Coronavirus Sars Cov2 Covid-19 – Die Verschwörungstheoretiker und Profiteure

Verschwörungstheorien entstehen in den Köpfen bei so manchem Menschen. Die Gründe sind recht einfach.

Bei einem Ereignis versucht der Mensch oft Gründe zu finden, warum das Ereignis eingetreten ist. Der Mensch sucht oft nach dem „Warum“ und legt sich eine passende Theorie zurecht, die zu seinem bisherigen Lebensscript passt.

Ein Lebensskript sorgt für eine innere Lebenseinstellungen, die im Grunde bereits sehr früh geprägt werden. Bereits als kleines Wesen lernen wir zu agieren und zu reagieren. Das Lebensskript und die innere Einstellung wurden von Dr. Eric Berne
( https://de.wikipedia.org/wiki/Eric_Berne ) untersucht und mündete in der Transaktionsanalyse, die heute noch ein Modell in der Psychologie ist, das noch immer Bestand der modernen Pädagogik und Psychologie ist.

Wer sich damit näher befassen möchte, dem ist das Buch „Ich bin o.k. – Du bis o.k.“ von Thomas A. Harris zu empfehlen.

Eines der Resümees ist, dass das menschliche Gehirn gerne einen Automatismus nutzt, um Energie zu sparen. Deshalb ist es auch so, dass beispielsweise die Autofahrt, die Sie zuletzt gemacht haben nicht mehr in allen Einzelheiten bei Ihnen gespeichert ist.

An die erste Fahrstunde erinnert sich fast jeder Autofahrer, nicht aber an die letzte und vorletzte rote Ampel, an der man gehalten hat.

Dieser Automatismus im Gehirn wird auch bei der Bestätigung des Lebensskriptes – also der persönlichen Lebenseinstellung – genutzt.

Kleine Kinder, die schlimme Situationen als Kleinkind – ausglöst durch einen blonden Mann – erlebt haben, werden als erwachsene Frauen bei der Ansprache durch einen blonden Mann anders vorsichtiger reagieren, als andere Frauen.

Das Lebensskript und die Lebenseinstellung ergeben sich aus einer Vielzahl von Ereignissen, die man erlebt hat und dann selbst daraus sein Lebensdrehbuch schreibt.

Die Entwicklung oder Auswahl einer Verschwörungstheorie hängt sehr oft auch von der eigenen Lebenseinstellung und dem eigenen Lebensdrehbuch, das man sich in der Vergangenheit zurecht gelegt hat, zusammen.

Diesen psychologischen Effekt nutzen unterschiedliche Interessengruppen für sich aus. Selbst wenn es sich um völlig normale Ereignisse handelt, werden und wurden schon immer Verschwörungstheorien entwickelt, verbreitet und von labilen Menschen geglaubt; geglaubt deshalb, weil die eine oder andere Theorie dazu passt.

Der Mensch sucht damit auch automatisch nach Ereignissen, die durch die Verschwörungstheorie zu einem passt.

Früher glaubten die Menschen an Hexen oder böse Zauberer. Der Mensch suchte zu jeder Zeit an Übersinnliches. Auch ein Blitz wurde früher nicht als Wetterereignis interpretiert.

Der Coronavirus – Sars Cov2 – Covid-19 — Was ist der Unterschied?

Corona-Viren können bei Menschen zu unterschiedlichen Atemwegserkrankungen führen – von einer leichten Erkältung bis hin zu schweren Erkrankungen, wie SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome). Aufgrund der nahen Verwandtschaft zu SARS wurde das neue Corona-Virus Sars-CoV-2genannt. Die durch das Virus ausgelöste Erkrankung trägt hingegen den Namen COVID-19.
Der Begriff Coronavirus ist eigentlich der Oberbegriff unterschiedlicher Viren.

Die Verschwörungstheorien sind inzwischen so umfangreich, dass sie hier zusammengefasst werden, allerdings jede Minute wieder eine neue Theorie geboren wird.

Der Grund ist, dass der Virus weltweit zugeschlagen hat und letztendlich weltweit sehr viele Verschwörungstheoretiker unterwegs sind. Fast vergleichbar, als die Menschen früher dem Blitz überirdische Mächte zugeschrieben hatten; mit dem Unterschied, dass es damals weniger Menschen gab und kein Internet für die Vernetzung die Verschwörungstheoretiker.

Welche Verschwörungstheorien gibt es in Zusammenhang mit dem Coronavirus Sars Cov 2?

Die einzelnen Verschwörungsgruppen haben unterschiedliche Interessen.

Theorie 1:

„Das ausgebrochene Virus sei im Labor entwickelt und bewusst in China verteiltworden, um den Impfstoff teuer verkaufen zu können. „
Als Beweis wurden Patente auf Coronaviren genannt.
Fakt ist, dass die Patente nichts mit Sars Cov 2 oder Ovid-19 zu tun haben.

Theorie 2:

Corona soll sogar aus dem Labor im chinesischen Ort Wuhan ausgebrochen sein.“ 

Theorie 3:

Bill Gates soll an dem Ausbruch des Coronavirus schuld sein. Gates soll an dem Ausbruch des Coronavirus profitieren, weil er einen Antivurus herstellen lässt.

Theorie 4:

5 G – Handystrahlung sei schuld –
Eine besonders verrückte Verschwörungstheorie hat Ali Erhan. Der Maschinenbauer, der zum Esoteriker umgeschult hat, ist sich ziemlich sicher, woher das Coronavirus wirklich kommt und warum es ausgerechnet in Wuhan ausgebrochen ist: Die Handystrahlung ist schuld.

Theorie 5:

TV-Medium Holten hält Corona für Botschaft der Geistigen Welt
Das Schweizer TV-Channel-Medium Nancy Holten empfängt eigenen Angaben zufolge Botschaften aus der Geistigen Welt, darunter Engelwesen, Jesus und sogar Marilyn Monroe!

Theorie 6:

Die Coronavirus-Pandemie sei in enger Verbindung mit der Schweinemast-Lobby und diese wiederum mit der Kirche und der Politik. Dieses konspirologische „Komplott-Denken“ mit austauschbaren Größen ist von jeher ein fester Bestandteil der antikirchlichen Polemik des Universellen Lebens.

Theorie 7:

Als „die Zauberformel und der Zahlen-Code zum Schutz, zur Heilung und für die geheilte Form des Corona-Virus“ soll die geheimnisvolle Zahl 537354. Dieser esoterische Zahlencode findet derzeit im Internet große Verbreitung. 

Krisenlagen sind immer Konjunkturzeiten für Verschwörungstheoretiker und mit Überwissen auftretende Esoteriker. Sie produzieren stark säkularisierte Botschaften. In ihnen spiegelt sich deutlich das Gefühl der Angst und des Misstrauens, das sich in Verschwörungsszenarien und unterstellten Komplottsituationen artikuliert.

Nicht nur Verschwörungstheoretiker aus der esoterischen Szene wollen Profit generieren. Auch andere Gruppen gehören dazu.

Hier sind zunächst die Gruppen zu nennen, die Ihr Geld haben möchten.

Sachwertverkäufer Gold

Seit Jahren gibt es unterschiedliche Personen, die vor dem nächsten Aktiencrash warnen, ähnlich wie ein Regenmacher sehr lange behauptet, dass deine Dürrephase kommt.
Irgendwann stimmt diese Aussage natürlich, denn ein Kursrückgang ist immer wieder einmal möglich, wobei danach die Aktien wieder ansteigen.
Aufgrund des Coronavirus ist es natürlich, dass eine Erholung etwa 2-4 Jahre dauern kann. Ein Kursrückgang des Dax auf 9.000, 8000 oder gar 7.500 wäre keine Besonderheit und sollte niemand beunruhigen.

Allerdings ist ein schneller Anstieg des DAX auf alte Höchstkurs durchaus in 2-4 Jahre möglich.

Für Sachwertverkäufer oder andere Spezialanlage-Verkäufer ist es in so einer „Coronakrise“ ein leichtes Spiel, Geld aus bestehenden Verträgen abzuziehen.

Man muss dem Kunden nur klar machen, dass seine jetzige Geldanlage nicht mehr sicher sei. Und in einer Krise sind viele Menschen hier sehr labil und sind nicht nur für Verschwörungstheorien empfänglich.

So wird Gold und Edelsteine als sicherer Hafen genannt. Tatsächlich ist dies heute nicht mehr der Fall.

Aber auch Spezialfonds, die mit Future-Kontrakten vorhandene Aktien täglich absichern sollen, werden genannt. Und so mancher Fondsmanager managt mehrere unterschiedliche Fonds mit unterschiedlichen Risiko- und Gewinnabsichten (A-B-C-D). Für das Einsammeln von neuen Kundengeldern reicht es, wenn nur einer der Fonds steigt.
Denn dann kann der Fondsmanager diesen auch sichtbar in der Werbung aufzeigen.

Hedgefonds zielen sehr oft auf sinkende Kurse

Extrem sind die Hedgefond, die auf sinkende Kurse setzen. Hier werden beispielsweise Aktien short verkauft.

So funktioniert das shortverkaufen: Der Fonds verkauft dabei Aktien, die er garnicht besitzt zu dem heutigen Preis und kauft sie zu einem späteren Zeitpunkt. Ist der Kurs inzwischen gefallen, macht der Hedgefonds einen Gewinn (Verkauf zu 150 €, späterer Einkauf zu 90 €). Dies ist sehr vereinfacht dargestellt.

Das ureigenste Interesse dieser Hedgefonds ist es, dass die Kurse rapide abstürzen, denn dann ist ihr Gewinn extrem hoch.

Sehr gewiefte Hedgefondsbetreiber wissen genau, bei welchen Kursen sie einwirken müssen, damit sie die Kurse nachhaltig in einem größeren Segment einbrechen lassen können.

Zwei konkrete Beispiele gibt es in dem Bereich demokratischer Wahlen.

  1. Brexit-Wahl 2016
  2. US-Präsidentschaftswahl Trump

Hintermänner in beiden Bereichen – so wird dies von Experten auch gesehen – sind Robert A. Mercer und seine Tochter Rebekah Mercer.

Die Links zu den Gründen finden Sie in den folgenden Berichten:

Dem Milliardär Robert A. Mercer geht es in erster Linie um Cash machen. Hierzu ist es notwendig, dass seine Hedgefonds die Börse in einigen Bereichen Einrechen lässt, bzw. er einen Kursrückgang noch weiter befeuert.

Politische Nutzung der Coronakrise auch durch verschiedene Länder und Gruppen

USA – Trump nennt den Virus einen Chinavirus

Durch Trump wurde der Virus Chinavirus zeitweise genannt. Seine Anhänger befeuerten die Verschwörungstheorie damit, dass der Virus in China gezüchtet wurde, um damit die amerikanische Wirtschaft zu ruinieren.

Chinesische Verschwörungstheoretiker haben die Theorie verbreitet, dass der Virus von den Amerikanern in Wuhan freigesetzt wurde, damit China im Welthandel wieder klein gehalten wird.

Anti-Europäer behaupten, dass der Virus die Aufgabe hat, den Handel einbrechen zu lassen, damit es eine Berechtigung gibt, dass man die Bürger „einsperrt“, Schulden machen kann und den Euro abschaffen kann. Damit würden die Politiker von einer Schuld freigesprochen, wenn Europa zerbricht.

Jede Gruppe versucht eigene Gründe zu finden, warum der Virus geplant und freigesetzt wurde.

Demletzt tauchte noch eine weitere Theorie auf:
„Die Banken, Finanzkonzerne, Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung haben in einer geheimen Sitzungen mit der EU vereinbart, den Ovid-19 herzustellen, damit die Alten sterben und die Kosten gesenkt werden können.

Die Verschwörungstheorien brechen nicht ab.

Zum Glück haben wir eine funktionierende Demokratie in Deutschland und Europa, so dass diese oben beschriebenen irrsinnigen Theorien hoffentlich nur wenige Menschen glauben.

Und noch eines:

Die Coronakrise macht auch deutlich, wie wichtig eine zusammenhaltende Regierung in diesen Tagen ist. Einen Dank an:

  • unsere Politiker
  • unsere Beamten und Angestellten

und einen besonderen Dank an die Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Feuerwehr, Polizei, Sanitäter und alle anderen Menschen, die besonderen Einsatz gezeigt haben.

Danke an alle Menschen, die mitgemacht haben und unsere Demokratie damit verteidigt haben.

Mythen Falschaussagen und falsche Interpretationen – Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu Influenza

#Mythen und #Falschaussagen und #falsche #Interpretationen#Coronavirus – Covid_19 – im Vergleich zu #Influenza

Mit diesem Artikel soll über einige Falschaussagen aufgeklärt werden. Und dies mit den amtlich nachgewiesenen Statistiken und anderen Nachweisen:


1.

Covid-19 und Influenza:

Immer wieder ist zu lesen, dass an Covid-19 weniger Menschen versterben, als an der Grippe.

Teilweise wird sogar behauptet, dass an der Grippe jedes Jahr über 25.000 sterben. Durch diesen Vergleich wird bewusst die Gefahr von Cocid-19 heruntergespielt.

Nachfolgend die Zahlen der Verstorbenen an der Influenza:

  • 1998: 239
  • 1999: 364
  • 2000: 267
  • 2001: 72
  • 2002: 102
  • 2003: 300
  • 2004: 125
  • 2005: 301
  • 2006: 66
  • 2007: 99
  • 2008: 91
  • 2009: 277
  • 2010: 115
  • 2011: 225
  • 2012: 72
  • 2013: 447
  • 2014: 79
  • 2015: 700
  • 2016: 410
  • 2017: 1.176
  • 2018: 25.000
  • 2019:: 954


Interessant:

In einem Spiegel-Artikel vom 28.1.2020 (Spiegel-Online: 12:23 Uhr) wird fälschlicherweise berichtet, dass auch in den Vorjahren viele Menschen gestorben sind. Zitat aus Spiegel-Online: „…..im Jahr zuvor waren es knapp 23.000….“
Dies ist eine Falschaussage, die sehr einfach durch Statistiken nachgewiesen werden kann. Insofern hat der Spiegel hier wohl falsch recheriert.

Quellen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5942/umfrage/sterbefaelle-in-folge-von-grippe-seit-1998/
https://influenza.rki.de/Saisonberichte/2018.pdf

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2.

Covid-19 trifft doch nur die „Alten“ – Auch diese Aussage ist falsch.

Das Durchschnittsalter der Infizierten liegt derzeit bei etwa 48 Jahren.

Zwar ist das Alter der Verstorben bei etwa 80 Jahren, dies allerdings nur deshalb, weil wir noch ausreichend Kapazitäten für die Behandlung haben.

Im Übrigen gibt es eine Reihe von jüngeren Menschen, die zwar an Covid-19 nicht verstorben sind, allerdings erhebliche Lebenseinschränkungen haben. Neben einer geringeren Lungenfunktion sind dies teilweise erhebliche Herzprobleme durch eine zu geringere Sauerstoffzufuhr. Daraus entstehende Erwerbsminderungen werden nicht erfasst.

Auch in Italien war das Durchschnittsalter der Verstorben bei rund 80 Jahren.

Lässt man den moralischen Aspekt einfach mal außer Betracht – was aus meiner Sicht nicht richtig ist – , dann sollte man hierbei auch folgendes berücksichtigen:

Zum heutigen Tage (3.4.2020) haben wir in Deutschland:-

  • Derzeit Infizierte: 80.000 (+6.000)
  • Verstorbene: 1.017 (+145)
  • 200 Personen unter 70 Jahren
  • Genesene: 23.800
  • 96 zu 100.000 Einwohner

Addiert man die Infizierten, Verstorbenen und Genesenen, dann ergeben sich insgesamt 104.817 Menschen, davon sind nicht mehr infiziert: 24.817

Von diesen Personen sind – wie oben dargestellt – 1.017 verstorben (=4,1 %).

Würden keine neuen Infizierten dazu kommen, wären bei 104.817 Personen am Ende der Pandemie etwa 4.300 Menschen verstorben (Die bisher Infizierten werden am Ende der Behandlung entweder genesen oder versterben).

Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland eine sehr geringe Todesrate. Die geringe Todesrate haben wir zum einen anderen Familienverhältnissen, aber auch unserem dualen Gesundheitssystem zu verdanken.

Während in den U.S.A. Präsident Trump die Pflicht zur Krankenversicherung abgeschafft hat, besteht in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien und Italien eine staatliche Pflichtversicherung, also eine Bürgerversicherung. Durch den fehlenden Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen konnte in diesen Ländern die Leistung in den letzten Jahren immer stärker gekürzt werden.

Natürlich werden noch weitere Personen in den kommenden Monaten infiziert sein.

Durch die Konktaktbeschränkung wird auch die Pandemie in Deutschland gestreckt. Dies ist aus medizinischer Sicht sinnvoll.

Durch diese zeitliche Streckung ist die Infiziertenanzahl auch zeitlich weiter aufgeteilt.Bis zum Ende der Covid-19-Zeit rechnet das Robert-Koch-Instuitut und auch andere Institute für Deutschland mit einer Infizierung von 60-70 %.

Selbst wenn nur 50 % sich infizieren, würde die bei einer Sterberate von 4,1 % die Anzahl der Verstorbenen sich wie folgt berechnen:

– 83 Mio. Einwohner

– davon 50 % infiziert: 41,5 Mio.

– davon Sterberate 4,1 %: 1,705 Mio. Verstorbene

Diese Hochrechnung ist sehr moderat geschätzt, wenn – nur 50 % sich infizieren- und die Sterberate bei 4,1 % bleibt.

Inwieweit die Sterberate bei 4,1 % bleibt, ist auch davon abhängig, ob ausreichend Behandlungsplätze im Krankenhaus vorhanden sind.

Selbst wenn man unterstellen würde, dass die bisherige Anzahl von Infizierten 10 mal höher (also insgesamt schon 800.000 infiziert gewesen wären) und die Anzahl der bisher Verstorbenen richtig wäre, würde sich nur eine Sterberate von 4,1 %o ergeben.

Dies wären jedoch dann insgesamt 170.500 Tote, knapp das Siebenfache des Höchstjahres des Influenza-Jahres 2017/2018.


Sollten zu viele Menschen auf einmal infiziert sein, dann werden die stationären Behandlungsplätze nicht ausreichend sein.

Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass knapp 30.000 Beatmungsplätze bundesweit vorhanden sind und man etwa für 10 % eine Beatmung zwischen 10 Tagen bis zu 30 Tagen benötigt.

Im Übrigen sind in Italien deshalb sehr viele ältere Menschen gestorben, weil die Beatmungsplätze nicht ausgereicht haben und im Krankenhaus dann entschieden werden musste, wer beatmet wird.Hierbei wird natürlich nach Alter und Konstitution ausgewählt.

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——–
3.

Die Interessen zwischen Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit werden wohl in den kommenden Wochen immer wieder wie bei einem Schieberegler hin- und herwandern.

So manche Interessengruppe kommt zu der Auffassung, dass die Wirtschaft weiter am Laufen gehalten werden muss und deshalb alle Geschäfte wieder öffnen sollen.

Was hier so einfach dargestellt wird, ist in Wirklichkeit ein Traum.

Tatsache dafür, dass viele Firmen auf Kurzarbeit umgestellt haben, ist eine Folge des fehlenden Nachschubs an notwendigen Material und auch eine teilweise Überproduktion an einigen Waren.

Die Fertigstellung von PKW´s bedingt beispielsweise, dass jedes kleine Zubehörteil auch wirklich für die Produktion vorhanden ist.

So fehlen Zulieferungen aus China, Südkorea und auch aus Norditalien.

Zu gerne wird von populistischen Kreisen bereits jetzt schon die Kontaktbeschränkung durch die Bundesregierung als „Schuldige“ ausgemacht. Letztendlich wetzen bereits die Populisten ihre Messer, um dann bald wieder verloren gegangene Wählerstimmen einzufangen.

Deutlich wird dies bereits an den gestiegenen WHATSAPP-Mitteilungen, die weitergeleitet werden.

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Es liegt also nicht daran, wann die Bundesregierung die Kontaktbeschränkung lockert, sondern auch ab wann eine ausreichende Zulieferung wieder vorhanden ist.
——

#Corona-#Krise #Sars_Cov_2 #Covid_19 Die wichtigsten Voraussetzung bei dem Exit sind:

1. Maskenpflicht

2. Testen Testen Testen und

3. selektive Öffnung

Eine Öffnung aller Bereiche wäre natürlich wünschenswert. Ein Exit birgt jedoch erhebliche Gefahren.

So könnte eine 2. Welle dafür sorgen, dass dann alle Infizierten in den Krankenhäusern nicht mehr versorgt werden können und dann massenhaft Menschen sterben.

Aus diesem Grund ist das obere Verfahren dringende Voraussetzung

Zahlen um Covid-19 und Corona. 

Wie aussagekräftig sind errechnete Trends?

Link—>
https://www.n-tv.de/wissen/Wie-aussagekraeftig-sind-errechnete-Trends-article21710304.html

Wo ist Ihr Mundschutz Frau Bundeskanzlerin, Herr Spahn, Herr Prof. Dr. Wieler, Herr Söder

Freiwilliger #Mundschutz #Nasenschutz #Mundbedeckung Frau #Bundeskanzlerin #Merkel, die Herren #Spahn, #Söder #Wieler:


„Wo ist Ihr #Mundschutz und Ihre #Vorbildfunktion?“
Immer häufiger wird die #Maskenpflicht diskutiert (Eine Mund- und Nasenabdeckung wäre auch mindestens sinnvoll)


Das Volk braucht oft auch hier Vorbilder.

Dies gilt auch hier.
Schaden kann eine Maske regelmäßig nicht, es sei denn, der verwendete Stoff der Maske würde Fasern verlieren, die dann -ähnlich wie Asbest- in die Lunge wandern.

Deshalb der Appell an alle Personen, die öffentliche Ämter ausüben:
Wer die Mund- und Nasenbedeckung fördern will, sollte – wenn er nicht gerade in ein Mikrofon spricht- einen Mundschutz sichtbar tragen.


www.forum-55plus.de

Coronavirus – Covid-19 – Informationen und Links für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige und Unternehmer

Unsere Link-Corona-Liste enthält wichtige Links zu diversen Internetseiten, wenn es um den Covid-19 geht.
Die PDF-Datei mit allen wichtigen Links für

  • Angestellte
  • Arbeitgeber
  • Unternehmer
  • Selbstständige

finden Sie auf der Internetseite

https://www.bav-experte.de/bav-news/

coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV
coronavirus betriebliche Altersversorgung bAV

Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.

bAV-Leitfaden - Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung
Covid-19 – Coronavirus – Was ist in der betrieblichen Altersversorgung bAV zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, bei Kurzarbeit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit

  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • oder Hinterbliebenenschutz

besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).

Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.

Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.

bAV-Experte - Renten-Experte
bAV-Experte – Renten-Experte

Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?

Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.

Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.

Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.

Notfallordner
Notfall-Ordner

Für Beamte, Handwerker, Selbstständige und Unternehmer gibt es über 90 verschiedene Spezialversionen des Notfallordners.

www.notfallordner-unternehmer.de

www.notfallordner-beamte.de

Selbstständige in Rentenversicherung sollen pflichtversichert werden

Rentenversicherung für #Selbstständige: Gesetzentwurf in Vorbereitung

Die Bundesregierung plant eine #Rentenversicherungspflicht für #Selbstständige.
Der entsprechende #Gesetzentwurf wird noch in der ersten Jahreshälfte vorliegen.

Das geht aus ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Im Koalitionsvertrag ist die „Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht“ festgelegt.
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort: „Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 dazu einen Referentenentwurf vorzulegen.“

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. „Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag“ würden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt.“

Wer ist betroffen?

Hintergrund: Nur etwa 20 Prozent der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind aktuell rentenversicherungspflichtig. Viele ignorieren das Thema Altersvorsorge aber und sind folglich später nicht abgesichert.

Daher will die Regierung Selbstständige zur Altersvorsorge zwingen.

Betroffen sind grundsätzlich alle #Selbstständigen nach #Sozialversicherungsrecht, zum Beispiel:

• beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Stimmrechte haben,

• Einzelunternehmer,

• eingetragene Kaufleute und

• Gesellschafter einer OHG oder GbR.

Ausgenommen bleiben alle, die bereits Pflichtbeiträge in Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse zahlen.

Das sagt das Handwerk zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Heil, Selbstständige zur Altersvorsorge zu verpflichten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen.
Das kündigte der SPD-Politiker Anfang April in der „Rheinischen Post“ an.

Etwa drei Millionen von insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen sind laut Ministerium im Alter nicht ausreichend abgesichert. Vor allem Solo-Selbstständige sind betroffen.

Nach den Plänen des Ministers müssten Selbstständige entweder „Mitglied in einem #Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die #Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten“, sagte Heil in der RP.

Auch für #Selbstständige müsse gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. „Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen“, betonte der Minister im Interview mit der Rheinischen Post.

Zur Grundrente will er im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, „dann werden wir verhandeln“, so Heil. Er ist überzeugt, dass die Koalition eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen wird. „Und ich werde meinen Beitrag dazu leisten.“

Handwerk fordert Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des #Deutschen #Handwerks (ZDH) betont gegenüber dem #Deutschen #Handwerksblatt: „Der ZDH unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine #Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Das hilft sicherzustellen, dass dieser Personenkreis im Alter ausreichend abgesichert ist, und somit zu vermeiden, dass im Zweifelsfall der Beitrags- beziehungsweise Steuerzahler für diese im Rentenalter aufkommen muss.

Darüber hinaus gilt es, Anreize zu verringern, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugunsten von (Solo-) Selbstständigkeit zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund bringe sich der #ZDH aktiv in die Ausgestaltung der #Altersvorsorgepflicht ein. Ziel sei es dabei, eine Wahlfreiheit bei der Durchführung zwischen privater Vorsorge oder #gesetzlicher #Rentenversicherung sicherzustellen, zudem die besondere Situation von Existenzgründern und bereits bestehende Vorsorgeformen zu berücksichtigen. „Überdies muss in einer solchen #Altersvorsorgepflicht die #Handwerkerrentenversicherung aufgehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handwerk herzustellen.“

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) bewertet den Ansatz der verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen insbesondere, dass den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart eingeräumt werden soll.
Für Existenzgründer und Selbstständige, die bereits eine adäquate Alterssicherung aufgebaut haben, sollten jedoch Erleichterungen und Übergangsvorschriften gelten“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Bereits der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benennt als Ziel die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht.

Sofern Selbstständige nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind (etwa in berufsständischen Versorgungswerken), sollen sie künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Voraussetzung ist, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind und in der Regel zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen.

Erhöhtes Armutsrisiko von Selbstständigen im Alter
Das Vorhaben einer Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ist nicht neu: Schon Ursula von der Leyen hatte 2012, damals war sie Arbeitsministerin, Pläne dazu vorgelegt.

Da nur eine Minderheit von Selbstständigen zur Altersabsicherung verpflichtet sei, berge dies „die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“.

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www.Renten-Experte.de

Tel.: 07156 / 967 – 1900

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit

Du bist #Hausfrau #arbeitslos #Rentner oder suchst #ergänzende #Nebentätigkeit oder neuen #Hauptjob?

  • Kein Verkauf von Waren – !

Privatbüro

https://youtu.be/8gig4WrhmNU

Neue berufliche Herausforderung oder Nebentätigkeit weiterlesen

#Kein #Feuerwerk an #Sylvester

Leider scheint dieses Plakat eine Fälschung zu sein. Aber wer weiß. Vielleicht gilt es bei dem einen oder anderen OBI Markt und es gibt dort auch wirklich keine Knaller.

Feuerwerkverzicht – #Kein #Feuerwerk an #Sylvester und stattdessen.

Wie ist Deine Meinung? Wofür spendest Du?

  1. eine Spende an „Ein Herz für Kinder“
    Spendenkonto 067 67 67
    Deutsche Bank Hamburg | BLZ 200 700 00
    IBAN DE60 2007 0000 0067 6767 00 | BIC DEUTDEHH
  2. Kinderhilfswerk 3.Welt
    Link —> https://khw-dritte-welt.de
  3. SPENDEN FÜR SENIOREN UND KRANKE Link —> https://www.tafel.de/spenden/geld-spenden/gezielt-spenden/spenden-fuer-senioren-und-kranke/

Heute erreichte und das nachfolgende Foto. Die Echtheit zweifeln wir trotzdem noch an.

Im Internet steht bei obi, dass Knallkörper ab 28.12. verkauft werden.

Aber wer weiß, vielleicht wird dies in den kommenden Jahren doch noch passieren.

Anhörung im Gesundheitsausschuss – Veränderung bei der Verbeitragung von Betriebsrenten

Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.

Betriebsrente und Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner – ein Thema heute in der Anhörung im
Gesundheitsausschuss am 9.12.2019.

Für die Betriebsrentner, die von 2004* bis 2019 eine Betriebsrente erhalten haben, wird eine nachträgliche Entlastung wohl nicht möglich sein (*Gesundheitsmodernisierungsgesetz).

Für zukünftige Betriebsrentenzahlungen – auch für die seit 2005 vorhandenen Betriebsrentner wird die sogenannte Freigrenze in einen Freibetrag verändert werden.

Die Veränderung von Freigrenze in Freibetrag hat zur Folge, dass Betriebsrenten in 2020 bis zu einem Betrag von 159,25 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belegt werden, wenn es sich um einen Krankenversicherten in der KVdR handelt. Freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner müssten trotzdem den vollen Krankenkassenbeitrag aus einem „verminderten Beitragssatz bezahlen“; dies sindetwa 3 % alle gesetzlich krankenversicherten Rentner.

Für die Pflegepflichtversicherung gelten keine Freibeträge.

Der Freibetrag wird dynamisch sein und beträgt 1/20 der Bezugsgröße. Im Jahr 2020 beträgt die mtl. Bezugsgröße 3.185 Euro, davon 1/20 entspricht somit einem Freibetrag von 159,25 Euro.

Anmerkungen:

Betriebliche Altersversorgung in der Entgeltumwandlung als Direktversicherung wieder sehr interessant

Durch die Einführung eine Freibetrages – in Verbindung mit einem Arbeitgeberzuschuss – ist insbesondere die Direktversicherung für die Arbeitnehmer wieder sehr interessant geworden, insbesondere für die Arbeitnehmer, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

In der Sparphase werden die Beiträge steuierlich bis zu 8 %, in der Sozialversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze gefördert. Für diese Sparbeiträge entfallen die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.

Am Ende der Sparphase mit Beginn der Rentenphase müssen dann Steuern, Kranken. und Pflegepflichtversicherungsbeiträge geleistet werden. Regelmäßig ist die Steuer in der Auszahlungsphase geringer, das das Einkommen in der Rentenphase auch nieriger ist.


Verbeitragung Betriebsrenten, Doppelverbeitragung, Betriebsrenten, Direktversicherung
Businesswoman on blurred background touching multimedia hand-drawn interface

Nachfolgendes fiktives Beispiel:

Ein Arbeitnehmer spart mtl. 200 Euro in einer Direktversicherung an. Der tatsächliche Aufwand beträgt tatsächlich Netto pro Monat 100 Euro (durchschnittliches Einkommen unterstellt).

Vom Arbeitgeber erhält er einen Arbeitgeberzuschuss aufgrund eines Rechtsanspruches nach § 1a Abs. 1a BetrAVG) von 15 % = 30 Euro

Der Gesamtsparbeitrag beträgt somit 230 Euro, der tatsächliche Nettoaufwand beträgt 100 Euro.

Je nach Vertragslaufzeit wird am Ende eine mtl. Rente ausgezahlt. Geht man von einer mtl. Rente von 300 Euro aus, dann wären bei einem Freibetrag von 159,25 Euro nur für den über dem Freibetrag liegende Anteil mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt (300 Euro – 159,25 Euro) = 140,75 Euro, davon dann 15,7 % = 22,10 Euro

Zu beachten ist, dass der Freibetrag dynamisch anwächst. Nachfolgen einige historische Werte ab 1990:

1990: 1.682,15 Euro (1/20 wäre 84,11 Euro)

2000: 2.290,59 Euro (1/20 wäre 114,50 Euro)

2010: 2.555,00 Euro (1/20 wäre 127,75 Euro)

2020: 3.185,00 Euro (1/20 wäre 159,25 Euro)

Fazit: Die Bezugsgröße ist in den letzten 31 Jahren um 2,08 % angestiegen. Würde der weitere Anstieg von 2,08 % in den kommenden 30 Jahren vorhanden bleiben, dann wäre der Freibetrag in 30 Jahren bei 295,32 Euro.

Somit wäre die Direktversicherung bei einer mtl. Rente von 295,32 Euro nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Interessant ist diese Betrachtung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die meisten Direktversicherungen aus praktischen Umsetzungsgründen ohne Dynamik vereinbart werden (Grund. Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern bei Dynamischer Anpassung).


Die Einführung des Freibetrages entlastet natürlich die sogenannten kleinen Betriebsrentner stärker, als die halbe Verbeitragung der Betriebsrenten.

Wer eine Betriebsrente in 2020 über 318,50 Euro erhält, bezahlt genauso viel Beitrag, wie wenn es eine Halbierung des Beitrages geben würde.

Wer allerdings eine hohe Betriebsrente erhält – z. B. mtl. 1.000 Euro – bezahlt für den überschreitenden Betriebsrentenanteil (159,25 Euro in 2020) – den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Für den kleinen Betriebsrentner zwar schön, allerdings in der Sache nicht systemgerecht. Grund: In der Sparphase wurden Krankenkassenbeiträge (Arbneitnehmerbeitrag) eingespart und in der Leistungsphase keine Beiträge.

Hingegen hatte der sehr gut verdienende Abteilungsleiter (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) keine Sozialversicherungsersparnis in der Sparphase und muss dann bei einer hohen Betriebsrente überdurchschnittlich viel von seiner Betriebsrente noch einmal verbeitragen lassen.

Aus systematischer Betrachtung ist dies nicht gerecht! Erwähnenswert: Natürlich hat der sehr gut verdienende Abteilungsleiter eine erheblich höhere Ersparnis in der Sparphase.

Besonders interessant dürfte wohl weiterhin die Einbindung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bleiben.
Grund: Auch wenn die Berufsunfähigkeit abgesichert wird, besteht Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber (nach § 1a Abs. 1a BetrAVG). Wird man nicht berufsunfähig, dann entsteht keine Leistung und somit auch keine Verbeitragung. Wird anteilmäßig die Berufsunfähigkeit integriert (also auch eine Altersrente fällig), dann ist bei keiner Berufsunfähigkeit auch nur die Altersrente teilweise zu verbeitragen.

Gerade die Absicherung der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung sind bei fast allen Familien zu gering vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Menschen, die ab 1961 geboren sind, bzw. in der Hinterbliebenenversorgung nach 2001 geheiratet hatten (bzw. kein Partner vor 1962 geboren ist). Diese sogenannte „neue Hinterbliebenenversorgung“ ist nicht nur auf 55 % (große Witwenrente), sondern berücksichtigt auch weitere Einkünfte bei dem sogenannten Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 97 SGB VI i. V. mit § 18a SGB IV, § 114 SGB IV).

Zusammenfassend kann man die betriebliche Altersversorgung – insbesondere als Direktversicherung den Arbeitnehmern durchaus empfehlen.


Geladen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden folgende Sachverständige:

Einzelsachverständige:

  • – Dr. Martin #Albrecht, #IGES #Institut GmbH
  • – Prof. Dr. Karl-Jürgen #Biebeck, #Universität #Hamburg

Link zur Sendung in der Mediathek:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404840#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668

Für die betriebliche Altersversorgung Veränderung der Verbeitragung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Rentenberater-Renten-Experte.de - bAV-Experte.de Werner Hoffmann
Rentenberater-Renten-Experte.de – bAV-Experte.de Werner Hoffmann

#Grundrente – Einigung

NEWS #Grundrente #Einigung – Die #große #Koalition hat sich auf eine Grundrente geeinigt.

 
Demnach soll jeder #gesetzlich #Rentenversicherte Anspruch auf die #Grundrente haben, wenn
– 35 Beitragsjahre* eingezahlt wurden
– und eine Einkommensgrenze, abzüglich eines Freibetrages nicht überschreitet.

Weitere Details zur #Grundrente:

 
1.
Ab Januar 2021 sollen insbesondere #Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren einen #Rentenaufschlag oberhalb der #Grundsicherung erhalten.
*Die 35 Jahre Grundrentenzeiten setzen sich zusammen aus
– Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung und Tätigkeit,
– Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege
– und aufgrund der Antragspflichtversicherung für Selbstständige
– rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation,
– Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie Ersatzzeiten.
Darüber hinaus soll auch eine sogenannte Gleitregelung festgelegt werden.
 
Im #Detail sieht die Berechnung so aus:
Die Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen eines Durchschnittsverdieners liegen.
Der Rentenanspruch wird dann für 35 Jahre verdoppelt, höchstens aber auf 80 Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in diesen Jahren erwirbt.
Von dem Rentenzuschlag werden noch 12,5 Prozent abgezogen.
Damit will die Koalition das sogenannte Äquivalenzprinzip hochhalten, wonach die Rente eigentlich von der Höhe der Beiträge abhängt (§68 SHB VI).
 
2.
Die von der CDU durchgesetzte #Einkommensprüfung soll über die #Deutsche #Rentenversicherung in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen.
Die #Einkommensgrenze soll für Alleinstehende 1.250 Euro betragen, für Paare soll sie bei 1.950 Euro liegen.
 

Details zur Einkommensgrenze:

 
Die Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl sie genügend andere Einnahmequellen haben. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe gezahlt.
 
Zugrundegelegt wird dabei „das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge“,
 
Die #Grundrente soll unbürokratisch sein: Der #Einkommensabgleich soll automatisiert durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen der #Rentenversicherung und den #Finanzbehörden ermöglicht werden.
 
3.
Die Finanzierung soll zu weiten Teilen aus einer geplanten #Finanztransaktionssteuer sowie dem Bundesarbeitsministerium finanziert werden.
 
4.
Zusätzlich soll ein Budget für Freibeträge beim #Wohngeld von 80 Millionen Euro bereitgestellt werden. So möchte man verhindern, dass die erhöhte Rente den Bedarf beim Wohngeld auffrisst.
 
Ähnliches gibt es bereits für Einnahmen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich plus 30 Prozent der darüber hinausgehenden Rentenzahlungen – höchstens aber bis zur Hälfte des Grundsicherungs-Regelsatzes, derzeit also 212 Euro.

————————- N E W S —————-
 
Neben der Grundrente wurden auch Lösungen in folgenden Bereichen beschlossen:
 
1.
Die Frage der #Doppelverbeitragung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (bei gesetzlich #KVdR-Versicherten) wurde neu besprochen und soll zu einer Entlastung bei den Betriebsrentnern führen.
Für Betriebsrenten werden bisher der volle Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag abgezogen.
Beitragszahlungen aus der gesetzlichen Rente werden nur mit dem halben Beitragssatz belastet.
Die Koalition will für solche Versorgungsbezüge nun einen #Freibetrag von 155,75 Euro (§226 SGB VI, 1/20 der Bezugsgröße) monatlich schaffen.
Bisher gilt hier der Begriff Freigrenze. Wurde die Freigrenze um nur einen Cent überschritten, wurde die Betriebsrente voll beitragspflichtig. Dies konnte auch innerhalb der öff. Rentenzahlung geschehen, wenn die Betriebsrente angepasst wurde (z.B. durch Anpassungsprüfungspflicht §16 BetrAVG).
Durch die Änderung des Begriffs Freigrenze in Freibetrag bleibt der Betrag von z.Zt. 155,75 Euro beitragsfrei.
Zu beachten ist, dass der Betrag von 155,75 Euro in Summe für:
– alle gezahlten Betriebsrenten gilt (Ausnahme: betriebliche Riesterrente)
– und auch Arbeitseinkommen für gewerbliche Tätigkeit gilt.
So sind beispielsweise Einkünfte aus Fotovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
 
Trotzdem eine Erleichterung für viele Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) versichert sind:
Damit werde erreicht, dass rund 60 Prozent der Betriebsrentner „de facto maximal den halben Beitragssatz“ auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlten, während die weiteren 40 Prozent „spürbar entlastet“ würden.
Übersehen sollte man bei einer „Rentabilitätsbetrachtung auch nicht, dass bei einer Entgeltumwandlung der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG zu einem Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrages, den der Arbeitnehmer aufbringt, verpflichtet ist (Neuverträge, bei bestehenden Vereinbarungen ab 1.1.2022)
 
2.
Auch die Festlegung einer zusätzlichen Förderung der #arbeitgeberfinanzierten #Altersversorgung (BAV-Förderbeitrag nach § 100 EStG) wurde auf 288 Euro für #Geringverdiener verdoppelt.

Arbeitgeber, die für Ihre Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Lohn beispielsweise eine Direktversicherung abschließen, erhalten für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (mtl. 2.200 Euro) einen Rückerstattung.
Diese Rückerstattung war auf 144 Euro begrenzt und wird auf 288 Euro erhöht Die Rückerstattung erfolgt an den Arbeitgeber über die #Lohnsteuerabrechnung (#Betriebsstättenfinanzamt). 
Damit wird die #betriebliche #Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter aufgewertet.
Gerade bei #Teilzeitkräften und Arbeitnehmern mit einem mtl. Einkommen bis zu 2.200 Euro ist die betriebliche Altersversorgung aufgrund der Förderung auch für Arbeitgeber interesdsant.
Wer in seinem Arbeitsleben zeitweise:
– nicht in vollem Umfang berufstätig war (z. B. durch längere #Erziehungszeiten, Scheidung etc.)
– oder aufgrund seiner Tätigkeit nicht über 2.200 Euro Brutto verdient,
erhält in der Regel bisher eine Grundsicherung.
Wer zukünftig 35 Beitragsjahre erreicht hat, erhält dann:
– eine Grundrente, die 10 % über der Grundsicherung liegt (ca. 900 Euro)
und kann zusätzlich durch die betriebliche Altersversorgung eine zweite Säule über den Arbeitgeber aufbauen.

„Ebenso kann durch die hohe Förderung bei der #Riester-Rente die Altersversorgung weiter verbessert werden.
 
Die #Gesamtrente kann hierdurch erheblich verbessert werden. Je nach Laufzeit können sich hierdurch Gesamtrenten von bis zu 1.450 Euro ergeben. Die Gesamthöhe ist natürlich davon abhängig, wie viel Jahre es noch bis zur Rente sind“, so bAV-Experte.de und renten-experte.de Werner Hoffmann.

Tel: 07156 967 – 1900

3.
Ebenso wurde die Anhebung der #Mitarbeiter#Kapitalbeteiligung von 360 auf 720 € vereinbart.
 
4. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden über mehrere Jahr um 0,2 % reduziert, so dass die Sozialabgaben geringer sind.
 
5.
#kfW#Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien:
Über die #Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen Unternehmen (insbesondere Start-Up’s und neue Unternehmen) mit bis zu 10 Mrd. bei #Digitalisierung und #Klimatechnologien gefördert werden.

WEITERE DETAILS werden in den kommenden Tagen auf den Internetseiten

—> www.Renten-Experte.de

und

—> www.bAV-Experte.de

veröffentlicht

Ein durch die Medien publizierter offener Brief: 500 Wissenschaftler erklären: „Es gibt keinen Klimanotfall“ – Was und wer steckt dahinter?

Ein durch die Medien publizierter offener Brief: 500 Wissenschaftler erklären: „Es gibt keinen Klimanotfall“ – Was und wer steckt dahinter?

„In einer „European Climate Declaration“ fordern 500 Wissenschaftler aus dreizehn Ländern eine neue Klimapolitik, und zwar auf der Grundlage seriöser wissenschaftlicher Analysen.“ So steht es in verschiedenen Medien. Wer hinter CLINTEL steckt und in welchem Bereich die Wissenschaftler Kenntnisse haben, ist nicht bekannt. Bekannt sind lediglich zwei Namen:

Fritz Vahrenholt: „Fritz Vahrenholt ist ein deutscher Politiker, Buchautor und Manager. Er war in den 1990er Jahren Umweltsenator in Hamburg und richtete die Umweltpolitik der Stadt frühzeitig auf Fragen des Klimawandels und des Klimaschutzes aus. Danach ging er in die Wirtschaft und ist seither bei verschiedenen Energiekonzernen tätig.“ (s.Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Vahrenholt )

Mandate
Vahrenholt bekleidet mehrere Aufsichtsratsmandate u. a. bei den folgenden Unternehmen:

Aurubis (Mitglied)
Putz & Partner Unternehmensberatung AG (Mitglied)
Frühere Aufsichtsratsmandate:

ErSol AG
HEW
Deutsche Shell AG
Hamburger SV (1999–2004)[11]
Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG
REpower Systems
Thyssenkrupp
Verbio
Kelag
Green Exchange

Augustinus Johannes „Guus“ Berkhout (* 1940) ist ein niederländischer Ingenieur, der für die Öl- und Gasindustrie und als Professor gearbeitet hat.

Berkhout begann seine Karriere bei Shell . Von 1976 bis 2007 war er Professor für Akustik, Geophysik und Innovationsmanagement an der Technischen Universität Delft . Von 2000 bis 2002 war er Vorsitzender einer Fachkommission für geplante Schallnormen am Flughafen Amsterdam Schiphol , von der er zurücktrat, nachdem er das Gefühl hatte, dass die Unabhängigkeit der Kommission durch das Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft untergraben wurde. Im Jahr 2019 gründete Berkhout die Leugnung des Klimawandels Organisation Climate – Intelligence Foundation (CLINTEL). s. wikipedia –> https://en.wikipedia.org/wiki/Guus_Berkhout

Die Liste der Wissenschaftler und ihre Tätigkeitsbereiche:

  • PROFESSOR REYNALD DU BERGER: Noch keine Eintragungen bei wikipedia in Canada, aber bekannt als überzeugter Frakking-Befürworter. Er wurde in den von der Universität in den Ruhestand versetzt! Du Berger behauptet, dass die globale Erwärmung vor fünfzehn Jahren aufgehört habe
  • Terry Dunleavy – Neuseeland – Ist Firmeninhaber in der Weinbranche. Eine fundierte wissenschaftliche Vorbildung im Klimabereich konnte nicht festgestellt werden
  • Viv Forbes ist Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglied eines kleinen australischen Kohleexplorationsunternehmens
  • Jeffrey Foss ist Gesellschafter bei J. A. Foss Electrician (Früher: Prof. in der Philosophie !!) https://www.uvic.ca/humanities/philosophy/people/facultymembers/index.php
  • Professor Benoît Rittaud – Frankreich, außerordentlicher Professor für Mathematik an der Universität Paris-Nord, Präsident der französischen Vereinigung der Klimarealisten

Die 500 Wissenschaftler stellen 6 Thesen auf. Die Anzahl der Wissenschaftler sagt nichts über die Qualität der Wissenschaftler auf.

Letztendlich handelt es sich bei den Wissenschaftlern teilweise entweder um finanziell abhängige Wissenschaftler von Energieversorgern (z. B. Erdölunternehmen), Wissenschaftler nicht aus der Klimaforschung, sondern zum Beispiel aus der Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Technik, Maschinenbau etc.

  1. Behauptung der sog. 500 Wissenschaftler – These 1:

Die Erwärmung verläuft erheblich langsamer als prophezeit
Die Welt habe sich mit weniger als der Hälfte der ursprünglich vorhergesagten Rate erwärmt und mit weniger als der Hälfte der Rate, die aufgrund des anthropogenen Nettoantriebs und des Strahlungsungleichgewichts zu erwarten ist“. Das zeige „uns, dass wir den Klimawandel nicht verstehen“.

Tatsache: Es wird nicht genannt, um welche These es sich handelte. Handelte es sich um eine Vorhersage von 1974 oder 1990 oder aus welchem Jahr von wem?
Die Vorhersagen sind in den letzten Jahrzehnten bereits genauer geworden und man erkennt deutlich die Veränderungen.

2. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 2:

„Natürliche sowie anthropogene Faktoren verursachen eine Erwärmung. Das geologische Archiv zeigt, daß sich das Erdklima seit Bestehen des Planeten mit natürlichen Kälte- und Warmphasen verändert hat. Die kleine Eiszeit ging erst 1850 zu Ende. Daher ist es nicht verwunderlich, daß wir jetzt eine Phase der Erwärmung erleben.
Tatsache: Der Anstieg der Mitteltemperaturen ist verzerrt durch das Jahr ohne Sommer (1816) und einige abnorm kühle Jahre danach; Ursache war der Ausbruch des Vulkans Tambora auf der östlich von Java gelegenen Insel Sumbawa im Jahr 1815. Ab etwa 1850 wurde es weltweit wärmer; dies gilt als Ende der Kleinen Eiszeit. Wie bereits oben beschrieben, können kurzfristige Klimaveränderungen über einige Jahrzehnte dann nicht vom Menschen gemacht sein, wenn es sich um Vulkanausbrüche, Meteoriteneinschläge oder um eine Gammastrahlung handelt. Die seit 1900 stattfindende Klimaveränderung hängt sehr stark mit der Industrialisierung zusammen.

3. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 3:

„Die Klimapolitik stützt sich auf unzureichende Modelle. Klimamodelle weisen viele Mängel auf und sind als politische Instrumente bei weitem nicht plausibel. Darüber hinaus übertreiben sie höchstwahrscheinlich die Wirkung von Treibhausgasen wie CO2. Außerdem ignorieren sie die Tatsache, daß die Anreicherung der Atmosphäre mit CO2 von Vorteil ist.
CO2 ist pflanzliche Nahrung, die Grundlage allen Lebens auf der Erde. CO2 ist kein Schadstoff. Es ist wesentlich für alles Leben auf der Erde. Die Photosynthese ist ein Segen. Mehr CO2 nutzt der Natur und dient der Begrünung der Erde: Zusätzliches CO2 in der Luft fördert das Wachstum der globalen Pflanzenbiomasse. Es ist auch gut für die Landwirtschaft, indem es die Ernteerträge weltweit erhöht.“

Die Anreicherung von Co2 ist für die Pflanzenwelt nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Dieser Grad ist überschritten. Zu viel Co2 führt zu Treihausgaseffekt.
Im Übrigen ist die Abnahme des Sauerstoffgehalts auch für den Menschen und die Säugetiere schädlich. Würde zum Beispiel der Amazonas-Wald in Brasilien wegfallen, würde der Sauerstoffgehalt in der Luft um ca. 10 % abnehmen. Interessanterweise benutzen selbst die Verfasser des offenen Briefes das Wort „höchstwahrscheinlich„, da sie wohl selbst nicht sicher sind.

4. Behauptung der sogenannten Wissenschaftler – These 4

Behauptung: „Die globale Erwärmung hat Naturkatastrophen nicht verstärkt. Es gibt keine statistischen Belege dafür, daß die globale Erwärmung Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren und ähnliche Naturkatastrophen intensiviert oder häufiger gemacht hat.
CO2-Minderungsmaßnahmen sind hingegen genauso schädlich wie kostspielig. Zum Beispiel töten Windkraftanlagen Vögel und Fledermäuse, und Palmölplantagen zerstören die Artenvielfalt der Regenwälder.“

Wer diese Behauptung liest, muss sich fragen, wie realitätsfremd diese sogenannten Wissenschaftler sind bzw. welche Motivation in diesen Köpfen steckt. Sieht man sich die Umweltschäden der internationalen Rückversicherungsunternehmen an, dann sind die Schäden durch Naturkatastrophen weltweit überproportional angestiegen.
Wer dann noch als Argument gegen die Windkraftanlagen das Vogelsterben dramatisiert, muss wohl nachweislich von den Erdölgesellschaften gesponsert werden. Weltweit werden jährlich etwa 3 Mrd. Vögel von Katzen getötet. Von Windkraftanlagen dürften es wohl – wenn überhaupt vielleicht ein paar Hundert sein, denn Vögel – insbesondere auch Fledermäuse – erkennen die Gefahr.
Und wer einmal bei einem Windkraftrad vorbei gelaufen ist, hat dort wohl seltenst einen toten erschlagenen Vogel gefunden.

Nächste Behauptung dieser sog. Wissenschaftler

Behauptung: “ Die Politik muss für ihre Entscheidungen die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen
Es gebe „keinen Klimanotfall“. Die Unterzeichner sehen „keinen Grund für Panik und Alarm“. Sie lehnen daher „die schädliche und unrealistische“ CO2-Null-Strategie „nachdrücklich ab“. Wenn in Zukunft „bessere Ansätze“ entstünden (und das sei durchaus zu erwarten), „haben wir genügend Zeit, um zu überlegen und uns anzupassen“. „Ziel der internationalen Politik“ solle es jedenfalls sein, „jederzeit und weltweit verlässliche und bezahlbare Energie zur Verfügung zu stellen“

Hier versuchen die sogenannten Wissenschaftler auf Zeit zu spielen nach dem Motto „Abwarten und Tee trinken“ und weiter die Gewinne bei den Unternehmen einfahren.

Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, dass zu viel Co2 letztendlich schädlich für das Klima ist, muss das Co2 reduziert werden.

Man sollte auch nicht übersehen, dass in der Forschung und Entwicklung für viele Firmen Chancen enthalten sind.

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