Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), oft „Betriebsrente“ genannt, ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder durch Entgeltumwandlung (Teile des Bruttogehalts) aufgebaute Zusatzrente. Sie dient der Absicherung im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch, Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in eine bAV einzuzahlen
Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern
Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.
Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.
Werner Hoffmann 1.Vors. Forum-55Plus.de e.V. Renten- und Sozialrechtsexperte www.Renten-Experte.de
Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“
Das ist schon einmal völlig falsch!
Grund:
Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.
Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.
Konsequenz:
Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.
Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.
Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.
Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.
Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.
Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.
Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.
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Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.
Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.
Berechnungsbeispiel:
Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.
Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.
Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516
Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn: 0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.
Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.
Dies bezahlt dann die Allgemeinheit. Und hier ist der Fehler. Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig.
Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!
Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei 0,7011 x 45 J. X 37,60 €
= 1.186,26 €
Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.
Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.
Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.
Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.
Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.
Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.
Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.
Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.
Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.
Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.
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Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hatund es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.
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Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.
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Zitat n-tv:
„Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los
Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.
Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.
„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.
Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.
Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt
Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.
Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“
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Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.
Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.
Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.
Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.
Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.
Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.
Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.
Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.
Übrigens:
Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.
Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.
Autor: Werner Hoffmann 1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de
Besser als der Mensch? Leben mit #KI. KI als #Pfarrer, #Psychologe oder beste(r) #Freund(in) – Sehr interessante Ansätze
Meine erste Erfahrung hatte ich mit einem ersten selbst programmierten Bot vor zwei Jahren zum Thema bAV gemacht. Fünf bis zehn Fragearten und dann eine Antwort. Das war sehr aufwendig. KI hat hier einen völlig neuen Weg. Und es gibt Gefahren, aber auch viele Chancen. Ohne Frage, es muss reguliert werden. Wildwuchs könnte hier extrem gefährlich für Menschen sein. Trotzdem muss KI gezielt genutzt werden.
Wie soeben vermeldet wurde (Quelle: Leiter-bAV) , haben nun auch die #Tarifparteien im deutschen #Bankwesen die #reine #Beitragszusage für ihre Versorgungswerke vereinbart.
Zu begrüßen: Die Beteiligten wollen damit gezielt bisher unversorgte Beschäftigte erreichen. Die Einigung kommt offenkundig zur rechten Zeit.
Wie heute gegen 14.00 Uhr die Beteiligten vermeldeten, haben sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen darauf verständigt, die reine Beitragszusage als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Branche umzusetzen und damit so vielen Beschäftigten wie möglich eine attraktive Alterssicherung anzubieten. Umsetzen wird die rBZ der BVV in Berlin exklusiv in seinem Pensionsfonds Vorbehaltlich der Bestätigung der Unbedenklichkeit der zugrundeliegenden Pensionspläne seitens der BaFin wird der Tarifvertrag zum 1.Dezember Gültigkeit erlangen.
Zwei Varianten
Der BVV – schon länger gut vorbereitet auf diesen Tag – nennt bereits heute einige Details: Die tarifvertragliche Lösung richtet sich in erster Linie an die bisher unversorgten Beschäftigten. Darüber hinaus können auch alle, die bereits einen Anwartschaft haben, ihre Altersversorgung mit dem Zusatzangebot weiter ausbauen.
Die Berliner haben unter dem Namen BVV.Maxrente zwei Produktvarianten entwickelt, die sich durch unterschiedliche Risikoprofile in der Kapitalanlage unterscheiden:
Die chancenorientierte Variante investiert renditefokussiert und soll so langfristig von den Potenzialen an den Kapitalmärkten partizipieren. Daneben besteht ebenfalls eine sicherheitsorientierte Produktvariante.
„In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Asset-Klassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen“, erklärt BVV-Kapitalanlagevorstand Frank Egermann. Zugleich sorge der BVV mit geeigneten Schutzmechanismen dafür, dass die reine Beitragszusage so sicher wie möglich ist.
Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.
Ohne vernünftige Mindestlöhne kann der Unternehmer Löhne bezahlen, die nahe am Existenzminimum sind. Bestimmte schwache Personengruppen gehören geschützt.
Arbeitgeber, die ein Gehalt nahe am Existenzminimum bezahlen, machen dies auf Kosten der Allgemeinheit, denn
– zum einen in der aktiven Arbeitsphase gibt es dann bestimmte Leistungen, die dann der Staat gewähren muss (Aufstockung, Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc)
– und zum zweiten in der Rente sind das Grundsicherung bzw Grundrente und auch Wohngeld, Zuzahlung Krankenkasse etc
Ein geringerer Konsum dieser Gruppen schädigt auch die Volkswirtschaft (BIP, Steuereinnahmen etc)
Geringeres Einkommen führt auch zur ungesunderen Ernährung und damit zu höheren Gesundheitssusgaben und verkürzter Lebenserwartung. Mindestens bei der Gesundheit ist dies auch für die Alkgemeinheit extrem teuer (Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Erwerbsminderungsrenten
Eine schlechte Bezahlung durch Arbeitgeber wird immer von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Schlecht zahlende Arbeitgeber machen Ihren höheren Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit!
Aus diesen Gründen ist ein Mindestlohn von 15,77 € (Bruttomonatslohn: 2.650 €) sinnvolll. Warum so hoch?
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmannwww.Renten-Experte.de
Ein Mindestlohn von 15,77 Euro ergibt dann ein mtl. Bruttoeinkommen von:
15,77x8Std.x21 Tage = ca 2.650 Euro.
Damit ist dann regelmäßig in der
– aktiven Beschäftigungsphase keine Aufstockung auf Existenzminimum durch Jobcenter und
– passiven Zeit als Rentner keine Grundsicherung bzw. Grundrente
notwendig.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren?
(ohne Voraussetzung von Zuschlag für Grundrente)
Berechnung:
45 Jahre x (2.160:3.595) x 37,60 € = 1.247,17 € Bruttorente
Übrigens ist das auch der Grund, warum Friedrich Merz das Bürgergeld absenken will.
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz stellt es anders dar. Er will das Bürgergeld absenken, „damit sich Arbeit wieder lohnt..“
Tatsache ist jedoch, dass durch die Absenkung des Bürgergeldes der Mindestlohn nicht angehoben werden müsste.
Theoretisch wäre dann auch die Aufstockung durch das Jobcenter wieder kleiner, denn wenn das Bürgergeld sinkt, ist die Differenz zwischen mtl. Mindestverdienst und abgesenkten Bürgergeld kleiner.
Damit wird also der Druck von der Anpassung des Mindestlohn etwas zunächst entschärft.
Dass später in der Rente allerdings die Rente niedriger ist und dann dieses Rentenloch durch die Allgemeinheit wieder bezahlt werden muss, ist dem Unternehmer Merz völlig egal.
Friedrich Merz dreht es argumentativ so hin, dass dies von vielen Wählern anders verstanden wird.
Übrigens ist auch die #AfD für die Abschaffung von Mindestlohn und Bürgergeld.
Das Gegenargument lautet oft, dass dann Arbeitsplätze ins Ausland abwandern oder Maschinen die Arbeit übernehmen
Genau das ist falsch! Warum?
Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben
Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden
Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig
„Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“
Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.
Aussagen sind falsch! Warum?
2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt.
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer.
Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
9,3 Mio. Menschen mit Geringverdienst – 5,3 Mio. erreichen nur Mindestlohn
Untersucht man den Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, dann sind diese in folgenden. Branchen besonders vertreten:
1. Gastgewerbe: 63 %
2. Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %)
3. Kunst, Unterhaltung und Erholung: 43 %
4. Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter,): 40%
Argument Abwanderung der Arbeitgeber eher vorgeschoben
Schaut man sich diese Berufszweige und Branchen an, besteht überhaupt KEINE Gefahr, dass diese Arbeitgeber abwandern.
Hilft die Anhebung des Grundfreibetrages Arbeitnehmern mit Mindestlohn?
Nein! Die Anhebung des Grundfreibetrages senkt für alle die Steuern, die Steuern noch bezahlen müssen.
Ein Arbeitnehmer (vh) mit 2 Kindrrn bezahlt beim Mindesteinkommen keine Steuern!
Anhebung Mindestlohn auf Brutto 2.650 Euro pro Monat
Unter 15,77 Euro bezahlt die Allgemeinheit die Kosten für den Mindestlohn
Der Mindestlohn muss auf 15,77 € angehoben werden.
Dies ist keine Forderung der Linken und auch noch keine Forderung der Gewerkschaften, sondern vom Sozialrechtsexperten und RENTENEXPERTEN Werner Hoffmann
Übrigens: Warum die CDU/CSU das Bürgergeld reduzieren will hat auch mit der Höhe des Mindestlohns zu tun
Die #FAKE-#Spaltversuche von #Links und #Rechts! — Heute habe ich über den #Facebook-Kanal www.facebook.com/forum55plus (mit etwa 50.000 Abos) dieses Foto im Kommentar erhalten. Dass hiermit wieder gehetzt wird, wird klar, wenn man diese #Neidschürung betrachtet. Dass der Vergleich #FALSCH ist, wird nur dem Fachmann klar.
—> Der Vergleich in diesem Foto ist ein #FAKE, hat das Ziel die #Gesellschaft zu #spalten und ist falsch!
Bei #Beamten ist noch der #Krankenversicherugsbeitrag abzuziehen.
Darüber hinaus ist dies auch eine Milchmädchenrechnung, in der wieder einmal die Gesellschaft gespalten werden soll, so wie dies #Rechtsextremisten und #Linksextremisten gerne tun.
Warum? Ganz einfach:
Arbeitnehmer erhalten oft eine #betriebliche #Altersversorgung.
Zumindest ist dies im #öffentlichen #Dienst und bei attraktiven Arbeitgebern der Fall.
Wird nun zwischen Angestellten in der Wirtschaft oder #öffentlichen #Dienst verglichen, dann wird bei Angestellten nur die gesetzliche Rente berücksichtigt.
Der #Beamte bekommt eine #Pension, aber keine betriebliche Altersversorgung.
Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Da solche #FAKE-Vergleiche das Ziel haben, die Gesellschaft zu spalten, wird dieses Foto so gelöscht und mit dem Wort FAKE UND DIESEM Kommentar wieder veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die höchst mögliche Rente auch falsch! Es gibt sogar Arbeitnehmer, die auf eine Rente von rund 4.000 Euro erhalten (+ betriebliche Altersversorung 1.200 Euro). Das ist natürlich sehr selten, kommt aber auch vor. Persönlich ist mir eine Person sogar bekannt.
Wie das sein kann? Ganz einfach. Wer 50 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, wird in ca 2 Jahren dann nach der Rentenformel 50 x ca 2 Entgeltpunkte x ca 41 aktueller Rentenwert = 4.100 Euro Bruttorente erhalten (abzüglich Krankenvers.) Wer heute 50 Jahre über der BBG verdient hat, bekommt: 50 x ca 2 J. X 37,60 = 3.760 Euro Bruttorente, zuzüglich bAV Die höchste bAV, die ich bisher bei einem Arbeitnehmer gesehen habe, war bei 2.590 Euro Bruttorente als Angestellter. Es gibt TOP-Arbeitgeber, die bezahlen sogar besser, als es sich ein Beamter vorstellen kann. Der ganze Neid, der hier immer wieder geschürt wird, ist einfach nur dumm! Und ob es jetzt um das Thema #Beamte und #Bürgergeld geht: Hört doch endlich mit dieser dummen #Neid-Debatte auf!
Persönlich hatte ich vor 45 Jahren auch viele Bewerbungen geschrieben und auch Zusagen gehabt, dass ich Beamter werden hätte können.
Ich hatte dies bewusst abgelehnt, genauso wie ich es abgelehnt hatte in der #Politik ein #Mandat anzustreben.
Wenn ich mir so manchen #Abgeordneten ansehe, der wochenweise nach Berlin muss, dann beneide ich die #Bundestagsabgeordneten nicht und gönne ich diesen #Abgeordneten Ihre #Diäten und auch die #Ruhestandsbezüge.
Werner Hoffmann
Bewusst gegen die Karriere als Beamter oder Politiker entschieden. „Ich gönne jedem Beamten und jedem Politiker seine aktiven Bezüge und später die Ruhestandsbezüge.“
Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung
Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.
Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.
Ich kann da nur sagen:
Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!
Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.
Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.
Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.
Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst
Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.
Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.
Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.
Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.
Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung
Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!
Beispiel: Rentenservice
Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.
Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.
So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.
Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.
Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar.
Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.
Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.
So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht,
Werner Hoffmann
www.bAV-Experte.de
www.Renten-Experte.de
Werner Hoffmann
Qualifikationen
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
-Vers.kfm. (IHK)
– Fachwirt Marketing (AKAD)
– Generationenberater (IHK)
– Seniorenberater (NWB-Akademie)
– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)
– NLP Practitioner (DVNLP)
– TA Practitioner
Fachautor von:
– bAV-Leitfaden.de
(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)
⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:
– Notfallordner Privat
– Notfallordner für Gesundheitsberufe
– Notfallordner für Handwerker
– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler
Bürgergeld zu hoch?- Sicherlich nicht! Der Mindestlohn ist zu niedrig!
Mit besonderem Tipp für Arbeitgeber, Arbeitnehmer auch im Niedriglohnsektor zu finden und zu binden am Ende des Artikels
Zunächst aber erklärt, warum der Mindestlohn zu niedrig ist
Zitat von
„Was soll eigentlich immer dieser Quatsch mit den „Fehlanreizen“?
Was ist denn das Bürgergeld?
Es ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sichert. Mehr nicht.
Wenn nun also Menschen mit Vollzeitarbeit kaum mehr oder sogar weniger als das Existenzminimum verdienen (Stichwort „Aufstocker“), dann ist das Problem doch offensichtlich nicht ein zu großzügiges Bürgergeld sondern zu niedrige Löhne.
Wenn es hier überhaupt Fehlanreize gibt, dann für Unternehmen einen, ihren MA zu wenig zu zahlen und sich diese Arbeit also indirekt von uns allen subventionieren zu lassen.“
Nachfolgend die Erläuterungen, warum der Mindestlohn zu niedrig ist und wie hoch der Mindestlohn sein muss
Immer wieder behaupten bestimmte Personen, dass sich Arbeiten gehen nicht lohne und das Bürgergeld viel zu hoch sei.
Gestrickt wird dieses Narrativ meist von Arbeitgebern aus dem Niedriglohnbereich. Speziell die Reinigungsbranche versucht gegen die Höhe des Bürgergeldes Stimmung zu machen.
Damit ist der Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) allerdings in guter Gesellschaft mit vielen Arbeitgebern, die die Folge auf sich zukommen sehen, dass eine stärkere Anpassung des Mindestlohns entsteht.
Tatsächlich wäre die Anpassung des Mindestlohns dringend erforderlich
Gründe:
Wer Mindestlohn bezieht ist oftmals in einem Lohnbereich, der – zumindest bei Familien – die Aufstockung durch das Jobcenter notwendig macht.
Darüber hinaus führt die Zahlung in Höhe des Mindestlohns in der Rente zur Zahlung einer Grundsicherung.
Für die Aufstockung und für die Erhöhung der Rente auf Grundsicherung zahlt letztendlich der Steuerzahler.
Und diese Zahlungen sind die Folge von zu niedrigem Mindestlohn.
Und dies ist auch der Hauptgrund, warum unterschiedliche Gruppen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes Stimmung machen.
Denn wenn das Bürgergeld niedriger wäre, wäre die Aufstockung kleiner und die Niedriglohnbranche aus der Kritik.
Tatsächlich ist die Absenkung des Bürgergeldes überhaupt nicht diskutabel, da das Bürgergeld sich aus dem Existenzminimum berechnet.
Und hier ist eine Absenkung undenkbar.
Wie hoch müsste der Mindestlohn eigentlich sein?
Die eigentliche Höhe müsste so gewählt werden, dass es sich lohnt zu arbeiten und ab der Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung geleistet wird.
Bevor ich dies hier berechne, zunächst eine Berechnung und Gegenüberstellung von Bürgergeld und Arbeitnehmerlohn bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer
In 2023:
Ein lediger AN mit Mindestlohn -12 Euro – erhält 12 x 8 Std. x 21 Tage = 2.016 € Brutto.
Der besondere Tipp für Arbeitgeber für Mitarbeiterfindung und langfristige Mitarbeiterbindung
Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden
Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz eine besondere Rolle.
Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.
Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.
Zwei Beispiele:
Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.
Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.
Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.
Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.
Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.
Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung
Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!
Beispiel: Rentenservice
Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig. Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber. So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.
Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar.
Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.
Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.
So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht,
Werner Hoffmann
www.bAV-Experte.de
www.Renten-Experte.de
Werner Hoffmann
Qualifikationen
– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
-Vers.kfm. (IHK)
– Fachwirt Marketing (AKAD)
– Generationenberater (IHK)
– Seniorenberater (NWB-Akademie)
– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)
– NLP Practitioner (DVNLP)
– TA Practitioner
Fachautor von:
– bAV-Leitfaden.de
(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)
⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:
– Notfallordner Privat
– Notfallordner für Gesundheitsberufe
– Notfallordner für Handwerker
– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler
Weitere Beispiele zum Thema #Bürgergeld, #Mindestlohn
Ein weiteres Beispiel – 4-Köpfige Arbeitnehmerfamilie mit 1 Arbeitnehmer gibt es hier —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/10/05/landrat-tuebingen-joachim-walter-cdu-hat-keine-ahnung-oder-betreibt-wohl-rechtspopulismus/
Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie
Extrembeispiel aus dem Netz
Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.
Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).
Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.
Bei 3.806,50 Euro entsteht natürlich zuerst Neid und als Folge Hetze.
——
Nachfolgend der Nachweis, warum eine Arbeitnehmerfamilie (mit 8 Personen) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.650 Euro etwa 838 Euro mehr zur Verfügung hat.
Damit wird bewiesen, dass sich Arbeit auch für eine 8-köpfige Familie lohnt!
——
Wir haben die Berechnungen analysiert und nachvollzogen.
Und dann einen Vergleich mit einer Arbeitnehmerfamilie mit 6 Kindern durchgeführt.
Anmerkung: Wer dieses Schreiben (Bürgergeld-Familie mit 6 Kindern) verteilt, wollte wohl darstellen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, denn – auf den ersten Blick – sind 3.806,50 Euro viel Geld.
Die Gesamtzahlung beinhaltet allerdings alle Bereiche, also auch die Miete und Heizkosten.
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Wie setzt sich die Zahlung des Bürgergeldes zusammen?
Ohne Miete sind es Mann und Frau 903 Euro Kind 19 Jahre: 402 Euro Kind 10 Jahre: 348 Euro Kind 7 Jahre: 348 Euro Kind 5 Jahre:318 Euro Kind 4 Jahre: 318 Euro Kind 1 Jahr: 318 Euro 2.955€
zuzüglich Zuschuss Kaltmiete und Heizung: 851,50 € (aber ohne beispielsweise Strom, da Strom auch in dem personenbezogenen Pauschalen schon drin steckt).
Daraus ergibt sich die Gesamtzahlung von 3,&06,50 Euro.
Bei Kindern ist das Bürgergeld abhängig vom Alter der Kinder.
Dass solche Beispiele meistens aus dem Rechts-Außen-Politlager verteilt werden (oft von AfD), ist nicht verwunderlich, obwohl Familien mit 6 Kindern wohl die absolute Ausnahme sind.
Aber man möchte Rechts-Außen eben mit hohen Bürgergeldzahlungen hetzen. Warum so mancher Arbeitgeber da auch hetzt, wird unten erklärt.
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Wie hoch wäre das verfügbare Einkommen bei der gleichen Familie, wenn der Mann 2.650 Euro Brutto verdient?
Zunächst vorab zwei wichtige Anmerkungen
1. Wer Bürgergeld bezieht ä, bekommt kein Kindergeld extra. Kindergeld bekommt beispielsweise der Arbeitnehmer.
Diese Arbeitnehmerfamilie erhält mit 6 Kindern 1.500 Euro Kindergeld
Kindergeld in dieser Höhe ist auch durchaus gerechtfertigt. Zum einen trägt die Familie erheblich dazu bei, dass später auch viele Erwerbstätige nachrücken. Darüber hinaus kosten Kinder auch viel Geld. Hilfreich wäre zusätzlich eine entsprechende Bildungspauschale, die nun durch die Kindergrundsicherung endlich eingeführt wird.
2. Auch Wohngeld wird nicht beim Bürgergeld gezahlt. Wohngeld erhalten beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, wenn bestimmte Einkommensverhältnisse unterschritten sind.
Das Wohngeld beträgt in diesem Beispiel 1.013 Euro
Zusammenfassung der NETTOEINKÜNFTE des Arbeitnehmers:
Nettoeinkommen: 2.121,94 Euro
Kindergeld: 1.500 Euro
Wohngeld: 1.023 Euro
Gesamteinkünfte der 8-köpfige Familie: 4.644,94 Euro
Wie viel hat eine 8-köpfige Arbeitnehmerfamilie im Vergleich zur Bürgerfamilie mehr?
Einkünfte Arbeitnehmerfamilie; 4.644,94 €
Einkünfte Bürgerfamilie: 3.806,50 €
Differenz: 838,44 Euro.
Für diese 8-köpfige Familie lohnt es sich auch zu arbeiten, denn beim Brutto von 2.650 hat die Arbeitnehmerfamilie 838,4; Euro mehr zur Verfügung.
ANMERKUNG:
Das Bürgergeld wird Zar zum 1.1,2024 erhöht, allerdings steigt dann auch beispielsweise der Freibetrag oder auch der Mindestlohn bzw. auch ggf das Wohngeld .
MERKE: oft werden Bürgergeld- und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt.
Die Anhebung des Bürgergeld zum 1.1 2024 ist vielen Arbeitgebern ein Dirn im Auge, denn daraus wird sichtbar, dass der Mindestlohn eigentlich ähnlich ansteigen müsste.
Eine Nachbesserung des Mindestlohnes von 22 Euro auf 12,41 € (ab 1.1.2024) ist eigentlich viel zu gering
Ich möchte betonen, dass ich selbst weder die. Linken, noch die AfD wähle oder jemals gewählt habe. Und auch die neue Partei „Wagenknecht“ werde ich nicht wählen.
In den letzten 44 Wahljahren habe ich alle anderen demokratischen Parteien schon gewählt (CDU, SPD, FDP und Die Grünen).
Eine Partei, die immer zu jeder Zeit allem entsprochen hat, was ich mir wünsche, gibt und gab es nie.
Welcher Bruttolohn wäre langfristig sinnvoll.
Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 Euro hätte zur Folge, dass Niedrigverdiener auch nicht mehr ihr Einkommen durch die Jobbörse aufstocken müssten.
Würde ein Arbeitnehmer 2650 € Brutto verdienen. Dann hat er etwa 74% des Durchschnittsverdienstes.
Wer 45 Jahre 74% des Durchschnitts verdient hat erhält dieses Jahr eine Rente von 1.252,08 Euro Brutto.
Die Konsequenz:
Der Staat müsste NICHT mehr den Lohn in der Aktivphase aufstocken und die Rente wäre später auch über der Grundsicherung.
Berechnung des Mindestlohns
Bei einem Bruttolohn von 2.650 Euro berechnet sich der Stundenlohn wie folgt:
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