Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.
Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.
Regelaltersgrenze
Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.
Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre)
Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.
Auswirkung der vorgezogenen Altersrente
Beispiel:
Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.
Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.
Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.
Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.
Kombi durch Flexirente
Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).
Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.
Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.
Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.
Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).
Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.
Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.
Achtung bei betrieblicher Altersversorgung
Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.
Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.
Achtung bei Zeitwertkonten
Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.
Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:
entsteht eine lebenslange Reduzierung der Rente gegenüber der Regelaltersrente
darf nur innerhalb festgelegter Grenzen eine Hinzuverdienstchanche genutzt werden
sollte dies frühzeitig geplant werden und individuell die Auswirkung geprüft werden.
Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.
Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
#Umbau #Neubau oder #Kauf – #Zuschüsse bei #Badumbau #Einbruchschutz #Baukindergeld
Darlehenszuschüsse beim Kauf, Bau oder Umbau werden oft nicht genutzt.
Das Baukindergeld ist nur eines von vielen Zuschüssen, die man erhalten kann. Während beim Baukindergeld eine Einkommensgrenze zu beachten ist, spielt dies bei so manchem anderen Zuschuss keine Rolle.
So gibt es beispielsweise für Barrierereduzierung und Einbruchschutz interessante Zuschüsse.
Beispiele Barrierereduzierung:
Maßnahmen Sanitärräume
Wege zu Gebäuden verbreitern
Überwindung von Niveauunterschiede
Anpassung der Raumgeometrie
Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Gemeinschaftsräume
Mehrgenerationenwohnen
Eingangsbereich und Wohnungszugang
Beispiele Einbruchschutz
Einbruchshemmende Haus- und Wohnungseingsngstür
Nachrüstsystem für Haus- und Wohnungseingsngtür sowie Türspione
Die Zuschüsse erhalten nicht nur Eigentümer als Selbstnutzer, sondern auch Mieter und Vermieter.
Bei Vermietern ist die Voraussetzung, dass sie bestimmte Förderbeihilfen nicht genutzt haben (z.B. De-minimis-Beihilfe).
Der Zuschuss muss vor der Baumaßnahmen beantragt werden. Die Beantragung geht heute recht unkonventionell über das Internet. Die Zusage erfolgt innerhalb von Sekunden. Nach Fertigstellung werden die Rechnungen online eingereicht und dann der Zuschuss nach Prüfung bezahlt.
Je nach Zuschuss sind unterschiedliche Unterlagen notwendig.
Die Zuschüsse sind durchaus sehr interessant:
Baukindergeld: pro Kind pro Jahr 1.200 Euro in 10 Jahren 12.000 Euro. Bei 2 Kindern somit mtl. 200 Euro, in 10 Jahren=24.000 Euro
Badumbau bei Barrierereduzierung: 10% Max. 6.250 Euro (je Wohnung), (KfW-Zuschuss 455-B)
1. Um das Baukindergeld zu erhalten muss beim Kauf darauf geachtet werden, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten ab Kauf gestellt werden. Bitte auch alle anderen Bedingungen beachten.
2. Wer heute ein Baudarlehen aufnimmt sollte dringend darauf achten, dass die Zinsfestschreibung mindestens 20-25 Jahre besteht, besser noch bis der Kredit vollständig getilgt ist. Steigt der Zins nach der Zinsfestschreibung an, könnte sonst schnell der Eigenheimtraum in einer Zwangsversteigerung enden.
Nicht alle Banken bieten dies an. Bei dem derzeit niedrigen Zins ist es durchaus sinnvoll eine sehr lange Zinsfestschreibung zu wählen.
3. Wer ein Eigenheim kaufen möchte, sollte vor dem Kauf mindestens 20-25% des Kaufpreises ansparen. Jeder Euro, der vor dem Kauf angespart wurde, muss nicht als Darlehen aufgenommen werden.
Empfehlenswert ist das Ansparen über einen Bausparvertrag. Dies sichert auch einen günstigen Darlehenszins.
#Krankheit sind #Fehlzeiten im Betrieb,die inzwischen einen Schaden von über 75 Mrd.Euro pro Jahr verursachen.
Fehlzeiten zu reduzieren müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein.
Präventivmaßnahmen durch Seminare, Gesundheitstage mit Gesundheitscheck, betriebliche Zusatzkrankenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten, die sich für den Arbeitgeber und lohnen und dem Arbeitnehmer helfen.
Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.
Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.
Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.
Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.
Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.
Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.
Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.
Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.
Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:
Bisheriger Arbeitnehmer ist in Mutterschutz oder nimmt Pflegezeit
Unternehmensentwicklung / Auftragslage / technische Weiterentwicklung sind hohes Risiko
Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.
Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.
Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.
Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.
Im Gegenteil:
Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.
Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.
Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.
Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.
Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.
Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.
Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.
Arbeitsangebot ohne Befristung
Parallele Planung der Digitalisierung
Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote
Thema
Befristung:
Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).
Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).
Digitalisierung / digitale Transformation
Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.
Ergänzung der Vergütung durch zusätzliche Mitarbeiterangebote
Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.
Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:
Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.
Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.
Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.
Kinderbetreuung
Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.
in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.
Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.
Bildungszeitgesetz -Fortbildung von wichtigen Themen – auch für unterschiedliche Lebenslagen
Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.
Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.
Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.
Beispiele von Mitarbeiterseminaren:
Unfallverhütung
Fahrertraining ADAC
Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Testament
Was ist im Pflegefall zu beachten
Was ist wann im Todesfall zu beachten?
Ruhestandsvorbereitung
Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.
Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.
Dankschreiben an die Mitarbeiter
Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.
Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.
Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.
Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.
Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.
Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.
Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.
Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Forum-55plus.de
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.07.2018 – Aktenzeichen: XI ZR 135/17 – die Kündigungsmöglichkeiten für Bausparkassenverträgen bei zugeteilten Bauspardarlehen trotz Zinsbonus erleichtert.
In vielen Berufen werden Trinkgelder auf freiwilliger Ebene gezahlt. Ob es sich um einen Hotel- und Gastronomiebetrieb, den Friseur um die Ecke, Reinigungsunternehmen oder Handwerksbetrieb handelt.
Natürlich sind die Trinkgelder sehr unterschiedlich. Beim Friseur sind 1- 4 Euro üblich. Und neben dem geringen Verdienst, den Friseure haben, ist das Trinkgeld für die Aufbesserung der Haushaltskasse auch oft wichtig.
Der Bruttoverdienst eines Friseurs beträgt bei Vollzeit meist zwischen 1.400 und 1.900 Euro. Rechnet man ein durchschnittliches Trinkgeld von 2 Euro und 10 Kunden am Tag, dann ergibt sich ein Trinkgeld von 400 € pro Monat.
Bei einem Bruttogehalt von 1.600 € ergibt sich ein Nettoeinkommen von ca.1.150 € (Steuerklasse I). Mit dem Trinkgeld von 400 € pro Monat ergibt sich ein Betrag von 1.550 €.
Vergleicht man das Gehalt mit einem Angestellten, der kein Trinkgeld erhält, dann müsste dieser Angestellte Brutto ca. 2.350 € mtl. verdienen.
Für freiwillige Trinkgelder entfallen die Lohnsteuer und Sozialabgaben. Insoweit freut sich das Bedienungspersonal über das freiwillige Trinkgeld vom Kunden.
Da keine Sozialversicherungsbeiträge für freiwillige Trinkgelder abgeführt werden, ist die Rente jedoch erheblich geringer.
Und was ist mit der Rentenversicherung?
Der Angestellte mit einem Bruttogehalt von 2.350 € würde für das Jahr 2018 ca. 0,7601 Entgeltpunkte erhalten (Vereinfachte Darstellung-Rentenformel: Bruttojahresgehalt im Verhältnis zu allen Versicherten).
Ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von mtl. 2.350 €
erhält hiervon ca. 76,01 %, also ca. 1.095,50 € – BRUTTO,
abzüglich 120 € (Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag)
= Netto-Rente 975,50 €
.
Der Friseur aus dem o. g. Beispiel würde aufgrund der Tatsache,
dass er für 400 € keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt,
eine mtl. Rente von ca. 745,93 € – BRUTTO,
abzüglich 72 € (Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag)
= Netto-Rente 673,93 €
erhalten.
Friseur – Brutto-Netto- TRINKGELD !!! – Und was ist im Alter mit der Altersversorgung?
Diese Werte gelten bei einem Rentenbeginn 2018. Beginnt die Rente 2040 ist die Rente voll zu besteuern, wodurch beim Durchschnittsverdiener die Steuern auf ca. 118 € ansteigen (nach heutiger Grundtabelle) .
Der Friseur würde ab der Rente in die Grundsicherung fallen. Die Grundsicherung ist von der Wohnregion abhängig. Durchschnittlich kann man davon ausgehen, dass eine gesetzliche Rente unter 800 € dazu führt, dass man eine Aufstockung bis zur Grundsicherung erhält.
Viele Arbeitgeber sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und ergänzen bei Arbeitnehmern bei einem Gehalt bis zu 2.200 € Monatsgehalt die Altersversorgung durch die BAV-Förderrente.
Hierbei bezahlt der Arbeitgeber umgerechnet pro Monat 40 € in eine betriebliche Altersversorgung, wodurch der Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung erhält. Bei Teilzeitkräften werden meist 20 € bezuschusst.
Bei Arbeitnehmern, die später eine Grundsicherung erhalten, wird die betriebliche Altersversorgung zusätzlich gezahlt (Freibetrag: 100 € zu 100 %, darüber hinaus kleinere Anrechnung bis zu 208 € Zusatzrente).
Hierdurch würde der Friseur in unserem Beispiel ca.:
die Grundsicherung: ca. 800 €
zuzüglich max. 208 €
Gesamt 1.008 €
erhalten.
Für den Arbeitgeber entstehen viele Vorteile:
Der Arbeitgeber erhält direkt mit der Lohnsteuerabrechnung 30 % durch das Betriebsstättenfinanzamt zurück.
Intelligente Arbeitgeber nutzen diese Förderung auch werbewirksam. So gibt es eine Reihe von Kunden, die nicht nur nachhaltige Produkte, sondern auch die nachhaltige Unterstützung der Arbeitnehmer positiv bewerten. Hierbei handelt es sich oft um Kunden, die auch zur gehobenen Mittelschicht gehören.
Ein Friseur hat durchschnittlich etwa 200 Kunden pro Monat. Veranschlagt man – Brutto 40 € für die Zusatzversorgung
abzüglich 12 € Förderung durch das Finanzamt
ergibt sich ein Monatsaufwand von 28 €. Pro Kunde sind dies dann 14 Cent pro Haarschnitt.
Ein weiterer Effekt ist die Personalbindung. Gerade im Friseurhandwerk ist die Fluktuation sehr hoch.
Wenn der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung gezielt einsetzt und bei den Arbeitnehmern publiziert, dann verringert sich hierdurch auch die Fluktuation.
Bei der Umsetzung sind wesentliche Details zu beachten, damit eine Unterstützung in der betrieblichen Altersversorgung reibungsfrei funktioniert.
Lassen Sie sich durch einen Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung individuell informieren.
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Einfach auf eine der beiden Telefonnummern klicken und wir können einen Termin vereinbaren und die Details, die zu beachten sind bei einer Tasse Kaffee besprechen.
Die Renten sind Brutto. Mindestens die Krankenversicherung muss noch abgezogen werden. Und ab und zu auch noch Steuern.
Anzumerken ist auch, dass Rentner neben der gesetzlichen Rente auch andere Einkünfte haben (z.B.: neben Altersrente eine Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung, Rüruprente, Riesterrente, Mieteinkünfte, Dividenden aus Aktien, Zinsen aus Geldanlagen).
Grundsicherung erhalten in Deutschland lediglich 3,6%. Dies liegt daran, dass bei der Berechnung der Grundsicherung auch andere Einkünfte berücksichtigt werden.
Insoweit ist es zwar richtig, dass viele Rentner (jeder 2.Rentner) eine Rente unter 800 Euro erhalten, jedoch
– entweder ein Ehepartner eine höhere Rente erhält
– oder noch andere Einkünfte vorhanden sind.
Bei Unternehmern bzw. Selbstständigen, bei denen die Rente unter 800 Euro liegt, ist es teilweise auch möglich, dass sie nur kurzzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dann durch Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Rüruprente oder anderweitig vorgesorgt haben.
Bei Single-Selbstständigen ist jedoch ein größerer Anteil vorhanden, der im Alter nicht – oder zu gering – vorgesorgt hat.
Deshalb ist es auch sinnvoll, dass Selbstständige ab 2020 (Rentenpaket II) zu einer Rentenvorsorge verpflichtet werden.
Die Grundsicherung wird dann gezahlt, wenn die gesetzliche Rente unter ca 800 Euro liegt.
Wer zusätzlich Geld in der
Riesterrente,
Rüruprente,
privaten Rentenversicherung
betrieblichen Altersversorgung
angespart hat und hieraus eine Rente bezieht, erhält diese Rente zusätzlich (Freibetragsrechnung: Einkommensfreibetrag in der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe: ein Freibetrag in Höhe von (mindestens) 100,– € und höchstens 208,– € für Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen.)
Insoweit ist es auch für Geringverdiener interessant, eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.
Ebenso kann der Rentner noch bis zu 200 Euro zusätzlich als Übungsleiter ohne Anrechnungen erhalten § 3 Nr. 26 EStG).
Bestenfalls könnte ein Rentner mit Grundsicherungsspruch mtl. ca. 1.200 Euro beziehen.
Weitere Informationen zur seit 1.1.2018 geltenden Berechnung bei der Grundsicherung:
Innere Kündigung – Insolvenzgefahr für Unternehmen
Innere Kündigung – Lebenszyklus von Mitarbeitern
Drei von vier Beschäftigte machen Dienst nach Vorschrift. So mancher Unternehmer hat noch nicht erkannt, dass das Personal heute die Mangelware darstellt und eine erhebliche Gefahr einer zukünftigen Insolvenz besteht.
Die Gründe sind vielfältig…. oft sind es die Kleinigkeiten. Gründe sind z.B.
1. Fehlendes authentisches Verhalten sowie nicht zuhören können von Führungskräften
2. Streit innerhalb von Organisationseinheiten und somit Ablenkung vom wirklichen Ziel der Tätigkeit. Meist wird dies durch zwischenmenschlichen Beziehungen verursacht und dann auf betriebliche Probleme übertragen. Dies ist vermeidbar, wenn die wesentliche Gesprächsebene auf der „Erwachsenenebene“ konzentriert bleibt (Modell der Transaktionsebene).
3. fehlende Unterstützung, auch bei der Mitarbeitervorsorge in
• der betrieblichen Vorsorge (bAV, bKV, Gesundheitsvorsorge,
• Fortbildung).
Gerade Punkt 3 ist für die langfristige Personalbindung wichtig.
HR-Berater kennen aus dem Personalmarketing dieses Problem (Lebenszyklus im Personal). Der Begriff stammt aus dem Produktmarketing und ist auch auf Personal übertragbar.
Der Lebenszyklus bei Produkten ist demnach in 4 Phasen unterteilt:
• Einführungsphase
• Wachstumsphase
• Reife/-SättigungsphaseRückgangs
• Degenerationsphase.
Beim Personal können diese einzelnen Phasen wie folgt umschrieben werden:
• Einführungsphase: Personalsuche, Personalauswahl, Einstellung, Einarbeitung (Probezeit bzw. Befristung)
• Wachstumsphase: Der Mitarbeiter ist motiviert
• Reife-/Sättigungsphase
• Degenerationsphase
Literaturempfehlung: www.bav-Leitfaden.de
Sinnvoll ist bereits in der Wachstumsphase die betriebliche Förderung durch ein Stufenmodell einzusetzen.
Beispiele:
• Arbeitgeberzuschuss zu der betrieblichen Altersversorgung (Höhe nach Beschäftigungsdauer)
• Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
• Betriebliche Krankenversicherung
• Gesundheitsförderprogramm
• Fortbildungen
Diese Förderungen sollten zwischen der Wachstumsphase und Degenerationsphase aufgeteilt werden.
Natürlich ist der Mensch kein lebloses Produkt und unterliegt auch betriebseigenen Einflüssen.
Hilfreich kann hier auch die Fortbildung in der Psychologie sein (Transaktionsanalyse, Literaturempfehlung: „Ich bin o.k.-Du bist o.k. “ von Thomas A.Harris).
Ein wesentlicher Bestandteil bei innovativen Unternehmen bei der Personalführung ist heute jedoch die betriebliche Altersversorgung.
Dies spielt bei der Personalsuche und auch bei der Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle, wobei hier der passende Mix – je nach Unternehmen – entwickelt werden muss.
#Vorsorgevollmacht nicht notwendig, wenn ich #Kontovollmacht habe?
Ein Irrglaube ist auch, dass man durch eine Bankvollmacht weiter über die Finanzen verfügen kann, wenn der Ehepartner Geschäftsunfähigkeit ist. Kommt es zu einer Geschäftsunfähigkeit und der beruflichen Betreuung, dann muss der Betreuer die Finanzen dieser Person „Treuhänderisch“ verwalten.
Hierzu macht der Betreuer neue Konten auf, so dass der Ehegatte keinen Zugriff mehr hat.
Sehr hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de den es in 90 verschiedenen Versionen gibt.
Zu unterscheiden sind gerade bei der Vorsorge: Privatpersonen, Beamte, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, 41 zulassungspflichtige Handwerker, zulassungsfreie Handwerker, Selbstständige (Personengesellschaft), Unternehmer (Kapitalgesellschaft zB UG, GmbH).
Werner Hoffmann (1. Vorsitzender www.Forum-55plus.de e.V.) und Fachautor