Teil 5 – Selbstständig – und trotzdem rentenversicherungspflichtig? Diese Berufe sind besonders betroffen

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.deWerner Hoffmann

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG)

Viele glauben:
Wer selbstständig ist, muss sich um die gesetzliche Rentenversicherung nicht kümmern.

Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Denn auch echte Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein – und zwar unabhängig davon, ob sie scheinselbstständig sind oder nicht.

Genau hier liegt eines der größten Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren:

Selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung eine Tätigkeit als selbstständig einordnet, kann trotzdem eine Versicherungspflicht bestehen.

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Besonders betroffen sind unter anderem:

  • Lehrer und Dozenten,
  • Erzieher,
  • Pflegepersonen,
  • Hebammen,
  • Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken,
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse,
  • Selbstständige mit auf Dauer im Wesentlichen nur einem Auftraggeber.

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Gerade der letzte Punkt ist hochbrisant.

Denn wer wirtschaftlich fast nur für einen Auftraggeber tätig ist, kann als sogenannter arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger gelten. Dann besteht trotz Selbstständigkeit Rentenversicherungspflicht.

Viele Betroffene übersehen das jahrelang.
Die Folgen können erheblich sein:

  • Nachforderungen von Beiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • finanzielle Belastungen über lange Zeiträume.

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Wichtig ist daher:
Es müssen zwei Fragen getrennt geprüft werden:

  • Bin ich selbstständig oder abhängig beschäftigt,
  • bin ich als Selbstständiger trotzdem rentenversicherungspflichtig.

Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehler.

Wichtig zu wissen:
Die rechtliche Bewertung darf nicht durch Steuerberater erfolgen, sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie nicht nur Ihren Status prüfen, sondern auch Ihre mögliche Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger.

Nur so erhalten Sie echte Rechtssicherheit.

Zusätzlich empfehle ich, alle Verträge, Tätigkeitsnachweise und Unterlagen sauber zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:
👉 www.not-fallordner.de

Direkter Kontakt:

Jetzt per WhatsApp kontaktieren

📞 0177 27 166 97

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Denn eines ist klar:
Selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, von der Rentenversicherungspflicht frei zu sein.

#Statusfeststellung #Rentenversicherung #Selbstständig #Scheinselbstständigkeit #Unternehmer

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-5-selbststaendig-und-trotzdem-rentenversicherungspflichtig-diese-berufe-sind-besonders-betroffen/

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
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Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

www.not-fallordner.de

Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

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oder : 📞 0177 27 166 97

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Quelle: https://rentenberater.blog/scheinselbststaendig-oder-unternehmer-das-statusfeststellungsverfahren-einfach-erklaert/

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