Wer hilft wem am #Smartphone oder #Tablet

#smartphone #ipad #Demenz #Altenhilfe

Sehr oft erreichen uns Anfragen, ob wir älteren Menschen nicht beim IPad iPhone helfen können.

Leider sind unsere Kapazitäten derzeit ausgelastet.

Darüber hinaus ist das Finanzamt wohl nicht ganz damit einverstanden, wobei wir hier noch in der „Klärungsphase“ mit dem #Finanzamt #Leonberg sind.

Zu gegebener Zeit informieren wir hier alle User.

Wer eine Hilfe am #smartphone oder #Tablet sucht oder helfen möchte, kann dies bei den Facebook-Seiten dieses Artikels gerne bei „Kommentieren“ eintragen, so dass sich dann die Personen direkt melden können.

Wählen Sie einfach Ihr Bundesland auf dieser Internetseite (https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/forum-55plus-facebook-regional/ )

aus und dann die Stadt in Ihrer Region.

Sie werden dann auf die entsprechende FACEBOOK-SEITEN weitergeleitet.

Die Nutzung des Tablet (zB ipad) oder Smartphone (zB iPhone) der älteren Generation hat viele Vorteile:

1. Jeder 2. ab 75 Jahren bekommt mindestens einmal im Monat Besuch. Die anderen 50% erhalten keinen oder seltener Besuch. Die Vereinsamung der Älteren ist oft ein enormes Problem.

2. Der iPad und das iPhone kann Oma, Opa und die Enkelkinder zusammenbringen. Wenn die Enkelkinder in der Nähe wohnen, können sie wieder öfter zu Oma und Opa.

Wenn die Enkelkinder weiter weg wohnen, kann man sich über WhatsApp / Viber öfter austauschen und auch unterhalten mit Video.

3. Ältere Menschen haben wieder eine Aufgabe und Beschäftigung.

4. Selbst bereits Demenzkranke können teilweise das Gerät zB für Fotoaufnahmen oder Videos noch nutzen. Die Feinmotorik der Hände wird eingesetzt. Und unbewusst findet so eine Handgymnastik statt.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass – nach anfänglicher Scheu – ältere Menschen sehr engagiert im Laufe der Zeit sich stundenlang damit beschäftigen können.

www.forum-55plus.de

#Private #Krankenversicherung #Standardtarif wird teurer

Ein interessanter Artikel zur #Beitragsanpassung im #Standardtarif der privaten #Krankenversicherung. In dem Standardtarif versichern sich PKV-Versicherte i.d.Regel dann, wenn der normale PKV-Tarif teurer wäre.

Die Beitragsanpassung des Standardtarifs ist aufgrund der Niedrigzinsphase notwendig geworden.

Hintergrund ist, dass bei der privaten Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen gebildet werden. So wird bei jungen Versicherten ein Teil des Beitrages für später angespart, so dass im Alter dieses Sparguthaben für diese Personengruppe für Leistungsfinanzierungen zur Verfügung steht.

Unternehmen, die in den normalen Tarifen zu niedrig kalkuliert haben und sehr oft neue Tarifgenerationen eingerichtet haben, werden deshalb auch mehr Kunden in den Standardtarif aufnehmen müssen.

Der Standardtarif wird vom Kunden dann gewählt, wenn der normale Tarif zu teuer wird.

Ursachen können zum Beispiel sein:

– Privates Krankenversicherungsunternehmen hat zu geringe Altersrückstellungen kalkuliert

– Versicherter hatte bei Vertragsabschluss der normalen Krankenversicherung einen Risikozuschlag erhalten und wollte sich trotzdem privat krankenversichern.

Die Personen, die im Standardtarif versichert sind erhalten nun eine Beitragsanpassung

.

Bei der Debeka (größte PKV) sind es nur 320 Personen. Bei der Allianz 5.000 und bei der DKV 12.400 !

Dies zeigt auch, dass bei der Debeka – der größten privaten Krankenversicherung nur ein sehr geringer Teil den Standardtarif gewählt hat und jetzt eine Beitragserhöhung erhält.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article/964999/beitragserhoehung-standardtarif-pkv-deutlich-teurer.html

Notfallordner

#Notfallordner Die Vorsorge für den Ernstfall.

Wenn eine Person oder ein Selbstständiger, Arzt, Apotheker oder Unternehmer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr handeln kann, möchten die meisten Menschen eine vertraute Person mit den notwendigen Aufgaben beauftragen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Wer keine Vorsorgevollmacht hat, kann sich jedoch niemand auswählen.

Sehr oft wird dann auch ein beruflicher Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt; auch dann wenn jemand verheiratet ist oder Kinder hat!

Darüber hinaus sind für viele Personen (Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) bzw. Unternehmensarten (je nach Branche) spezielle Ergänzungen notwendig.

Aus diesem Grund gibt es bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

auch über 90 verschiedene Versionen eines Notfallordner / Vorsorgeordner

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

#Versicherungen und #FACEBOOK

Über bestimmte Erkrankungen sowie bestimmte Versicherungen hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus eigenständige Spezialseiten bei #FACEBOOK #twitter und Co. eingerichtet.

Ziel ist es interessierten Menschen vielfältige Spezialinformationen zur Verfügung zu stellen.

#Versicherungen #FACEBOOK & Co.

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

Ob es um um bestimmte Krankheiten oder um

– #Krankenversicherung

– #Pflegeversicherung

– #gesetzliche #Rentenversicherung

– #Private #Altersversorgung

– #betriebliche #Altersversorgung mit allen Durchführungswegen

– #Sachversicherungen

geht.

Für alle diese Bereiche gibt es bereits durch das Forum/55plus.de

bei Facebook eigenständige FACEBOOKseiten und auch eigene Twitter/Kanäle

https://www.forum-55plus.de/content/soziale-verbindungen/themenwahl-bundesweit/

#Pflegevorsorge ist auch #Altersversorgung

Der Beitrag zu der #gesetzlichen #Pflegeversicherung muss erhöht werden und wird in den kommenden 20 Jahren auf 5-7% ansteigen müssen.

Dies ergibt sich bereits aus dem demografischen Wandel und ist nichts Neues.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird jedoch vom Leistungsumfang nie ausreichend sein.

Wichtig ist, dass jedem Bürger, Berater und auch dem Gesetzgeber klar wird, dass die Pflegevorsorge ein Bestandteil der Altersversorgung ist!

Und insbesondere der Gesetzgeber wäre gut beraten, wenn die Pflegeabsicherung endlich auch in der betrieblichen Altersversorgung möglich und im Betriebsrentengesetz verankert wäre.

Dort wird zwar Invalidität genannt, allerdings umfasst Invalidität einen begrenzten Leistungszeitraum und ist völlig anders definiert.

Wenn der Pflegebegriff im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) genannt wäre, würden sich bei der Pflegevorsorge erhebliche Verbesserungen ergeben.

Positionspapier und Reformvorschlag für die Alterssicherung von Beschäftigten mit Mindestlohn

Altersarmut und MIndestlohn
Altersarmut und Mindestlohn

Situationsbeschreibung

Mindestlohn:

Der aktuelle Mindestlohn beträgt derzeit 8,84 € und müsste nach den bisherigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf derzeit 9,19 € angehoben werden.

Forderungen von verschiedenen Vertretungen und daraus resultierender Reformvorschlag

Dem Bundesministerium für Arbeit zufolge müsste der Stundenlohn von 8,84 € auf 12,63 € angehoben werden, damit diese Personen eine Grundsicherung im Alter von 814 € erreichen.

Eine Anhebung des Bruttolohnes um 42,87 % wird sicherlich nicht möglich sein und somit bei dieser Personengruppe zu einer Rentenzahlung unterhalb der Grundsicherung führen.

Reformvorschlag für Mindestlohn:

Die Lösung dieses Interessenkonflikts zwischen

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmervertretern
  • Staat
  • Sozialverbände

wäre ggf. durch folgende Umsetzung möglich:

Der Mindestlohn wird nicht auf 9,19 € angehoben (gem. Statistischen Bundesamt), sondern auf 10,50 €. Die Differenz zwischen 10,50 € und 9,19 € muss verpflichtend in einer zertifizierten Altersversorgung angelegt werden.

Es würde hierdurch neben dem Begriff Mindestlohn I (9,19 €) den Begriff Mindestlohn II (10,50 €) geben.

Als zertifizierte Produkte sind folgende Alternativen möglich:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Riester-Rente
  • Rürup Rente
  • Zertifizierte Pflegezusatzversicherung

Die Auswahl kann der Arbeitnehmer treffen. Die Abführung erfolgt durch den Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber entsteht der gleiche Verwaltungsaufwand, wie bei der Abführung der vermögenswirksamen Leistungen.

Bei einer jährlichen Arbeitszeit von ca. 1.700 Stunden entsteht hierdurch ein Sparvermögen von ca. 2.227 € (mtl. ca. 185,58 €).

Beispiel Anlage in gesetzlicher Rentenversicherung:

In der gesetzlichen Rentenversicherung führt der monatliche Beitrag derzeit zu 0,3161 Entgeltpunkten.

Der Mindest-Förder-Optionsbeitrag würde also zu einer zusätzlichen Rentensteigerung von 31,61 % eines Durchschnittsverdieners führen. In Summe würde der Arbeitnehmer in der Altersversorgung somit so gestellt werden, als wenn der Arbeitnehmer ca. 73 % aller durchschnittlichen Arbeitnehmer verdienen würde.

Ein Rentner, der über 45 Jahre 73 % des Durchschnittsverdientes erhält, würde somit aus heutiger Sicht etwa 1.019 € gesetzliche Rente erhalten.

Allerdings sollte jedem Arbeitnehmer die Wahl gelassen werden, ob der „Mindest-Förder-Optionsbeitrag“ in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein anderes Produkt der Altersversorgung (betriebliche Altersversorgung analog § 1a BetrAVG, sowie Riester- Rürup-Rente und gesetzlich ergänzende Pflegezusatzversicherung) anlegen möchte.

Vergleichbar wäre dies mit der Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine Versicherungspflicht, die vorsieht, dass jeder Bürger einen Mindestgrundschutz hat (privat oder gesetzlich).

Hierbei sollte jedoch für den Förder-Optionsbeitrag eine Auswahl durch den Bürger von vornherein möglich sein, denn die vollständige Altersversorgung auf ein Umlagesystem aufzubauen hat gegenüber der Mischung von Umlagesystem und Ansparsystem erhebliches Risikopotenzial. Grundvoraussetzung der Zertifizierung muss eine lebenslange Rente sein.

Insbesondere auch die Wahl zwischen diesen einzelnen Produktvarianten hat folgende Hintergründe:

Die Nutzung eines Mindest-Förder-Optionsbeitrages in der betrieblichen Altersversorgung bietet dem Arbeitgeber weitere interessante Kombinationsmöglichkeiten, wodurch die Attraktivität für diese Personen nochmals verbessert werden kann.

Auch die Alternative Riester-Rente und Rürup-Rente bieten interessante Zusatzförderungen, die gerade von den einkommensschwachen Arbeitnehmern derzeit zu wenig genutzt wird (aufgrund des bisherigen Bruttolohns).

Im Feld der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fehlt die Einbindung der Pflegeabsicherung. Zwar wird der Begriff Invaliditätsvorsorge in der bAV genannt, allerdings ist die Absicherung bei Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitsabsicherung immer zeitlich beschränkt. Der Begriff Pflegeabsicherung ist hingegen lebenslang definiert.

Der Effekt der Altersversorgung – der im Übrigen bei einer Anhebung des Mindestlohnes auf 12,50 € nur zu einer Grundsicherung führt – wird wesentlich besser gelöst. Es wäre hierdurch auch sichergestellt, dass jeder betroffene Arbeitnehmer tatsächlich diesen Betrag in der Altersversorgung nutzen muss.

Aus realistischer Sicht wird die Anhebung des Mindestlohnes auf 12,50 € nicht umsetzbar sein.

Aus diesem Grund sollte der Gesetzgeber verpflichtend festlegen, dass jede Person, die nur einen Mindestlohn erhält, zusätzlich verpflichtet wird, einen Mindest-Förder-Optionsbeitrag anspart, der neben dem Mindestlohn vom Arbeitgeber in ein zertifiziertes Produkt nach Auswahl des Arbeitnehmers abführt.

Für Arbeitnehmer, die zwischen dem Mindestlohn und 12,50 € verdienen, sind Gleit-Übergangslösungen zu entwickeln.

Um die praktische Umsetzung für den Arbeitgeber zu erleichtern sind bei der Berechnung des Mindest-Förder-Optionsbeitrages monatlich Pauschalen anzusetzen (zB 90% mtl), die am Jahresende bzw. Spätestens am Ende der Beschäftigung durch Einmalzahlung auszugleichen sind (Nachweis im Lohnkonto).

Werner Hoffmann

  1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.

Gottfr.-Keller-Str. 73

71254 Ditzingen

Tel.: (07156) 343 54

E-Mail: presse@forum-55plus.de

Internet: www.forum-55plus.de

Wir haben soeben nicht nur das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeschrieben, sondern auch alle Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Wir sind gespannt, welcher Abgeordnete hierzu (und auch „wie“) Stellung bezieht.

Ebenso haben wir verschiedene Verbände und Institute um Stellungnahme aufgefordert.

Einen weiteren Artikel zum Thema „Mindestlohn, Altersarmut und Grundsicherung“ finden Sie hier:

https://www.n-tv.de/politik/So-hoch-muesste-der-Mindestlohn-sein-article20429853.html

Personalprozesse in der betrieblichen Altersversorgung

#bAV #betriebliche #Altersversorgung #Personalprozess in

#Entgeltabrechnung und

#Personalabteilung

Was muss bei dem Personalprozess -zum Beispiel bei Einstellung – beachtet werden http://www.bav-leitfaden.de/content/handlungsbereiche-in-der-bav/steuerung-von-personalprozessen.html

Seniorenhilfe Post mit neuem Pilotprojekt

Pilotprojekt in Bremen.

Postboten sollen Senioren versorgen

Eine neue Idee, die vielleicht auch hilft, die Betreuung älterer Menschen – zumindest teilweise – zu verbessern.

Jeder 2. Senior erhält in der Regel einmal im Monat Besuch.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder 2. Senior pro Monat keinen Besuch erhält.

Es gibt immer wieder Alleinstehende – insbesondere Senioren -, die in den eigenen vier Wänden erst nach Wochen tot aufgefunden werden.

Hier könnte dieses Projekt ebenfalls durchaus sinnvoll sein.

Natürlich verspricht sich die Post hiervon auch ein Geschäft.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Postboten-sollen-Senioren-versorgen-article20374812.html

#Bücher #betriebliche #Altersversorgung

#Bücher #betriebliche #Altersversorgung

Bücher über das Thema betriebliche Altersversorgung gibt es viele, vor allem vor dem #Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gibt es noch nicht allzu viel Fachliteratur.

Sehr empfehlenswert ist der bAV-Leitfaden.de

Der Leitfaden ist eine DINA4 Loseblattsammlung und besonders für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilungen
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Betriebsräte
  • HR-Mitarbeiter
  • bAV-Spezialisten
  • bAV-Berater

geeignet.

Neben den neuen gesetzlichen Regelungen werden Personalprozesse erläutert, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz entstanden sind.

Ebenso werden Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung aufgezeigt.

OnTop gibt es noch kostenfrei die bAV-toolbox.de

Die Standard–bAV-toolbox bietet neben vielen Berechnungsprogrammen (Links) auch:

  • Eigene Berechnungstools, die es ansonsten bisher nicht gibt
  • Checklisten

Weitere Info auf der Internetseite:

http://www.bav-leitfaden.de/content/tipp-fuer-arbeitgeber—bav-und-personalkosten/

Bestell-Link:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber/bav-leitfaden-fuer-arbeitgeber-und-berater.php

Beste private Krankenversicherung ist lt. map-Report die Debeka

Beste #private #Krankenversicherung (#PKV) in Deutschland lt. map-Report ist die #Debeka

Die hatte der map-Report analysiert. Zu lesen im Handelsblatt

http://app.handelsblatt.com/finanzen/versicherungen/map-report-2018-die-besten-pkv-debeka-loest-provinzial-als-beste-privatkrankenkasse-ab/21098530.html?xing_share=news

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