Die GGF-Versorgung (Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung) ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sich an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften (meist GmbH) richtet. Da herrschende GGF oft nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, dient diese Versorgung als essenzieller Baustein für ihre Altersvorsorge und zur Schließung von Rentenlücken
Durch die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung spart:
• Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
• Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie bei den Umlagen 1, 2 und 3
Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie auch i. d. R. weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.
Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Aufgrund der oben vorgenommenen Berechnung können Sie feststellen, wie sich Ihre Arbeitgeber-Abgaben reduzieren, wenn Ihr Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung mit Ihnen vereinbart hat.
Tipp für Sie als Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer einen höheren Zuschuss zu gewähren, ohne dass Sie selbst eine höhere Belastung tragen (im Vergleich zur Lohnzahlung).
Empfehlenswert ist dem AN einen höheren AG-Zuschuss über das Optionsmodell „BAV-Förderbeitrag (§100 EStG)“ zu gewähren. Für alle AN, die förderberechtigt sind (z.B. mtl. Bruttoverdienst bis 2.200 €), erhalten Sie als Arbeitgeber dann eine Förderung durch die Lohnsteuerabrechnung 30 % vom Betriebsstättenfinanzamt.
Für Ihren Arbeitnehmer bedeutet dies eine bessere Altersversorgung und für Sie:
• eine höhere Mitarbeiterbindung
• geringere Fluktuations- und Einstellungskosten
• und letztendlich eine höhere Produktivität.
Eine umfangreiche Berechnung ist über die bav-toolbox.de möglich. Zugang zu der www.bav.toolbox.de erhalten alle Arbeitgeber, die den bAV-Leitfaden.de bestellt und den Zugang beantragt haben (Antrag liegt der Auslieferung des bav-Leitfaden.de bei). Die Freischaltung erfolgt jeweils nach 15 Tagen.
#Betriebliche #Altersversorgung – #bAV – Was sollten echte #bAV-#Spezialisten wirklich alles beherrschen, wenn Sie in der bAV beraten?
Es gibt eine Reihe von Beratern, die in der betrieblichen Altersversorgung auch mal Angebote platzieren.
Leider fehlt oft die Kenntnis von der Vielfältigkeit des bAV-Marktes.
Ein Bild sagt ja meist mehr als 1.000 Worte. Deshalb als Erläuterung dieses Bild.
bAV-Experte – Knwo-How in der betrieblichen Altersversorgung
Ein echter bAV-Experte sollte mindestens zu jedem der Begriffe und genannten § Grundkenntnisse haben. Idealerweise natürlich gleich „Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH) in Koblenz studiert haben.
In der kommenden Woche wird der bAV-Leitfaden für
Arbeitgeber
Personalabteilung
Gehaltsbuchhaltung
HR-Berater
Steuerberater
veröffentlicht.
Neben den Neuregelungen in der „bisherigen bAV-Welt 1“ – die sich aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ergeben haben – sind auch viele Tipps für HR-Berater in Zusammenhang mit
den Arbeitgeberbeiträgen
den Auswirkungen des bAV-Förderbeitrages (§100 EStG)
den Finanzierungsanteilen
anderen Fördermöglichkeiten, die sich neben der betrieblichen Altersversorgung ergeben
erläutert.
Ebenso wird in der Grundversion zunächst die Direktversicherung erläutert und hierzu auch alle wichtigen Personalveränderungen und die Auswirkungen erläutert, z. B.:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Arbeitgeberwechsel
Todesfall
Leistungsauszahlung
Zusätzlich gibt es neben der Loseblattsammlung (DinA 4-Leitfaden-Ordner) auch einen UpDate-Service.
Als Feature wird über die Internetadresse www.bav-toolbox.de ein verschlüsselter Zugang im Rahmen des UPDATE-Service angeboten.
Durch die bav-toolbox.de haben Arbeitgeber die Möglichkeit
betriebswirtschaftliche Berechnungen
Checklisten und Briefvorlagen
weitere Tabellen
downzuloaden.
bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater
Auch hier wird laufend eine Erweiterung durchgeführt.
Ziel des bav-Leitfaden´s ist es, auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung – insbesondere auch die betriebliche und private Altersversorgung – einzuwirken.
Vorgemerkte Interessenten erhalten in der kommenden Woche noch einen „Vormerkungs-Bestelltarif“.
Ohne die Vormerkung muss der bav-Leitfaden zu dem festgelegten Buchpreis verkauft werden.
Vormerkung für bav-Bestellung ist auf der Internetseite:
Das Werk wurde von verschiedenen Autoren geschrieben, wobei der Hauptautor (Werner Hoffmann, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) ) den bAV-Leitfaden dem gemeinnützigen Verein Forum-55plus gespendet hat.
Der Vertrieb wird über einen Verlag durchgeführt, wobei der Verlag einen Großteil der Einnahmen an den gemeinnützigen Verein spendet.
Die #betriebliche#Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein der Gesamtversorgung, denn die gesetzliche Rente deckt gerade einmal 40-48% ab (je nach individueller Lebensarbeitszeit).
Für Arbeitgeber bedeutet dies nicht nur eine Mitverantwortung bei der Bedarfsweckung in der Eigenvorsorge der Arbeitnehmer, sondern auch:
– Chancen bei der Personalfindung
– Chancen in der Personalbindung
– und vor allem auch das Image des Arbeitgebers gegenüber seinen Kunden zu erhöhen.
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es unterschiedliche Wege die bAV im Unternehmen einzusetzen.
Je nach:
– Unternehmensform
– Ziele des Unternehmens
– Betriebsgröße
– Finanzstruktur
– Tarifgebundenheit
sind die unterschiedlichen Möglichkeiten auch für weitere Unternehmensziele interessant.
Die bAV wird heute in zwei Hauptgruppen untergliedert:
bAV-Welt 1
bAV-Welt 2
Die bAV-Welt2 gibt es theoretisch seit 1.1.2018 und muss erst in den Tarifverträgen geregelt werden.
Die bAV-Welt1 besteht vom Grunde seit 1622 (erste bAV in Deutschland) und wurde inzwischen weiter ausgebaut. Heute besteht die bAV-Welt 1 aus den Durchführungswegen:
– #Pensionszusage
– #Unterstützungskasse
– #Direktversicherung
– #Pensionskasse
– #Pensionsfonds
Wie bereits oben erwähnt, ist nicht jeder Weg für alle Unternehmen passend.
Entscheidend ist hier beispielsweise ein Unternehmer bei Klein- und Mittelunternehmen, ob ein Unternehmen auch die Option „Betriebsschließung“, „Unternehmensverkauf“ oder „Nachfolgeregelung“ eine Rolle spielen.
In diesem Fall ist zB eine Pensionszusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds oft hinderlich oder finanziell sehr aufwendig.
Ebenso sind vor der Auswahl des Durchführungsweges weitere Gegebenheiten in der Personalverwaltung und der Gehaltsbuchhaltung abzuklären.
Hilfreich sind hier:
– eine individuelle Beratung und Analyse durch eine Bedarfsanalyse (Scoring-Verfahren)
#bAV #Gruppenaustausch über die #betriebliche #Altersversorgung bAV – Gruppe – bav-Leitfaden.de – Austausch von Know-How über die betriebliche Altersversorgung
Seit heute gibt es bei xing.de einen Austausch für #Arbeitgeber, #Personalabteilungen, #Gehaltsbuchhaltung, #HR-Berater, #Steuerberater, #Arbeitsrechtler und #Betriebswirtschaftler speziell über die #betriebliche #Altersversorgung bei xing.de
Wenn ein Paar heiratet und einer von ihnen gesetzlich rentenversichert ist, hat der oder die Hinterbliebe im Todesfall des Versicherten oftmals einen Anspruch auf #Hinterbliebenenrente.
Voraussetzung:
Der „Vererbende“ hat mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr.
Denn wird eine Ehe nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen.
Kleine und große Witwenrente
Kann eine #Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege.
Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.
Um die #große #Witwenrente zu beziehen, muss der #Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners 45 Jahre und 4 Monate alt sein. Wenn ein minderjähriges oder aber behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist.
Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent. Ungeachtet dessen wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt. Außer bei Wiederheirat – dann entfällt der Anspruch.
Dann hat der Hinterbliebene aber die Möglichkeit, eine Abfindung in Höhe zwei Jahresrenten aufgrund der Bezüge des vorangegangenen Jahres, zu beantragen.
Die #kleine #Witwenrente beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten.
Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung aber in der Regel auf 24 Monate befristet.
Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 45 Jahre und fünf Monate alt, rutscht dieser in die „Große“. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, hat hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente.
Eigenes Eikommen wird angerechnet
Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 62,05 Euro (West) beziehungsweise 59,37 Euro (Ost).
Für jedes weitere Kind gibt es 31,03 Euro/29,69 Euro.
Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 28,21 Euro (West) und 26,99 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es hier 14,10 Euro/13,49 Euro.
Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.
Was sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert.
Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet. Je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente.
Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen.
Diese betragen in den neuen Bundesländern 819,19 Euro und im Osten 738,82 Euro.
Für jedes Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der jeweilige Betrag um 173,77 Euro beziehungsweise 166,26 Euro.
Wenn der Freibetrag abgezogen ist, wird von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen.
Beispiel:
Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 819,19 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1180,81 Euro werden 40 Prozent ermittelt.
Diese 472,32 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 521,68 Euro.
Wenn ein oder zwei Hinterbliebene nicht heiraten (um die Hinterbliebenenrente weiter zu erhalten), dann kann dies auch im Todesfall nachteilig sein.
Grund:
Im Todesfall gibt es bei nicht verheirateten Paaren nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was der Hinterbliebene darüber hinaus erbt ist erbschaftssteuerpflichtig mit mind. 30% (bis zu 50%).
Da kann schnell die Erbschaftsteuer den Gesamtbetrag der Hinterbliebenenrente übersteigen.
Bezüglich der rechtlichen Vorsorge sind viele Punkte wichtig, die frühzeitig geklärt sein sollten.
Forum-55plus: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet neue Förderungen in der betrieblichen Altersversorgung. Welche Chancen und Risiken sind für den Arbeitgeber vorhanden?
bav-experte: Für den Arbeitnehmer, der bei monatlicher Gehaltszahlung bis zu 2.200 € verdient, kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung von 30 % (max. 144 €) erhalten. Die Erstattung wird durch das Betriebsstättenfinanzamt vorgenommen.
Eine der Voraussetzungen ist, dass es sich um einen ungezillmerten Tarif handelt. Hierbei werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Vertragslaufzeit verteilt (s. BMF-Schreiben v. 6.12.2017, Rz 100 ff.).
Für viele Arbeitgeber ist dies durchaus eine interessante Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten, die auch durch das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) bestehen. So muss die Tarifauswahl für alle Personen einer objektiv umschriebenen Gruppe gleich sein. Würde beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter (über 2.200 Euro bei mtl. Lohnabrechnung) auf Teilzeit umstellen und hierdurch der Arbeitgeberbeitrag nach §100 EStG Förderanspruch haben, dann darf dem Arbeitnehmer hierdurch kein Nachteil entstehen.
Dies ist nur eine Thematik, die im bAV-Leitfaden betriebswirtschaftlich betrachtet wird.
Darüberhinaus muss der Arbeitgeber sich überlegen, zu welchem Termin die BAV-Förderung genutzt wird, denn der Arbeitgeber kann dies monatlich abrechnen oder auch jährlich machen. Hierbei spielen betriebswirtschaftliche Gegebenheiten ebenso eine wichtige Rolle.
Wird beispielsweise monatlich die Förderung beantragt, ist der Lohnabrechnungszeitraum des entsprechenden Monats maßgeblich.
Beispiel: Der Arbeitgeber A führt die BAV-Förderung monatlich durch. Im Mai wird ein Urlaubsgehalt gezahlt, wodurch der Arbeitnehmer über 2.200 Euro Bruttoverdienst liegt. In diesem entsprechenden Monat entfällt die Förderung. Dies muss dann im Lohnabrechnungsprogramm berücksichtigt werden.
Arbeitgeber B führt die BAV-Fördeurng im Januar für das ganze Jahr durch und erhält dann auch für das ganze Jahr die BAV-Förderung, auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer im Einzelfall über 2.200 Euro durch ein Urlaubsgeld liegt.
Bei dem BAV-Förderbeitrag sind viele Punkte zu beachten, die nicht nur für die BAV-Förderung selbst wichtig sind, sondern auch auf die gesamte betriebliche Altersversorgung Auswirkungen hat.
Eine komplette Checkliste hierzu ist in dem bav-Leitfaden.de vorhanden.
bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater
Das Tarifangebot muss aufgrund des AGG für alle Arbeitnehmer einer objektiven Gruppe gleich sein, wobei die Unterscheidung der Tarife nicht alleine durch:
die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
und die Lohnhöhe
entscheidend sein darf.
Auf das Zusammenspiel von AGG und betrieblicher Altersversorgung – insbesondere auch auf den BAV-Förderbeitrag – weist der Autor Werner Hoffmann vom bav-Leitfaden.de besonders hin.
„Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung sind neben den Rechtskreisen (Arbeits- Steuer- Sozialversicherungs-, Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht) auch die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten zu prüfen und anzupassen…..
Wer dies nicht macht, hat ggf. später Probleme“, so die Aussage des Autors von www.bav-experte.de
„Die BAV-Förderung nach § 100 EStG sowie die Umsetzung des AG-Zuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG machen völlig neue betriebswirtschaftliche Planungen erforderlich. Und dies nicht nur aus Sicht des AGG.“
Der bav-Leitfaden.de ist ab Ende Februar über die Internetseite
Durch das #Betriebsrentenstärkungsgesetz sind viele neue #Prozesse und #Handlungsfelder zu beachten.
Für #Arbeitgeber bedeutet dies möglichst schnell zu handeln.
Der #bav-#Leitfaden für Arbeitgeber, #HR-Berater #Steuerberater betrachtet diese neuen Prozesse aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
bav-Leitfaden für arbeitgeber, HR- und Steuerberater – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden
Für Arbeitgeber ist dies eine wertvolle Hilfe, wenn es um die betriebswirtschaftliche Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in der bisherigen bAV-Welt geht.
Leicht nachvollziehbar werden die einzelnen Prozesse für die Handlungsfelder (interne und externe Abteilungen und Stakeholder) dargestellt, so dass jeder Arbeitgeber die neuen Prozesse rechtzeitig planen und umsetzen kann.
Der bAV-Leitfaden wird voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht.