Zu den TOP 10 aller Nationen nach Anzahl der Besucher 2014 (in Klammern 2013) zählten:
Frankreich 85 Mio. (84,7)
USA: 74,7 Mio. (69,8 Mio.)
Spanien 65 Mio. (60,7 Mio.)
China 55,6 Mio. (55,7 Mio.)
Italien 48,5 Mio. (47,4 Mio.)
Türkei 40,3 Mio. (37,8 Mio.)
Deutschland 32,9 Mio. (31,5 Mio.)
Großbritannien 33,2 Mio. (31,2 Mio.)
Russland 29,6 Mio. (28,4 Mio.)
Malaysia 28,2 Mio. (25,7 Mio.)
Egal wo Sie dieses Jahr Ihren Urlaub verbringen, eine gewisse Vorsorge gehört dazu.
Hier ein Tipp:
Kostenlose #APP #SOS #Notfall
„SOS: Hilfe im Ausland“ – die Debeka-App für Ihr Smartphone
Sie sind im Ausland unterwegs, vielleicht sogar im Urlaub. Was kann man in einem fremden Land dann wohl am wenigsten gebrauchen? Richtig: einen Unfall oder eine Erkrankung! Die Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus kann zur Herausforderung werden, gerade wenn man fremd ist. Sie brauchen Hilfe, jemanden, an den Sie sich im Notfall wenden können.
Die Lösung: Die neue „Auslands-SOS“ App der Debeka. Das ist Ihr persönlicher Sofortkontakt zu unserem 24-Stunden-Notrufservice.
Welche Funktionen hat die Debeka-App „Auslands-SOS“?
24-Stunden-Notrufhotline und Hotline für Arzt oder Krankenhaussuche
Weltweites Notrufverzeichnis
Länderinformationen und Impfempfehlungen
Tipps zur Ersten Hilfe
GPS Übermittlung per E-Mail im Notfall
Laden Sie unsere App „Auslands-SOS“ kostenfrei herunter.
Um den Debeka-Auslandsservice vollständig verwenden zu können, müssen Sie bei uns krankenversichert mit Schutz für Auslandsbehandlungen sein (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, private Krankenversicherung, auch in weiteren Zusatztarifen enthalten).
Das Jahr hat begonnen und auch viele Senioren überlegen sich, wo sie dieses Jahr ihren Urlaub verbringen….
Wo es die Deutschen in diesem Jahr hinzieht? Sicherlich wird auch ein größerer Teil aufgrund der Unruhen in Deutschland auch Urlaub machen.
Für alle, die in Deutschland mal einen Aktivurlaub machen möchten, hier eine Reiseempfehlung:
Fahren Sie an den Chiemsee in Bayern! Dort haben Sie die Möglichkeit sich ein E-Bike auszuleihen und den See zu umradeln. Und wer die Strecke nicht ganz schafft, hat auch die Möglichkeit mit dem Schiff die Route erholsam abzukürzen.
Ein Film sagt vielleicht mehr als tausend Worte…. Schauen Sie sich einfach diesen Film an:
Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.
Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.
Forum-55plus – Blog
Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:
Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)
Ausbildung von jüngeren Menschen
Fortbildung von behinderten Menschen
Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).
Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden
Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.
Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.
Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.
Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.
Voraussetzungen:
– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.
Übungsleiterpauschale
Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)
Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.
Voraussetzungen
Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.
– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.
– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden
– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.
Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.
Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.
Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.
Verhältnis zur Ehrenamtspauschale
Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden. Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.
Anrechung auf HART IV bzw. ALG II
Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.
Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.
Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.
Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.
Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de
Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.
Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:
Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.
Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.
Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.
Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.
Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:
Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.
Zum Preis von 27,– € erhalten Sie eine umfangreiche Vorsorgeorganisation inkl. Formulare und Mustertexte (über 140 Seiten).
Inzwischen gibt es diesen #Notfallordner-#Vorsorgeordner auch für über 50 Selbstständigen-Gruppen. Gerade bei Selbstständigen ist die Einbeziehung der beruflichen Vorsorge ebenso wichtig; und diese kann sehr unterschiedlich sein, da hier auch gesetzliche Vorgaben vorhanden sein können (z.B.: Apothekergesetz oder Handwerksordnung).
Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus
Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.
App bei Goolge play store über die Internetanschrift:
auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.
App für die Generation 55plus – inklusive Videos
Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.
Forum-55plus REGIONAL
Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:
– ab 55
– Rentenbeginners
– Rentner mit Handicap
– Live slowly
entwickelt.
Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof wurde eine Klausel die für #Girokontokarte und #Kreditkarten übliche Entgeltklausel die für das Ausstellen einer Ersatzkarte gilt, gekippt.
Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz Girokarte bzw. Kreditkarte keine Gebühren erhaben.
Laut BGH gehöre die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf.
Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könne in diesen Fällen nichts anderes gelten. Denn in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern.
#BGH, #Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14, Pressemitteilung vom 20.10.2015
Eine neue APP-Entwicklung ist inzwischen nichts wirklich Neues, allerdings der Weg, Inhalt, Finanzierung und die Zielgruppe schon.
Heute ist eine neue #APP erschienen, die es in sich hat – speziell für #Senioren und der #Generation55plus entwickelt.
Forum-55plus – Die iphone App für Senioren
Heute wurde vom Apple APP Store eine besondere Applikation freigeschalten, speziell für die Generation 55plus, sowie alle Senioren und 55-plus-Unternehmen in Deutschland.
Forum-55plus APP Registerseite
Neben einem reichhaltigen Informationsangebot über:
Computer
iphone & ipads
Freizeit
Gesundheit
Soziales
Finanzen
Steuern
Recht
Wohnen
Sicherheit
und Pflege
Demografischer Wandel
Forum-55plus REGIONAL
bietet die App etwa eine Anbindung an über 500 regionale soziale Netzwerke bei FACEBOOK, twitter und google.plus.
Neben dem regionalen Posting von Nachrichten, gibt es z.B.: bei FACEBOOK die Anbindung an verschiedene regionale:
regionale schwarze Bretter
und regionale Cafe´s
Kleinanzeigenmarkt
Veranstaltungskalender
und einem einfachen anonymen Chatsystem
Darüber hinaus bietet die APP viele interessante Filme.
Ein weiterer Ausbau dieser APP ist in Planung und wird sicher auch der Zielgruppe sehr gefallen.
Finanziert wird diese APP aus Spenden.
Es lohnt sich diese APP auf dem iphone einmal zu testen.
Die iphone APP ist beim Apple STORE über den nachfolgenden Link kostenfrei herunterzuladen: