Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share von www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei
Beispiele:
Welche Altersrente ist für Dich möglich?
Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?
Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren
Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.
Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.
Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.
Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.
Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand: Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen
Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente
Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten. Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).
Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.
Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.
Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.
Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen
Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.
Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.
Die #Rente mit 63: Die Bedingungen
Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.
Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.
Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.
Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.
Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.
Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.
Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.
35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte
Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.
Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.
Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.
Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.
45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.
Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.
Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.
Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an. Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.
Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.
Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.
Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.
Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden
Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
Das freiwillige soziale Jahr Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.
Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.
Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge
Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:
Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren. Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Jahrgang Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag
Eintrittsalter für Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze
1951 63 Jahre 65 Jahre und 5 Monate 06.2016 bis 05.2017
1952 63 Jahre 65 Jahre und 6 Monate 07.2017 bis 06.2018
1953 63 Jahre und 2 Monate 65 Jahre und 7 Monate 08.2018 bis 07.2019
1954 63 Jahre und 4 Monate 65 Jahre und 8 Monate 09.2019 bis 08.2020
1955 63 Jahre und 6 Monate 65 Jahre und 9 Monate 10.2020 bis 09.2021
1956 63 Jahre und 8 Monate 65 Jahre und 10 Monate 11.2021 bis 10.2022
1957 63 Jahre und 10 Monate 65 Jahre und 11 Monate 12.2022 bis 11.2023
1958 64 Jahre 66 Jahre 01.2024 bis 12.2024
1959 64 Jahre und 2 Monate 66 Jahre und 2 Monate 03.2025 bis 02.2026
1960 64 Jahre und 4 Monate 66 Jahre und 4 Monate 05.2026 bis 04.2027
1961 64 Jahre und 6 Monate 66 Jahre und 6 Monate 07.2027 bis 06.2028
1962 64 Jahre und 8 Monate 66 Jahre und 8 Monate 09.2028 bis 08.2029
1963 64 Jahre und 10 Monate 66 Jahre und 10 Monate 11.2029 bis 10.2030
1964 und jünger 65 Jahre 67 Jahre 01.2031 bis 12.2031
Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt. Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.
Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.
Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.
Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.
Altersrente nach Arbeitslosigkeit Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.
Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt. Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.
Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.
Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952. Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.
Müssen Sie sich jetzt noch beeilen? Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.
Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.
Wo können Sie einen Antrag stellen? Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.
Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.
Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.
Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.
Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.
Sie wollen früher in Rente gehen? Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.
Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.
Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.
Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen. Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.
Erstes deutsches InterAktives Beratungsvideo über den Notfallordner Vorsorgeordner
Viele interessante Medien beschäftigen sich mit den Themen
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Testament
Erbrecht
Pflege- und Todesfall
und andere rechtliche Themen.
Und ein angepasstes Video, das genau auf einen passt hat es bisher noch nicht gegeben. So sind die Situationen auch zu unterschiedlich, dass man alle Themen angemessen für alle Zielgruppen berücksichtigen kann.
Und so ist es für den Nutzer oft dann auch zeitaufwendig, die Punkte herauszufiltern, die für ihn speziell notwendig sind.
Das InterAktive BeratungsVideo ist hier eine erhebliche Hilfe.
Was ist ein InterAktives Beratungsvideo und wie funktioniert es?
Das wird im nächsten Video erläutert.
Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.
Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.
Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.
Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.
Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.
Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.
Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM
Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.
Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe
„Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
„Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)
zuzüglich Verpackung und Versand.
Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.
Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.
Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.
Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:
betriebliche Altersversorgung
gesetzliche Rentenversicherung, z. B. – Erwerbsminderungsrente – Altersrente – Hinterbliebenenrente – Reha
Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.: Was ist wann zu beachten
Generationenberatung
Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.
Pensionskassen Zwang unter den #Schutzschirm – Dies gilt für regulierte Pensionskassen
Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.
Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.
Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten. Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.
Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.
Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.
Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.
Arbeitgeberhaftung mangelhaft
Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).
Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.
Arbeitgeber haftet: wenn er kann
Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.
So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.
Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.
Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.
Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.
Die Lage ist ernst:
Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.
Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm
Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.
Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:
Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.
Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.
Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen
die Beiträge anheben
und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.
Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.
Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.
So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.
Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:
Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.
Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.
Schutzschirm soll verpflichtend werden
Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen: und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.
Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.
Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.
Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind: also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.
Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.
Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.
„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.
Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.
Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.
Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.
Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.
Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille
Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.
Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.
Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.
Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.
Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.
Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.
Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.
Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).
Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.
Die Beratung durch einen Rentenberater oder Anwalt kann sich trotz der Beratungskosten durchaus lohnen. Grund: Sollte die Rente hierdurch um nur 20 Euro erhöhen, sind das innerhalb eines Jahres 240 Euro höhere Rente.
Ab Juli gibt es eine Rentenerhöhung. Der Änderungszahlungszeitpunkt ist unterschiedlich.
Wer vor oder im März 2004 erstmals Rente erhalten hat, bekommt die erhöhte Rente erstmals Ende Juni 2020.
Wer nach März 2004 erstmals Rente bezogen hat, bekommt die Rentenanpassung erstmals mit der Rente Ende Juli 2020 überwiesen.
Grundlage der Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung in Deutschland
Die Rentenanpassung zum Juli 2020 ist bereits seit einiger Zeit bekannt.
Im April 2020 wurde sie vom Bundeskabinett beschlossen, auch der Bundesrat hat anschließend zugestimmt. Grundlage für die Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung.
In den alten Bundesländern werden die Renten zum Juli 2020 um 3,45 Prozent erhöht, in den neuen Bundesländern erhalten Rentner 4,20 Prozent mehr Geld.
Rentenwert steigt auf 34,19 (Ost: 33,23)
Das bedeutet, dass sich der Rentenwert* von 33,05 Euro (alte Bundesländer) auf 34,19 Euro erhöht.
In den neuen Bundesländern steigt er von 31,89 Euro auf 33,23 Euro an.
Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt damit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 97,2 Prozent des Westwerts.
Wichtig bei Pflege von Angehörigen: Rente könnte noch stärker steigen
Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.
Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.
Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.
Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).
Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.
Höhere Rente sorgt dafür, dass manche Rentner plötzlich steuerpflichtig werden
Eine höhere Rente ist für viele Rentner sicherlich ein Grund zur Freude – doch eines darf man dabei nicht vergessen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website betont: „Künftige Rentenanpassungen erhöhen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.“
Wie stark die Renten dann steigen würden, hänge von der Entwicklung der Bruttolöhne im Jahr 2020 ab. „Im Moment können wir nicht seriös vorhersagen, wie die Entwicklung läuft“, so Roßbach.
Die Krise wird auch die Konsumwirtschaft beeinflussen.
Und wer in der Krise plötzlich weniger hatte, wird hoffentlich daraus für die Zukunft lernen.
Beispiel: Wer durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60% /67 % hat und dann schnell in finanzielle Not kam, dem wird hoffentlich spätestens jetzt bewusst, dass man mindestens 3 – besser 6 – Nettomonatsgehälter immer flüssig haben sollte.
Wer dann noch erkennt, dass 60/67% für relativ kurze Zeit mehr ist, als das, was man im besten Fall aus der Rente hat.
Nach 45 Berufs- und Erziehungszeiten sind das NOCH 48%, und das ab Rentenbeginn über die Pflege bis zum Tode.
Und wer im ServicebereichTrinkgelder bekommen hat, merkt plötzlich, dass die 60/67 % ohne Trinkgelder berechnet wird; das gilt auch in der gesetzlichenRentenversicherung!
Beispiel: Fixer Verdienst: 1.700 Euro
Trinkgelder: 506 Euro (22 Euro pro Tag)
Gesamtbrutto: 2.206 Euro
Kurzarbeitergeld:
1.020 Euro (60% aus 1.700)
bzw. 1.139 Euro
Rente nach 45 Jahren Brutto: 816 Euro
——- Die Krise zeigt nicht nur, dass man etwas kurzfristig ansparen muss, sondern auch für die Zukunft.
Und so gibt es auch andere Lebenssituationen, die das deutlich machen:
Ja, mir ist es bewusst, dass es auch Menschen gibt, die zwischen dem Existenzminimum und dem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 Euro verdienen und vielleicht der Auffassung sind, man kann da nichts mehr ansparen. Ja diese Fälle gibt es auch. In vielen dieser Fälle würde sich bei emotionsloser Betrachtung doch den einen oder anderen Ausgabenposten geben, den man bei genauer Betrachtung und Disziplin reduzieren könnte.
Beispiele:
laufenden Kosten:
Stromrechnung
Handyrechnung
Telefonkosten – Internet
Fernsehkosten (sky & Co.)
Heizung-Gas
Miete
Zigaretten (habe selbst vor 1 Jahr aufgehört aufgrund der Gesundheit – Wasserpfeifen etc.
zu hoher Alkoholgenuss (Sprudelmax schmeckt mir am Besten und ist in Deutschland gesund)
Abos von Zeitschriften und anderen Diensten
Umstellung von Kabel auf Satellit (Umstellungskosten müssen hier berücksichtigt werden)
*Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Sparanlagen:
Welche Versicherung ist wichtig?
Welche Versicherung ist nicht wichtig?
Wie wird mit welcher Förderung angespart?
2. Einmalige Kosten:
Anschaffung von PKW auf Kredit Leasung, gebrauchter PKW oder Alternativmöglichkeiten? (ÖPNV, Fahrrad, e-bike, carsharing)
Rhythmus bei der Neuanschaffung von Smartphone, Tablet, Fernseher, etc.
Urlaube: Anzahl, Orte, Länge, Alternativen
#Regelungen für den #Notfall durch den #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de (Vollmachten, Verfügungen und viele Tipps)
Klar soll das Leben Spaß machen! Und ab und zu muss man sich auch mal etwas Gutes tun und sich und seine Familie belohnen.
Die Höhen und Wiederholungen der Belohnung hängt dauerhaft davon ab, wie konsequent man die o.g. Punkte beachtet hat; insbesondere dann, wenn man körperlich und geistig gesund ist und man sein Leben auch selbst mitgestaltet (und ja es gibt natürlich auch Schicksalsschläge, die es im Leben nun einmal gibt).
Wer jedoch vieles überdenkt und dann plant, hat bessere Voraussetzungen, als nur darauf zu Vertrauen, dass alles immer Gut geht.
Und hier noch eine Anmerkung für die Konsumgüterwirtschaft einmal zum nachdenken:
Die Konsumwirtschaft kann nur dann langfristig funktionieren, wenn auch die Vorsorgewirtschaft parallel zur Konsumwirtschaft besteht.
Die Wirtschaft wird sich relativ schnell wieder erholen und die Börse wird nach 2-5 Jahren neue Höhen gefunden haben.
Die Infizierung haben somit bis heute 389.691 hinter sich.
Wie hoch ist die Sterberate?
Somit sind noch infiziert:
92.333 von 389.691 = 23,69%!!!
Die Menschen, die noch infiziert sind, können weder bei den Genesenen, noch bei den Verstorbenen berücksichtigt werden.
1.559.750 – 389.691
= 1.169.789 Menschen.
Diese 1.169.789 Menschen werden später entweder genesen sein oder bei den Verstorbenen berücksichtigt.
Geht man davon aus, dass von diesen Menschen auch 23,69 % versterben, sind dies 277.168 Tote zusätzlich.
Die Todesrate in den USA wäre dann aus heutiger bei
92.333 + 277.168 =
389.501 Menschen.
Hierbei sind folgende Annahmen berücksichtigt:
1. Es wird in den kommenden 4-6 Wochen noch kein Medikament geben
2. Die Anzahl der Infizierten nimmt ab sofort nicht mehr zu.
3. Die Wetterbedingungen verändern sich nicht bzw. Haben keinen Einfluss
Warum gibt es in den USA so viele Infizierte und Tote?
Hier die Gründe:
1. Die Gesundheitsversorgung und Vorsorge ist in USA erheblich schlechter als in Deutschland.
2. Es gibt in den USA ca. 50 bis 65 Mio. Menschen ohne Krankenversicherung. Die Abschaffung von Obamacare hat mit dazu beigetragen, dass auch die Gesundheitsvorsorge wesentlich schlechter ist. Dadurch sind auch die Abwehrkräfte wesentlich schlechter, als beispielsweise in Deutschland.
3. Trump hatte sehr lange die Pandemie heruntergespielt. Wertvolle Zeit ging verloren und wurde der Pandemie geschenkt.
4. Auch im Moment will Trump wieder alle Geschäfte öffnen und auch die Menschen in den Bundesstaaten aufstacheln, die Beschränkungen einhalten wollen.
Trump hat zu lange alles heruntergespielt und ist für einen Großteil der Toten verantwortlich.
Sicherlich steckt auch ein Eigeninteresse dahinter.
Grund: Trump hat seine eigenen Hotels und Golfplätze seinem Sohn übergeben. Die Kosten sind enorm. Die Zinszahlungen sind ebenso erheblich.
Wie lange das Vermögen noch zur Finanzierung ausreicht, ist offen.
Inzwischen wurde bei einem der Kreditgeber – die Deutsche Bank – um Stundung gebeten.
Der amerikanische Bürger durchschaut immer mehr die Rhetorik und Eigeninteressen von Donald Trump.
Neben den Toten darf man nicht vergessen, dass die USA über 30 Mio. neue Arbeitslose hat.
Bei rund 155 Mio. Erwerbstätigen sind 20% plötzlich zusätzlich arbeitslos!!!
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Wie sieht es im Vergleich zu Deutschland aus?
Infizierte: 177.825
Genesen: 155.614
Verstorben: 8.193
Somit sind 163.807 Menschen schon erledigt.
Verstorben sind 8.193 von 163.807 = 5,00 %
Noch offen sind:
177.825 – 163.807 = 14.018 Menschen
Geht man davon aus, dass von 14.018 auch 5 % versterben, dann sind dies nochmals 700 Menschen, die wahrscheinlich sterben.
Die Gesamttodesrate in Deutschland wäre dann 8.893 Menschen.
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Vergleich USA – Deutschland:
Einwohner: 328,2 Mio – 83,02 Mio.
Infizierte: 1.559.750 – 177.825
Genesen: 297.628 – 155.614
Tote:
Derzeit: 92.333 – 8.193
Todesrate: 23,69 – 5,00 %
Von allen derzeit Infizierten voraussichtlich
389.501. – 8.893
Neben der vergleichsweise schnellen Reaktion der deutschen Bundesregierung ist auch das deutsche Krankenvericherungssysytem verantwortlich.
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, so dass alle eine Krankenversicherung haben.
In bestimmten Fällen darf man auch auch privat versichern.
Die Mindestleistungen werden in der gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben.
Wer sich privat krankenversichert, kann auch zusätzliche Leistungen versichern.
Durch den Wettbewerb von gesetzlicher und privater Krankenversicherung können die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse auch nicht einfach reduziert werden, da dann viele gesetzlich Krankenversicherte sich lieber privat versichern.
In anderen europäischen Ländern gibt es oft keine private Krankenversicherung (nur als Zusatzvereinbarung).
Das war auch der Grund, warum in den europäischen Staaten Großbritannien, Italien, Spanien, Schweiz und Frankreich erheblich mehr Tote hat, als Deutschland.
Erledigt ist die Pandemie weder in den USA, noch im Deutschland.
Wie viele Menschen noch infiziert werden, ist völlig offen.
Ergänzung:
Corona – Test
Trump behauptet, in den USA würde weltweit am meisten getestet und deshalb ist die Anzahl der Infizierten so hoch.
Die USA hat 328,2 Mio. Einwohner
Deutschland hat 83,02 Mio. Einwohner.
Die USA hat somit 3,95 mal soviel Einwohner als Deutschland.
Die USA hat bis 13.5.2020 insgesamt 10,217 Mio. Tests durchgeführt.
Deutschland hatte bis 10.5.2020 insgesamt
3,147 Mio. Tests durchgeführt.
Teilt man 10,217 Mio. durch 3,95 dann wären es 2,586.
Da Deutschland nicht 2,586 Mio. Tests, sondern 3,147 Mio. Tests durchgeführt hat, hat Deutschland 21,69 % mehr Tests durchgeführt, als die USA.
Die #Argumentation von #Trump ist wieder fehlerhaft. Entweder er ist uninformiert, kann nicht rechnen oder er lügt bewusst um seinen Kopf noch irgendwie zu retten.
Trump entwickelt sich immer mehr zum Super-Chaoten.
Sind für das verstärkte Vorkommen von Sars-Cov-2 in Schlachthöfen auch die Kälte verantwortlich?
Bisher werden die Arbeitsbedingungen und Unterkünfte alleine für die hohe Infizierung verantwortlich gemacht.
Sicherlich sind die Arbeitsbedingungen und miserable Unterbringungen der meist osteuropäischen Arbeitskräfte ein hoher Grund, warum gerade dort ein Hotspot für den Coronavirus vorhanden ist.
Und diese Bedingungen müssen verbessert werden.
Allerdings sind auch evtl. die niedrigeren Temperaturen und die fehlende UV-C-Strahlung für die hohen Infektionszahlen verantwortlich.
Prof. Drosten gibt noch folgende Anregungen:
„Vorbote für neue Welle im Winter
Drosten sieht Schlachthöfe als Warnung
Christian Drosten fragt sich, warum es in Schlachthöfen so häufig zu Corona-Ausbrüchen kommt. Liegt es tatsächlich nur an schlechten Wohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter oder spielt vielleicht auch noch ein ganz anderer Faktor eine wichtige Rolle?
In Deutschland gehen zwar die Neuinfektionen weiter zurück, manche Regionen sind sogar nahezu „Corona-frei“. Doch in einigen Hotspots mehren sich noch immer die Covid-19-Fälle. Dazu zählen Pflegeheime wie in Coburg, aber vor allem häufen sich die Erkrankungen in Fleischfabriken. Zuletzt erwischte es einen Betrieb im niedersächsischen Dissen, in dem von 278 getesteten Arbeitern 92 positiv getestet wurden. In den USA sind Fleischfabriken ebenfalls Corona-Hotspots, möglicherweise auch in weiteren Ländern. Dass das Virus ausgerechnet in solchen Betrieben so massiv auftritt, hat sehr wahrscheinlich etwas mit schlechten Arbeits- und Wohnbedingungen der Arbeiter zu tun. Doch Virologe Christian Drosten hat den Verdacht, dass ein weiterer Faktor eine wichtige Rolle spielen könnte.
Kälte könnte Ausbreitung begünstigen
In seinem NDR-Podcast stellt der Virologe die These auf, dass die Umgebungstemperatur in den Schlachtfabriken die Ausbreitung des Virus begünstigen könnte. Dies sei ein Faktor, der in der Öffentlichkeit bisher noch nicht genug besprochen worden sei, sagt er. In den Betrieben herrschten „fast Kühlschrank-Temperaturen“ und er stelle sich immer mehr die Frage, ob die hohen Ansteckungsraten in Schlachthöfen, möglicherweise zeigen, „was wir im Winter weitflächig erleben werden.“ Wenn es kälter wird, könnte das Virus besser übertragen werden, vermutet Drosten.
Für die Hygiene seien gekühlte Lebensmittel normalerweise gut, in diesem Fall könne die Kälte aber kontraproduktiv sein, überlegt Drosten. Er habe dafür natürlich noch keine Beweise oder entsprechende Daten gefunden. „Ich denke aber, dass man sich das jetzt schon auch mal ansehen muss.“ Es werde schwierig werden, die Daten zu erheben und Studien durchzuführen. Aber er wolle es mal so ausdrücken: „Mich macht es zumindest mal aufmerksam.“
Kontaminiertes Fleisch keine Gefahr
Befürchtungen, das Virus könne über Fleisch aus betroffenen Schlachtbetrieben übertragen werden, hält er dagegen für unbegründet. Das Fleisch lagere eine ganze Zeit, und das Virus sei eben doch nicht sehr stabil. Unter anderem seien „so allerhand“ biologische Substanzen wie Proteasen auf der Oberfläche des Fleisches, die das Virus angriffen, sagt er. Außerdem halte es keine hohen Temperaturen aus. Wenn das Fleisch zubereitet werde, sei das Virus sofort weg.“