Mythen Falschaussagen und falsche Interpretationen – Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu Influenza

#Mythen und #Falschaussagen und #falsche #Interpretationen#Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu #Influenza

Mit diesem Artikel soll über einige Falschaussagen aufgeklärt werden. Und dies mit den amtlich nachgewiesenen Statistiken und anderen Nachweisen:


1.

Covid-19 und Influenza:

Immer wieder ist zu lesen, dass an Covid-19 weniger Menschen versterben, als an der Grippe.

Teilweise wird sogar behauptet, dass an der Grippe jedes Jahr über 25.000 sterben. Durch diesen Vergleich wird bewusst die Gefahr von Cocid-19 heruntergespielt.

Nachfolgend die Zahlen der Verstorbenen an der Influenza:

  • 1998: 239
  • 1999: 364
  • 2000: 267
  • 2001: 72
  • 2002: 102
  • 2003: 300
  • 2004: 125
  • 2005: 301
  • 2006: 66
  • 2007: 99
  • 2008: 91
  • 2009: 277
  • 2010: 115
  • 2011: 225
  • 2012: 72
  • 2013: 447
  • 2014: 79
  • 2015: 700
  • 2016: 410
  • 2017: 1.176
  • 2018: 25.000
  • 2019:: 954


Interessant:

In einem Spiegel-Artikel vom 28.1.2020 (Spiegel-Online: 12:23 Uhr) wird fälschlicherweise berichtet, dass auch in den Vorjahren viele Menschen gestorben sind. Zitat aus Spiegel-Online: „…..im Jahr zuvor waren es knapp 23.000….“
Dies ist eine Falschaussage, die sehr einfach durch Statistiken nachgewiesen werden kann. Insofern hat der Spiegel hier wohl falsch recheriert.

Quellen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5942/umfrage/sterbefaelle-in-folge-von-grippe-seit-1998/
https://influenza.rki.de/Saisonberichte/2018.pdf

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2.

Covid-19 trifft doch nur die „Alten“ – Auch diese Aussage ist falsch.

Das Durchschnittsalter der Infizierten liegt derzeit bei etwa 48 Jahren.

Zwar ist das Alter der Verstorben bei etwa 80 Jahren, dies allerdings nur deshalb, weil wir noch ausreichend Kapazitäten für die Behandlung haben.

Im Übrigen gibt es eine Reihe von jüngeren Menschen, die zwar an Covid-19 nicht verstorben sind, allerdings erhebliche Lebenseinschränkungen haben. Neben einer geringeren Lungenfunktion sind dies teilweise erhebliche Herzprobleme durch eine zu geringere Sauerstoffzufuhr. Daraus entstehende Erwerbsminderungen werden nicht erfasst.

Auch in Italien war das Durchschnittsalter der Verstorben bei rund 80 Jahren.

Lässt man den moralischen Aspekt einfach mal außer Betracht – was aus meiner Sicht nicht richtig ist – , dann sollte man hierbei auch folgendes berücksichtigen:

Zum heutigen Tage (3.4.2020) haben wir in Deutschland:-

  • Derzeit Infizierte: 80.000 (+6.000)
  • Verstorbene: 1.017 (+145)
  • 200 Personen unter 70 Jahren
  • Genesene: 23.800
  • 96 zu 100.000 Einwohner

Addiert man die Infizierten, Verstorbenen und Genesenen, dann ergeben sich insgesamt 104.817 Menschen, davon sind nicht mehr infiziert: 24.817

Von diesen Personen sind – wie oben dargestellt – 1.017 verstorben (=4,1 %).

Würden keine neuen Infizierten dazu kommen, wären bei 104.817 Personen am Ende der Pandemie etwa 4.300 Menschen verstorben (Die bisher Infizierten werden am Ende der Behandlung entweder genesen oder versterben).

Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland eine sehr geringe Todesrate. Die geringe Todesrate haben wir zum einen anderen Familienverhältnissen, aber auch unserem dualen Gesundheitssystem zu verdanken.

Während in den U.S.A. Präsident Trump die Pflicht zur Krankenversicherung abgeschafft hat, besteht in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien und Italien eine staatliche Pflichtversicherung, also eine Bürgerversicherung. Durch den fehlenden Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen konnte in diesen Ländern die Leistung in den letzten Jahren immer stärker gekürzt werden.

Natürlich werden noch weitere Personen in den kommenden Monaten infiziert sein.

Durch die Konktaktbeschränkung wird auch die Pandemie in Deutschland gestreckt. Dies ist aus medizinischer Sicht sinnvoll.

Durch diese zeitliche Streckung ist die Infiziertenanzahl auch zeitlich weiter aufgeteilt.Bis zum Ende der Covid-19-Zeit rechnet das Robert-Koch-Instuitut und auch andere Institute für Deutschland mit einer Infizierung von 60-70 %.

Selbst wenn nur 50 % sich infizieren, würde die bei einer Sterberate von 4,1 % die Anzahl der Verstorbenen sich wie folgt berechnen:

– 83 Mio. Einwohner

– davon 50 % infiziert: 41,5 Mio.

– davon Sterberate 4,1 %: 1,705 Mio. Verstorbene

Diese Hochrechnung ist sehr moderat geschätzt, wenn – nur 50 % sich infizieren- und die Sterberate bei 4,1 % bleibt.

Inwieweit die Sterberate bei 4,1 % bleibt, ist auch davon abhängig, ob ausreichend Behandlungsplätze im Krankenhaus vorhanden sind.

Selbst wenn man unterstellen würde, dass die bisherige Anzahl von Infizierten 10 mal höher (also insgesamt schon 800.000 infiziert gewesen wären) und die Anzahl der bisher Verstorbenen richtig wäre, würde sich nur eine Sterberate von 4,1 %o ergeben.

Dies wären jedoch dann insgesamt 170.500 Tote, knapp das Siebenfache des Höchstjahres des Influenza-Jahres 2017/2018.


Sollten zu viele Menschen auf einmal infiziert sein, dann werden die stationären Behandlungsplätze nicht ausreichend sein.

Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass knapp 30.000 Beatmungsplätze bundesweit vorhanden sind und man etwa für 10 % eine Beatmung zwischen 10 Tagen bis zu 30 Tagen benötigt.

Im Übrigen sind in Italien deshalb sehr viele ältere Menschen gestorben, weil die Beatmungsplätze nicht ausgereicht haben und im Krankenhaus dann entschieden werden musste, wer beatmet wird.Hierbei wird natürlich nach Alter und Konstitution ausgewählt.

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3.

Die Interessen zwischen Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit werden wohl in den kommenden Wochen immer wieder wie bei einem Schieberegler hin- und herwandern.

So manche Interessengruppe kommt zu der Auffassung, dass die Wirtschaft weiter am Laufen gehalten werden muss und deshalb alle Geschäfte wieder öffnen sollen.

Was hier so einfach dargestellt wird, ist in Wirklichkeit ein Traum.

Tatsache dafür, dass viele Firmen auf Kurzarbeit umgestellt haben, ist eine Folge des fehlenden Nachschubs an notwendigen Material und auch eine teilweise Überproduktion an einigen Waren.

Die Fertigstellung von PKW´s bedingt beispielsweise, dass jedes kleine Zubehörteil auch wirklich für die Produktion vorhanden ist.

So fehlen Zulieferungen aus China, Südkorea und auch aus Norditalien.

Zu gerne wird von populistischen Kreisen bereits jetzt schon die Kontaktbeschränkung durch die Bundesregierung als „Schuldige“ ausgemacht. Letztendlich wetzen bereits die Populisten ihre Messer, um dann bald wieder verloren gegangene Wählerstimmen einzufangen.

Deutlich wird dies bereits an den gestiegenen WHATSAPP-Mitteilungen, die weitergeleitet werden.

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Es liegt also nicht daran, wann die Bundesregierung die Kontaktbeschränkung lockert, sondern auch ab wann eine ausreichende Zulieferung wieder vorhanden ist.
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#Corona-#Krise #Sars_Cov_2 #Covid_19 Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit sind:

1. Maskenpflicht

2. Testen Testen Testen und

3. selektive Öffnung

Eine Öffnung aller Bereiche wäre natürlich wünschenswert. Ein Exit birgt jedoch erhebliche Gefahren.

So könnte eine 2. Welle dafür sorgen, dass dann alle Infizierten in den Krankenhäusern nicht mehr versorgt werden können und dann massenhaft Menschen sterben.

Aus diesem Grund ist das obere Verfahren dringende Voraussetzung

Zahlen um Covid-19 und Corona. 

Wie aussagekräftig sind errechnete Trends?

Link—>
https://www.n-tv.de/wissen/Wie-aussagekraeftig-sind-errechnete-Trends-article21710304.html

Rentenantrag – Was ist zu beachten?

gesetzliche #Rente und #Rentenantrag und was dringend beachtet werden muss.

Ca. 750.000 Menschen gehen in diesem Jahr in Altersrente. Worauf sollten sie dabei achten?

  1. Antrag erforderlich
    Alle Altersrenten gibt es nur auf Antrag – auch die reguläre Altersrente, denn woher soll die gesetzliche Rentenversicherung denn wissen, dass Sie in Altersrente gehen wollen?
    Letztendlich besteht ja auch die Möglichkeit, dass Sie erst ein Jahr später in Rente gehen wollen und dann pro Monat einen Zuschlag von 0,5% (pro Jahr 6%) erhalten möchten.
  2. Rentenbearbeitung dauert mindestens ca. 3 Monate Da die Bearbeitung einige Zeit erfordert, sollte der Antrag möglichst drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden.
  3. Rentenzahlung zum Monatsende Wer heute #Rente #beantragt, erhält diese grundsätzlich am Monatsende ausgezahlt.
  4. Option „Rentenantrag aufschieben
    Das ist durchaus möglich, wird allerdings noch immer nicht allzu häufig gemacht. Doch für die Rente kann sich das lohnen, Denn für jeden Monat des Rentenaufschubs wird die Rente später um 0,5 Prozentpunkte erhöht.
    Ein einjähriger Aufschub bringt damit später ein Rentenplus von 6 %. Für fitte Rentner kann sich dies rechnen. V
  5. Verspäteter Antrag gestellt?
    Die gesetzliche Altersrente kann auch nach Erreichen des regulären Rentenalters jederzeit beantragt werden.
    Wichtig ist allerdings:
    Nur innerhalb der ersten drei Monate nach Erreichen der Altersgrenze (die für den Jahrgang 1954 bei 65 Jahren und acht Monaten liegt) können Sie die reguläre Altersrente rückwirkend erhalten.
    Ansonsten gibt es die Rente ab dem Antragsmonat. Gleiches gilt für die vorgezogenen Altersruhegelder.
  6. Wer kann beim #Rentenantrag helfen?
    Zum einen sind dies:
  • Versicherungsämter bei den Stadtverwaltungen (kostenlos)
  • Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen beim Ausfüllen des Rentenantrags (kostenlos).
  • Rechtsanwälte, z.B. Fachanwälte für Sozialrecht (gegen Honorar)
  • Rentenberater (gegen Honorar)

Wer die beste Wahl ist, muss sich jeder selbst beantworten.
Letztendlich geht man wegen der eigenen Steuererklärung auch nicht zum Finanzbeamten, um ihn nach speziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu fragen.

Und auch bei der gesetzlichen Renten gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch eine höhere Rente bemerkbar machen.
Einzelheiten hierzu unter Nr.12

  1. Bei #Krankenkassen nachhaken
Ruheständler sind meist in der Kranken- und #Pflegeversicherung der #Rentner #pflichtversichert. Dafür müssen sie aber belegen, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 % gesetzlich versichert waren. Wer die #Krankenkasse beispielsweise vor 15 Jahren gewechselt hat, sollte sich deshalb frühzeitig um die #Versicherungsbescheinigungen seiner früheren Kasse(n) bemühen. Privat Krankenversicherte sollten bei ihrem Versicherungsunternehmen eine Beitragsbescheinigung anfordern.

Denn die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich auch an der privaten Krankenversicherung – und zwar mit dem Betrag, den sie bei einem gesetzlich Krankenversicherten zuschießen würde.

  1. Arbeitgeberbescheinigung
    Immer mehr Bürger sind bis zur Rente noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt – auch in den letzten Monaten vor Rentenbeginn, in der Zeit also, in der bereits der Rentenantrag läuft. Damit auch diese Zeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, muss der Arbeitgeber bis zu drei Monate vor dem Rentenbeginn den Vordruck R 250 für die Rentenversicherung ausfüllen. Darauf muss er nach § 194 Abs. 1 SGB VI die beitragspflichtigen Einnahmen „für abgelaufene Zeiträume“ (konkret: für die letzten 12 Monate) bescheinigen. Die DRV rechnet daraus das Entgelt für die letzten drei Kalendermonate vor Rentenbeginn hoch.

Das ist übrigens keine provisorische Berechnung, denn nach der Rentenfestsetzung und Bescheiderteilung erfolgt keine Korrektur mehr. In den gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 194 SGB VI heißt es hierzu: „Dies gilt selbst dann, wenn die gesonderte Meldung korrigiert wird oder im Nachhinein bekannt wird, dass die der Hochrechnung zugrunde liegende beitragspflichtige Einnahme nicht bis zum Rentenbeginn bezogen wurde. Für eine Korrektur des Hochrechnungsergebnisses besteht nach Rentenbescheiderteilung kein Bedarf mehr“

9. Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers/der Pflegekasse

Eine entsprechende gesonderte Meldung bis zu drei Monate vor Rentenbeginn müssen – auf Anforderung – die Arbeitsagentur (für Arbeitslosengeld-Bezieher), die Krankenkasse (für Bezieher von Krankengeld) sowie Pflegekassen bzw. private Versicherungsunternehmen (für versicherungspflichtige Angehörigenpflege) ausstellen

10. Steueridentifikationsnummer
Zusammen mit dem ausgefüllten Rentenantrag muss man der Rentenversicherung seine Bankverbindung (IBAN) und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über Kontrollmitteilungen, wie viel Rente gezahlt wird.

11. Bei der Rentenantragstellung mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • den letzten Versicherungsverlauf der DRV,
  • die Versicherungskarte der Krankenkasse bzw. (bei Privatversicherten) eine Beitragsbescheinigung des PKV-Unternehmens,
  • gesetzlich Krankenversicherte: Versicherungsbescheinigungen der zweiten Hälfte des Arbeitslebens,
  • die Steueridentifikationsnummer und
  • Informationen über die Bankverbindung mit internationaler Kontonummer IBAN und internationaler Bankleitzahl BIC.
  • 12. Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert einen Rentenberater bei der Beantragung einer Rente einzuschalten.
    Zwar kostet die Beratung Honorar, dies macht Dich jedoch bezahlt. Ist die Monatsrente nur 10 Euro höher, ist die Erstberatung damit schon finanziert.
    Meist wirken sich höhere Renten lebenslang höher aus.
    Darüberhinaus haben viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung, die die Beratungskosten abdecken.

So kann die „Umdeutung“ eines Rentenantrages von Altersrente in Erwerbsminderungsrente durchaus eine lebenslang höhere Rente bedeuten.

Auch ein teilweise Rentenverzicht (von Vollrente in 99%ige Teilaltersrente) kann sich in bestimmten Fällen rentieren (z.B. Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2), denn dann wird von der Pflegepflichtversicherung ein Beitrag dem Rentenkonto des Pflegers gutgeschrieben und führt dann ab dem nächsten 1.7. zu einer höheren Rente.

Genauso kann der 1%ige Rentenverzicht sich auch nachteilig auf die betriebliche Altersversorgung auswirken (Beispiel: §232 VAG).
Genau diese vielfältigen Verknüpfungen können viele Mitarbeiter bei den Versicherungsämtern der Stadtverwaltung und auch die Rentenantragstellersachbearbeiter der deutschen Rentenversicherung oft nicht wissen (leider).Es immer sinnvoll, wenn Sie Ihren Ordner mit Ihren kompletten Rentenversicherungsunterlagen mitnehmen, damit die Beratung effektiv durchgeführt wird.

13. #Notfallordner führen
In einem #Notfallordner werden die wesentlichen Unterlagen aufbewahrt.
Dazu gehören nicht nur die bestehenden Rechte, Pflichten, Versicherungen, Finanzübersicht.
Auch andere Schriftstücke sind hier aufzubewahren und können bei der Rente eine Rolle spielen oder bei der Beantragung des Erbscheins später wichtig sein.
Beispiele:

  • Bei Geschiedenen: Original-Scheidungsurteil
  • Persönliche Angaben zum Geschiedenen und ob er noch lebt (kann bei Erziehungsrente wichtig sein oder wenn die Scheidung nach alten Rechten durchgeführt wurde).
  • Wenn Paare nicht verheiratet sind und gemeinsamen Haushalt leben: Notwendige schriftliche Bestätigung für betriebliche Altersversorgung
  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Testament
  • Sorgerechtsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Bestattungsvorsorge
    etc.
    Empfehlenswert ist der #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Renteneinzahlung durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

Neue Gesetze im März 2020: Rente, Steuern – Freiwillige Renteneinzahlungen bis 31. März 2020

Mit freiwilligen Beitragszahlungen in die Rentenkasse können Verbraucher die Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllen, um einen Rentenanspruch zu erhalten.

Dies ist etwa für Beamte oder Freiberufler ggf. interessant.
Gleiches gilt für Personen, die sich ganz der Kindererziehung widmen und nicht pflichtversichert sind.
Sie erhalten für ihren Nachwuchs Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, wodurch sich ihre gesetzliche Rente erhöht, sofern sie einen Rentenanspruch haben.

Freiwillige #Rentenzahlungen richten sich in der Regel an Personen, die in der #gesetzlichen #Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind.

Allerdings können auch Arbeitnehmer ab 50 Jahren von den freiwilligen Einzahlungen profitieren, wenn sie vorhaben, früher in Rente zu gehen.
Denn durch die Einzahlungen dürfen sie die Abschläge ausgleichen, die ihnen durch den frühzeitigen Rentenbeginn von der Altersrente abgezogen werden.
Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, erfahren Interessierte auf Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
—-> Ob und wann es sich lohnt, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, muss jedoch genau geprüft werden.
Wer ledig und aufgrund von Vorerkrankungen eine wahrscheinlich kurze Lebenserwartung hat, stellt sich mit einer privaten Rentenversicherung besser, da die unverbrauchten Renten vererbt werden können.
So können auch andere Personen (als der Ehepartner) bedacht werden.
Nebenbei bietet die private Rentenversicherung auch erbschaftsteuerrechtliche Vorteile (im Vergleich zum Sparbuch), wenn bei der Vertragsgestaltung bestimmte Vertragsbestandteile beachtet werden.


Hier ist besondere Vorsicht bei der richtigen Vertragsgestaltung zu beachten.
Hilfreich sind hier Gespräche mit Seniorenberater der NWB-Akademie.

Garantierente für Neuverträge soll sinken

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und #Garantierente in Zusammenhang mit dem #Niedrigzins

Die Überlegungen des #GdV sind völlig richtig (Reduzierung der verbandseinheitlichen Rentengarantie (s. https://www.lbav.de/gdv-will-80-prozent/ )

Zum Schmunzeln finde ich, dass der Verband meine Überlegungen aufgreift:
Zitat von mir v. 23.4.2019:
„…. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn eine prozentuale Garantie in allen Durchführungswegen (in der bisherigen bAV sowie dem Sozialpartnermodell) eingeführt wird.

So könnte man durchaus auch als Garantieleistung einen Betrag festlegen, der sich aus dem durchschnittlichen Nettoaufwand oder leicht darüber ergibt.

Wenn in der bisherigen bAV-Welt eine Garantie von beispielsweise 75 % gesetzlich festgeschrieben würde, dann ist die Garantie trotzdem über dem Nettoaufwand des Arbeitnehmers (in der Entgeltumwandlung, bzw. bei der arbeitgeberfinanzierten bAV über dem „fiktiven Nettogehalt“, wenn der Arbeitgeber die bAV als Gehalt auszahlen würde).

Für die Kapitalanlage würde dies bedeuten, dass eine höhere Renditechance besteht……..“

Gesamtartikel von mir v. 23.4.2019

http://blog.bav-versorgung.de/betriebliche-altersversorgung-garantie-oder-keine-garantie/

Schön ist, dass sich nun endlich etwas tut.
Wichtig ist, dass in der bAV auch der Gesetzgeber Anpassungen vornimmt und das Arbeitsrecht konform geht.

Rentenberater  Sachundenachweis Rentenexperte
www.Renten-Experte.de

Rentenbeginn – Der richtige Termin

Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.

Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?

Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen
Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen

Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.

Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.

Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.

Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?

Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.

Erwerbsminderungsrente

Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen.
Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.

Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).

Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.

Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.

Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.

Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.

Rente wegen #Schwerbehinderung

Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag.
Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.

ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.

Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze

Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.

Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.
Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.
1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.

Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“

Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten.
Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen.
Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen.
Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).

ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.

Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte

Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen.
Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.

Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen.
Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.

Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.

Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.

Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag.
Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.

Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %).
Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung.
Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.

Beispiel:
Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)

  • hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
  • Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
  • Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.

Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die

  • Regelaltersrente mit 67:
    33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
  • Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“):
    33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
  • Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67
    18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen:
    45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro
    abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro
    = 1.273,08 Euro Bruttorente

Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.

Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!

Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung

Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.

Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).

  • Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung
    Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen.
    Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.

Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren

Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert.
Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab.
Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%).
Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.

Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.

Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.


Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht.
Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:

Tel.: 07156 967 1900

Smartphone: 00491772716697
  • betriebliche Altersversorgung
  • Erbrecht und Erbschaftsteuer
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • und oft auch Arbeitsrecht.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)

www.bAV-Experte.de

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.Renten-Experte.de

www.Not-fallordner.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Rentenkonto frühzeitig klären!

Alle Zeiten erfasst? #Rentenkonto auf Vollständigkeit prüfen lassen
BESONDERS WICHTIGER TIPP AM ENDE DES ARTIKELS FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre!
Um die #Rente später auch in der richtigen Höhe zu erhalten, sollten Versicherte unbedingt ihr #Rentenkonto prüfen lassen. Fehler lassen sich oft noch korrigieren.


Die #Deutsche #Rentenversicherung (DRV) führt für jeden Versicherten ein Konto.
Damit die Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder eine individuelle Versicherungsnummer, erklärt die DRV Bund in Berlin.
Ein vollständiges und aktuelles #Versicherungskonto ist die Grundlage für die korrekte Berechnung der Rente.
Deshalb sollten #Versicherte genau prüfen, ob alle relevanten Zeiten im #Versicherungsverlauf enthalten sind.
Denn gerade für Menschen, die nur kurz gearbeitet haben, ist jeder Monat wichtig.
Denn unter Umständen geht es darum, ob überhaupt ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht.
Welche Daten bereits erfasst sind, steht im Versicherungsverlauf der RV.
Antrag auf #Kontenklärung kann helfen
Wer Lücken oder Fehler in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte einen Antrag auf Kontenklärung stellen und Zeugnisse oder Bescheinigungen beim Rentenversicherer als Nachweis einreichen.
Berücksichtigt werden neben der #Berufstätigkeit auch Zeiten der Ausbildung, der #Kindererziehung sowie Zeiten eines Wehr- oder Freiwilligendienstes.

Auch Phasen, in denen jemand arbeitslos war oder wegen einer Krankheit nicht arbeiten konnte, sind dort erfasst.

Versicherungsverlauf kann angefordert werden
Den ersten #Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der ersten Renteninformation.
Diese wird jährlich an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge zur RV gezahlt haben.
Sobald man 43 ist, bekommt man im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens erneut einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt.
Ab 55 Jahren erhält man dann alle drei Jahre, zusammen mit einer ausführlichen Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf. Unabhängig davon kann man sich auch jederzeit einen aktuellen Verlauf von der RV schicken lassen.
BESONDERS WICHTIGER TIPP FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre!
Wer zwischen 16 und 17. vollendeten Lebensjahr keine Pflichtbeiträge zahlte und z.B. noch zur Schule ging, sollte sich überlegen freiwillige Beiträge für dieses eine Jahr einzuzahlen.
Die Höhe hängt vom Zweck ab, den man damit erfüllen will.

  1. Zweck „Vorgezogene Rente für „besonders langjährig Versicherte“ -45 Beitragsjahre-
    Wer 45 Beitragsjahre erfüllt hat, kann zwei Jahre früher in Rente ohne Abschlag, wobei die Rente trotzdem niedriger ist, als mit Beginn der #Regelaltersgrenze. Grund: es wird für 2 Jahre auch kein Beitrag eingezahlt.
    Wer die 45 Jahre nicht erreicht, müsste bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Oft fehlen nur einige Monate, die man durch freiwillige Beiträge für den Zeitraum 16-17 J. Nachzahlen kann. #Nachzahlung ist aber nur vor dem 45. Lebensjahr möglich. Hier würde der #Mindestbeitrag ausreichen.
  2. Zweck: #Erwerbsminderung
    Wer erwerbsgemindert wird, erhält eine #Erwerbsminderungsrente, die aus den erreichten Entgeltpunkten und der #Zurechnungszeit berechnet wird.
    Die Zurechnungszeit wird ab dem Versicherungsfall bis zum 65 vollendeten Lebensjahr und z.Zt. 9 Monaten berechnet.
    Für diesen Zeitraum wird vereinfacht ausgedrückt der Durchschnitt der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben berechnet.
    Wurde eine freiwillige Beitragszahlung (16.-17.Lj.) mit den #Höchstbeitrag vorgenommen,dann wirkt sich dies natürlich auch auch die Höhe der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit aus.
  3. Zweck #Todesfall
    Nicht in jedem Todesfall ist es zu spät.
    So gibt es auch eine Reihe von Krankheiten und Unfällen, in denen der Versicherte oder Bevollmächtigte noch handeln können.
    Auch ein Grund, warum man eine Generalvollmacht und einen #Notfallordner haben sollte ( s. auch www.notfallordner-vorsorgeordner.de ).
    Auch bei der Witwenrente / Waisenrente spielt die Zurechnungszeit und die Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte eine Rolle.
    Solange der Versicherte noch lebt, könnten auch die Höchstbeiträge für das 16.-17. Lebensjahr eingezahlt werden und somit die Zurechnungszeit positiv besser bewertet werden.

Insofern sollte immer vor dem vollendeten 45. Lebensjahr geprüft werden, ob freiwillige Beiträge nachgezahlt werden und auch die Höhe von einem #Rentenberater ermittelt werden.

Ein #Rentenberater ist nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt, sondern unabhängig (vergleichbar mit einem freiberuflichen Steuerberater).

Notfallordner ab 27 Euro inkl. MWSt
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Friedrich Merz will Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung zwingen. Allerdings in Fondslösung

Auch wenn #Friedrich #Merz den Zwang zur #betrieblichen #Altersversorgung vertritt, sollte nicht übersehen werden, dass #Fonds alleine keine Lösung sein können.

In etwa 50% aller Fälle kann der Sparvorgangs des #Arbeitnehmers nicht das Ziel zusätzliche #Altersversorgung erreichen.

Die #Absicherung von

– #Berufsunfähigkeitsrente

– #Fortsetzung des #Sparvorgangs #bei #Eintritt der #Berufsunfähigkeit

– #Hinterbliebenenversorgung

– #Pflegerisiko (Selbstbeteiligung ist bei jedem Pflegegrad zwischen 2.500-2.900 Euro)

muss ebenso abgedeckt werden.

………

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=586106858639567&id=207021529881437

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Berlin/Seeon (dpa) Die CSU-Bundestagsabgeordneten kommen zu ihrer Klausur in Kloster Seeon zusammen. Ihre Rentenpläne haben es in sich.
Die CSU will das deutsche #Rentensystem grundlegend verändern und staatliche Zuschüsse für Kinder bis zum 18. Lebensjahr durchsetzen.

«Wir wollen für jedes Kind ein Starterkit für die Altersvorsorge. Wir wollen die #Rentenwende – weg vom #Generationenkonflikt hin zu mehr #Generationengerechtigkeit», heißt es im Entwurf eines Papiers, das die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausur im oberbayerischen Kloster Seeon beschließen will.

Die CSU-Bundestagsabgeordneten treffen sich heute zu ihrer traditionellen Jahresauftakt-Klausur. Als Gast wird am ersten Tag die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet, am Dienstag sind CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis eingeladen. In den vergangenen Tagen war bereits eine ganze Reihe von Papieren bekanntgeworden, die die Landesgruppe beschließen will.

Das Konzept zur Rentenpolitik sieht vor, die drei bestehenden Säulen der Altersvorsorge um eine vierte Säule zu ergänzen – mit einem sogenannten Starterkit für jedes Kind. «Dafür soll der Staat ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen Generationen-Pensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt», heißt es in dem Entwurf. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor, zunächst hatte die «Bild»-Zeitung über die Pläne berichtet.

Mit dem Eintritt ins Rentenalter würde die Rente dann zusätzlich zu bestehenden Rentenansprüchen ausgezahlt. «Ziel ist es, dass zukünftig jeder aus der neuen vierten Säule der Altersvorsorge kapitalgestützt eine Generationenpensionsfonds-Rente erhält und auf diesem Wege Altersarmut wirksam vermieden wird.» Derzeit besteht das Rentensystem aus den drei Säulen betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme – also etwa eine gesetzliche Rentenversicherung.

Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Rente-CSU-fordert-Starterkit-fuer-die-Altersvorsorge;art295,4302995
——-
Kommentar:
Prinzipiell ein innovativer Gedanke in Zusammenhang des Problems „#demographischer #Wandel“ und #Generationengerechtigkeit.
Es ist jedoch nur eine Teillösung des Problems #Altersrente.
Eine 4. Säule, die staatlich bis zum 18.Lebensjahr finanziert wird, kann auf keinen Fall die Rentenprobleme lösen, lediglich ein Grundansatz der #Generationengerechtigkeit.
Im Übrigen bringt es nur der jetzt neu geborenen #Generation eine Teillösung.

Hauptprobleme der Altersversorgung sind:

  1. Gesetzliches Rentenniveau von 48% ist gefährdet
  2. Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit, nur bei Erwerbsminderung
  3. zu geringe Hinterbliebenenversorgung
  4. Hohe Selbstbeteiligung im Pflegefall. Bei #stationärer #Dauerpflege bei allen #Pflegegraden ist die #Selbstbeteiligung bei 2.500-2.700 Euro (Ba.-Wü.).

In der #betrieblichen #Altersversorgung wäre es wünschenswert, den Begriff Pflege auch im Betriebsrentengesetz zu verankern, so dass der Arbeitnehmer auch die Pflegeabsicherung in der Entgeltumwandlung nutzen kann.

Die #Pflegeabsicherung in Form einer #Pflegezusatzversicherung muss Bestandteil jeder #Altersversorgung sein.

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=467876283926336&id=280821992631767

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit

Du bist #Hausfrau #arbeitslos #Rentner oder suchst #ergänzende #Nebentätigkeit oder neuen #Hauptjob?

  • Kein Verkauf von Waren – !

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https://youtu.be/8gig4WrhmNU

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit weiterlesen

Sozialversicherungswerte 2020

Sozialversicherungswerte 2020 und Rechengrößen 2020

Hier können Sie die Werte der Sozialversicherung 2020 auch direkt als PDF downloaden

Jedes Jahr ändern sich die Rechengrößen, insbesondere in der Sozialversicherung.

Auch 2020 spielen diese Rechengrößen in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung) und auch in der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grunde haben wir hier die wichtigsten Sozialversicherungswerte und andere Rechengrößen aktuell zusammengefasst (natürlich ohne Gewähr).

Wir wünschen Ihnen auch im Jahr 2020 viel Erfolg, vor allem aber auch Gesundheit.

Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2020
 
West

Ost
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung  p.a:: 82.800 Euro mtl.: 6.900 Euro p.a. 77.400 Euro
mtl.: 6.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung p.a.: 101.400 Euro Mtl. 8.450 Euro p.a.: 94.800 Euro Mtl.: 7.900 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der  GKV (§ 6 Abs. 6 SGB V): 62.550 Euro pro Jahr (5.212,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V): 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro Monat)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung:  40.551 Euro pro Jahr  (Ost: Hochwertung um 1,1339)
Bezugsgröße (§  18 SGB IV) in der Sozialversicherung: p.a.: 38. 220 Euro mtl.:   3.185 Euro p.a. 36.120 Euro mtl.   3.010 Euro
Wenn es um die Betriebliche Altersversorgung geht……   www.bAV-Experte.de
Entgeltumwandlung 4 % BBG
jährlich § 14 SGB IV, § 1 SvEV
p.a. 3.312,00 € (mtl.: 276 Euro)
Entgeltumwandlung 8 % BBG
jährlich
6.624 € (mtl.: 552 Euro)
Freigrenze Verbeitragung § 226 Abs. 2 SGB V 1/20 der mtl. Bezugsgröße 159,25 €
Abfindungshöchstbetrag §3 Abs.2 BetrAVG bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Rente: 31,85 € Einmalkap. 3.822 € Rente: 30,10 € Einmalkap.: 3.612  €
Abfindung PSV-Schutz bis zu … bei Kapital (§ 7 Abs. 3 S.2 BetrAVG   ….bei mtl. Renten § 7 Abs. 3 S.1 BetrAVG     1.146.600 Euro   9.555 Euro     1.083.600 Euro   9.030 Euro
  Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht….. www.Renten-Experte.de
Freigrenze § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße 195,25 Euro
Freibetrag § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße)   195,25 Euro
Anspruch auf bAV /§ 1a Abs. 1 S.4  – 1/160 d. BetrAVG 238,88 Euro
Höchstgrenze des Übertragungswertes (§ 4 Abs. 3 S.1 Nr.2 BetrAVG 82.800 Euro
Höchstgrenze externe Teilung § 17 Abs. 2 VersAusglG 82.800 Euro
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG) Kapital: 7.644 Euro Monatsrente: 63,70 Euro
  Direktversicherung § 40 b EStG  
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherungen (§ 40 b EStG) Höchstbetrag p.a. Je Arbeitnehmer: p.a.: 1.752 Euro mtl. 145,00 Euro
Bei Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je AN) p.a. 2.148 Euro mtl. 179,00 Euro
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für ArbeitgeberSteuerberater RentenberaterHR-BeraterEntscheiderbAV-Spezialisten   www.bAV-Leitfaden.de und www.bAV-toolbox.de    
  Beitragssätze  
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,1 %
Pflegeversicherung 3,05 %
Beitragszuschlag f. Kinderlose 0,25 %
Rentenversicherung (allgemein) 18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
Umlage U1 und U2 individuell nach Satzung der Krankenkasse/ der Minijob-Zentrale
Insolvenzgeldumlage (U3) 0,06 %
Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI) Personen mit Anspruch auf Krankengeld   Höchstzuschuss zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag)   Mtl. 342,19 Euro
Personen ohne Anspruch auf Krankengeld Mtl. 328,19 Euro
Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,525 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)         Mtl. 71,48 Euro
Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,025 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)   Mtl. 48,05 Euro
Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegevers. Sachsen   Mtl. 367,97 Euro Mtl. 71,48 Euro Mtl. 48,05 Euro
Faktor F Teil des Arbeitsentgelts, für den Beiträge fällig werden   0,7547

  Freiwillige Krankenversicherung  
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein 1.061,67 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer 1.061,67 Euro
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige 1.061,67 Euro
  Freiwillige Rentenversicherung  
Mindestbeitrag 83,70 Euro
Höchstbeitrag West: 1.283,40 Euro       –              Ost: 1.199,70 Euro
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) Mtl. 450 Euro
Übergangsbereich (Midijob) Mtl. 450,01 Euro – 1.300,00 Euro
Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag)   Mtl. 325,00 Euro
  Höchstbeiträge versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (mtl.)  
Krankenversicherung 684,38 Euro
Pflegeversicherung 142,97 Euro
Arbeitslosenversicherung 172,50 Euro (Ost: 161,25 Euro)
Rentenversicherung 1.283,40 Euro (Ost: 1.199,70 Euro)
Die Notfallvorsorge bei Geschäftsunfähigkeit und im Todesfall durch Krankheit oder Unfall. Welche Vollmachten bestehen und müssen dringend vorhanden sein? www.notfallordner-vorsorgeordner.de www.notfallordner-unternehmer.de
  Mindestarbeitsentgelte
Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung   Mtl. 637 Euro
Behinderte Menschen, Rentenversicherung   West: 2.548,00 Euro ——     Ost: 2.408,00 Euro
Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung   West: 31,85 Euro  —– Ost: 30,10 Euro
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte   175 Euro (§ 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI)  
Mindestbeitrag Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte (175 Euro * 18,6 %) Mtl. 32,55 Euro
Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig)
Mindestbeitrag 83,70 Euro
Regelbeitrag West: 592,41 Euro –  Ost:    559,86 Euro
Höchstbeitrag West: 1.283,40 Euro –  Ost:  1.199,70 Euro
   

Aktuelle Informationen über die

Notfallvorsorge, Notfallordner, Generalvollmacht, Testament, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung:  

Privatpersonen                                                                               www.notfallordner-vorsorgeordner.de  

Beamte                                                          www.notfallordner-beamte.de

Unternehmer, Selbstständige Handwerker   www.notfallordner-unternehmer.de

Notfallordner für Gesundheitsberufe:            https://www.not-fallordner.de/