#Steve #Jobs war ein sehr innovativer Mann, der auch wusste, welche Produkte und welches Know-how er zukaufen musste.
Beispiel aus den Anfängen: Die #Computermaus wurde 1963 entwickelt (Prototyp). #Apple kaufte die Weiterentwicklung für 1.000 USD.
Die grafische Benutzeroberfläche und Bedienung mit der Maus (Lisa ca 1983/84) und danach #Mac war genial.
DOS bei #IBM war mittelfristig out. IBM hatte den Markt verschlafen.
Ebenso hatte Microsoft hierdurch eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit #Windows und hatte im Computerbereich IBM den Run abgelaufen.
Die Neue Produktreihe #Smartphone und #iPod, und auch #iPad hatten die Welt verändert.
Und Handyunternehmen wie #Hagenut und #Nokia hatten den auch den Markt Markt verpennt.
Die Ursachen:
Unternehmen mit hierarchischer Führung und zu engen Rahmenbedingungen, keine
Innovation – kein Querdenken.
Und Kopf in den Sand führt zu Stillstand —> Stillstand in alten Bahnen ist Rückschritt.
Jedes Unternehmen muss auch #Innovation und #Querdenker zulassen und gute Mitarbeiter finden und binden.
Besonders gilt dies auch bei KMU-Unternehmen (Kleinunternehmen und Mittelunternehmen), wobei diese Unternehmen oft vom Chef geführt werden und oft der Chef-Mono-Erfolg vom Chef alleine abhängt.
Wächst ein Unternehmen, dann muss der Chef auch Entscheidungen lernen zu delegieren. Schafft er das, dann kann er die Synergie nutzen.
So gibt es mehrere Stufen, die von der Branche und der Mitarbeiteranzahl abhängen. Gedanken sollte der Chef sich grundsätzlich immer auch über Mitarbeiterförderungen – auch die Förderung durch betriebliche Vorsorgemöglichkeiten machen (zB betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, betriebliche Pflegevorsorge für Mitarbeiter und deren Eltern, Gruppen-Unfallversicherung). Darüber hinaus gibt es vielfältige Chancen, Mitarbeiter zu binden und zu fördern.
Organisatorisch und strukturell sollte ein Chef bei folgenden Betriebsgrößen aktiv nachdenken:
Ab 20 Mitarbeiter
50 Mutarbeiter
250 Mitarbeiter
1.000 Mitarbeiter
Die Möglichkeiten für Unternehmen sind vielfältig, wenn ein Unternehmen das will.
Es gibt viele Möglichkeiten, gute Mitarbeiter zu fördern, zu finden und zu binden.
Der Blumenstrauß des Arbeitgebers kann sehr vielfältig sein.
#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.
In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:
1. werden wir immer mehr Ältere und
2. zu wenige Erwerbstätige haben,
es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.
Senioren finden keinen Pflegedienst
Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.
Zitat von Saarbrücker Zeitung:
„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“
#Russland verlängert #Lebensarbeitszeit – #Rentenbeginn später, obwohl die Lebenserwartung in Russland schon wesentlich kürzer als in Deutschland ist.
#Rente #Russland Zehntausende protestieren in Russland.
Regierung will das Rentenalter bis 2034 schrittweise anheben. Männer sollen statt wie bisher mit 60 künftig mit 65 Jahren in Rente gehen, Frauen sollen 8 Jahre länger arbeiten.
Die Pläne hatten landesweit einen Schock ausgelöst. Viele hatten auf eine Rentenerhöhung gehofft, nun sollen sie länger arbeiten. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer liegt unter 65 Jahren.
Im russischen Durchschnitt ist die Lebenserwartung für Männer etwa 67 und für Frauen rund 77 Jahre. In Deutschland, wo die Rente ab 2031 mit 67 Jahren beginnen soll, liegt die Lebenserwartung für Männer bei rund 78 und für Frauen bei rund 83 Jahren.
Die Rente in Russland beträgt ca. 200 Euro und reicht gerade für Miete und Grundnahrungsmittel und einmal in 6 Monaten für eine neue Kleidung.
Private Krankenkassen hatten Beitragserhöhungen bei jährlich 1,4% im Durchschnitt, bei #gesetzlicher #Krankenkasse (#GKV) im gleichen Zeitraum um jährlich 3,2%
Somit haben die gesetzlichen Krankenkassen von 2010 bis 2016 um mehr als das Doppelte (im Vergleich zu privaten Krankenversicherungen) den Beitrag erhöht.
Die PKV ist besser als ihr (aktueller) Ruf
In den kommenden Jahren wird dies noch extremer werden, da in der gesetzlichen Krankenkasse der Beitrag und die Leistungen sich aus folgenden Faktoren berechnet:
Durchschnittsalter der Versicherten
Durchschnittsverdienst der Versicherten
Beschäftigtenquote
Das Durchschnittsalter steigt in Deutschland.
In den kommenden 20 Jahren steigt das Durchschnittsalter auf ca 56 Jahre an. Hierdurch steigen die Leistungsausgaben erheblich an, da die gesetzlichen Krankenkassen keine Altersrückstellungen bildet.
Die privaten Krankenversicherungen haben deshalb in der Vergangenheit bereits für ihre Versicherten bereits über 250 Mrd. Euro angespart.
Durchschnittsverdienst und Vollbeschäftigung
Aufgrund der geringen Arbeitslosigkeit und der Steigerung des Durchschnittsverdienstes konnte zwar der Beitragssatz fast stabil bleiben, allerdings ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem angestiegen. Steigt das Gehalt, kassiert die gesetzliche Krankenkasse auch beim gleichen Beitragssatz mehr.
Sofern die Vollbeschäftigung sinkt, würden weniger Beitragseinnahmen entstehen, die dann auch zu einem höheren Beitragssatz führen. Wer dann weiter wie bisher verdient, bezahlt dann überproportional mehr Beitrag.
Diese Folgen sind auch den GKV-Befürwortern bekannt. Um den Wettbewerb auszuschalten, möchten die GKV-Befürworter die Bürgerversicherung.
Wenn kein Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestehen würde, könnten die Leistungen einfacher reduziert werden.
Dies wäre für alle gesetzlich Versicherten – insbesondere für Ältere – dramatisch.
Aus diesem Grund darf eine Bürgerversicherung niemals eingeführt werden.
Weitere Informationen zu den Beitragserhöhungen finden Sie auf der Internetseite
#Brexit EU-Austritt – Wenn Wutbürger als Wähler keine Ahnung über die Konsequenzen haben
Denn Sie wussten nicht, was sie getan haben
Beamte, Hamstervorräte, Drohnen.
Wie die EU sich für den #Brexit-Ernstfall rüstet.
Großbritanniens Wähler hatten für den Brexit gestimmt.
Über die Konsequenzen waren sich die meisten Bürger wohl nicht bewusst.
Wenn heute wieder die Abstimmung wäre, würden sicherlich die meisten Wähler nicht für den Brexit stimmen.
Und je näher der Termin rückt, desto eher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die britische Regierung abdankt und es Neuwahlen gibt und der Brexit ausfällt (mindestens noch einmal verschoben wird).
So kann es kommen, wenn Wähler keine Ahnung von den Konsequenzen haben und „Wutbürger“ abstimmen und gegen eine EU sind.
Vielleicht eine Warnung an die Bürger (auch in anderen EU-Staaten), die immer nur über EU und die Regierung sind.
#bAV-Versorgung #Hilfe in der #betrieblichen #Altersversorgung für #Arbeitgeber und #Arbeitnehmer Wovor sich die Bürger im #Ruhestand am meisten fürchten
Die #Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Nicht nur dass die Pflegevorsorge als Bestandteil dazu gehört,sondern auch die individuell richtigen Vorsorgemöglichkeiten.
Die Möglichkeiten sind vielfältig und je nach Personengruppe, zB.:
– Arbeitnehmer mit Gehalt bis 2.200 Euro mtl.
– Arbeitnehmer mit Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze
– Arbeitnehmer mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze
– Scheinselbstständig
– Freiberufler
– Selbstständiger
– Selbstständiger Handwerker
– Unternehmer (einer Kapitalgesellschaft)
– Hausfrau
– Minijobber
– Familienstand
– Familienplanung
– Lebensplanung
– zukünftiger Vermögenssituation (zB Erbe)
– der Art der bestehenden Krankenversicherung
– der bisherigen Altersvorsorge
abhängig.
Auch wenn jeder immer nach der schnellen Lösung sucht. Die Planung der richtigen Altersversorgung ist genauso komplex, wie ein Hausbau oder die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges.
#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalbindung #reine #Beitragszusage oder #klassische #betriebliche #Altersversorgung in der #bAV-#Welt1 betriebliche Altersversorgung
In einer aktuellen Studie (Willis Towers Watson) wurden in 22 Ländern über 31.000 Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung befragt, davon 2.023 Arbeitnehmer aus Deutschland.
Nachfolgend die Ergebnisse und Hauptpunkte kurz erläutert:
– 78 % legen höchsten Wert auf Sicherheit
– 68 % wünschen sich eine flexible betriebliche Altersversorgung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung
– 56 % bevorzugen eine garantierte lebenslange Rente
– 48 % wünschen sich eine Absicherung bei Invalidität und eine Hinterbliebenenversorgung
Interpretation der Studie:
Die reine Beitragszusage wird von einem Teil der Beschäftigten aufgrund der Interviewergebnisse wohl weniger gewünscht. Denn die Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente in Kombination einer Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapitalauszahlung ist in der reinen Beitragszusage nicht machbar.
Die Studie zeigt aber auch, dass ein Teil der Arbeitnehmer durchaus an der reinen Beitragszusage interessiert ist.
Insoweit werden beide bAV-Welten in der Zukunft notwendig sein. Während:
– in der bisherigen bAV-Welt 1 die Sicherheit und eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung möglich sind
– und in der neuen bAV-Welt 2 (reine Beitragszusage) die Vermögensanlage flexibler gestaltet werden kann und somit die Chance einer höheren Rendite besteht
könnte der Arbeitnehmer durch eine Wahlfreiheit selbst mitentscheiden, wie er seine betriebliche Versorgung haben möchte. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber einer durchführenden Einrichtung auch beitreten kann und die Sozialpartner „Gewerkschaften“ und „Arbeitgeberverbände“ einen Tarifvertrag hierzu abschließen.
Reine Beitragszusage
Vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ist es für die Tarifparteien wichtig, sich umfassend zu informieren, denn beim Abschluss eines Tarifvertrages sind viele Punkte zu beachten, die im Nachhinein sonst erhebliche Schwierigkeiten auslösen oder eine Umsetzung unmöglich machen.
Sondierungs- und Informationsgespräche stehen somit für die Tarifparteien an oberster Priorität. Hilfreich ist beispielsweise auch hier DasRentenwerk.de oder auch eine andere Beratungsfirma.
Rund die Hälfte der Arbeitnehmer wünschen nicht nur eine Altersabsicherung, sondern auch eine Absicherung von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.
Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist auch für viele Arbeitgeber inzwischen ein wichtiger Punkt. Und dies nicht ohne Grund. Hat ein Arbeitnehmer keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, dann wird die Beantragung der Erwerbsminderungsrente oft zeitlich möglichst weit zeitlich nach hinten gelegt. Der Arbeitnehmer ist somit länger im Beschäftigungsverhältnis.
Ebenso ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit heute nicht mehr zu unterschätzen. Neben Unfall und körperlichen Krankheiten spielen auch psychische Leiden eine immer größere Rolle. Jeder 4. Berufstätige wird heute frühzeitig Rentenbezieher.
Auch Arbeitnehmer erkennen diese Gefahr zunehmend.
Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitnehmer wünscht persönliche Beratung
Etwa 75 % der befragten Arbeitnehmer wünschen eine aktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, wobei rund 50 % eine individuelle Beratung und Information bevorzugen.
72 % der befragten gaben an, dass eine betriebliche Altersversorgung für sie bei der AG-Wahl entscheidend ist und sie deshalb auch bei ihrem Arbeitgeber bis zur Rente bleiben möchten.
Für den Arbeitgeber wird hier deutlich, dass man durch eine vernünftige Beratung und Information die Mitarbeiterbindung erheblich verbessern kann. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch nicht einfach nur mal schnell eine betriebliche Altersversorgung „schriftlich“ oder in einer Betriebsversammlung einführen, sondern eine individuelle Beratung zu Beginn und anschließend eine laufende Serviceleistung sicherstellen.
Deshalb sollte eine betriebliche Altersversorgung nicht nur als Teil der Personalabteilung die Verwaltung übernehmen, sondern ein speziell ausgebildeter Berater (im Idealfall ein Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH):
zu Beginn die Information und Beratung
und bei bestimmten Veränderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tätigkeitsverändeurngen)
mindestens jedoch alle 2 Jahre
übernehmen.
Sonderkonditionen bei einer betrieblichen Altersversorgung sorgen im Übrigen sehr oft für Einschränkungen in dem Beratungsumfang. Und dies führt dann zu weniger Akzeptanz und einer geringeren Personalbindung.
„Tue Gutes und lasse darüber reden“ – Ein Grundsatz, den jeder Arbeitgeber beherzigt, der die betriebliche Altersversorgung als Bindungsinstrument verstanden hat.
Der Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und zu einer Vorsorgevollmacht gehört auch eine Unternehmervollmacht.
Bei Klein- und Mittelbetrieben bestehen jedoch meist gerade einmal Bankvollmachten bzw. Kontenvollmacht.
Eine Bankvollmacht kann-wenn keine Vorsorgevollmacht besteht -ungültig werden.
Das Betreuungsgericht kann anstatt dem Lebenspartner, Ehepartner oder Kinder einen Berufsbetreuer einsetzen. Als Grund wird oft vom Betreuungsgericht das Eigeninteresse des Partners genannt.
Der Berufsbetreuer hat dann alle Vollmachten und muss auch für den Geschäftsunfähigen neue Konten aufmachen und treuhänderisch verwalten.
Bei Selbstständigen bestimmt dann plötzlich der Berufsbetreuer. Bei Unternehmern (Kapitalgesellschaften) muss dann beispielsweise der Berufsbetreuer zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden.
Inwieweit dieser Berufsbetreuer dann versiert genug ist, muss oft bezweifelt werden, denn Branchenkenntnisse sind meist nicht vorhanden.
Viele Vorsorgevollmachten und Notfallordner bzw. Vorsorgeordner berücksichtigen diese Differenzierungen nicht!
Pauschal werden dann keine Differenzierungen vorgenommen.
#Reformvorschlag zu der Problematik #Mindestlohn, #Grundsicherung und fehlende #Altersvorsorge bei #Selbstständigen
Aufgrund der zukünftigen Rentenproblematik wurde heute der nachfolgende Reformvorschlag an die Rentenkommission des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) weitergeleitet.
Wir werden die Antwort hier ebenfalls veröffentlichen.
Nachfolgend unser Reformvorschlag:
Positionspapier und Reformvorschlag für die Alterssicherung von Selbstständigen/Unternehmern und Beschäftigten mit Mindestlohn
Gerade die Altersversorgung der Selbstständigen/Unternehmer und der Beschäftigten mit Mindestlohn führt zukünftig zu erheblichen Belastungen des Staates, da in diesen beiden Teilbereichen oft eine Rentengewährung durch die Grundsicherung aufgestockt werden muss.
In beiden Gruppen wird die Altersvorsorge nicht ausreichend umgesetzt.
Durch die fehlende Eigenvorsorge entsteht für nachfolgende Generationen ein Finanzierungsaufwand (Grundsicherung, Hartz IV), der dann aus Steuermittel zu decken ist.
Obwohl schon seit Jahren umfangreiche staatliche Förderansprüche angeboten werden, sind einkommensschwache Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer oft nicht ausreichend motiviert – oder finanziell nicht in der Lage – die Eigenvorsorge umzusetzen.
Ziel der Rentenkommission muss es sein, dass diese Gruppen zum einen eine ausreichende Mindestversorgung erhalten und zum anderen dadurch auch motiviert werden, die Grundabsicherung auszubauen.
Die Differenz zwischen Mindestlohn (z.Zt. 8,84 Euro) und dem notwendigen Mindestlohn (12,63 €), der für eine Altersrente in Höhe der Grundsicherung (ca. 880 €) notwendig ist, beträgt derzeit ca. 42 %. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12,63 € wird nicht durchsetzbar sein.
Grundsätzlich sollte die Altersversorgung im gleichen Umfang verpflichtend sein, wie seit 1999 ein Krankenversicherungsgrundschutz oder die Pflegepflichtversicherung.
Allerdings muss dem Versicherten eine Wahloption gelassen werden. Eine Wahloption muss im Rahmen einer Zertifizierung eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen (z. B. analog Rürup-, Riesterrente oder betriebliche Altersversorgung).
Zielgruppe Selbstständige und Unternehmer:
Als Selbstständige werden Inhaber einer Personengesellschaft bezeichnet. Als Unternehmer werden Geschäftsführer mit Besitz an einer Kapitalgesellschaft (Unternehmergesellschaft, GmbH, AG) bezeichnet.
Der Reformvorschlag beinhaltet beide Gruppen. Zwar ist in der Regel der Beteiligte einer größeren GmbH oder AG nicht unbedingt auf die Grundsicherung angewiesen, allerdings gibt es hier auch Teileigentümer, die im Insolvenzfall auf die Grundsicherung zurückgreifen müssen.
Eine Unterscheidung von Selbstständigen und Unternehmern würde im Übrigen dazu führen, dass nach einem Gesetzesbeschluss ein Selbstständiger in eine Kapitalgesellschaft umfirmiert und hierdurch sich dem nachfolgenden Reformvorschlag entzieht.
Arbeitnehmer mit Mindestlohn:
Als Arbeitnehmer sind alle Arbeitnehmer anzusehen, die unterhalb des „Mindestlohn II“ ein Einkommen beziehen.
Mindestlohn I und Mindestlohn II:
Die Festlegung über den Mindestlohn I und Mindestlohn II erfolgt durch die Mindestlohnkommission. Bei der Festlegung des Mindestlohn II wird die voraussichtliche Rentenentwicklung berücksichtigt.
Der „Mindestlohn I“ ist der Lohn, den ein Arbeitnehmer „Brutto“ erhält. Hiervon werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Derzeit beträgt der Mindestlohn I pro Arbeitsstunde 8,84 €. Lt. Stat. Bundesamt wäre eine Anhebung des Mindestlohns I auf 9,19 € notwendig.
Sofern ein Arbeitnehmer 38,5 Std. über 45 Jahre tätig ist, wäre für eine Altersversorgung in Höhe der Grundsicherung ein Stundenlohn von derzeit 12,63 € erforderlich.
Als Mindestlohn II wird ein Wert von 12,63 € festgelegt. Auch dieser Wert ist durch die Rentenkommission jährlich zu überprüfen. Der Mindestlohn II ist die Berechnungsgrundlage für einen verpflichtenden Altersvorsorge-Zusatzbeitrag.
Aus der Differenz von Mindestlohn II und Mindestlohn I ergibt sich ein Rentenversicherungsbeitrag, der verpflichtend vom Arbeitgeber abzuführen ist, solange der Arbeitnehmer unterhalb von 12,63 € brutto verdient.
Diese Differenz ist durch den Arebeitgeber zu tragen.
Beispiel:
Stundenlohn
Beispiel
Tatsächlicher Stundenlohn
10,00 €
Mindestlohn II
12,63 €
12,63
Mindestlohn I
9,19 €
10,00
Differenz
3,44 €
2,63 €
Daraus resultierender Altersversorgungsbeitrag
18,6 % (GRV-Beitrag 2018)
0,64 €
0,49 €
Gesamtbelastung Arbeitgeber
9,83 €
10,49 €
Sofern der Bruttoverdienst unterhalb des Mindestlohns II ist, hat der Arbeitgeber den Altersvorsorge-Zusatzbeitrag vollständig zu tragen. Je geringer die Differenz zwischen dem Mindestlohn I und dem Mindestlohn II ist, desto geringer ist der Altersvorsorge-Zusatzbeitrag.
Die Ermittlung des Monatsbeitrages erfolgt zunächst auf einem Schätzwert (auf Monatsbasis) und ist am Kalender-Jahresende, spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses auszugleichen. Der monatliche Schätzwert beträgt 75 % der geschätzten Arbeitszeit.
Beispiel:
Vollzeittätigkeit jährlich mit 1.700 Stunden mit einem Stundenlohn von 10 €.
Jahr
Mtl.
Jahresarbeitszeit
1.700 Std.
Std. lohn
10,00 €
Jahresgehalt
17.000 €
1.416,67 €
Mindestlohn II
1.700 Std.
Std. Satz
12,63 €
Fikt. Jahresgehalt
21.471 €
1.789,25 €
Der Zusatz-Altersvorsorgebeitrag errechnet sich wie folgt:
Mindestlohn II
1.789,25 €
Tatsächliches Monatsgehalt:
1.416,67 €
Differenz:
372,58 €
Zusatz-Altersvorsorgebeitrag
69,30 €
Davon bei mtl. Zahlung 75 %
51,97 €
Der Arbeitnehmer hat die Wahlfreiheit diesen Altersvorsorge-Zusatzbeitrag durch seinen Arbeitgeber
in die gesetzliche Rentenversicherung
in die betriebliche Altersversorgung (Produktwahl Arbeitgeber)
in ein zertifiziertes altersversorgungsprodukt (Produktwahl Arbeitnehmer)
zu investieren.
Sofern der Arbeitnehmer keine Wahl ausübt, muss dieser Altersvorsorge-Zusatzbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Durch die Wahlfreiheit des Arbeitnehmers besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder der Nutzung zertifizierter privater Altersversorgungsprodukte weitere Förderungen genutzt werden können. Der Altersvorsorge-Zusatzbeitrag führt jedoch nicht beim Arbeitgeber zu zusätzlichen Förderungen nach § 100 EStG (bAV-Förderbeitrag).
Am Ende des Jahres ist die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Altersvorsorgebeitrag und dem zu zahlenden Jahresbeitrag nachzuholen. Im Einzelfall zu viel gezahlte AltersvorsorgeZusatzbeiträge sind an den Arbeitgeber zu erstatten. Dies muss auch bei den betrieblichen und privaten Alternativen sichergestellt werden.
Der Nachweis ist vom Arbeitgeber über das Enteltkonto/Lohnkonto zu führen (z. B. §5 LStDV).
Lösungsansatz bei Selbstständigen und Unternehmern
Auch bei dieser Gruppe muss ein Mindestsparbeitrag festgelegt werden. Der Mindestsparbeitrag sollte mindestens die Grundsicherung (nach Mindestlohn II) swicherstellen.
Da für die Ermittlung des Beitrages die Stundenzahl bei Selbstständigen nicht als Grundlage in Frage kommt (praktische Anwendung scheidet hier aus), errechnet sich der Mindestbeitrag für die Grundversorgung wie folgt:
jährlich: 1.700 Stunden x 12,63 Euro x 18,6 % 3.993,60 €
monatlich somit: 332,80 €
(mind. jedoch 18,6 % der Einkünfte)
5 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit (bzw. Übergangsfrist 5 Jahre nach Einführung des Gesetzes) ist der Mindestbeitrag auf den Regelbeitrag (z.Zt. mtl. 501,27 €) anzupassen (Ausnahmen geringeres Einkommen, dann 332,80 €).
Durch die Übergangsfrist kann der Selbstständige/Unternehmer seine Finanzplanung auf den Regelbeitrag anpassen.
Auch beim Selbstständigen/Unternehmer wird eine Wahloption eingeführt. Diese Gruppe hat die Wahloption zwischen einer Beitragszahlung
an die gesetzliche Rentenversicherung
bei Unternehmern in eine betriebliche Altersversorgung
in ein zertifiziertes Altersversorgungsprodukt (z. B.: Rürup)
Alle Produkte müssen hierbei eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen.
Vorhandene Altersversorgungen können auf diesen Altersvorsorge-Zusatzbetrag angerechnet werden, sofern eine Rentenzahlung im Vertrag vereinbart wird und eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen ist. Sofern es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt (Abschluss vor 2005), findet ebenso eine Anrechnung statt, wenn eine Garantiezahlung im Vertrag vorhanden ist.
forum-55plus.de e.V. Gemeinnütziger Verein für die Generation 55-plus
Welche Ziele würden durch die Umsetzung des Positionspapiers erreicht?
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erreichen durch diese Umsetzung eine Altersversorgung in Höhe der Grundsicherung.
Die Motivation für die eigene Altersvorsorge wird noch einmal deutlich erhöht. Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) kann hierdurch deutlich gewinnen.
Für Selbstständige entsteht eine Grundversorgung, die auch dann vorhanden ist, wenn die Selbstständigkeit nach einiger Zeit aufgegeben werden muss.
Für den zukünftigen Steuerzahler entstehen keine zusätzlichen Belastungen. Der Aufwand für die Grundsicherung wird deutlich sinken.
Eine Integration der Pflegevorsorge in den Bereich Altersversorgung sollte dringend umgesetzt werden. Letztendlich ist die Pflegevorsorge ein Bestandteil der Altersversorgung. In der betrieblichen Altersversorgung ist diese Absicherung bis heut nicht möglich.