Papst Franziskus hat bekannt gegeben, sich im Vatikan gegen Covid-19 impfen zu lassen.
„In der kommenden Woche werden wir anfangen, das hier zu machen und ich bin auch dafür vorgemerkt“, sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche in einem für Sonntagabend zur Ausstrahlung geplanten Interview mit dem Fernsehsender Tg5, aus dem zunächst ein Teil als Abschrift verbreitet wurde.
Mit Blick auf die Corona-Impfung betonte der Papst, dass sich aus ethischer Sicht alle impfen lassen müssten, denn man spiele nicht nur mit seinem Leben, sondern auch mit dem Leben anderer.
Grippe #Influenza #Grippetote – Der falsche #Vergleich mit #SarsCov2 – Das Influenzavirus war nie so gefährlich wie SarsCov-2.
Es geistern da auch Zahlen von 25.000 Grippetote im Jahr 2018 herum, die anders waren. Erläuterung: Im Jahr 2017 gab es 1.176 Grippetote. Das RKI machte dann eine Schätzung, was passiert, wenn die Influenza ungebremst ohne Impfstoff in 2018 kommt.
Damals war die Schätzung bei 25.000.
Durch die Impfungen waren es dann 2018 tatsächlich „nur“ 3.029 Verstorbene.
Nimmt man die Toten einer Grippesaison, dann unterscheiden sich die Werte, weil eine Grippesaison immer von der 40. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des Folgejahres berechnet wird.
Gemessene Todesfälle
2014/2015: 225
2016/2017: 717
2017/2018: 1.665
2018/2019: 914
Weitere Information über die Grippe gibt es auch beim RKI auf der Internetseite
Die Impfung ist wohl aus jetziger Sicht durch mRNA die beste Chance gegen Covid-19.
Die mRNA-Impfung ist auch nicht auf die DNA übertragbar; in der Theorie nur bei AIDS-Patienten in bestimmten Kombinationen.
Die mRNA-Impfung kommt ursprünglich aus der Krebsforschung und wird auch hier eine bedeutende Rolle noch spielen.
Und vielleicht sogar auch bei der Verlängerung des Lebens.
Einfachst erläutert: Man weiß heute, dass jede Zellteilung die Enden der Chromosomen (Telomere) verkürzt. Bei Krebszellen ist dies nicht so. Könnte man diesen Effekt der Krebszelle auf die gesunde Zelle übertragen, wäre die Unsterblichkeit möglich. mRNA-Impfung evtl ein Schritt in Richtung Unsterblichkeit? Wir werden es erleben.
Hoffentlich.
Eines ist jedoch auch klar. Sollte das Virus tatsächlich dazu beitragen, dass der Mensch den Tod besiegt, wird dies alle Lebensbereiche völlig verändern.
Nicht nur, dass die Bestatter fast arbeitslos werden, sondern auch die gesetzliche und private Rentenversicherung anders gestrickt werden müssen (Vorruhestand, Altersrente braucht man dann nicht mehr, aber Zeitwertkonto für längeren Urlaub schon).
Es wird spannend, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt.
Coronavirus – Wann können #Kontaktbeschränkungen gelockert werden?
So hart es sich anhört.
So lange die Unvernunft der Menschen bleibt und in Betrieben die Kontaktbeschränkung nicht eingehalten wird, kann das Virus nicht verschwinden bzw. eine Abnahme der Infizierten nicht stattfinden.
Die Konsequenzen aus Weihnachten und Sylvester auch in Verbindung der Reisen über die Weihnachtsferien sind jetzt deutlich:
Gesamtinfizierte 1,92 Mio.
Genesen: 1,55 Mio.
Verstorben: 40.597
7-Tage-R-Wert: 1,17
Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 117 weitere Menschen anstecken.
Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab.
Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.
Ziel muss es sein, dass die Inzidenz sinkt. Notfalls mit noch schärferen Regeln.
Ergänzung: 11.1.21
Heute – 11.1.2020 – ist der R-Wert bei 1,52! Dies dürfte das Ergebnis der Weihnachtsfeiern, Parties von Sylvester und Urlaubsreisen, die teilweise trotzdem stattgefunden haben.
Sinkt die wöchentliche Ansteckung auf 0,5 oder 0,7 oder 0,9 oder bleibt sie über 1,0 ist sehr entscheidend für weitere Einschränkungen.
Persönlich gehe ich davon aus, dass es bis Mitte April/Mai noch erhebliche Kontaktbeschränkungen geben wird, wenn wir nicht auf 0,5-0,7 pro Woche kommen.
Wie wichtig dies wäre, macht folgende Berechnung deutlich:
Angenommene Anzahl von Infizierten: 343.000 (heute, 10.1.2021)
R-Wert: 0,9
Infizierungen Nach 1 Woche: 308.700 Nach 2 Wochen: 277.830 Nach 3 Wochen: 250.047 Nach 4 Wochen: 225.042 Nach 5 Wochen: 202.538 Nach 6 Wochen: 182.284 Nach 7 Wochen: 164.055 Nach 8 Wochen: 147.650 Nach 9 Wochen: 132.885 Nach 10 Wochen: 119.596 Nach 11 Wochen: 107.637 Nach 12 Wochen: 96.873
Bei einem durchgängigen R-Wert von 0,9 würde die Infektionszahl in 12 Wochen – also bis 4.4.2021 – auf 96.873 zurückgehen.
Was passiert bei einem R-Wert von 1,15?
Nach 1 Woche: 394.450
Nach 2 Wochen: 453.617
Nach 3 Wochen: 521.660
Nach 4 Woche: 599.909
Nach 5 Woche: 689.895
Nach 6 Woche: 793.379
Nach 7 Woche: 912.386
Nach 8 Wochen: 1.049.244
Nach 9 Wochen: 1.206.631
Nach 10 Wochen: 1.387.626
Nach 11 Wochen: 1.595.770
Nach 12 Wochen: 1.835.135
Dann wäre die Anzahl der Infizierten bei 1,835 Millionen Neuinfizierte!
Würde man davon ausgehen, dass etwa 11% stationär behandelt werden müssen (nach ca. 8-14 Tagen), knapp 5% beatmet werden müssen und rund 2,4% versterben, dann weiß man, wie wichtig die Reduzierung des R-Wertes jetzt ist.
Die Gesamtzahl der Infizierten wäre in dieser Zeit 11,479 Mio. Menschen.
Versterben würden 2,33 – 2,41 %. Das wären zusätzlich 273.000 Menschen bis etwa Ende April.
Könnte der wöchentliche R-Wert auf 0,7 gesenkt werden, wären in 12 Wochen noch 5.993 Neuinfizierte vorhanden.
Es macht also einen deutlichen Unterschied, den wöchentlichen R-Wert möglichst niedrig zu bekommen.
Dazu ist es notwendig, dass alle Kontaktbeschränkungen auf ein möglichst geringes Maß absinken.
Auch die Impfungen können zwar helfen, allerdings werden die Impfungen erst im Spätsommer so ausreichend vorhanden sein, dass sie uns allen helfen.
Und wer dafür einen Schuldigen sucht, dass die Anzahl der Infizierten zunimmt, schaue bitte in den Spiegel und packt sich an die eigene Nase.
Jeder Einzelne Bürger, der sich nicht an die Regeln hält, ist mitverantwortlich.
Verschwörungstheoretiker, Querdenker und andere, die es immer besser wissen, sollen jetzt endlich mal mitmachen.
3 Empfehlungen – 2 App‘s und eine besondere Empfehlung
Die Informationen zu Corona sind in Deutschland sehr umfangreich und auch von der Region abhängig. Wer was wann kann, ist abhängig von Ort, an dem man sich befindet.
Erste App-Empfehlung „Darf ich das?“
Wie hoch ist die Inzidenz?
Besteht Schulpflicht?
Wie lange darf ich außer Haus?
Gibt es Einschränkungen? Wenn ja, welche?
Z.B.
Einschränkungen des kleinen Grenzverkehrs
Impfungen: wann kann welche Gruppe sich impfen lassen?
Ausgabgsbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen; Wer darf wen wann besuchen?
Maskenpflicht
Körpernahe Dienstleistungen
Wann darf wo eingekauft werden?
Die App gibt es als Android- und als Applesoftware
Die Corona-Warn-App ist eine seit dem 16. Juni 2020 in Deutschland und seit Anfang Juli 2020 auch in allen Staaten der EU und weiteren Staaten in über 20 Sprachen durch Download verfügbare COVID-19-App, die eine Variante der Kontaktnachverfolgung anwendet.
Übrigens: Generalvollmachten und Testamente können Anwälte – insbesondere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Steuerrecht oft gestalten.
Zusätzlich ist jedoch anschließend die notarielle Beurkundung notwendig.
Besonders dann, wenn
– eine Firma vorhanden ist
– oder ein Grundstück, Haus, Eigentumswohnung vorhanden ist oder später vorhanden sein könnte (z.B. zukünftiges Erben)
ist dringend empfehlenswert, Vollmachten, Verfügungen und Testament vom Notar beurkunden zu lassen.
Der Notar alleine wäre jedoch meist auch nicht ratsam, denn der Notar darf Sie nicht über Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht beraten.
In der zweiten Dezemberwoche sind in Deutschland 23 Prozent mehr Menschen gestorben als im selben Zeitraum der vier Vorjahre. In der 50. Kalenderwoche vom 7. bis zum 13. Dezember starben mindestens 22.897 Menschen, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte.
Das waren fast 4.300 Sterbefälle mehr als in den Jahren 2016 bis 2019. In Sachsen, wo die Differenz seit Oktober wöchentlich zunehme, sei die Entwicklung weiterhin „besonders auffällig“.
Demnach lag die Zahl der Sterbefälle im betrachteten Zeitraum 88 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre. Brandenburg und Thüringen hatten einen Anstieg um 34 Prozent beziehungsweise 35 Prozent zu verzeichnen.
In der 50. Kalenderwoche starben laut Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit 3.595 Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren. Das entspricht 598 Fällen mehr als in der Vorwoche.
Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 47. Kalenderwoche (16. bis 22. November 2020) in Deutschland mindestens 19 600 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit in diesem Zeitraum etwa 9 % über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 47. Kalenderwoche zur Verfügung steht.
Zahl der COVID-19-Todesfälle steigt deutlich an
Die Zahl der Todesfälle von Personen, die zuvor laborbestätigt an COVID-19 erkrankt waren, steigt derzeit von Woche zu Woche. In der 47. Kalenderwoche gab es insgesamt 1 887 beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete COVID-19-Todesfälle. Das waren 390 Fälle mehr als in der Vorwoche und 1 808 Fälle mehr als noch in der 40. Kalenderwoche.
Sterbefälle in Sachsen 46 % über dem Durchschnitt
Besonders auffällig ist die Entwicklung der Sterbefallzahlen in Sachsen. Die Differenz zum Durchschnitt der vier Vorjahre nimmt dort derzeit von Woche zu Woche deutlich zu. In der 41. Kalenderwoche lag die Zahl der Sterbefälle noch unter dem Durchschnitt; in der aktuell verfügbaren 47. Kalenderwoche lag sie 46 % beziehungsweise 476 Fälle darüber. Auch in Baden-Württemberg (+ 12 % oder 260 Fälle), Brandenburg (+ 12 % oder 69 Fälle), Nordrhein-Westfalen (+10 % oder 380 Fälle) und Thüringen (+ 12 % oder 65 Fälle) lag die Differenz zum Durchschnitt zuletzt mindestens 10 % darüber.
Die intelligentere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichenAltersversorgung im Verbund mit der betrieblicher Krankenversicherung
Die #Gründe für #Berufsunfähigkeit sind immer öfter nicht körperlicher Natur, sondern sind von der Psyche geprägt.
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichert, sollte im Übrigen auch darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit und nicht nur Erwerbsfähigkeit abgesichert ist und vor allem, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst ab 50% oder gar 75% leistet, sondern unbedingt schon ab 25% eine anteilige Leistung vorsieht, die dann ab 75% vollständig leistet.
Grund: Bei
– 50%Klausel wird bei 49% keine Leistung erbracht.
– 75%Klausel wird bei 74% keine Leistung erbracht.
– Bei 25-75 Klausel wird zwischen 25 und 74% eine anteilige Leistung, danach die volle Leistung erbracht.
Bei etwa 70 % aller Berufsunfähigkeitsfälle ist die Berufsunfähigkeit unter 50%.
Gerade wer dann um die 50% berufsunfähig ist, muss entweder einen Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft eingehen oder sich jahrelang mit der Gesellschaft vor Gericht herumstreiten.
Denn bei der Versicherungsgesellschaft geht es schließlich bei den 50/75 % Klauseln um „alles oder nichts“
Bei den 25-74% BU-Verträgen geht es nur um ein paar Prozentpunkte Mehr oder weniger-Leistung.
Und wer clever ist, schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung als betriebliche Altersversorgung ab.
Die Vorteile sind enorm.
Der Beitrag der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss vom Nettoeinkommen bezahlt werden.
Bei der BerufsunfähigkeitsverSicherung, die als betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) abgeschlossen wurde, wird der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen gezahlt.
Bei der BU-Entgeltumwandlung entfallen dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Und nicht nur das. Zusätzlich geben die Arbeitgeber noch einen Beitragszuschuss. Mindestens muss der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Betrages dazugeben.
Viele Arbeitgeber geben auch höhere Zuschüsse, die zwischen 20 und 50% liegen.
Hierzu ein Beispiel:
Arbeitnehmer A hat eine private Berufsunfähigkeitsversucherung mit einem Monatsbeitrag von 75 Euro abgeschlossen.
Der BU-Schutz ist ab 50% Berufsunfähigkeit bei 1.000 Euro.
——-
Sein Kollege (gleiches Alter, gleicher Beruf) entscheidet sich dazu die Berufsunfähigkeitsversicherung als Entgeltumwandlung abzuschließen.
Auch er ist bereit 75Euro netto mtl. aufzuwenden.
Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis beträgt insgesamt 50%.
Auch der Arbeitgeber spart dadurch Sozialversicherungsabgaben.
Der Arbeitgeber gewährt einen Beitragszuschuss von 20%.
Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer B folgende Vergünstigung:
Bruttobeitrag: 150 Euro
Arbeitgeberzuschuss: 20% aus 150 Euro 30Euro
= Gesamtbeitrag
Steuer- Sozialversicherungsersparnis:
150×0,5 = 75
Tatsächlicher Eigenaufwand: 75 Euro
Arbeitnehmer B wählt bewusst die 25-74 BU-Klausel.
Wie hoch wäre die Absicherung? Die Grundsumme wäre in diesem Beispiel 2.500 Euro.
Die Höchstrente steigt nicht nur proportional an, sondern höher.
Bei 100 % Berufsunfähigkeit erhält also
A: 1.000 Euro
B: 2.500 Euro
Leistung
Bei 75 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 1.000 Euro
B: 2.500 Euro
Bei 70 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 1.000 Euro
B: 1.750 Euro
Bei 5 0% Berufsunfähigkeit
erhält
A: 1.000 Euro
B: 1.250 Euro
Bei 40 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 0 Euro
B: 1.000 Euro
Bei 25 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 0 Euro
B: 625 Euro
Bei 20 % Berufsunfähigkeit
erhält
A: 0 Euro
B: 0 Euro
Der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente bei der Privatrente geringer zu versteuern ist. Dies ist jedoch in der Praxis eher nicht relevant, da das Einkommen der Menschen bei Berufsunfähigkeit unterhalb des Grundfreibetrags ist und dann in beiden Fällen keine Steuern fällig werden.
Was ist durch den Arbeitgeber zu beachten?
Ein früherer Haftungsbereich des Arbeitgebers wurde durch die Umgestaltung des §2 BetrAVG verkleinert, so dass Haftungssituationen wie sie zeitweise vorhanden waren (3AZR 794/14 v. 19.5.16)
nicht mehr mehr bestehen.
Auch für den Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessant.
Ist ein Arbeitnehmer immer wieder krank, dann kostet dies nicht nur im Rahmen der Gehaltsfortzahlung, sondern andere Arbeitnehmer müssen den Job des krank gemeldeten Arbeitnehmers mitmachen.
Auf Dauer führt dies auch zu Komplikationen.
Hat ein Arbeitnehmer neben der Erwerbsminderungsrente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, dann könnte dies eher den Lohnausfall ausgleichen.
Wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, ist diese Rente sogar höher, als die Altersrente mit Abschlag, da eine Zurechnungszeit bis z.Zt. 65 Jahren und 10 Monaten berücksichtigt wird.
Diese insgesamt bessere Absicherung hilft auch dem Arbeitgeber.
Denn wenn ein Dauerkranker immer wieder einzelne Wochen ausfällt, dann kann der Arbeitgeber dafür keinen dauernden Ersatz einstellen.
Die betriebliche Altersversorgung für die Absicherung der Berufsunfähigkeit zu nutzen, ist ein echter Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit bereits ab 25 % leistet.
Was führt zur Berufsunfähigkeit? Welche Ursachen sind sehr häufig?
Im Versicherungsmagazin vom 7.1.2021 wurde hierzu folgendes veröffentlicht:
Zitat:
„Psychische Störungen zu über 44 Prozent Grund für BU
Psychische Störungen sind weiterhin Ursache Nummer eins, wenn Menschen berufsunfähig werden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die jüngste Analyse der Debeka.
Für diese Untersuchung hat der Lebensversicherer noch 2020 seinen Bestand von etwa 506.000 gegen Berufsunfähigkeit Versicherten ausgewertet. Nach eigener Aussage ist das Unternehmen der viertgrößte Lebensversicherer in Deutschland. Berücksichtigt wurden dabei die im vorigen Jahr rund 1.000 neu eingetretenen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit.
Die drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Für 44,1 Prozent waren im Jahr 2019 psychische Störungen Grund für die Berufsunfähigkeit. Im Jahr 2018 war dieser Anteil sogar noch höher und betrug 45,4 Prozent. Als zweiten Grund führt die Debeka mit 15,7 Prozent bösartige und gutartige Tumore an. Mit 12,6 Prozent war der Bewegungsapparat – zum Beispiel Rücken oder Gelenke – der drittgrößte Auslöser, nicht mehr arbeiten zu können.
Bewegungsapparat als BU-Ursache weiter leicht rückläufig
Damit ist laut Debeka der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent weiter leicht rückläufig. Dabei waren Rücken, Gelenke und Co. jahrelang die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Erst in der vorigen Analyse für das Jahr 2018 belegten Geschwülste (zum Beispiel Krebserkrankungen) mit 15,5 Prozent den zweiten Platz. Dabei lag der Anteil bei Muskeln und Skelett noch auf einem ähnlichen Niveau (15,3 Prozent).“
Die Psyche spielt somit bei der Erwerbsminderung und auch bei der Berufsunfähigkeit eine große Rolle.
Bei den Krankmeldungen ist die psychische Ursache oft hinter verschiedenen Diagnosen versteckt, denn wenn unterschiedliche Krankheiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorhanden sind,gilt die 6-wöchige Gehaltsfortzahlungsfrist wieder neu.
Insofern auch ein wichtiger Grund, warum der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung stärker bezuschusst und ggf. durch eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt.
Was ändert sich? Immer zum #Jahresbeginn gibt es Änderungen, die sich auf den Geldbeutel auswirken. Dieses Jahr jedoch ganz besonders für die meisten Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für die Selbstständigen.
SOLI FÄLLT FÜR FAST ALLE WEG
Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen.
Empfehlenswert ist die Ersparnis für die eigene spätere Rente anzusparen. Wer dies intelligent macht, kann damit seine eigene Altersversorgung schön aufbessern.
Wer 2020 (ledig) ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 € hatte, bezahlte 390,23 € Solidaritätszuschlag. In 2021 fällt dieser weg. Wird dieser Betrag Netto in einer Entgeltumwandlung angelegt, ist die Bruttoanlage bei etwa 900 Euro (mtl. 75 Euro). Grund: Die Bruttoeinzahlung mindert sofort die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 15% der Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeberanteil) dazu bezahlen.
Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.
WEITERE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN
Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent.
HÖHERE BERÜCKSICHTIGUNG DER ALTERSVERSORGUNGSBEITRÄGE
Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
UNTERHALTSZAHLUNGEN
Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden.
PENDLERPAUSCHALE
Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt.
BEHINDERTENPAUSCHBETRAG
Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.
KINDERGELD WIRD ERHÖHT,
Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht.
ALLEINERZIEHENDE
Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.
KFZ-STEUER UND CO2-STEUER
Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.
Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren. ——
DIE GRUNDRENTE KOMMT
Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente.
Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente.
Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich.
Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet.
Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab.
Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle:
Die Grundrente ist jedoch wesentlich komplexer, als hier angedeutet. Für alle Rentenversicherungsversicherte, die eine Minirente bekommen oder später zu erwarten haben, macht es Sinn eine Berstung durch einen Rentenberater in Anspruch zu nehmen.
Maßgeblich sind dies besonders alle Personen, die
eine Rente unter mtl. Brutto 902,62 Euro erhalten oder ab der Regelaltersgrenze erhalten werden (3. Zahl in der Renteninformation).
Angehörige pflegen
Hinterbliebenenversorgung erhalten
Rentner, die Miete bezahlen
Rentner, die Eigentum haben und daraus mtl. eine Belastung haben (eigentlich jeder)
Geschiedene, die Kinder erziehen bzw. ein behindertes Kund haben und der Ex-Ehegatte verstorben ist; dies ist auch dann wichtig, wenn das Kind nicht vom Ex-Ehegatten ist. ——
MINDESTLOHN STEIGT
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.
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PERSONALAUSWEIS WIRD TEURER
Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.
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ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG MÖGLICH
Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden.
Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln.
Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an.
Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.
——-
KRANKENKASSE WECHSELN WIRD LEICHTER
Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt.
Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.
Ein Vergleich zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen lohnt sich auf jeden Fall. Neben dem Preis spielen aber auch die freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Zahnreinigung) eine Rolle.
——- VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE STEIGT
Wer 2020 bzw. 2021 voraussichtlich bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein bzw. bleiben.
In 2021 wird sie auf 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat steigen.
Wer darüber verdient darf sich privat krankenversichern.
Beim Vergleich ist NICHT der Preis und die sofortige Leistung alleine maßgeblich, sondern auch der Beitrag im Alter.
Ein aktiver Vergleich – nicht unbedingt alleine über den Versicherungsmakler – sondern auch über selbst ausgewählte Gesellschaften ist zweckmäßig.
So gibt es private Krankenversicherungen, die NICHT über einen Makler vermittelt werden (z.B. Debeka, Ottonova).
Wer also als Arbeitnehmer über mtl. 5.362,50 € verdient, sollte durchaus auch über die private Krankenversicherung nachdenken.
BETRIEBLICHE ALTERSVERDORGUNG
Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemesdungsgrenzen in der
gesetzlichen Krankenversicherung
gesetzlichen Rentenversicherung
Durchschnittsverdienst
ergeben sich noch weitere interessante neue Werte besonders in und um die betriebliche Altersversorgung.
Auf Wunsch können diese bei presse@forum-55plus.de bestellt werden.
Deutschland soll #elektrisch werden – Und dies fördert auch die #Windenergie und #Solarenergie und sorgt für weitere Überlegungen bei der #Energie-#Zwischenspeicherung
Die Anzahl der Windenergieanlagen beträgt derzeit rund 29.546.
Mit 54.418 MW (Megawatt) liefern die Windräder heute schon das etwa 38-fache an Energie eines mittleren Atomkraftwerkes. ———-
Zum Vergleich: Ein mittleres #Atomkraftwerk wie das Kernkraftwerk Emsland hat eine Nennleistung von etwa 1.400 Megawatt, das entspricht nach Angaben des Betreibers RWE jährlich elf Milliarden Kilowattstunden Strom für 3,5 Millionen Haushalte. ——- Beschäftigt sind in der Windenergiebranche etwa 130.000 Erwerbstätige. ———
Die Windenergie zählt heute schon zu den Branchen, die auch Arbeitsplätze nennenswert anbietet. ——-
Besonders interessant ist jedoch, dass die Windräder zu bestimmten Zeiten heute still stehen, weil der Energiebedarf eben zu bestimmten Zeiten viel geringer ist und die Speicherkapazitäten über #Pumpspeicherwerke sehr begrenzt ist. ———
Wie funktioniert ein #Pumpspeicherwerk?
Der erzeugte #Windstrom wird dazu benutzt, Wasser beispielsweise aus dem Tal in einen höher gelegenen See zu pumpen. Bei Strombedarf wird das Wasser über eine Turbine abgelassen und so wieder Strom erzeugt
In einem Pumpspeicherkraftwerk wird Energie also mehrfach umgewandelt. Die ankommende elektrische Energie wird zur Lageenergie des Wassers und diese wird wieder zu elektrischer Energie. Dabei geht jedes Mal etwas Energie verloren. Der Wirkungsgrad eines Pumpspeicherkraftwerks beträgt daher meist zwischen 75 und 85 Prozent.
Die Zwischenspeicherung von Energie ist durch die Wassermenge und die Größe der Seen jedoch sehr eingeschränkt. Neue Seen würden zu erheblichen Umwelteingriffen auch führen. ————
Neue Nutzungsmöglichkeiten der Zwischenspeicherung durch Umwandlung von Strom in #Lageenergie oder auch Wärmeenergie sind bereits heute möglich, ohne dass hierzu große Seen notwendig sind. ——
Beispiel 1:
In Nechlin in der Uckermark profitieren die Anwohner von den Windrädern in Sichtweite. Anhand einer Modellanlage heizt der überschüssige Strom dort Wasser und versorgt damit das ganze Dorf mit günstiger Wärme.
Beispiel 2: Klotzspeicherwerke Klotzspeicherwerke benötigen kein Wasser
Das Prinzip ist wie bei der schwäbischen Kuckucksuhr. Aufgezogen wird durch eingesetzte Energie, indem ein künstlicher Tannenzapfen angehoben wird.
Anschließend bewegt sich der Tannenzapfen wieder nach unten und gibt Energie wieder frei.
Der sogenannte «Energy Vault» ist keine herkömmliche Batterie, sondern ein bis zu 120 Meter hoher Turm aus tonnenschweren Betonklötzen und riesigen Kränen. Mit überschüssiger Energie aus Solar- und Windkraft werden die Klötze angehoben. Bei Energiebedarf werden die Klötze wieder abgesenkt, und die Energie wird so wieder zurückgewonnen.
——- Alleine die heute nicht genutzte Windenergie aus Spitzenzeiten könnte für den Strom von 6 Millionen Fahrzeugen ausreichen. ——-
Neben der Zwischenspeicherung von Strom in
Pumpspeicherwerken
Klotzspeicherwerken
Wärmespeichern
gibt es noch eine weitere interessante Form der Zwischenspeicherung bzw. Umwandlung in Wasserstoff. Hierbei wird der Windenergiestrom in Wasserstoff umgewandelt und dann z.B. in Fahrzeugen für den Antrieb genutzt. Die Entwicklungen sind inzwischen vielversprechend.
Wie funktioniert der Wasserstoffantrieb?
Im Wesentlichen lassen sich folgende Konzepte unterscheiden:
die Verbrennung in einem Verbrennungsmotor – siehe Wasserstoffverbrennungsmotor
die Nutzung als Treibstoffkomponente in Raketen – siehe Raketentreibstoff.
Bekannteste Methode: In der Brennstoffzelle wird elektrischer Strom aus Wasserstoff gewonnen. Das geschieht durch die Umkehrung der Elektrolyse. Wasserstoff und Luftsauerstoff reagieren zu Wasser, dabei entstehen Wärme und elektrische Energie.
Deutschland hat hier bereits einige Versuchsfelder.
Am 17.9.2020 stellte Mercedes den GenH2 Truck vor, einen Brennstoffzellen-Lkw mit einer Reichweite von bis zu 1.000 Kilometer und mehr. Dabei wird flüssiger Wasserstoff als Energieträger eingesetzt.
Die Energiebranchen Öl, Gas und Kohle oder gar Fracking (fossile Energie) werden in den kommenden Jahren erheblich weniger benötigt.
Nicht nur aus Umweltsicht, sondern auch aus Kostensicht ist die Windenergie und Sonnenenergie als Rohstoff kostenlos.
Es entstehen keine Folgekosten für die Entsorgung des Rohstoffes; natürlich entstehen Kosten und Arbeitsplätze in der Produktion, Wartung und Sanierung.
Diese sind jedoch im Vergleich zu Atomkraft oder Kohlekraft wesentlich geringer. —-
Für die Weiterentwicklung von E-Fahrzeugen ist die Weiterentwicklung von Zwischenspeichern und Wind-, sowie Solarkraftwerken notwendig. ——
Beim Autogipfel mit der Kanzlerin geht es am Dienstag nicht nur um die Verlängerung der Elektroauto-Prämie. Auf dem Spiel steht vielmehr die Zukunft der Auto-Nation Deutschland. Eine Idee auf EU-Ebene sorgt bereits für Aufregung.
Wie wichtig diese Neuen Formen von grüner Energie wird, ist vielen Menschen noch garnicht so bewusst.
Den Saudis und Ölkonzernen – wie z.B. Exxon BP – ist die Konkurrenz durchaus bewusst.
So wurde im letzten Jahr „Saudi Aramco“ von den Saudis als Neuemission an der Börse platziert.
Warm die Saudis ihre Ölquellen verkaufen? Ganz einfach: man erkennt, dass Öl Mittel- und langfristig ausgedient hat und die Energiegewinnung über Sonne und Wind interessanter ist. Deshalb werden die Erlöse aus der Neuemission auch für die neuen Techniken eingesetzt.
Die amerikanische Öl-Lobby geht da einen anderen Weg noch bisher. Zumindest ist dies noch unter Trump der Fall.
Die Öllobby versucht für den Klimawandel nicht den Menschen und damit das Öl verantwortlich zu Machen, sondern sucht andere Schuldige und möchte dadurch den Ölverkauf weiter erhalten. Deshalb fördert die fossile Energiebranche einen Verband ganz besonders in den USA: Das Committee for a Constructive Tomorrow (kurz CFACT oder CfaCT; auf Deutsch Komitee für ein konstruktives Morgen) -Internetseite—> https://de.wikipedia.org/wiki/Committee_for_a_Constructive_Tomorrow?wprov=sfti1
Innerhalb der amerikanischen Politik hat der Verband auch die Kontakte zu den Republikanern besonders honoriert.
Interessant ist auch ein historischer Vergleich der Parteienunterstützung und Parteienfinanzierung aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg: Die damalige NSDAP wurde sehr stark durch die Stahl- und Kohle unterstützt, da diese Wirtschaftszweige besonders von der Herstellung von Militärfahrzeugen profitierte. Gerade in der Vorkriegszeit und während dem Krieg hatten die damaligen Familien Krupp und Quandt sich bei der NSDAP finanziell sehr stark engagiert. Der NSDAP brachte es eine gute Grundlage in der Parteienfinanzierung.
Der Vergleich mit AFD/E.I.K.E. bzw. Republikanischen Partei / CFACT ist in der Form von Parteienfinanzierung durchaus angebracht. Allerdings wird dieser Weg nicht mehr lohnenswert sein, da die neuen Energieformen inzwischen auch durch die Medien immer bekannter werden.
Immer wieder soll es Schweizer geben, die die Auffassung vertreten, die Todesfälle in der #Schweiz haben 2020 nichts mit dem #Coronavirus – #Covid-19 zu tun.
Der Coronavirus sei garnicht so schlimm. Interessant ist, dass die Statistiken etwas ganz anderes beweisen.
Insofern sind
Corona-Leugner,
die Personen, rdie Corona herunterspielen
Verschwörungstheoretiker
absolut verantwortungslos.
Das gilt nicht nur für Personen in der Schweiz, sondern auch in
Österreich
Deutschland
etc.
Warum Deutschland so wenig Tote hat, liegt am frühen Lockdown und an der Entwicklung des dualen Gesundheitssystem, das sich weltweit von
Bürgerversicherung
staatlichem Gesundheitssystem
und ausschließlich privatem System
abhebt.
Wenn wir jetzt durchhalten und weiterhin die Abstandsregeln und Masken einhalten, dann werden wir besser durch die Krise kommen, als andere Länder.
Das Argument, in Deutschland ist das ja alles nicht so schlimm, deshalb könnte man alles lockern, ist auf den Kopf gestellt.
Und auch das Argument „wirtschaftlicher Schaden“ steht auf dem Kopf. Wäre alles geöffnet gewesen oder würden jetzt alle Beschränkungen wegfallen, dann würde die Neuinfektionswelle noch stärker ansteigen und anschließend
mehr Menschen versterben
mehr Menschen infiziert
die Betriebsschließungen umfangreicher.
Zu sehen ist dies jetzt in Frankreich und Spanien
Eines wird überdeutlich:
Bürgerversicherungen und staatliche Gesundheitsversorgung haben zu der hohen Anzahl an Verstorbenen genauso beigetragen, wie das entgegen gesetzte System einer ausschließlich freiwilligen privaten Krankenversicherung.
In Deutschland herrscht in der Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt auch in der Pflegezusatzversicherung.
Bestimmte Personengruppen können sich auch privat krankenversichern.
Daraus entsteht ein Wettbewerb zwischen den beiden Systemen.
Dies führte dazu, dass die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse nicht wie in Ländern durchgeführt werden konnte.
Die gesetzlich Versicherten in Deutschland haben davon auch sehr profitiert.
—— Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview. Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn. Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.
Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.
Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt. —— —> Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen. Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.
Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
eine General- und Vorsorgevollmacht
einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden. Wenn jedoch der Sprössling
eine Eigentumswohnung
ein Haus oder Grundstück
eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG) besitzt oder später erbt oder kauft, dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund: Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes). Schulden werden nicht abgezogen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind. Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg. Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind. Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden. Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
Geburtsurkunde
Impfbuch
Original-Scheidungsurteil
etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.
Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner – Notfallordner für: