Gesetzliche und Private Krankenversicherung- Vergleich der Finanzierungssysteme

#GKV #PKV Warm die #gesetzlichen #Krankenkassen in den kommenden 10-25 Jahren die Leistungen erheblich abbauen und die Beiträge dort explodieren müssen:

Anzumerken ist:

1. Die GKV ist durch Umlagesystem finanziert (Beiträge von heute werden sofort wieder als Leistung ausgegeben.

Es werden keine Altersrückstellungen gebildet.

2. Die PKV hat über 250 Mrd. Euro über Altersrückstellungen angespart, so dass die Mehrleistungen älterer Versicherter hiermit subventioniert werden können bzw. Beitragsanpassungen indirekt abgefedert werden.

3. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird enorm ansteigen, so dass die GKV die Mehrleistungen durch Beiträgserhöhungen finanzieren muss (PKV durch Altersrückstellungen).

Die GKV müsste etwa 1.600 Mrd. (1,6 Bio Euro) an Altersrückstellungen heute haben, um mit der PKV gleichzuziehen.

4. Derzeit wird eine Anpassung der Gebührenordnungen diskutiert. Bei Privatversicherten verdient der Arzt an der individuellen Leistung besser, als bei gesetzlich Versicherten. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt eine andere Abrechnung, wodurch für den Arzt ein Patient mit 1-2 Arztbesuchen der betriebswirtschaftlich beste Patient ist. Ein Grund, warum er sich für Privatpatienten besser hinschauen kann, ob alles o.k. ist.

Wird die Gebührenabrechnung angeglichen, würden die Kosten in der GKV explodieren, denn die Absenkung der Kosten in der Leistungsabrechnung bei der PKV muss irgendwie abgefedert werden, wenn man das Ärztenetz nicht weiter verschlechtern möchte (Beispiel Landärzte, Fachärzte).

Für die GKV entsteht noch ein weiteres Problem:

Heute sind 44,4 Mio. Erwerbstätige vorhanden. In 30 Jahren gibt es nur noch rund 32 Mio. Erwerbstätige.

Dies ist aufgrund der sinkenden Erwerbsquote für die GKV ein langsames, aber sicheres Dahinsiechen.

Therapeuten am Limit

Therapeuten am Limit

#TherapeutenAmLimit

Die Situation der Heilmittelerbringer in Deutschland ist mehr als schlecht.

Fachkräftemangel, veraltete Ausbildungsinhalte, eine zu geringe Vergütung durch die Krankenkassen und fehlende Wertschätzung lassen Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen im internationalen Vergleich ganz alt aussehen.

Eine flächendeckende Versorgung von Patienten ist ernsthaft gefährdet.

Und gerade durch den demografischen Wandel (immer mehr Ältere im Vergleich zur Anzahl der Erwerbstätigen) wird bei:

  • Pflegekräften,
  • Krankenpfleger,
  • Physiotherapeuten,
  • Logopäden,
  • Ergotherapeuten
  • und Podologen

zu einer immer angespannteren Situation im Gesundheitsbereich führen.

Und eine Bürgerversicherung würde für gesetzlich Versicherte zu weiteren Einschränkung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen (wenn der Wettbewerb zu privaten Krankenversicherungen wegfallen würde).

In einer bundesweiten Aktion protestieren die Therapeuten

am 25.8.2018 mit der #Kreideaktion

#TherapeutenAmLimit.

Änderungsentwurf Jahressteuergesetz – betriebliche Altersversorgung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetz beschlossen.

Interessant ist für die betriebliche Altersversorgung der folgende Inhalt:

Folgeänderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

rückwirkend zum 1.1.2018

§ 3 Nr 55c Satz 2 Buchstabe a EStG wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 17.8..2017 eingeführt.

Danach sind Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über

• einen Pensionsfonds,

• eine Pensionskasse oder

• ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung)

durchgeführt werden, auf einen anderen Träger einer betrieblichen Altersversorgung in Form

• eines Pensionsfonds,

• einer Pensionskasse oder

• eines Unternehmens der Lebensversicherung (Direktversicherung),

steuerfrei, soweit keine Zahlungen unmittelbar an den Arbeitnehmer erfolgen.

Eine Ergänzung in § 93 Ab. 2 Satz 2 EStG um diese Übertragungen soll sicherstellen, dass solche Übertragungen auch keine schädliche Verwendung des geförderten Vermögens darstellen (Riester-Rente).

Dies ist die steuerrechtliche Betrachtung. Nun könnte ein Arbeitgeber versucht sein, bestehende Anwartschaften auch während des bestehenden Dienstverhältnisses einfach von Versorgungseinrichtung A auf Versorgungseinrichtung B zu übertragen.

Zu beachten ist jedoch auch der Inhalt der arbeitsrechtlichen Vereinbarung und die Einstandspflicht des Arbeitgebers (§1 Abs.1 S.3 BetrAVG).

Sollte ein Wechsel durchgeführt werden und hierbei die Versorgungsleistung geringer sein, dann ist der Arbeitgeber haftbar (Different zwischen alt und neu).

Besonders alte Direktversicherungen mit z.B. 4% Garantiezins sollten nicht ausgewechselt werden.

Die steuerliche Begleitung beim Wechsel von Direktversicherung auf Riester wird hierdurch dann ebenso umgesetzt.

Die Übertragung von Riester in bAV oder von bAV in Riester hat jedoch sozialversicherungsrechtliche Auswirkung und:

– kann im Einzelfall nur sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt beachtet werden.

Grund:

Die Beiträge in Riester-Verträge wurden nicht sozialversicherungsfrei gezahlt.

Die Beiträge in bAV werden i.d.R. sozialversicherungsfrei gestellt (§1 Nr. 4, 4a und 9 SvEV)

Je nach Krankenversicherungsart kann dies problematisch sein.

Ohne die Ergänzung durch das Jahressteuergesetz müsste im Zeitpunkt der Übertragung eine Rückzahlung der bisher gewährten Förderung erfolgen.

www.bAV-Experte.de

Was Arbeitgeber von Apple lernen können

#Steve #Jobs war ein sehr innovativer Mann, der auch wusste, welche Produkte und welches Know-how er zukaufen musste.

Beispiel aus den Anfängen: Die #Computermaus wurde 1963 entwickelt (Prototyp). #Apple kaufte die Weiterentwicklung für 1.000 USD.

Die grafische Benutzeroberfläche und Bedienung mit der Maus (Lisa ca 1983/84) und danach #Mac war genial.

DOS bei #IBM war mittelfristig out. IBM hatte den Markt verschlafen.

Ebenso hatte Microsoft hierdurch eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit #Windows und hatte im Computerbereich IBM den Run abgelaufen.

Die Neue Produktreihe #Smartphone und #iPod, und auch #iPad hatten die Welt verändert.

Und Handyunternehmen wie #Hagenut und #Nokia hatten den auch den Markt Markt verpennt.

Die Ursachen:

Unternehmen mit hierarchischer Führung und zu engen Rahmenbedingungen, keine

Innovation – kein Querdenken.

Und Kopf in den Sand führt zu Stillstand —> Stillstand in alten Bahnen ist Rückschritt.

Jedes Unternehmen muss auch #Innovation und #Querdenker zulassen und gute Mitarbeiter finden und binden.

Besonders gilt dies auch bei KMU-Unternehmen (Kleinunternehmen und Mittelunternehmen), wobei diese Unternehmen oft vom Chef geführt werden und oft der Chef-Mono-Erfolg vom Chef alleine abhängt.

Wächst ein Unternehmen, dann muss der Chef auch Entscheidungen lernen zu delegieren. Schafft er das, dann kann er die Synergie nutzen.

So gibt es mehrere Stufen, die von der Branche und der Mitarbeiteranzahl abhängen. Gedanken sollte der Chef sich grundsätzlich immer auch über Mitarbeiterförderungen – auch die Förderung durch betriebliche Vorsorgemöglichkeiten machen (zB betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung, betriebliche Pflegevorsorge für Mitarbeiter und deren Eltern, Gruppen-Unfallversicherung). Darüber hinaus gibt es vielfältige Chancen, Mitarbeiter zu binden und zu fördern.

Organisatorisch und strukturell sollte ein Chef bei folgenden Betriebsgrößen aktiv nachdenken:

  • Ab 20 Mitarbeiter
  • 50 Mutarbeiter
  • 250 Mitarbeiter
  • 1.000 Mitarbeiter

Die Möglichkeiten für Unternehmen sind vielfältig, wenn ein Unternehmen das will.

Es gibt viele Möglichkeiten, gute Mitarbeiter zu fördern, zu finden und zu binden.

Der Blumenstrauß des Arbeitgebers kann sehr vielfältig sein.

www.bav-Experte.de

Ein interessanter Artikel zu Apple ist hier zu finden:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/apple-ist-erstes-privatunternehmen-mit-wert-von-einer-billion-dollar-a-1221446-amp.html

www.bav-Experte.de

Pflegeabsicherung und die Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung

#Fachkräftemangel in der #Pflege – Auswirkungen auf die #betriebliche #Altersversorgung

Tendenz – Anzahl der Pflegekräfte wird in den kommenden 20 Jahren sinken, wobei die Pflegefälle dramatisch zunehmen.

Dies wird in den kommenden Jahren auch auf die betriebliche Altersversorgung Auswirkungen haben.

1. In der betrieblichen Altersversorgung können bisher die biometrischen Risiken Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Die Pflegeabsicherung kann bisher nicht in der bAV abgesichert werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

2. Innovative Arbeitgeber in der Pflegebranche bieten heute schon für die Pflegekräfte eine betriebliche Altersversorgung an. Allerdings ist dies noch nicht branchenüblich.

Wenn der Fachkräftemangel weiter zunimmt und nicht mehr durch osteuropäische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, werden die Lohnkosten überproportional ansteigen.

Angebot und Nachfrage werden den Preis regeln.

Arbeitgeber in der Pflegebranche werden um Mitarbeiter buhlen und die betriebliche Altersversorgung und andere Varianten (zB Zeitwertkonto) anbieten.

Pflegekräfte Mangelware – Fachkräftemangel

#Pflegekräfte – #Mangelware – #Fachkräftemangel macht sich jetzt bemerkbar und dies ist erst der Anfang.

In 20-30 Jahren werden Im Verhältnis zu Pflegefälle noch viel weniger zur Verfügung stehen, denn:

1. werden wir immer mehr Ältere und

2. zu wenige Erwerbstätige haben,

es sei denn wir erhalten Arbeitskräfte aus dem Ausland, wobei auch andere europäische Staaten das gleiche Problem bekommen.

Senioren finden keinen Pflegedienst

Saarbrücken. Hunderte alte Menschen sind im Land betroffen. Der Grund: Es fehlen Fachkräfte.

Zitat von Saarbrücker Zeitung:

„Hunderte Senioren im Saarland finden keinen Pflegedienst, weil Fachkräfte fehlen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), an der sich den Angaben zufolge knapp 60 Prozent der im Verband organisierten Pflegedienste beteiligt haben. „Die Mitglieder haben innerhalb zweier Monate von fast 500 Anfragen berichtet, die sie ablehnen mussten, weil die benötigten Fachkräfte fehlen. Hochgerechnet auf alle Pflegedienste im Land, dürften rund 2000 Pflegebedürftigen und deren Familien nicht ohne Weiteres einen Pflegedienst finden“, erklärte der bpa-Landesvorsitzende Helmut Mersdorf…..“

https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/senioren-finden-keinen-pflegedienst_aid-24173319

Wohl dem, der dann am besten bezahlt oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte und zusätzlich Geld erhält.

Direktversicherung Verbeitragung der Rente

#Direktversicherung #Verbeitragung #Sofortauszahlung #Kapitalabfindung #Rentenzahlung #BSG 10.19.1987 #KVdR

Verbeitragung eines Kapitals aus einer Direktversicherung zur Finanzierung einer Sofortrente

(BSG vom 10.10.2017, AZ: B 12 KR 1/16 R)

Ergänzender Hinweis zu diesem #BSG-#Urteil:

Bei gesetzlich #Krankenversicherten #Rentnern ist zwischen KVdR- und freiwillig gesetzlich #Krankenversicherten zu unterscheiden.

Bei #KVdR-Versicherten sind private Rentenversicherungen nicht beitragspflichtig.

#Freiwillig #versicherte #Rentner bezahlen auch Beiträge für Privatrente, Mieteinkünfte, Zinseinkünfte usw.

Bei Privatversicherten entsteht hierdurch keine weitere Beitragspflicht.

Was passiert aber, wenn eine Direktversicherung mit Sofortauszahlung in eine lebenslang laufende private Rente angelegt?

Hier hat das Bundessozialgericht ein Urteil gefällt.

Die fällige Kapitalleistung aus einer Direktversicherung unterliegt der Beitragspflicht in der freiwilligen Krankenversicherung.

Dies gilt ebenfalls, wenn das Kapital in einen Versicherungsvertrag für eine sofortbeginnende Rente fließt.

Die Verbeitragung hat mit Verteilung auf 120 Beitragsmonate zu erfolgen. Für diesen Zeitraum hielt der Senat es jedoch nicht für angezeigt, die Sofortrente ebenfalls zu verbeitragen.

Empfehlung: Bereits bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage empfiehlt es sich, dem Mitarbeiter bereits in Wahlrecht bezüglich der Auszahlungsform zu eröffnen.

www.bav-Experte.de

Gesetzliche Krankenkassen erhöhten um mehr als das Doppelte

#Private #Krankenversicherung #PKV – #Gesetzliche #Krankenkassen #GKV –

Private Krankenkassen hatten Beitragserhöhungen bei jährlich 1,4% im Durchschnitt, bei #gesetzlicher #Krankenkasse (#GKV) im gleichen Zeitraum um jährlich 3,2%

Somit haben die gesetzlichen Krankenkassen von 2010 bis 2016 um mehr als das Doppelte (im Vergleich zu privaten Krankenversicherungen) den Beitrag erhöht.

Die PKV ist besser als ihr (aktueller) Ruf

In den kommenden Jahren wird dies noch extremer werden, da in der gesetzlichen Krankenkasse der Beitrag und die Leistungen sich aus folgenden Faktoren berechnet:

  • Durchschnittsalter der Versicherten
  • Durchschnittsverdienst der Versicherten
  • Beschäftigtenquote

Das Durchschnittsalter steigt in Deutschland.

In den kommenden 20 Jahren steigt das Durchschnittsalter auf ca 56 Jahre an. Hierdurch steigen die Leistungsausgaben erheblich an, da die gesetzlichen Krankenkassen keine Altersrückstellungen bildet.

Die privaten Krankenversicherungen haben deshalb in der Vergangenheit bereits für ihre Versicherten bereits über 250 Mrd. Euro angespart.

Durchschnittsverdienst und Vollbeschäftigung

Aufgrund der geringen Arbeitslosigkeit und der Steigerung des Durchschnittsverdienstes konnte zwar der Beitragssatz fast stabil bleiben, allerdings ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse trotzdem angestiegen. Steigt das Gehalt, kassiert die gesetzliche Krankenkasse auch beim gleichen Beitragssatz mehr.

Sofern die Vollbeschäftigung sinkt, würden weniger Beitragseinnahmen entstehen, die dann auch zu einem höheren Beitragssatz führen. Wer dann weiter wie bisher verdient, bezahlt dann überproportional mehr Beitrag.

Diese Folgen sind auch den GKV-Befürwortern bekannt. Um den Wettbewerb auszuschalten, möchten die GKV-Befürworter die Bürgerversicherung.

Wenn kein Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestehen würde, könnten die Leistungen einfacher reduziert werden.

Dies wäre für alle gesetzlich Versicherten – insbesondere für Ältere – dramatisch.

Aus diesem Grund darf eine Bürgerversicherung niemals eingeführt werden.

Weitere Informationen zu den Beitragserhöhungen finden Sie auf der Internetseite

http://www.procontra-online.de/artikel/date/2018/03/die-pkv-ist-besser-als-ihr-aktueller-ruf/

#PKV #Private #Krankenversicherung #Generationengerechtigkeit

#PKV #Private #Krankenversicherung Was sind #Alterungsrückstellungen?

Wie ist die Funktionsweise?

Wofür sind die Altersrückstellungen?

Warum tragen Altersrückstellungen zur #Generationengerechtigkeit bei und warum ist dies besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nachdem sogenannten Umlagesystem. Das Umlagesystem ist dann extrem anfällig, wenn zu wenig junge Menschen vorhanden sind und die Leistungsbezieher (meist ältere Menschen) anwächst und die Lebenserwartung zunimmt.

Auf der nachfolgenden Seite wird dies erläutert.

http://www.zukunftsuhr.de/

Anrechnung Einkommen auf Hinterbliebenenrente Witwenrente Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

#Anrechnung #Einkommen auf Witwenrente / #Witwerrente #Hinterbliebenenrente der #Gesetzlichen #Rentenversicherung #betriebliche #Altersversorgung #bAV

Witwenrente bei gesetzlicher Rente

Der besondere Tipp bei berufstätigen Witwen/Witwern:

Ist der Hinterbliebene (Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner) selbst berufstätig, dann wird unter Umständen die Witwen-/Witwerrente gekürzt, wenn das Einkommen über dem Freibetrag liegt.

Ein Einkommen wird nicht vollständig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Grundsätzlich kommt es nur zu einer Einkommensanrechnung, welches den gesetzlich definierten Freibetrag überschreitet. Hiervon werden dann 40 Prozent auf die Rente angerechnet (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI).

Hier könnte es interessant sein, das Einkommen durch eine betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung) zu reduzieren.

Denn hierdurch sinkt das Einkommen, so dass die Anrechnung reduziert wird.

Von der Witwenrente /Witwerrente wird hierdurch weniger abgezogen.

In der Auszahlungsphase (Leistungsphase) erfolgt zwar dann wieder eine Anrechnung als sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen, allerdings

– hat die Witwe/Witwer dann geringere Einnahmen (geringere eigene Altersrente), die dann zum Leben reichen müssen

– ist der Freibetrag wesentlich höher, da dieser Freibetrag (§§ 14, 18 a SGB IV, § 97 Abs.1 und Abs. 2 SGB VI) sich dynamisch erhöht.

Konsequenz:

Berufstätige Witwen und Witwer sollten unbedingt in Kooperation mit einem Rentenberater und Experten für betriebliche Altersversorgung (z. B. www.bav-Experte.de) eine entsprechende Strategie ausarbeiten lassen.

Beispiele Freibeträge

Zeit

(Werte in Euro)

Witwen-/Witwerrente in alte Bundesländer

07/18 bis 06/19: 845,59

07/17 bis 06/18: 819,19

07/16 bis 06/17: 803,88

07/15 bis 06/16: 771,14

07/14 bis 06/15: 755,30

07/13 bis 06/14: 742,90

07/08 bis 06/09: 701,18

www.bav-Experte.de

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