlich sehr schwierig, da Schweden auch regional in einer anderen Wetterzone liegt. Aus diesem Grund machen wir hier zunächst den Vergleich von Deutschland und Schweden und anschließend noch einen weiteren Vergleich ,it einem Nachbarland von Schweden.
Deutschland
Schweden
Einwohner
83,02 Millionen
10,23 Millionen
Einw. je km²
232
25
Anzahl Städte
über 500.000 Einw.
14
2 Städte
100.000-499.000 Einw.
66
7 Städte
46.500 – 99.999 Einw.
190
14 Städte
Deutschland hat im Vergleich zu Schweden einen sehr hohen Anteil an Großstädten. Dies wird nicht nur an der Anzahl von Großstädten, sondern auch an der Anzahl an Einwohnern je km² deutlich.
Dänemark
Schweden
Einwohner
5,806 Millionen
10,23 Millionen
Einw. je km²
130
25
Anzahl Städte
über 500.000 Einw.
1
2
100.000-499.000
6
7
46.500 – 99.999
38
14
Auch Dänemark ist dichter besiedelt als Schweden. Insofern müsste auch in Dänemark die Infizierung und die Anzahl an Toten wesentlich höher sein.
Schweden geht den Weg der unvernünftigen Vernunft
Schaut man sich die Anzahl der Infizierten und Toten in Abhängigkeit zu der Einwohnerzahl an, dann ergibt sich folgende Situation:
Deutschland
Schweden
Einwohner
83,02 Millionen
10,23 Millionen
Gesamt bestätigt ca.
165.000
22.317
Genesene ca.
124.000
1.543
Verstorben
6.812
2.679
Noch nicht genesen und noch nicht verstorben ca.
41.000
18.095
Genesen oder verstorben somit ca.
130.812
4.222
Gestorben in Prozent der bisher Genesenen und Verstorbenen
5,2 %
63,45 %
Todesrate gemessen zu allen Infizierten
4,12 %
18,92 %
Aussage der Tabellenwerte (3.5.2020): In Deutschland sind von insgesamt 165.000 Infizierten bereits 124.000 Menschen genesen und 6.812 Menschen verstorben. Noch nicht genesen sind somit 41.000 Menschen. Die Anzahl der Genesenen und Verstorbenen beträgt somit 130.812 Menschen. Bezieht man die Verstorbenen auf die 130.812 Personen (die eine Infektion schon hinter sich haben), dann ergibt dies 5,2 %. Bezieht man die Todesrate auf alle Gesamtinfizierten, die also auch noch in Behandlung sind, dann ist die Todesrate bei 4,12 %. Schweden hat in beiden Fällen weitaus höhere prozentuale Angaben.
Vergleich zwischen Dänemark und Schweden
Dänemark
Schweden
Einwohner
5,806 Mio.
10,23 Mio.
Gesamt bestätigt
9.563
22.317
Genesene
6.987
1.543
Verstorbene
484
2.679
Noch nicht genesen und noch nicht verstorben
2.092
18.095
Genesen oder verstorben somit
7.471
4.222
Gestorben in Prozent (der bisher Genesenen u. Verstorbenen)
6,48 %
63,45 %
Todesrate gem. an allen Infizierten
5,06 %
18.92 %
Auch hier wird deutlich, dass Schweden durch den „Weg der Vernunft“ einen völlig unvernünftigen Weg gegangen ist. Man hatte angenommen, dass in Schweden die Menschen so vernünftig sind, dass alle menschen sich an Abstand und hygienische Vorschriften automatisch halten. Die Todesraten sprechen eine andere Sprache
Gibt es wirklich eine Immunisierung bei einer Herdeninfizierung?
Diese Frage kann derzeit noch kein Wissenschaftler wirklich einwandfrei beantworten. Im Gegenteil: Es gibt bereits Menschen, die als geheilt geführt wurden und dann sich wieder neu infiziert hatten.
Aber auch bei Erwachsenen wurden nach einer Infizierung, die als geheilt gegolten hatte, anschließend Erkrankungen bei Herz, Lunge, Darm schon bekannt.
Inwieweit diese Folgeerkrankungen mit Covid-19 in Verbindung stehen, kann erst im Laufe der kommenden zwei Jahre analysiert werden.
Coronavirus bald vorbei? – Eher aller Wahrscheinlichkeit nicht!
Nimmt man das Land Schweden, das (noch) auf eine Herden-Immunisierung setzt, dann sind von 10.230.000 Menschen gerade einmal 22.317 Menschen infiziert oder infiziert gewesen. Würde man selbst eine Dunkelziffer von dem 10-fachen unterstellen, dann wären 223.170 schon infiziert (gewesen).
Bei einer Herdenimmunisierung von 60 % müssten mindestens 6.138.000 Menschen sich am Virus infiziert haben. Bei einem 10fachen Infizierungswert – also einer 10 fachen Dunkelziffer – wären dann bisher erst 3,64 % infiziert gewesen! Es müssten sich dann also in Schweden noch 9,914 Mio. Menschen infizieren, um eine Herdeninfizierung von 60 % der Bevölkerung zu erreichen; es fehlen somit 96,36 %!!
Die Herdenimmunisierung ist somit eine Wunschvorstellung, die nicht erreicht wird. Ziel muss es sein, ein Medikament oder einen Impfstoff zu gewinnen, der den Virus ausrottet.
An über 150 Orten wird weltweit an einem Medikament bzw. Impfstoff geforscht. Aus jetziger Sicht kann die Entwicklung eines Medikaments bzw. eines Impfstoffes noch bis zu 18 Monate dauern.
Bevor ein Medikament angewendet werden kann, muss es entwickelt und dann in mehreren Forschungsstudien angewendet werden (Tiere, danach Menschen). Erst dann kann ein Medikament eine Zulassung bekommen.
Eines der ersten Medikamente, das jetzt eine Sonderzulassung bekommen hat, ist Remdesivir.
Nach einer positiv verlaufenen klinischen Studie lassen die USA das Medikament Remdesivir ausnahmsweise für den Einsatz bei Covid-19-Patienten zu. Das ursprünglich für den Einsatz gegen Ebola entwickelte Mittel kann möglicherweise die Genesungszeit verkürzen.
Bei der Anwendung von Remdesivir bei Ebola waren keine messbaren Erfolge vorhanden. Remdesivir soll zwar die Behandlungszeit von 15 auf 12 Tage in einer ersten Studie verkürzt haben, allerdings nicht bei schwerstinfizierten Covid-Patienten.
Insofern ist die Euphorie bei vielen Wissenschaftlern noch sehr gebremst.
Zurück zu Jürgen Höller:
Herr Höller ist der Auffassung in Schweden würde alles optimal funktionieren und der schwedische Weg ist ein sehr guter Weg. Bei der Betrachtung der Zahlen und der Entwicklung in Schweden muss man dies bezweifeln. Geht Schweden weiter diesen Weg, werden am Ende etwa zwischen 600.000 und 2,2 Mio. Menschen versterben. Dies ist davon abhängig, wie die Forschung den Erreger Sars-Cov-2 ausrotten kann und ob wirklich eine dauerhafte Immunisierung möglich ist.
Ein gefährlicher Weg, den Schweden hier geht, der auch von vielen schwedischen Wissenschaftlern kritisiert wird.
Noch irrationaler sind die Menschen, die eine Abschaffung von Shutdown fordern. Die völlige Öffnung von allen Geschäften, Bars, Zulassung von Veranstaltungen usw. würde auch über Deutschland ein Chaos bringen.
Innerhalb von 14 Tagen würden unsere deutschen Erfolge zerstört werden. Gewinnen würden nur die Personen und Institutionen, die am Chaos Geld verdienen. Hierzu zählen:
Hedgefondsmanager, die an Kursabsturz verdienen
Anarchisten
Populisten
Links- und Rechtsradikale
und sehr kurzfristig denkende Unternehmer, denen Deutschland egal ist und nur profitorientiert sind.
Es ist natürlich klar, dass wir den Shutdown nicht vollständig über Monate oder gar Jahre durchgeführen können.
Aber es muss bei jeder weiteren Zurücknahme von Shutdown-Maßnahmen nach 14 Tagen geprüft werden, ob die Reproduktionszahl ansteigt. Sollte diese Reproduktionszahl 1,0 überschreiten, müsste der Shutdown erweitert werden.
Ergänzung: Die Reproduktionszahl in Deutschland ist bei etwa 0,76. In Schweden soll die Reproduktionszahl bei 1,0 liegen. Sollten diese Zahlen stimmen und sich nachhaltig bewahrheiten, dann wäre dies natürlich schön.
Allerdings muss man bei der Reproduktionszahl auch die Anzahl der Tests, die durchgeführt werden sehen. Ebenso können die Reproduktionszahlen auch dadurch beeinflusst werden, wenn beispielsweise Tests nur in einer ländlichen Gegend durchgeführt werden würden. Dadurch könnte die Reproduktionszahl künstlich auf einen nierdrigeren Wert kurzfristig manipuliert werden.
Nachfolgend einige interessante Links zusammengefasst
6. Bezüglich einer großen Öffnung von Schulen, Geschäften etc. wurden hier Voraussetzungen, die unbedingt vorhanden sein müssen, erwähnt: „Coronavirus – Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit“ Link: –>
Warum es Menschen gibt, die den Coronavirus für ihre Machtspiele zum Hetzen missbrauchen.
Das nachfolgende Interview beschreibt sehr deutlich, wie der Stand der Forschung ist und warum ein Impfstoff so wichtig ist.
Es wird auch deutlich, dass Bill Gates keinen Cent an einem Impfstoff verdient, da er sein Vermögen an eine Stiftung gespendet hat. Sofern jemals ein Überschuss entsteht, wird dieser in der Stiftung verbleiben und wieder in weitere Forschungsprojekte investiert.
Wer dies anzweifelt, kann dies im Übrigen in der Stiftungssatzung nachlesen.
Dieser Text stammt aus der Zeitungskooperation Leading European Newspaper Alliance (LENA). Ihr gehören neben WELT die italienische Zeitung „La Repubblica“, „El País“ aus Spanien, „Le Figaro“ aus Frankreich, „Gazeta Wyborcza“ aus Polen, „Le Soir“ aus Belgien sowie aus der Schweiz „La Tribune de Genève“ und „Tages-Anzeiger“ an
„Kaum jemand überblickt die globalen Auswirkungen von Covid-19 so genau wie Bill Gates. Mit seiner Stiftung koordiniert er die Suche nach einem Impfstoff. Was Tracking-Apps angeht, ist der Microsoft-Gründer skeptisch.
WELT: Herr Gates, Sie sind seit Beginn dieser Pandemie, die Sie mit einer frappierenden Genauigkeit vorhergesagt haben, buchstäblich mit der ganzen Welt in Kontakt, um eine globale Antwort auf Covid-19 zu finden. Vergangenen Samstag wurde auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Ihrer Stiftung und mehrerer Staaten eine Aufforderung zum Handeln herausgegeben. Was erwarten Sie sich davon?
Bill Gates: Es stimmt, dass ich 2015 bei einer Konferenz die Pandemie vorausgesagt und dann in der „New England Review of Medicine“ auch bis ins Detail beschrieben habe, was man tun müsse, um sich darauf vorzubereiten. Dabei ging es darum, für den Ernstfall bereit zu sein, indem wir mehr schnelle Testmöglichkeiten schaffen und die Industrie mit einbeziehen, damit sie in der Lage ist, sehr schnell Medikamente und dann auch Impfstoffe zu produzieren.
Leider wurde nur sehr wenig getan. Zwei Stiftungen, der Wellcome Trust und die Gates-Stiftung, sowie eine Reihe von Staaten haben dem internationalen Anti-Epidemie-Bündnis CEPI eine bescheidene Summe zur Verfügung gestellt, mit der dann Impfstoffe erforscht wurden, die wir für sehr vielversprechend halten, nicht nur zur Bekämpfung dieser Pandemie, sondern auch zur Heilung anderer Krankheiten. Aber es bleibt noch viel zu tun.
WELT: Was genau?
Gates: Wir erleben jetzt eine Krise, die die ganze Welt betrifft, die unendlich viel Leid und wirtschaftliche Schäden verursacht. Die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung steuert einen Teil des Fachwissens bei, das hilft, Impfstoff-Plattformen zu verstehen und sich mit dem privaten Sektor auszutauschen. Dabei geht es um die Unterscheidung Hunderter Impfstoffe – jene, an denen schon gearbeitet wird, und jene, die dann im großen Umfang entwickelt werden können.
An Impfstoffen wird fast nur von privaten Firmen geforscht, und da wir als Stiftung hier neutral sind, gleichzeitig aber mit allen Experten in Verbindung stehen – ich selbst bin mit den meisten Konzernchefs in Kontakt –, bitten wir sie, ihre Produktionskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Ich habe sie außerdem darum gebeten, sich zu überlegen, wie man sieben Milliarden Dosen eines Impfstoffs produzieren kann, oder sogar 14 Milliarden.“
Es gibt keinen Grund, Bill Gates zu unterstellen, dass er am Impfstoff Geld verdient. Bill Gates hat – im Vergleich von vielen anderen Menschen einen Großteil seines Vermögens an eine Stiftung gespendet.
Es gibt allerdings viele Interessengruppen, denen viel daran liegt, gegen Impftoffe zu sein.
Impfgegnerschaft bezeichnet generelle Ablehnung von Impfungen und unterscheidet sich von der Haltung etwa der Impfskeptiker. Die generelle Ablehnung wird unterschiedlich begründet. Sie ist beispielsweise religiös motiviert oder auch von Esoterikern und so manchem Geistheiler oder sogar Heilpraktiker.
Oft wird von den Impfgegnern die Argumentation über den Neid angetrieben. Dabei wird die Pharma-Lobby genannt.
Nun, die Lobby und die unterschiedlichen finanzstarken „Naturheilbereiche, religiösen Interessengruppen, Nahrungsergänzungsmärkte etc.“ sind in Summe sicherlich nicht weniger finanzstark. Insbesondere, wenn man die Gewinnmargen sich betrachtet. Der Umsatz mit Nahrungsergänzungsmitteln aus Apotheken ist in den vergangenen fünf Jahren um durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr gestiegen und erreichte 2018 einen Wert von 2,1 Milliarden Euro. Das geht aus einer Auswertung des Statistikdienstleisters IQVIA hervor. Und dies ist nur ein kleiner Teil des Marktes, denn Onlineshops, Heilpraktiker, Direktverkäufer setzen nochmals einige Milliarden um.
Und neben dem Nahrungsergänzungsmitteln sind noch andere Gruppen finanziell daran interessiert, den Impfmarkt zu bekämpfen.
Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass einige dieser Personen im social media Geschichten dann schreiben, dass die eigenen Kinder zu den Geschädigten gehören. Führt man dann die Recherche genau durch, dann haben diese Personen entweder völlig gesunde Kinder oder keine Kinder.
Sehr gerne werden diese Geschichten dann bei whatsApp oder LinkedIn verbreitet. Bei FACEBOOK war dies bis vor kurzem noch der Fall. Da Facebook inzwischen hier auch reagiert, wenn man dies an Facebook meldet, sind die Angstberichte dort etwas rückläufig. Auch bei whatsAPP werden diese Berichte nicht mehr ganz so einfach verteilt, da das weiterleiten auf eine Person begrenzt wird, wenn man dies an WhatsAPP meldet.
Grund: Viele Impfgegner haben ein hohes finanzielles Interesse, gegen das Impfen zu sein.
Einen interessanten Link zum Thema impfen gibt es hier: