Willkommen zu Becks #BerichtAusBerlin – April 2024 Die top 3 Themen – in zwei Minuten:
1 #Solarpaket – Vergangene Woche haben wir das Solarpaket im Bundestag verabschiedet: verbesserte Förderbedingungen, höhere Fördersätze und einfache Abrechnungsmöglichkeiten werden PV-Anlagen nach dem Bürokratieabbau im Jahr 2022 nun nochmal deutlich attraktiver machen! Es wird einfacher, den Strom vom eigenen Dach zu nutzen, das Anmeldeverfahren für den Netzbetrieb wird unbürokratischer und wir erhöhen die Förderung für Solaranlagen über landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV).
2 #Euro – Am 9. Juni ist Europawahl und die AfD will, in jeder Sitzungswoche erneut über den aus ihrer Sicht schlechten Euro und die aus ihrer Sicht schlechte Europäische Union zu reden. Ich habe in den Sitzungswochen im April dazu mehrfach im Bundestag geredet und aufgezeigt, dass die Pläne der AfD einen massiven Wohlstandsverlust für die Menschen und wohl auch einen Verlust von über 2 Millionen Arbeitsplätzen bedeuten würden. Außerdem: Deutschland profitiert als Exportnation extrem vom Euro und den geringeren Kosten durch den europäischen Binnenmarkt!
3 #Wirtschaftswende – Der Begriff ist im Gespräch. Als Finanzpolitikerin ist es mir wichtig: zu einer Wirtschaftswende gehört es, alle und vor allem die relevantesten Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Nur über Steuersenkungen zu sprechen, kommt zu kurz – das stellen im übrigen auch konservative Wirtschaftsinstitute klar, die in Indizes unterschiedliche Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit untersuchen. Steuern sind da nicht das Wichtigste, viel wichtiger ist es, in eine funktionierende Infrastruktur zu investieren! Deswegen schlagen wir einen Deutschland-Investitionsfonds vor für Bund, Länder und Kommunen – für intakte Brücken, Schienen, Straßen und Schulgebäude.
Fragen oder Anmerkungen? Schreibt es mir gern! Kommt gut in den Mai!
Ich bin nicht mit allem, was die Grünen immer fordern, einverstanden.
Aber derzeit gefällt mir vieles, was die Grünen umgesetzt haben, bzw. versucht haben umzusetzen.
Beim Thema Mindestlohn sehe ich die Forderung nach 15 Euro noch zu niedrig an.
Hier wären aus meiner Sicht 15,77 Euro notwendig (Monatliches Gehslt: 2.650 Euro. Als Grundlage sollte aus verschiedenen Tarifverträgen ein Referenzlohn festgelegt werden.
Die Hintergründe habe ich in diversen Beiträgen bereits erläutert.
Womit ich nichteinverstanden wäre, wäre eine Abschaffung der Splittingtabelle.
Der jetzige Mindestlohn führt nach 45 Jahren in die gesicherte Sozialhilfe, die dank des niedrigen Mindestlohns auch auf Kosten der Allgemeinheit finanziert werden muss. Und dies zugunsten der Unternehmer
Ein Beitrag von Werner Hoffmann
Ich bin kein Anhänger von irgendwelchen linken- oderrechtsextremen Parteien, sondern sehe die Forderung nach einem höheren Mindestlohn von mtl. 2.650 Euro (also 15,77 € pro Stunde) aus rein langfristig volkswirtschaftlicher Sicht.
Mir ist bewusst, dass der Mindestlohn von 15,77 € sogar über der Forderung der Linken oder BSW (Wagenknechtpartei) hinausgeht. Von fast allen Forderungen der extremen Parteien (links und rechts) distanziere ich mich ausdrücklich.
Zu niedrige Löhne führen letztendlich zu extremen sozialen Spannungen und zur Begleichung der Rechnung durch die Allgemeinheit.
Aufgrund dieser Hintergründe wäre es sinnvoll, den Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde, also 2650 € im Monat anzupassen.
Im übrigen kann man auch nicht den Mindestlohn in Deutschland mit einem Mindestlohn in anderen Ländern einfach so vergleichen. Maßgeblich sind ja auch die Lebenshaltungskosten, die in Deutschland her, die im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch schon sind.
Warum bestimmte Kreise das Bürgergeld als zu hoch ansehen, ist klar:
So hat die MIT – Mittelstands- und Wirtschaftsunion – das letztendlich ein Sprachrohr der CDU-CSU ist, die Sorge, dass durch das Bürgergeld die Mindestlöhne deutlich angehoben werden müssen.
Grund: Arbeit muss sich lohnen! Und wenn der Mindestlohn nahe am Bürgergeld ist, dann wird es höchste Zeit den Mindestlohn zu erhöhen.
Wenn der Mindestlohn nicht angehoben wird, dann muss in vielen fällen eine Aufstockung durch den Start, letztendlich durch die Allgemeinheit, finanziert werden.
Der Mindestlohn ist aber auch schon deshalb viel zu niedrig, weil jeder Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang den Mindestlohn erhält, nachher eine Rente hat, die unterhalb der Grundsicherung ist.
Als Konsequenz muss später die tatsächlich erreichte Rente entweder durch Grundsicherung oder sogar durch Zuschlag zur Grundrente erhöht werden.
Unternehmer, die mit Mindestlohn ihre Mitarbeiter abspeisen finanzieren ihren Gewinn letztendlich auf Kosten der Allgemeinheit. Denn die Aufstockung oder Zuschläge zur Grundrente müssen durch die Allgemeinheit letztendlich finanziert werden werden.
Das Bürgergeld ist letztendlich das so genannte Existenzminimum, dass jedem bürger zusteht.
Insofern sind die Hintergründe, warum sich
– Landräte wie Joachim Walter (CDU)
– Boris Palmer (nicht mehr DieGrünen)
– Friedrich Merz, Linnemann, Spahn & Co
– die Verbände wie z.B. #DieFamilienunternehmer oder der Arbeitgeberverband der Reinigungsunternehmer, Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall etc.
gegen das Bürgergeld aussprechen nachvollziehbar, denn das Bürgergeld macht Druck auf die erhebliche Anhebung des Mindestlohnes.
Nun könnte man natürlich sagen, dass wenn der Mindestlohn entsprechend angehoben wird, die Inflation wieder erheblich ansteigen würde. Dazu muss man aber wissen, dass die prozentuale Anhebung des Mindestlohnes nur zum Teil sich auf die Inflation auswirkt.
Wird der Mindestlohn nicht entsprechend angehoben, wirkt sich dies auf der anderen Seite auf andere Lebensbereiche aus. Und diese anderen Bereiche sind zum Beispiel Aufstockung, Sozialhilfe in der Rente und sicherlich auch auf die Kriminalität, die in den letzten Jahren ja auch abgenommen hatte.
Und wenn dann jemand argumentiert, dass das hohe Bürgergeld zu Schwarzarbeit führt und das dann 150 Millionen € ausmachen würde, der verkennt die Fakten. Selbst wenn 150 Millionen zu viel Bürgergeld gezahlt wird, dann wären das umgerechnet pro Einwohner nicht einmal circa zwei Euro 150 Mio : 84 Mio. Einwohner= 1,79 Euro pro Jahr).
Viel eklatanter sind da die Beträge in der Steuerhinterziehung . man geht allein für die Steuerhinterziehung von rund 150 Milliarden € aus.
Teilt man 150 Milliarden € durch 84 Millionen Einwohner, dann ergibt sich daraus pro Jahr ein Betrag von 1785 €, die durchschnittlich ein Bürger in Deutschland entlastet werden könnte.
Allein deshalb macht es mehr Sinn, die Steuerhinterziehung zu verfolgen, als einzelne kriminelle, die durch Schwarzarbeit ein paar Euro verdienen und vielleicht Bürgergeld kassieren
Nachfolgend einige Informationen und Berechnungen zum Bürgergeld;
– Bürgergeld vs. – Arbeitnehmer alleinstehend – Arbeit lohnt sich – FakeNews von bestimmten Arbeitgebern und politisch von Rechts-Außen —> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/10/19/buergergeld-vs-arbeitnehmer-alleinstehend-arbeit-lohnt-sich/
– Herr Merz – Ihr SPIEL IST WOHL DURCHSCHAUT – Ein Beitrag von Werner Hoffmann —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/21/herr-merz-ihr-spiel-ist-wohl-durchschaut/
– Warum die Unternehmer, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, auf Kosten der Allgemeinheit leben. Arbeit muss sich lohnen
– Arbeit lohnt sich nicht? Von wegen – Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie – Extrembeispiel aus dem Netz
Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.
Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).
Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern
Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.
Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.
Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“
Das ist schon einmal völlig falsch!
Grund:
Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.
Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.
Konsequenz:
Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.
Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.
Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.
Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.
Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.
Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.
Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.
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Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.
Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.
Berechnungsbeispiel:
Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.
Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.
Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516
Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn: 0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.
Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.
Dies bezahlt dann die Allgemeinheit. Und hier ist der Fehler. Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig.
Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!
Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei 0,7011 x 45 J. X 37,60 €
= 1.186,26 €
Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.
Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.
Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.
Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.
Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.
WARUM DER MINDESTLOHN AUF 15,77€ – MTL. 2.650 EURO ANSTEIGEN MUSS
Der Anstieg des Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde ist zu gering.
ARBEIT MUSS SICH LOHNEN.
Wer 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, sollte eine Rente beziehen, die über 1.000 Euro liegt. Es darf nicht sein, dass ein zu niedriger Mindestlohn die Allgemeinheit zu stark belastet. Genau aus diesem Grund muss der Mindestlohn 2024 auf 15,77 Euro pro Stunde angehoben werden.
Einfach erklärt
Wer pro Stunde den Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, verdient im Monat
12,41€ x 8 Stunden x 21 Tage = 2.084,88 € Brutto
Wer halbtags arbeitet (insbesondere Alleinerziehende, die sich auch um die Kinder kümmern müssen (Hilfe bei Hausaufgaben, Hsushslt etc), verdient die Hälfte.
Wäre der Mindestlohn bei 15,77 €, dann ergibt sich ein Bruttolohn von
15,77 Euro x 8 Stunden x 21 Tage = 2.649,30 € (aufgerundet 2.650 Euro)
Folge Aufstockung des Mindestlohns durch Jobcenter (Bürgergeld)
Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 12,41 € pro Stunde
Daraus ergibt sich folgende Aufstockungsberechning
Aufgrund des Mindestlohns von 12,41 Euro ergibt sich eine Aufstockung von 517 Euro.
Beispiel Ledig ohne Kinder:
12,41 Mindestlohn, pro Monat 2.084 Euro
Ledig bei Mindestlohn 15,77 Euro
Der Nettolohn wäre bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro um 324 Euro höher.
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Wie hoch wäre die Aufstockung bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde?
Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 15,77 € pro Stunde
Daraus ergibt sich folgendes Aufstockungsergebnis:
Auch in diesem Beispiel ergibt sich noch ein Anspruch auf Aufstockung. Dieser Anspruch hat sich durch den höheren Mindestlohn auf 129 Euro reduziert.
Da der Mindestlohn jedoch auf 12,41 Euro ab 1.1.2024 festgeschrieben ist, muss der Staat eine Aufstockung von 517 Euro bezahlen.
Die höhere Aufstockung von 388 Euro (517 – 129 €) bezahlt letztendlich die Allgemeinheit. Und zwar zu Gunsten des Arbeitgebers.
Eine weitere Folge ist, dass die Sozialversicherungseinnahmen natürlich auch geringer sind, wodurch auch nicht nur die Allgemeinheit dies mitfinanziert, sondern auch Arbeitnehmer geringere Ansprüche hat (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenansprüche)
Beispiel Ledig ohne Kinder: Aufstockungsberechnung
Beispiel 12,41 Euro Mindestlohn
Beispiel Mindestlohn 15,77 Euro
Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro wäre keine Aufstockung notwendig, die Kommunen müssten keine Aufstockung verwalten und der Arbeitnehmer hat später auch wesentlich bessere Rentenansprüche!
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Wie hoch sind die Rentenansprüche bei Mindestlohn?
Wer ab 1.1.2024 12,41 Euro pro Stunde verdient, hat ein Jahreseinkommen von 25.018 Euro.
Würde der Arbeitnehmer 15,77 Euro pro Stunde verdienen, wäre der Jahresverdienst bei 31.793 Euro.
Wie hoch wäre die Rente (ohne Grundsicherung/Grundrente)
Der voraussichtliche Durchschnittsverdienst beträgt 2024 etwa 45.358 Euro.
Daraus errechnen sich folgende Entgeltpunkte für dieses Jahr
Brutto: 25.018 : 45.358 = 0,5515 Entgeltpunkte
Brutto: 31.793 : 45.358 = 0,7009 Entgeltpunkte
Würde der Lohn im Verhältnis zum Durchschnittslohn in 45 Jahren immer gleich sein, dann errechnet sich der Rentenanspruch wie folgt:
Beispiel 12,41 € Mindestlohn
– 0,5515 x 45 Jahre x 36,70 = 910,80 € Bruttorente*
Netto: ca 813,50 €
Beispiel 15,77 € Mindestlohn
0,7009 x 45 Jahre x 36,70 = 1.157,53 € Bruttorente*
Netto ca. 1.033,67 €
Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, ist keine Steuer, allerdings noch ca 10,35 bis 10,7% Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeitrag noch abzuziehen.
Die Bruttorente wäre bei einem Mindestlohn von 2.650 Euro brutto somit um 246,73 Euro höher (netto: 220,17 €).
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AUSWIRKUNG AUF GRUNDSICHERUNG
Die Grundsicherung und Grundrente wurden auf Drängen der SPD zu Zeiten von Andrea Nahles eingeführt und ist insoweit der SPD hoch anzurechnen.
Alleine durch den höheren Rentenanspruch sinkt die Grundsicherung von 711,95 Euro auf 491,95 Euro. Die Grundsicherung muss von der Allgemeinheit getragen werden. Insofern ist die Allgemeinheit durch den niedrigen Mindestlohn mit 220 Euro mehr belastet.
Hierbei ist der Zuschlag zur Grundrente noch nicht berücksichtigt.
HÖHE DER RENTE MIT ZUSCHLAG AUF GRUNDRENTE
Die Berechnung des Zuschlages ist von einigen Voraussetzungen abhängig.
Berechnung—> Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte begrenzt. Es ergibt sich ein Zuschlag von 0,2 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,175 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,175 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert berechnet.
In beiden Fällen würde der Grundrentenzuschlag gewährt, weil der Verdienst zwischen 30% und 80% über 35 bzw. 33 Jahre vorhanden war.
Fest steht jedoch auch hier, dass der Zuschlag, der auch durch die Allgemeinheit getragen werden muss, bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro viel höher ist, als bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro.
Der Unterschied in der Zuschlagsberechnung beträgt (0,1494 x 100 : 0,5515 = 14,94 %).
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Arbeit muss sich lohnen und ein zu niedriger Mindestlohn darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit sein.
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Gegenargument der Arbeitgeber: „Wenn aber der Mindestlohn so ansteigt, verlegen die Arbeitgeber ihren Sitz ins Ausland.“
Dieses Argument ist falsch. Deutlich wird dies wenn man sich die Branchen ansieht, die den Mindestlohn nutzen.
In der Regel sind dies Reinigungsfirmem, Tourismus, Hotel und Gaststätten. Gerade diese Branchen können den Arbeitsplatz nicht ins Ausland verlegen.
Weiterer Artikel —>
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
—> Der Mindestlohn muss deutlich angepasst werden.
Und dies sage ich als Demokrat der Mitte! Ich habe in meinen 44 Wahlberechtigungsjahren alle demokratischen Parteien gewählt und noch nie linksextremistisch oder rechtsextremistisch; Die Linke und Rep. AfD etc. sind mir alle zu suspekt und Putintreu!
Die Wahl der Partei war für mich nie ideologisch, so dass ich immer die gleiche Partei gewählt habe, sondern immer von den Schwerpunkten abhängig gemacht habe, wofür die Partei zu einem gewissen Zeitpunkt stand..
Zurück zu den Themen Bürgergeld und Mindestlohn
Wer zum Mindestlohn 45 Jahre gearbeitet hat, hat selbst eine Rente erwirtschaftet, die sich wie folgt berechnet:
45 Jahre x 0,56 x 37,60 = 947,52 € Bruttorente
abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. auch Steuern, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sein sollten).
Diese Rente wird dann
– durch Allgemeinheit finanziert–
auf Grundsicherung bzw. Grundrente und Wohngeld sowie Heizungszuschuss aufgestockt.
Und dies muss die Allgemeinheit bezahlen, weil die Arbeitgeber ein zu niedrigeres Gehalt in Höhe des Mindestlohbes bezahlt hatten.
Hinzu kommt während der aktiven Beschäftigungszeit die Aufstockung durch Jobcenter und Wohngeld und Heizungszuschuss.
Bei einem Bruttolohn von 2.650 € (Stundenlohn 15,77 €) wären die sozialen Kassen erheblich weniger belastet.
Und auch diese Zeche bezahlt die Allgemeinheit deshalb, weil bestimmte Arbeutgeber im Niedriglohnbereich zu geringe Gehälter bezahlen.
Thema Bürgergeld
Warum die CDU – insbesondere Herr Friedrich Merz – und auch gewisse Unternehmen – z.B. Reinigungsfirmen – oder auch speziell der #Verband #Familienunternehmer gegen ein höheres Bürgergeld ab 2024 sind, ist leicht zu durchschauen.
Steigt das Bürgergeld muss im Sinne des Lohnabstandsgebotes der Mindestlohn deutlicher angehoben werden.
Zum 1.1.2024 steigt der Mindestlohn von 12 € auf 12,41 €. Dies sind 3,42 % Brutto mehr!
Auf den Monat hoch gerechnet ergibt dies
12,41 € x 8 Std. X 21 Tage = 2.084,88 € BRUTTO. Dies sind etwa 56 % des Bruttolohns im Jahr 2024!
Um die Kampagne „zu Hohes Bürgergeld“ etwas an Gegenargumenten zu bieten gibt es nachfolgend einige Artikel:
– BILD – Axel-Springer-Verlag spielt Bürgergeldempfänger gegen Geringverdiener aus
– Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat — Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
– Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden —> Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“ Sehr oft kommt dann auch die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
Warum besonders Friedrich Merz die Staatsverschuldung nicht anheben möchte, kann neben dem Sparkurs auch mit dem Drang von Friedrich Merz zur weiteren Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte zusammenhängen.
KÖNNTE MERZ EINEN PERFIDEN PLAN ANSTREBEN?
Aber ganz abwegig ist dieses Szenario wohl auch nicht. Deshalb hier einmal ein Szenario, das schon perfide genannt werden könnte.
Ob dieser Gedanke falsch ist, oder Friedrich Merz tatsächlich diesen Plan hat, kann derzeit (noch) nicht bewiesen werden.
Wer sich mit dem Bürgergeld befasst, stellt schnell fest,
dass es Merz, CDU, FDP, DieFamilienunternehmer, AfD & Co
nicht um die Absenkung des Bürgergeldes geht,
sondern darum, die Mindestlöhne niedrig zu halten
und damit letztendlich den Unternehmensgewinn
durch Steuergelder, die durch die Allgemeinheit bezahlt werden, zu maximieren.
——
Übrigens:Das Verrückteste ist—>
Die AfD ist gegen Mindestlöhne. Diese sollen – wenn es nach der AfD geht – abgeschafft werden!
Genau so ist es. #Merz, #CDU, %FDP und #DieFamilienunternehmer treiben der AfD die einfach strukturierten Wähler zu. Und diese merken nicht mal, dass sie dann noch weniger haben.
Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.
Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
– zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
– und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten
Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!
Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll. Warum so hoch?
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de
Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:
15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.
Damit ist dann regelmäßig in der
– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und
– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente
notwendig.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?
(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)
Berechnung:
45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente
Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“
Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.
Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.
Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.
Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.
Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.
Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.
Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen
Genau das ist falsch! Warum?
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
Aussagen sind falsch! Warum?
2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer.
Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn
Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:
1. Gastgewerbe: 63 %
2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)
3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %
4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%
Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben
Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.
Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?
Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.
Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:
15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.
Damit ist dann regelmäßig in der
– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und
– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente
notwendig.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?
(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)
Berechnung:
45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente
Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“
Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.
Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.
Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.
Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.
Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.
Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.
Die ungleiche Vermögensverteilung und ungleiche Bezahlung
Man kann auch nicht alles Vermögen in einer #Leistungsgesellschaft gleich verteilen.
#ABER:
Eines wäre wichtig.
Der #Mindestlohn von 12 bzw. demnächst 12,41 Euro ist nicht in Ordnung. Nach meinen Berechnungen müsste der Mindestlohn bei mtl. 2.650 Euro sein.
Warum?
Ein #Monatslohn von 2.650 Euro ergibt ein einen Stundenlohn von 15,77 Euro (2.650:21 Tage : 8 Stunden).
Bei einem derzeitigen Mindest-Stundenlohn 12,41 € (ab 1.1.2024, davor 12 Euro) ergibt sich bei Familien oft die Situation, dass beim jetzigen Mindestlohn eine #Aufstockung notwendig.
Diese Aufstockung bezahlt das Jobcenter.
Dadurch wird dann das #Bürgergeld – #verfassungsrechtlich anspruchsberechtigte #Existenzminimum – gezahlt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber zu niedrige Löhne bezahlt, muss dann der #Staat durch eingenommene Steuergelder für diese Differenz aufkommen (zuzüglich der daraus entstehenden Verwaltungskosten).
ABER NICHT NUR DAS! Zusätzlich entstehen für die gesetzliche Rente zu niedrige Rentenansprüche.
Selbst bei 45 Jahren Vollbeschäftigung ergibt sich ein Rentenanspruch von 45 Jahre x 37,60 x ((12,41x8x21 Tg.x12Mon): 43.142)= 981,21 Bruttorente abzüglich GKV, Pflege, also etwa 900 Euro vor Steuern.(*1) .
Aufgrund von dieser niedrigen Rente erfolgt dann die Grundsicherung (inkl. Mietzuschuss).
Bei einem Mindestlohn von 15,77 ergibt sich eine Rente wie folgt: 45 Jahre x 37,60 x (31.800 : 43.142)= 1.247,17 Brutto
(*1) Thema #Grundrente Zwar gibt es in bestimmten Fällen einen Zuschlag auf die Rente. Allerdings sind hierzu mindestens 33 Jahre mit mindestens jährlich 0,3 Entgeltpunkten (bzw. mtl. 0,025 Entgeltpunkte) notwendig. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto.
Eine Reihe der Geringverdiener erfüllen jedoch die Voraussetzungen für die Grundrente nicht und erhalten dann doch die Grundsicherung, denn Jahre unterhalb der Entgeltpunkte werden nicht angerechnet.
Die Folgen der zu niedrigen Lohnzahlungen muss letztendlich die Gesellschaft bezahlen.
Egal, ob es sich im aktiven Arbeitsleben um #Aufstockung, #Wohngeld oder ab der Rente um Grundsicherung , Mietzuschuss oder Wohngeld handelt:
Die Folgen des zu niedrigen Mindestlohnes muss die Gesellschaft tragen
Aus diesem Grund muss der Mindestlohn auf 15,77 Euro je Stunde angehoben werden.
www.Renten-Experte.de
Nur wenn die gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung liegt, ist später der Staat – also jeder Steuerzahler nicht belastet. Ansonsten muss Grundsicherung gezahlt werden und es entstehen auch wieder dafür Verwaltungskosten.
„Am Montag hatte der Fall eines Lageristen für Aufsehen gesorgt, der bei seiner Spedition in Bad Oeynhausen gekündigt hatte. Begründung: Er kassiere lieber Bürgergeld und verdiene sich mit Schwarzarbeit etwas dazu – dann habe er mehr als mit dem regulären Job bei der Spedition.“
Ok, nun könnte ich auch eigentlich meinen Job hinwerfen und doch gleich eine Bank überfallen oder als Enkeltrickbetrüger „schwarz“ arbeiten. Wäre doch noch viel attraktiver.<Ironie aus>
Was die Bildzeitung betreibt ist nichts anderes, als zu hetzen. Und zwar in die Richtung, dass das #Bürgergeld ja viel zu hoch ist und abgeschafft werden sollte.
Die BILD sagt dies zwar nicht direkt, allerdings missbraucht sie hierzu das menschliche Rudelverhalten, indem sie Meinungsumfragen nutzt.
In einem Punkt hat die BILD natürlich recht. Der Mindestlohn muss 2024 stärker wachsen. Es ist nicht das Bürgergeld, das zu hoch ist, sondern es ist der Mindestlohn zu niedrig.
So ist der Mindestlohn in Deutschland derzeit bei 12 Euro. Zum Vergleich: In Luxemburg ist der Miindestlohn in 2023 bei 13,05 €.
Zum 1.1.2024 soll der Mindestlohn um 0,41 € in Deutschland ansteigen (3,42%). Zum 1.1.2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 € (+3,3%) ansteigen.
Wie wird der Mindestlohn festgelegt?
Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. “
In der Tarifkommission sind Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.
Bei der letzten Tarifkommissionvereinbarung wurden die Arbeitnehmer überstimmt.
Hintergrund war letztendlich die Arbeitgeber zu entlasten.
Wie wird das Bürgergeld festgelegt?
Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.
Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 den 14. Existenzminimumbericht vorgelegt. Daraus gehen nicht nur die aktuellen Regelsätze hervor, sondern auch die für 2024 angedachte Erhöhung.
Das Existenzminimum spielt also hierbei eine entschiedene Rolle.
Bei den Erhöhungen spielt der Warenkorb und die Inflation eine wesentliche Rolle.
Zusammenfassung und Gegenüberstellung
Beim Bürgergeld spielt somit das Existenzminimum und die Inflation eine wesentliche Rolle.
Beim Mindestlohn wird die Inflation überhaupt nicht berücksichtigt.
Habeck hatte bereits auf die Ungerechtigkeit hingewiesen
Auf den Systemunterschied bei den Erhöhungen hatte der Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits mehrfach hingewiesen und plädierte stauch dafür den Mindestlohn im gleichen Verhältnis wie das Bürgergeld anzuheben.
Zitat: „Das #Bürgergeld werde im Grunde „entlang der #Statistik“ automatisch angehoben, anhand von Preiserhöhungen bei Lebensmitteln oder Kleidung, so Habeck. Beim #Mindestlohn verwies er auf eine #Kommission, die sich vor allem aus #Vertretern von #Arbeitgebern und #Arbeitnehmern zusammensetzt.
Die #Mindestlohnerhöhung entspreche #nicht der #Erhöhung, die beim #Bürgergeld komme, sagte Habeck. Der Bürger, ein #Metallarbeiter, habe hier einen völlig richtigen Punkt. „Ich würde für mich sagen, die #Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig.“
Dies äußerte Habeck bereits vor einiger Zeit, als die Tarifkommission den Mindestlohn vereinbart hatte.
Am 6.9.2023 stand deshalb nochmals in der taz;
„Habeck über Mindestlohn: „Mindestlohnerhöhung ist zu niedrig Laut Bundeswirtschaftsminister war die Anpassung des Mindestlohns nicht hoch genug.“
Problem Inflation und Mindestlohn
Steigen die Löhne entsprechend an, wirkt dies natürlich auch mittelbar auf die Inflationsrate.
Es macht jedoch auch keinen Sinn, den Mindestlohn nicht entsprechend anzupassen. Grund: In keinem einzigen Tarifvertrag sind so geringe Lohnanhebungen, wie beim Mindestlohn.
Mit rund 3% ist die vorgesehene Erhöhung für 2024 und 2025 das absolute Schlusslicht bei allen Lohnentwicklungen.
Insofern hat der Bundeswirtschaftsminister vollkommen recht.
Übrigens: Was sagt die AfD dazu?
Übrigens: Wenn es nach der #AfD geht, sollen die Mindestlöhne wieder abgeschafft werden. Interessanterweise sind gerade unter den Geringverdienern und Bürgergeldempfängern ein hoher Anteil der AfD-Anhänger zu finden.
Der allgemeine gesetzliche #Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Diesen Vorschlag legte die zuständige #Mindestlohnkommission am Montag in #Berlin vor.
Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig. Die #Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Wer legt normalerweise den Mindestlohn fest?
Der Mindestlohn wird von:
– drei hochrangige #Arbeitgebervertretern
– drei #Gewerkschaftsvertreter,
– zwei #Wissenschaftler
– und einem Vorsitzende(n)
alle zwei Jahre über eine #Erhöhung der #Lohnuntergrenze.
Berücksichtigt wird dabei die #Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.
Im vergangenen Herbst wurde ausnahmsweise die Erhöhung des Mindestlohnes von der Ampel per Gesetz festgelegt und wurde von 10,45 € auf 12,00 € festgelegt (Erhöhung um 14,83 %).
Die neue Erhöhung zum 1.1.2025 (von 12 € auf 12,41 €) beträgt 3,42 %.
Warum gibt es Kritik?
#Gewerkschaften kritisieren, dass die #Mindestlohnbeschäftigten wegen der gestiegenen Preise einen #Reallohnverlust hinnehmen müssen.
Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit.
Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen #Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der #Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“
Wie viele #Arbeitnehmer arbeiten für Mindestlohn?
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt.
Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.
Hochrechnung auf Monatslohn
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bislang etwa 2080 Euro brutto im Monat. Durch die Erhöhung auf 12,41 Euro kommen Beschäftigte auf etwa 2150 Euro brutto.
Wie viel davon netto nach Abzug von #Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der #Steuerklasse, dem #Familienstand oder der Anzahl der Kinder.
Wie sieht es mit der #gesetzlichen #Rente aus?
Wer 2.080 € Brutto monatlich verdient hat ohne Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld ein Jahresbrutto von 24.960 €.
Das durchschnittlich vorläufige Jahres-#Bruttogehalt beträgt 43.142 €
Wer das #Durchschnittseinkommen verdient, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung dafür 1 Entgeltpunkt.
Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, hat somit 45 #Entgeltpunkte und würde eine #Regelaltersrente zum 1.7.2023 in Höhe von
45 x 1 x 37,60 € = 1.692 € Brutto erhalten.
Hiervon sind dann noch #Krankenversicherung, #Pflegeversicherung und ggf. #Steuern zu entrichten.
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Wie hoch wäre die #Rente bei einer Person, die immer zum #Mindestverdienst arbeiten würde?
Bei einem Mindestlohnbeschäftigten würde normalerweise der Entgeltpunkt für 2023
45 J. x 0,5786 x 37,60 = 978,99 € Bruttorente ergeben.
ALLERDINGS erfolgt hier eine Erhöhung durch einen Renten/Zuschlag.
Dadurch kann die Rente auf ca. 1.100 € ansteigen.
Der #Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet.
Weitere Infos zum Zuschlag s. Unten
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Neben der #gesetzlichen #Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine #betriebliche #Altersversorgung (#bAV) aufzubauen.
Gerade bei Geringverdienern unterstützt der Staat die Arbeitgeber mit besonderen steuerlichen Vorteilen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich Zahlungen leistet.
Weitere Infos über
www.bAV-Experte.de
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Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag? Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt.
Wie wird der #Grundrentenzuschlag berechnet?
Der Zuschlag wird individuell berechnet. Die Rente wird nicht pauschal auf einen festen Euro-Betrag aufgestockt. Kurz gesagt werden die #Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die #Rente errechnet wird. Einen #Entgeltpunkt erhalten Sie, wenn Ihr versicherter Verdienst in einem Jahr genauso hoch war wie der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2023: 43.142Euro). Haben Sie mehr oder weniger verdient, gibt es entsprechend mehr oder weniger als einen Entgeltpunkt.
In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf #Grundrente vorhanden sind.
Hierzu sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.
Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.
In einem dritten Schritt werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet.
Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Ergibt sich hierdurch ein Wert höher als 0,8 Entgeltpunkte, wird er auf 0,8 begrenzt.
Anschließend werden von dieser Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet wird.
Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über den Begrenzungswert.
Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.