Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

Besonders auffällig ist:

  • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
  • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
  • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

Die Gründe sind klar:

  • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
  • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
  • Angst vor negativen Entscheidungen,
  • fehlende spezialisierte Beratung.

Das Ergebnis ist paradox:
Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

Und die können teuer werden:

  • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
  • hohe Säumniszuschläge,
  • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtig zu wissen:
Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:


👉 www.not-fallordner.de

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Oder

📞 0177 27 166 97

Denn eines ist klar:
Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Reform gescheitert? Warum das Statusfeststellungsverfahren kaum genutzt wird

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG).-

Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sollte eigentlich für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Doch aktuelle Zahlen zeigen ein anderes Bild:

Die neuen Möglichkeiten werden bislang nur sehr selten genutzt.

Besonders auffällig ist:

  • Prognoseentscheidungen werden kaum beantragt,
  • Gruppenfeststellungen spielen praktisch keine Rolle,
  • viele Verfahren werden weiterhin erst sehr spät eingeleitet.

Dabei war genau das Ziel der Reform, frühzeitig Sicherheit zu schaffen – bevor Risiken entstehen.

Warum wird das Verfahren trotzdem so wenig genutzt?

Die Gründe sind klar:

  • Unwissen über die neuen Möglichkeiten,
  • komplexe und schwer verständliche Antragsverfahren,
  • Angst vor negativen Entscheidungen,
  • fehlende spezialisierte Beratung.

Das Ergebnis ist paradox:
Ein Instrument, das Sicherheit bringen soll, wird gemieden – und genau dadurch entstehen große Risiken.

Viele Selbstständige arbeiten jahrelang ohne klare rechtliche Einordnung. Erst bei einer späteren Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt es dann zu unangenehmen Überraschungen.

Und die können teuer werden:

  • Nachzahlungen über mehrere Jahre,
  • hohe Säumniszuschläge,
  • unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtig zu wissen:
Auch hier gilt – die rechtliche Beratung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Statusprüfung aktiv – insbesondere vor Beginn neuer Tätigkeiten oder Projekte.

Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann spätere finanzielle Belastungen oft vollständig vermeiden.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweise sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein strukturierter Notfallordner:
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Denn eines ist klar:
Nicht die Reform ist das Problem – sondern dass sie viel zu selten genutzt wird.

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/reform-gescheitert-warum-das-statusfeststellungsverfahren-kaum-genutzt-wird/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) –
www.Renten-experte.de

Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

www.not-fallordner.de

Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

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Oder  0177 27 166 97

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) –
www.Renten-experte.de

Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

www.not-fallordner.de

Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

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Oder 📞 0177 27 166 97

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://notfallordner.blog/scheinselbststaendig-oder-unternehmer-das-statusfeststellungsverfahren-einfach-erklaert/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) –
www.Renten-experte.de

Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

www.not-fallordner.de

Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

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#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/scheinselbststaendig-oder-unternehmer-das-statusfeststellungsverfahren-einfach-erklaert/

Zucker-Schock für Deutschland: Warum unsere Kinder krank gemacht werden – und die Politik endlich handeln muss!

Ein Beitrag von

Johannes Wagner

Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit der Zuckersteuer: Das ist längst überfällig!

Deutschland ist beim Thema Prävention Schlusslicht in Europa. Gleichzeitig explodieren die Zahlen: Übergewicht und Adipositas schon im Kindesalter, Typ-2-Diabetes, Karies. Vieles davon ist vermeidbar. Zuckergesüßte Getränke spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir wissen das. Die Wissenschaft weiß das. Und trotzdem tut die Politik nichts.

Das ist nicht Eigenverantwortung. Das ist politisches Versagen.

Ein zentraler Grund dafür ist der massive Einfluss der Zucker- und Agrarlobby. Rübenbauern und Zuckerindustrie haben über Jahre hinweg politischen Druck aufgebaut, um strengere Regulierungen zu verhindern. Statt konsequenter Gesundheitsvorsorge dominieren wirtschaftliche Interessen – auf Kosten der Bevölkerung, insbesondere der Kinder. Gesundheit wird hinten angestellt, Profite stehen im Vordergrund.

Ich habe den Appell von foodwatch, DANK und vzbv unterschrieben. Gemeinsam mit über 2.900 weiteren Ärztinnen und Ärzten, darunter der Präsident der Bundesärztekammer und die Vorsitzende des Marburger Bundes, fordere ich die Ministerpräsident*innen auf:

Stimmen Sie in der bevorstehenden Bundesratsabstimmung für die Einführung einer wirksamen, nach Zuckergehalt gestaffelten Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke!

Andere Länder, wie Großbritannien, Frankreich und Mexiko, haben es vorgemacht: Eine gestaffelte Abgabe auf Softdrinks funktioniert. Sie senkt den Zuckergehalt in Produkten, reduziert den Konsum und entlastet langfristig unser Gesundheitssystem um Milliarden.

Kinder können sich aggressivem Marketing und billigen Zuckergetränken nicht entziehen. Wir als Politik können es. Und wir müssen es endlich tun.

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Zucker ist kein harmloser Genussstoff, sondern einer der größten Treiber moderner Volkskrankheiten. Er fördert Übergewicht, erhöht das Risiko für Typ-2-Diabetes und belastet langfristig unser gesamtes Gesundheitssystem. Besonders problematisch ist, dass Zucker von der Industrie gezielt und in großen Mengen als günstiger Geschmacksverstärker eingesetzt wird.

Genau hier setzt die Zuckersteuer an. Wird Zucker für Hersteller teurer, verliert er als billiger Zusatzstoff an Attraktivität. Die Folge: Produkte werden automatisch weniger stark gezuckert, gesünder und langfristig besser verträglich.

Es geht also nicht um Verbote, sondern um eine klare Lenkungswirkung. Weniger Zucker im Produkt bedeutet weniger Krankheit in der Bevölkerung – und genau das sollte das Ziel verantwortungsvoller Politik sein.

Hashtags:
#Zuckersteuer
#Prävention
#Kindergesundheit
#Grüne
#Ernährungspolitik

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