Sozialleistungen in Deutschland sind staatliche Geld- oder Sachleistungen, die Bürger in verschiedenen Lebenslagen unterstützen, soziale Sicherheit gewährleisten und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Sie basieren auf dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) und sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Beispiele umfassen Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld, Rente und Pflegeleistungen
Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.
Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.
Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.
Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.
Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:
1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung
Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.
2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten
Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.
Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.
Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:
dem persönlichen Gesundheitszustand,
der statistischen Lebenserwartung,
der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
möglichen steuerlichen Auswirkungen,
und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.
Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.
Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:
Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.
Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann
Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.
Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.
Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.
Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.
Alter vs. neue Witwenrente
Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.
Einkommensanrechnung
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.
Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.
Änderungen ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.
Mein Rat
Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.
Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,
ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.
Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.
Was ändert sich 2026?
1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.
2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.
3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.
Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,
unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.
Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.
Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.
Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.
Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.
Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.
Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.
Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.
Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von
bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.
Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.
Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf: www.renten-experte.de
Wenn ein Betrieb schließt oder Personal abbaut, trifft es Beschäftigte über 55 besonders hart. Arbeitslosigkeit in diesem Alter ist kein normaler Einschnitt mehr – sie wird schnell zur existenziellen Frage. Denn anders als mit 30 oder 40 geht es nicht mehr nur um einen neuen Job, sondern um die ganz konkrete Zukunft der Rente.
Genau hier beginnt meine Tätigkeit als Rentenberater – und genau hier wird sie unverzichtbar.
Viele Betroffene stehen plötzlich vor Fragen, die sie sich vorher nie stellen mussten: Was passiert mit meiner gesetzlichen Rente, wenn ich arbeitslos werde? Zählen Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder II für die Rente? Drohen dauerhafte Abschläge, wenn ich früher in Rente gehen muss? Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen? Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, mit Direktzusagen oder Versorgungswerken? Wie lassen sich Übergangszeiten sinnvoll gestalten, ohne lebenslange Rentenverluste?
Diese Fragen werden häufig zu spät gestellt. Und genau das ist gefährlich.
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Fehlentscheidungen in den letzten fünf bis zehn Berufsjahren wirken lebenslang. Ein nicht gestellter Antrag, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine falsch gewählte Rentenart können mehrere hundert Euro monatlich kosten – dauerhaft.
Als Rentenberater analysiere ich nicht nur einzelne Punkte, sondern den gesamten Versicherungsverlauf: Beschäftigungszeiten, Lücken, Krankheitszeiten, Kindererziehungszeiten, Sonderregelungen und konkrete Handlungsoptionen. Ziel ist immer: Schäden vermeiden, Spielräume nutzen, Perspektiven schaffen.
Gerade bei Menschen über 55 ist die Beratung oft auch emotional. Arbeitsplatzverlust bedeutet nicht nur Einkommenseinbußen, sondern Verunsicherung, Zukunftsangst und die reale Gefahr des sozialen Abstiegs. Umso wichtiger ist Klarheit – mit belastbaren Zahlen und realistischen Szenarien.
Dabei stehen nicht nur die Betroffenen selbst in der Verantwortung. Auch Arbeitgeber, Gewerkschaften und Insolvenzverwalter tragen eine moralische Pflicht. Sozialpläne, Abfindungen und Transfergesellschaften müssen rentenrechtlich mitgedacht werden. Eine Abfindung kann helfen – oder schaden. Eine Transferlösung kann Zeit verschaffen – oder Rentenansprüche mindern, wenn sie falsch umgesetzt wird.
Rentenberatung sollte daher frühzeitig erfolgen – idealerweise ab dem Moment, in dem sich Arbeitsplatzverlust abzeichnet. Dann lassen sich Weichen stellen, Abschläge begrenzen und Übergänge sinnvoll planen.
55 Plus ist kein Randthema. Es ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Und Rentenberatung ist dabei kein Luxus, sondern konkreter Schutz vor Altersarmut.
Ab dem Jahr 2027 rückt ein Thema in den Fokus, das viele Menschen bislang unterschätzen: die faktische Zwangsverrentung.
Gemeint ist kein neues Gesetz, sondern eine Verwaltungspraxis mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene.
Hintergrund ist der steigende Druck auf die sozialen Sicherungssysteme. Personen, die Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und das Rentenalter erreichen, können von Behörden gedrängt werden, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen – auch dann, wenn diese mit dauerhaften Abschlägen verbunden ist.
Besonders kritisch: Rentenabschläge gelten lebenslang.
Wer zu früh in Rente geht, kann diese Kürzungen später nicht mehr ausgleichen.
Für viele bedeutet das monatliche Verluste von mehreren hundert Euro – mit hohem Risiko für Altersarmut.
Zwar existieren Ausnahmeregelungen, etwa bei sehr niedrigen Renten oder besonderen Härtefällen.
In der Praxis fehlt Betroffenen jedoch häufig das Wissen über ihre Rechte. Bescheide werden akzeptiert, ohne sie prüfen zu lassen – mit irreversiblen Folgen.
Gleichzeitig entsteht ein politischer Widerspruch: Einerseits wird längeres Arbeiten gefordert, andererseits werden Menschen verwaltungsseitig aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Individuelle Lösungen bleiben oft auf der Strecke.
Mein klarer Rat: Lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie einen Rentenantrag stellen oder einen Bescheid akzeptieren. Bei vorzeitigen Rentenentscheidungen können wenige Wochen oder ein falscher Schritt über die finanzielle Sicherheit für Jahrzehnte entscheiden.
Die Zwangsverrentung ist kein Randthema – sie betrifft hunderttausende Menschen direkt oder indirekt.
Werner Koller Ökonomie / Politische Philosophie / Wirtschaftsrecht.
——-
Es hält sich sowohl in der Politik wie auch in manchen Kommentaren zu meinen Beiträgen hartnäckig der Mythos, dass Bürgergeldbezug besser wäre als zu arbeiten. Nein, ist es nicht.
Es gibt auf Basis der aktuellen Rechtslage schlicht keine Konstellation, nach der es für Bürgergeldbezieher ökonomisch nicht sinnvoller wäre, eine Arbeit auch zum Mindestlohn aufzunehmen.
Quelle: S. Unten *
—-
Ein Kommentar von
dieses ist aber verschwindend wenig Staatsbetrug im Vergleich zu den Nadelstreifenbetrügern, zudem fließt das Geld dieser Leute zeitnah wieder in den Wirtschaftsprozess von Lebensmittel, Kleidung usw., wo der Staat min. mit 60% wieder dabei ist! Die Nadelstreifenbetrüger verbringen das Geld eher in Steueroasen ….
——-
Ein Beitrag von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören
——
Der echte #Sozialschmarotzer bleibt nicht nur unbehelligt, sondern wird von der #Lobby #umgarnt und hofiert. Lobby und Sozialschmarotzer (Steuerverkürzung Steuerhinterzieher) Beide haben eine Zweckbeziehung. Der #Neoliberalismus ist das Mittel zum #Selbstzweck und als Argumente gelten Wörter wie
100 % #Bürokratieabbau
kein #Lieferkettengesetz
maximale #Steuerfreiheit für Konzerne
„Eigenverantwortung“ für die Kleinen, #Schlupflöcher für die Großen
Wachstum um jeden Preis, egal wer dafür zahlt
Freiheit nur für jene, die es sich leisten können
fordert die Abschaffung von Mindestlohn oder reduziertem Mindestlohn für ausländische Arbeitskräfte bzw. in der Landwirtschaft
——-
Ein Kommentar von
Bernd Korthaus.
——
Zitat: Quelle: S. Unten**
Der wirtschaftlich denkende Mensch wird auch „homo oeconomicus“ genannt (= rationaler, eigennütziger Nutzenmaximierer). Besonders in der Konstellation „Paar“ wird deutlich, warum manche sagen „Warum soll ich täglich 8 Stunden arbeiten, um nur 348 Euro mehr zu haben im Monat? Dann lieber Netflix oder nebenher schwarz.“ Isso.
Die Frage ist, ab wann „lohnt“ es sich wirklich, die Couch zu verlassen? Das wäre eher wenn der Arbeitende doppelt so viel verdient. Das bedeutet im Umkehrschluss, das Bürgergeld müsste gesenkt werden oder das Mindesteinkommen erhöht werden, oder beides gemeinsam als Kompromiss.
——-
Eine Antwort vonWerner Hoffmannzum Kommentar vonBerndKorthaus
——
Der Mensch ist weit mehr als der oft zitierte homo oeconomicus. Ja, wir streben nach Verbesserung, Sicherheit, vielleicht auch nach „mehr“. Aber den Menschen allein auf den rationalen, eigennützigen Nutzenmaximierer zu reduzieren, greift viel zu kurz. Wir sind auch zutiefst soziale Wesen – homo socialis – die Bindungen suchen, Verantwortung übernehmen und Sinn im Miteinander finden.
Das Argument „warum arbeiten, wenn am Ende nur 348 € mehr bleiben?“ verkennt genau diesen Punkt: Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sondern Teilhabe, Selbstwirksamkeit, soziale Anerkennung. Wer den Menschen nur ökonomisch denkt, entwertet alle immateriellen Faktoren, die unser Leben prägen. Wir sind keine Kalkulationsmaschinen – wir sind Beziehungswesen.
——-
Eine weitere Antwort von
Josefina Bajer
—-
Zitat: ***
Bernd Korthaus, alle politischen Entscheidungen bauen auf eben diesem falschen Wirtschaftsdenken. Es ist mitnichten so, dass diese Theoreme keinen Einfluss hätten.
Und es ist ein neolibertäres Denken, dass Menschen pur aus Egomanie handeln.
„Herr Linnemann, die Unionsfraktion hat letztes Jahr im Bundestag gefordert, Straßenblockaden härter bestrafen zu können.
Ich zitiere aus dem Antrag. Täter sollen härter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen.
Etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt.
Verstehe ich Sie richtig?
Sie wollen das Landwirte härter bestraft werden, wenn sie unangemeldet Häfen zum Beispiel blockieren, wie heute in Hamburg? „
Carsten Linnemann (CDU):
„Da ging es um die Klimakleber.
Und ich finde, dass man die Landwirte nicht mit den Klimakklebern vergleichen kann. Auch wenn es jetzt hier Gelächter gibt.“
Das Gelächter ist durchaus berechtigt und zeigt vor allem eine Sache:
Der Merz-Union und damit auch Linnemann geht es in vielen Sachen um ihre ganz eigene Art von Gerechtigkeit und Rechtsverständnis.
Umso mehr sollten wir uns bei den kommenden Koalitionsgesprächen Sorgen machen, denn ausgerechnet diese 3 CDUler werden prominent auftreten.
▪️ Jens Spahn für Wirtschaft ▪️ Philipp Amthor für „Staatsmodernisierung“ ▪️ Und der Hardliner Carsten Linnemann für Arbeit und Soziales
Was für ein Gruselkabinett für die Koalitionsverhandlungen und was für eine Reise zurück in die Vergangenheit.
Warum ist das so?
Ein Beispiel sehen wir oben.
Linnemanns Auslegung des Grundgesetzes lässt erahnen, wie radikal er bei Arbeit und Soziales vorgehen will.
In der Vergangenheit betonte er mehrmals, dass er das Bürgergeld abschaffen will.
Merz wiederholte diese Forderung am vergangenen Samstag.
Bei Verweigerung sollen Bezüge sogar zu 100% gestrichen werden dürfen. Das wiederum ist gegen die Verfassung.
Linnemann gilt als Hardliner in der Union und da verwundert es wenig, dass Jens Spahn ebenso prominent vorkommt wie Philipp Amthor – und das obwohl beide haben mehr als zweifelhafte Sachen zu verantworten.
Spahn mit seinen Maskendeals und seinem Villenkauf, Amthor mit seiner dubiosen Augustus Intelligence-Lobbyismus-Affäre.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Zum Vorlesen
AfD und die Hetze mit Halbwahrheiten beim Bürgergeld
Tino Chrupalla, Spitzenpolitiker der AfD, behauptete kürzlich im ZDF, dass 50 % der Bürgergeldempfänger in Deutschland Ausländer seien.
Diese Aussage ist nicht nur inhaltlich ungenau, sondern zeigt einmal mehr das Muster der AfD:
Mit verkürzten und pauschalen Aussagen wird gezielt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gehetzt.
Die tatsächlichen Hintergründe – die eine differenzierte Betrachtung ermöglichen würden – werden dabei bewusst weggelassen.
Die Fakten: Wer bezieht Bürgergeld?
Tatsächlich sind etwa 48 % der Bürgergeldempfänger Ausländer. Diese Zahl allein sagt jedoch wenig aus. Ein erheblicher Teil dieser Menschen ist erwerbstätig, verdient aber so wenig, dass ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Deshalb erhalten sie ergänzend Bürgergeld – genauso wie viele Deutsche in prekären Beschäftigungen.
Auch bei deutschen Bürgergeldempfängern gibt es eine erhebliche Anzahl an Menschen, die sogenannte Aufstocker sind – also Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Allerdings ist die Anzahl der Aufstocker bei den deutschen Niedriglohnempfänger wesentlich geringer, als bei Ausländern.
Doch während diese Gruppe von der AfD meist ignoriert wird, nutzt die Partei jede Gelegenheit, um gegen ausländische Bürgergeldempfänger zu hetzen.
Warum sind viele Ausländer auf Bürgergeld angewiesen?
Arbeitsmarktexpertin Prof. Yuliya Kosyakova vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erklärt dazu im ZDF:
„Die Zahl erklärt sich meiner Ansicht nach damit, dass es Menschen sind, denen beim Zuzug viele wichtige Ressourcen fehlen – Sprache, Netzwerke, Informationen, Jobangebote.
Sie müssen oft sehr schnell ihre Herkunftsländer verlassen und haben nicht die Zeit, sich für die (Arbeitsmarkt-)Integration vorzubereiten.“
Ein weiteres wichtiges Argument:
Viele Ausländer haben noch nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Während deutsche Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zunächst Arbeitslosengeld beziehen, haben viele ausländische Arbeitskräfte oder Geflüchtete keine oder nur eine kurze Beitragszeit.
Deshalb landen sie im Falle der Arbeitslosigkeit direkt im Bürgergeld-System.
Der Fall der ukrainischen Geflüchteten: Ein Beispiel für differenzierte Betrachtung
Ein besonders großer Teil der ausländischen Bürgergeldempfänger sind Ukrainerinnen und Ukrainer.
Rund 700.000 ukrainische Geflüchtete sind leistungsberechtigt für Bürgergeld.
Der Grund:
Ihnen wurde 2022 nach der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg sofort ein Anspruch auf Grundsicherung eingeräumt.
Trotz guter Qualifikationen vieler Ukrainer gibt es Hürden bei der Arbeitsmarktintegration:
1. Nachhaltige Integration braucht Zeit
Deutschland verfolgt beim Umgang mit Geflüchteten eine Strategie, die auf Sprache und Bildung setzt. Das heißt: Bevor Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden, sollen sie Deutsch lernen und ihre Qualifikationen anerkennen lassen. Andere Länder wie Polen oder die Niederlande setzen hingegen auf eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, oft in schlecht bezahlte Jobs.
2. Sprachbarrieren erschweren den Arbeitsmarkt-Einstieg
Ukrainisch und Deutsch sind sprachlich sehr verschieden. In Polen fällt es vielen Geflüchteten leichter, da sich die Sprachen ähneln. In Deutschland müssen sie erst eine komplett neue Sprache lernen.
3. Anerkennung von Abschlüssen dauert
Viele ukrainische Berufsabschlüsse sind in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Besonders im Gesundheitsbereich oder in der Pflege gibt es komplizierte Prüfverfahren, die eine Beschäftigung verzögern.
4. Frauen haben es besonders schwer
Zwei Drittel der arbeitssuchenden Ukrainer sind Frauen, viele von ihnen alleinerziehend.
Ohne ausreichende Kinderbetreuung ist es für sie fast unmöglich, eine reguläre Arbeit aufzunehmen.
Die AfD ignoriert all diese Faktoren und reduziert die Debatte auf die einfache, aber irreführende Botschaft:
„Zu viele Ausländer leben vom Bürgergeld.“ So wird gezielt ein Feindbild geschaffen – ohne dabei zu erklären, warum die Zahlen tatsächlich so sind, wie sie sind.
AfD-Rhetorik: Hetze statt Lösungen
Anstatt realistische Lösungen für Probleme auf dem Arbeitsmarkt vorzuschlagen, setzt die AfD auf populistische Stimmungsmache.
Das zeigt sich nicht nur bei der Bürgergeld-Debatte, sondern auch bei Äußerungen anderer konservativer Politiker.
CSU-Politiker Alexander Dobrindt etwa forderte kürzlich, dass ukrainische Geflüchtete zurückgeschickt werden sollten, wenn sie in Deutschland keine Arbeit finden.
Dabei ignoriert er, dass es sich in den meisten Fällen um Frauen handelt, die mit ihren Kindern geflohen sind.
Wie genau diese Mütter ohne Arbeit in eine unsichere Kriegsregion zurückkehren sollen – darauf gibt Dobrindt keine Antwort.
Fazit: Wer hetzt, bietet keine Lösungen
Die AfD versucht mit Halbwahrheiten und verkürzten Aussagen, Stimmung gegen Migranten und Geflüchtete zu machen.
Tino Chrupallas Aussage über die Bürgergeldempfänger ist ein klassisches Beispiel für diese Strategie: Es wird eine hohe Zahl in den Raum gestellt, ohne die eigentlichen Hintergründe zu beleuchten.
Eine sachliche Debatte über den Arbeitsmarkt und Sozialleistungen wäre notwendig – doch die AfD ist daran nicht interessiert.
Stattdessen setzt sie auf Angst, Feindbilder und einfache Antworten auf komplexe Probleme.
Wer das durchschaut, erkennt: Es geht der Partei nicht um Lösungen, sondern um Spaltung.
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Den Vorschlag von Robert Habeck – Sozialabgaben auf Zinseinkünfte – finde ich NICHT zielführend.
Dieser Vorschlag – zusätzliche Krankenkassenbeiträge und Pflegepflichtbeiträge aus Zinseinkünfte – trifft nicht nur die falschen Personen, sondern wird wenig Sozialversicherungsbeiträge auslösen.
Besser wäre es den Abgeltungssteuersatz auf Zinseinkünfte anzupassen.
—
Reform der Kapitalbesteuerung: Warum eine Erhöhung der Abgeltungsteuer gerechter und effizienter wäre
Die Diskussion über eine gerechte Besteuerung von Kapitaleinkünften gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Sozialabgaben auf Zinseinkünfte ins Gespräch gebracht hat, bringt dieses Modell erhebliche Schwächen mit sich:
Es greift nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lässt Spitzenverdiener sowie privat Versicherte nahezu unberührt.
——
Ein alternativer Vorschlag von mir ist die Anhebung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 %, wodurch nicht nur Bürokratie vermieden, sondern auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könnte.
Status quo: Ungleiche Behandlung von Kapitaleinkünften und Mieteinkünften
Derzeit werden
Kapitaleinkünfte (wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne) mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert,
während Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterliegen – dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 % betragen.
Diese Regelung führt dazu, dass wohlhabende Steuerpflichtige oft lieber ihr Kapital in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere investieren, statt Wohnungen zu vermieten.
Denn Einkünfte aus Kapitalanlagen sind steuerlich deutlich begünstigt und bergen kein Vermietungsrisiko.
Das Problem des Habeck-Modells: Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze
Habecks Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, ist auf den ersten Blick ein Versuch, hohe Vermögen stärker zur Finanzierung der Sozialversicherungen heranzuziehen.
Doch das Modell hat mehrere Schwächen:
1. Beitragsbemessungsgrenze:
• Sozialabgaben fallen nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (aktuell rund 66.600 € im Jahr für die Krankenversicherung).
• Wer bereits ein hohes Arbeitseinkommen hat, zahlt keine Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte, da die Beitragsgrenze bereits durch das Arbeitseinkommen erreicht wurde.
2. Keine Auswirkungen auf privat Versicherte:
• Personen, die privat krankenversichert sind, sind von der Regelung komplett ausgenommen, da sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen.
3. Bevorzugung von Spitzenverdienern:
• Reiche mit Millionen- oder Milliardeneinkünften werden kaum belastet, da ihre Einkünfte meist bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Das Ergebnis:
Das Modell würde die kleine Mittelschicht mit Kapitaleinkünften stärker belasten, während Wohlhabende geschont werden.
——-
Auch wenn ich mir persönlich bei der Umsetzung meines Vorschlages schade:
——-
Eine gerechtere Lösung: Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35–40 %
Ein sinnvoller Ansatz wäre stattdessen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von derzeit 25 % auf 35 bis 40 %.
Vorteile dieses Modells:
1. Nahezu Gleichbehandlung von Einkommensarten:
• Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte werden nahezu gleichgestellt, da beide einem höheren Steuersatz unterliegen würden.
• Dies reduziert den Anreiz, Kapitalerträge gegenüber Vermietungseinkünften steuerlich zu bevorzugen.
2. Effizienz und weniger Bürokratie:
• Anders als beim Habeck-Modell wäre kein komplexer Abgleich mit der Beitragsbemessungsgrenze nötig.
• Steuerpflichtige könnten wie bisher den Steuersatz über ihre Steuererklärung senken, wenn sie insgesamt nur ein geringes Einkommen haben.
3. Fairness:
• Alle Steuerpflichtigen zahlen denselben Abgeltungsteuersatz, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
• Große Vermögen mit hohen Kapitaleinkünften tragen einen größeren Anteil zur Steuerlast, unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen.
Rechenbeispiele: Auswirkungen einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes
Kapitaleinkünfte Aktueller Steuersatz (25 %) Steuerlast bei 35 % Steuerlast bei 40 %
1.000: € 250 € 350 € 400 €
10.000: € 2.500 € 3.500 € 4.000 €
100.000: € 25.000 € 35.000 € 40.000 €
Für Kleinsparer bleibt die Belastung auch bei einer Erhöhung des Steuersatzes moderat.
Höhere Kapitaleinkünfte werden jedoch signifikant stärker besteuert, wodurch die Steuerprogression fairer gestaltet wird.
Soziale Abfederung durch Steuererklärung
Eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes bedeutet nicht automatisch eine Mehrbelastung für Personen mit geringem Gesamteinkommen.
Über die jährliche Steuererklärung könnten Steuerpflichtige, die wenig Arbeitseinkommen oder geringe Gesamteinnahmen haben, einen geringeren Steuersatz auf ihre Kapitaleinkünfte geltend machen.
Dadurch bleibt das System sozial ausgewogen und vermeidet unnötige Härten.
Fazit: Eine faire Lösung ohne Bürokratie
Die Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes auf 35 bis 40 % würde eine gerechtere Besteuerung von Kapitaleinkünften schaffen, ohne neuen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Anders als das Habeck-Modell, das durch die Beitragsbemessungsgrenze Wohlhabende verschont, würde ein erhöhter Abgeltungsteuersatz alle Steuerpflichtigen gleichermaßen betreffen.
Gleichzeitig würde eine Annäherung an die Besteuerung von Mieteinkünften den Steuerwettbewerb zwischen verschiedenen Einkommensarten verringern und den sozialen Ausgleich stärken.
Dieses Modell könnte somit dazu beitragen, den Steuerstaat gerechter zu gestalten und finanzielle Lasten fairer zu verteilen – ohne die Komplexität der Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte weiter zu erhöhen.
Diese höheren Einnahmen könnten dann über Sonderumlagen an alle Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherung aufgeteilt werden.