Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.
Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.
Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können
Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.
Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.
Geplant ist:
Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.
Wichtige Klarstellung
Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.
Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.
Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.
603 Euro ab 1. Januar 2026
Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.
In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.
Warum das relevant ist
Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.
Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.
Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.
Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.
Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.
Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.
Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:
1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung
Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.
2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten
Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.
Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.
Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:
dem persönlichen Gesundheitszustand,
der statistischen Lebenserwartung,
der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
möglichen steuerlichen Auswirkungen,
und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.
Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.
Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:
Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.
Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann
Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.
Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.
Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.
Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.
Alter vs. neue Witwenrente
Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.
Einkommensanrechnung
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.
Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.
Änderungen ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.
Mein Rat
Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.
Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,
ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.
Was ändert sich 2026?
1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.
2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.
3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.
Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,
unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.
Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.
In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.
Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?
Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.
Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.
Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.
Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.
Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.
—
Ein Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.
Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.
Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.
Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!
Eine 4-köpfigeFamilie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.
Ein Blick in die Altersstruktur in #Deutschland reicht mir. –
Die #DAK verkündete jetzt, dass sich Hälfte der Versicherten im Job zwischen Januar und Juni mindestens einmal krankgemeldet habe.
Das sei Rekord. – Parallel dazu lesen wir, dass die Wirtschaft nicht in Schwung kommt. Ach ne …
Nach dem 10-Jahres-Rekord-Hoch 2023 (5,5 Prozent) ist der #Krankenstand mit 5,7 Prozent in diesem Jahr erneut angestiegen!
Laut DAK ist keine Entwarnung in Sicht. Wenig überraschend: Immer mehr Menschen melden sich wegen #Depressionen und Anpassungsstörungen ab.
Das liege aber nicht nur an einer generell höheren Sensibilität für psychische Erkrankungen, sondern auch am Anstieg der Arbeitsdichte, am erhöhtenLeistungsdruck und an einer unrealistischen Arbeitsmenge aufgrund fehlender Fachkräfte als Auslöser.
Und in diese Zeit fallen dann Forderungen nach #Mehrarbeit: mehr pro Woche und mehr aufs Leben gerechnet. –
Schon mal versucht, mit einem platten Reifen weiterzufahren? Das geht noch eine Weile gut, ist aber dann irgendwann mit einem maximalen Schaden verbunden.
Und erinnern wir uns: Als im Herbst letzten Jahres eine Coronawelle das Land erfasste und vergleichsweise viele Menschen gleichzeitig krank waren, hatte dies sogar 0,5% negative Auswirkung auf die #Wirtschaftsleistung in Deutschland.
Die politische Debatte hat sich völlig von dem entkoppelt, was Krankenkassen, #Wissenschaft und Sozialverbände seit Jahren prognostizieren – und was nun mit voller Wucht ins Kontor schlägt.
Die fetten Jahre, in denen es Beschäftigte im Überfluss gab, sind vorbei. Damit ist auch das „Wohlstands-Niveau“ alter Definition passé. – Höher, schneller, weiter? Das klappt – wenn überhaupt – nur noch bei Olympia.
Übrigens, ich habe jetzt das erste Industrie-Unternehmen kennengelernt, das „Pflegearbeit“ als Corporate-Benefit auf seiner Karriereseite führt.
Bedeutet auch, dass wir #Wohlstand Deutschland künftig ganz anders definieren werden müssen. „Luxus“ wird sein:
—> für die Kinder einen raren Kita-Platz zu ergattern,
—> für die (Groß-)Eltern einen der immer seltener werdenden Pflegeplätze zu bekommen,
—> eine bezahlbare Wohnung zu haben,
—> einen für die private Mangel-Situation verständnisvollen #Arbeitgeber zu finden
—> und in Demut & mit starker Resilienz zu akzeptieren, dass wir alle abgeben werden müssen, damit es für alle reicht.
Und übrigens, auch für alles das sind die Rechten mit ihren ewig gestrigen Weltbild keine Antwort; vielmehr eher Teil des Problems.
—-
Kommentar von
Werner Hoffmann- Demokrat der Mitte
Marc Raschke umschreibt die Problematik schon perfekt.
Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer hat sich eklatant erhöht.
Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer in Deutschland lag im Jahr 1980 bei etwa 36 Jahren.
Diese Angabe basiert auf historischen Daten, die einen erheblichen Anstieg des Durchschnittsalters der Erwerbstätigen über die letzten Jahrzehnte hinweg zeigen. Damals waren die Altersstrukturen der Erwerbstätigen im Vergleich zu heute deutlich jünger. Seit den 1980er Jahren ist das Durchschnittsalter kontinuierlich gestiegen, was auf demographische Veränderungen und eine zunehmende Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zurückzuführen ist.
Das Durchschnittsalter der Arbeitnehmer in Deutschland liegt aktuell bei etwa 44 Jahren. Diese Zahl spiegelt die allgemeine Altersstruktur der Erwerbstätigen wider, wobei ein signifikanter Teil der Beschäftigten in den mittleren Altersgruppen vertreten ist. Insbesondere sind Arbeitnehmer im Alter von 45 bis 54 Jahren stark repräsentiert
Wenn man sich dann Äußerungen von der CDU, CSU, FDP zu diesem Thema anhört, dass die Arbeitszeit wieder auf mindestens angehoben werden soll, dann wird mit dem „platten Reifen jetzt sogar verlangt 130 km/h zu fahren.
Man sollte auch eines nicht vergessen. Nur dank der Medizin, humaneren Arbeitsbedingungen und keiner Kriege ist die Lebenserwartung erheblich angestiegen.
Hier eine kurze Übersicht
• 1900: • Männer: ca. 46 Jahre • Frauen: ca. 49 Jahre • 1933: • Männer: ca. 57 Jahre • Frauen: ca. 60 Jahre • 1945: • Männer: ca. 50 Jahre (durch die Kriegsereignisse stark beeinflusst) • Frauen: ca. 55 Jahre • 1980: • Männer: ca. 69 Jahre • Frauen: ca. 75 Jahre • 2020: • Männer: ca. 79 Jahre • Frauen: ca. 83 Jahre
Dabei variiert die Lebenserwartung stark zwischen den einzelnen Tätigkeiten und dem Einkommen/Vermögen.
Wer gut verdient, ernährt sich gesünder, trinkt und raucht auch seltener (zumindest seit 2000).
Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.
Der erste Satz verdreht die Tatsachen.
Der Satz
„Arbeit muss sich lohnen“
wird
⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern
⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)
⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)
missbraucht.
Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.
Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!
Hier die Aufklärung:
Frage:
„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“
Antwort:
„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.
Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.
Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.
Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).
Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.
Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.
Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.
Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.
Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.
Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.
Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.
Hierzu folgende Erklärung:
Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.
Mache hierzu auch folgende Berechnung vor
12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.
Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.
Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.
Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.
Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.
Ganz deutlich wird dies ab der Rente!
Frage:
„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“
Antwort:
Rentenberechnung:
Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also
(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.
Frage:
„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?
Antwort:
„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:
Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert
mal Jahre
mal aktueller Rentenwert
ist gleich Bruttomonatsrente
0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.
Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“
Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.
Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.
Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.
Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.
Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.
Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.
Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:
⁃ Kindererziehungszeiten,
⁃ Berücksichtigungszeiten,
⁃ Zuschlag zur Grundrente,
⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,
⁃ Mütterrente.
Von bestimmten Parteien
⁃ CDU
⁃ CSU
⁃ FDP
⁃ Freie Wähler Bayern
⁃ Oder AfD
wird dann aber wiederum behauptet,
„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.
Man muss diese umgestalten.
Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“
Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!
Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal
Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?
Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.
Und im Wahlkampf werden dann die Themen
⁃ Bürgerversicherung verdreht,
⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..
⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)
⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.
Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).
Welche perfide Strategie steckt hinter der Forderung nach mehr Überstunden Steuer- und sozialversicherungsfrei?
Ein Beitrag von Marcel Fratzscher und Kommentar von Werner Hoffmann
Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Muss in Deutschland mehr gearbeitet werden? Die Forderung zur #Steuerbefreiung von #Überstunden ist aus fast jeglicher ökonomischer Perspektive falsch und kontraproduktiv. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs anders decken könnte
Meine Kolumne bei Zeit Online mit M Beckmannshagen & A Sperling:
Der Vorwurf, die junge Generation #GenZ mangele es an #Leistungsbereitschaft und Arbeitswille, ist auch durch die Fakten widerlegt.
Fakt ist: #Beschäftigung in Deutschland ist heute auf Rekordhoch – niemals in den letzten Jahrzehnten waren mehr Menschen in #Arbeit und wurden gesamt mehr Stunden im Jahr gearbeitet:
Aus ökonomischer Sicht ist gibt es 6 starke Argumente gegen die steuerliche Priviligierung von Überstunden:
1. Eine steuerliche Förderung von Überstunden würde zu kaum mehr geleisteten Arbeitsstunden führen – Beispiel Frankreich, wo Überstunden im Jahr 2007 von der Einkommensteuer befreit wurden:
Der einzige Effekt der Reform war, dass hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen mehr Überstunden deklarierten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Selbst bei geringem bis keinem Effekt auf das Arbeitsangebot entstehen dem Staat erhebliche Kosten durch sogenannte #Mitnahmeeffekte entstehen.
Es ist ein Widerspruch zu Lindners Insistieren zur Einhaltung der #Schuldenbremse – Förderungen von Überstunden würde weitere Kürzungen vor allem bei Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Nachhaltigkeit bedeuten.
Es könnte die Unterschiede zwischen Männern und #Frauen wieder vergrößern und die unausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit weiter zementiert.
Eine Steuerbefreiung von Überstunden würde falsche Anreize innerhalb von Unternehmen setzen. Diese sollten in die #Produktivität ihrer Beschäftigten investieren, anstatt die Arbeitszeit zu erhöhen.
Eine an Vollzeitstunden gekoppelte Steuererleichterung würde Arbeitnehmerinnen in Teilzeit außer Acht lassen, bei denen jedoch das größte Potenzial zur Arbeitszeitausweitung besteht.
Das Erstaunliche an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers ist, dass es viel bessere Alternativen gibt, um dem Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu begegnen, ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und auch für den Staat Geld einzusparen.
Denn das größte ungehobene Arbeitskräftepotenzial ist die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Integration von vielen der heute 3,3 Millionen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt.
Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs decken könnte, wenn die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen reduziert und die Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt besser gefördert würden.
Eine Reform des #Ehegattensplitting könnte nicht nur zügig umgesetzt und schnelle Erfolge herbeiführen, sondern auch dem …..
Das Thema Mehrarbeit durch Überstunden und Steuerbefreiung ist wohl nur die halbe Wahrheit.
Wenn Überstunden steuerfrei gestellt werden sollen, dann wird wohl auch eine Sozialversicherungsfreiheit beinhaltet sein.
Somit würden die geleisteten Überstunden dazu führen, dass die Sozialkassen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen.
Für die Arbeitgeber Reingewinn von rund 22 bis 24 %, denn dadurch würden die Arbeitgeber Beiträge zu der
– Krankenversicherung
– Pflegepflichtversicherung
– Gesetzlichen Rentenversicherung
– Arbeitslosenversicherung
– Berufsgenossenschaft
– Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage
einsparen und den Sozialkassen fehlen. Hinzu kommen dann – je nach Tarifvertrag auch noch verminderte Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung.
Arbeitnehmer müssten dann zwar auch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, hätten aber dann auch daraus dann auch geringere Leistungsansprüche.
Bekannt ist dieser Effekt aus dem Kreis der Gastronomie und Friseure: Trinkgelder werden nicht in der Steuer und Sozialversicherung erfasst. Was zunächst schön aussieht, ist und war jedoch in der Coronaphase katastrophal und ist auch in der Rente schlecht.
Gastronomiekräfte und Friseure hatten die Coronahilfe – Kurzarbeitergeld – nur aus dem verbeitragten Gehalt erhalten. Und auch in der Rentenberechnung bleiben Trinkgelder unberücksichtigt.
Verdient ein Kellner Brutto 2.500 Euro zuzüglich 1.200 Euro Trinkgeld, dann wird die Rente nur aus dem Bruttobeitrag erwirtschaftet.
Dieser Kellner erhält dann in der Rente eine Rente, die nur aus den 2.500 Euro berechnet wird.
Unterstellt man, dass dieser Kellner immer Kellner war und im Verhältnis zu anderen Rentenversicherten verdient hat, dann fällt der Kellner in der Rente in ein Rentenloch. Ggf. Erhält er sogar einen Zuschlag zur Grundrente, der nicht durch seine Beiträge, sondern durch die Allgemeinheit finanziert werden müsste.
Effekt: Die Sozialversicherungs-Beitragsentlastung des Arbeitgebers würde wieder durch die Allgemeinheit finanziert und die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, würden gekürzt.
Dies wären nicht nur Renten, sondern Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.
In der Phase nach Corona und auch in dieser Phase war dies auch ein Grund, warum viele Gastrokräfte durch diese geringere Coronahilfe den Nachteil ihres Jobs (Trinkgeld) bemerkt hatten und heute in anderen Berufen tätig sind,
——
Dass es der FDP und der CDU, CSU bei einer Freistellung der Überstunden nicht nur um Steuern geht, sondern auch um Verringerung der Beiträge geht, wird hier verschwiegen.
Zwangsweise würde so klammheimlich auch die Rente erheblich gekürzt und müsste dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden.
Den Gewinn daraus hat letztendlich der Arbeitgeber!
Ein zu niedriger Mindestlohn führt zu einer niedrigen Rente, die dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden muss
Petition – #Arbeit muss sich #lohnen! Mindestlohn muss so hoch sein, dass nach 45 Jahren eine Rente über der Grundsicherung entsteht!
Warum ist diese Petition wichtig? Gestartet von Werner Hoffmann
Wer 45 Jahre zum Mindestlohn gearbeitet hat, erhält eine Rente unterhalb der Grundsicherung.
Diese Situation ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Arbeit in unserem Land nicht genug wertgeschätzt wird.
Es ist an der Zeit, dass wir die Würde und den Wert von Arbeit anerkennen und sicherstellen, dass jeder Arbeiter einen fairen Lohn erhält.
Wir fordern eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15,77 € pro Stunde. Dies würde nicht nur dazu beitragen, die Lebensqualität von Millionen von Arbeitnehmern zu verbessern, sondern auch sicherstellen, dass sie im Alter eine angemessene Rente erhalten.
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) liegt das Armutsrisiko für Rentnerinnen und Rentner bei einem Stundenlohn unterhalb von 12 Euro bei fast 50%.
MiteinemMindestlohn von 15,77 €könntenwirdiesesRisikoerheblichreduzieren.
Es ist Zeit für Veränderung. Es ist Zeit für Gerechtigkeit. Unterzeichnen Sie diese Petition heute noch und helfen Sie uns dabei zu gewährleisten ,dass jeder Arbeiter einen gerechten Lohn erhält.
Das #Bürgergeld ist ein #Existenzminimum. Nun versuchen bestimmte Parteien (CDU, CSU und FDP) den Warenkorb für das Existenzminimum so umzugestalten, dass das Existenzminimum in Euro kleiner wird. Dies hätte jedoch auch Auswirkungen auf die Aufstockung, die bei einem Mindestlohn auf Antrag gezahlt werden muss.
Das #Lohnabstandsgebot sagt aus, dass der Lohn höher sein muss, als das #Existenzminimum.
Daraus ergibt sich in der Folge, dass der #Mindestlohn zu niedrig ist.
Dies wird schon dadurch deutlich, dass nach 45 Jahren Mindestlohn eine Rente unterhalb des Existenzminimums entsteht.
Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.
Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.
Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516
Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn: 0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.
Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.
Dies bezahlt dann die Allgemeinheit. Und hier ist der Fehler. Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig.
Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!
Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei 0,7011 x 45 J. X 37,60 € = 1.186,26 €
Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.
Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
– zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
– und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten
Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!
Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll. Warum so hoch?
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de
Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:
15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.
Damit ist dann regelmäßig in der
– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und
– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente
notwendig.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?
(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)
Berechnung:
45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente
Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“
Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.
Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.
Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.
Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.
Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.
Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.
Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen
Genau das ist falsch! Warum?
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
Aussagen sind falsch! Warum?
2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer.
Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn
Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:
1. Gastgewerbe: 63 %
2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)
3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %
4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%
Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben
Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.
Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?
Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.
Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun