Gesetzliche und Private Krankenversicherung- Vergleich der Finanzierungssysteme

#GKV #PKV Warm die #gesetzlichen #Krankenkassen in den kommenden 10-25 Jahren die Leistungen erheblich abbauen und die Beiträge dort explodieren müssen:

Anzumerken ist:

1. Die GKV ist durch Umlagesystem finanziert (Beiträge von heute werden sofort wieder als Leistung ausgegeben.

Es werden keine Altersrückstellungen gebildet.

2. Die PKV hat über 250 Mrd. Euro über Altersrückstellungen angespart, so dass die Mehrleistungen älterer Versicherter hiermit subventioniert werden können bzw. Beitragsanpassungen indirekt abgefedert werden.

3. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird enorm ansteigen, so dass die GKV die Mehrleistungen durch Beiträgserhöhungen finanzieren muss (PKV durch Altersrückstellungen).

Die GKV müsste etwa 1.600 Mrd. (1,6 Bio Euro) an Altersrückstellungen heute haben, um mit der PKV gleichzuziehen.

4. Derzeit wird eine Anpassung der Gebührenordnungen diskutiert. Bei Privatversicherten verdient der Arzt an der individuellen Leistung besser, als bei gesetzlich Versicherten. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt eine andere Abrechnung, wodurch für den Arzt ein Patient mit 1-2 Arztbesuchen der betriebswirtschaftlich beste Patient ist. Ein Grund, warum er sich für Privatpatienten besser hinschauen kann, ob alles o.k. ist.

Wird die Gebührenabrechnung angeglichen, würden die Kosten in der GKV explodieren, denn die Absenkung der Kosten in der Leistungsabrechnung bei der PKV muss irgendwie abgefedert werden, wenn man das Ärztenetz nicht weiter verschlechtern möchte (Beispiel Landärzte, Fachärzte).

Für die GKV entsteht noch ein weiteres Problem:

Heute sind 44,4 Mio. Erwerbstätige vorhanden. In 30 Jahren gibt es nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige.

Dies ist aufgrund der sinkenden Erwerbsquote für die GKV ein langsames, aber sicheres Dahinsiechen.

Therapeuten am Limit

Therapeuten am Limit

#TherapeutenAmLimit

Die Situation der Heilmittelerbringer in Deutschland ist mehr als schlecht.

Fachkräftemangel, veraltete Ausbildungsinhalte, eine zu geringe Vergütung durch die Krankenkassen und fehlende Wertschätzung lassen Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen im internationalen Vergleich ganz alt aussehen.

Eine flächendeckende Versorgung von Patienten ist ernsthaft gefährdet.

Und gerade durch den demografischen Wandel (immer mehr Ältere im Vergleich zur Anzahl der Erwerbstätigen) wird bei:

  • Pflegekräften,
  • Krankenpfleger,
  • Physiotherapeuten,
  • Logopäden,
  • Ergotherapeuten
  • und Podologen

zu einer immer angespannteren Situation im Gesundheitsbereich führen.

Und eine Bürgerversicherung würde für gesetzlich Versicherte zu weiteren Einschränkung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen (wenn der Wettbewerb zu privaten Krankenversicherungen wegfallen würde).

In einer bundesweiten Aktion protestieren die Therapeuten

am 25.8.2018 mit der #Kreideaktion

#TherapeutenAmLimit.

Was Arbeitgeber von Apple lernen können

#Steve #Jobs war ein sehr innovativer Mann, der auch wusste, welche Produkte und welches Know-how er zukaufen musste.

Beispiel aus den Anfängen: Die #Computermaus wurde 1963 entwickelt (Prototyp). #Apple kaufte die Weiterentwicklung für 1.000 USD.

Die grafische Benutzeroberfläche und Bedienung mit der Maus (Lisa ca 1983/84) und danach #Mac war genial.

DOS bei #IBM war mittelfristig out. IBM hatte den Markt verschlafen.

Ebenso hatte Microsoft hierdurch eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit #Windows und hatte im Computerbereich IBM den Run abgelaufen.

Die Neue Produktreihe #Smartphone und #iPod, und auch #iPad hatten die Welt verändert.

Und Handyunternehmen wie #Hagenut und #Nokia hatten den auch den Markt Markt verpennt.

Die Ursachen:

Unternehmen mit hierarchischer Führung und zu engen Rahmenbedingungen, keine

Innovation – kein Querdenken.

Und Kopf in den Sand führt zu Stillstand —> Stillstand in alten Bahnen ist Rückschritt.

Jedes Unternehmen muss auch #Innovation und #Querdenker zulassen und gute Mitarbeiter finden und binden.

Besonders gilt dies auch bei KMU-Unternehmen (Kleinunternehmen und Mittelunternehmen), wobei diese Unternehmen oft vom Chef geführt werden und oft der Chef-Mono-Erfolg vom Chef alleine abhängt.

Wächst ein Unternehmen, dann muss der Chef auch Entscheidungen lernen zu delegieren. Schafft er das, dann kann er die Synergie nutzen.

So gibt es mehrere Stufen, die von der Branche und der Mitarbeiteranzahl abhängen. Gedanken sollte der Chef sich grundsätzlich immer auch über Mitarbeiterförderungen – auch die Förderung durch betriebliche Vorsorgemöglichkeiten machen (zB betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, betriebliche Pflegevorsorge für Mitarbeiter und deren Eltern, Gruppen-Unfallversicherung). Darüber hinaus gibt es vielfältige Chancen, Mitarbeiter zu binden und zu fördern.

Organisatorisch und strukturell sollte ein Chef bei folgenden Betriebsgrößen aktiv nachdenken:

  • Ab 20 Mitarbeiter
  • 50 Mutarbeiter
  • 250 Mitarbeiter
  • 1.000 Mitarbeiter

Die Möglichkeiten für Unternehmen sind vielfältig, wenn ein Unternehmen das will.

Es gibt viele Möglichkeiten, gute Mitarbeiter zu fördern, zu finden und zu binden.

Der Blumenstrauß des Arbeitgebers kann sehr vielfältig sein.

www.bav-Experte.de

Ein interessanter Artikel zu Apple ist hier zu finden:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/apple-ist-erstes-privatunternehmen-mit-wert-von-einer-billion-dollar-a-1221446-amp.html

www.bav-Experte.de

Pflegeabsicherung und die Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung

#Fachkräftemangel in der #Pflege – Auswirkungen auf die #betriebliche #Altersversorgung

Tendenz – Anzahl der Pflegekräfte wird in den kommenden 20 Jahren sinken, wobei die Pflegefälle dramatisch zunehmen.

Dies wird in den kommenden Jahren auch auf die betriebliche Altersversorgung Auswirkungen haben.

1. In der betrieblichen Altersversorgung können bisher die biometrischen Risiken Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Die Pflegeabsicherung kann bisher nicht in der bAV abgesichert werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

2. Innovative Arbeitgeber in der Pflegebranche bieten heute schon für die Pflegekräfte eine betriebliche Altersversorgung an. Allerdings ist dies noch nicht branchenüblich.

Wenn der Fachkräftemangel weiter zunimmt und nicht mehr durch osteuropäische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, werden die Lohnkosten überproportional ansteigen.

Angebot und Nachfrage werden den Preis regeln.

Arbeitgeber in der Pflegebranche werden um Mitarbeiter buhlen und die betriebliche Altersversorgung und andere Varianten (zB Zeitwertkonto) anbieten.

Pflegekräfte Mangelware – Fachkräftemangel

#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.

In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:

1. werden wir immer mehr Ältere und

2. zu wenige Erwerbstätige haben,

es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.

Senioren finden keinen Pflegedienst

Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.

Zitat von Saarbrücker Zeitung:

„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“

https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/senioren-finden-keinen-pflegedienst_aid-24173319

Wohl dem, der dann am besten bezahlt oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte und zusätzlich Geld erhält.

Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung bei Regelung im Tarifvertrag

#Arbeitgeberzuschuss bei #Entgeltumwandlung in #Direktversicherung #Pensionskasse #Pensionsfonds bei #Tarifvertrag- Feedback zum Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran“

Feedback zum Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran “

Der Arbeitgeberverband liegt hier mit seiner Rechtsauffassung falsch.

Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeberzuschuss nach §1a Abs.1a BetrAVG tarifdispositiv ist (s. §19 Abs.1 BetrAVG), allerdings gibt es im Tarifvertrag meines Wissens keine Regelung über einen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung.

Sollte der Arbeitgeberzuschuss nicht gezahlt werden, wird dies mit Sicherheit vor dem 3.Senat des BAG landen, insbesondere bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen; hier muss ab 2019 ein AG-Zuschuss gezahlt werden und eine Neuregelung im TV wird bis 1.1.2019 wohl kaum zu erwarten sein.

Bei bestehenden Entgeltumwandlungen könnte theoretisch noch eine TV-Regelung erfolgen, denn hier ist Zeit bis 2022.

Für neue Entgeltumwandlungen wäre es für die Arbeitgeber höchst risikoreich den Arbeitgeberzuschuss nicht zu gewähren.

Entscheidet der 3.Senat des BAG in Zukunft, dass ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss, dann muss dieser Arbeitgeberzuschuss nicht nur rückwirkend gezahlt werden, sondern es entsteht hierdurch dann die Einstandspflicht nach §1 Abs.1 S.3 BetrAVG.

Dies hat weit reichende Folgen.

Scheidet ein Arbeitnehmer aus, dann ist die versicherungsförmige Übertragung nach §2 Abs.2 (bei Direktversicherung), nach §2 Abs. 3 (Pensionskassen) nicht möglich. Hierdurch kann dann nur die sogenannte m/n-tel Übertragung (Quotierung) erfolgen.

Eine ähnliche Situation ergibt sich im Übrigen bei der sogenannten „spitzen Abrechnung“ des Arbeitgeberzuschusses. Sofern der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen weniger als 15% Sozialversicherungsersparnis hat (Beispiel: Arbeitnehmer verdient über der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken-/Pflegeversicherung), dann kann nach §1a Abs. 1a BetrAVG der Arbeitgeber auch einen geringeren Arbeitgeberzuschuss leisten.

Ein Berechnungstool ist auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/zuschuss-entgeltumwandlung-gesetzliche-pflicht

ALLERDINGS:

Unklar ist, ob der Arbeitgeberzuschuss auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, die sicherlich auch durch den 3.Senat des Bundesarbeitsgericht entschieden wird.

Auch hier könnte dann eine Einstandspflicht des Arbeitgebers drohen.

Arbeitgeberverbände sind gut beraten immer 15% als Zuschuss zur Entgeltumwandlung bei:

– Direktversicherungen

– Pensionskassen

– Pensionsfonds

zu gewähren, wenn im Tarifvertrag keine Regelung über einen Arbeitgeberzuschuss vorhanden ist.

Ergänzend hierzu ein Hinweis:

In betriebswirtschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Ersparnis an Arbeitgeber-Abgaben wesentlich höher ist. Der Arbeitgeber spart bei Entgeltumwandlungen neben den Sozialversicherungsbeiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft auch:

– Umlage 1 (bis 30 AN)

– Umlage 2

– Insolvenzabgabe (Umlage 3)

Darüber hinaus ergeben sich Ersparnisse bei den Fluktuationskosten (Austritts- und Eintrittskosten) von – je nach Branche – bis zu 280% des Jahresgehalts eines Arbeitnehmers.

Hierdurch sind in der Praxis auch Arbeitgeberzuschuss zwischen 20-35% möglich.

Im Zeitalter des Fachkräftemangels können Arbeitgeber hier gut punkten, wenn sie einen höheren Zuschuss gewähren.

Denn: je höher der Zuschuss ist, desto interessanter ist die Entgeltumwandlung und je höher ist die Mitarbeiterbindung.

Den Artikel der Süddeutschen Zeitung v. 1.8.2018 18:44 Uhr – „Betriebliche Altersvorsorge – Mit schlechtem Vorbild voran “

finden Sie über den Link:

https://sz.de/1.4077703

Werner Hoffmann

Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH)

www.bav-Experte.de

Das Sozialpartnermodell – die Ergänzung in der betrieblichen Altersversorgung

#bAV-Welt II #Sozialpartnermodell #reine #Beitragszusage nur durch #Tarifvertrag zwischen #Gewerkschaften und #Arbeitgeberverband möglich (oder wenn ein einschlägiger Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für nicht beigetretenen Arbeitgebern zulässt).

Die reine Beitragszusage in der bAV-Welt II bietet eine neue Chance für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.

Wichtig ist hierbei:

– klare Transparenz für die Vertrauensbildung

– Kostenoptimierung insbesondere bei der Verwaltung

– gute Aufklärungsarbeit durch fachlich versierte Berater

Vor allem müssen bereits vor der Tarifvereinbarung alle Details festgelegt werden.

Natürlich gibt es viele Widersacher, die gegen die bAV-Welt sehr skeptisch sind.

Neben den einzelnen Maklern sind dies teils aus Unkenntnis oder aus bestehenden Eigeninteresse (Verkauf der bisherigen Produkte) zB.:

– Fondsverkäufer

– Immobilienverkäufer

– Sachwertverkäufer

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gruppen, die prinzipiell gegen betriebliche oder private Aktersversorgung sind und um liebsten alles verstaatlicht sehen wollen.

Die bAV-Welt II ist eine Ergänzung der bisherigen betrieblichen Altersversorgung und sollte auch nicht als Konkurrenz gesehen werden.

Letztendlich wird auch in der bAV-Welt II die Beratung sehr wichtig.

Kostenersparnisse liegen im Verwaltungsablauf und den Anbieterformen.

Wenn genossenschaftliche Versicherer (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) hier gemeinsam Angebote offerieren, dann bleibt für die Rentner mehr übrig.

Grund: Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind die Eigentümer nicht irgendwelche Aktionäre, sondern die Kunden, die dort Mitglieder genannt werden.

www.bAV-Experte.de

#PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit

#PKV #Private #Krankenversicherung Was sind #Alterungsrückstellungen?

Wie ist die Funktionsweise?

Wofür sind die Altersrückstellungen?

Warum tragen Altersrückstellungen zur #Generationengerechtigkeit bei und warum ist dies besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nachdem sogenannten Umlagesystem. Das Umlagesystem ist dann extrem anfällig, wenn zu wenig junge Menschen vorhanden sind und die Leistungsbezieher (meist ältere Menschen) anwächst und die Lebenserwartung zunimmt.

Auf der nachfolgenden Seite wird dies erläutert.

http://www.zukunftsuhr.de/

Anrechnung Einkommen auf Hinterbliebenenrente Witwenrente Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

#Anrechnung #Einkommen auf Witwenrente / #Witwerrente #Hinterbliebenenrente der #Gesetzlichen #Rentenversicherung #betriebliche #Altersversorgung #bAV

Witwenrente bei gesetzlicher Rente

Der besondere Tipp bei berufstätigen Witwen/Witwern:

Ist der Hinterbliebene (Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner) selbst berufstätig, dann wird unter Umständen die Witwen-/Witwerrente gekürzt, wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt.

Ein Einkommen wird nicht vollständig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Grundsätzlich kommt es nur zu einer Einkommensanrechnung, welches den gesetzlich definierten Freibetrag überschreitet. Hiervon werden dann 40 Prozent auf die Rente angerechnet (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI).

Hier könnte es interessant sein, das Einkommen durch eine betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung) zu reduzieren.

Denn hierdurch sinkt das Einkommen, so dass die Anrechnung reduziert wird.

Von der Witwenrente /Witwerrente wird hierdurch weniger abgezogen.

In der Auszahlungsphase (Leistungsphase) erfolgt zwar dann wieder eine Anrechnung als sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen, allerdings

– hat die Witwe/Witwer dann geringere Einnahmen (geringere eigene Altersrente), die dann zum Leben reichen müssen

– ist der Freibetrag wesentlich höher, da dieser Freibetrag (§§ 14, 18 a SGB IV, § 97 Abs.1 und Abs. 2 SGB VI) sich dynamisch erhöht.

Konsequenz:

Berufstätige Witwen und Witwer sollten unbedingt in Kooperation mit einem Rentenberater und Experten für betriebliche Altersversorgung (z. B. www.bav-Experte.de) eine entsprechende Strategie ausarbeiten lassen.

Beispiele Freibeträge

Zeit

(Werte in Euro)

Witwen-/Witwerrente in alte Bundesländer

07/18 bis 06/19: 845,59

07/17 bis 06/18: 819,19

07/16 bis 06/17: 803,88

07/15 bis 06/16: 771,14

07/14 bis 06/15: 755,30

07/13 bis 06/14: 742,90

07/08 bis 06/09: 701,18

www.bav-Experte.de

Krankenversicherung Vergleich – Top-Anbieter

#Private #Krankenversicherung #Vergleich Privatkrankenkassen: #Debeka im #Map-#Report vorn

Tel.: 07156 9671900

Die Debeka hat die beste Bewertung beim Map-Report erhalten. Der Report hat 15 private Krankenversicherungen mit einem Marktanteil von rund 61 Prozent analysiert.

Die #Debeka überzeugte laut Map-Report-Redaktion in allen drei Teilbereichen des Ratings. Bei den Bilanzkennzahlen landete die Versicherung mit 22,8 Punkten von maximal 30 Punkten auf Rang sechs. Beim Service und bei den Vertragsdaten schaffte es die Debeka jeweils auf den ersten Platz. Mit 83,4 von maximal 100 Punkten erzielte die Debeka einzige Versicherung mehr als 80 Punkte.

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen