Du bist #Hausfrau #arbeitslos #Rentner oder suchst #ergänzende #Nebentätigkeit oder neuen #Hauptjob?
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Hier können Sie die Werte der Sozialversicherung 2020 auch direkt als PDF downloaden
Jedes Jahr ändern sich die Rechengrößen, insbesondere in der Sozialversicherung.
Auch 2020 spielen diese Rechengrößen in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung) und auch in der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grunde haben wir hier die wichtigsten Sozialversicherungswerte und andere Rechengrößen aktuell zusammengefasst (natürlich ohne Gewähr).
Wir wünschen Ihnen auch im Jahr 2020 viel Erfolg, vor allem aber auch Gesundheit.
Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2020 | ||||
West |
Ost | |||
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | p.a:: 82.800 Euro mtl.: 6.900 Euro |
p.a. 77.400 Euro mtl.: 6.450 Euro | ||
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung | p.a.: 101.400 Euro Mtl. 8.450 Euro | p.a.: 94.800 Euro Mtl.: 7.900 Euro | ||
Versicherungspflichtgrenze in der GKV (§ 6 Abs. 6 SGB V): | 62.550 Euro pro Jahr (5.212,50 Euro pro Monat) | |||
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V): | 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro Monat) | |||
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung: | 40.551 Euro pro Jahr | (Ost: Hochwertung um 1,1339) | ||
Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) in der Sozialversicherung: | p.a.: 38. 220 Euro mtl.: 3.185 Euro | p.a. 36.120 Euro mtl. 3.010 Euro | ||
Wenn es um die Betriebliche Altersversorgung geht…… www.bAV-Experte.de | ||||
Entgeltumwandlung
4 % BBG jährlich § 14 SGB IV, § 1 SvEV | p.a. 3.312,00 € (mtl.: 276 Euro) | |||
Entgeltumwandlung
8 % BBG jährlich | 6.624 € (mtl.: 552 Euro) | |||
Freigrenze Verbeitragung § 226 Abs. 2 SGB V | 1/20 der mtl. Bezugsgröße 159,25 € | |||
Abfindungshöchstbetrag §3 Abs.2 BetrAVG bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses | Rente: 31,85 € Einmalkap. 3.822 € | Rente: 30,10 € Einmalkap.: 3.612 € | ||
Abfindung PSV-Schutz bis zu … bei Kapital (§ 7 Abs. 3 S.2 BetrAVG ….bei mtl. Renten § 7 Abs. 3 S.1 BetrAVG | 1.146.600 Euro 9.555 Euro | 1.083.600 Euro 9.030 Euro | ||
Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht….. www.Renten-Experte.de | ||||
Freigrenze § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße | 195,25 Euro | |||
Freibetrag § 226 Abs. 2 SGB V (1/20 d. Bezugsgröße) | 195,25 Euro | |||
Anspruch auf bAV /§ 1a Abs. 1 S.4 – 1/160 d. BetrAVG | 238,88 Euro | |||
Höchstgrenze des Übertragungswertes (§ 4 Abs. 3 S.1 Nr.2 BetrAVG | 82.800 Euro | |||
Höchstgrenze externe Teilung § 17 Abs. 2 VersAusglG | 82.800 Euro | |||
Wertgrenze externe Teilung (§ 14 Abs. 2 VersAusglG) | Kapital: 7.644 Euro Monatsrente: 63,70 Euro | |||
Direktversicherung § 40 b EStG | ||||
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherungen (§ 40 b EStG) | Höchstbetrag p.a. Je Arbeitnehmer: | p.a.: 1.752 Euro mtl. 145,00 Euro | ||
Bei Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je AN) | p.a. 2.148 Euro mtl. 179,00 Euro | |||
Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für ArbeitgeberSteuerberater RentenberaterHR-BeraterEntscheiderbAV-Spezialisten www.bAV-Leitfaden.de und www.bAV-toolbox.de | ||||
Beitragssätze | ||||
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | |||
Ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | |||
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,1 % | |||
Pflegeversicherung | 3,05 % | |||
Beitragszuschlag f. Kinderlose | 0,25 % | |||
Rentenversicherung (allgemein) | 18,6 % | |||
Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,7 % | |||
Arbeitslosenversicherung | 2,4 % | |||
Umlage U1 und U2 | individuell nach Satzung der Krankenkasse/ der Minijob-Zentrale | |||
Insolvenzgeldumlage (U3) | 0,06 % | |||
Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI) Personen mit Anspruch auf Krankengeld | Höchstzuschuss zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag) Mtl. 342,19 Euro | |||
Personen ohne Anspruch auf Krankengeld | Mtl. 328,19 Euro | |||
Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,525 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) | Mtl. 71,48 Euro | |||
Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,025 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) | Mtl. 48,05 Euro | |||
Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegevers. Sachsen | Mtl. 367,97 Euro Mtl. 71,48 Euro Mtl. 48,05 Euro | |||
Faktor F Teil des Arbeitsentgelts, für den Beiträge fällig werden |
0,7547 | |||
Freiwillige Krankenversicherung | ||||
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein | 1.061,67 Euro | |||
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer | 1.061,67 Euro | |||
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige | 1.061,67 Euro | |||
Freiwillige Rentenversicherung | ||||
Mindestbeitrag | 83,70 Euro | |||
Höchstbeitrag | West: 1.283,40 Euro – Ost: 1.199,70 Euro | |||
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) | Mtl. 450 Euro | |||
Übergangsbereich (Midijob) | Mtl. 450,01 Euro – 1.300,00 Euro | |||
Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag) | Mtl. 325,00 Euro | |||
Höchstbeiträge versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (mtl.) | ||||
Krankenversicherung | 684,38 Euro | |||
Pflegeversicherung | 142,97 Euro | |||
Arbeitslosenversicherung | 172,50 Euro (Ost: 161,25 Euro) | |||
Rentenversicherung | 1.283,40 Euro (Ost: 1.199,70 Euro) | |||
Die Notfallvorsorge bei Geschäftsunfähigkeit und im Todesfall durch Krankheit oder Unfall. Welche Vollmachten bestehen und müssen dringend vorhanden sein? www.notfallordner-vorsorgeordner.de www.notfallordner-unternehmer.de | ||||
Mindestarbeitsentgelte | ||||
Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung | Mtl. 637 Euro | |||
Behinderte Menschen, Rentenversicherung | West: 2.548,00 Euro —— Ost: 2.408,00 Euro | |||
Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung | West: 31,85 Euro —– Ost: 30,10 Euro | |||
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | 175 Euro (§ 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) | |||
Mindestbeitrag Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte | (175 Euro * 18,6 %) Mtl. 32,55 Euro | |||
Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig) | ||||
Mindestbeitrag | 83,70 Euro | |||
Regelbeitrag | West: 592,41 Euro – Ost: 559,86 Euro | |||
Höchstbeitrag | West: 1.283,40 Euro – Ost: 1.199,70 Euro | |||
Aktuelle Informationen über die
Notfallvorsorge, Notfallordner, Generalvollmacht, Testament, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung:
Privatpersonen www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Beamte www.notfallordner-beamte.de
Unternehmer, Selbstständige Handwerker www.notfallordner-unternehmer.de
Notfallordner für Gesundheitsberufe: https://www.not-fallordner.de/
Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.
Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im
Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.
Für die Betriebsrentner, die von 2004* bis 2019 eine Betriebsrente erhalten haben, wird eine nachträgliche Entlastung wohl nicht möglich sein (*Gesundheitsmodernisierungsgesetz).
Für zukünftige Betriebsrentenzahlungen – auch für die seit 2005 vorhandenen Betriebsrentner wird die sogenannte Freigrenze in einen Freibetrag verändert werden.
Die Veränderung von Freigrenze in Freibetrag hat zur Folge, dass Betriebsrenten in 2020 bis zu einem Betrag von 159,25 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belegt werden, wenn es sich um einen Krankenversicherten in der KVdR handelt. Freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner müssten trotzdem den vollen Krankenkassenbeitrag aus einem „verminderten Beitragssatz bezahlen“; dies sindetwa 3 % alle gesetzlich krankenversicherten Rentner.
Für die Pflegepflichtversicherung gelten keine Freibeträge.
Der Freibetrag wird dynamisch sein und beträgt 1/20 der Bezugsgröße. Im Jahr 2020 beträgt die mtl. Bezugsgröße 3.185 Euro, davon 1/20 entspricht somit einem Freibetrag von 159,25 Euro.
Anmerkungen:
Durch die Einführung eine Freibetrages – in Verbindung mit einem Arbeitgeberzuschuss – ist insbesondere die Direktversicherung für die Arbeitnehmer wieder sehr interessant geworden, insbesondere für die Arbeitnehmer, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
In der Sparphase werden die Beiträge steuierlich bis zu 8 %, in der Sozialversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze gefördert. Für diese Sparbeiträge entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.
Am Ende der Sparphase mit Beginn der Rentenphase müssen dann Steuern, Kranken. und Pflegepflichtversicherungsbeiträge geleistet werden. Regelmäßig ist die Steuer in der Auszahlungsphase geringer, das das Einkommen in der Rentenphase auch nieriger ist.
Nachfolgendes fiktives Beispiel:
Ein Arbeitnehmer spart mtl. 200 Euro in einer Direktversicherung an. Der tatsächliche Aufwand beträgt tatsächlich Netto pro Monat 100 Euro (durchschnittliches Einkommen unterstellt).
Vom Arbeitgeber erhält er einen Arbeitgeberzuschuss aufgrund eines Rechtsanspruches nach § 1a Abs. 1a BetrAVG) von 15 % = 30 Euro
Der Gesamtsparbeitrag beträgt somit 230 Euro, der tatsächliche Nettoaufwand beträgt 100 Euro.
Je nach Vertragslaufzeit wird am Ende eine mtl. Rente ausgezahlt. Geht man von einer mtl. Rente von 300 Euro aus, dann wären bei einem Freibetrag von 159,25 Euro nur für den über dem Freibetrag liegende Anteil mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt (300 Euro – 159,25 Euro) = 140,75 Euro, davon dann 15,7 % = 22,10 Euro
Zu beachten ist, dass der Freibetrag dynamisch anwächst. Nachfolgen einige historische Werte ab 1990:
1990: 1.682,15 Euro (1/20 wäre 84,11 Euro)
2000: 2.290,59 Euro (1/20 wäre 114,50 Euro)
2010: 2.555,00 Euro (1/20 wäre 127,75 Euro)
2020: 3.185,00 Euro (1/20 wäre 159,25 Euro)
Fazit: Die Bezugsgröße ist in den letzten 31 Jahren um 2,08 % angestiegen. Würde der weitere Anstieg von 2,08 % in den kommenden 30 Jahren vorhanden bleiben, dann wäre der Freibetrag in 30 Jahren bei 295,32 Euro.
Somit wäre die Direktversicherung bei einer mtl. Rente von 295,32 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Interessant ist diese Betrachtung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die meisten Direktversicherungen aus praktischen Umsetzungsgründen ohne Dynamik vereinbart werden (Grund. Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern bei Dynamischer Anpassung).
Die Einführung des Freibetrages entlastet natürlich die sogenannten kleinen Betriebsrentner stärker, als die halbe Verbeitragung der Betriebsrenten.
Wer eine Betriebsrente in 2020 über 318,50 Euro erhält, bezahlt genauso viel Beitrag, wie wenn es eine Halbierung des Beitrages geben würde.
Wer allerdings eine hohe Betriebsrente erhält – z. B. mtl. 1.000 Euro – bezahlt für den überschreitenden Betriebsrentenanteil (159,25 Euro in 2020) – den vollen Krankenversicherungsbeitrag.
Für den kleinen Betriebsrentner zwar schön, allerdings in der Sache nicht systemgerecht. Grund: In der Sparphase wurden Krankenkassenbeiträge (Arbneitnehmerbeitrag) eingespart und in der Leistungsphase keine Beiträge.
Hingegen hatte der sehr gut verdienende Abteilungsleiter (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) keine Sozialversicherungsersparnis in der Sparphase und muss dann bei einer hohen Betriebsrente überdurchschnittlich viel von seiner Betriebsrente noch einmal verbeitragen lassen.
Aus systematischer Betrachtung ist dies nicht gerecht! Erwähnenswert: Natürlich hat der sehr gut verdienende Abteilungsleiter eine erheblich höhere Ersparnis in der Sparphase.
Besonders interessant dürfte wohl weiterhin die Einbindung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bleiben.
Grund: Auch wenn die Berufsunfähigkeit abgesichert wird, besteht Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber (nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Wird man nicht berufsunfähig, dann entsteht keine Leistung und somit auch keine Verbeitragung. Wird anteilmäßig die Berufsunfähigkeit integriert (also auch eine Altersrente fällig), dann ist bei keiner Berufsunfähigkeit auch nur die Altersrente teilweise zu verbeitragen.
Gerade die Absicherung der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung sind bei fast allen Familien zu gering vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Menschen, die ab 1961 geboren sind, bzw. in der Hinterbliebenenversorgung nach 2001 geheiratet hatten (bzw. kein Partner vor 1962 geboren ist). Diese sogenannte „neue Hinterbliebenenversorgung“ ist nicht nur auf 55 % (große Witwenrente), sondern berücksichtigt auch weitere Einkünfte bei dem sogenannten Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 97 SGB VI i. V. mit § 18a SGB IV, § 114 SGB IV).
Zusammenfassend kann man die betriebliche Altersversorgung – insbesondere als Direktversicherung den Arbeitnehmern durchaus empfehlen.
Einzelsachverständige:
Link zur Sendung in der Mediathek:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404840#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668
Für die betriebliche Altersversorgung Veränderung der Verbeitragung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Jedes Jahr um die gleiche Zeit beginnt der Stress mit den Weihnachtseinkäufen. Und wie so oft verschenkt man dann einen Schnellschuss, den man noch an Heiligabend einkauft, weil Weihnachten ja so überraschend vor der Tür steht.
Und so landen viele Kurzentschlossene schnell beim Drogeriemarkt, dem Kosmetiker, bei einem Handy- oder Apple-Laden um Gutscheine zu kaufen. Oft sind es Verlegenheitsgeschenke in der letzten Minute. Man will ja nicht ohne Geschenk blöd dastehen. Und wenn alles nichts hilft, dann druckt man eben schnell noch einen Gutschein aus.
Der eine oder andere Leser fühlt sich jetzt wohl ertappt.
Dabei gibt es einige Geschenke, die man vielleicht auf den ersten Blick nicht verschenken möchte, weil es um ernste Themen geht, aber doch sehr sinnvoll für das weitere Leben sein können.
Sinnvolle Geschenke gibt es mehr als genug.
So schenkte ein Unternehmer seiner Ehefrau einen GANZKÖRPER-SCAN. Mit Hilfe der innovativen Ganzkörper-MRT wird dann der gesamte Körper vom Scheitel bis zur Sohle untersucht. Die Untersuchung dauert 60 Minuten und zeigt Auffälligkeiten von beginnenden Krankheiten (z. B. im Krebsbereich).
Da die Ganzkörper-MRT eine der aufwändigsten Untersuchung ist, liegt der Preis deutlich höher im Vergleich zu einer normalen CT oder MRT. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Untersuchung leider nicht, bei den privaten Krankenkassen wird eine Abklärung im Vorfeld empfohlen.
Die Kosten der Ganzkörper Check-ups liegen zwischen 950 Euro und 2.300 Euro, je nachdem, welche Untersuchungen der Check-up beinhalten und ob das Ganzkörper MRT dabei sein soll.
Sicherlich ist so manches andere Weihnachtsgeschenk teurer und sieht schöner aus. Allerdings kann dieses exklusive Geschenk durchaus wertvoller sein.
Aus der Werbung vielleicht bekannt, aber wenig verschenkt, wird:
Bei einer Darmkrebsvorsorge werden in der Regel ab 50 die Kosten durch die Krankenkasse gezahlt. Trotzdem gibt es einige Bereiche, die durch eine Igel-Leistung zusätzlich bezahlt werden müssen.
So manches Paar in Deutschland hat einen Kinderwunsch. Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt ohne Nachwuchs. Oft hat das medizinische Gründe.
Im persönlichen Umfeld des Paares wird dieses Thema jedoch oft geschickt umgangen, wenn man bei den Eltern oder Großeltern ist.
Oft sind die Eigenbeteiligungen für eine künstliche Befruchtung so hoch, dass ein Paar lieber in der Hoffnung lebt, dass es doch noch auf natürliche Weise klappt.
übrigens: Die Gründe sind nicht nur bei der Frau zu suchen, sondern auch beim Mann.
Und oft kann es auch an der „Kombination des Paares“ liegen. In diesen Fällen ist auch der Frauenarzt oder Urologe überfordert. Sogenannte Kinderwunschzentren bieten hier die richtige Unterstützung an (Links am Ende des Artikels).
Wenn Frauen früher mit 24 Jahren das erste Kind auf die Welt gebracht hatten, dann ist das Durchschnittsalter inzwischen bei 32,5 Jahren. Schulbildung, Studium und Beruf stehen zunächst vorne an. Vielen Frauen ist jedoch nicht bewusst, dass die Qualität der Eizellen durchschnittlich bereits ab 30 Jahre abnimmt.
Wer eigene Kinder wünscht, sollte deshalb beim Frauenarzt den AMH-Test durchführen lassen. Durch den AMH-Test kann man frühzeitig die Qualität der Eizellen feststellen. Der AMH-Test wird nicht durch die Krankenkassen bezahlt und kostet etwa 50 bis 100 Euro.
Wenn eine Frau derzeit
besteht auch die Möglichkeit, Eizellen sich entnehmen zu lassen und durch eine Kryokonservierung einfrieren zu lassen. Die Eizellen behalten dann ihr Alter, das sie bei der Eizell-Entnahme hatten. Bei einer nichtmedizinischen Indikation wird das Verfahren Socialfreezing genannt und muss vollständig von den Patienten bezahlt werden.
Die Extrakosten können oft von den betroffenen Personen nicht alleine bezahlt werden.
Oft helfen hier auch die Eltern oder sogar Großeltern.
Oft macht man sich nur dann Gedanken über die rechtliche Vorsorge, wenn man in seinem persönlichen Umfeld Ereignisse erlebt, die das Leben völlig verändern.
Damit ist nicht nur der Tod gemeint, sondern auch die Geschäftsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.
Wird ein Mensch geschäftsunfähig, dann muss durch ein Betreuungsgericht ein Betreuer festgelegt werden, wenn nicht zuvor eine Generalvollmacht erstellt wurde.
Die Generalvollmacht muss nicht immer durch einen Notar beurkundet werden, allerdings in vielen Fällen dringend empfehlenswert.
Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist und eine Betreuung durch das Betreuungsgericht erteilt wurde, müssen alle gesetzlichen Regelungen beachtet werden, die es gibt.
Für den Laien oft nicht möglich, so dass oft ein Berufsbetreuer bestellt werden muss.
Beispiel: Wird man als Betreuer vom Gericht bestellt, muss man eine Vermögensveränderungsbilanz (EÜR) inkl. Belege führen und größere Ausgaben vom Betreuungsgericht vorher sich genehmigen lassen (auch wenn es der Ehepartner ist).
Neben einer Generalvollmacht sind auch andere Vollmachten und Verfügungen für jeden Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr notwendig.
Eine umfangreiche Vorsorge bietet hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.de von www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Einen Notfallordner sollte in der Regel jeder Mensch ab dem 18. vollendeten Lebensjahr haben. Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de bietet viele Ratschläge und Dokumentenvorlagen und erleichtert im Ernstfall die praktische Hilfe.
Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.
Grund: Die Notfallvorsorge unterscheidet sich zwischen einzelnen Personengruppen.
Notfallordner für Beamte
Beamte und meist auch deren Ehegatten haben Anspruch auf Beihilfe. Daraus ergeben sich einige Punkte, die bei einem Notfallordner speziell zu beachten sind. Der Notfallordner für Beamte –> www.notfallordner-beamte.de
Notfallordner für Selbstständige und Notfallordner für Unternehmer
Als Unternehmer wird der Inhaber einer Kapitalgesellschaft, also einer
– UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt),
– GmbH
– AG
bezeichnet.
Als Selbstständiger wird der Inhaber als eingetragener Kaufmann, einer Personengesellschaft, Mitinhaber einer GbR oder auch beispielsweise einer GmbH & Co.KG bezeichnet
Beide Gruppen unterscheiden sich zum einen durch die Art der Unternehmensform, aber auch bei der Unternehmensgründung oder Unternehmensschließung.
Aus diesem Grunde gibt es für Selbstständige und Unternehmer spezielle Notfallordner.
Notfallordner Gesundheitsberufe
Auch bei Gesundheitsberufen muss bei einem Notfallordner unterschieden werden, insbesondere bei den Gesundheitsberufen:
Notfallordner Handwerker
Auch bei Handwerksbetrieben ist eine Unterscheidung wichtig. Neben unterschiedlichsten DIN-Vorschriften und der Unterscheidung durch die Handwerksordnung (derzeit 41 zulassungspflichtige Handwerksgruppen, sowie noch weitere zulassungsfreie Handwerksgruppen ist bei den Handwerkern auch eine Unterteilung in die zwei Hauptgruppen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft die Notfallvorsorge sehr umfangreich und erheblich zu unterscheiden.
Eine Übersicht aller Handwerksgruppen finden Sie auf der Internetseite:
Notfallordner zulassungspflichtige Handwerker:
Link: –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-handwerker/notfallordner-fuer-zulassungspflichtige-handwerker/index.php
Notfallordner zulassungsfreie Handwerker:
Link: –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-handwerker/notfallordner-fuer-zulassungsfreie-handwerker/index.php
Für Enkelkinder sind Gesundheitsvorsorge hoffentlich nicht so wichtig, denn meist sind die Enkelkinder gesund.
Ein bisschen aus der Mode gekommen, aber trotzdem ganz interessant dürfte der Bausparvertrag für Enkelkinder und Kinder trotzdem sein.
Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Verzinsung zwar ähnlich, allerdings dürfen zwei Punkte nicht übersehen werden:
– Wer einen Bausparvertrag hat, denkt nachweislich eher an die eigenen vier Wände, als wenn man das Geld auf einem Sparvertrag anspart.
– Ab 16 gibt es eine Wohnungsbauprämie von 8,8 %, die sich durchaus bei dem derzeitigen Niedrigzins sehen lassen kann.
Links zu
Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.
So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.
Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).
Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.
Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.
So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.
Gleiches gilt auch für
Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.
Über 90 verschiedene Notfallordner
Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.
In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.
Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).
Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:
Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).
Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).
Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de
Für die Pflege von Angehörigen gibt es grundsätzlich nicht nur ein Pflegegeld, sondern für den „Pfleger“ auch Beiträge, die direkt an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Dies gilt grundsätzlich ab Pflegegrad 2, wenn es sich nicht um die berufsmäßige Pflege handelt.
Die Pflege muss dabei insgesamt mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt werden.
Pflegt beispielsweise die Frau ihren Mann oder ein behindertes Kind, dann wird hierfür ein Beitrag von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Ist die Pflegekraft jedoch selbst bereits in Rente, entfällt die Zahlung durch die Pflegepflichtversicherung an die gesetzliche Rentenversicherung.
Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, die wenige kennen:
Entstanden ist die Ausnahme durch das Flexirentengesetz.
Wer auf einen minimalen Teil seiner Rente verzichtet, z.B. 1%, ist in der Rentenversicherung weiterhin versicherungspflichtig und kann als Pflegeperson Rentenanwartschaften erwerben.
Von Vorteil ist zudem, dass die Anwartschaften aus der Pflegearbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem monatlichen Zuschlag von 0,5% höher bewertet werden.
Damit können pflegende Angehörige ihren Rentenanspruch weiter aufstocken.
Der Rentenverzicht von 1% ist formlos bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Ebenso sollte die Pflegepflichtversicherung gleichzeitig informiert werden.
Allerdings sollte bei einer zusätzlichen Rentenzahlung von einer Pensionskasse abgeklärt werden, inwieweit dann auch die Pensionskasse reduziert wird.
§232 Abs. 1 Nr. 2 VAG gilt im Übrigen nur für Pensionskassen.
Zitat: „…Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen,….“
Dies könnte von Pensionskassen auch so ausgelegt werden, dass aufgrund der Pflegetätigkeit das Einkommen nur teilweise wegfällt und dadurch die Rente einer Pensionskasse ebenfalls reduziert wird.
Insoweit ist es ratsam, vor der Beantragung einer Teilrente von 99% dies bei Bestehen einer Pensionskasse vorher abzuklären.
Ähnliche Regelungen könnten in der betrieblichen Altersversorgung auch bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen ggf. bestehen. Auch hier macht es Sinn, dies zuvor zu prüfen.
Weiterer Tipp:
Wer Angehörige pflegt, sollte bereits heute an Morgen denken.
1. Solange der zu Pflegende noch geschäftsfähig ist, sollte auch über eine Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht und das Testament nachgedacht werden.
Ebenso können wichtige Regelungen und Informationen noch dokumentiert werden.
Hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de
2. Pflegen Berufstätige z.B. ihre Eltern, Tanten oder Onkels oder Großeltern, dann darf die berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden betragen, damit die Pflegepflichtversicherung auch Beiträge an die Rentenversicherung abführt.
3. Wer durch die Pflegeversicherung in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch Anspruch auf Riesterförderung. Diese ist aufgrund des wahrscheinlich geringen Einkommens sehr interessant.
Der Notfallordner ist für jeden Menschen ab 18 Jahren wichtig.
#Generalvollmacht, #Vorsorgevollmacht, #Patientenverfügung, #Testament, #Betreuungsverfügung sowie die #Checklisten und #Formulare
Über 90 Spezialversionen für bestimmte Berufsgruppen und Branchen
Der #Notfallordner ist in der „Privatversion“ für 27 € (inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand) erhältlich.
Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.
Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.deDer
Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.
Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm
– PP-Kunststoffordner
– 2-Ringmechanik mit Niederhalter
– Einstecktaschen an Innenseiten
So müssen beispielsweise #Beamte und #Pensionäre beamtenrechtliche #Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei #Selbstständigen, #Freiberuflern, #Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der #Handwerker sind bei einem #Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der #Handwerksverordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen #Handwerkergruppen (Anlage A) …
Bestell-Link: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php
Nicht ganz grundlos.
Während die große Koalition derzeit noch wegen der Grundrente und der Gestaltung diskutiert, wird es demnächst auch um die Pflichtversicherung der Selbstständigen gehen.
Wer sich Selbstständig macht, ist oft zunächst voller Euphorie und muss natürlich zunächst seine Idee an die Kunden bringen und kostendeckend arbeiten und auch seine eigenen Lebenshaltungskosten (Steuern, Miete usw) im Blick behalten.
Bestenfalls denkt der Junge Selbstständige an die Absicherung der Berufsunfähigkeit.
Bei der Altersversorgung haben viele Selbstständige eine unterdurchschnittliche Vorsorge.
Die DIW hatte vor kurzem dafür plädiert, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nötig sei, da der überwiegende Teil der Selbstständigen für das Alter vorsorgen und hatte auch in einer Untersuchung festgestellt, dass viele Selbstständige ein Vermögen von über 100.000 Euro für das Alter angespart haben.
Allerdings:
Selbst wenn der Selbstständige 250.000 Euro angespart hätte, reicht dieses Vermögen als Altersversorgung nicht aus.
Dies zeigt das nachfolgende Beispiel:
Wer
– 250.000 Euro mit 65 angespart hat,
– 2 % Zinsen erhält,
– und mtl. 1.500 Euro entnimmt,
hat nach rund 16 Jahren kein Geld mehr auf der hohen Kante.
Film–>
Wer also 82 wird, ist spätestens dann ein Sozialhilfefall.
Dabei darf man zwischendurch kein Pflegefall werden, denn dann sind mindestens 2.000 Euro zusätzlich fällig.
Ebenso sollte der Partner nach dem eigenen Tod nicht auf die Altersversorgung des Selbstständigen angewiesen sein.
Weniger bekannt ist, dass die Lebenserwartung pro Jahr seit 1910 um jeweils 3 Monate ansteigt. Wer in 10 Jahren 65 ist, kann davon ausgehen, dass dann die Lebenserwartung um rund 2,5 Jahre länger ist.
Wer heute 65 Jahre ist (männlich) hatte 2017 noch eine Lebenserwartung von 17,8 Jahren. 1988 war bei einem 65 jährigen Mann die Lebenserwartung 13,7 Jahre. Zwar sind dies in knapp 29 Jahren nur eine rund 50 Monate längere Lebenserwartung, allerdings ist der Trend eines längeren Lebens ungebrochen und durch die Medizin (DNA-Forschung etc.) eher steigend.
Insoweit ist es sinnvoll, dass die vernünftige Altersversorgung durch eine lebenslange Rente von mind. Mtl. 1.500 – 2.000 Euro sicherstellt wird.
Dies kann nicht alleine durch Kapital ansparen gesichert sein, sondern nur durch eine lebenslange garantierte Rentenzahlung.
Nicht ohne Grund soll eine Pflichtversicherung beim Selbstständigen
– durch die gesetzlichen Rentenversicherung,
– ein Versorgungswerk
– oder durch eine private Rüruprente erfolgen.
Hierbei ist besonders der Insolvenzschutz für den Selbstständigen ein großer Vorteil.
Das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ist eher ein Wirtschaftsinstitut, das die größeren Unternehmen vertritt, zumindest entsteht dieser Eindruck.
Wenn Selbstständige eher eine geringe Altersversorgung ansparen, dann sind die Endpreise für die Industrie oder andere größeren Unternehmen natürlich günstiger.
Bei einer Pflichtversicherung aller Selbstständigen würden die Preise natürlich merkbar anziehen.
Insoweit würde der Selbstständige (besonders Subunternehmer) mit Pflichtversicherung, der für die großen Unternehmen arbeitet, teurer.
Dies gilt natürlich auch für Selbstständige, die als Kleinunternehmer für den Endverbraucher tätig ist.
Trotzdem ist es sinnvoll, dass jeder Selbstständige und auch Unternehmer (z.B. UG, GmbH) eine Pflicht-Altersversorgung mit insolvenzgeschützter lebenslangen Rente hat.
Eine Altersrente in Form von vermieteten Immobilien (Mieteinnahmen) wäre übrigens falsch kalkuliert.
Grund: Derzeit gibt es in Deutschland etwa 40 Mio. Wohnimmobilien. In 25 Jahren werden aufgrund des demografischen Wandels nur noch ca. 32 Mio. notwendig sein.
Auch bei anderen Sachwerten wird der Wert – wenn überhaupt – nur marginal steigen, denn während heute das Vermögen auf rund 82,5 Mio. verteilt ist, sind es in 35 Jahren nur noch 64-73 Mio. Einwohner (je nach Zuwanderung).
Dies ist auch einer der langfristigen Hauptgründe, warum der Niedrigzins noch sehr lange anhalten wird.
Die Pflicht zur Altersvorsorge in Form einer lebenslang insolvenzgeschützen Rente ist völlig richtig, denn so gab es in der Vergangenheit auch schon viele erfolgreiche Unternehmer, die plötzlich Konkurs gemacht hatten.
Ob eine private Altersversorgung durch Rürup oder durch die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoller ist, muss individuell ermittelt werden.
Pauschal zu sagen, dass die gesetzliche oder private Rentenversicherung besser ist, wäre zu einfach.
Dafür sind die Lebensumstände (Älter, Familienstand, zukünftige Erbschaften, Vermögenssituation) zu unterschiedlich.
Ein Berater sollte hier zumindest umfangreiche Kenntnisse über
– private Altersversorgung
– betriebliche Altersversorgung
– gesetzliche Rentenversicherung
– Erbrecht
vorweisen. Denn bei der individuellen Gestaltung sind diese Fachbereiche ineinander verzahnt.
Festnetz: 07156 967-1900
Smartphone: 0177/ 27 166 97
Wer eine #Patientenverfügung erstellt, sollte – wenn er eine #Vorsorgevollmacht erstellt – darauf achten, dass hierdurch kein Widerspruch entsteht.
Gleiches gilt auch, wenn eine #Generalvollmacht und eine #Vorsorgevollmacht verfasst wird.
In bestimmten Fällen muss auch die Generalvollmacht beim Notar beurkundet werden (Beispiele: #Grundeigentum, Eigentum, #Eigentümer einer Kapitalgesellschaft).
Die Notargebühren errechnen sich aus dem Aktivwert (Vermögen ohne Abzug der Schulden bei Haus).
Also möglichst vor #Hauserwerb Generalvollmacht erstellen.
Beim #Testament berechnen sich die Gebühren aus dem Vermögen (abzüglich Schulden).
Bei Grundeigentum lohnt es sich, das Testament beim Notar beurkunden zu lassen, dann ist im Todesfall kein Erbschein notwendig, sondern nur die Testamentseröffnung notwendig.
Eine Testamentseröffnung kostet etwa 100 Euro. Der Erbschein kostet etwa soviel, wie die Beurkundung eines Testaments. Wenn das Vermögen bis zum Tode noch wächst, dann spart dies Gebühren.
Darüber hinaus sind weitere Punkte zu beachten, die im
www.notfallordner-vorsorgeordner.de
erläutert werden.
Z.B. Wenn:
Der Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de kostet in der Privatversion 27 € und umfasst 140 Seiten.
Der Notfallordner Privat umfasst ca. 140 Seiten mit wichtigen Tipps, Formularen, Checklisten und Vordrucken.
Link zum Notfallordner PRIVAT: www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Der Notfallordner umfasst 15 Register und ausreichend Platz auch die wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie abzuheften.
Der Notfallordner hat eine Breite von 8 cm
– PP-Kunststoffordner
– 2-Ringmechanik mit Niederhalter
– Einstecktaschen an Innenseiten
Ein Notfallordner für alle Personengruppen ist die falsche Wahl.
Zu individuelle Bereiche müssen beachtet werden. Aus diesem Grund gibt es über 90 Spezialversionen.
So müssen beispielsweise Beamte und Pensionäre beamtenrechtliche Verordnungen beachten, die durch die Beihilfe und das BeamtVG entstehen.
Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Unternehmern sollte ein spezieller Notfallordner vorhanden sein, der nicht nur die Unternehmensform berücksichtigt, sondern darüber hinaus die individuellen Branchengruppe.
In speziellen Berufs- und Unternehmergruppen der Handwerker sind bei einem Notfallordner zusätzlich die Vorschriften der Handwerksordnung, wie auch DIN-Vorschriften wichtig.
Insbesondere unterscheiden sich auch die 41 zulassungspflichtigen Handwerker in den einzelnen Handwerkergruppen (Anlage A) noch einmal.
So gelten beispielsweise einzelne Teile der Altgesellenregelung in der Vertretung nicht.
Ebenso gibt es Sondervorschriften in der Erbschaftsteuer, die nicht bei jeder Unternehmensform greifen.
Link Notfallordner für Handwerker
Der Notfallordner Arzt wurde für Ärzte entwickelt.
Bei Ärzten sind vielfältige Besonderheiten in der Notfallvorsorge zu beachten.
Dabei ist bei dem Notfallordner für einen Arzt beispielsweise folgendes zu beachten:
– Handelt es sich um einen Arzt mit Kassenzulassung oder um einen Arzt der ausschließlich Privatpatienten behandelt?
– Welche Besonderheiten bietet der Arzt (z. B. Behandlung von Naturheilverfahren)
– Welche Art von medizinischen Geräte sind vorhanden?
– Praxisräume gemietet oder gekauft?
– Was muss bei einer Praxisanmietung besonderes beachtet werden?
– Vertretungsregelungen
Dies ist nur ein kleiner Auszug an Besonderheiten, die auch in einem Notfallordner für Ärzte beachtet werden sollte.
Je nach Fachgebiet sind beim Arzt zusätzliche Vorschriften und Verordnungen zu beachten.
Bestell-Link Notfallordner Arzt
Unternehmer sind meist für eine GmbH oder UG mit Stammkapital verantwortlich.
Zum einen sind sie angestellt und zum anderen Eigentümer. Gerade aufgrund dieser Sonderstellung ergeben sich Besonderheiten, die ein normaler Notfallordner, Dokumentenordner oder Vorsorgeordner nicht abdecken kann.
Neben der Unternehmensform ist jedoch auch entscheidend, in welcher Branche der Unternehmer tätig ist.
So gibt es hierbei vielfältige Unterschiede in der Vorsorge.
Inhaltliche Fragen:
– In welcher Branche sind Sie tätig?
– Sind Sie Alleineigentümer oder Mitinhaber?
– Welche Vollmachten bestehen in welcher Form?
– Sind bei einem GGF minderjährige Kinder vorhanden?
– Welche Form der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht?
Welche Besonderheiten sind bei einem Notfallordner als Unternehmer noch zu beachten?
Besonders auch durch die Branche ist ein allgemeiner Notfallordner weder für Selbstständige, noch für Unternehmer ausreichend.
Weitere Informationen finden Sie in dem Beispielfilm.
Bestell-Link für die Auswahl des passenden Notfallordner
Bei der Erwerbsminderungsrente wird seit diesem Jahr eine Zurechnungszeit bis zu 65 Jahren und acht Monaten berücksichtigt.
Somit sind mehr Versicherungszeiten berücksichtigt und die Renten bei Erwerbsminderung höher, wenn sie genehmigt werden.
Allerdings ist die Erwerbsminderungsrente nicht für jeden immer gleich schnell zu erreichen. Damit eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, müssen zu viele Dinge geprüft werden. Dies führt zu schleppenden Bearbeitung und leider auch zu vielen Ablehnungen.
Tipp—> Zu unterscheiden ist zwischen #Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.
Neben der #Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine #Berufsunfähigkeitsrentenversicherung dringend erforderlich.
Vor dem Abschluss einer #Berufsunfähigkeitsrente sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass der Beruf versichert ist und die #Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 25 % #Berufsunfähigkeit anteilig leistet.
Versichert man die Berufsunfähigkeit erst ab einer Leistungsminderung ab 50%, dann ergeben sich bei beispielsweise 60 % #Berufsunfähigkeit sehr oft Auseinandersetzungen mit der Versicherung.
Grund: die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann entweder 100 % leisten oder versucht die Berufs und Fähigkeit unter 50 % zu drücken. Für die Versicherungsgesellschaft geht es um alles oder nichts an Leistung.
Deshalb sind die Prozessquoten der Versicherungsgesellschaft bei Tarif mit 50 % Leistung höher als bei Tarifen, die bereits ab 25 % anteilmäßig leisten.
BESONDERER TIPP FÜR ARBEITNEHMER:
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann dies auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel direkt Versicherung) umsetzen.
Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung umgesetzt, dann kann der Versicherungsschutz für den gleichen Nettoaufwand doppelt so hoch versichert werden.
Grund: Der Bruttobeitrag wird Steuer- und Sozialversicherungsfrei gezahlt, so dass der tatsächliche Nettoaufwand etwa die Hälfte ausmacht.
Wer dann zB 40 % berufsunfähig ist erhält bei den „Tarifen mit ab 25% Berufsunfähigkeit“
80 % Leistung, während bei den normalen 50%-Tarifen keine Leistung erfolgt.
Wird eine 50% BU-Schutz-Police angeboten, dann gleich nach einer BU-Police fragen, die bereits ab 25% leistet und keine Verweisbarkeit beinhaltet.
Wenn dies nicht geboten wird, ruhig bei einem Anbieter nachfragen.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung Muss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem vorliegenden Steueranteil versteuert werden. Dies ist jedoch nur theoretischer Natur. In den meisten fällen ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung weit unter dem bisherigen Bruttoverdienst und wird somit geringer versteuert (Steuerprogression).
Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch etwas genauer auf die vertraglichen Grundlagen – insbesondere der Verwaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen – zu achten; letztendlich kann der Arbeitgeber die Personalbindung noch besser erzielen.
Hilfreich ist hier der bAV-Leitfaden.de
Bestell-Link:
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Festnetz (07156) 967-1900
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