Wie viele Steuerpflichtige würden von der SPD-Idee profitieren?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)

  • Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
  • 80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
  • Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen

Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.

Knapp 97% würden entlastet werden.
Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren.
Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen.
Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für

  • mehr Zufriedenheit
  • und senkt somit die Unzufriedenheit
    und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!

Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen.
Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.

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Kommentar von

Bürgermeister Andreas Bovenschulte

Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.

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Hier die Idee der SPD

Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.

Hintergrund der Idee

Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.

Konkrete Vorschläge

Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.

Einführung der Reichensteuer

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.

Auswirkungen und Kritik

Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.

Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.

Fazit

Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

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Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?

Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.

Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.

Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.

Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder

Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

   •   Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.

Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.

Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern

Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:

   •   Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusammengefasst:

   •   Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.

   •   Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.

   •   Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.

   •   Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.

Was eint Putin, Trump und Merz?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ganz einfach: Die fossile Energie!
Kleine Anmerkubg…. Die neue #CDU-#Merz hat das wohl nicht erkannt?!?!????
Oder warum:

  • trat #Jens #Spahn beim Parteitag der #Republikaner in den #USA auf?
  • äußert sich #Merz in der Weise zu #Trump, in dem Merz sagt, er würde mit Trump schon klar kommen?
  • äußert sich Merz einen Tag nach der #Parteispende von Stefan #Quandt (#BMW) zu Verbrennern in der Weise, dass „das #Verbrennerverbot ein Fehler sei, der wieder zurückgenommen werden muss? „
  • sagte #Merz bei der Teilnahme an der #Betriebsveranstdltung von #Enpal „Erkann überhaupt nicht verstehen, warum in Deutschland so wenige #Wärmepumpen (2023) eingebaut werden.
    Fakt war doch, dass Merz vor dem Invest von #Blackrock noch gegen Wärmepumpen gehetzt hatte (2022) und Panik verbreitete, jetzt noch schnell die #Öl- und #Gasheizung zu erneuern, so lange das noch geht. #Söder und #Aiwanger machten da ebenso noch mit.
    Merz macht da genauso zu 1000% mit beim #Bashing #gegen
  • #Grüne,
  • #erneuerbare #Energie
  • #Contra Atomkraftwerke
    Merz ist und bleibt ein #Lobbyist der fossilen Energie und ist heute immernoch ein geistiger BlackRock-Mitarbeiter.
    Und als #Wirtschaftsanwalt weiß er ganz genau, wie man durch die #Nebelkerzen z.B.
  • #Bürgergeld
  • #Migration
    von den wesentlichen Zielen, die er für BlackRock hat:
  • #Atomkraftwerke
  • #fossile #Energie (also auch #Investment aller Fossilsparten)
  • Schwächung der #gesetzlichen #Rentenversicherung, damit diese dann als #Endziel #privatisiert wird.
    Das wäre dann für BlackRock der nächste große Wünsch-Dir-Was- Erfüllungsbraten!

Und warum #Blackrock plötzlich #Nebelkerzen-Werbung über

  • #Krebsforschung
  • #Miniinvestments in #Wärmepumpen publiziert,
    ist auch klar.
    BlackRock betreibt positive #Imagepflege.

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Vereint für den Klimawandel, getrennt nachher abkassieren. Und damit es nicht so auffällt, einfach ein paar Nebelkerzen zünden.

Propagandaversuch gegen Bürgergeld bei Welt-TV im Format Interview kläglich gescheitert

Vorbemerkung von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Es ist zwar nicht erstaunlich, aber entwürdigend für ein Journalismus, wie er nicht nur bei BILD, sondern auch bei WELT-TV betrieben wird. Ein Interview mit dem Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über das Bürgergeld, bei dem die beiden Interviewpartner von Welt-TV falsche Zahlen genannt haben, ist kein Interview, sondern Propaganda im Sinne von Axel-Springer.

Bei so einem FakeNews ist mir eine Parallele zu dem Medienmogul Alfred Hugenberg durch den Kopf gegangen. Auch vor 1933 gab es einen Medienkonzern, der dem Nationalsozialismus sehr gedient hatte.

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Ein Beitrag von

Marc Raschke

Dass man bei „Welt TV“ offenkundig den Job als #Nachrichtensprecher:in im Lotto gewinnen kann, hat Welt TV jetzt selbst eindrucksvoll vor laufender Kamera bestätigt. Zwei dieser „Journalist:innen“ (leider keine geschützte Berufsbezeichnung) hatten sich jetzt Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ins Studio eingeladen. Thema: #Bürgergeld.

Das Gespräch strotze vor Vor- und Fehlurteilen auf Seiten der Welt-TV-Interviewenden. So seien ja z.B. von den 5 Mio. Bürgergeld-Empfänger:innen locker 4 Mio. erwerbsfähig und es könne doch nicht sein, dass … Moment mal: auf dem Papier vielleicht, aber real sind Millionen davon Schüler:innen, Studierende, #Aufstocker (also längst arbeitend), Angehörigen-Pflegende, eigene Kinder Betreuende, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung etc. Sprich: Die tun nichts illegales und die wird man durch Sanktionen bzw. eine Kürzung des Bürgergeldes auch nicht in den #Arbeitsmarkt pressen können.

Und selbst als Schneider das aufdröselt, legt die Nachrichtensprecherin keck und frei von Verstand nach: Aber es gäbe doch sicherlich ein paar 100.000 Menschen, die sich auf die faule Haut legen (dieser Fake wurde übrigens einst von Linnemann/Spahn/#CDU in die Welt gesetzt). Seit wann sind gefühlte Zahlen eine Basis für ein Interview, lieber #Springer-Verlag? Schneider korrigiert und sagt, das seien gerade mal 16.000 bundesweit laut Statistik der #Bundesagentur.

Weitgehend unbeeindruckt davon geht die Fake-News-Schleuderei durch die „Welt TV“-Nachrichtensprecher:innen weiter. Nur 0,4 Prozent der #Totalverweigerer würden ja sanktioniert, so der nächste Fake. – Nein, es wurde der Regelsatz von 0,4 % der gesamten Bürgergeld-Empfänger:innen gekürzt. Das ist also eine komplett andere Basis. Und, oh Wunder, es gibt ja in der Tat schon #Sanktionen gegen Totalverweigerer, die auch angewendet werden. Also, what‘s the news, liebes Springer-Team?

Das Duo von Welt TV bleibt skeptisch. Süffisant merkt der eine an, dass man diese Zahlen von Schneider ja dann alle mal in einem Faktencheck am Ende der #Sendung überprüfen müsse. – Ja, bitte, tut es! Nur leider wird das Fakten-Ergebnis Euch Welt-TV-Nachrichten-Fuzzis zerlegen! Tipp: Sucht Euch einen anderen Job, bevor es die #Kündigung gibt. Obwohl: Hat Springer schon mal jemanden wegen Fake-News-Schleuderei gekündigt? Eben.

Da fragt man sich doch im Stillen: Was wäre passiert, wenn Schneider nicht im Studio gewesen wäre? Vermutlich dieses: Die „Journalist:innen“ hätten die Fake-Zahlen so veröffentlicht und es „Nachrichtensendung“ genannt.

Thema Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente – Drei Themen, die zusammen gehören

Ein Beitrag von

Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Zur hitzige Debatte zum #Bürgergeld:

Es ist es wichtig, die Fakten ehrlich auf den Tisch zu legen, notwendige #Reformen offen anzusprechen und auch den #Populismus falscher Argumente zu entlarven.
 
Vier falsche Mythen gilt es zu entlarven:
 
Erster Mythos: die knapp 5,4 Millionen Bezieher des Bürgergelds können aber wollen nicht arbeiten.
Fakt ist:
·      ca. 1,8 Millionen davon sind Kinder und Jugendliche
·      2 Millionen sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht für (weitere) Arbeit zur Verfügung stehen – wie die 800.000 Aufstocker, und auch Alleinerziehende, denen es zB an Betreuungplätzen für ihre Kinder fehlt.
·      verbleiben ca. 1,7 Millionen Menschen, die prinzipiell arbeiten könnten.
 
Die Kritiker haben also einen wichtigen Punkt, wenn sie monieren, dass der Staat besser darin werden muss, dieses Potenzial zu heben.
 
Zweiter Mythos: diese 1,7 Millionen wollten nicht arbeiten, sondern lieber Bürgergeld beziehen.
·      Dieser Vorwurf mag auf eine kleine Minderheit zutreffen, für die große Mehrheit gilt dies jedoch nicht — das Problem liegt anderswo: knapp zwei Drittel haben keinen Berufsabschluss, und die meisten haben gesundheitliche Probleme.
·      Das Hauptproblem: potentielle Arbeitgeber stellen diese Menschen häufig nicht ein, weil dies für sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.
 
Genau hier setzt eine der sinnvollen Reformen des Bürgergelds an: Menschen sollen nicht per se so in irgendeine Arbeit kommen, sondern sie sollen in solche Arbeit kommen, die ihnen eine gute und dauerhafte Zukunftsperspektive bietet.
 
Dritter Mythos: der Lohnabstand zum Bürgergeld sei nicht groß genug.
Fakt ist:
·      Diese Behauptung ist falsch: Menschen mit Arbeit haben immer und in jeder Konstellation – von einem Single bis hin zu einer Großfamilie – mehr Geld als Menschen im Bürgergeld. (https://lnkd.in/dAVufc3n)
·      Der „Lohnabstand“ zwischen Bürgergeld und Arbeit ist seit Einführung des #Mindestlohn 2015 größer geworden.
·      Aber um auch dies klar zu sagen: es gibt Menschen, die Sozialbetrug betreiben Jobangebote ablehnen oder sich Leistungen erschleichen.
·      Fakt ist jedoch auch, dass die Totalverweigerer eine kleine Gruppe sind: es sind ca. 15.000 von den 5,4 Millionen Beziehern des Bürgergeld.
·      Auch daher ist der Populismus gegen Menschen im Bürgergeld so perfide: es wird eine große Mehrheit in Kollektivhaftung für eine kleine Minderheit genommen und ihre legitimen Bedürfnisse dadurch delegitimiert.

 
Fazit:
Die Einführung des Bürgergelds war ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem weil es einen stärkeren Fokus darauf legt, Menschen dauerhaft und in gute Arbeit zu bringen.

Das Bürgergeld braucht weitere Reformen.

Was es nicht braucht, ist der #Populismus, der die Debatte prägt und auch von Politikern demokratischer Parteien geschürt wird um verletzliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun

Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun.  Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt.

Das haben Berechnungen des ifo Instituts ergeben. „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.

„Dieser Fall ist deshalb ausgeschlossen, weil es die Freibeträge für Erwerbstätige bei der Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen gibt, um genau das zu verhindern“, fügt ifo-Forscher Maximilian Blömer hinzu.

Wer als Alleinstehender in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau, wie z.B. Dresden, 1000 Euro brutto verdient, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus.

Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld. „Nur wenn ein Alleinstehender mit 1000 Euro Brutto-Einkommen keinerlei Sozialleistungen beantragt, die er erhalten kann, dann landet er bei 357 Euro netto“, sagt Manuel Pannier vom Center for Economic Studies (CES) in München.

Bei 2000 Euro brutto sind es für einen Alleinstehenden mit Sozialleistungen netto 1020 Euro, ohne 965 Euro; beide Beiträge sind wesentlich höhere als das Bürgergeld von 563 Euro.

Ebenso läuft es bei Alleinerziehenden.

Wer brutto 1000 Euro verdient, bekommt mit den Sozialleistungen sogar 2033 Euro heraus, ebenfalls mehr als jemand ohne Arbeitseinkommen und nur mit Sozialleistungen.

Der kommt auf 1553 Euro. „Wer allerdings keinerlei Sozialleistungen beantragt, der landet mit 1000 Euro brutto nur bei 622 Euro“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer.

Diese Berechnungen hat das ifo ebenso für Paarhaushalte und verschiedene Mietniveaus angestellt.

https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/lohnt-sich-arbeit-noch-lohnabstand-und-arbeitsanreize-2024

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Kommentar von

Rentenexperte – Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente sind 3 Werte, die man in Zusammenhang sehen muss.

Wer nur einen Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, hat bei einem Monatsverdienst von 2084 Euro gerade einmal 55 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht.

Die tatsächliche erarbeitete Rente wäre dann unter der Grundsicherung.

Damit müsste der Staat – also wir Steuerzahler – für die Differenz zwischen

– Grundsicherung und tatsächlich erarbeitete Rente, oder sogar

– für die Differenz zwischen Zuschlag zur Grundrente und tatsächliche Rente

aufkommen.

Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro pro Stunde, wäre dies nicht der Fall!

Einfach ausgedrückt:

Wäre der Mindestlohn auf diesem Niveau, dann müssten wir alle nicht nachher dafür gerade stehen.

Wir finanzieren durch den niedrigen Mindestlohn letztendlich den Sehwinkel des Unternehmers, der Mitarbeitern nur 12,41 Euro bezahlt.

Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann Renten-Experte.de

Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

Beispiel:

Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

(45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

————————————–

Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

(45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

—————————————

Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

(45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

Altersrente Flexirente Vorruhestand
Altersrente Flexirente Vorruhestand

Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

Folgendes Beispiel:

Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

Allerdings ist von dieser Rente noch

  • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
  • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
  • und die Einkommensteuer

abgezogen werden.

Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

TIPP:

Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

„Arbeit muss sich lohnen“ – Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll….

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Der Satz

Arbeit muss sich lohnenverdreht die Tatsachen!

Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.

Der erste Satz verdreht die Tatsachen.

Der Satz

„Arbeit muss sich lohnen“

wird

⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern

⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)

⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)

missbraucht.

Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.

Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!

Hier die Aufklärung:

Frage:

„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“

Antwort:

„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.

Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.

Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.

Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).

Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.

Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.

Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.

Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.

Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.

Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.

Hierzu folgende Erklärung:

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.

Mache hierzu auch folgende Berechnung vor

12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.

Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.

Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.

Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.

Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.

Ganz deutlich wird dies ab der Rente!

Frage:

„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“

Antwort:

Rentenberechnung:

Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also

(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.

Frage:

„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?

Antwort:

„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:

Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert

mal Jahre

mal aktueller Rentenwert

ist gleich Bruttomonatsrente

0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“

Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.

Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.

Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.

Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.

Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.

Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:

⁃ Kindererziehungszeiten,

⁃ Berücksichtigungszeiten,

⁃ Zuschlag zur Grundrente,

⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,

⁃ Mütterrente.

Von bestimmten Parteien

⁃ CDU

⁃ CSU

⁃ FDP

⁃ Freie Wähler Bayern

⁃ Oder AfD

wird dann aber wiederum behauptet,

„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.

Man muss diese umgestalten.

Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“

Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!

Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal

Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?

Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.

Und im Wahlkampf werden dann die Themen

⁃ Bürgerversicherung verdreht,

⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..

⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)

⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.

Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).

„Die Grünen sind schuld..sagen doch alle..“

Beitrag von

Ihr habt es vielleicht mitbekommen:

Derzeit walzt sich eine unredliche Welle an verkürzten Botschaften zu unserer #Wirtschaftslage durchs Land, die alle quasi eine Botschaft haben:

„Die Grünen sind schuld“.

Wir dürfen sicher sein: Dahinter steckt eine konzertierte Abstimmung zwischen diesen Lobby-Organisationen und der #CDU/#CSU. So macht man das eben in der Politik:

Jemand „Unverdächtiges“ legt vor – und dann steigt die Politik drauf ein.

„Die #Familienunternehmer“ sind so ein Lobbyverband; ihre Vorsitzende Fr. Ostermann wurde jüngst bei „Lanz“ von Robert #Habeck sauber argumentativ bzgl. Atomkraft zerlegt.

Jetzt schießt sie offenkundig sehr wütend zurück und attestiert den Grünen ein „schizophrenes Menschenbild“.

Und die CDU nimmt das genüsslich auf.

Peinlich für Fr. Ostermann und die CDU: Sie wissen nicht mal, was #schizophren ist; was die Dame eigentlich meint, ist paradox – aber wir sehen:

Selbst psychische Krankheiten werden den Grünen inzwischen angedichtet. Zudem: #Ableismus pur.

Auch die ungelenke Posse von CDU/CSU zum Verbrenner-Aus – wir dürfen davon ausgehen, dass im Hintergrund die Auto-#Lobby als Parteispender die Union ordentlich bearbeitet.

Erst kürzlich erhielt ich dazu einen Anruf von jemandem, der berichtete, wie ein milliardenschwerer Automobilzulieferer in Attendorn gegen „linksgrüne“ Pläne wetterte, und das natürlich verkürzt und ohne Sinn oder Verstand.

Andere Lobbyisten äußern ihre Kritik am „linksgrünen Weltbild“ subtiler;

etwa Michael Hüther vom CDU-nahen Institut der deutschen #Wirtschaft.

Er schrieb gestern hier auf LinkedIn, dass wir mehr und nicht weniger arbeiten müssen.

Wohlgemerkt bei 1,3 Mrd. Überstunden in 2023, davon fast 6 von 10 unbezahlt.

Und als würde ein bloßes „Mehr“ die Lösung sein; ehrlich:

Das sind Rezepte aus dem letzten Jahrhundert.

In der Demografiefalle, in die wir aufgrund verpennter Reformen der letzten 16 Jahre tappen, müssen wir u.a. Care-Arbeit anders wertschätzen, #Wohlstand neu definieren und Infrastruktur für Betreuung und Pflege ausbauen. –

Das ist zu tun, aber das ist eben differenzierter als eine populistische Parole aus dem rechtsdeutschen Lager rauszuhauen.

Je näher es auf den Europa-Wahltag zugeht, desto enthirnter werden die Parolen von Menschen, die man mal gemeinhin und einigermaßen respektvoll „bürgerlich“ nannte.

Warum oftmals so bar jeder Vernunft?

So #ideologisch getrieben?

Ist das, weil sie insgeheim spüren, wie ihnen die Deutungshoheit über diese Gesellschaft entrinnt?

Wer ist schon gern ein Auslaufmodell. – Mit neuen Ideen und Arbeitsformen auf die Demografie zu antworten, ist nicht „linksgrün“, sondern vernünftig.

Mit einem Umsteuern die Folgen der #Klimakrise zu reduzieren, ist nicht „linksgrün“, sondern vernünftig.

Und wenn dann dafür unsere Wirtschaft – trotz Veränderungsschmerz und mancherorts offenkundig zu Tage tretendem Managementversagen – zukunftsfit umgebaut werden muss, ist das ebenfalls nur eines: vernünftig.

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Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ich beobachte viele Einzelheiten seit Jahren.

Ob es um das Thema #Wärmepumpen

#E-Mobilität / #Verbrenner

#Bürgergeld und #Mindestlohn

#Rente“

#FastFood / Süßigkeiten

geht.

Die CDU, CSU hat hier immer die passenden Antworten im Sinne der Lobbyorganisationen

#BlackRock

#Fossile Energie

#Atomkraft

#Fettleibigkeit #Fleisch

Die Herren;

– Friedrich Merz #CDU

– Markus Söder #CSU

– Christian Lindner #FDP

– Frau Ostermann #DieFamilienunternehmer

– Frau #Connemann #MIT Mittelstands- und Wirtschaftsunion (Abteilung von der CDU

sind die strategischen Hauptsprachrohre der oben genannten Lobbyverbände!

Als ich 1991 den Fachwirt für Marketing gemacht hatte, weil mich auch Marketing fesselte, gab es für diese konzentrierte Vorgehensweise den Begriff „Multimarkenstrategie“.

Dies stand damals dafür, dass ca 80 Prozent des Hundefutters von einem Hersteller kamen. Es war #Mars!

Und auch bei anderen Produkten war das so… Waschmittel, Zahnpasta etc.

Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis die Wähler diese Multimarkenstrategie selbst erkennen!

Ich hoffe nur, dass sie nicht vorher vor die Hunde gehen!

BILD MACHT WIEDER WAHLKAMPF FÜR RECHTS – also AfD

Kurz vor dem 9.6.2024 verbreitet auch die BILD wieder falsche Aussagen

Ein Beitrag von

Liebe #BILD-Zeitung, wenn Ihr schon kurz vor der Europawahl nochmal ein wenig Stimmung zugunsten der #AfD machen wollt, solltet Ihr schon richtig recherchieren (bzw. berichten):

  • Die Zahl von 4 Millionen bezieht sich auf die Zahl der erwerbsfähigen #Bürgergeldempfänger. Davon mussten rund 810.000 Personen ihr Gehalt „aufstocken“, da sie sich und ihre Familie nicht von ihrem Gehalt ernähren konnten. Die meisten von ihnen trotz einer Vollzeitstelle.
  • Weitere 1,63 Mio. Bürgergeldempfänger sind entweder #Alleinerziehende, Pflegen Angehörige oder finanzieren mithilfe des Bürgergelds ihre #Ausbildung oder ihr #Studium (weil zum Beispiel nicht jeder #BAföG bekommt oder Geld von seinen Eltern bekommt).
  • Unter den weiteren Bürgergeldempfängern sind zudem noch ehemalige Freiberufler und Menschen, die zuvor im nichteuropäischen Ausland gearbeitet und deshalb auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.

Ja, ich finde es auch einen Skandal, wenn Menschen für‘s Nichtstun Geld erhalten. Dies trifft aber auf die Mehrzahl der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger nicht zu.

#fakenews #springermedien #noafd #bürgergeld

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Finanzbericht Solarpaket – Euro – Wirtschaftswende

Ein Beitrag von Katharina Beck

Willkommen zu Becks #BerichtAusBerlin – April 2024
Die top 3 Themen – in zwei Minuten:

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1 #Solarpaket – Vergangene Woche haben wir das Solarpaket im Bundestag verabschiedet: verbesserte Förderbedingungen, höhere Fördersätze und einfache Abrechnungsmöglichkeiten werden PV-Anlagen nach dem Bürokratieabbau im Jahr 2022 nun nochmal deutlich attraktiver machen! Es wird einfacher, den Strom vom eigenen Dach zu nutzen, das Anmeldeverfahren für den Netzbetrieb wird unbürokratischer und wir erhöhen die Förderung für Solaranlagen über landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV).

2 #Euro – Am 9. Juni ist Europawahl und die AfD will, in jeder Sitzungswoche erneut über den aus ihrer Sicht schlechten Euro und die aus ihrer Sicht schlechte Europäische Union zu reden. Ich habe in den Sitzungswochen im April dazu mehrfach im Bundestag geredet und aufgezeigt, dass die Pläne der AfD einen massiven Wohlstandsverlust für die Menschen und wohl auch einen Verlust von über 2 Millionen Arbeitsplätzen bedeuten würden. Außerdem: Deutschland profitiert als Exportnation extrem vom Euro und den geringeren Kosten durch den europäischen Binnenmarkt!

3 #Wirtschaftswende – Der Begriff ist im Gespräch. Als Finanzpolitikerin ist es mir wichtig: zu einer Wirtschaftswende gehört es, alle und vor allem die relevantesten Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Nur über Steuersenkungen zu sprechen, kommt zu kurz – das stellen im übrigen auch konservative Wirtschaftsinstitute klar, die in Indizes unterschiedliche Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit untersuchen. Steuern sind da nicht das Wichtigste, viel wichtiger ist es, in eine funktionierende Infrastruktur zu investieren! Deswegen schlagen wir einen Deutschland-Investitionsfonds vor für Bund, Länder und Kommunen – für intakte Brücken, Schienen, Straßen und Schulgebäude.

Fragen oder Anmerkungen?
Schreibt es mir gern!
Kommt gut in den Mai!

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/katharinabmbeck_berichtausberlin-solarpaket-euro-ugcPost-7191091797761105921-IXKs?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Ich bin nicht mit allem, was die Grünen immer fordern, einverstanden.

Aber derzeit gefällt mir vieles, was die Grünen umgesetzt haben, bzw. versucht haben umzusetzen.

Beim Thema Mindestlohn sehe ich die Forderung nach 15 Euro noch zu niedrig an.

Hier wären aus meiner Sicht 15,77 Euro notwendig (Monatliches Gehslt: 2.650 Euro. Als Grundlage sollte aus verschiedenen Tarifverträgen ein Referenzlohn festgelegt werden.

Die Hintergründe habe ich in diversen Beiträgen bereits erläutert.

Womit ich nicht einverstanden wäre, wäre eine Abschaffung der Splittingtabelle.

Muss mehr in Deutschland gearbeitet werden?

Welche perfide Strategie steckt hinter der Forderung nach mehr Überstunden Steuer- und sozialversicherungsfrei?

Ein Beitrag von Marcel Fratzscher und Kommentar von Werner Hoffmann

Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Muss in Deutschland mehr gearbeitet werden?
Die Forderung zur #Steuerbefreiung von #Überstunden ist aus fast jeglicher ökonomischer Perspektive falsch und kontraproduktiv. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs anders decken könnte
 
Meine Kolumne bei Zeit Online mit M Beckmannshagen & A Sperling:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/arbeitsmarkt-erwerbstaetigkeit-frauen-ueberstunden-steuervorteile

Der Vorwurf, die junge Generation #GenZ mangele es an #Leistungsbereitschaft und Arbeitswille, ist auch durch die Fakten widerlegt.

Fakt ist: #Beschäftigung in Deutschland ist heute auf Rekordhoch – niemals in den letzten Jahrzehnten waren mehr Menschen in #Arbeit und wurden gesamt mehr Stunden im Jahr gearbeitet:

Aus ökonomischer Sicht ist gibt es 6 starke Argumente gegen die steuerliche Priviligierung von Überstunden:
 
 
1.    Eine steuerliche Förderung von Überstunden würde zu kaum mehr geleisteten Arbeitsstunden führen – Beispiel Frankreich, wo Überstunden im Jahr 2007 von der Einkommensteuer befreit wurden:
 
Der einzige Effekt der Reform war, dass hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen mehr Überstunden deklarierten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

  1. Selbst bei geringem bis keinem Effekt auf das Arbeitsangebot entstehen dem Staat erhebliche Kosten durch sogenannte #Mitnahmeeffekte entstehen.
     
  2. Es ist ein Widerspruch zu Lindners Insistieren zur Einhaltung der #Schuldenbremse – Förderungen von Überstunden würde weitere Kürzungen vor allem bei Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Nachhaltigkeit bedeuten.
  3. Es könnte die Unterschiede zwischen Männern und #Frauen wieder vergrößern und die unausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit weiter zementiert.
  4. Eine Steuerbefreiung von Überstunden würde falsche Anreize innerhalb von Unternehmen setzen. Diese sollten in die #Produktivität ihrer Beschäftigten investieren, anstatt die Arbeitszeit zu erhöhen.
     
  5. Eine an Vollzeitstunden gekoppelte Steuererleichterung würde Arbeitnehmerinnen in Teilzeit außer Acht lassen, bei denen jedoch das größte Potenzial zur Arbeitszeitausweitung besteht.   

Das Erstaunliche an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers ist, dass es viel bessere Alternativen gibt, um dem Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu begegnen, ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und auch für den Staat Geld einzusparen.

Denn das größte ungehobene Arbeitskräftepotenzial ist die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Integration von vielen der heute 3,3 Millionen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt.  

Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs decken könnte, wenn die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen reduziert und die Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt besser gefördert würden.

Eine Reform des #Ehegattensplitting könnte nicht nur zügig umgesetzt und schnelle Erfolge herbeiführen, sondern auch dem …..

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/arbeitsmarkt-erwerbstaetigkeit-frauen-ueberstunden-steuervorteile

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenberater

Das Thema Mehrarbeit durch Überstunden und Steuerbefreiung ist wohl nur die halbe Wahrheit.

Wenn Überstunden steuerfrei gestellt werden sollen, dann wird wohl auch eine Sozialversicherungsfreiheit beinhaltet sein.

Somit würden die geleisteten Überstunden dazu führen, dass die Sozialkassen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen.

Für die Arbeitgeber Reingewinn von rund 22 bis 24 %, denn dadurch würden die Arbeitgeber Beiträge zu der

– Krankenversicherung

– Pflegepflichtversicherung

– Gesetzlichen Rentenversicherung

– Arbeitslosenversicherung

– Berufsgenossenschaft

– Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage

einsparen und den Sozialkassen fehlen. Hinzu kommen dann – je nach Tarifvertrag auch noch verminderte Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung.

Arbeitnehmer müssten dann zwar auch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, hätten aber dann auch daraus dann auch geringere Leistungsansprüche.

Bekannt ist dieser Effekt aus dem Kreis der Gastronomie und Friseure: Trinkgelder werden nicht in der Steuer und Sozialversicherung erfasst. Was zunächst schön aussieht, ist und war jedoch in der Coronaphase katastrophal und ist auch in der Rente schlecht.

Gastronomiekräfte und Friseure hatten die Coronahilfe – Kurzarbeitergeld – nur aus dem verbeitragten Gehalt erhalten. Und auch in der Rentenberechnung bleiben Trinkgelder unberücksichtigt.

Verdient ein Kellner Brutto 2.500 Euro zuzüglich 1.200 Euro Trinkgeld, dann wird die Rente nur aus dem Bruttobeitrag erwirtschaftet.

Dieser Kellner erhält dann in der Rente eine Rente, die nur aus den 2.500 Euro berechnet wird.

Unterstellt man, dass dieser Kellner immer Kellner war und im Verhältnis zu anderen Rentenversicherten verdient hat, dann fällt der Kellner in der Rente in ein Rentenloch. Ggf. Erhält er sogar einen Zuschlag zur Grundrente, der nicht durch seine Beiträge, sondern durch die Allgemeinheit finanziert werden müsste.

Effekt: Die Sozialversicherungs-Beitragsentlastung des Arbeitgebers würde wieder durch die Allgemeinheit finanziert und die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, würden gekürzt.

Dies wären nicht nur Renten, sondern Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.

In der Phase nach Corona und auch in dieser Phase war dies auch ein Grund, warum viele Gastrokräfte durch diese geringere Coronahilfe den Nachteil ihres Jobs (Trinkgeld) bemerkt hatten und heute in anderen Berufen tätig sind,

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Dass es der FDP und der CDU, CSU bei einer Freistellung der Überstunden nicht nur um Steuern geht, sondern auch um Verringerung der Beiträge geht, wird hier verschwiegen.

Zwangsweise würde so klammheimlich auch die Rente erheblich gekürzt und müsste dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden.

Den Gewinn daraus hat letztendlich der Arbeitgeber!