Wärmepumpen – Wie Merz die Wähler angelogen hatte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.

Es ist unglaublich, wie Merz, Söder und Aiwanger die deutschen Wähler – um es gelinde zu sagen – veräppelt hat.

Diese Herren hatten Panik verbreitet und die Wähler zur Erneuerung von Gas- oder Ölheizungen aufgerufen.

Wärmepumpe Außengerät

Unterstützt wurde diese Hetze gegen Wärmepumpen vom Axel-Springer-Verlag. Und bei BILD, WELT habe es handfeste Finanzinteressen dem Ausbau der Wärmepumpen zu schaden!

Der Finanzinvestor KKR – Schwerpunkt fossile Energie – hatte erhebliche Anteile am Axel-Springer-Verlag! Und je weniger Eigentümer Öl und Gas haben, desto weniger Gewinn für diese Ölbranche!

Ölheizung

Und leider hatten einige Eigentümer auch vertraut und meinen immer noch die CDU wäre wählbar.

Jeder sollte sich bewusst machen, dass Merz vor kurzem seine Strategie geändert hatte und diese Hintergründe kennen!

BlackRock hatte im Juni 2023 bei Enpal eine Fremdfinanzierung in Höhe von 430 Millionen Euro mit weiteren Investoren, darunter BlackRock, DWS und ING investiert.

Kurze Zeit später ist Merz bei der Firma Enpal aufgetreten und konnte es nicht verstehen, warum so wenige Wärmepumpen eingebaut werden.

Welch ein Sarkasmus von Merz!

Friedrich Merz CDU Lobbyist und Politiker

Das Nebelkerzenspiel von Merz

Um von diesem – sagen wir mal – Missgeschick abzulenken mussten andere Themen stärker in den Fokus.

Bürgergeld, Migration war willkommen.

Migration war hier in seinen Augen das ideale Thema. Hetze gegen Ausländer, Forderung von Grenzschließungen waren hier ein Teil der Ablenkung.

Der Merz-CDU-Hammer gegen die Wähler

Friedrich Merz – War ihm da etwas peinlich? Oder wollte er Mist sagen? Oder wurde er gerade mal wieder ertappt, weil er populistisch gelogen hat?

Mein Gott, wie perfide dieser Plan war.

Und jetzt müssen diejenigen darunter leiden, die ihre Ölheizung oder Gasheizung erneuert hatten, denn es ist absehbar, dass die fossile Energie teurer wird und die Strompreise steigen.

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Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Wärmepumpen – Schlüsseltechnologie oder Opfer unsachlicher Panikmache?

Die Debatte um Wärmepumpen (WP) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vor allem durch die „Opposition innerhalb der Koalition“ mit ihrer irreführenden Forderung nach „Technologieoffenheit“ ausgebremst. Statt Lösungen für den Klimaschutz voranzutreiben (und Gesetze einzuhalten), wurden Zweifel geschürt und Alternativen ohne klare Perspektive ins Spiel gebracht. Gleichzeitig stürzten sich die Medien auf Schreckensszenarien. Wer kann sich z.B. noch an die Begriffe „Heiz-Hammer“ oder „Energie-Stasi“ erinnern?

Fakten? Zumeist Fehlanzeige.

Grund genug, die „Operation Wärmepumpe“ noch einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen:

WP erreichen laut Fraunhofer ISE Jahresarbeitszahlen von 2,5 bis 3,8 (Luft) und 3,3 bis 4,7 (Erdreich). Sie erzeugen somit aus 1 kWh Strom bis zu 4,7 kWh Wärme – weit mehr als fossile Heizungen mit einem „Wirkungsgrad“ von nur 85–95 %. Selbst bei -20 °C arbeiten moderne Geräte effizient.

Laut „WPsmart im Bestand“ reichen Heizkreistemperaturen unter 55 °C oft aus, um WP effizient einzusetzen – ohne umfassende Sanierung. Minimal angepasst steigert sich die Effizienz in Altbauten um bis zu 40 %.

WP reduzieren CO2-Emissionen im Vergleich zu Gasheizungen laut Fraunhofer ISE um 19–57 %. Mit grünem Strom betrieben, heizen sie nahezu emissionsfrei. Prognosen gehen bis 2030 sogar von bis zu 80 % Einsparungen aus.

Moderne WP bestehen zu 80 % aus recycelbaren Materialien. Herstellung und Installation verursachen geringe Emissionen, die sich oft in 1–2 Jahren durch den Betrieb ausgleichen. Umweltfreundliche Kältemittel und vollständig recycelbare Bauteile kommen zunehmend auf den Markt.

WP entlasten durch intelligentes Lastmanagement das Stromnetz, indem sie überschüssigen Strom nutzen und Spitzen ausgleichen.

Abwasser-WP, die die konstant hohe Temperatur in Abwasserleitungen nutzen, können laut UBA bis zu 30 % des Wärmebedarfs in Städten decken.

WP kosten derzeit etwa (!) 10k bis 25k €, Gasheizungen 5k bis 9k € (ohne Sanierung der Hülle). Doch sinkende Preise für WP (Prognose: bis zu 20 % bis 2030) und steigende Betriebskosten fossiler Systeme durch die CO2-Bepreisung kehren den kurzfristigen Kostenvorteil um. Hinzu kommen immer weniger Fachpersonal und Ersatzteile für Gasheizungen, was deren langfristige Wartung verteuert.

WP sind in Skandinavien trotz der niedrigen Temperaturen weit verbreitet. In Schweden, Norwegen und Finnland wurden im Jahr 2022 fünf- bis zehnmal mehr WP pro 1.000 Haushalte installiert als in DEU. WP können also auch in kälteren Regionen effizient arbeiten.

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Von wem stammt das erste Heizungsgesetz und wer hat es durch den Bundestag gebracht?

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Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –

Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.

1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor

Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.

Drei Gesetze waren dabei entscheidend:

   •   Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.

   •   Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.

   •   Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.

Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.

2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.

Benzin Fossile Energie unsplash

Zentrale Inhalte des GEG 2020:

1. Primärenergiebedarf von Neubauten:

Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.

2. Erneuerbare Energien im Neubau:

Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.

3. Bestandsgebäude:

Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.

4. Ölheizungen:

Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.

Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!

Wärmepumpe Innengerät

5. Innovationsklausel:

Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.

Wärmepumpe Außengerät

3. Kritik am GEG 2020

Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:

   •   Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.

   •   Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.

   •   Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.

Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.

4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition

Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.

Kerninhalte des GEG 2023:

1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:

Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

2. Technologieneutralität:

Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.

3. Bestandschutz:

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.

4. Kommunale Wärmeplanung:

Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.

5. Soziale Abfederung:

Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.

5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz

Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.

Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.

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Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?

Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.

Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.

Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.

Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.

Fassung von § 72 2021:

Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.

Fassung zum 1.1.2024

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie

3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.