Xylit, Erythrit, Stevia: Was Herzpatienten über Süßstoffe wissen sollten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Menschen nutzen Süßstoffe, weil sie Zucker vermeiden wollen. Gerade bei Diabetes, Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen klingt das zunächst sinnvoll. Doch neue Studien zeigen: Nicht jeder Zuckerersatz ist automatisch harmlos.

Besonders im Blick stehen derzeit Xylit und Erythrit. Xylit ist auch als Birkenzucker bekannt und steckt zum Beispiel in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Marmeladen, Joghurts, Eis oder Diätprodukten.

Beim Europäischen Kardiologenkongress ESC 2026 wurde eine große Auswertung mit 17.710 Personen vorgestellt. Menschen mit den höchsten Xylitwerten im Blut hatten innerhalb von sechs Jahren ein um 57 Prozent höheres Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Tod als Menschen mit den niedrigsten Werten.

Wichtig: Das beweist noch nicht, dass Xylit direkt Herzinfarkte verursacht. Es zeigt aber einen ernstzunehmenden Zusammenhang.

Schon 2024 veröffentlichte das European Heart Journal eine Studie von Marco Witkowski und weiteren Forschern. Danach kann Xylit Blutplättchen reaktionsfreudiger machen. Vereinfacht gesagt: Das Blut kann leichter verklumpen. Solche Gerinnsel können Gefäße verschließen und dadurch Herzinfarkt oder Schlaganfall begünstigen.

Auch Erythrit, ein anderer Zuckeralkohol, wurde bereits 2023 in Nature Medicine mit einem erhöhten Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.

Und Stevia?

Stevia ist etwas anderes. Steviolglycoside stammen aus der Stevia-Pflanze und gehören nicht zu den Zuckeralkoholen wie Xylit und Erythrit. Die konkrete Warnung zu Blutplättchen und Gerinnseln lässt sich deshalb nicht einfach auf Stevia übertragen. Die EFSA bewertet zugelassene Steviolglycoside innerhalb der erlaubten Tagesmenge weiterhin als sicher.

Trotzdem empfiehlt die WHO seit 2023, Süßstoffe nicht gezielt zur langfristigen Gewichtskontrolle oder zur Vorbeugung von Krankheiten einzusetzen.

Mein Fazit: Herzpatienten, Menschen mit Stents, Diabetes, Bluthochdruck oder Gefäßerkrankungen sollten Xylit und Erythrit nicht unkritisch als „gesunde“ Dauerlösung verwenden.

Bei Stevia gibt es nach aktueller Datenlage keinen vergleichbaren konkreten Gerinnsel-Alarm.

Aber auch hier gilt: sparsam verwenden und Zutatenlisten prüfen. Viele „Stevia“-Produkte enthalten zusätzlich Erythrit.

Quellen: ESC 31.08.2026; Witkowski et al., European Heart Journal 2024; DZHK 07.06.2024; Witkowski et al., Nature Medicine 2023; EFSA 2024; WHO 2023.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

#Xylit #Erythrit #Stevia #Herzinfarkt #Herzgesundheit

Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird

Reha-#Antrag abgelehnt – was nun?

Die #Reha nach dem #Schlaganfall sollte eigentlich von der Krankenkasse genehmigt werden.
Aber Kranken-und Rentenkassen lehnen oftmals ärztlich beantragte #Rehamaßnahmen ab.

Ein Angehöriger hat einen Schlaganfall überlebt und muss nun zur Reha.

Was aber, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag ablehnen?

Welche Möglichkeiten hat man, um dagegen vorzugehen?

Hierzu ist ein Widerspruch notwendig, der in schriftlicher Form und in einer festgelegten Frist eingereicht werden muss.


Für die Gewährung einer Reha durch Krankenkasse oder Rentenversicherung müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.

Der behandelnde Arzt beurteilt, ob die geplante Rehabilitation in Ihrem konkreten Fall geeignet und auch notwendig ist, um die gewünschten Reha-Ziele zu erreichen.

Da Krankenkasse oder Rentenversicherung ausschließlich anhand der Antragsunterlagen über Für oder Wider entscheiden, muss der Antrag präzise und verständlich formuliert sein.

Widerspruch einlegen – aber richtig

Bei einer Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs. Hierbei sind einige wichtige Aspekte zu beachten:
Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Schreibens und muss dringend eingehalten werden. Falls ein begründeter Widerspruch (mit Attesten) in diesem Zeitraum nicht machbar ist (z.B. bei längerer Abwesenheit wegen Urlaubs), besteht die Möglichkeit, die Frist zu verlängern und eine Begründung bzw. ärztliche Stellungnahmen nachzureichen.

Beispiel: Das Schreiben ist datiert vom 01.08., zugegangen am 04.08. = Fristablauf am 04.09.
Lehnt die Krankenkasse die Behandlung mit der Begründung ab, dass ambulante Krankenbehandlungen am Wohnort (Krankengymnastik, Physio-, Psychotherapie) durchgeführt werden könnten, sollte der Ratsuchende eine weitere ärztliche Stellungnahme einholen.

Die sollte dann inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingehen.
Es kommt vor, dass Ablehnungen formlos, zum Teil sogar telefonisch ausgesprochen werden und keine Begründung enthalten. Da sollte der Patient immer einen schriftlichen, sogenannten rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
Letzter Weg: Klage beim Sozialgericht

Sollte trotz ergänzendem Attest des Arztes die Reha nicht bewilligt werden, bleibt die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben. Diese ist sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht „Eilbedürftigkeit“ für den Antritt der Reha-Maßnahme besteht, weil anderenfalls weitere Gesundheitsschäden eintreten würden. In diesem Fall sollte der Versicherte Rat bei einem Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht suchen. Um eine rasche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, kann neben der Klage ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht gestellt werden.

Dieser Antrag führt regelmäßig zu einer Entscheidung binnen weniger Wochen. Ein Klageverfahren ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dauert unter Umständen mehrere Jahre.

Quelle: https://www.mdr.de/mdr-thueringen/service/servicestunde-schlaganfall-reha-100.html

#Paare ohne #Kinder #Notfall #Notfallordner

Wer als #Paar #kinderlos ist, sollte diesen Film ansehen:

YouTube player

Gerade Paare ohne Kinder sollten sich frühzeitig über verschiedene Lebenssituationen Gedanken machen.

Nicht nur ältere Paare, sondern auch junge Paare müssen bestimmte Punkte wissen und regeln.

Oft werden gewisse Vorsorgebereiche weit weg geschoben. Man will ja das Leben genießen und Spaß haben.

Wer nur den Spaß im Blickfeld hat,
missachtet die Wertschätzung des Partners.

erste Hilfe - Stabile Seitenlage
erste Hilfe – Stabile Seitenlage

Denn durch Lebensereignisse, wie z.B.:

  • Unfall
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Tod

ist ein Partner nicht nur einfach weg, sondern er hinterlässt einen Partner mit vielen Sorgen.

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehören nicht nur die Versicherungen:

  • #Unfallversicherung / #Berufsunfähigkeitsversicherung
  • #Risikolebensversicherung
  • #Pflegezusatzversicherung

sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:

  • #Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
  • #Patientenverfügung
  • #Bestattungsverfügung
  • #Testament

Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.

Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.

Notfallordner www.notfallordner-vorsorgeordner.de
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