Vorlage des Finanzgerichts Köln zum #Bundesverfassungsgericht: Rechnungszinsfuß von 6% für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?
Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen.
Die schriftliche Begründung des Vorlagebeschluss liegt noch nicht vor. Der Senat hat aber im Rahmen der Entscheidungsverkündung erläutert, dass der Gesetzgeber befugt sei, den Rechnungszinsfuß zu typisieren. Er sei aber gehalten, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei. Der Rechnungszinsfuß sei seit 1982 unverändert. In dem heutigen Zinsumfeld habe sich der gesetzlich vorgeschriebene Zinsfuß so weit von der Realität entfernt, dass er vom Gesetzgeber hätte überprüft werden müssen. Die fehlende Überprüfung und Anpassung führt nach Auffassung des 10. Senats zur Verfassungswidrigkeit. Alle vergleichbaren Parameter (u.a. Kapitalmarktzins, Rendite von Unternehmensanleihen) hätten schon seit vielen Jahren eine stetige Tendenz nach unten und lägen deutlich unter 6%.
Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Folge ist eine höhere steuerliche Belastung.
Sobald der Vorlagebeschluss den Beteiligten zugestellt ist, wird er auf der Homepage des Finanzgerichts veröffentlicht.
So vermacht man Immobilien – steuerfreiDas Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder verschenken? Keine leichte Entscheidung. Wer rechtzeitig plant, kann aber mit einer Schenkung unter Umständen Steuern sparen.
An eine Immobilie zu kommen, ohne eigenes Geld in die Hand zu nehmen, ist ein Traum. Auch wenn mit der Erbschaft ein Trauerfall verbunden ist. Ungut auch, wenn noch ein Haufen Steuern anfallen. Finanztest zeigt, wie zumindest Letzteres verhindert werden kann.
Jahr für Jahr werden gigantische Vermögen vererbt. Darunter auch viele Häuser, Wohnungen und Grundstücke.
Doch im Leben ist nicht umsonst, was auch fürs Erben gilt. Doch glücklicherweise gibt es Freibeträge, welche Begünstigte im Erbfall vor steuerlicher Belastung schützen können, wie Finanztest in seiner neusten Ausgabe erklärt. Ungeachtet dessen, ob es sich um Betongold oder sonstiges Vermögen handelt. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, bei Kindern sind es 400.000 Euro – von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro vermachen, ohne dass der Fiskus zuschlägt. Auch für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es einen steuerlichen Freibetrag: Er liegt allerdings nur bei 20.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Nur Geschwister machen hier eine Ausnahme. Ist der jeweilige Freibetrag ausgeschöpft, greifen die individuellen Steuersätze – allerdings nur für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft.
Liegt der Wert einer zu vererbende Immobilie über den Freibeträgen der Erben, spricht einiges dafür, zu Lebzeiten das Haus an den Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte weiterzugeben – durch eine Schenkung. Denn hier winken die selben Steuerfreibeträge, nur dass diese alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Wer also rechtzeitig damit beginnt, sein Vermögen zu verteilen und es in Abständen von zehn Jahren an seine Nachkommen weitergibt, sorgt dafür, dass die Begünstigten im Ergebnis weniger oder keine Steuern zahlen müssen, was bei großen Vermögen lohnend ist.
Auch Rückabwicklung möglich
Natürlich fällt es nicht jedem leicht, die eigene Immobilie schon zu Lebzeiten aus der Hand zu geben. Denn ab der Eintragung ins Grundbuch ist der Schenker nicht mehr Herr im Haus, was Risiken birgt. Schenker können ihr Häuschen dann weder verkaufen noch als Kreditsicherung nutzen. Wer in seiner Immobilie dennoch wohnen bleiben möchte, sollte sich deshalb unbedingt ein sogenanntes Nießbrauchrecht sichern. Damit kann nicht nur die verschenkte Immobilie weiter genutzt, sondern sie kann auch weiter vermietet werden. Die Mieteinnahmen gehören dem Inhaber des Nießbrauchrechts.
Im Gegensatz zu Geld oder anderen Gegenständen muss eine Schenkung von Immobilien grundsätzlich notariell beurkundet werden. Hier kann auch eine etwaige Rückabwicklung fixiert werden, welche dem Gebenden beispielsweise bei Krankheiten im Alter, vor Todesfällen, Scheidungen, Geldnöten oder anderen Katastrophen die Möglichkeit gibt, wieder an seinen Besitz zu kommen – steuerfrei.
Wichtig zu wissen: Durch eine Schenkung reduziert sich automatisch auch der Pflichtteil, der im Erbfall Angehörigen zusteht. Außer wenn diese in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Schenkers veranlasst wurden – dann werden sie zum Nachlass gezählt und erhöhen den Pflichtteilsanspruch. In diesem Fall gibt es dann einen sogenannten Abschmelzungsfaktor. Für jedes Jahr zwischen Schenkung und Erbfall wird der Wert der Schenkung um 10 Prozent reduziert. Verstirbt der Schenker bereits im ersten Jahr nach der Schenkung, bemisst sich der Pflichtteil am Gesamtwert des Nachlasses. Stirbt er im zweiten Jahr, beläuft sich der Pflichtteil auf 90 Prozent des Vermögenswertes, im dritten Jahr 80 Prozent. Erst nach zehn Jahren ist die Schenkung für den Pflichtteil ohne Bedeutung.
Die Verständlichkeit der bAV ist für viele Arbeitgeber schwierig und wird durch die Einführung des Sozialpartnermodells (“bAV-Welt 2”) nicht einfacher.So bietet die “bAV-Welt 2” zwar eine Befreiung von der Einstandspflicht (nach §1 Abs.1 S.3 BetrAVG), allerdings:– keine vollständige Befreiung von der AG-Haftung– den Nachteil, dass der Arbeitgeber bei der Teilnahme am Sozialpartnermodell:
1. einen Sicherungsbeitrag (§23 BetrAVG n.F.) leisten soll und dieser der Höhe nach noch gar nicht bekannt ist. (Einkauf Beitrag-Zusatzrisiko, das noch der Höhe nach unbekannt ist).
2. im Bereich der betrieblichen Altersversorgung keine eigene Entscheidung mehr treffen kann, da alles von dem entsprechenden Versorgungswerk vorgegeben wird.
Konsequenz daraus ist, dass die Betriebsabläufe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell fremdbestimmt sind.
3. ein Umstieg (Übertragung) von dem “Sozialpartnermodell” zurück in die bisherige “bAV-Welt 1” ist nicht möglich.
Der Umstieg (Übertragung) von der alten bAV-Welt 1 in das (Sozialpartnermodell) ist zwar möglich, allerdings führt dies nicht zu einer Haftungsbefreiung der bestehenden Anwartschaften.
Darüber hinaus bestehen für den Arbeitnehmer zwar größere Chancen auf einen höheren Ertrag, allerdings auch erheblich höhere Risiken durch die Anlagemöglichkeiten.
Für Arbeitnehmer, die eine geringe Rente in der betrieblichen Altersversorgung aufbauen, ist dies ein Risiko. Die geringe zusätzliche Rente kann noch geringer werden, da eine Garantie fehlt.
Auch die bisherige “bAV-Welt 1” ist für viele Klein- und Mittelunternehmen nicht immer einfach zu organisieren.
Was muss bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beachtet werden? Hilfe bei der Lösung bietet der bAV-Leitfaden für ArbeitgeberNeben den Verjährungsfristen (z.B.: 6 und 10 Jahre) sind beispielsweise auch Haftungen vorhanden, die eine Aufbewahrung der Unterlagen über einen sehr langen Zeitraum notwendig macht (zB.: § 18a BetrAVG, 30 Jahre).
Darüber hinaus sind im Steuerrecht und in der Sozialversicherung viele Dinge zu beachten, die nur durch standardisierte Prozesse möglich sind.
Ebenso sind während der Zusagezeit (Anwartschafts- und Leistungsphase) Vertragsanpassungen notwendig (Beispiele: Umstellung auf Vollzeit, Teilzeit, Heirat, Scheidung, Tod, Privatinsolvenz des AN), die auch Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung haben.
TIPP: Im November erscheint ein „bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, der die Anpassungsprozesse (workflow) darstellt und die notwendigen Schritte aufzeigt.
Der #bAV-Leitfaden für Arbeitgeber enthält nicht nur die bisherigen Regelungen, sondern auch die notwendigen Anpassungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Aus redaktionellen Gründen (offene Fragen, die durch das BMAS und BMF noch geklärt werden) ist der Leitfaden für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung erst im November verfügbar.
Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber bietet die ideale Ergänzung zu dem Notfallordner für Unternehmer, den es inzwischen in über 80 verschiedenen Versionen gibt (unterschiedliche Selbstständigen- und Unternehmergruppen, z.B.: Notfallordner für: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Beamte, 42 verschiedene zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerker als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft).
#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier! Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch: Denn
1. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.
2. Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann würde es Zusatzversicherungen geben. Das ist ja eigentlich nicht schlecht.
Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.
Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).
3. Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.
Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.
Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.
Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.
4. Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.
In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.
Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.
Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).
In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.
Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.
Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.
Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.
5. Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.
6. Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.
Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?
Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:
Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?
Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
Pflegeversicherung:
Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:
Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.
Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.
Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:
– SPD
– Grüne
– DieLinke
– AFD
Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:
– CDU
– CSU
– FDP
Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!
„BlueBorne“ kann jeden treffenBluetooth-Lücke bedroht Milliarden Geräte“
Blueborne gefährdet jedes Gerät mit Bluetooth.
BITTE TEILEN UND WEITEREMPFEHLEN !
Experten entdecken eine Mega-Sicherheitslücke, die nahezu alle Geräte mit Bluetooth betrifft. Über fünf Milliarden Notebooks, Smartphones, Tablets und Wearables sind betroffen. Nutzer können sich nur auf einem Weg schützen.
Jedes halbwegs aktuelle Smartphone und Tablet, viele Notebooks und viele andere Geräte haben ein Bluetooth-Modul. Der in den Neunzigerjahren entwickelte Standard ist die wohl am häufigsten genutzte drahtlose Übertragungsart für Daten aller Art über kurze Distanz. Jetzt haben Sicherheitsforscher eine gefährliche Lücke entdeckt, die nahezu alle Geräte mit Bluetooth angreifbar macht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Bericht auch gesehen und warnt auf seiner Website davor, dass potenzielle Angreifer über die Sicherheitslecks die vollständige Kontrolle über ein Gerät erlangen können.
Die Sicherheitslücke heißt „BlueBorne“. Entdeckt haben sie Experten der Firma Armis, die sich auf Sicherheit im Internet of Things (IoT) spezialisiert hat. Ihre Meldung liest sich erschreckend: Gefährdet sind demnach nicht nur mobile Geräte sowie Desktop- und IoT-Systeme, darunter Android, iOS (vor iOS 10), Windows und Linux und die Geräte, die diese Software-Plattformen nutzen. Auch alle anderen technischen Geräte, von Smartwatches und anderen Wearables bis hin zu Bluetooth-Lautsprechern und -Kopfhörern sind potenzielle Ziele: geschätzt über 8,2 Milliarden Geräte weltweit, darunter insgesamt 5 Milliarden mit Android, Windows oder Apple-Software. Ausgenommen sind nur die Geräte, die ausschließlich Bluetooth Low Energy (BLE) nutzen.
Wie verbreitet sich BlueBorne?
BlueBorne, so die Forscher, wird über die Luft, also drahtlos, verbreitet und greift Geräte über Bluetooth an. In diesem Zusammenhang hat Armis insgesamt acht, davon vier kritische Zero-Day-Lücken gefunden, also Schwachstellen, für die es noch keinen Schutz gibt. Besonders gefährlich wird BlueBorne dadurch, dass Nutzer weder auf einen Link klicken noch eine Datei herunterladen müssen, um sich zu infizieren. Auch eine Internetverbindung ist nicht nötig. Blueborne verbreitet sich unbemerkt und sogar ohne dass eine aktive Verbindung besteht – es genügt, dass das Opfer Bluetooth eingeschaltet hat.
Horrorszenario: Blueborne verbreitet sich unbemerkt.
Ist ein Gerät einmal infiziert, kann es wiederum andere Geräte in der Nähe infizieren, bei denen Bluetooth eingeschaltet ist. Was genau Angreifer mit den Geräten ihrer Opfer anstellen können, ist offen – Armis spricht von Attacken mit Ransomware, dem Aufbau von Bot-Netzen, Cyber-Spionage oder den kompletten Zugriff auf Datenbanken, sensible Informationen oder kritische Bereiche einer Systeminfrastruktur.
Nicht alle Großen ergreifen Maßnahmen
Wie real die Bedrohung durch dieses Horrorszenario ist, ob bereits Geräte befallen sind, welche Regionen besonders betroffen sind, ob und welcher Schaden bereits entstanden ist – diese Informationen gibt Armis nicht preis. Man habe Google, Microsoft, Apple, Samsung und Linux kontaktiert und die Unternehmen über die Gefahrenlage informiert. Das Linux-Team habe für den 12. September Updates angesetzt, schreibt Armis. Google habe seinen Android-Partnern den Patch am 7. August zur Verfügung gestellt und ihn im Sicherheits-Update vom 9. September integriert, Microsoft schon am 11. Juli Sicherheitsupdates verteilt. Apple habe in seinen aktuellen Versionen die Schwachstelle bereits geschlossen, Samsung habe auch nach drei Kontaktversuchen nicht geantwortet.
Android-Nutzer können in den Einstellungen (Über das Telefon, Systeminformationen o.ä.) nachschauen, welchen Sicherheitspatch-Level ihr Smartphone hat. Wer sich nicht darauf verlassen will, dass sein Hersteller schon die nötigen Updates verteilt, hat im Grunde nur eine Möglichkeit: Bluetooth ausschalten, wann immer es nicht benötigt wird.
Und wieder kommen vermehrt Filme – auch bei youtube, die;
– Wahlbetrug schon heute melden, obwohl noch keine Wahl war
– die gegen Politiker herziehen
– und den einzelnen Bürger frustrieren sollen.
Ziel ist den einzelnen Bürger dazu zu motivieren, nicht wählen zu gehen.
So gibt es zB einen youtube-Kanal von nta. Es werden dort Filme so zusammengeschnitten, dass Aussagen in falsche Aussagen umgedeutet werden.
Unter anderem wird dort der Begriff Reichsbürger aus der Zeit des Nationalsozialisten verharmlost.
In „gekonnter Form“ wird dann der Rückgang der Arbeitslosigkeit in Frage gestellt.
Natürlich ist die Arbeitslosenquote – wenn man die Aufstocker und in Fortbildung befindlichen Arbeitslosen hinzuzieht höher. Das ist aber schon etwa 20 Jahre so.
Und wenn die Arbeitslosenquote im letzten Jahr gleich berechnet wurde, dann ist ebenso ein Rückgang zu verzeichnen.
Wir haben in den letzten 2 Wochen festgestellt, dass über WhatsApp, youtube und andere Kanäle vermehrt Filme, Fotos und Texte verteilt werden, die den Wahlbürger frustrieren sollen und in gewisse extreme Richtungen treiben soll.
Wenn der Bürger durch solche Medien von der Wahl sich abhalten lässt, dann steigt der prozentuale Anteil der extremistischen Parteien an, denn die extremistischen Wähler wählen auf jeden Fall. Konsequenz: Die Extremen Parteien haben durch höhere Prozente mehr Bedeutung.
Gleiches möchte zum Beispiel Erdogan mit dem Aufruf zum Wahlboykott erreichen.
Unsere Demokratie sollten wir uns durch solche Menschen und Gruppierungen nicht nehmen lassen!
Darum #GEHE am 24.9. #wählen!
Am Besten solche Mitteilungen NICHT weiter verteilen und löschen.
Und wieder kommen vermehrt Filme – auch bei youtube, die;
– Wahlbetrug schon heute melden, obwohl noch keine Wahl war
– die gegen Politiker herziehen
– und den einzelnen Bürger frustrieren sollen.
Ziel ist den einzelnen Bürger dazu zu motivieren, nicht wählen zu gehen.
So gibt es zB einen youtube-Kanal von nta. Es werden dort Filme so zusammengeschnitten, dass Aussagen in falsche Aussagen umgedeutet werden.
Unter anderem wird dort der Begriff Reichsbürger aus der Zeit des Nationalsozialisten verharmlost.
In „gekonnter Form“ wird dann der Rückgang der Arbeitslosigkeit in Frage gestellt.
Natürlich ist die Arbeitslosenquote – wenn man die Aufstocker und in Fortbildung befindlichen Arbeitslosen hinzuzieht höher. Das ist aber schon etwa 20 Jahre so.
Und wenn die Arbeitslosenquote im letzten Jahr gleich berechnet wurde, dann ist ebenso ein Rückgang zu verzeichnen.
Wir haben in den letzten 2 Wichen festgestellt, dass über WhatsApp, youtube und andere Kanäle vermehrt Filme, Fotos und Texte verteilt werden, die den Wahlbürger frustrieren sollen und in gewisse extreme Richtungen treiben soll.
Wenn der Bürger durch solche Medien von der Wahl sich abhalten lässt, dann steigt der prozentuale Anteil der extremistischen Parteien an, denn die extremistischen Wähler wählen auf jeden Fall. Konsequenz: Die Extremen Parteien haben durch höhere Prozente mehr Bedeutung.
Gleiches möchte zum Beispiel Erdogan mit dem Aufruf zum Wahlboykott erreichen.
Unsere Demokratie sollten wir uns durch solche Menschen und Gruppierungen nicht nehmen lassen!
Darum #GEHE am 24.9. #wählen!
Am Besten solche Mitteilungen NICHT weiter verteilen und löschen.
Am 7.7.2017 wurde das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet.
Das BRSG hat neben einer neuen „BAV-Welt 2″auch Auswirkungen auf die bisherige betriebliche Altersversorgung („BAV-Welt 1).
Die Altersversorgung kann durch 3 unterschiedliche Hauptbausteine ergänzt werden. Neben der privaten Altersversorgung mit und ohne Förderung gibt es in der betrieblichen Altersversorgung „2-BAV-Welten“.
Für bestehende bAV-Versorgungen ergeben sich einige Neuerungen, die auch betrieblich umgesetzt werden müssen. Hierbei sind steuerliche und sozialversicherungs-, arbeitsrechtliche und versicherungsvertragliche Inhalte zu überprüfen.
Neben neuen Haftungsregelungen, die auch aufgrund eines BAG-Urteils entstanden sind, müssen betriebswirtschaftliche Bereiche angepasst werden.
Im November/Dezember 2017 wird zu diesem Thema ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden als „Notfallordner für Betriebe“ veröffentlicht.
Der „Leitfaden „Notfallordner für Unternehmen“ beinhaltet viele wertvolle Tipps und Checklisten, damit in den Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein reibungsloser Ablauf in den Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen sichergestellt wird.
Die Vorbestellung ist auf der Internetseite möglich. Link:
#Bürgerversicherung ist perfider Gedanke: warum das steht hier!Wer eine Bürgerversicherung will, denkt etwas falsch, Die Gründe, die gegen eine Bürgerversicherung sprechen sind:
1. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze:
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze weg ist, zahlt der Vermieter zunächst mehr Krankenkassenbeitrag. Das wird dann auf die Miete umgelegt und letztendlich zahlt jeder Mieter mehr Miete.
2. Bürger kann sich ja zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse versichern:
Wenn es eine Bürgerversicherung gibt, dann kann jeder gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen abschließen und ist dann auch Privatpatient. Aber: Den Krankenkassenbeitrag für die Bürgerversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in etwa jeweils zur Hälfte. Und es gibt eine Reihe von Menschen, die sich eine Zusatzkrankenversicherung nicht leisten können.
Eine Zusatzversicherung müsste jeder Arbeitnehmer und Rentner vollständig selbst bezahlen (ohne Beitragszuschuss).
3. Abschaffung der KVdR-Krankenversicherung für Rentner:
Die Bürgerversicherung würde auch bedeuten, dass die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgeschafft würde.
Denn: Wenn die Beitragsbemessungsgrenze wegfällt und alle Einnahmen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt würden, dann müssten Rentner auch aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen, der Riester-Rente, sonstigen Zinseinkünften oder Mieteinkünften Beiträge bezahlen.
Derzeit müssen Rentner, die in der KVdR krankenversichert sind, keine Krankenkassenbeiträge hierfür bezahlen; dies trifft derzeit nur freiwillig versicherte Rentner.
Faktisch würde hiermit die Krankenversicherung der Rentner abgeschafft.
4. Bürgerversicherung, wie in anderen EU-Ländern:
Bürger, die eine Bürgerversicherung in anderen Ländern haben, haben durchgängig schlechtere Leistungen gegenüber unserer Krankenkassen.
In England sind Wartezeiten teilweise bis zu mehreren Monaten vorhanden.
Ab einem gewissen Alter werden Behandlungen überhaupt nicht mir vorgenommen, da es sich nicht mehr lohnt.
Beispiel in England: Herztransplantation mit 65).
In Schweden ist es seit 2013 so, dass wenn man ins Krankenhaus muss, sich zunächst vom Allgemeinmediziner an einen Facharzt überweisen lassen muss und der Facharzt dann eine Einweisungsempfehlung aussprechen kann.
Diese Einweisungempfehlung geht dann an die Stadtverwaltung, die die Reihenfolge der stationären Behandlungen festliegt.
Ob da zunächst der gut verdienende Selbstständige, Politiker, die Hausfrau, das Kind, der Schwerbeschädigte oder gar ein Rentner zunächst drankommt, das kann sich jeder selbst ausmalen.
Nun kommt kommt öfters von Politikern, die die Bürgerversicherung wollen, das Argument, dass dann der Beitragssatz sinken würde. Selbst wenn der Beitragssatz um 2 % sinken würde, hätte der Arbeitnehmer, Rentner oder Rentner keine echte Beitragsersparnis, da er auch für andere Einkünfte plötzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Und Mieter haben zusätzlich eine verdeckte Beitragserhöhung, da der Vermieter auf seine Mieteinkünfte plötzlich Krankenkassenbeiträge zahlen müsste. Dies würde der Vermieter durch Mieterhöhungen natürlich auf die Miete umlegen, was zu einer Mieterhöhung führt.
Der Trabbi und die Bürgerversicherung
5. Bürgerversicherung ist wie der Trabbi in der DDR
Ein bisschen erinnert der Gedanke einer Bürgerversicherung an die ehemalige DDR. Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).
Lange Wartezeiten (8-15 Jahre) und ein Auto bei dem an Technik und Entwicklung gespart wurde.
Nun der Trabbi ist ja gefahren…. ohne ein gutes Sicherheitssystem. 😂😂😂😂
Man stelle sich vor in Deutschland muss jeder Bürger ab 18 einen Trabbi (Bürgerversicherung) besitzen.
Aber da wir in Deutschland leben, darf er noch einen Audi (Zusatzversicherung) zusätzlich kaufen.
Irgendwie irrsinnig. Oder?
6. Bürgerversicherung führt zu Beitragserhöhungen, wenn Leistungen nicht gesenkt werden!
Die Einführung einer Bürgerversicherung könnte nach einer neuen Studie eine Beitragserhöhung für gesetzlich Versicherte von 1,5 Prozentpunkten zur Folge haben. Würden die Pro-Kopf-Ausgaben von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) so vereinheitlicht, dass die Gesamteinnahmen und -ausgaben unverändert bleiben, würde das die heutigen GKV-Versicherten zusätzlich belasten.
Die heutigen PKV-Versicherten, die dann in der gesetzlichen Bürgerversicherung wären, würden dagegen massiv entlastet. Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA, Kiel).
Die Leistungen der GKV werden zu über 90 % gesetzlich festgesetzt. Bei den privaten Krankenversicherungen ergibt sich der Leistungsumfang aus dem Versicherungsvertrag. Würde es in Deutschland ausschließlich die gGKV geben, dann ist die Gefahr groß, dass der Leistungsumfang weiter reduziert wird (Beispiele aus der Vergangenheit: Brillen, Zahnersatz).
Tatsache ist, dass:
. der Beitrag und die Leistungen aus einem Topf bei der GKV bezahlt werden
– und das Durchnittsalter erheblich angestiegen ist und noch weiter ansteigen wird,
sorgt dafür dass die GKV entweder steigende Beiträge oder Leistungskürzungen erhalten wird.
Demographie 65-Plus-wächst weiter
Derzeit ist das Durchschnittsalter in Deutschland bei ca. 46 Jahren und wird in den kommenden 15-20 Jahren auf 57-60 Jahren ansteigen. Somit werden die Leistungsausgaben bei der GKV enorm explodieren.
Die privaten Krankenversicherungen bilden sogenannte Altersrückstellungen. Bei den Beiträgen der jungen Versicherten wird ein Teil des Beitrags dieser Altersgruppe für später angespart. Inzwischen haben die PKV-Unternehmen über 220 Mrd. Euro für die Versicherten angespart. Um gleichzuziehen müssten die GKV-Unternehmen zwischen 1.400 Mrd. – 2.000 Mrd. Euro heute an Altersrückstellungen aufgebaut haben.
Da die GKV jedoch als Umlagesystem finanziert wird (wie auch die gesetzliche Rentenversicherung) werden keine Beitragseinnahmen für das Alter angespart.
Die GKV hat dieses Problem schon lange erkannt und ist deshalb ein Befürworter der Bürgerversicherung.
8. Auch Rentner können sich nur innerhalb von 3 Monaten von der KVdR befreien lassen.
Nicht nur Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze, sondern auch KVdR-Rentner können sich nicht privat versichern, wenn sie innerhalb von 3 Monaten die Befreiung beantragen.
Senioren legen wert auf die Gesundheit und eine gute Krankenversicherung
Gerade ältere Menschen legen großen Wert auf einen guten Krankenversicherungsschutz. Dies ist auch der Grund, warum immer mehr pflichtversicherte Arbeitnehmer in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließen, damit sie sich später in der Rente privat krankenversichern können. Durch die Anwartschaftsversicherung entfällt eine spätere Risikoprüfung.
Allerdings darf man die 3-Monats-Frist bei Rentenantragstellung nicht verpassen. Wer als KVdR-Rentner diese Frist versäumt hat, kann sich nicht mehr privat versichern.
Und in vielen Fällen ist der Krankenversicherungsbeitrag nicht einmal so hoch, wie bei der GKV. Ein Zuschuss wird im übrigen durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt.
9. Ablehnung einer Bürger-Zwangsversicherung
Wer richtig über die Zwangsversicherung – Bürgerversicherung nachdenkt, muss sie eigentlich ablehnen.
10. „Bürgerversicherung Light“ – Warum jetzt diese Alternative von der SPD?
Vor kurzem war von einigen SPD-Politikern zu hören, dass sie eine „Bürgerversicherung light“ sich auch vorstellen könnten.
Dahinter versteckt sich die Überlegung, die Beiträge und Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Kassen anzupassen.
Konsequenz: Fast alle Leistungen ergeben sich aus dem Gesetz (Sozialgesetzbuch). Durch die Einführung der Bürgerversicherung light für Alle, könnten die Leistungen schneller abgebaut werden, da es keinen Wettbewerb gibt….. „Der Bürger kann sich ja zusätzlich versichern….
Und die Alten? Die haben oft nicht mehr die Chance!
Warum halten einige Parteien / Politiker so an der Bürgerversicherung fest?
Die Antwort ist vielleicht ganz einfach:
Steckt ein ganz anderer perfider Gedanke dahinter?
Verschlechtern sich die Leistungen, sinkt als Folge die Lebenserwartung.
Sinkt die Lebenserwartung, dann ist der Rentner nicht mehr so lange als Leistungsbezieher vorhanden.
Die Rentenkassen werden hierdurch entlastet.
Und auch in der Krankenversicherung ist das Bild ähnlich:
Ein 75-jähriger verbraucht etwa das 8-16 fache der Leistungen eines Durchschnittsversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn der Versicherte stirbt, dann ist das auch eine schöne Entlastung der gesetzlichen Krankenkasse.
Das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Beiträge aus einem Topf gezahlt werden und die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Rücklagen für das Alter gebildet haben.
Pflegeversicherung:
Wenn die Lebenserwartung kürzer wird, sinken zwangsmäßig auch die Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Daraus folgend gibt es eigentlich nur einen Gedanken:
Entweder haben die Befürworter der Bürgerversicherung das alles nicht verstanden, oder sie (Politiker und GKV-Funktionäre) verstehen die Hintergründe und wollen genau deshalb die Bürgerversicherung haben.
Über diese Gedanken sollte sich jeder Bürger bei der Bundestagswahl Gedanken machen.
Folgende Parteien wollen die Bürgerversicherung:
– SPD
– Grüne
– DieLinke
– AFD
Die nachfolgenden Parteien lehnen die Bürgerversicherung ab:
– CDU
– CSU
– FDP
Nichts ist so wichtig, wie die Gesundheit. Denn ohne Gesundheit kann man nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr am Leben aktiv teilnehmen!
Warum bei dieser Bundestagswahl so viele ausländische Kräfte an der Destabilisierung von Deutschland Interesse haben.
Am 24.September ist die Bundestagswahl und in den kommenden Wochen wird der Wahlkampf deutlich anziehen.
Aber nicht nur die Parteien, sondern auch ausländische Personen, Institutionen, Länder und Gruppierungen werden über Medien, insbesondere auch über die sozialen Medien mitmischen.
Und es darf einen nicht verwundern, dass insbesondere Nicht-Europäische Einrichtungen, Länder und Personen versuchen werden, den Wähler gegen die Wahl aufzustacheln oder durch bestimmte Wahlbeeinflussungen versuchen wird, die gemäßigten Parteien abzuwählen. Ziel ist hierbei eigentlich nicht nur Deutschland zu destabilisieren, sondern insbesondere Europa zu schädigen.
Ähnliche Vorkommnisse gab es bereits in den U.S.A. und auch besonders in Frankreich. Wie lange sich der derzeitige Präsident Trump noch halten kann, ist fraglich, denn inzwischen gibt es einen Untersuchungsausschuss.
Auch in Frankreich hatten russische Institutionen versucht LePenne zu stärken. Im ARD wurde hierüber inzwischen berichtet, wie Le Penne auch finanzielle Unterstützungen erhielt.
Inwieweit die extremen Parteien in Deutschland durch russische Institutionen inzwischen unterstützt werden, wird derzeit untersucht.
Auch der Meineid von Frau Petry (AFD Deutschland) wird sicherlich etwas Licht ergeben.
Welche Motivation haben andere Länder, Institutionen, Personen oder Gruppen die Bundestagswahl negativ zu beeinflussen?
Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem der wirtschaftsstärksten Nationen entwickelt und ist auch innerhalb von Europa – gemeinsam mit Frankreich – ein Fundament für Europa.
Die europäische Gemeinschaft sichert nicht nur die Reisefreiheit, sondern ist auch ein Garant für 70 Jahre Frieden. Es gab zu keiner Zeit eine so lange Zeit ohne Krieg.
Und dies ist das wichtigste Ergebnis, das wir durch Europa erreicht haben, auch wenn es natürlich trotzdem Reibereien gibt. Diese werden natürlich heute über Diplomatie oft gelöst.
Es gibt jedoch auch Personen, Institutionen und Länder, die auf diese Entwicklung neidisch sind oder die gerne Europa geschwächt sehen möchten.
Welche Personen stört Europa und möchte gerne durch die Schwächung von Deutschland Europa schwächen? Was sind die Hintergründe?
Türkei-Erdogan:
Erdogan ist ein Machtmensch, der in der deutschen Demokratie ein Konkurrenzsystem zu seinem „Demokratiesystem“ sieht. Den deutschstämmigen Tprken in Deutschland geht es durch die deutsche Wirtschaft – im Verhältnis zu Menschen, die in der Türkei leben, sehr gut.
In der Türkei ist die Wirtschaft sehr angeschlagen, insbesondere durch die Aktivitäten von Erdogan (Einschränkung der Demokratie, Inhaftierung von Opposition, Abschaffung der Pressefreiheit usw)
Dies führte zum fast völligen Zusammenbruch der Tourismusbranche. Aber auch wirtschaftliche Investitionen aus Europa in der Türkei zeigen bereits Spuren. Nicht umsonst schaltet die Türkei inzwischen Fernsehwerbung (zB n-tv) um neue Investiren in der Türkei zu gewinnen und versucht auch durch türkische Banken mit Lockangeboten frisches Geld zu bekommen.
Russland- Putin:
Auch Putin ist kein Freund von Europa, insbesondere Deutschland und der Demokratie. Ein starkes Europa schwächt Russland in der Weltwirtschaft.
Die Abhängigkeit vom russischen Öl bzw. Gas wird in den kommenden Jahrzehnten weiter abnehmen und dies wird die Kassen von Russland weniger füllen.
Inwieweit Russland die Entwicklung hinnehmen wird, dass Deutschland als führende EU-Nation sich weg von Atomstrom und fossilen Brennstoffen hin zu alternativen Energieformen entwickelt, ist fraglich.
Innenpolitisch und auch wirtschaftlich (Binnenmarkt) ergeben sich in Russland extreme Probleme.
Der russischen Bevölkerung geht es extrem schlecht.
So ist beispielsweise die Lebenserwartung in Russland erheblich gesunken. Gründe: Gesundheitssystem ist staatlich und extrem korrupt. Es gibt zwar für alle Menschen eine staatliche Krankenversicherung, allerdings mit erheblichen Wartezeiten auf OP und Behandlungen, außer man bezahlt zusätzlich bar unter der Hand.
Die russische Bevölkerung dürfte auch aufgrund der früheren Sterblichkeit und der rückläufigen Geburtenratein den kommenden Jahren auswirken.
Diese russische Gesamtsituation wird dazu führen, dass Putin bereits jetzt schon auch Einfluss auf die Wahl in Deutschland nehmen wird. RTdeutsch und andere Medien publizieren entsprechende Angstnachrichten.
U.S.A. – Trump:
Das Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland hatte sich insbesondere durch Trump sehr abgekühlt.
Deutschland ist Exportweltmeister und Trump sieht Deutschland wirtschaftlich nicht als Freund.
Die Einstellung „America First“ führt unter Trump zum Protektionismus. Strafzölle auf Waren aus Deutschland sind tagtäglich das Gespräch. Tatsächlich importieren die Deutschen aber auch erhebliche Waren und Dienstleistungen aus den USA und fertigen einen beachtlichen Teil in den USA.
Die Destabilisierung von Deutschland durch Schädigung der Demokratie hilft letztendlich der AfD und Trump wird dies gefallen.
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CHINA
Auch CHINA hat ein Interesse an einem schwächeren Deutschland, zumindest an einer geringeren Exportquote, denn China braucht selbst einen höheren Export, damit die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommt.
China wird allerdings im Moment wenig gegen die EU Unternehmen, denn derzeit ist Deutschland und die EU ein wichtiges Abnahmeland von chinesischen Produkten.
Allerdings wird China seine Macht durch den Zukauf europäischer Unternehmen ausbauen und langfristig auch unsere Demokratie versuchen zu untergraben.
Der chinesische Binnenmarkt ist zu schwach um die Wirtschaft anzukurbeln und die Probleme in China sind – bedingt zB durch die 1-Kind-Ehe und die Umweltverpestung – zu groß. Die demographische Belastung (zu viele ältere im Verhältnis zu zu jungen Menschen) wird für China das größte Problem in den kommenden 20-30 Jahren.
Auch in Deutschland ist die Demographie ein wirtschaftliches Problem, wobei in Deutschland die Vorsorge gegenüber China erheblich besser ist.
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Grossbritannien:
Der EU-Ausstieg von Grossbritannien ist für die Europäische Union und letztendlich auch für Großbritannien nicht gut.
Auch wenn zunächst kein Krieg sofort mit Waffen entsteht, so ist die Gefahr eines kalten Krieges – zumindest wirtschaftlich – vorprogrammiert.
Wer am 24.9.2017 nicht wählen geht, ist ein Gegner von:
Demokratie
Freiheit
unserer Gesundheitsversorgung
und unserer Verfassung
Jeder, der in Deutschland lebt, sollte am 24.9.2017 zur Bundestagswahl gehen.
Nun gibt es natürlich auch in Deutschland Gruppen, die sich benachteiligt fühlen und mit einzelnen Punkten in der Politik nicht zufrieden sind (z.B.: Arbeitslosigkeit, Niedrigzinspolitik, Mieten, Alleinerziehende).
Jeder Bürger sollte sich jedoch klar darüber sein, dass die o. g. Punkte Freiheit, Demokratie, Verfassung und die Gesundheit die Grundpfeiler eines Lebens sind, mit denen man auch in der Regel sein eigenes Leben gestalten kann.
Aus diesem Grund sollte man bei der Wahl sich auch gut überlegen, wen man wählt. Hier soll keine Wahlempfehlung gegeben werden. Allerdings sollte jeder Bürger sich gut überlegen, was die Folge wäre, wenn wir z. B.:
kein Freies Europa
keine Demokratie
nur eine Einheitskrankenkasse (Bürgerversicherung)
keine Verfassung
hätten.
Auf die Konsequenzen einer #Bürgerversicherung hatten wir bereits hingewiesen (Artikel: „Die Auswirkungen einer Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte sind perfide“)
1. einen Sicherungsbeitrag (§23 BetrAVG n.F.) leisten soll und dieser der Höhe nach noch gar nicht bekannt ist. (Einkauf Beitrag-Zusatzrisiko, das noch der Höhe nach unbekannt ist).
2. im Bereich der betrieblichen Altersversorgung keine eigene Entscheidung mehr treffen kann, da alles von dem entsprechenden Versorgungswerk vorgegeben wird.
Konsequenz daraus ist, dass die Betriebsabläufe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch das Sozialpartnermodell fremdbestimmt sind.
3. ein Umstieg (Übertragung) von dem “Sozialpartnermodell” zurück in die bisherige “bAV-Welt 1” ist nicht möglich.
Der Umstieg (Übertragung) von der alten bAV-Welt 1 in das (Sozialpartnermodell) ist zwar möglich, allerdings führt dies nicht zu einer Haftungsbefreiung der bestehenden Anwartschaften.
Darüber hinaus bestehen für den Arbeitnehmer zwar größere Chancen auf einen höheren Ertrag, allerdings auch erheblich höhere Risiken durch die Anlagemöglichkeiten.
Für Arbeitnehmer, die eine geringe Rente in der betrieblichen Altersversorgung aufbauen, ist dies ein Risiko. Die geringe zusätzliche Rente kann noch geringer werden, da eine Garantie fehlt.
Auch die bisherige “bAV-Welt 1” ist für viele Klein- und Mittelunternehmen nicht immer einfach zu organisieren.
Darüber hinaus sind im Steuerrecht und in der Sozialversicherung viele Dinge zu beachten, die nur durch standardisierte Prozesse möglich sind.
Ebenso sind während der Zusagezeit (Anwartschafts- und Leistungsphase) Vertragsanpassungen notwendig (Beispiele: Umstellung auf Vollzeit, Teilzeit, Heirat, Scheidung, Tod, Privatinsolvenz des AN), die auch Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung haben.
TIPP: Im November erscheint ein „bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, der die Anpassungsprozesse (workflow) darstellt und die notwendigen Schritte aufzeigt.
Der #bAV-Leitfaden für Arbeitgeber enthält nicht nur die bisherigen Regelungen, sondern auch die notwendigen Anpassungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Aus redaktionellen Gründen (offene Fragen, die durch das BMAS und BMF noch geklärt werden) ist der Leitfaden für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung erst im November verfügbar.
Link zur Vorbestellung: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/betriebsrentenstaerkungsgesetz-leitfaden-betriebe/index.php
Der bAV-Leitfaden für Arbeitgeber bietet die ideale Ergänzung zu dem Notfallordner für Unternehmer, den es inzwischen in über 80 verschiedenen Versionen gibt (unterschiedliche Selbstständigen- und Unternehmergruppen, z.B.: Notfallordner für: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Beamte, 42 verschiedene zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerker als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft).