Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.
Covid-19 – Coronavirus – Was ist in der betrieblichen Altersversorgung bAV zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, bei Kurzarbeit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit
Berufsunfähigkeitsschutz
oder Hinterbliebenenschutz
besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).
Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.
Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.
bAV-Experte – Renten-Experte
Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?
Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.
Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.
Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.
gesetzliche #Rente und #Rentenantrag und was dringend beachtet werden muss.
Ca. 750.000 Menschen gehen in diesem Jahr in Altersrente. Worauf sollten sie dabei achten?
Antrag erforderlich Alle Altersrenten gibt es nur auf Antrag – auch die reguläre Altersrente, denn woher soll die gesetzliche Rentenversicherung denn wissen, dass Sie in Altersrente gehen wollen? Letztendlich besteht ja auch die Möglichkeit, dass Sie erst ein Jahr später in Rente gehen wollen und dann pro Monat einen Zuschlag von 0,5% (pro Jahr 6%) erhalten möchten.
Rentenbearbeitung dauert mindestens ca. 3 Monate Da die Bearbeitung einige Zeit erfordert, sollte der Antrag möglichst drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden.
Rentenzahlung zum Monatsende Wer heute #Rente #beantragt, erhält diese grundsätzlich am Monatsende ausgezahlt.
Option „Rentenantrag aufschieben“ Das ist durchaus möglich, wird allerdings noch immer nicht allzu häufig gemacht. Doch für die Rente kann sich das lohnen, Denn für jeden Monat des Rentenaufschubs wird die Rente später um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Ein einjähriger Aufschub bringt damit später ein Rentenplus von 6 %. Für fitte Rentner kann sich dies rechnen. V
Verspäteter Antrag gestellt? Die gesetzliche Altersrente kann auch nach Erreichen des regulären Rentenalters jederzeit beantragt werden. Wichtig ist allerdings: Nur innerhalb der ersten drei Monate nach Erreichen der Altersgrenze (die für den Jahrgang 1954 bei 65 Jahren und acht Monaten liegt) können Sie die reguläre Altersrente rückwirkend erhalten. Ansonsten gibt es die Rente ab dem Antragsmonat. Gleiches gilt für die vorgezogenen Altersruhegelder.
Wer kann beim #Rentenantrag helfen? Zum einen sind dies:
Versicherungsämter bei den Stadtverwaltungen (kostenlos)
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen beim Ausfüllen des Rentenantrags (kostenlos).
Rechtsanwälte, z.B. Fachanwälte für Sozialrecht (gegen Honorar)
Rentenberater (gegen Honorar)
Wer die beste Wahl ist, muss sich jeder selbst beantworten. Letztendlich geht man wegen der eigenen Steuererklärung auch nicht zum Finanzbeamten, um ihn nach speziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu fragen.
Und auch bei der gesetzlichen Renten gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch eine höhere Rente bemerkbar machen. Einzelheiten hierzu unter Nr.12
Bei #Krankenkassen nachhaken
Ruheständler sind meist in der Kranken- und #Pflegeversicherung der #Rentner #pflichtversichert. Dafür müssen sie aber belegen, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 % gesetzlich versichert waren. Wer die #Krankenkasse beispielsweise vor 15 Jahren gewechselt hat, sollte sich deshalb frühzeitig um die #Versicherungsbescheinigungen seiner früheren Kasse(n) bemühen. Privat Krankenversicherte sollten bei ihrem Versicherungsunternehmen eine Beitragsbescheinigung anfordern.
Denn die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich auch an der privaten Krankenversicherung – und zwar mit dem Betrag, den sie bei einem gesetzlich Krankenversicherten zuschießen würde.
Arbeitgeberbescheinigung Immer mehr Bürger sind bis zur Rente noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt – auch in den letzten Monaten vor Rentenbeginn, in der Zeit also, in der bereits der Rentenantrag läuft. Damit auch diese Zeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, muss der Arbeitgeber bis zu drei Monate vor dem Rentenbeginn den Vordruck R 250 für die Rentenversicherung ausfüllen. Darauf muss er nach § 194 Abs. 1 SGB VI die beitragspflichtigen Einnahmen „für abgelaufene Zeiträume“ (konkret: für die letzten 12 Monate) bescheinigen. Die DRV rechnet daraus das Entgelt für die letzten drei Kalendermonate vor Rentenbeginn hoch.
Das ist übrigens keine provisorische Berechnung, denn nach der Rentenfestsetzung und Bescheiderteilung erfolgt keine Korrektur mehr. In den gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 194 SGB VI heißt es hierzu: „Dies gilt selbst dann, wenn die gesonderte Meldung korrigiert wird oder im Nachhinein bekannt wird, dass die der Hochrechnung zugrunde liegende beitragspflichtige Einnahme nicht bis zum Rentenbeginn bezogen wurde. Für eine Korrektur des Hochrechnungsergebnisses besteht nach Rentenbescheiderteilung kein Bedarf mehr“
9. Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers/der Pflegekasse
Eine entsprechende gesonderte Meldung bis zu drei Monate vor Rentenbeginn müssen – auf Anforderung – die Arbeitsagentur (für Arbeitslosengeld-Bezieher), die Krankenkasse (für Bezieher von Krankengeld) sowie Pflegekassen bzw. private Versicherungsunternehmen (für versicherungspflichtige Angehörigenpflege) ausstellen
10. Steueridentifikationsnummer Zusammen mit dem ausgefüllten Rentenantrag muss man der Rentenversicherung seine Bankverbindung (IBAN) und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über Kontrollmitteilungen, wie viel Rente gezahlt wird.
11. Bei der Rentenantragstellung mitbringen:
Personalausweis oder Reisepass,
den letzten Versicherungsverlauf der DRV,
die Versicherungskarte der Krankenkasse bzw. (bei Privatversicherten) eine Beitragsbescheinigung des PKV-Unternehmens,
gesetzlich Krankenversicherte: Versicherungsbescheinigungen der zweiten Hälfte des Arbeitslebens,
die Steueridentifikationsnummer und
Informationen über die Bankverbindung mit internationaler Kontonummer IBAN und internationaler Bankleitzahl BIC.
12. Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert einen Rentenberater bei der Beantragung einer Rente einzuschalten. Zwar kostet die Beratung Honorar, dies macht Dich jedoch bezahlt. Ist die Monatsrente nur 10 Euro höher, ist die Erstberatung damit schon finanziert. Meist wirken sich höhere Renten lebenslang höher aus. Darüberhinaus haben viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung, die die Beratungskosten abdecken.
So kann die „Umdeutung“ eines Rentenantrages von Altersrente in Erwerbsminderungsrente durchaus eine lebenslang höhere Rente bedeuten.
Auch ein teilweise Rentenverzicht (von Vollrente in 99%ige Teilaltersrente) kann sich in bestimmten Fällen rentieren (z.B. Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2), denn dann wird von der Pflegepflichtversicherung ein Beitrag dem Rentenkonto des Pflegers gutgeschrieben und führt dann ab dem nächsten 1.7. zu einer höheren Rente.
Genauso kann der 1%ige Rentenverzicht sich auch nachteilig auf die betriebliche Altersversorgung auswirken (Beispiel: §232 VAG). Genau diese vielfältigen Verknüpfungen können viele Mitarbeiter bei den Versicherungsämtern der Stadtverwaltung und auch die Rentenantragstellersachbearbeiter der deutschen Rentenversicherung oft nicht wissen (leider).Es immer sinnvoll, wenn Sie Ihren Ordner mit Ihren kompletten Rentenversicherungsunterlagen mitnehmen, damit die Beratung effektiv durchgeführt wird.
13. #Notfallordner führen In einem #Notfallordner werden die wesentlichen Unterlagen aufbewahrt. Dazu gehören nicht nur die bestehenden Rechte, Pflichten, Versicherungen, Finanzübersicht. Auch andere Schriftstücke sind hier aufzubewahren und können bei der Rente eine Rolle spielen oder bei der Beantragung des Erbscheins später wichtig sein. Beispiele:
Bei Geschiedenen: Original-Scheidungsurteil
Persönliche Angaben zum Geschiedenen und ob er noch lebt (kann bei Erziehungsrente wichtig sein oder wenn die Scheidung nach alten Rechten durchgeführt wurde).
Wenn Paare nicht verheiratet sind und gemeinsamen Haushalt leben: Notwendige schriftliche Bestätigung für betriebliche Altersversorgung
Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.
Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?
Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen
Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.
Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.
Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.
Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?
Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.
Erwerbsminderungsrente
Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen. Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.
Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).
Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.
Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.
Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.
Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.
Rente wegen #Schwerbehinderung
Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag. Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.
ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.
Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze
Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.
Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab. Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. 1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.
Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“
Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten. Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen. Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen. Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).
ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.
Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte
Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.
Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen. Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.
Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.
Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.
Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen. Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag. Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.
Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %). Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung. Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.
Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)
hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.
Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die
Regelaltersrente mit 67: 33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“): 33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67 18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen: 45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro = 1.273,08 Euro Bruttorente
Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.
Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!
Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung
Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.
Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).
Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen. Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.
Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren
Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert. Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab. Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%). Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.
Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.
Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.
Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht. Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:
Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)
Die #Reha nach dem #Schlaganfall sollte eigentlich von der Krankenkasse genehmigt werden. Aber Kranken-und Rentenkassen lehnen oftmals ärztlich beantragte #Rehamaßnahmen ab.
Ein Angehöriger hat einen Schlaganfall überlebt und muss nun zur Reha.
Was aber, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag ablehnen?
Welche Möglichkeiten hat man, um dagegen vorzugehen?
Hierzu ist ein Widerspruch notwendig, der in schriftlicher Form und in einer festgelegten Frist eingereicht werden muss.
Für die Gewährung einer Reha durch Krankenkasse oder Rentenversicherung müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
Der behandelnde Arzt beurteilt, ob die geplante Rehabilitation in Ihrem konkreten Fall geeignet und auch notwendig ist, um die gewünschten Reha-Ziele zu erreichen.
Da Krankenkasse oder Rentenversicherung ausschließlich anhand der Antragsunterlagen über Für oder Wider entscheiden, muss der Antrag präzise und verständlich formuliert sein.
Widerspruch einlegen – aber richtig
Bei einer Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs. Hierbei sind einige wichtige Aspekte zu beachten: Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Schreibens und muss dringend eingehalten werden. Falls ein begründeter Widerspruch (mit Attesten) in diesem Zeitraum nicht machbar ist (z.B. bei längerer Abwesenheit wegen Urlaubs), besteht die Möglichkeit, die Frist zu verlängern und eine Begründung bzw. ärztliche Stellungnahmen nachzureichen.
Beispiel: Das Schreiben ist datiert vom 01.08., zugegangen am 04.08. = Fristablauf am 04.09. Lehnt die Krankenkasse die Behandlung mit der Begründung ab, dass ambulante Krankenbehandlungen am Wohnort (Krankengymnastik, Physio-, Psychotherapie) durchgeführt werden könnten, sollte der Ratsuchende eine weitere ärztliche Stellungnahme einholen.
Die sollte dann inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingehen. Es kommt vor, dass Ablehnungen formlos, zum Teil sogar telefonisch ausgesprochen werden und keine Begründung enthalten. Da sollte der Patient immer einen schriftlichen, sogenannten rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Letzter Weg: Klage beim Sozialgericht
Sollte trotz ergänzendem Attest des Arztes die Reha nicht bewilligt werden, bleibt die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben. Diese ist sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht „Eilbedürftigkeit“ für den Antritt der Reha-Maßnahme besteht, weil anderenfalls weitere Gesundheitsschäden eintreten würden. In diesem Fall sollte der Versicherte Rat bei einem Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht suchen. Um eine rasche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, kann neben der Klage ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht gestellt werden.
Dieser Antrag führt regelmäßig zu einer Entscheidung binnen weniger Wochen. Ein Klageverfahren ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dauert unter Umständen mehrere Jahre.
Jedes Jahr
ändern sich die Rechengrößen, insbesondere in der Sozialversicherung.
Auch 2020 spielen diese Rechengrößen in der Sozialversicherung (Krankenversicherung,
Rentenversicherung) und auch in der betrieblichen
Altersversorgung eine wichtige Rolle.
Aus diesem
Grunde haben wir hier die wichtigsten Sozialversicherungswerte und andere
Rechengrößen aktuell zusammengefasst (natürlich ohne Gewähr).
Wir wünschen
Ihnen auch im Jahr 2020 viel Erfolg, vor allem aber auch Gesundheit.
Rechengrößen und Sozialversicherungswerte
2020
West
Ost
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
p.a:: 82.800 Euro
mtl.: 6.900 Euro
p.a. 77.400 Euro
mtl.: 6.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche
Rentenversicherung
p.a.: 101.400 Euro
Mtl. 8.450 Euro
p.a.: 94.800 Euro
Mtl.: 7.900 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der GKV (§ 6 Abs. 6 SGB V):
62.550 Euro pro Jahr (5.212,50 Euro pro
Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (Bestandsfälle
PKV, § 6 Abs. 7 SGB V):
56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro
Monat)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019
allgemeine Rentenversicherung:
40.551 Euro pro Jahr
(Ost: Hochwertung um 1,1339)
Bezugsgröße (§
18 SGB IV) in der Sozialversicherung:
Lohnsteuerpauschalierung
bei Direktversicherungen (§ 40 b EStG)
Höchstbetrag
p.a.
Je
Arbeitnehmer:
p.a.:
1.752 Euro
mtl.
145,00 Euro
Bei
Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je AN)
p.a.
2.148 Euro
mtl.
179,00 Euro
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in
der betrieblichen Altersversorgung für
ArbeitgeberSteuerberater
RentenberaterHR-BeraterEntscheiderbAV-Spezialisten
www.bAV-Leitfaden.de und www.bAV-toolbox.de
Beitragssätze
Allgemeiner
Beitragssatz
14,6
%
Ermäßigter
Beitragssatz
14,0
%
Durchschnittlicher
Zusatzbeitrag
1,1
%
Pflegeversicherung
3,05
%
Beitragszuschlag
f. Kinderlose
0,25
%
Rentenversicherung
(allgemein)
18,6
%
Knappschaftliche
Rentenversicherung
24,7
%
Arbeitslosenversicherung
2,4
%
Umlage
U1 und U2
individuell
nach Satzung der Krankenkasse/ der Minijob-Zentrale
Insolvenzgeldumlage
(U3)
0,06
%
Beitragszuschüsse
(§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI)
Personen
mit Anspruch auf Krankengeld
Höchstzuschuss
zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne
Zusatzbeitrag)
Mtl.
342,19 Euro
Personen
ohne Anspruch auf Krankengeld
Mtl.
328,19 Euro
Höchstzuschuss
zur Pflegeversicherung bundeseinheitlich (außer Sachsen)
nach
§ 61 Abs. 3 SGB XI (1,525 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)
Mtl.
71,48 Euro
Sachsen
nach § 61 Abs. 3 SGB XI
(1,025
% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)
Mtl.
48,05 Euro
Höchstzuschuss
zur privaten Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Pflegevers.
Sachsen
Mtl.
367,97 Euro
Mtl.
71,48 Euro
Mtl.
48,05 Euro
Faktor
F
Teil
des Arbeitsentgelts, für den Beiträge fällig werden
Geringverdienergrenze
(Auszubildende)
(Der
Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die
Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag)
Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.
Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung? Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.
Für die Betriebsrentner, die von 2004* bis 2019 eine Betriebsrente erhalten haben, wird eine nachträgliche Entlastung wohl nicht möglich sein (*Gesundheitsmodernisierungsgesetz).
Für zukünftige Betriebsrentenzahlungen – auch für die seit 2005 vorhandenen Betriebsrentner wird die sogenannte Freigrenze in einen Freibetrag verändert werden.
Die Veränderung von Freigrenze in Freibetrag hat zur Folge, dass Betriebsrenten in 2020 bis zu einem Betrag von 159,25 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belegt werden, wenn es sich um einen Krankenversicherten in der KVdR handelt. Freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner müssten trotzdem den vollen Krankenkassenbeitrag aus einem „verminderten Beitragssatz bezahlen“; dies sindetwa 3 % alle gesetzlich krankenversicherten Rentner.
Für die Pflegepflichtversicherung gelten keine Freibeträge.
Der Freibetrag wird dynamisch sein und beträgt 1/20 der Bezugsgröße. Im Jahr 2020 beträgt die mtl. Bezugsgröße 3.185 Euro, davon 1/20 entspricht somit einem Freibetrag von 159,25 Euro.
Anmerkungen:
Betriebliche Altersversorgung in der Entgeltumwandlung als Direktversicherung wieder sehr interessant
Durch die Einführung eine Freibetrages – in Verbindung mit einem Arbeitgeberzuschuss – ist insbesondere die Direktversicherung für die Arbeitnehmer wieder sehr interessant geworden, insbesondere für die Arbeitnehmer, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
In der Sparphase werden die Beiträge steuierlich bis zu 8 %, in der Sozialversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze gefördert. Für diese Sparbeiträge entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.
Am Ende der Sparphase mit Beginn der Rentenphase müssen dann Steuern, Kranken. und Pflegepflichtversicherungsbeiträge geleistet werden. Regelmäßig ist die Steuer in der Auszahlungsphase geringer, das das Einkommen in der Rentenphase auch nieriger ist.
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Nachfolgendes fiktives Beispiel:
Ein Arbeitnehmer spart mtl. 200 Euro in einer Direktversicherung an. Der tatsächliche Aufwand beträgt tatsächlich Netto pro Monat 100 Euro (durchschnittliches Einkommen unterstellt).
Vom Arbeitgeber erhält er einen Arbeitgeberzuschuss aufgrund eines Rechtsanspruches nach § 1a Abs. 1a BetrAVG) von 15 % = 30 Euro
Der Gesamtsparbeitrag beträgt somit 230 Euro, der tatsächliche Nettoaufwand beträgt 100 Euro.
Je nach Vertragslaufzeit wird am Ende eine mtl. Rente ausgezahlt. Geht man von einer mtl. Rente von 300 Euro aus, dann wären bei einem Freibetrag von 159,25 Euro nur für den über dem Freibetrag liegende Anteil mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt (300 Euro – 159,25 Euro) = 140,75 Euro, davon dann 15,7 % = 22,10 Euro
Zu beachten ist, dass der Freibetrag dynamisch anwächst. Nachfolgen einige historische Werte ab 1990:
1990: 1.682,15 Euro (1/20 wäre 84,11 Euro)
2000: 2.290,59 Euro (1/20 wäre 114,50 Euro)
2010: 2.555,00 Euro (1/20 wäre 127,75 Euro)
2020: 3.185,00 Euro (1/20 wäre 159,25 Euro)
Fazit: Die Bezugsgröße ist in den letzten 31 Jahren um 2,08 % angestiegen. Würde der weitere Anstieg von 2,08 % in den kommenden 30 Jahren vorhanden bleiben, dann wäre der Freibetrag in 30 Jahren bei 295,32 Euro.
Somit wäre die Direktversicherung bei einer mtl. Rente von 295,32 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Interessant ist diese Betrachtung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die meisten Direktversicherungen aus praktischen Umsetzungsgründen ohne Dynamik vereinbart werden (Grund. Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern bei Dynamischer Anpassung).
Die Einführung des Freibetrages entlastet natürlich die sogenannten kleinen Betriebsrentner stärker, als die halbe Verbeitragung der Betriebsrenten.
Wer eine Betriebsrente in 2020 über 318,50 Euro erhält, bezahlt genauso viel Beitrag, wie wenn es eine Halbierung des Beitrages geben würde.
Wer allerdings eine hohe Betriebsrente erhält – z. B. mtl. 1.000 Euro – bezahlt für den überschreitenden Betriebsrentenanteil (159,25 Euro in 2020) – den vollen Krankenversicherungsbeitrag.
Für den kleinen Betriebsrentner zwar schön, allerdings in der Sache nicht systemgerecht. Grund: In der Sparphase wurden Krankenkassenbeiträge (Arbneitnehmerbeitrag) eingespart und in der Leistungsphase keine Beiträge.
Hingegen hatte der sehr gut verdienende Abteilungsleiter (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) keine Sozialversicherungsersparnis in der Sparphase und muss dann bei einer hohen Betriebsrente überdurchschnittlich viel von seiner Betriebsrente noch einmal verbeitragen lassen.
Aus systematischer Betrachtung ist dies nicht gerecht! Erwähnenswert: Natürlich hat der sehr gut verdienende Abteilungsleiter eine erheblich höhere Ersparnis in der Sparphase.
Besonders interessant dürfte wohl weiterhin die Einbindung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bleiben. Grund: Auch wenn die Berufsunfähigkeit abgesichert wird, besteht Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber (nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Wird man nicht berufsunfähig, dann entsteht keine Leistung und somit auch keine Verbeitragung. Wird anteilmäßig die Berufsunfähigkeit integriert (also auch eine Altersrente fällig), dann ist bei keiner Berufsunfähigkeit auch nur die Altersrente teilweise zu verbeitragen.
Gerade die Absicherung der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung sind bei fast allen Familien zu gering vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Menschen, die ab 1961 geboren sind, bzw. in der Hinterbliebenenversorgung nach 2001 geheiratet hatten (bzw. kein Partner vor 1962 geboren ist). Diese sogenannte „neue Hinterbliebenenversorgung“ ist nicht nur auf 55 % (große Witwenrente), sondern berücksichtigt auch weitere Einkünfte bei dem sogenannten Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 97 SGB VI i. V. mit § 18a SGB IV, § 114 SGB IV).
Zusammenfassend kann man die betriebliche Altersversorgung – insbesondere als Direktversicherung den Arbeitnehmern durchaus empfehlen.
Geladen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden folgende Sachverständige:
Was schenke ich wem zu Weihnachten? Welche Weihnachtsgeschenke sind hilfreich?
Jedes Jahr um die gleiche Zeit beginnt der Stress mit den Weihnachtseinkäufen. Und wie so oft verschenkt man dann einen Schnellschuss, den man noch an Heiligabend einkauft, weil Weihnachten ja so überraschend vor der Tür steht.
Und so landen viele Kurzentschlossene schnell beim Drogeriemarkt, dem Kosmetiker, bei einem Handy- oder Apple-Laden um Gutscheine zu kaufen. Oft sind es Verlegenheitsgeschenke in der letzten Minute. Man will ja nicht ohne Geschenk blöd dastehen. Und wenn alles nichts hilft, dann druckt man eben schnell noch einen Gutschein aus.
Der eine oder andere Leser fühlt sich jetzt wohl ertappt.
Dabei gibt es einige Geschenke, die man vielleicht auf den ersten Blick nicht verschenken möchte, weil es um ernste Themen geht, aber doch sehr sinnvoll für das weitere Leben sein können.
Sinnvolle Geschenke gibt es mehr als genug.
Sinnvolle Geschenke in der Oberklasse
So schenkte ein Unternehmer seiner Ehefrau einen GANZKÖRPER-SCAN. Mit Hilfe der innovativen Ganzkörper-MRT wird dann der gesamte Körper vom Scheitel bis zur Sohle untersucht. Die Untersuchung dauert 60 Minuten und zeigt Auffälligkeiten von beginnenden Krankheiten (z. B. im Krebsbereich).
Da die Ganzkörper-MRT eine der aufwändigsten Untersuchung ist, liegt der Preis deutlich höher im Vergleich zu einer normalen CT oder MRT. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchung leider nicht, bei den privaten Krankenkassen wird eine Abklärung im Vorfeld empfohlen.
Die Kosten der Ganzkörper Check-ups liegen zwischen 950 Euro und 2.300 Euro, je nachdem, welche Untersuchungen der Check-up beinhalten und ob das Ganzkörper MRT dabei sein soll.
Sicherlich ist so manches andere Weihnachtsgeschenk teurer und sieht schöner aus. Allerdings kann dieses exklusive Geschenk durchaus wertvoller sein.
Gesundheits – Weihnachtsgeschenke
Aus der Werbung vielleicht bekannt, aber wenig verschenkt, wird:
Darmkrebsvorsorge (je nach Art mit Eigenbeteiligung)
künstliche Befruchtung
Social Freezing.
Bei einer Darmkrebsvorsorge werden in der Regel ab 50 die Kosten durch die Krankenkasse gezahlt. Trotzdem gibt es einige Bereiche, die durch eine Igel-Leistung zusätzlich bezahlt werden müssen.
So manches Paar in Deutschland hat einen Kinderwunsch. Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt ohne Nachwuchs. Oft hat das medizinische Gründe. Im persönlichen Umfeld des Paares wird dieses Thema jedoch oft geschickt umgangen, wenn man bei den Eltern oder Großeltern ist. Oft sind die Eigenbeteiligungen für eine künstliche Befruchtung so hoch, dass ein Paar lieber in der Hoffnung lebt, dass es doch noch auf natürliche Weise klappt. übrigens: Die Gründe sind nicht nur bei der Frau zu suchen, sondern auch beim Mann. Und oft kann es auch an der „Kombination des Paares“ liegen. In diesen Fällen ist auch der Frauenarzt oder Urologe überfordert. Sogenannte Kinderwunschzentren bieten hier die richtige Unterstützung an (Links am Ende des Artikels).
Wenn Frauen früher mit 24 Jahren das erste Kind auf die Welt gebracht hatten, dann ist das Durchschnittsalter inzwischen bei 32,5 Jahren. Schulbildung, Studium und Beruf stehen zunächst vorne an. Vielen Frauen ist jedoch nicht bewusst, dass die Qualität der Eizellen durchschnittlich bereits ab 30 Jahre abnimmt. Wer eigene Kinder wünscht, sollte deshalb beim Frauenarzt den AMH-Test durchführen lassen. Durch den AMH-Test kann man frühzeitig die Qualität der Eizellen feststellen. Der AMH-Test wird nicht durch die Krankenkassen bezahlt und kostet etwa 50 bis 100 Euro.
Wenn eine Frau derzeit
keinen Partner hat,
noch im Berufsleben weiter arbeiten möchte,
oder an bestimmten Krankheiten leidet, die sich auf die spätere Eizellqualität auswirkt (z. B. Chemotherapie)
besteht auch die Möglichkeit, Eizellen sich entnehmen zu lassen und durch eine Kryokonservierung einfrieren zu lassen. Die Eizellen behalten dann ihr Alter, das sie bei der Eizell-Entnahme hatten. Bei einer nichtmedizinischen Indikation wird das Verfahren Socialfreezing genannt und muss vollständig von den Patienten bezahlt werden.
Die Extrakosten können oft von den betroffenen Personen nicht alleine bezahlt werden.
Oft helfen hier auch die Eltern oder sogar Großeltern.
Weihnachtsgeschenke für die Zukunft
Oft macht man sich nur dann Gedanken über die rechtliche Vorsorge, wenn man in seinem persönlichen Umfeld Ereignisse erlebt, die das Leben völlig verändern.
Damit ist nicht nur der Tod gemeint, sondern auch die Geschäftsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.
Wird ein Mensch geschäftsunfähig, dann muss durch ein Betreuungsgericht ein Betreuer festgelegt werden, wenn nicht zuvor eine Generalvollmacht erstellt wurde. Die Generalvollmacht muss nicht immer durch einen Notar beurkundet werden, allerdings in vielen Fällen dringend empfehlenswert. Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist und eine Betreuung durch das Betreuungsgericht erteilt wurde, müssen alle gesetzlichen Regelungen beachtet werden, die es gibt. Für den Laien oft nicht möglich, so dass oft ein Berufsbetreuer bestellt werden muss.
Beispiel: Wird man als Betreuer vom Gericht bestellt, muss man eine Vermögensveränderungsbilanz (EÜR) inkl. Belege führen und größere Ausgaben vom Betreuungsgericht vorher sich genehmigen lassen (auch wenn es der Ehepartner ist).
Neben einer Generalvollmacht sind auch andere Vollmachten und Verfügungen für jeden Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr notwendig.
Eine umfangreiche Vorsorge bietet hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.de von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Notfallordner
Einen Notfallordner sollte in der Regel jeder Mensch ab dem 18. vollendeten Lebensjahr haben. Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de bietet viele Ratschläge und Dokumentenvorlagen und erleichtert im Ernstfall die praktische Hilfe.
Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Grund: Die Notfallvorsorge unterscheidet sich zwischen einzelnen Personengruppen.
Notfallordner für Beamte
Beamte und meist auch deren Ehegatten haben Anspruch auf Beihilfe. Daraus ergeben sich einige Punkte, die bei einem Notfallordner speziell zu beachten sind. Der Notfallordner für Beamte –> www.notfallordner-beamte.de
Notfallordner Beamte
Notfallordner für Selbstständige und Notfallordner für Unternehmer
Als Unternehmer wird der Inhaber einer Kapitalgesellschaft, also einer
– UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt), – GmbH – AG
bezeichnet.
Als Selbstständiger wird der Inhaber als eingetragener Kaufmann, einer Personengesellschaft, Mitinhaber einer GbR oder auch beispielsweise einer GmbH & Co.KG bezeichnet
Beide Gruppen unterscheiden sich zum einen durch die Art der Unternehmensform, aber auch bei der Unternehmensgründung oder Unternehmensschließung.
Aus diesem Grunde gibt es für Selbstständige und Unternehmer spezielle Notfallordner.
Notfallordner Unternehmer
Notfallordner Gesundheitsberufe
Auch bei Gesundheitsberufen muss bei einem Notfallordner unterschieden werden, insbesondere bei den Gesundheitsberufen:
Auch bei Handwerksbetrieben ist eine Unterscheidung wichtig. Neben unterschiedlichsten DIN-Vorschriften und der Unterscheidung durch die Handwerksordnung (derzeit 41 zulassungspflichtige Handwerksgruppen, sowie noch weitere zulassungsfreie Handwerksgruppen ist bei den Handwerkern auch eine Unterteilung in die zwei Hauptgruppen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft die Notfallvorsorge sehr umfangreich und erheblich zu unterscheiden.
Eine Übersicht aller Handwerksgruppen finden Sie auf der Internetseite:
Passendes und vernünftiges Weihnachtsgeschenk für Enkelkinder
Für Enkelkinder sind Gesundheitsvorsorge hoffentlich nicht so wichtig, denn meist sind die Enkelkinder gesund.
Ein bisschen aus der Mode gekommen, aber trotzdem ganz interessant dürfte der Bausparvertrag für Enkelkinder und Kinder trotzdem sein. Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Verzinsung zwar ähnlich, allerdings dürfen zwei Punkte nicht übersehen werden: – Wer einen Bausparvertrag hat, denkt nachweislich eher an die eigenen vier Wände, als wenn man das Geld auf einem Sparvertrag anspart. – Ab 16 gibt es eine Wohnungsbauprämie von 8,8 %, die sich durchaus bei dem derzeitigen Niedrigzins sehen lassen kann.
Die Wahl eines passendes Weihnachtsgeschenks liegt nun bei Ihnen. Verschenken mit Vernunft ist sicherlich nachhaltig
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.
Notfallordner Not-fallordner
Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.
So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.
Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner
Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).
Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.
Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.
So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner Auswahl: –>www.notfallordner-beamte.de
Gleiches gilt auch für
Selbstständige (Personengesellschaft),
Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
Freiberufler
Ärzte
Zahnärzte
Heilpraktiker
Apotheker
Architekten
zulassungsfreie Handwerker
sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern. Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe Auswahl: –>www.notfallordner-unternehmer.de
Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.
Über 90 verschiedene Notfallordner
Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.
In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.
Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).
Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:
Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
Generationenberater (IHK)
Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
Beamtenversorgung
Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater
Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).
Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).
Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt. Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an. Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der Notfallordner ist für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig.
Notfallordner
Der Notfallordner – Vorsorgeordner –
Ab 27 € mit 140 Seiten Know-How in 90 verschiedenen Versionen, da nicht immer ein Standard passt.
MIT EINEM GRIFF haben die Angehörigen alle Unterlagen parat.
#Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht, #Patientenverfügung, #Testament, #Betreuungsverfügung sowie die #Checklisten und #Formulare
Über 90 Spezialversionen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen Der #Notfallordner ist in der „Privatversion“ für 27 € (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand) erhältlich.
Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.
Notfallordner
Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.deDer
Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.
Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm – PP-Kunststoffordner – 2-Ringmechanik mit Niederhalter – Einstecktaschen an Innenseiten
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise #Beamte und #Pensionäre beamtenrechtliche #Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen. Bei #Selbstständigen, #Freiberuflern, #Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der #Handwerker sind bei einem #Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der #Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig. Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen #Handwerkergruppen (Anlage A) …