Aufpassen, wo man hintritt, schadet nie
Berufsunfähigkeit-Absicherung bei Unfallinvalidität —>Film ab: auf Link tippen
–> http://blog.bav-versorgung.de/aufpassen-wo-man-hintritt-schadet-nie/
Die Zusatzversorgung bei der DRV Bund (und anderen Trägern) ist eine betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung, um das Versorgungsniveau im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall zu sichern. Die Finanzierung erfolgt meist durch den Arbeitgeber.
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Jede zweite neue Stelle in Deutschland wird von Ausländern besetzt – und zwar in erster Linie von Osteuropäern. Ohne sie würden kaum noch Häuser gebaut oder Pakete ausgeliefert.
Und dies wird sich aufgrund des demographischen Wandels noch weiter entwickeln.
Anzumerken ist, dass wenn das Lohnniveau in den osteuropäischen Ländern anzieht, wir auch von dort keine Arbeitskräfte mehr erhalten werden. Auch die Geburtenanzahl in den osteuropäischen Landern hat sich in den letzten Jahren erheblich verringert, so dass diese Länder zeitversetzt auch die Probleme erhalten, die Deutschland etwas früher bekommt.
Handwerker, Pflegekräfte, Müllabfuhr, Reinigungskräfte, Servicekräfte in der Gastronomie….
insoweit ist es wichtig, dass für den Arbeitsplatz in Deutschland bereits heute Werbung im Ausland betrieben wird. Und dies nicht nur bei Fachkräften (zB IT).
Sanitär-Handwerk Baden-Württemberg
Es gab keine geeigneten Azubi-Bewerber. Man hätte sich entschlossen, zwei Bewerber (aus Syrien und Somalia) einzustellen, obwohl nicht sichergestellt werden könnte, dass sie bis Ausbildungsende in Deutschland bleiben können.
„Der Papierkram war mühselig (Zeitaufwand, Behördengänge über eine Woche).
Durch das neue Einwanderungsgesetz ist jetzt wenigstens sichergestellt, dass die Lehrlinge ihre Ausbildung absolvieren dürfen.
Die beiden Auszubildenden haben ihre Probezeit vorbildlich bestanden. Beide sind mit viel Engagement bei der Arbeit.“
Betrachtet man die Arbeitsmarktlage und die steigende Anzahl von Menschen, die in den kommenden 5-10 Jahren in Rente geht, dann ist es „5 vor 12“ gewesen.
Die frei werdenden Arbeitsstellen (durch Verrentung) können durch den deutschen Nachwuchs – inklusive Kinder mit Migrationshintergrund – nicht mehr ausreichend besetzt werden.
Insofern ist das Flüchtlingsproblem, das so manche Rechtspopulisten immer wieder in die Köpfe der Wähler bringt, kein wirkliches Problem. Ziel des Populismus ist es durch einfaches SChwarz-Weiss-Denken von den wesentlichen Problemen, die auf Deutschland zukommen, abzulenken.
Und in der Vergangenheit hatte das bei Wahlen je funktioniert.

Klar ist, dass Flüchtlingen, die kriminell sind:
Flüchtlinge, europäische und außereuropäische Menschen, die sich beruflich in Deutschland engagieren, sind herzlich willkommen und werden auch in den kommenden 5-10 Jahren mit zunehmender Tendenz dringend benötigt.
In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland.
Der Anteil der älteren Generation wird trotz Zuwanderung weiter steigen.

Gegenüber vielen anderen Ländern hat das Altersversorgungssystem einen erheblichen Vorteil:
Die Altersversorgung ist prinzipiell durch zwei Finanzierungssysteme aufgeteilt:
Beide Systeme haben Vorteile, aber auch Nachteile. Einen Königsweg durch ein System wird es nicht geben.
Dies zeigt aber auch deutlich auf, dass jeder Erwerbstätige, der sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, im Alter erhebliche Finanzprobleme hat.
Deshalb sollte jeder Erwerbstätige gerade das Ansparsystem nutzen. Letztendlich werden hier auch staatliche Förderungen angeboten.
Die wirklichen Probleme sind nicht – wie sie von Rechtspopulisten (z. B. AFD ) dargestellt werden – die Flüchtlinge, sondern die Folgen des demographischen Wandels.

Nur Menschen, die einfachst denken können glauben, dass unser heutiges Problem die Flüchtlinge sind. Leider lassen sich auch viele Bürger von geteilten „Videos, Witze oder ausländidische Zeitungsbereichte“ über whatsAPP, FACEBOOK, twitter & Co. zu leicht manipulieren (z. B.: „RT deutsch„= russischer Nachrichtenkanal, Weltwoche.ch = Verleger ist der Roger Köppel
Mittel- und langfristig ist eine Folge des demografischen Wandels, dass die Thematik auch in den Köpfen der Wähler ändern wird. Das Thema Generationengerechtigkeit könnte in den kommenden Jahren eher ein Wahlkampfthema werden. Als Folge würden dann zwei Extremparteien entstehen:
Dies macht deutlich, dass die demokratischen Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP sich dem Thema Demografie stärker widmen müssen.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit dem Einwanderungsgesetz einen entschiedenen Schritt gemacht.
Forum-55plus e.V.

Wer in der betrieblichen Altersversorgung beraten möchte, braucht ein sehr umfangreiches Fachwissen.
Neben der Produktlandschaft in der klassischen Altersversorgung und einem umfangreichen Fachwissen in den Durchführungswegen
sind auch die Rechtskreise „Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht wichtig.
Gerade in der Sozialversicherung – insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung – sollte jeder Berater das Knowhow besitzen.
Ein umfangreiches Fachwissen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält der Berater durch die Fortbildung zum „Rentenberater“. Die Fortbildung wird innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen, wobei der Präsenz-Unterricht ca. 3 Wochen umfasst.
Am Ende der Fortbildung erfolgt eine Sachkundeprüfung. Dies ist eine der Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit zum Rentenberater zum späteren Zeitpunkt ggf. erfolgen kann.
Auch ohne das Tätigkeitsziel „Rentenberater nach RDG“ ist das Fachwissen eigentlich für jeden Berater dringend zu empfehlen, wenn es sich um die Themen:
geht.
Wie wichtig die aus- und Fortbildung in diesem Feld ist, wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass diese Fortbildung zum Beispiel in Baden-Württemberg durch den ESF (Europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de ) unterstützt wird.

Mit dem Besuch dieses Lehrgangs und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater erbracht.
| 1. Präsenzwoche, München (Oberhaching) | 04.02. -09.02.2019 |
| 2. Präsenzwoche, Stuttgart | 11.03. – 16.03.2019 |
| 3. Präsenzwoche, Stuttgart | 08.04. – 13.04.2019 |
| Seminartag, München (Oberhaching) | 14.05.2019 |
| Mdl. Prüfung, München (Oberhaching) | 15.05.2019 |
Das Musterland Baden-Württemberg zeigt hier Flagge und hat erkannt, wie wichtig die Bildung ist.
Einzelheiten über den Rentenberater erfahren Sie auf den Internetseiten von:
DMA: https://www.deutsche-makler-akademie.de/products/item/5056
Campus-Instiut: https://www.campus-institut.de/lehrgang/rentenberater/ziele/

Vorruhestand nach 45 Arbeitsjahren (Einzahlungen)
Die Möglichkeit nach mindestens 45 Arbeitsjahren und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, nutzen seit 2014 über eine Millionen Arbeitnehmer.
Der Begriff „ohne Abschläge“ ist jedoch nicht ganz richtig, denn durch eine kürzere Versicherungszeit gibt es natürlich auch für die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn auch keine Entgeltpunkte.


Wer beispielsweise 1961 geboren ist, kann die Regelalterrente mit 66 Jahren und 6 Monate in Anspruch nehmen.


Hat der 1961 Geborene 45 anrechenbare Versicherungsjahren erreicht, dann kann er mit 64 Jahren und 6 Monaten „ohne Abschläge“ in Rente gehen.
Beispiel:

Wenn der Versicherte die Regelaltersrente in Anspruch nimmt, dann würde er in diesem Beispiel 1.374,14 Euro (Brutto) als Rente beziehen.
Nimmt er die vorgezogene Rente (45 Jahre) in Anspruch, sinkt die Rente auf 1.312,79 Euro.
Es ergibt sich somit ein Abschlag von 4,46%.
Allerdings ist der steuerliche Freibetrag bei einem frühzeitigen Rentenbeginn höher.

Inzwischen gibt es auch – wenn der Arbeitgeber mitmacht – die Möglichkeit nur teilweise in Rente zu gehen (Flexirente).
Der Arbeitnehmer geht beispielsweise zu 25%, 50% oder 75% (mindestens 10%) in Rente und erhält dann nur anteilig Rente und Erwerbseinkommen.
Hierdurch wird dann auch der steuerliche Freibetrag genutzt. Durch das weitere Beschäftigungsverhältnis bauen sich dann weitere Entgeltpunkte auf.
Allerdings gibt es eine Anrechnungsgrenze des Einkommens.
Bis zu 6.300 Euro (Erwerbseinkommen und und Einkommen aus Selbstständigkeit) jährlich darf der Rentner hinzuverdienen (ohne Anrechnung).
Darüber hinaus ergibt sich noch ein weiterer Freibetrag, der individuell berechnet wird.
Für Betriebe gibt es hier die Möglichkeit, bisherige Arbeitnehmer teilweise weiter zu beschäftigen und das vorhandene Know-how zu nutzen.

Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind hier einige Punkte zu beachten. Je nach betrieblicher Altersversorgung muss geprüft werden, wann diese gezahlt werden kann. So gibt es Versorgungsordnungen, in denen festgehalten ist, dass die Rente erst mit Beginn der Vollrente gezahlt wird.
Bei Direktversicherungen ist dies nicht der Fall, wohl aber evtl. bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

Wenn der Arbeitnehmer aus einem Zeitwertkonto Zählungen erhält, dann sind dies Erwerbseinkommen, die auf den Freibetrag der Flexirente angerechnet werden. Grund: Auszahlungen aus Zeitwertkonten sind sozial- und steuerrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln.
Resümee: Die vorgezogene Altersrente ist zwar interessant, allerdings:

Wer heute unter 55 ist (also auch der 30-Jährige), sollte auf jeden Fall die Rentenplanung heute schon vornehmen.
Gerade in Kombination mit der privaten und betrieblichen Altersversorgung ergeben sich hier Chancen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

Die Regelaltersgrenze beginnt grundsätzlich zwischen derzeit 65+6 Monaten und 67 Jahren, wenn mindestens 5 Versicherungsjahre vorhanden sind. Wer keine 5 Jahre vorweisen kann, kann sich entweder die Beiträge auszahlen lassen oder mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

Die Regelaltersgrenze für die Altersrente der gesetzlichen Rente ist abhängig vom Geburtsjahr (s. Tabelle).
bav-experte Regelaltersgrenze Der reguläre RentenbeginnSehr oft herrscht die Meinung, dass man nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen darf. Die ist jedoch nicht mehr ganz richtig.
Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann – je nach Geburtsjahr 2 Jahre früher in Rente gehen und hat keinen direkten Rentenabschlag (s. Tabelle).
Altersrente besonders langjährige Versicherte von bAV-Experte.deEffektiv ist die Rente jedoch trotzdem etwas geringer, weil auch für 2 Jahre kein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, bzw. hierdurch keine Entgeltpunkte aufgebaut werden. Dies wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus.
Für jeden Monat, den die Rente vor das Regelrentenalter vorgezogen wird, findet eine Reduzierung um 0,3 % statt (s. Tabelle).
Vorgezogener Rentenbeginn mit AbschlagNun wäre die Annahme falsch, wenn man einfach von der Altersrente einfach beispielsweise 14,4 % abzieht. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Entgeltpunkte ab dem vorzeitigen Rentenbeginn nicht mehr ansteigen. dies zeigt die nachfolgende Tabelle:
Rentenberechnung-bav-experteWürde dieser Versicherte den Rentenbeginn auf 63 Jahre vorziehen, dann wäre ein Abschlag von 12,6 % vorhanden. Da der Versicherte dann jedoch 3,5 Jahre kürzer einzahlt, ergeben sich in der Summe geringere Entgeltpunkte.
Konsequenz ist, dass die Altersrente in diesem Beispiel im Vergleich zu der Altersrente mit 64 J.+ 6 Monate um 19,43 % sinkt.
Zu berücksichtigen ist noch:
Die Altersrente ist Brutto. Von dieser Altersrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch abzuziehen.
GGf. werden auch noch Steuern abgezogen, wobei es hier auf den Rentenbeginn und andere Einkünfte, die der Rentner hat ankommt.
Geht der Rentner früher in Altersrente ist der Freibetrag größer, so dass die anrechenbare Rente geringer ist.
Durch die geringere Altersrente ergibt sich auch eine niedrigere Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente wäre in diesem Beispiel bei 60 % (bei Eheschließungen ab 2002 oder wenn einer der Partner ab dem 2.1.1962 geboren ist, sinkt die große Witwenrente auf 55 %).
Die steuerlichenFreibeträge für die gesetzliche Rentenversicherung (s. Tabelle)
Gesetzliche Rentenversicherung steuerliche Freibeträge bAV-Experte.deEs kann somit aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, vielleicht früher in Altersrente zu gehen. Allerdings dann mit einem höheren Rentenabschlag. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Anteil der Rente, die besteuert wird.
Anmerkung: Wer 2005 in Rente ging, hatte einen lebenslangen Freibetrag erhalten. Der Freibetrag wird im Übrigen als Fixbetrag festgeschrieben. Nun könnte man meinen, dass die Rentner heute gegenüber früheren Rentnern benachteiligt sind. Dies ist nicht ganz richtig. Wer heute in die Rentenversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (z. B. als Arbeitnehmer über den Arbeitgeber), der profitiert davon, dass die Beiträge geringer bzw. im Lauf der Zeit nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Die Besteuerung wird also nachgelagert durchgeführt.
Wer früher als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlte, musste diese mit Lohnsteuer höher belasten (vorgelagerte Besteuerung).
Seit 2017 gibt es die Flexirente. Hierbei kann der Versicherte teilweise früher in Rente gehen und nur einen Teil der Rente beziehen (mind. 10 %). So könnte der Rentner beispielsweise zu 50 % in Rente gehen und darf dann in gewissen Grenzen weiter Arbeitslohn beziehen.
Hierdurch hat der Rentner dann teilweise eine Altersrente und zusätzlich noch Einkommen aus seiner Tätigkeit. Die Anrechnungsgrenzen sind – vereinfacht dargestellt – wie folgt:
Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um Jahreseinkommen aus:
handelt (§ 226 SGB V Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 4). Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist zu berücksichtigen, dass auch Einkünfte für eine Solaranlage dazu zählen!
Ebenso sollte vor dem Rentenbeginn geprüft werden, wann die betriebliche Altersversorgung fällig wird. So gibt es Versorgungen in der betrieblichen Altersversorgung, die für eine Rentenzahlung voraussetzen, dass der Versicherte in Rente ist. Bei einer Teilrente würde dann noch keine Versorgung aus der betrieblichen Altersversorgung fällig werden.
Die Direktversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Eine Prüfung ob jemand in Vollrente ist wird nicht durchgeführt. Ebenso erfolgt keine Anrechnung innerhalb der Freibetragsgrenzen, da es sich nicht um Erwerbs- oder Arbeitseinkommen handelt.
Wer ein Zeitwertkonto bei seinem Betrieb hat und hierdurch früher aufhören möchte, muss berücksichtigen, dass die Zahlung aus einem Zeitwertkonto auch Erwerbseinkommen ist und somit angerechnet wird.
Wer früher in Rente gehen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit Fachleuten dies planen.
Hilfreich sind hierbei z. B. die Rentenberater, die sich mit der Rentenversicherung auskennen. Auch wenn der Rentenberater für seine Dienstleistung eine Bezahlung erhält, so macht sich dies bezahlt, denn die falsche Wahl der Rentenart und des Rentenbeginns kostet lebenslang Geld.
Wer noch nicht in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte in diesem Zusammenhang auch:
Hilfreich sind hier Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung. bestens geeignet sind hier die Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH), da bei diesen Personen ein Rundumwissen in der betrieblichen Altersversorgung vorhanden ist (also nicht nur beschränkt auf einen kleinen Teil der betrieblichen Altersversorgung).
Bundesweit gibt es derzeit leider erst 417 Absolventen, die den „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ abgeschlossen haben.
bAV-Hilfe-durch bAV-Experte.deSmartphone: 01772716697
Alumni-Treffen der Absolventen „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ (FH)

Alumni-Treffen bAV in München – verbunden mit Seminar im Campus-Institut am Mittwoch, 26.9.2018
Mit folgendem Programm:
Zitat:
„5 mal 5 bAV
Unter dem Motto „5 mal 5 bAV“ ist es uns wieder für den Herbst gelungen erstklassige Spezialisten zu aktuellen und wichtigen Themen zu gewinnen.
Es erwarten Sie umfangreiche Fachvorträge zu rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen und Diskussionen zur bAV. Das haben wir für Sie geplant:
Ab 09:00 Uhr:
Get-Together
10:00 Uhr:
Begrüßung durch Dr. Henriette Meissner und Ulrike Hanisch
10:15 – 10:45 Uhr:
Der Blick des Steuerberaters auf das BRSG – worauf ich als Berater/Vermittler achten muss
Referent: Stefan Neumer, Betriebswirt bAV (FH), Rentenberater für bAV, cert.-corporate-penison-advisor, Lehrbeauftragter für bAV und Dozent bei DATEV/DSO, GF Consulio Pension GmbH, München
10:45 – 11:15 Uhr:
Vom Versicherungsmakler zum Versicherungsberater: Ein Erfahrungsbericht
Referent: Alexander Schrehardt, Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater nach § 34e GewO, Geschäftsführer, Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Höchstadt/Aisch
11:15 – 11:30 Uhr:
Kaffeepause
11:30 – 12:30 Uhr:
Informationspflichten des Arbeitgebers aus Sicht der Rechtsprechung
Referent: Frank Wörner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachautor, Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart
12:30 – 13:15 Uhr:
Mittagessen
13:15 – 14:30 Uhr:
Flexirente – viele Vorteile bei richtiger Anwendung
Referent: Wolfgang Wehowsky, Rentenexperte, Fachdozent, Buchautor („Der Rentenberater“), Weingarten
14:30 – 14:45 Uhr
Kaffeepause
14:45 – 15:30 Uhr
Neues aus der bAV
Referentin: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, Stuttgart
Die Moderation des Workshops übernimmt Dr. Henriette Meissner.
Für die Verpflegung während des Tages ist selbstverständlich gesorgt. Dresscode ist Business casual.“
Link–> https://www.campus-institut.de/seminare/praesenzseminare/5-mal-5-bav/
Die Veranstaltung wird sicher wieder sehr interessant.

Wie viele Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) gibt es?
Insgesamt haben in den letzten 13 Jahren rund 410 Personen den Abschluss erreicht.
Bei bundesweit etwa 3,5 Mio. Arbeitgebern besteht eine hohe Nachfrage nach diesen Spezialisten in der betrieblichen Altersversorgung.
Was ist ein Alumni-Netzwerk?
Ein Alumni-Netzwerk ist ein Verband von Alumni, ursprünglich von ehemaligen Hochschulstudenten. Mittlerweile sind viele Unternehmen weltweit dazu übergegangen, ebenfalls Alumni-Netzwerke zu unterhalten. Dies ist unter anderem auf den Wandel der Definition von Alumni zurückzuführen.
Heute bezieht sich der Begriff mehr auf die Menschen, die einen gewissen Teil ihres Lebens bei einem Unternehmen, einer Schule oder einer Hochschule verbracht und dort weitere Stufen der eigenen Weiterbildung erreicht haben. Auszubildende, Studierende, aktive und ehemalige Mitarbeiter gehören zur Zielgruppe für Alumni-Netzwerke.

In vielen unterschiedlichen Bereichen in der betrieblichen Altersversorgung sind Berechnungstools und auch workflow-Programme sinnvoll.
Die bAV-toolbox.de bietet bereits in der Standard-Version einige Programme an, die man ansonsten nicht im Internet findet. Ebenso gibt es ein Linkverzeichnis mit Links zu verschiedenen Programmen.

Für den Anwender in der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar.
Beantragt wird der kostenfreie Zugang zur Standard-Version durch Zusendung des ausgefüllten Blatts, das im bAV-Leitfaden vorhanden ist. Zugang zur Standardversion erhalten alle Erwerber des bAV-Leitfaden.de ca. 15 Tage nach Auslieferung.

Derzeit entstehen weitere Berechnungstools, damit beispielsweise die Personalabteilung bei Personalveränderungen (Einstellung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) oder auch bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (z. B. Umstellung Arbeitsvertrag, Privatinsolvenz) alle wichtigen Prozesse beachtet, die auf die betriebliche Altersversorgung einwirken.

#Berechnungstool #Arbeitgeber-Abgaben:
Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie
– Jahresbruttoverdienste
– Sozialversicherungsabgaben
– Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft
– Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)
– Umlage 2
– Insolvenzgeldumalge
https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/arbeitgeber-abgaben.html
Weitere Berechnungstools für die betriebliche Altersversorgung gibt es in der bAV-Toolbox.de

Zugang zur Standard-Toolbox gibt es als Zugabe zum bAV-Leitfaden.de (15 Tage nach Erhalt des bAV-Leitfaden)
Der bAV-Leitfaden.de besteht aus einer Loseblattsammlung (derzeit 250 Seiten).

Der bAV/Leitfaden.de ist ein betriebswirtschaftlicher Leitfaden über die betriebliche Altersversorgung für:
Bestell-Link:
http://www.bav-leitfaden.de/content/bestellung/

#Krankheit sind #Fehlzeiten im Betrieb,die inzwischen einen Schaden von über 75 Mrd.Euro pro Jahr verursachen.
Fehlzeiten zu reduzieren müsste auch im Interesse der Arbeitgeber sein.
Präventivmaßnahmen durch Seminare, Gesundheitstage mit Gesundheitscheck, betriebliche Zusatzkrankenversicherung sind nur einige der Möglichkeiten, die sich für den Arbeitgeber und lohnen und dem Arbeitnehmer helfen.
Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofs auch steuerlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

Schaden von 75 Milliarden Euro. Zahl der Krankmeldungen steigt deutlich.

Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahmen durch betriebliche Krankenversicherung wird immer wichtiger.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die auch im bAV-Leitfaden.de aufgezeigt werden.
www.bAV-Experte.de

Ein interessanten Artikel wurde auf n-TV veröffentlicht:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahl-der-Krankmeldungen-steigt-deutlich-article20634313.html
Die #Arbeitslosenquote befindet sich auf einem Rekordtief und sinkt weiter.
Selbst für 50Plus-Arbeitssuchende wird es derzeit immer einfacher, eine neue Tätigkeit zu finden.
Zeiten, in denen man mit 55 zum alten Eisen zählte, sind vorbei. Aufgrund der Vollbeschäftigung ist der Bewerbermarkt für Arbeitgeber immer schwieriger.

Zusätzlich sehen viele Arbeitgeber inzwischen, dass ältere Arbeitnehmer auch einen hohen Erfahrungswert haben.
Zwar ist derzeit oft noch eine Befristung in den Arbeitsverträgen, allerdings mit abnehmender Tendenz.
Gründe für Befristungen sind in erster Linie die Risiken auf Unternehmensseite. Beispiele:
Da jedoch die Arbeitslosenquote immer geringer ist, sind Arbeitgeber zu einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bereit.
Letztendlich kann ein Arbeitnehmer auch mit einer regulären Probezeit von bis zu 6 Monaten eingestellt werden.

Für Arbeitgeber ist inzwischen nicht nur der Fachkräftemarkt leergefegt, sondern auch gute zuverlässige ungelernte Arbeitnehmer entwickeln sich zur „Mangelware“.
Dies wird sich auch in den kommenden 20-30 Jahren nicht ändern.
Im Gegenteil:
Bei einer Anzahl von 44,9 Mio. Erwerbstätigen, die momentan noch ansteigt, werden in den kommenden 30 Jahren nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige zur Verfügung stehen.
Grund ist der demographische Wandel in allen Industrieländern. Eine Geburtenrate von 1,5 Kindern pro Frau führt dazu, dass wir in 25 Jahren auch weniger Arbeitnehmer erhalten, als bisherige Arbeitnehmer in Rente gehen. Diese niedrige Geburtenrate besteht schon seit einiger Zeit.

Die geburtenstarken Jahrgänge 1955-1970 werden in den kommenden Jahren in Rente gehen.
Für Arbeitgeber ein hoher Erfahrungsverlust und eine schwierige Situation, wenn der Arbeitsmarkt leer gefegt ist.
Das Anwerben der Arbeitgeber von neue Arbeitnehmern wird immer schwieriger.
Auch die Digitalisierung ist alleine kein Ausweg, denn in vielen Arbeitsbereichen kann dies nur eine Ergänzung sein und führt letztendlich dazu, dass im Fachkräftebereich (z.B. IT) die Findung von Arbeitnehmern noch schwieriger wird.

Arbeitgeber müssen aufgrund dieser Situation neue Wege gehen, um weiter erfolgreich zu sein.
Thema
Befristung:
Ein Bewerber hat bereits heute die Wahl, bei welchem Arbeitgeber er arbeiten möchte (je nach Region, Qualifikation und Gesundheitszustand).
Hierbei spielt – insbesondere bei Bewerbern ab 50 – nicht nur der Bruttoverdienst eine Rolle. Eine Befristung auf 1 oder 2 Jahre ist gerade bei diesen Bewerbern ein Abwahlkriterium. Letztendlich führt keine Befristung bei einer späteren Kündigung lediglich zu einer geringen Abfindungszahlung, wenn der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden kann (1-2 Monatsgehältern).
Digitalisierung / digitale Transformation
Erfolgreiche und innovative Unternehmen werden hier nach Lösungsansätzen suchen und dies nicht nur durch Unternehmensberater und den Chef oder der Entwicklungsabteilung, sondern auch durch Ideenbörse bei den Mitarbeitern. Gerade hier schlummert ein enormes Potenzial.

Nicht nur das Nettogehalt ist für den Arbeitnehmer entscheidend.
Andere Maßnahmen sind bei der Mitarbeiterfindung durchaus wichtig. Beispiele:
Nicht jeder Betrieb ist in der Lage, alle Förderungen anzubieten.
Allerdings gibt es eine Reihe von Möglichkeiten.
Eine interessante Seite zu den Themen
Internetlink:
Kantinenangebot
Nicht zu unterschätzen ist auch das Angebot einer Kantine. So gibt es bereits Unternehmen, die bei einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern eine Kantine eröffnen und ihr Angebot auch betriebsfremden Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.
Bei Kleinbetrieben sind Kooperationen mit nahegelegenen anderen Betrieben durchaus auch einmal zu prüfen; ebenso auch, dass sich Betriebe hier zusammenschließen.
Gesundes Essen führt letztendlich auch zu weniger Ausfallzeiten.

Kinderbetreuung
Größere Firmen bieten immer öfter eine Kinderbetreuung an oder sorgen zumindest durch Unterstützungsmaßnahmen für die Betreuung von Kindern.
So baut beispielsweise die Firma TRUMPF GmbH + Co. KG
in Ditzingen einen Kindergarten für die Kinder der Mitarbeiter. Das Angebot steht auch anderen Kindern offen.
Für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in der Nachbarschaft ist dies sicherlich auch interessant. Personalabteilungen dieser Kleinbetriebe sollten diese Chance aktiv nutzen und betroffene Mitarbeiter mit Kleinkindern darauf hinweisen.

Durch das Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub.
Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen anbietet, dann wird das Arbeitgeberangebot darauf angerechnet.
Eine Reihe von Themen kann für den Arbeitnehmer zu einer Belastung im Alltag führen, wenn er nicht eine entsprechende Vorbildung hat. Dies kann dann zu Ausfallzeiten führen oder auch zusätzlich eine Belastung der Personalabteilung sein.
Beispiele von Mitarbeiterseminaren:
Zu vielen Themen gibt es natürlich auch Fachliteratur – z.B.
www.notfallordner-Vorsorgeordner.de
allerdings sind Seminare hierzu erlebnisreicher.
Wer sich als Arbeitgeber aktiv einbringt, sorgt auch beim Mitarbeiter für ein langfristiges Bindungsinstrument. Der Mitarbeiter sieht, dass der Chef bzw das Unternehmen sich für die Arbeitnehmer engagiert.
Dankschreiben an die Mitarbeiter
Neben Betriebsfeiern, „Tag der offenen Tür“ werden inzwischen auch die Familien verstärkt berücksichtigt.
Ebenso werden Geburtsbriefe an Mitarbeiter und Ehepartner – mind. zum runden Geburtstag genutzt.
Einige Betriebe schreiben auch regelmäßig die Familie an Weihnachten an und bedanken sich auch beim Partner für den Einsatz des Arbeitnehmers.
Hierbei werden dann auch die Vorteile des Arbeitnehmers durch die Betriebszugehörigkeit aufgezeigt.
Beispielsweise wird der aufgewendete Betrag für die betriebliche Versorgung genannt.
Hierbei ist jedoch die Datenschutzgrundverordnung zu beachten.
Das Spielfeld Mitarbeiterleistungen wird in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein und für Betriebe immer wichtiger werden.
Das Produktivkapital „Mensch“ wird in den kommenden Jahren ein Nadelöhr; selbst dann, wenn sich die Wirtschaft abflachen würde.
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Forum-55plus.de
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (FH)

