Coronavirus Öffnung – Ende Shutdown – und die Folgen

Die Wirtschaft ächzt unter den Folgen des Shutdown.

Und so mancher Unternehmer oder Selbstständige hält die Schließungen nicht mehr lange durch.

Auch für viele Arbeitnehmer ist ein Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 % existenzbedrohend.

Allerdings wird hierbei für jeden auch sichtbar, was passiert, wenn man zu wenig Rücklagen gebildet hat oder sich nicht absichert.

So sollte jeder Arbeitnehmer immer mindestens 2-4 Nettomonatsgehälter auf der hohen Kante haben.

Wenn dann einmal Kleinigkeiten kaputt gehen – PKW, Spülmaschine und Waschmaschine gleichzeitig – dann ist eine Reserve vorhanden.

Leider gibt es auch Menschen, die dieses Mindestvermögen nicht haben.

Insofern sollte der Konsum hier einmal von jedem kritisch selbst überprüft werden.

Bedenken sollte jeder aber auch noch folgendes:

Bei Kurzarbeit gibt es einen Rettungsschirm von 60 bzw. 67 %. Und Kurzarbeit geht oft kein ganzes Jahr, sondern oft nur 2-4 Monate.

Wer aber in Rente geht, erhält lebenslang von der gesetzlichen Rentenversicherung maximal derzeit 48%! Und dies dann, wenn er/sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Und davon geht dann noch

– der Krankenversicherungsbeitrag

– Beitrag f. Pflegezusatzversicherung

– ggf. Steuern, Kirchensteuer

weg.

Und 48 % Rente von 67% Kurzarbeitergeld sind nochmals knapp 30% weniger (100-(48×100/67)).

Inwieweit die gesetzliche Rente von 48% langfristig gehalten werden kann, steht heute nicht für die kommenden 30 Jahre fest. Viele Fachleute rechnen auf ein weiteres Absinken auf 40-43%.

Such die Rentenanpassungen von Bestandsrentnern wird wohl dieses Jahr zum 1.7. letztmalig in dieser Höhe ausfallen. Grund: Rentenanpassungen sind auch von der Lohnentwicklung abhängig.(§68 SGB VI).

www.Renten-Experte.de

Zusätzliche Vorsorge dringend notwendig

Für einen ausreichenden Schutz muss nicht nur an die Altersversorgung über

– die betriebliche

– und private

Altersversorgung gedacht werden, sondern auch an

– Absicherung Krankheitsfall

– Berufsunfähigkeitsschutz

– Hinterbliebenenversorgung

Und auch die rechtliche Vorsorge darf nicht außer Acht gelassen werden.

Ein verantwortungsbewusster Selbstständiger oder Unternehmer hat seine Unterlagen geordnet und auch einen Angehörigen oder eine vertraute Person über die Existenz eines Notfallordners informiert.

Auch die rechtliche Vorsorge durch

  • Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht – Unternehmervollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • ggf. Sorgerechtsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Organspendeausweis
  • Testament

sollten möglichst gesamt geregelt sein und in dem Notfallordner – Vorsorgeordner alle Unterlagen (mind. in Kopie) dort abgelegt sein.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Unterlagen, die ebenfalls dort abgelegt werden sollten. Im Notfallordner ist auch ausreichend Platz, z. B. das Stammbuch, Impfbuch etc. in einer Klarsichtfolie abzulegen.

Notfallordner
Notfallordner von
Link –> notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Grund: Je nach Beruf und Altersklasse, Familienstand gibt es unterschiedliche Punkte, die beachtet werden müssen. Bei Selbstständigen, Unternehmern, Handwerkern, freien Berufen – z. B. Ärzte, Apotheker, Zahnärzte – sind die notwendigen Vorsorgetipps unterschiedlich, die im Notfallordner vorhanden sind.

Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)

Covid-19 – Geheilte sind nicht gesund

Noch immer ist Covid-19 eine unerforschte Krankheit.

Zwischen einem leichten Verlauf und dem Tod ist alles möglich.

Inzwischen wird deutlich, dass auch die Heilung besonders ist.

Denn Menschen, die sich nach einer Infektion wieder gut fühlen, sind möglicherweise für immer gezeichnet.

Dieser Bericht macht deutlich, dass auch eine leichte Covid-19 Erkrankung zu extremen Spätfolgen führt.

Konsequenzen werden wohl sein, dass Menschen mit Covid-19 Erkrankung bei bestimmten Personenversicherungen entweder keinen Versicherungsschutz bekommen oder mit Risikozuschlägen rechnen müssen.

Hierzu ein anderes Beispiel: Schlafapnoe

Wer an Schlafapnoe leidet, erhält keinen Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit bzw. Todesfall. Auch in der Krankenversicherung gibt es Je nach Leistungspaket keinen Versicherungsschutz.

Hintergrund ist bei Schlafapnoe das 60-fache Risiko einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden.

Und auch wenn eine Schlafmaske (Antischnarchgerät: leichter Druckaufbau, damit Luft hinzugefügt wird) genutzt wird, bleibt ein nicht kalkuliertes Risiko – z.B. beim kurzen Mittagsschlaf ohne Maske.

Eine ähnliche Situation kann bei Covid-19 auftreten, wenn zu wenig Lungengewebe gesund bleibt.

So berichtete n-tv am 23.4.2020 folgendes: Link —> https://www.n-tv.de/wissen/Covid-19-koennte-Lunge-dauerhaft-schaedigen-article21734465.html

Zitat: „Das neue Coronavirus löst die Covid-19-Erkrankung aus, die tödlich, aber auch beinahe unbemerkt verlaufen kann. Bei genesenen Patienten haben österreichische Ärzte nun allerdings entdeckt, dass die Krankheit auch nach einem leichten Verlauf möglicherweise gravierende Spätfolgen hinterlässt. Der Oberarzt der Universitätsklinik Innsbruck, Frank Hartig, berichtet im Tauchermagazin „Wetnotes„, dass er bei einigen seiner Patienten „irreversible Lungenschäden“ festgestellt hat.

Der Tauchmediziner untersucht sonst Menschen auf ihre Tauchtauglichkeit, leitet jetzt aber die Notfallaufnahme und ist verantwortlicher Krisenkoordinator für Covid-19-Patienten. Unter den nicht so schweren Fällen, die in dieser Zeit in Heimquarantäne gesund wurden, waren sechs aktive Taucher. Hartig zufolge waren diese Menschen nur leicht erkrankt, sie hatten lediglich einzelne Symptome wie Reizhusten oder reduzierte Leistungsfähigkeit.

Ihre Erkrankungen lagen inzwischen fünf bis sechs Wochen zurück, bei der Kontrolle galten sie als klinisch gesund. In der Computertomographie der Lungen sahen die Organe aber alles andere als gesund aus. „In der Bildgebung wurden sie überhaupt nicht besser“, berichtete Hartig dem italienischen Sender Rai. „Als Notfallmediziner mit 20 Jahren Erfahrung schluckt man, wenn man bei einem 40-jährigen Patienten so etwas sieht.“

Bei zwei seiner Patienten trat unter Belastung ein deutliche Sauerstoffunterversorgung auf. Zwei weitere zeigten „sehr erregbare Bronchien wie beim Asthmatiker“. Bei vier der sechs Patienten waren im Controll-CT immer noch deutliche Veränderungen im Gewebe zu sehen. Zuvor hatte Hartig bereits beschrieben, dass es bei Corona-Patienten eine „bemerkenswerte Diskrepanz zwischen den Befunden und dem Empfinden“ gebe.

Junge Patienten „im besten Tauchalter“ kämen zu Fuß in die Notaufnahme und wiesen normale Vitalparameter auf. Das heißt Herz- und Atemfrequenz sind unauffällig, ebenso wie Blutdruck und Körpertemperatur. Auf CT-Bildern seien dann aber „beidseitige Infiltrate“ zu sehen. Hartig beschreibt das, „als ob man ein, zwei Tücher in einen Eimer Öl hängt und wieder rauszieht und aufhängt“. Andere Patienten hätten eine erhöhte Atemfrequenz, die sie kaum selbst bemerkten, „obwohl sie derart schlechte Blutgase haben, dass man laut Lehrbuch unverzüglich an eine Intubation denken sollte“.

Als diese Patienten aber mit Sauerstoff versorgt wurden, kollabierten sie: „Ein paar Stunden später liegen viele von ihnen auf der Intensivstation mit Intubation und schwerem Lungenversagen. Das Gefühl, als ob der Sauerstoff irgendeine Kaskade auslöst, haben ganz viele Kollegen. Niemand von uns weiß genau, was hier vor sich geht“, schreibt Hartig weiter. Der Arzt betont, dass es zu früh sei, um allgemeingültige Aussagen zu treffen. Denn noch stehe eine wissenschaftliche Auswertung aus. Er befürchte aber, dass es sich um langfristige, vielleicht sogar irreversible Lungenschädigungen handelt: „Wir wissen nicht, wie viele von den Veränderungen dauerhaft bleiben“, so Hartig. Ihm falle es jedoch „beim Anblick der Befunde schwer, an eine völlige Ausheilung zu glauben“.

Wer noch nicht an Covid 19 oder Schlafapnoe erkrankt ist, sollte deshalb bevor eine Disgnose feststeht, seinen Versicherungsschutz überprüfen.

Wer nur schnarcht und noch nicht im Schlaflabor war, hat bessere Chancen noch den Versicherungsschutz zu erhalten, als ein Antragsteller mit klarer Diagnose.

China – Import und Zulieferung – Wo ist die Nachhaltigkeit

China – Auch viele europäische Staaten und Unternehmen müssen darüber nachdenken, die #chinesischen #Lieferketten auch durch #europäische #Zulieferer zu ergänzen.

Auch wenn dies die Produkte verteuert.

Die Abhängigkeit bei der Zulieferung von einem großen Staat hat extreme Konsequenzen, die durch

  • Politik
  • Pandemie
  • Wirtschaft
    das Leben völlig einschränken kann.

Das Lager „Autobahn, Frachtschiff, Flugzeug“ ist zu klein und kann nur minimale Mengen umfassen, die nur für 2-4 Wochen ausreichend ist.
——-
Das muss den Unternehmern, aber auch dem Verbraucher klar sein.

Insofern müssen

  • wenn hier keine Begrenzungen in der Menge durch den Staat erfolgen (Mengeneinfuhrzoll) –

durch gemeinschaftliche Verpflichtungen der Unternehmen und Verbände selbst auferlegte Verpflichtungsbegrenzungen erfolgen.

Letztendlich gehört dies zur Nachhaltigkeit, das jedes Unternehmen haben muss.

————-

Nachfolgend der Artikel—>
Wachstumszahlen: Was bleibt nach Chinas Schönfärberei? Der größte Absturz seit der Kulturrevolution
Chinas Wirtschaft hat im ersten Quartal wegen des Coronavirus einen beispiellosen Absturz erlebt. Doch nun gelingt dem Land eine schnelle Kehrtwende, so die Version der Regierung. Doch Pekings Methoden sind fragwürdig – und die Daten ziemlich zweifelhaft.

https://www.welt.de/wirtschaft/article207334577/China-Schnelle-Kehrtwende-nach-dem-Absturz-Die-Daten-sind-zweifelhaft.html

www.forum-55plus.de

Coronavirus – Danach gesund? Oder kommt es wieder?

Inwiefern ein Covid-19 infizierter Mensch alles ohne weitere Folgen überstanden hat, ist noch völlig offen.

Dies kann mit Gewissheit erst in einigen Monaten festgestellt werde. Fakt ist jedoch, dass in verschiedenen Regionen seltsame Rückfälle gemeldet werden. Ob diese Rückfälle tatsächlich stattgefunden haben, oder der Infizierte zu früh entlassen wurde, steht noch nicht fest.

Wir wollen hiermit keine Angst schüren, allerdings auch über den jetzigen Stand informieren.

So berichtete die Welt am 9.4.2020 mit folgende Schlagzeile:

„Experten wundern sich über positive Tests bei eigentlich geheilten Patienten“

Zitat:
Bisher hieß es, dass man gegen das Coronavirus immun sei, sobald man Covid-19 einmal überstanden habe. Berichte aus Südkorea zeigen nun, dass dem womöglich nicht so ist – und man sich für einen erneuten Verlauf nicht einmal neu infizieren muss.

Vermeintlich geheilte Covid-19-Patienten können womöglich erneut an dem durch das Coronavirus ausgelösten Lungenleiden erkranken. Diese Möglichkeit stellte das dem südkoreanischen Gesundheitsministerium unterstellte „Korean Centers for Disease Control and Prevention“, vergleichbar etwa mit dem Robert-Koch-Institut in Deutschland, in einem Briefing vor, über das zunächst „Bloomberg“ berichtete.“

LINK –> https://www.welt.de/vermischtes/article207161029/Corona-Experten-wundern-sich-ueber-positive-Tests-bei-geheilten-Patienten.html

In der Online-Ausgabe vom 11.4.2020 steht bei welt . de:

Was Corona im Gehirn anrichtet.

Zitat: “ Es gibt einen Mann, der wusste nichts von der Pandemie – dabei wäre er am neuartigen Coronavirus fast gestorben. Dieser Mann, er lebt in Japan und ist 24 Jahre alt, hat es unter Neurologen und Virologen mittlerweile zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Denn er ist der erste beschriebene Fall, an dem eine bislang unbekannte Symptomatik von Sars-CoV-2 beschrieben wurde. Eine, die ungute Erinnerungen an den Sars-Erreger von 2002/2003 weckt…..

Nein, man muss nicht alles glauben, was in den Medien steht. Und momentan wird in beide Richtungen seht stark übertrieben. Die eine Seite sieht den Weltuntergang, die andere Seite belächelt alles.

Wie so oft wird die Wahrheit in der Mitte liegen.

Wenn die Erkrankung Covid-19 durch den Sars-Cov-2 (ein Virus in der Gruppe der Coronaviren) jedoch tatsächlich im Körper schleichend aktiv bleibt, dann hat dies Auswirkungen auf unser Leben.

Der Run auf Notare, Anwälte, Versicherungsvermittler

Warum Sie jetzt vieles überprüfen sollten

So lange es nicht geklärt ist, ob Folgeschäden daraus entstehen, wird es wohl in den kommenden Wochen auch irgendwann schwieriger werden seinen Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung und der der Berufsunfähigkeit abzuschließen oder anzupassen.

Ein Beispiel:

Schlafapnoe ist ein Riskiko, das nicht versicherbar ist. Selbst wenn im Schlaflabor Schlafapnoe diagnostiziert wurde und man eine Schlafmaske trägt, ist der Abschluss einer:

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung (außer Zähne, Brillen)

nicht mehr möglich, da das Risiko von Herzinfarkt und Schlaganfall 60 mal so hoch ist, wie bei einem gesunden Menschen.

Wer jedoch nur schnarcht und keinen medizinischen Befund hat, der kann sich noch versichern.

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Covid-19.

Solange die mittel- und langfristigen Auswirkungen von Covid-19 noch nicht bekannt sind, werden die Risikoprüfungs-Abteilungen wohl bei der Diagnose Covid-19 irgendwann diese Versicherungsanträge zurückstellen.

Ist man nur an einer Erkältung erkrankt und diese ausgeheilt, dann wird man regulär aufgenommen. Ist man noch gar nicht erkrankt, dann besteht auch kein Grund einen Antragsteller abzulehnen.

Diese Problematik zeigt auf, dass es vielleicht gerade jetzt sinnvoll ist seinen Versicherungsschutz zu überprüfen.

Kein Wissenschaftler der Welt kann derzeit die Folgen einer Covid-19-Erkrankung abschätzen.

Viele Versicherungsvermittler erleben in diesen Tagen sogar eine Hochkonjunktur, die mit der Zeit vergleichbar ist, als die Altverträge noch nach alten Steuerrecht steuerfrei in der Auszahlungsphase waren.

Auch ein Grund für die verstärkte Nachfrage ist natürlich, dass man in einer Zeit der Kurzarbeit und des Homeoffice seine persönlichen Dinge aufarbeitet, die man vor sich hergeschoben hat.

Aufgrund der Infektionsgefahr bieten viele Versicherungsvermittler ihre Beratung auch telefonisch oder per Videokonferenz an.

Neben der Überprüfung des Versicherungsschutzes werden auch häufiger rechtliche Vorsorgeleistungen nachgefragt. Notare und Anwälte haben hierbei Hochkonjunktur. Zwar werden viele Gerichtsverhandlungen gerade vertagt, allerdings ist die Nachfrage in anderen Bereichen extrem angestiegen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • betriebliche Altersversorgung
  • Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung
  • Testament und Erbrecht

Auch in der Literatur ist der Nachfragemarkt rund um die rechtliche Vorsorge angestiegen.

Notfallordner Vorsorgeordner –
In über 90 verschiedenen Versionen ab 27 Euro
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Den Notfallordner – Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Grund: Die rechtliche Vorsorge unterscheidet sich erheblich zwischen den einzelnen Berufsgruppen, Selbstständigen- und Unternehmergruppen.

Ein Rentner benötigt einen anderen Notfallordner, als ein Pensionär (Beamter im Ruhestand).

Und bei den Selbstständigen muss man zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen (Arzt, Apotheker, Zahnarzt), den 41 zulassungspflichtigen Handwerkern, zulassungsfreien Handwerkern, Architekten und anderen Selbstständigen unterscheiden.

Und wer als Unternehmer tätig ist (Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH, UG), der muss gegenüber einem Selbstständigen ebenso völlig andere Gesichtspunkte berücksichtigen.

Insofern ist es notwendig, dass der Notfallordner nicht pauschal ausgefüllt ist, sondern auch der richtige Notfallordner ausgewählt wird.

Man fährt auch nicht auf der Autobahn mit einem Fahrrad oder einem Boot von Stuttgart nach Hamburg.


www.Renten-Experte.de

Festnetz: 07156 967 1900

Smartphone: 0177 27 166 97

Coronavirus – „Nicht verstorben“ heißt noch lange „nicht geheilt“, wird aber geheilt genannt

Coronavirus #Sars_Cov_2 – Geheilt heißt „Nicht verstorben“, aber #nicht #immer „#danach #Gesund“

Etwa ein Drittel der „Geheilten“ ist NICHT geheilt, sondern hat Schädigungen am #Nervensystem.

Studie: #Virus #könnte #auch das #Nervensystem #schädigen +++
Eine Infektion mit dem Coronavirus kann sich nicht nur mit #Fieber, #Husten und #Atembeschwerden äußern, sondern auch neurologische Symptome verursachen.

Laut einer Studie in #Wuhan zeigt ein gutes Drittel der untersuchten 214 Patienten Anzeichen dafür, dass das Virus das #Nervensystem geschädigt hatte.

Zu den häufigsten Symptomen gehörten #Schwindel und #Kopfschmerzen sowie #Riech- und #Geschmacksstörungen.

In den vergangenen Tagen hatten sich bereits Berichte darüber gehäuft, dass Corona-Patienten zumindest zeitweise ihren Geruchs- und Geschmackssinn verloren.

Sicher ist noch offen, ob dies in einem repräsentativen Querschnitt bestätigt wird, der auch weltweit gilt.

Offen ist auch, ob diese Beeinträchtigungen auch langfristig vorhanden sind.

Geprüft werden müssten dann auch von so manchem Versicherer, ob dies zu Leistungsansprüchen in der

  • #Krankenversicherung
  • #Pflegepflichtversicherung
  • #Unfallversicherung
  • #Lebensversicherung
  • #Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • #betriebliche #Altersversorgung-#bAV
    führen kann.

Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung ist die Behandlung abgedeckt.
Auch die #Arbeitsunfähigkeit ist versichert.
Zunächst wird bei Angestellten die #Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber vorgenommen (42 Tage).
Kleinere Arbeitgeber erhalten – je nach Umlage – einen Teil der Gehaltsfortzahlung zurück.

Regelmäßig ab dem 43.Tag wird dann das Krankengeld durch die Krankenkasse vorgenommen, wobei die Höhe auch davon abhängig ist, ob die Krankheit vor/nach einem Kurzarbeitergeld bestanden hat.

Pflegeversicherung
Sollte aufgrund von Sars-Cov-2 ein Pflegefall entstehen, was durchaus auch möglich ist, dann wird eine Pflegeleistung je nach Pflegegrad gewährt.
Dies gilt für die soziale und private Pflegepflichtversicherung und auch für die private Pflegezusatzversicherung.

Hinweis: Mit der Umgestaltung von 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade wurde auch die Eigenbeteiligung geglättet.

Während

  • früher die „Eigenbeteiligung der Höhe nach“ sehr stark von der Pflegestufe abhängig war (Pflegestufe 5 extrem hohe Eigenbeteiligung)
  • ist die Eigenbeteiligung heute in allen Pflegegraden fast identisch.
    Je nach Region ist die Eigenbeteiligung zB in Ba.-Wü. bei 2.500 bis 2.900 Euro und in den neuen Bundesländern bei ca.1.900 bis 2.300 Euro.

Diese Eigenbeteiligung bleibt nach Abzug der Pflegepflichtversicherung übrig.

Selbstverständlich kann auch durch die Lungenkrankheit #Covid-19 ein Pflegefall dadurch entstehen, dass eine Unterversorgung mit Sauerstoff bei den Organen zeitweise entsteht.
Personen, die an #Covid_19
Erkrankt sind und überleben gelten im Übrigen als „Geheilt“, auch dann wenn sie Pflegefall oder berufsunfähig sind.

Inwieweit eine Erkrankung durch Sars-Cov-2 in der #Unfallversicherung zu einem Leistungsanspruch führen kann, ist zum einen von den AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) – also von AUB Jahrgang- abhängig und von der Gesellschaft selbst, ob die Bedingungen angepasst wurden.

Und auch dann ist offen, ob es sich um einen Unfall handelt.

So ist zum Beispiel der Zeckenbiss und die daraus folgende Erkrankung in neueren Bedingungen versichert, nicht aber in älteren Bedingungen.

Auch bei Sars-Cov-2 könnte dies ähnlich sein.Auswirkung auf die Lebensversicherung
In der Lebensversicherung besteht Versicherungsschutz
Zu beachten ist dringend den Vertrag nicht beitragsfrei zu stellen.

Hierdurch würde der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherungssumme umgewandelt werden. Der Schutz wäre verringert und eine spätere Anhebung auf den alten Schutz würde eine neue Risikoprüfung meist verursachen.
Vorerkrankungen könnten dann dazu führen, dass die Erhöhung ausgeschlossen wäre. Dies wäre zB der Fall, wenn plötzlich Schlafapnoe diagnostiziert würde.

Eine Unterbrechung des Vertrages wäre ebenso möglich. Dabei besteht in der Unterbrechungsphase kein Versicherungsschutz bzw. ein Versicherungsschutz in etwa Höhe des Deckungsbeitrages.
Die unterbrochene Zeit wird einfach „hinten drangehängt“ oder nachgezahlt.
Eine Risikoprüfung entfällt später regelmäßig (Unterbrechung meist bis zu 2 Jahren möglich).

Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit sollte- wenn es finanziell möglich ist – immer weitergeführt werden.
Auch hier gilt das oben Beschriebene mit folgender Ergänzung.
Je nach Versicherungsgesellschaft besteht bei den Anbietern ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entweder ab

50 % volle Rente, darunter kein Anspruch

oder ab 25% anteilig und ab 75% vollständig

Wer also teilweise unter 50% berufsunfähig ist, erhält bei Anbieter A keine Leistung und bei Anbieter B eine anteilige Leistung.
Der Verlust von Geruchssinn oder Geschmackssinn, Kopfschmerzen oder anderen Symptomen führt regelmäßig nicht zu 100 %
Berufsunfähigkeit, wohl aber zu einer Berufsunfähigkeit zwischen 25 bis 49 %.

Und bei einer Berufsunfähigkeit von 60 % ist die Wahrscheinlichkeit, dass der „Versicherer A“ den Versicherten durch einen jahrelangen Rechtsstreit auf unter 50% zu drücken, recht hoch
Denn beim Versicherer A geht es um volle oder keine Leistung.
Beim „Versicherer B“ würde es nur um anteilige Leistung gehen und somit um vielleicht 10% mehr oder weniger Leistung.

In der Natur der Sache ist Versicherer A eher motiviert zu streiten, als Versicherer B.

Isofern sollte die „Homeoffice“-Zeit auch einmal genutzt werden, den Berufsunfähigkeitsschutz zu überprüfen.

www.bAV-Leitfaden.de

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Auch in der bAV muss so mancher Punkt beachtet werden.
Wird aufgrund von Kurzarbeit die bAV-Beitragszahlung eingestellt oder reduziert, muss dem Arbeitnehmer dies nicht nur mitgeteilt werden, sondern auch eine vollständige Information über die Folgen mitgeteilt werden.
Unterbleibt dies können für den Arbeitgeber zukünftige Haftungsschäden entstehen, die erst in Jahrzehnten sogar auftreten können (Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre nach Zeitpunkt des Versorgungsanspruches).
Ein Extremfall wäre, wenn der Arbeitgeber den Vertrag beitragsfrei stellt, den Arbeitnehmer nicht informiert und der Arbeitnehmer dann berufsunfähig wird.
Wurde der Arbeitnehmer nachweislich nicht informiert und die Fortführung der privaten Beitragszahlung angeboten, dann haftet der Arbeitgeber für die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente.

Ist der Arbeitnehmer krank geschrieben, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Beitrages durch die Krankenkasse übernommen.

Bei der Beantragung von KfW-Mitteln in Zusammenhang von Corona ist dies ebenfalls zu beachten.

www.bAV-toolbox.de
wwwbAV-Experte.de

Notfallordner
Gerade in Zeiten wie einer Coronakrise macht es Sinn bestehende Vollmachten zu prüfen und anzupassen.
Vielleicht auch die passende Gelegenheit in einem speziellen Notfallordner die Unterlagen zu ordnen und Übersichten – speziell auf Ihre Person – anzupassen.

Der NotfallordnerVorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

ist ab 27 Euro das ideale Instrument.
Mit über 90 verschiedenen Versionen ist der Notfallordner sehr individuell.

www.notfallordner-unternehmer.de

Coronavirus Covid-19 – Warum hat Deutschland noch so wenig Tote?

Warum hat Deutschland (noch) so wenig Tote?

Viele Staaten schauen mit viel Respekt auf das Verhältnis der verstorbenen Menschen zu den Infizierten in Deutschland bis zum jetzigen Zeitpunkt.

Anzahl der Infizierten und Verstorebenen (Stand: 06.04.2020)

Während innerhalb von sehr kurzer Zeit in den Vereinigten Staaten 352.546 Menschen infiziert wurden und 13.169 Menschen verstorben sind, hat Deutschland zwar auch 98.956 Infizierte, allerdings nur 1.662 Verstorbene.

Auch im Vergleich mit China, Frankreich, Italien, Spanien ist die Anzahl der Verstorbenen wesentlich geringer.

Welche Hintergründe gibt es bei der geringen Sterberate? Liegt es daran, dass in Deutschland die Menschen von Haus aus mehr Abstand halten? Liegt es an der Hygiene, die in Deutschland vielleicht stärker eingehalten wird? Liegt es daran, dass in Deutschland die ältere von der jüngeren Generation abisoliert ist? Liegt es an kulturellen Unterschieden, warum Deutschland weniger Covid-19 Opfer hat?

Oder liegt es daran, dass der Sars Co-2 in Deutschland nicht so aggressiv sein Werk zu Ende führt?

Ein Hauptgrund für weniger Verstorbene dürfte wohl auch das Gesundheitssystem in Deutschland sein.

Vereinigte Staaten – Keine Krankenversicherungspflicht

Als eines der Hauptwerke von Obama war die Krankenversicherung für jeden Bürger durchzusetzen. Sein Nachfolger Trump hatte diese Krankenversicherung abgeschafft. Sein Argument war, dass jeder Amerikaner selbst die Freiheit haben sollte, über eine Krankenversicherung zu entscheiden. Trump hat die Krankenversicherung als Bevormundung verkauft und abgeschafft.

USA – Derzeit haben etwa 50 Mio. US-Bürger keine Krankenversicherung.

Wer keine Krankenversicherung hat, wird auch nicht behandelt. Dies geschah auch bei einem jungen Mädchen, das wegen einer fehlenden Krankenversicherung nicht behandelt wurde und an Covid-19 verstorben ist.

Auch bei den Infektionszahlen dürfte die Dunkelziffer der Infizierten sehr hoch sein, denn wenn keine Krankenversicherung vorhanden ist, wird man wohl auch eher nicht zum Arzt gehen.

Staatliche Gesundheitssysteme ohne Wettbewerb haben erhebliche Schwächen

Länder mit einer ausschließlich staatlichen Krankenversicherung, wie z. B.

  • Spanien
  • Italien
  • Frankreich
  • Großbritannien

neigen dazu, bei den Gesundheitsausgaben Geld zu sparen. Fehlende Vergleichsmöglichkeiten für Bürger haben in diesen Ländern dazu geführt, dass die Gesundheitsausgaben massiv beschränkt wurden.

Hätte es einen Wettbewerb gegeben, hätten die staatlichen Krankenversicherungsleistungen in den letzten 20-30 Jahren nicht so massiv abgebaut werden können.

Auch die Infrastruktur bei den Laboren und anderen medizinischen Versorgungszentren haben zu erheblichen Leistungseinschränkungen geführt. So sind auch unter regulären Bedingungen erhebliche Wartezeiten für Operationen vorhanden.

Das duale Gesundheitssystem hat die Qualität in Deutschland gesichert.

In Deutschland besteht das duale Gesundheitssystem aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung und einer Pflegepflichtversicherung.

Gerade der gesetzlich Versicherte profitierte von dem dualen Gesundheitssystem.

Der Leistungsabbau konnte aufgrund des Wettbewerbs beider Systeme nie in der Stärke stattfinden, wie es in anderen Ländern der Fall war.

Wäre die private Krankenversicherung – so wie es so mancher Politiker gerne hätte – abgeschafft worden, wären die Krankenversicherungsleistungen jedes Jahr weiter abgebaut worden. Wer Geld hat, könnte sich eine Zusatzkrankenversicherung leisten, die man alleine ohne Arbeitgeberanteil bezahlen müsste.

Der finanziell Schwächere hätte sich keine Zusatzversicherung leisten können und müsste heute auf viele weitere Leistungen verzichten (so wie es auch in England der Fall ist).

Gerade auch unsere Laborlandschaft, die nicht in staatlichen Versorgungszentren, sondern von privaten Einrichtungen getragen werden, ist ein maßgeblicher Versorgungsgewinn in Zeiten der Coronakrise.

Sicherlich ist die derzeitige Anzahl von Infizierten und Verstorbenen erst ein Zwischenstand, der sich auch noch verändern wird, denn nicht in jedem Land begann die Pandemie zeitgleich.

Trotzdem muss man die Gründe der niedrigen Todesrate heute schon loben. Entscheidend waren bisher:

  • Das entschlossene Handeln der Bundesregierung
  • Die Unterstützung durch die überwiegende Bevölkerung mit diszipliniertem Verhalten
  • und das hervorragende duale Gesundheitssystem.
1. Vorsitzender Forum-55plus. e. V.

Rentenantrag – Was ist zu beachten?

gesetzliche #Rente und #Rentenantrag und was dringend beachtet werden muss.

Ca. 750.000 Menschen gehen in diesem Jahr in Altersrente. Worauf sollten sie dabei achten?

  1. Antrag erforderlich
    Alle Altersrenten gibt es nur auf Antrag – auch die reguläre Altersrente, denn woher soll die gesetzliche Rentenversicherung denn wissen, dass Sie in Altersrente gehen wollen?
    Letztendlich besteht ja auch die Möglichkeit, dass Sie erst ein Jahr später in Rente gehen wollen und dann pro Monat einen Zuschlag von 0,5% (pro Jahr 6%) erhalten möchten.
  2. Rentenbearbeitung dauert mindestens ca. 3 Monate Da die Bearbeitung einige Zeit erfordert, sollte der Antrag möglichst drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden.
  3. Rentenzahlung zum Monatsende Wer heute #Rente #beantragt, erhält diese grundsätzlich am Monatsende ausgezahlt.
  4. Option „Rentenantrag aufschieben
    Das ist durchaus möglich, wird allerdings noch immer nicht allzu häufig gemacht. Doch für die Rente kann sich das lohnen, Denn für jeden Monat des Rentenaufschubs wird die Rente später um 0,5 Prozentpunkte erhöht.
    Ein einjähriger Aufschub bringt damit später ein Rentenplus von 6 %. Für fitte Rentner kann sich dies rechnen. V
  5. Verspäteter Antrag gestellt?
    Die gesetzliche Altersrente kann auch nach Erreichen des regulären Rentenalters jederzeit beantragt werden.
    Wichtig ist allerdings:
    Nur innerhalb der ersten drei Monate nach Erreichen der Altersgrenze (die für den Jahrgang 1954 bei 65 Jahren und acht Monaten liegt) können Sie die reguläre Altersrente rückwirkend erhalten.
    Ansonsten gibt es die Rente ab dem Antragsmonat. Gleiches gilt für die vorgezogenen Altersruhegelder.
  6. Wer kann beim #Rentenantrag helfen?
    Zum einen sind dies:
  • Versicherungsämter bei den Stadtverwaltungen (kostenlos)
  • Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen beim Ausfüllen des Rentenantrags (kostenlos).
  • Rechtsanwälte, z.B. Fachanwälte für Sozialrecht (gegen Honorar)
  • Rentenberater (gegen Honorar)

Wer die beste Wahl ist, muss sich jeder selbst beantworten.
Letztendlich geht man wegen der eigenen Steuererklärung auch nicht zum Finanzbeamten, um ihn nach speziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu fragen.

Und auch bei der gesetzlichen Renten gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch eine höhere Rente bemerkbar machen.
Einzelheiten hierzu unter Nr.12

  1. Bei #Krankenkassen nachhaken
Ruheständler sind meist in der Kranken- und #Pflegeversicherung der #Rentner #pflichtversichert. Dafür müssen sie aber belegen, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 % gesetzlich versichert waren. Wer die #Krankenkasse beispielsweise vor 15 Jahren gewechselt hat, sollte sich deshalb frühzeitig um die #Versicherungsbescheinigungen seiner früheren Kasse(n) bemühen. Privat Krankenversicherte sollten bei ihrem Versicherungsunternehmen eine Beitragsbescheinigung anfordern.

Denn die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich auch an der privaten Krankenversicherung – und zwar mit dem Betrag, den sie bei einem gesetzlich Krankenversicherten zuschießen würde.

  1. Arbeitgeberbescheinigung
    Immer mehr Bürger sind bis zur Rente noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt – auch in den letzten Monaten vor Rentenbeginn, in der Zeit also, in der bereits der Rentenantrag läuft. Damit auch diese Zeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, muss der Arbeitgeber bis zu drei Monate vor dem Rentenbeginn den Vordruck R 250 für die Rentenversicherung ausfüllen. Darauf muss er nach § 194 Abs. 1 SGB VI die beitragspflichtigen Einnahmen „für abgelaufene Zeiträume“ (konkret: für die letzten 12 Monate) bescheinigen. Die DRV rechnet daraus das Entgelt für die letzten drei Kalendermonate vor Rentenbeginn hoch.

Das ist übrigens keine provisorische Berechnung, denn nach der Rentenfestsetzung und Bescheiderteilung erfolgt keine Korrektur mehr. In den gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 194 SGB VI heißt es hierzu: „Dies gilt selbst dann, wenn die gesonderte Meldung korrigiert wird oder im Nachhinein bekannt wird, dass die der Hochrechnung zugrunde liegende beitragspflichtige Einnahme nicht bis zum Rentenbeginn bezogen wurde. Für eine Korrektur des Hochrechnungsergebnisses besteht nach Rentenbescheiderteilung kein Bedarf mehr“

9. Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers/der Pflegekasse

Eine entsprechende gesonderte Meldung bis zu drei Monate vor Rentenbeginn müssen – auf Anforderung – die Arbeitsagentur (für Arbeitslosengeld-Bezieher), die Krankenkasse (für Bezieher von Krankengeld) sowie Pflegekassen bzw. private Versicherungsunternehmen (für versicherungspflichtige Angehörigenpflege) ausstellen

10. Steueridentifikationsnummer
Zusammen mit dem ausgefüllten Rentenantrag muss man der Rentenversicherung seine Bankverbindung (IBAN) und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über Kontrollmitteilungen, wie viel Rente gezahlt wird.

11. Bei der Rentenantragstellung mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • den letzten Versicherungsverlauf der DRV,
  • die Versicherungskarte der Krankenkasse bzw. (bei Privatversicherten) eine Beitragsbescheinigung des PKV-Unternehmens,
  • gesetzlich Krankenversicherte: Versicherungsbescheinigungen der zweiten Hälfte des Arbeitslebens,
  • die Steueridentifikationsnummer und
  • Informationen über die Bankverbindung mit internationaler Kontonummer IBAN und internationaler Bankleitzahl BIC.
  • 12. Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert einen Rentenberater bei der Beantragung einer Rente einzuschalten.
    Zwar kostet die Beratung Honorar, dies macht Dich jedoch bezahlt. Ist die Monatsrente nur 10 Euro höher, ist die Erstberatung damit schon finanziert.
    Meist wirken sich höhere Renten lebenslang höher aus.
    Darüberhinaus haben viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung, die die Beratungskosten abdecken.

So kann die „Umdeutung“ eines Rentenantrages von Altersrente in Erwerbsminderungsrente durchaus eine lebenslang höhere Rente bedeuten.

Auch ein teilweise Rentenverzicht (von Vollrente in 99%ige Teilaltersrente) kann sich in bestimmten Fällen rentieren (z.B. Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2), denn dann wird von der Pflegepflichtversicherung ein Beitrag dem Rentenkonto des Pflegers gutgeschrieben und führt dann ab dem nächsten 1.7. zu einer höheren Rente.

Genauso kann der 1%ige Rentenverzicht sich auch nachteilig auf die betriebliche Altersversorgung auswirken (Beispiel: §232 VAG).
Genau diese vielfältigen Verknüpfungen können viele Mitarbeiter bei den Versicherungsämtern der Stadtverwaltung und auch die Rentenantragstellersachbearbeiter der deutschen Rentenversicherung oft nicht wissen (leider).Es immer sinnvoll, wenn Sie Ihren Ordner mit Ihren kompletten Rentenversicherungsunterlagen mitnehmen, damit die Beratung effektiv durchgeführt wird.

13. #Notfallordner führen
In einem #Notfallordner werden die wesentlichen Unterlagen aufbewahrt.
Dazu gehören nicht nur die bestehenden Rechte, Pflichten, Versicherungen, Finanzübersicht.
Auch andere Schriftstücke sind hier aufzubewahren und können bei der Rente eine Rolle spielen oder bei der Beantragung des Erbscheins später wichtig sein.
Beispiele:

  • Bei Geschiedenen: Original-Scheidungsurteil
  • Persönliche Angaben zum Geschiedenen und ob er noch lebt (kann bei Erziehungsrente wichtig sein oder wenn die Scheidung nach alten Rechten durchgeführt wurde).
  • Wenn Paare nicht verheiratet sind und gemeinsamen Haushalt leben: Notwendige schriftliche Bestätigung für betriebliche Altersversorgung
  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Testament
  • Sorgerechtsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Bestattungsvorsorge
    etc.
    Empfehlenswert ist der #Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Garantierente für Neuverträge soll sinken

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und #Garantierente in Zusammenhang mit dem #Niedrigzins

Die Überlegungen des #GdV sind völlig richtig (Reduzierung der verbandseinheitlichen Rentengarantie (s. https://www.lbav.de/gdv-will-80-prozent/ )

Zum Schmunzeln finde ich, dass der Verband meine Überlegungen aufgreift:
Zitat von mir v. 23.4.2019:
„…. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn eine prozentuale Garantie in allen Durchführungswegen (in der bisherigen bAV sowie dem Sozialpartnermodell) eingeführt wird.

So könnte man durchaus auch als Garantieleistung einen Betrag festlegen, der sich aus dem durchschnittlichen Nettoaufwand oder leicht darüber ergibt.

Wenn in der bisherigen bAV-Welt eine Garantie von beispielsweise 75 % gesetzlich festgeschrieben würde, dann ist die Garantie trotzdem über dem Nettoaufwand des Arbeitnehmers (in der Entgeltumwandlung, bzw. bei der arbeitgeberfinanzierten bAV über dem „fiktiven Nettogehalt“, wenn der Arbeitgeber die bAV als Gehalt auszahlen würde).

Für die Kapitalanlage würde dies bedeuten, dass eine höhere Renditechance besteht……..“

Gesamtartikel von mir v. 23.4.2019

http://blog.bav-versorgung.de/betriebliche-altersversorgung-garantie-oder-keine-garantie/

Schön ist, dass sich nun endlich etwas tut.
Wichtig ist, dass in der bAV auch der Gesetzgeber Anpassungen vornimmt und das Arbeitsrecht konform geht.

Rentenberater  Sachundenachweis Rentenexperte
www.Renten-Experte.de

Selbstständige in Rentenversicherung sollen pflichtversichert werden

Rentenversicherung für #Selbstständige: Gesetzentwurf in Vorbereitung

Die Bundesregierung plant eine #Rentenversicherungspflicht für #Selbstständige.
Der entsprechende #Gesetzentwurf wird noch in der ersten Jahreshälfte vorliegen.

Das geht aus ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Im Koalitionsvertrag ist die „Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht“ festgelegt.
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort: „Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 dazu einen Referentenentwurf vorzulegen.“

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. „Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag“ würden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt.“

Wer ist betroffen?

Hintergrund: Nur etwa 20 Prozent der rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland sind aktuell rentenversicherungspflichtig. Viele ignorieren das Thema Altersvorsorge aber und sind folglich später nicht abgesichert.

Daher will die Regierung Selbstständige zur Altersvorsorge zwingen.

Betroffen sind grundsätzlich alle #Selbstständigen nach #Sozialversicherungsrecht, zum Beispiel:

• beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Stimmrechte haben,

• Einzelunternehmer,

• eingetragene Kaufleute und

• Gesellschafter einer OHG oder GbR.

Ausgenommen bleiben alle, die bereits Pflichtbeiträge in Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse zahlen.

Das sagt das Handwerk zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Heil, Selbstständige zur Altersvorsorge zu verpflichten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen.
Das kündigte der SPD-Politiker Anfang April in der „Rheinischen Post“ an.

Etwa drei Millionen von insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen sind laut Ministerium im Alter nicht ausreichend abgesichert. Vor allem Solo-Selbstständige sind betroffen.

Nach den Plänen des Ministers müssten Selbstständige entweder „Mitglied in einem #Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die #Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten“, sagte Heil in der RP.

Auch für #Selbstständige müsse gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. „Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen“, betonte der Minister im Interview mit der Rheinischen Post.

Zur Grundrente will er im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, „dann werden wir verhandeln“, so Heil. Er ist überzeugt, dass die Koalition eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen wird. „Und ich werde meinen Beitrag dazu leisten.“

Handwerk fordert Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des #Deutschen #Handwerks (ZDH) betont gegenüber dem #Deutschen #Handwerksblatt: „Der ZDH unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine #Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Das hilft sicherzustellen, dass dieser Personenkreis im Alter ausreichend abgesichert ist, und somit zu vermeiden, dass im Zweifelsfall der Beitrags- beziehungsweise Steuerzahler für diese im Rentenalter aufkommen muss.

Darüber hinaus gilt es, Anreize zu verringern, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugunsten von (Solo-) Selbstständigkeit zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund bringe sich der #ZDH aktiv in die Ausgestaltung der #Altersvorsorgepflicht ein. Ziel sei es dabei, eine Wahlfreiheit bei der Durchführung zwischen privater Vorsorge oder #gesetzlicher #Rentenversicherung sicherzustellen, zudem die besondere Situation von Existenzgründern und bereits bestehende Vorsorgeformen zu berücksichtigen. „Überdies muss in einer solchen #Altersvorsorgepflicht die #Handwerkerrentenversicherung aufgehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handwerk herzustellen.“

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) bewertet den Ansatz der verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen insbesondere, dass den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart eingeräumt werden soll.
Für Existenzgründer und Selbstständige, die bereits eine adäquate Alterssicherung aufgebaut haben, sollten jedoch Erleichterungen und Übergangsvorschriften gelten“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Bereits der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benennt als Ziel die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht.

Sofern Selbstständige nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind (etwa in berufsständischen Versorgungswerken), sollen sie künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Voraussetzung ist, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind und in der Regel zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen.

Erhöhtes Armutsrisiko von Selbstständigen im Alter
Das Vorhaben einer Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ist nicht neu: Schon Ursula von der Leyen hatte 2012, damals war sie Arbeitsministerin, Pläne dazu vorgelegt.

Da nur eine Minderheit von Selbstständigen zur Altersabsicherung verpflichtet sei, berge dies „die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“.

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Tel.: 07156 / 967 – 1900

Rentenbeginn – Der richtige Termin

Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.

Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?

Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen
Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen

Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.

Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.

Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.

Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?

Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.

Erwerbsminderungsrente

Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen.
Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.

Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).

Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.

Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.

Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.

Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.

Rente wegen #Schwerbehinderung

Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag.
Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.

ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.

Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze

Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.

Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.
Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.
1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.

Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“

Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten.
Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen.
Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen.
Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).

ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.

Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte

Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen.
Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.

Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen.
Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.

Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.

Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.

Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag.
Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.

Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %).
Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung.
Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.

Beispiel:
Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)

  • hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
  • Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
  • Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.

Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die

  • Regelaltersrente mit 67:
    33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
  • Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“):
    33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
  • Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67
    18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen:
    45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro
    abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro
    = 1.273,08 Euro Bruttorente

Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.

Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!

Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung

Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.

Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).

  • Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung
    Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen.
    Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.

Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren

Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert.
Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab.
Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%).
Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.

Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.

Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.


Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht.
Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:

Tel.: 07156 967 1900

Smartphone: 00491772716697
  • betriebliche Altersversorgung
  • Erbrecht und Erbschaftsteuer
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • und oft auch Arbeitsrecht.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)

www.bAV-Experte.de

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