Freiwilliger #Mundschutz #Nasenschutz #Mundbedeckung Frau #Bundeskanzlerin #Merkel, die Herren #Spahn, #Söder #Wieler:
„Wo ist Ihr #Mundschutz und Ihre #Vorbildfunktion?“ Immer häufiger wird die #Maskenpflicht diskutiert (EineMund- und Nasenabdeckung wäre auch mindestens sinnvoll)
Das Volk braucht oft auch hier Vorbilder.
Dies gilt auch hier. Schaden kann eine Maske regelmäßig nicht, es sei denn, der verwendete Stoff der Maske würde Fasern verlieren, die dann -ähnlich wie Asbest- in die Lunge wandern.
Deshalb der Appell an alle Personen, die öffentliche Ämter ausüben: Wer die Mund- und Nasenbedeckung fördern will, sollte – wenn er nicht gerade in ein Mikrofon spricht- einen Mundschutz sichtbar tragen.
Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss schon bei der Materialauswahl vorsichtig sein. Bestimmte #Materialien können nicht nur #Weichmacher enthalten, sondern auch #Krebs verursachen. So weiß man seit vielen Jahren, dass #Asbest im Baustoffbereich #Lungenkrebs verursacht. Auch in #Stoffen können einzelne Fasern durch das ein- und ausatmen in die #Atemwege und somit in die Lunge gelangen und dann auch zu Krebs führen.
Wer eine Personengesellschaft führt, haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital begrenzt.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall – neben der geeigneten Stoffauswahl – auch eine #Betriebshaftpflichtversicherung / #Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
PRODUKTBEZEICHNUNG:
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt #Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten.
Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.
Je mehr sich die Auffassung verbreitet, dass auch einfache Masken die Verbreitung des #Coronavirus bremsen können, gibt es immer mehr Firmen oder Solo-Selbstständige, die dazu übergegangen sind, Stoffmasken zu nähen.
Sie tun dies, um in der Coronakrise über die Runden zu kommen oder aus purer Hilfsbereitschaft.
So sinnvoll ihr Engagement ist, müssen sie trotzdem vorsichtig sein, dass es ihnen nicht teuer zu stehen kommt.
Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die #Stoffmasken als #Mundschutz oder #Atemschutz anzubieten.
Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die #Medizinprodukten vorbehalten ist, also #Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben.
Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so.
„Schutz“ muss raus Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski.
Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.
Werner Hoffmann Fachwirt für Marketing (AKAD) Versicherungskaufmann Tel 07156 967 1900
Yes, thanks to #Trump: tragic case from the USA – Teen rodent dies from #Corona Fortunately, Germany has neither a state citizens‘ insurance nor a country without compulsory insurance.
There is state health insurance in England. Consequence: The lack of competition has led to a reduction in services in recent decades. Many private doctors and laboratories were abolished and replaced by government care centers.
The opposite was the case in the United States. While Obama still introduced compulsory insurance so that everyone had health insurance, Trump cut back on this system. As a result, many people have no health insurance.
If citizens‘ insurance had been introduced in Germany, the good infrastructure in the German medical landscape would no longer exist today.
Teenage dies of Covid-19 in the United States – previously he was denied treatment
The majority of the population now knows that the corona virus can also be dangerous for young people. The death of a 17-year-old in the United States is associated with Covid-19. Particularly tragic about the case: An emergency clinic had rejected the teenager because he was not insured.
Apparently, the first teenager in the United States died of complications from Covid 19. According to a report in the „Los Angeles Daily News“. The 17-year-old boy from the US city of Lancaster is said to have been in „excellent health“. Health workers, however, have indicated that the case is still under investigation. 17-year-old was denied treatment because he was not insured
17-year-old was denied treatment because he was not insured The British online newspaper „Independent“ now draws attention to a piquant detail in a recent article. The 17-year-old boy is said to have had no health insurance. In a medical facility in California, the teenager was therefore refused treatment. R. Rex Parris, the Mayor of Lancaster, confirmed this in a video that was released on YouTube on Wednesday.
Apparently, the emergency department’s medical staff told the teenager to go to a public hospital. According to the „Independent“ report, a fatal decision: Because on the way to the clinic, the boy suffered a cardiac arrest. The paper quoted Mayor Parris as saying: „You could revive him and keep him alive for six hours. But by then it was already too late.“
Jawoll Trump sei Dank: Tragischer Fall aus den USA- Teennager stirbt an Corona Zum Glück hat Deutschland weder eine staatliche Bürgerversicherung , noch ein Land ohne Versicherungspflicht. In England gibt es eine staatliche Krankenversicherung. Konsequenz: Der fehlende Wettbewerb führte zu einem Abbau der Leistungen in den letzten Jahrzehnten. Viele private Ärzte und Labore wurden abgeschafft und durch staatliche Versorgungszentren ersetzt.
In den USA war das Gegenteil der Fall. Während Obama noch die Versicherungspflicht einführte, so dass jeder eine Krankenversicherung hatte, wurde durch Trump dieses System zurückgefahren. Hierdurch haben viele Menschen keine Krankenversicherung.
Wäre in Deutschland die Bürgerversicherung eingeführt worden, wäre die gute Infrastruktur in der deutschen Medizinlandschaft heute nicht mehr vorhanden.
Teenager stirbt in den USA an Covid-19 – davor wurde ihm Behandlung verweigert
Dass das Coronavirus auch für junge Menschen gefährlich sein kann, ist inzwischen dem Großteil der Bevölkerung klar. So wird auch der Tod eines 17-Jährigen in den USA mit Covid-19 in Verbindung gebracht. Besonders tragisch an dem Fall: Eine Notfallklinik hatte den Teenager abgewiesen, weil er nicht versichert war.
In den USA ist offenbar der erste Teenager an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Das geht aus einem Bericht der „Los Angeles Daily News“ hervor. Der 17-jährige Junge aus der US-amerikanischen Stadt Lancaster soll zuvor bei „bester Gesundheit“ gewesen sein. Mitarbeiter des Gesundheitswesens hätten jedoch darauf hingewiesen, dass der Fall noch untersucht werde. 17-Jährigem wurde Behandlung verweigert, weil er nicht versichert war
17-Jährigem wurde Behandlung verweigert, weil er nicht versichert war Die britische Online-Zeitung „Independent“ macht in einem aktuellen Beitrag nun auf ein pikantes Detail aufmerksam. So soll der 17-jährige Junge über keine Krankenversicherung verfügt haben. In einer medizinischen Einrichtung in Kalifornien sei dem Teenager daher die Behandlung verweigert worden. R. Rex Parris, der Bürgermeister von Lancaster, bestätigte das in einem Video, das am Mittwoch bei YouTube veröffentlicht wurde.
Offenbar erklärte das medizinische Personal der Notfallklinik dem Teenager, er solle zu einem öffentlichen Krankenhaus fahren. Dem „Independent“-Bericht zufolge eine fatale Entscheidung: Denn auf dem Weg in die Klinik habe der Junge einen Herzstillstand erlitten. Das Blatt zitiert Bürgermeister Parris mit den Worten: „Sie konnten ihn wiederbeleben und für sechs Stunden am Leben erhalten. Aber da war es schon zu spät.“
Auch in der betrieblichen Altersversorgung kann sich der Coronavirus auswirken. Deshalb sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Details beachten.
Covid-19 – Coronavirus – Was ist in der betrieblichen Altersversorgung bAV zu beachten, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, bei Kurzarbeit oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besonders, wenn eine Direktversicherung oder Pensionskasse mit
Berufsunfähigkeitsschutz
oder Hinterbliebenenschutz
besteht, sollte der Arbeitgeber bei Kurzarbeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis darauf achten, dass dem Arbeitnehmer die beitragspflichtige Weiterführung angeboten wird und bei der Beendigung des Vertrages auch die richtige Übertragungsform gewählt wurde (insbesondere § 2 BetrAVG).
Nicht ganz unwichtig ist hierbei auch das BAG-Urteil 794/16 vom 3. Senat des BAG. Wenn Sie weitere allgemeine Informationen benötigen, können Sie sich gerne melden.
Auch bei Insolvenz des Betriebes müssen viele Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden.
bAV-Experte – Renten-Experte
Richtige rechtliche Vorsorge vorhanden?
Wer jetzt aufgrund von Covid-19 Homeoffice macht und in der Freizeit zu Hause sein muss, könnte durchaus nun die Arbeiten nachholen, die man dauernd vor sich herschiebt.
Neben der Steuererklärung sind das auch die Klärung der rechtlichen Vorsorge und Erstellung einer Übersicht aller wichtigen Unterlagen.
Besonders hilfreich ist hier der Notfallordner-Vorsorgeordner.
Corona-#Virus & #betriebliche #Altersversorgung #bAV #Verdienstausfall bei Selbstständigen und Angestellten, wenn #Coronavirus zuschlägt – Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt
Was passiert Beschäftigten und Selbstständigen, wenn sie wegen eines Coronavirus-Verdachts in Quarantäne geschickt werden?
Wer zahlt dann den Lohn oder #Verdienstausfall?
Wenn die #Quarantäne offiziell vom #Gesundheitsamt angeordnet wurde, zahlt in der Regel der Arbeitgeber.
Das funktioniert wie bei der normalen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei der Quarantäne kann sich allerdings der Arbeitgeber das Geld im Nachhinein wieder von den Behörden zurückerstatten lassen. Nicht wenige #Selbstständige fragen sich, was eigentlich passiert, wenn jemand sie anstecken sollte und das #Gesundheitsamt eine #Quarantäne anordnet. Nicht jede/r kann seine Arbeit von zuhause aus erledigen. Bleibt sie oder er dann auf dem resultierenden #Verdienstausfall sitzen?
Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter. Der wiederum kann sich das Geld im Nachhinein von den Behörden erstatten lassen. Aber auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus.
Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (—> https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/ ) erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.
In § 56 IfSG heißt es dazu: „(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.
(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). (…) Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.
(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.“
Natürlich ist man verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Wer auch im Homeoffice arbeiten kann, muss dies auch tun. (Wie das möglich ist, wenn auch kleine Kinder zuhause in Quarantäne sind, weil der Kindergarten geschlossen ist, beantwortet der SWR nicht.)
Und: Es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Wer begründete Angst hat, sich möglicherweise angesteckt zu haben, sollte also nicht einfach zuhause bleiben und auf eine spätere Erstattung hoffen, sondern einen Arzt oder direkt das Gesundheitsamt konsultieren.
In der #bAV die Finanzierung davon abhängig, welche Regelungen in der Versorgungsordnung vorgesehen sind und ob es sich um eine #arbeitnehmerfinanzierte oder #arbeitgeberfinanzierten #betrieblichen #Altersversorgung handelt.
Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.
Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?
Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen
Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.
Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.
Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.
Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?
Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.
Erwerbsminderungsrente
Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen. Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.
Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).
Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.
Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.
Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.
Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.
Rente wegen #Schwerbehinderung
Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag. Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.
ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.
Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze
Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.
Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab. Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. 1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.
Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“
Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten. Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen. Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen. Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).
ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.
Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte
Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.
Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen. Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.
Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.
Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.
Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen. Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag. Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.
Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %). Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung. Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.
Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)
hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.
Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die
Regelaltersrente mit 67: 33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“): 33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67 18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen: 45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro = 1.273,08 Euro Bruttorente
Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.
Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!
Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung
Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.
Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).
Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen. Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.
Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren
Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert. Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab. Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%). Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.
Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.
Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.
Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht. Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:
Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)
Die #Reha nach dem #Schlaganfall sollte eigentlich von der Krankenkasse genehmigt werden. Aber Kranken-und Rentenkassen lehnen oftmals ärztlich beantragte #Rehamaßnahmen ab.
Ein Angehöriger hat einen Schlaganfall überlebt und muss nun zur Reha.
Was aber, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag ablehnen?
Welche Möglichkeiten hat man, um dagegen vorzugehen?
Hierzu ist ein Widerspruch notwendig, der in schriftlicher Form und in einer festgelegten Frist eingereicht werden muss.
Für die Gewährung einer Reha durch Krankenkasse oder Rentenversicherung müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.
Der behandelnde Arzt beurteilt, ob die geplante Rehabilitation in Ihrem konkreten Fall geeignet und auch notwendig ist, um die gewünschten Reha-Ziele zu erreichen.
Da Krankenkasse oder Rentenversicherung ausschließlich anhand der Antragsunterlagen über Für oder Wider entscheiden, muss der Antrag präzise und verständlich formuliert sein.
Widerspruch einlegen – aber richtig
Bei einer Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs. Hierbei sind einige wichtige Aspekte zu beachten: Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Schreibens und muss dringend eingehalten werden. Falls ein begründeter Widerspruch (mit Attesten) in diesem Zeitraum nicht machbar ist (z.B. bei längerer Abwesenheit wegen Urlaubs), besteht die Möglichkeit, die Frist zu verlängern und eine Begründung bzw. ärztliche Stellungnahmen nachzureichen.
Beispiel: Das Schreiben ist datiert vom 01.08., zugegangen am 04.08. = Fristablauf am 04.09. Lehnt die Krankenkasse die Behandlung mit der Begründung ab, dass ambulante Krankenbehandlungen am Wohnort (Krankengymnastik, Physio-, Psychotherapie) durchgeführt werden könnten, sollte der Ratsuchende eine weitere ärztliche Stellungnahme einholen.
Die sollte dann inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingehen. Es kommt vor, dass Ablehnungen formlos, zum Teil sogar telefonisch ausgesprochen werden und keine Begründung enthalten. Da sollte der Patient immer einen schriftlichen, sogenannten rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Letzter Weg: Klage beim Sozialgericht
Sollte trotz ergänzendem Attest des Arztes die Reha nicht bewilligt werden, bleibt die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben. Diese ist sinnvoll, wenn aus medizinischer Sicht „Eilbedürftigkeit“ für den Antritt der Reha-Maßnahme besteht, weil anderenfalls weitere Gesundheitsschäden eintreten würden. In diesem Fall sollte der Versicherte Rat bei einem Fachanwalt für Sozial- oder Medizinrecht suchen. Um eine rasche gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, kann neben der Klage ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht gestellt werden.
Dieser Antrag führt regelmäßig zu einer Entscheidung binnen weniger Wochen. Ein Klageverfahren ohne Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dauert unter Umständen mehrere Jahre.
Alle Zeiten erfasst? #Rentenkonto auf Vollständigkeit prüfen lassen BESONDERS WICHTIGER TIPP AM ENDE DES ARTIKELS FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre! Um die #Rente später auch in der richtigen Höhe zu erhalten, sollten Versicherte unbedingt ihr #Rentenkonto prüfen lassen. Fehler lassen sich oft noch korrigieren.
Die #Deutsche #Rentenversicherung (DRV) führt für jeden Versicherten ein Konto. Damit die Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder eine individuelle Versicherungsnummer, erklärt die DRV Bund in Berlin. Ein vollständiges und aktuelles #Versicherungskonto ist die Grundlage für die korrekte Berechnung der Rente. Deshalb sollten #Versicherte genau prüfen, ob alle relevanten Zeiten im #Versicherungsverlauf enthalten sind. Denn gerade für Menschen, die nur kurz gearbeitet haben, ist jeder Monat wichtig. Denn unter Umständen geht es darum, ob überhaupt ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht. Welche Daten bereits erfasst sind, steht im Versicherungsverlauf der RV. Antrag auf #Kontenklärung kann helfen Wer Lücken oder Fehler in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte einen Antrag auf Kontenklärung stellen und Zeugnisse oder Bescheinigungen beim Rentenversicherer als Nachweis einreichen. Berücksichtigt werden neben der #Berufstätigkeit auch Zeiten der Ausbildung, der #Kindererziehung sowie Zeiten eines Wehr- oder Freiwilligendienstes.
Auch Phasen, in denen jemand arbeitslos war oder wegen einer Krankheit nicht arbeiten konnte, sind dort erfasst.
Versicherungsverlauf kann angefordert werden Den ersten #Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der ersten Renteninformation. Diese wird jährlich an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge zur RV gezahlt haben. Sobald man 43 ist, bekommt man im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens erneut einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 Jahren erhält man dann alle drei Jahre, zusammen mit einer ausführlichen Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf. Unabhängig davon kann man sich auch jederzeit einen aktuellen Verlauf von der RV schicken lassen. BESONDERS WICHTIGER TIPP FÜR VERSICHERTE BIS 44 Jahre! Wer zwischen 16 und 17. vollendeten Lebensjahr keine Pflichtbeiträge zahlte und z.B. noch zur Schule ging, sollte sich überlegen freiwillige Beiträge für dieses eine Jahr einzuzahlen. Die Höhe hängt vom Zweck ab, den man damit erfüllen will.
Zweck „Vorgezogene Rente für „besonders langjährig Versicherte“ -45 Beitragsjahre- Wer 45 Beitragsjahre erfüllt hat, kann zwei Jahre früher in Rente ohne Abschlag, wobei die Rente trotzdem niedriger ist, als mit Beginn der #Regelaltersgrenze. Grund: es wird für 2 Jahre auch kein Beitrag eingezahlt. Wer die 45 Jahre nicht erreicht, müsste bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Oft fehlen nur einige Monate, die man durch freiwillige Beiträge für den Zeitraum 16-17 J. Nachzahlen kann. #Nachzahlung ist aber nur vor dem 45. Lebensjahr möglich. Hier würde der #Mindestbeitrag ausreichen.
Zweck: #Erwerbsminderung Wer erwerbsgemindert wird, erhält eine #Erwerbsminderungsrente, die aus den erreichten Entgeltpunkten und der #Zurechnungszeit berechnet wird. Die Zurechnungszeit wird ab dem Versicherungsfall bis zum 65 vollendeten Lebensjahr und z.Zt. 9 Monaten berechnet. Für diesen Zeitraum wird vereinfacht ausgedrückt der Durchschnitt der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben berechnet. Wurde eine freiwillige Beitragszahlung (16.-17.Lj.) mit den #Höchstbeitrag vorgenommen,dann wirkt sich dies natürlich auch auch die Höhe der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit aus.
Zweck #Todesfall Nicht in jedem Todesfall ist es zu spät. So gibt es auch eine Reihe von Krankheiten und Unfällen, in denen der Versicherte oder Bevollmächtigte noch handeln können. Auch ein Grund, warum man eine Generalvollmacht und einen #Notfallordner haben sollte ( s. auch www.notfallordner-vorsorgeordner.de ). Auch bei der Witwenrente / Waisenrente spielt die Zurechnungszeit und die Höhe der durchschnittlichen Entgeltpunkte eine Rolle. Solange der Versicherte noch lebt, könnten auch die Höchstbeiträge für das 16.-17. Lebensjahr eingezahlt werden und somit die Zurechnungszeit positiv besser bewertet werden.
Insofern sollte immer vor dem vollendeten 45. Lebensjahr geprüft werden, ob freiwillige Beiträge nachgezahlt werden und auch die Höhe von einem #Rentenberater ermittelt werden.
Ein #Rentenberater ist nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt, sondern unabhängig (vergleichbar mit einem freiberuflichen Steuerberater).
Leider scheint dieses Plakat eine Fälschung zu sein. Aber wer weiß. Vielleicht gilt es bei dem einen oder anderen OBI Markt und es gibt dort auch wirklich keine Knaller.
Feuerwerkverzicht – #Kein #Feuerwerk an #Sylvester und stattdessen.
Wie ist Deine Meinung? Wofür spendest Du?
eine Spende an „Ein Herz für Kinder“ Spendenkonto 067 67 67 Deutsche Bank Hamburg | BLZ 200 700 00 IBAN DE60 2007 0000 0067 6767 00 | BIC DEUTDEHH
Kinderhilfswerk 3.Welt Link —> https://khw-dritte-welt.de
SPENDEN FÜR SENIOREN UND KRANKE Link —> https://www.tafel.de/spenden/geld-spenden/gezielt-spenden/spenden-fuer-senioren-und-kranke/
Heute erreichte und das nachfolgende Foto. Die Echtheit zweifeln wir trotzdem noch an.
Im Internet steht bei obi, dass Knallkörper ab 28.12. verkauft werden.
Aber wer weiß, vielleicht wird dies in den kommenden Jahren doch noch passieren.