Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt.
Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden
Friedrich #Merz #CDU #Nebelkerzen
#Bürgergeld #Mindestlohn
Die #Bürgergeldgeschichte – wie man den #Mindestlohn nicht erhöhen muss und gegen #Bürgergeldempfänger hetzt.
Es war einmal….. Friedrich Merz trifft sich mit zwei ehemaligen Schulkameraden
#Bürgergeld #Mindestlohn
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Vor einigen Tagen wurde ich von einem Bekannten angesprochen, dass ja jetzt die Beiträge aller privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen so ansteigen und daran seien die Flüchtlinge schuld, weil diese kostenlos behandelt werden und in die Krankenversicherung kein Beitrag von diesen Flüchtlingen eingezahlt wird.
Zum Vorlesen des Textes auf das weiße Dreieck mit rotem Hintergrund klicken.
„Den Beitrag bezahlen alle in die Krankenkasse, die arbeiten! Aber von Flüchtlingen wird kein Beitrag gezahlt….“
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Dass dies wieder einmal rechte Hetze ist – genauso, wie von Merz der Ausspruch, dass Flüchtlinge uns den Zahnarzttermin klauen- wird nachfolgend erklärt.
Vielleicht sollte sich der fast 70-Jährige Friedrich Merz einmal damit befassen, dass das Durchschnittsalter inzwischen bei 44,6 Jahren ist und 1976 bei 34,9 Jahren war. Die Anzahl der älteren Bevölkerung hat sich auch erheblich nach oben verändert.
“Friedrich Merz ignoriert hier bewusst den demografischen Wandel. Er betreibt hier bewusst Populismus genauso wie die AfD“
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Richtigstellung von Werner Hoffmann, Renten- und Sozialrechtsexperte: Flüchtlinge sind nicht verantwortlich für steigende Beiträge in der Krankenversicherung
In Gesprächen und sozialen Medien höre ich immer wieder die Behauptung, dass die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung durch Flüchtlinge verursacht würden. Dies sei angeblich darauf zurückzuführen, dass diese “kostenlos behandelt werden” und “keine Beiträge einzahlen”. Als Experte für Renten- und Sozialrecht möchte ich diese Falschinformationen korrigieren und aufzeigen, wie die tatsächlichen Mechanismen der Krankenversicherung in Deutschland funktionieren.
1. Flüchtlinge und medizinische Versorgung
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und sich im Asylverfahren befinden, fallen zunächst unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Dieses regelt klar, dass sie nur medizinische Leistungen für akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schutzimpfungen erhalten (§ 4 AsylbLG). Diese Leistungen werden jedoch nicht aus den Beiträgen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen finanziert, sondern ausschließlich aus Steuermitteln.
Daraus ergibt sich eindeutig: Die medizinische Grundversorgung von Asylbewerbern hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Krankenversicherung.
2. Flüchtlinge in der Krankenversicherung
Anerkannte Flüchtlinge (z. B. Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte) unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das bedeutet:
• Sobald sie arbeiten, zahlen sie – wie alle Arbeitnehmer – Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies ist in § 5 SGB V klar geregelt.
• Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, sind ebenfalls versichert. In diesen Fällen übernimmt der Staat die Krankenversicherungsbeiträge. Diese Mittel kommen ebenfalls aus Steuergeldern, nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Auch hier wird deutlich: Flüchtlinge, die erwerbstätig sind, zahlen Beiträge wie alle anderen. Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen belasten nicht die Krankenkassen, sondern der Staat übernimmt die Kosten.
3. Ursachen für steigende Beiträge in der Krankenversicherung
Die tatsächlichen Gründe für die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind vielfältig und haben nichts mit Flüchtlingen zu tun. Hier einige der wesentlichen Faktoren:
• Demografischer Wandel: Die Bevölkerung altert, und ältere Menschen benötigen mehr medizinische Leistungen.
• Medizinischer Fortschritt: Moderne Technologien und Medikamente verbessern die Versorgung, sind aber auch kostenintensiv.
• Kostensteigerungen im Gesundheitssystem: Höhere Gehälter im Gesundheitssektor, Inflation und gestiegene Energiekosten belasten die Krankenkassen zusätzlich.
• COVID-19-Pandemie: Die Belastungen durch die Pandemie haben die finanziellen Reserven der Krankenkassen erheblich geschwächt.
Es ist wissenschaftlich und statistisch belegt, dass diese Faktoren maßgeblich für die Beitragserhöhungen verantwortlich sind – nicht die Flüchtlinge.
4. Rechtliche Grundlagen zur Krankenversicherungspflicht
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Dass Flüchtlinge keine Beiträge zahlen würden, ist schlichtweg falsch.
Private Krankenversicherungen (PKV) unterliegen einem anderen System. Dort steigen die Beiträge aufgrund von Kostenentwicklungen und der Altersrückstellung, nicht aufgrund von Flüchtlingen.
Ein heutiger Vorteil der privaten Krankenversicherungen ist, dass bereits erhebliche Beitragsreserven als so genannte Altersrückstellungen gebildet wurden, damit die Beiträge bei älteren Versicherten nicht extra ansteigen.
Gesetze Krankenversicherungen haben für das älter werden der einzelnen Personen keine Beitragsrückstellungen gebildet.
5. Mein Fazit
Die Behauptung, dass Flüchtlinge für steigende Krankenversicherungsbeiträge verantwortlich seien, ist nicht nur sachlich falsch, sondern schürt unnötige Vorurteile.
Als Experte für Renten- und Sozialrecht ist es mir wichtig, klarzustellen:
Das deutsche Krankenversicherungssystem basiert auf Solidarität, und Flüchtlinge tragen ihren Teil bei, sobald sie erwerbstätig sind.
Ich appelliere an alle, sich nicht von populistischen Aussagen verunsichern zu lassen, sondern die Fakten zu prüfen.
Die gesetzlichen Grundlagen wie das SGB V und das AsylbLG zeigen klar, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weder die Versicherten noch die Krankenversicherungen belastet.
Wer diese Zusammenhänge falsch darstellt, verbreitet nicht nur Unwahrheiten, sondern gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Werner Hoffmann
Renten- und Sozialrechtsexperte
Ergänzung
Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Flüchtlinge in Deutschland variiert je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer.
1. Asylsuchende in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts:
Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland sind Asylsuchende in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen erhalten sie medizinische Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kosten für diese Leistungen werden von den zuständigen Sozialbehörden der Länder und Kommunen getragen und aus Steuermitteln finanziert. In einigen Bundesländern wurde die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern. Die genaue Umsetzung und Finanzierung kann jedoch zwischen den Bundesländern variieren.
2. Anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende nach 36 Monaten:
Nach 36 Monaten Aufenthalt oder nach Anerkennung als Flüchtling haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall werden sie in die GKV aufgenommen, und die Beiträge werden in der Regel von den Sozialbehörden übernommen. Die genaue Höhe der vom Staat gezahlten Beiträge kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich regionaler Vereinbarungen und spezifischer Regelungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Finanzierung und Beitragshöhen je nach Bundesland und individueller Situation unterschiedlich sein können.
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Und was die Abschiebeforderung der AfD und die Abschiebemotivation von Jens Spahn betrifft., hier ein kleiner Hinweis:
Wenn Ärzte mit syrische Staatsangehörigkeit (circa 6000) sowie alle syrischen Ärzte, die inzwischen eine deutsche Staatsangehörigkeit haben (circa 12.000)
Und alle Krankenpfleger, Mitarbeiter in Senioreneinrichtungen mit syrischen Wurzeln, Deutschland verlassen, dann wären dies nochmals rund 20.000 Personen.
Und so manche Hilfskraft, die mit Mindestlohn in Reinigungsbetrieb, Friseur,läden, landwirtschaftlichen Betrieben und so weiter arbeiten,
Und sollte dann noch die ukrainische Bevölkerung wieder zurückgehen? (weil plötzlich der Krieg überraschend beendet wird), dann hätten wir plötzlich 2 Millionen Menschen weniger in Deutschland.
Da würde so mancher Bürger sich darüber beklagen, wenn plötzlich viele Arbeitskräfte nicht mehr da sind.
Und ab und zu kommt dann das Gegenargument:
Nun, Steuern bezahlen wir alle! Auch die Menschen, die hier im Asyl leben.
Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuerarten und deren prozentualer Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland für das Jahr 2023, basierend auf verfügbaren Daten:
Gesamtes Steueraufkommen: 915,8 Milliarden Euro (100 %)
1. Umsatzsteuer (inkl. Einfuhrumsatzsteuer):
• Einnahmen: ca. 291,4 Mrd. €
• Anteil: 31,8 %
2. Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer):
• Gesamteinnahmen: ca. 367,7 Mrd. €
• Lohnsteuer: ca. 236,2 Mrd. € (25,8 %)
• Kapitalertragsteuer: geschätzt ca. 20-25 Mrd. € (ca. 2,2-2,7 %)
• Anteil der gesamten Einkommensteuer: 40,1 %
3. Gewerbesteuer:
• Einnahmen: ca. 75,1 Mrd. €
• Anteil: 8,2 %
4. Körperschaftsteuer:
• Einnahmen: ca. 44,9 Mrd. €
• Anteil: 4,9 %
5. Grundsteuer:
• Einnahmen: ca. 15,1 Mrd. €
• Anteil: 1,6 %
6. Grunderwerbsteuer:
• Einnahmen: ca. 12,2 Mrd. €
• Anteil: 1,3 %
7. Erbschaft- und Schenkungsteuer:
• Einnahmen: ca. 9,3 Mrd. €
• Anteil: 1,0 %
8. Sonstige Steuern (z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer):
• Gesamteinnahmen: ca. 90-100 Mrd. €
• Anteil: ca. 10,0 %
Zusammenfassung in Prozent
Steuerart Anteil am Gesamtaufkommen (%)
Umsatzsteuer 31,8 %
Einkommensteuer (inkl. Lohn- und Kapitalertragsteuer) 40,1 %
Gewerbesteuer 8,2 %
Körperschaftsteuer 4,9 %
Grundsteuer 1,6 %
Grunderwerbsteuer 1,3 %
Erbschaftsteuer 1,0 %
Sonstige Steuern 10,0 %
Und wer viel an Einkommen hat, bezahlt natürlich auch viel.
Eine der geringsten Steuern ist die Kapitalertragsteuer. Wer nur Kapitalerträge hat, bezahlt einen Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat, kann sich die Kapitalertragsteuer sogar wieder erstatten lassen.
Was hier deutlich wird ist, dass auch Menschen mit geringen Einkommen mindestens Mehrwertsteuer bezahlt.
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei.
In diesem Gerichtsverfahren ging es eigentlich darum, inwieweit ein Tarifvertrag den Zuschlag bei Teilzeitkräfte weglassen darf.
Grund hierbei ist, dass meistens die Frau Teilzeitkräfte sind und damit ein echter Nachteil für die überwiegende Anzahl von Frauen besteht. Der Gleichbehandlungsgesetz.
Auch auf die betriebliche Altersversorgung kann dieses Urteil noch wirken.
Besonders dann, wenn die betriebliche Altersversorgung durch Arbeitgeber Zuschüsse bei Teilzeitkräften geringer ist.
Arbeitet beispielsweise eine Teilzeitkraft 50 % und würde nur den halben Beitragszuschlag zur betrieblichen Altersversorgung erhalten, dann wäre dies unter Umständen ein Nachteil, wenn die Teilzeitkraft beispielsweise regelmäßig länger arbeitet und der Zuschuss nicht angepasst wird.
Vielleicht gibt es bei diesem Urteil in der Urteilsbegründung weitere Informationen.
Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer einen höheren Arbeitgeberfinanzierten Beitragszuschuss erhalten muss, wenn der Beitragszuschuss bei einer längeren Arbeitszeit nicht angehoben wird.
Im extrem würde dies bedeuten, dass die Teilzeitkraft, die beispielsweise um 50 % auf Vollzeit Überstunden macht, nicht eine Beitragsanhebung des Arbeitgebers erhält. Dies wäre sicherlich falsch.
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Es ist unglaublich, wie Merz, Söder und Aiwanger die deutschen Wähler – um es gelinde zu sagen – veräppelt hat.
Diese Herren hatten Panik verbreitet und die Wähler zur Erneuerung von Gas- oder Ölheizungen aufgerufen.
Unterstützt wurde diese Hetze gegen Wärmepumpen vom Axel-Springer-Verlag. Und bei BILD, WELT habe es handfeste Finanzinteressen dem Ausbau der Wärmepumpen zu schaden!
Der Finanzinvestor KKR – Schwerpunkt fossile Energie – hatte erhebliche Anteile am Axel-Springer-Verlag! Und je weniger Eigentümer Öl und Gas haben, desto weniger Gewinn für diese Ölbranche!
Und leider hatten einige Eigentümer auch vertraut und meinen immer noch die CDU wäre wählbar.
Jeder sollte sich bewusst machen, dass Merz vor kurzem seine Strategie geändert hatte und diese Hintergründe kennen!
BlackRock hatte im Juni 2023 bei Enpal eine Fremdfinanzierung in Höhe von 430 Millionen Euro mit weiteren Investoren, darunter BlackRock, DWS und ING investiert.
Kurze Zeit später ist Merz bei der Firma Enpal aufgetreten und konnte es nicht verstehen, warum so wenige Wärmepumpen eingebaut werden.
Um von diesem – sagen wir mal – Missgeschick abzulenken mussten andere Themen stärker in den Fokus.
Bürgergeld, Migration war willkommen.
Migration war hier in seinen Augen das ideale Thema. Hetze gegen Ausländer, Forderung von Grenzschließungen waren hier ein Teil der Ablenkung.
Und jetzt müssen diejenigen darunter leiden, die ihre Ölheizung oder Gasheizung erneuert hatten, denn es ist absehbar, dass die fossile Energie teurer wird und die Strompreise steigen.
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Wärmepumpen – Schlüsseltechnologie oder Opfer unsachlicher Panikmache?
Die Debatte um Wärmepumpen (WP) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vor allem durch die „Opposition innerhalb der Koalition“ mit ihrer irreführenden Forderung nach „Technologieoffenheit“ ausgebremst. Statt Lösungen für den Klimaschutz voranzutreiben (und Gesetze einzuhalten), wurden Zweifel geschürt und Alternativen ohne klare Perspektive ins Spiel gebracht. Gleichzeitig stürzten sich die Medien auf Schreckensszenarien. Wer kann sich z.B. noch an die Begriffe „Heiz-Hammer“ oder „Energie-Stasi“ erinnern?
Fakten? Zumeist Fehlanzeige.
Grund genug, die „Operation Wärmepumpe“ noch einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen:
WP erreichen laut Fraunhofer ISE Jahresarbeitszahlen von 2,5 bis 3,8 (Luft) und 3,3 bis 4,7 (Erdreich). Sie erzeugen somit aus 1 kWh Strom bis zu 4,7 kWh Wärme – weit mehr als fossile Heizungen mit einem „Wirkungsgrad“ von nur 85–95 %. Selbst bei -20 °C arbeiten moderne Geräte effizient.
Laut „WPsmart im Bestand“ reichen Heizkreistemperaturen unter 55 °C oft aus, um WP effizient einzusetzen – ohne umfassende Sanierung. Minimal angepasst steigert sich die Effizienz in Altbauten um bis zu 40 %.
WP reduzieren CO2-Emissionen im Vergleich zu Gasheizungen laut Fraunhofer ISE um 19–57 %. Mit grünem Strom betrieben, heizen sie nahezu emissionsfrei. Prognosen gehen bis 2030 sogar von bis zu 80 % Einsparungen aus.
Moderne WP bestehen zu 80 % aus recycelbaren Materialien. Herstellung und Installation verursachen geringe Emissionen, die sich oft in 1–2 Jahren durch den Betrieb ausgleichen. Umweltfreundliche Kältemittel und vollständig recycelbare Bauteile kommen zunehmend auf den Markt.
WP entlasten durch intelligentes Lastmanagement das Stromnetz, indem sie überschüssigen Strom nutzen und Spitzen ausgleichen.
Abwasser-WP, die die konstant hohe Temperatur in Abwasserleitungen nutzen, können laut UBA bis zu 30 % des Wärmebedarfs in Städten decken.
WP kosten derzeit etwa (!) 10k bis 25k €, Gasheizungen 5k bis 9k € (ohne Sanierung der Hülle). Doch sinkende Preise für WP (Prognose: bis zu 20 % bis 2030) und steigende Betriebskosten fossiler Systeme durch die CO2-Bepreisung kehren den kurzfristigen Kostenvorteil um. Hinzu kommen immer weniger Fachpersonal und Ersatzteile für Gasheizungen, was deren langfristige Wartung verteuert.
WP sind in Skandinavien trotz der niedrigen Temperaturen weit verbreitet. In Schweden, Norwegen und Finnland wurden im Jahr 2022 fünf- bis zehnmal mehr WP pro 1.000 Haushalte installiert als in DEU. WP können also auch in kälteren Regionen effizient arbeiten.
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Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare
In den nächsten Wochen und Monaten bietet der Bundesanzeiger Verlag eine Vielzahl von Webinaren und Seminaren zu verschiedenen Themen an. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für Unternehmen und Vereine von Interesse, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Veranstaltungen sind sogar kostenfrei und bieten wertvolles Wissen, um sich in rechtlichen und organisatorischen Bereichen weiterzubilden.
1. Transparenzregister-Webinare
Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die damit eine größere Transparenz schaffen sollen.
Der Bundesanzeiger bietet eine Reihe von Webinaren an, die die Grundlagen und vertiefende Themen rund um das Transparenzregister behandeln:
• Basis-Webinar 1: Grundlagen des Transparenzregisters
Dieses kostenfreie Webinar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zum Transparenzregister, darunter die Zielsetzung und die Funktionsweise. Es richtet sich an alle, die erstmals mit dem Transparenzregister in Berührung kommen.
• Basis-Webinar: Einsichtnahmen in das Transparenzregister
Teilnehmer lernen, wie sie Einsichtnahmen ins Transparenzregister vornehmen und auf welche Informationen sie zugreifen können. Dieses Wissen ist besonders für Vereine und Unternehmen wichtig.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: betroffene Rechtseinheiten und Interessierte
Hier erfahren die Teilnehmer, was Unstimmigkeitsmeldungen sind und wie sie betroffene Rechtseinheiten betreffen. Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Pflichten zur Meldung.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: Erstattung von Unstimmigkeitsmeldungen
Ein weiteres kostenfreies Webinar, das aufzeigt, wie Unstimmigkeitsmeldungen korrekt erstattet werden und worauf bei der Erstattung zu achten ist.
• Basis-Webinar 3: Eingetragene Vereine
Dieses speziell auf eingetragene Vereine zugeschnittene Webinar erklärt, wie Vereine ihre Transparenzpflichten erfüllen können und welche besonderen Anforderungen für sie gelten.
• Aufbau-Webinar 2: Einreichungsassistent
Dieses Webinar richtet sich an Fortgeschrittene, die bereits Grundkenntnisse im Umgang mit dem Transparenzregister haben. Hier wird die Anwendung des Einreichungsassistenten detailliert vorgestellt.
• Aufbau-Webinar 3: Berichtigung & Korrektur
Teilnehmer erfahren hier, wie sie Einträge im Transparenzregister berichtigen oder korrigieren können. Besonders für Unternehmen und Organisationen, die ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, ist dies eine wertvolle Schulung.
2. Die E-Bilanz
Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Der Bundesanzeiger Verlag bietet verschiedene Webinare an, um Unternehmen und Selbständigen bei der korrekten Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz zu unterstützen:
• eBilanz-Online: Grundlagen – E-Bilanz erstellen und übermitteln
Dieses Einsteiger-Webinar erklärt, wie eine E-Bilanz erstellt und über das Portal des Bundesanzeigers übermittelt wird. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine E-Bilanz erstellen müssen.
• eBilanz-Online: Manuelle Eingabe vs. Import vs. Drag and Drop
Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Dateneingabe und -übermittlung erläutert. Teilnehmer lernen, wie sie ihre Daten optimal einpflegen können, um Zeit und Aufwand zu sparen.
• eBilanz-Online: Erstellung und Übertragung Ihrer Offenlegung
Dieses Webinar zeigt Schritt für Schritt, wie die Offenlegung der E-Bilanz erstellt und an die zuständigen Behörden übermittelt wird.
3. Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Die Webinare des Bundesanzeiger Verlags bieten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen und praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:
• Basis-Webinar: Einführung in den Hinweisgeber-Dienst und das digitale Hinweisgeberportal
Dieses Webinar stellt den Hinweisgeber-Dienst und das zugehörige Portal vor und bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
• Fachkunde Intensiv-Schulung – Meldekanal betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von A bis Z
Dieses kostenpflichtige Intensiv-Webinar vermittelt tiefgehendes Wissen für eine professionelle Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro.
• Basis-Webinar für Kommunen: Einführung in das digitale Hinweisgeberportal inkl. Dienst
Speziell für kommunale Behörden wird in diesem Webinar gezeigt, wie das digitale Hinweisgeberportal verwendet wird und wie die Pflichten zur Bearbeitung von Hinweisen erfüllt werden können.
• Masterclass: Geeignete interne Meldekanäle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick mit eagle ISP
Diese Masterclass geht auf die Umsetzung interner Meldekanäle ein und bietet Unternehmen konkrete Handlungsoptionen.
• Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen
Ein weiteres kostenpflichtiges Webinar für 129 Euro, das sich vertieft mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem professionellen Umgang mit Meldungen befasst.
Teilnahme und Anmeldung
Die meisten Webinare des Bundesanzeigers sind kostenfrei, insbesondere die Basis-Webinare, die grundlegendes Wissen vermitteln. Für einige Aufbau- und Intensivschulungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/?fwp_theme=transparenzregister&fwp_categories=webinar.
Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke und praktisches Wissen, das nicht nur Unternehmen und Vereine, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in ihrer täglichen Arbeit und Verwaltung unterstützen kann.
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Die Zukunft von Wasserstoff im PKW-Verkehr: Chancen und Grenzen
Wasserstoff als Energiequelle für Pkw scheint vielversprechend, doch Fakten und Herausforderungen zeigen, warum eine breite Nutzung derzeit unrealistisch ist.
Effizienz von Wasserstoff- und Elektrofahrzeugen1. Wasserstofffahrzeuge (Verbrennungsmotor):
• Produktion (Elektrolyse): 60–70 % Wirkungsgrad (30–40 % Verlust).
• Speicherung und Transport: Weitere 10–15 % Verluste.
• Verbrennung im Motor: Wirkungsgrad von 30–40 % (60–70 % Verlust).
Gesamtwirkungsgrad: Nur 12–20 %.
2. Elektrofahrzeuge:
• Akkuladung: 90–95 % Effizienz (5–10 % Verlust).
• Bewegungsumwandlung: Elektromotoren erreichen ebenfalls 90–95 %.
Gesamtwirkungsgrad: 85–90 %.
Zusammenfassung: Elektrofahrzeuge erreichen bis zu 90 % Wirkungsgrad, Wasserstofffahrzeuge maximal 20 %.
Wasserstoffbedarf und Herausforderungen1. Hoher Wasserstoffbedarf: Die globale Fahrzeugflotte umfasst 1,4 Milliarden Fahrzeuge. 100 Millionen Wasserstofffahrzeuge würden etwa 20 Millionen Tonnen Wasserstoff jährlich benötigen. 2. Weitere Sektoren mit großem Bedarf: Chemische Industrie, Stahlproduktion und Schwerlastverkehr verbrauchen ebenfalls große Mengen Wasserstoff. 3. Produktionskapazität und technologische Hürden: Die Wasserstoffproduktion erreicht weltweit rund 70 Millionen Tonnen pro Jahr, größtenteils fossilen Ursprungs. „Grüner“ Wasserstoff ist derzeit kaum verfügbar und erfordert hohe Investitionen. 4. Nebenprodukt Sauerstoff: Die Elektrolyse erzeugt Sauerstoff ohne ausreichende Nachfrage.
Perspektiven und Fazit
Eine breite Wasserstoffnutzung im Verkehr ist auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Die notwendige Infrastruktur zur Wasserstoffproduktion ist unterentwickelt, und andere Sektoren haben einen höheren Bedarf. Langfristig wird Wasserstoff wichtig, doch für den Pkw-Verkehr ist die direkte Elektrifizierung die effizientere und realistischere Lösung.
Unglaublich, wie hetzerisch #Friedrich Merz jetzt gegen Windkrafträder ist.
Woran liegt dies? Ganz einfach, an Windkraftanlagen verdient #Blackrock nichts. Es lohnt sich nicht für BlackRock
Es erinnert stark an die Hetze gegen den Entwurf des #GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dem Treiben der Wähler zur Öl- und Gasheizung!
Dies endete erst 2023 nachdem #BlackRock bei Enpal einen 3-Stelligen Millionenbetrag investiert hatte. Und das Perfide von Merz war dann, das Merz „nicht verstehen konnte, warum in Deutschland so wenige Wärmepumpen einbauen…“
Merz ist und bleibt ein #BlackRock-Anhänger!
Und dann auch noch die Spende von Stefan #Quandt (#BMW) an die #CDU und die Aussage am nächsten Tag getroffene Aussage, dass die EU-Verbrennerregelung unbedingt zurückgenommen werden
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Immer wieder ist zu lesen, dass die Akku bei einem Vollstromer doch so umweltschädlich sein soll.
Hierzu eine detaillierte Beleuchtung zunächst einmal beim Elektrofahrzeug und anschließend von Verbrennerfahrzeugen
Beispiel Audi Q8-55 e-tron
Die Batterie des Audi Q8 55 e-tron besteht aus Lithium-Ionen-Zellen, die wichtige Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan enthalten.
Diese Rohstoffe sind entscheidend für die Energiedichte, Langlebigkeit und Stabilität des Akkus, tragen aber auch ethische und ökologische Herausforderungen mit sich:
Lithium: Das Element sorgt für eine hohe Energiedichte und Ladefähigkeit der Batterie. Der Abbau, vor allem in Südamerika, führt jedoch zu Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit, da viel Wasser für die Extraktion benötigt wird.
Nickel: Nickel erhöht die Energiedichte und verbessert die Leistung der Batterie. Der Abbau ist energieintensiv und erzeugt giftige Rückstände, die oft in die Umwelt gelangen.
Kobalt: Kobalt stabilisiert die Batterie und erhöht die Sicherheit. Der Abbau von Kobalt, vor allem im Kongo, steht unter starker Kritik aufgrund menschenrechtlicher Probleme wie Kinderarbeit und unsicheren Arbeitsbedingungen.
Mangan: Mangan verbessert die Leistung und Effizienz. Der Abbau ist vergleichsweise weniger problematisch, aber die Gewinnung und Verarbeitung können ebenfalls ökologische Folgen haben.
Viele Hersteller, darunter Audi, arbeiten daran, diese Materialien sparsamer einzusetzen oder Alternativen zu entwickeln, um die Abhängigkeit von problematischen Rohstoffen zu reduzieren. Auch das Recycling von Batterien und die Wiederverwendung der Materialien spielen eine zunehmend wichtige Rolle, um die Umweltbelastungen zu verringern und Rohstoffkreisläufe zu schließen.
Die Recyclingquote beträgt inzwischen etwa 95 %.
Das Gewicht einer 114 kWh Lithium-Ionen-Batterie hängt von der spezifischen Konstruktion und den verwendeten Materialien ab. Im Allgemeinen liegt das Gewicht solcher Batterien für Elektroautos zwischen 6 und 7 kg pro kWh. Bei 114 kWh würde die Batterie daher etwa 680 bis 800 kg wiegen.
Die genaue Menge an Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan in der Batterie des Audi Q8 55 e-tron wird von Audi nicht öffentlich spezifiziert. Allgemein enthalten Lithium-Ionen-Batterien pro Kilowattstunde (kWh) Kapazität etwa:
Lithium: 0,3 bis 0,8
Mangan: 0,1 bis 0,3 kg
Kobalt: 0,1 bis 0,3 kg
Mangan: 0,1 bis 0,3 kg
Bei einer Batteriekapazität von 114 kWh (brutto) im Audi Q8 55 e-tron ergibt sich somit eine geschätzte Gesamtmenge von:
Lithium: 34 bis 80 kg
Nickel: 91 bis 171 kg
Kobalt: 11 bis 30 kg
Mangan: 11,4 bis 34,2 kg
Nein. Diese Stoffe sind nicht enthalten.
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Ein Mittelklassewagen verbraucht etwa 8 Liter pro 100 km.
Auf 150.000 km ergibt sich sein Verbrauch von 12.000 Liter Benzin und für den Ölwechsel etwa 60 bis 100 Liter Öl
sowie der Austausch unterschiedlicher Bauteile, die ein Elektrofahrzeug nicht braucht.
Für die Förderung von 12.000 l Benzin ist die Förderung von 30.000 Liter Erdöl notwendig.
Die nachfolgen Angaben sind Durchschnittswerte für 12.000 Liter Benzingewinnung und variieren je nach Abbaugebiet.
Abwasser: 90.000 bis 300.000 Liter, enthält Salze, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe.
Bohrschlamm: 1.890 bis 2.835 Kilogramm, enthält Schwermetalle, Ölrückstände, Chemikalien.
Begleitgase: Emissionen wie Methan, CO₂, Schwefeldioxid, Stickoxide.
CO₂-Emissionen: 6.000 bis 9.000 Kilogramm.
Verunreinigte Böden: Schwankend, abhängig von Standortbedingungen und Betriebspraktiken.
CO₂: 27.600 kg (27,6 Tonnen)
Stickoxide (NOx): 210 kg
Kohlenmonoxid (CO): 1.500 kg
Kohlenwasserstoffe (HC): 112,5 kg
Diese Emissionen umfassen nur die direkten Abgase des Fahrzeugs. Weitere Umweltbelastungen durch die Herstellung und den Transport des Benzin sind noch nicht enthalten.
Ebenso ist noch nicht enthalten, dass neben den günstigeren Werkstattkosten auch noch innerhalb der 150.000 km folgende Teile höchstwahrscheinlich ersetzt oder repariert werden müssen
Hierzu zählen:
– Verbrennungsmotor
– Zündkerzen
– Luftfilter
– Kühler
– Keilriemen
– Auspuff
– Katalysator
– Vergaser
– Einspritzanlage
– Benzintank
– Benzinleitung
– fast immer Getriebe
– Getriebeöl
Außerdem sind die Wartungsarbeiten geringer und ca 30 bis 40 Prozent geringer (keine Zündkerzen, bestimmte andere Schmierstoffe etc), braucht in der Regel kein Getriebe und somit kein Getriebeöl.
Garantie:
Hersteller von Elektrofahrzeugen geben eine Garantie auf die Akkus, die mindestens sechs Jahre und 160000 km oder bis zu zehn Jahre und 200.000 km gilt.
Eine annähernd gleiche Garantie gibt es bei Verbrenner Fahrzeugen nicht.
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Die Gesamtmenge an freigesetzten CO2 Beträgt für die Förderung, den Transport und einer Fahrleistung von 150.000 km bei einem Mittelklassewagen etwa 12.000 kg C O 2.
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Thema Reichweite des Fahrzeuges.
Viele Mittelklassewagen schaffen heute schon mit einer Batterieladung etwa 300 km.
Der Audi Q8 55 e-tron hat eine Reichweite von 300 bis 400 km in der Praxis.
Dies dürfte im Durchschnitt auch ausreichend sein. Es gibt natürlich auch Kleinwagen, die nur 200 km Reichweite haben.
Prinzipiell wird jedoch die Reichweite in den nächsten Jahren bei den Mittelklassewagen erheblich auch zunehmen.
Jetzt könnte man natürlich sagen, dass es zu wenig Ladesäulen gibt. Das ist aber schon lange nicht mehr der Fall. Stand vom 1. September 2024 gab es in Deutschland insgesamt 145.857 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Und auch das Problem Wartezeit ist heute schon ein Problem der Vergangenheit.
Ich danke beispielsweise bei mir zu Hause an meiner eigenen Wollbox und muss nur noch auf längeren Reisen eine Ladung unterwegs vornehmen.
Insofern ist die Gesamtbeladezeit im Jahr viel geringer wie früher und ich muss nicht mehr an der Tankstelle zusätzliche Dinge zu teuren Preisen kaufen (Süßigkeiten und so weiter).
Ein Beitrag von
In der Vergangenheit war VW in China einmal der größte Autohersteller.
WAR, wie gesagt!
Das waren früher bis zu 13 Mrd. US-Dollar Gewinn, die nach Deutschland geflossen waren.
Inzwischen ist dies nicht mehr der Fall.
Und die derzeitigen Altherren der
#CDU:
#CSU:
Freie Wähler:
FDP:
sind nicht ganz unschuldig mit ihrer #Fossilgeschrei und #Technologieoffenheit,
wodurch selbst der Weg für die #Automobilindustrie keinen klaren Weg mehr hatte und hat!
Die #deutsche #Automobilindustrie hängt nicht an dem deutschen Markt!
Entscheidend ist wie sich der chinesische Markt entwickelt.
Die VW-Dominanz in China ist vorbei! Von dort kommen keine Mrd. mehr!!
Die Deutsche Automobilbranche muss sich klar zur EMobilität bekennen!
Die oben genannte #Altherrengarde hält an der Technologieoffenheit und den fossilen Brennstoffen fest.
Konsequenz: Unsere deutschen Autobauer müssen in drei Varianten entwickeln.
Dies kostet extrem viel Kraft und die Konzentration geht verloren.
Je Fahrzeugflotte müssen CO2-Werte nicht überschritten werden.
Zu einer Flotte gehören alle drei Fahrzeugarten:
Um die CO2-Werte nicht zu überschreiten sind mindestens 20 % Vollstromer notwendig und auch ein hoher Anteil von Hybridfahrzeugen.
Der Verbrenneranteil muss bei jeder verkauften Fahrzeugflotte erheblich reduziert werden.
Übrigens ist der Co2-Wert nicht nur bei uns in der EU, sondern auch in den USA und auch in China begrenzt und führt zu erheblichen Strafgebühren, wenn innerhalb der Fahrzeugflotte der Co2-Wert überschritten wird.
Die Co2-Grenze ist weder eine Erfindung von Deutschland, noch von der EU!
Tipp, wenn Du ein Auto kaufen willst.
Wenn Du noch warten kannst, dann warte…
Die Anzahl der verkauften Elektrofahrzeuge haben abgenommen.
Ab 2025 sind die Autohersteller sehr unter Druck eFahrzeuge zu verkaufen. Ab September 2025 werden dann vielleicht sogar EFahrzeuge verschenkt, denn das könnte billiger sein, als die Strafen zu bezahlen, die die Autohersteller bei der Nichterfüllung des CO2-Flottenzieles bezahlen müssten.
Infos zum CO2- Flottenziel weiter unten.
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Wenn die Altherrenriege weiter auf #Technologieoffenheit besteht, machen sie unsere #Automobilindustrie noch ganz kaputt!
Wir müssen letztendlich den gleichen Weg gehen, wie auch andere Autohersteller gehen. Und dies ist der Weg des E-Fahrzeuges.
Konzentration ist jetzt hier angesagt!
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Zusatzinfo zum Flottenziel:
Die EU setzt für Pkw-Flotten verbindliche CO₂-Emissionsziele fest, die Automobilhersteller im Durchschnitt einhalten müssen, um Strafen zu vermeiden. Die Werte für die Flottengrenzwerte in Gramm CO₂ pro Kilometer (g CO₂/km) betragen:
• 2023: ca. 95 g CO₂/km (für Pkw-Flotten)
• 2024: bleibt voraussichtlich bei 95 g CO₂/km, da die Anpassungen in Richtung niedrigerer Werte erst schrittweise erfolgen.
• 2025: geplanter Schritt auf ca. 80 g CO₂/km, da hier eine Reduktion von 15 % gegenüber dem Niveau von 2021 vorgeschrieben ist.
Für leichte Nutzfahrzeuge liegt das Ziel derzeit bei rund 147 g CO₂/km, mit ähnlichen Reduktionszielen für 2025 und darüber hinaus.
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Noch eine Anmerkung:
Vor etwa 120 Jahren gab es Kutschen. Und die ersten Fahrzeuge waren auch Elektrofahrzeuge.
Allerdings war damals die Reichweite mit den damaligen Batterie noch gering.
Dies war der Grund, warum sich zunächst der Verbrennungsmotor durchsetzte.
Es ist also auch nicht das erste Mal, dass wir auf neue Fahrzeuge umsteigen müssen.
Auch die Umstellung von Kutschen auf Automobile hatte geklappt.
Ein Beitrag von
Die Komplettübersicht über alle 50 Gründe gibt es hier —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/10/17/50-punkte-warum-merz-nicht-deutscher-bundeskanzler-werden-darf-heute-nr-1-ausfuehrlicher/
Friedrich Merz: Spitzenverdiener im Bundestag und seine umstrittene Klage gegen Transparenz
Friedrich Merz, der heutige Vorsitzende der CDU und mögliche Kanzlerkandidat, stand 2007 im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung, die bis heute Fragen über seine politischen Prioritäten und seine Nähe zur Wirtschaft aufwirft.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagte Merz damals gegen die Einführung strengerer Transparenzvorschriften, die Bundestagsabgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen.
Diese Klage, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde, warf ein kritisches Licht auf Merz’ umfangreiche Einkünfte aus der Privatwirtschaft und seinen möglichen Interessenkonflikt zwischen Politik und Wirtschaft.
Die Klage: Ein Schlag gegen Transparenz
2007 reichten neun Bundestagsabgeordnete der CDU, CSU, FDP und eine Abgeornete der Linken eine Klage gegen die verschärfte Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte ein.
Im Zentrum stand Friedrich Merz (CDU), der zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehörte.
Seine Nebeneinkünfte beliefen sich in Spitzenjahren auf über eine Million Euro.
Diese Einkünfte stammten vor allem aus seiner Tätigkeit als Anwalt und Berater für große Unternehmen, darunter auch international agierende Konzerne.
– Merz (CDU) und seine Mitstreiter
– Max Straubinger (CSU),
– Otto Bernhardt (CDU),
– Joachim Günther (FDP),
– Dietrich Austermann (CDU),
– Peter Rauen (CDU),
– Hans Michelbach (CSU),
– Franz-Josef Holzenkamp (CDU)
– und Petra Pau (Die Linke) –
argumentierten, dass die neuen Regelungen ihre Privatsphäre verletzen und ihre berufliche Freiheit einschränken würden.
Doch das Bundesverfassungsgericht sah das anders und entschied im Sinne der Transparenz:
Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.
Besonders problematisch ist Merz’ Nähe zur Wirtschaft. Während seiner Zeit im Bundestag erzielte er erhebliche Einkünfte als Berater und Lobbyist für große Unternehmen.
Seine Kritiker warfen ihm damals wie heute vor, politische Entscheidungen im Sinne der Wirtschaft und nicht der Allgemeinheit zu treffen.
Diese Bedenken erhielten durch seine Klage gegen die Offenlegungspflicht zusätzliche Nahrung.
Schließlich verdiente er nicht nur als Abgeordneter ein Gehalt, sondern zusätzlich hohe Summen durch seine Tätigkeiten in der Privatwirtschaft.
Diese engen Verbindungen zur Wirtschaft werfen die Frage auf:
Kann ein Politiker wie Merz wirklich unabhängig agieren? Oder steht er vielmehr im Dienst derjenigen, die ihm außerhalb des Parlaments hohe Summen zahlen?
Merz’ millionenschwere Nebeneinkünfte verstärken den Verdacht, dass er als Abgeordneter und möglicherweise als künftiger Bundeskanzler mehr den Interessen der Wirtschaftseliten als denen der breiten Bevölkerung dienen könnte.
Eine politische Karriere im Schatten der Wirtschaft
Merz, der immer wieder versucht hat, sich als Anwalt der „kleinen Leute“ zu inszenieren, wird durch seine wirtschaftlichen Verflechtungen auf den Prüfstand gestellt.
Besonders seine Tätigkeit für den Finanzriesen BlackRock, wo er als Aufsichtsratschef der deutschen Tochtergesellschaft agierte, sorgte für erhebliche Kritik. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, ist für seine aggressive Einflussnahme auf Märkte und Regierungen bekannt. Merz’ enge Verbindung zu einem solchen Akteur verstärkt den Verdacht, dass er wirtschaftlichen Interessen sehr nahe steht – möglicherweise zu nahe.
Während Merz also gegen Transparenzregelungen klagte und Millionen durch Beratungs- und Lobbytätigkeiten verdiente, bleibt die Frage, ob seine Entscheidungen im politischen Raum tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen wurden – oder ob sie vor allem den großen Unternehmen dienten, die ihn bezahlten.
Fazit: Ein Politiker der Wirtschaft?
Friedrich Merz hat über Jahre hinweg die Transparenzregelungen im Bundestag bekämpft und gleichzeitig hohe Nebeneinkünfte erzielt.
Seine Klage gegen die Offenlegungspflicht 2007, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und der Linken führte, war ein Versuch, seine Einkünfte aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.
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Doch das Bundesverfassungsgericht machte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung und entschied zugunsten der Transparenz.
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Heute bleibt der Verdacht, dass Merz weniger die Interessen der Allgemeinheit als die der Wirtschaft vertritt.
Seine millionenschweren Nebeneinkünfte werfen die Frage auf, wie unabhängig er wirklich agieren kann – und ob er als Kanzler tatsächlich das Wohl der Bürger oder eher das der Wirtschaftseliten im Auge hätte.
Seine Klage gegen Transparenz und seine wirtschaftlichen Verflechtungen legen nahe, dass Merz sich eher als Vertreter wirtschaftlicher Interessen sieht.
Für viele bleibt er ein Politiker, der die Brücke zwischen Politik und Wirtschaft nicht nur überquert, sondern auf ihr fest verankert ist – mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die politische Unabhängigkeit.
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Im Bundestag, da sitzt ein Mann,
Der stets für sich Millionen kann.
Friedrich Merz, der alte Fuchs,
Verdient sein Geld – doch nicht durchs Volk.
Als Anwalt schlau, als Lobbyist,
Da weiß er, wie man Kasse frisst.
Berater hier, Berater da,
Für BlackRock, Banken – wunderbar.
Doch wenn es um die Bürger geht,
Da ist’s vorbei mit seinem Red’.
Er kämpft für Firmen, groß und reich,
Die kleinen Leute lässt er gleich.
Er klagte einst, voll großem Zorn,
Dass Nebeneinkünfte, ganz konform,
Man offenlegt, für jedermann,
Damit man sehen kann, was dran.
Doch ging es ihm um Transparenz?
Nein, nur um seine eig’ne Grenze.
Privatsphäre rief er laut,
Das Volk? Für ihn nicht wirklich wichtig, nur vertraut.
Denn Millionen in die Tasche stecken,
Für Merz ist das, was wirklich glänzt.
Ob Wirtschaft oder Parlament,
Sein Herz, das bleibt am Firmenrent.
Und nun, da er Kanzler will,
Da wird es richtig still und schrill.
Denn wer für Geld so weit verkehrt,
Der wird im Amt nicht umgekehrt.
So frage ich, und frag auch laut:
Was bleibt vom Merz, wenn’s um uns schaut?
Ein Mann, der reich, doch kalt regiert,
Der unser Wohl nur ignoriert.