Notfallordner Alleinstehend ohne Partner


Filmempfehlung: Notfallordner Alleinstehend ohne Partner
via Forum-55plus

Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.

Link –> https://youtu.be/ZK0FtnPj6yM

Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.

Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.

Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.

Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.

Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.

Link –> https://youtu.be/ZK0FtnPj6yM

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.

Notfallordner Vorsorgeordner von
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM 

Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.

Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe 

„Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) 

„Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)

zuzüglich Verpackung und Versand.

Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.

Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.

Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.

Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:

betriebliche Altersversorgung

gesetzliche Rentenversicherung, z. B. 
– Erwerbsminderungsrente
– Altersrente
– Hinterbliebenenrente
– Reha

Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.:
Was ist wann zu beachten

Generationenberatung

Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.

LINK Das Interaktive Beratungsvideo über den Notfallordner

Notfallordner Autor Werner Hoffmann
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

notfallordner

Notfallordner Ledig und Alleinstehend

Wer ledig und alleinstehend ist, sollte beim Notfallordner einige Besonderheiten beachten.   

Man sollte beispielsweise als lediger Alleinstehender sich überlegen, ob und wer eine General- und Vorsorgevollmacht erhält.

Wer keine General- und Vorsorgevollmacht erstellt, erhält regelmäßig einen Berufsbetreuer. Das muss nichts Schlimmes sein. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ich mich beruhigter fühle, wenn die General- und Vorsorgevollmacht durch eine Person ausgeübt wird, die ich auch kenne und zu 100 % vertraue.

Ist man ledig, alleinstehend und hat Kinder, dann sind hierbei auch bei den Kindern zwei Besonderheiten zu beachten, die in einem anderen Kapitel erläutert werden.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie ein Haustier haben. Auch hierüber gibt es eine Videoergänzung.

Im Kapitel Generalvollmacht des Notfallordners finden Sie auch Hinweise, wie eine Vollmacht erstellt werden kann. Im Übrigen wird dort auch erklärt, dass eine Vollmacht:

  • in einigen Punkten auch nur durch mehrere Personen gemeinsam ausgeübt werden kann,
  • einzelne Punkte auch von einzelnen Personen alleine wahrgenommen werden können oder
  • auch ein Kontrollbevollmächtigter eingesetzt werden kann

Eine General- und Vorsorgevollmacht könnte man auch ohne Notar erstellen. Allerdings gibt es auch eine Hülle von Fällen, wann man eine General- und Vorsorgevollmacht unbedingt vom Notar beurkunden lassen sollte.

Dazu zählen z. B. Unternehmer einer Kapitalgesellschaft, Eigenheimbesitzer und auch Menschen, die ggf. ein Eigenheim erben.

Wer selbst eine General- und Vorsorgevollmacht erstellt, muss auch auf einige wichtige Besonderheiten achten. So sollte mindestens der Hausarzt bestätigen, dass man zum Zeitpunkt der Erstellung der General- und Vorsorgevollmacht geistig fit war und die Unterschrift auf der Vollmacht sollte von der Stadtverwaltung beglaubigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln:

  • General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Ggf. Sorgerechtsverfügung
  • Testament

Ein wichtiger Ratschlag in diesem Zusammenhang:

Sollte sich Ihr Familienstand oder Ihre Lebensverhältnisse verändern, empfehle ich Ihnen dieses Kapitel noch einmal mit den dann zutreffenden Lebensumständen anzuhören.

Notfallordner Tipps zu Lebensversicherung Rentenversicherung


Filmempfehlung: Notfallordner Tipps zu Lebensversicherung Rentenversicherung
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https://youtu.be/ZcTQc1Oha3g

Mit dem E-Bike am Chiemsee


Filmempfehlung: Mit dem E-Bike am Chiemsee
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Soziale Netze für Best Age, Senioren und LifeSlowly


Filmempfehlung: Soziale Netze für Best Age, Senioren und LifeSlowly
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Notfallordner – es besteht keine Lebens- oder Rentenvers.; Besteht betriebliche Altersversorgung?


Filmempfehlung: Notfallordner – es besteht keine Lebens- oder Rentenvers.; Besteht betriebliche Altersversorgung?
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Was ist ein InterAktives Beratungsvideo und wie funktioniert es?

Das wird im nächsten Video erläutert.

Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.

Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.

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Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.

Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.

Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.

Notfallordner Vorsorgeordner von
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Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM 

Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.

Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe 

  • „Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) 
  • „Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)

zuzüglich Verpackung und Versand.

Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.

Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.

Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.

Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:

  • betriebliche Altersversorgung
  • gesetzliche Rentenversicherung, z. B. 
    – Erwerbsminderungsrente
    – Altersrente
    – Hinterbliebenenrente
    – Reha
  • Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.:
    Was ist wann zu beachten
  • Generationenberatung

Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.

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Notfallordner Autor Werner Hoffmann

Maßnahmen gegen Coronavirus
Studie: Lockdown rettete drei Millionen Leben

Der Lockdown rettete bis jetzt bereits 3 Mio. Menschen

Die Corona-Beschränkungen treffen viele Menschen schwer. Soziale Kontakte sind stark eingeschränkt, Läden und Schulen wochenlang geschlossen.

Das alles könnte aber Millionen Todesfälle verhindert haben, sagen Forscher.

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben nach Ansicht von Forschern zig Millionen Infektionen und Todesfälle verhindert.

Der groß angelegte Lockdown samt Grenzschließungen, Kontaktsperren und Schulschließungen habe allein in elf europäischen Ländern bis Anfang Mai womöglich etwa 3,1 Millionen Todesfälle verhindert und eine Kontrolle des Pandemie-Verlaufs ermöglicht, berichten Forscher um Seth Flaxman vom Imperial College London in Großbritannien nach der Analyse der Todesfallzahlen im Fachmagazin „Nature“.

In einer zweiten Studie berichtet ein Forscherteam, dass die Maßnahmen in den sechs von ihnen betrachteten Ländern bis zum 6. April rund 530 Millionen Infektionen verhindert hätten.

Die Wissenschaftler hatten den Infektionsverlauf bis zu diesem Stichtag in China, Südkorea, Italien, Iran, Frankreich und den USA analysiert und stellten ihre Ergebnisse ebenfalls in „Nature“ vor. „Ich denke, kein anderes menschliches Unterfangen hat jemals in so kurzer Zeit so viele Leben gerettet“, sagte Studienleiter Solomon Hsiang von der UC Berkeley in den USA.

Experten in Deutschland raten zu einer vorsichtigen Interpretation der Zahlen. „Das ist ein erster Aufschlag, der wichtig auch in der politischen Debatte um künftige Maßnahmen und deren Lockerungen ist“, sagte der Statistiker Gerd Antes von der Universität Freiburg in einer ersten Stellungnahme zu der Studie. „Schaut man sich die Zahlen an, sieht man, dass sie eine enorme Schwankungsbreite haben – das verdeutlicht die Unsicherheiten, die mit solchen Analysen einhergehen.“

Grundsätzlich sei es vernünftig, zur Analyse des Pandemie-Verlaufs auf die Todeszahlen zu schauen, da die Infektionsraten zu sehr davon abhängen, wie viel in einem Land getestet wird.

Aber die Zahlen der Todesfälle brächten eigene Schwierigkeiten mit sich, zum Beispiel, weil nicht immer klar sei, ob jemand an oder mit Covid-19 gestorben ist.

Szenarien mit und ohne Lockdown verglichen

Die Forscher um Flaxman hatten für ihr Modell die erfassten Covid-19-Todeszahlen der EU-Gesundheitsbehörde ECDC zugrunde gelegt und den Verlauf der Infektionszahlen und der Reproduktionsrate rückblickend ermittelt. Sie verglichen den Einfluss der Lockdown-Maßnahmen bis zum 4. Mai mit einem Szenario, in dem die Reproduktionszahl seit Beginn der Pandemie unverändert blieb.

So ermittelten sie, wie viele Todesfälle es ohne Maßnahmen wahrscheinlich gegeben hätte.

Der Ansatz habe einige Schwächen, sagen auch die Forscher.

So könnten Todesfälle zu Beginn der Pandemie übersehen worden sein. Zudem gebe es bei der Meldung von Todesfällen Unterschiede zwischen Ländern und im Verlauf der Zeit.

Schließlich könne es zu Verzögerungen bei der Meldung von Todesfällen kommen.

Die Forscher versuchten dies so gut wie möglich in ihrer Auswertung zu berücksichtigen, etwa indem sie Daten mehrerer Länder zusammen analysierten.

Zu Beginn der Pandemie habe die Reproduktionszahl im Schnitt aller Länder bei 3,8 gelegen. Zehn Infizierte steckten also 38 weitere Menschen an.

In allen Ländern sei die Reproduktionszahl infolge der ergriffenen Maßnahmen auf unter eins gesunken. Das Ergebnis decke sich mit Untersuchungen in einzelnen Ländern.

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Regulierte Pensionskassen – ab 2022 mit Schutzschirm

Pensionskassen Zwang unter den #Schutzschirm – Dies gilt für regulierte Pensionskassen

www.bAV-Leitfaden.de

Bei den Pensionskassen wird zwischen #regulierten und #deregulierten #Pensionskassen unterschieden.

Deregulierte #Pensionskassen unterstehen der BaFin direkt. Hauptunterscheidung war zum einen, dass deregulierte Pensionskassen direkt der Aufsicht unterstellt waren und beispielsweise der Garantiezins mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung identisch war und viele #regulierte #Pensionskassen zu diesen Zeitpunkten mit einem höheren Garantiezins geworben haben.

Auch Finanztest hatte 2008 darauf hingewiesen, dass regulierte Pensionskassen höhere „Garantiezinsen“ gewährt hatten.
Der damalige Vorteil führte jedoch sehr oft zu erheblichen Nachteilen in der Garantierentenzahlung, denn die regulierten Pensionskassen sind nicht in Protektor, einer Auffanggesellschaft, wenn die Pensionskasse finanziell die Garantien nicht erfüllen kann.

www.bAV-Experte.de

Notwendig wird dies auch, weil das Geschäftsmodell der #regulierten #Pensionskassen in Zeiten niedriger Zinsen unter Druck gerät.

Ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Renten – deshalb sind sie stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen anbieten und ihre Geldanlage schneller anpassen können.

Zudem sind sie im Neugeschäft nicht daran gebunden, ihre Garantie-Tarife an den Höchstrechnungszins anzupassen: einmal von der BaFin bewilligt, können sie weiterhin hoch verzinste Verträge ihren Mitgliedern im Neugeschäft anbieten.

Arbeitgeberhaftung mangelhaft

Mit dem Gesetzesvorstoß, auch regulierte Pensionskassen unter dem Rettungsschirm zu stellen, reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember 2019 (Az.: C 168/18).

Dieser Richterspruch stellt im Grunde fest, dass die Betriebsrenten bei den regulierten Kassen ungenügend geschützt sind: mitunter sogar gar nicht. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust der Rente.

Arbeitgeber haftet: wenn er kann

Der Hintergrund: Die Lobby der betroffenen Pensionskassen hatte strengere Solvenz- und Aufsichts-Regeln bisher auch mit dem Argument verhindert, dass in ihrem Fall ja der Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrenten hafte, sollte ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage geraten. Dumm nur, dass auch der haftende Arbeitgeber insolvent werden kann.

So klagte ein Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Firma ebenfalls in den Konkurs gerutscht war — einen Ausgleich für die gekürzte Rente erhielt der Kläger folglich nicht.

Das Pensionskassen schnell ein Problem bekommen können, mussten in der jüngsten Vergangenheit die Mitglieder gleich mehrerer Anbieter erfahren.

Der #Deutschen #Steuerberater #Versicherung ging ebenso das Geld aus wie der #katholischen #Caritas, auch deren Schwester #Kölner #Pensionskasse hat finanzielle Probleme.

Wer bei diesen Anbietern versichert ist, bekam seine Betriebsrente teils empfindlich gekürzt, sogar Bestandsrentner mussten Einschnitte hinnehmen.

Die Lage ist ernst:

Die Finanzaufsicht warnte bereits vor Ausbruch der Coronakrise, dass weitere Anbieter voraussichtlich Einschnitte vornehmen müssen.

Regulierte Pensionskassen: Oft ohne Rettungsschirm

Bei den Anbietern handelt es sich um sogenannte #regulierte #Pensionskassen: Wobei der Begriff zunächst in die Irre führt.

Zwar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (#BaFin) überwacht, haben diese Anbieter überraschend viele Freiheiten:

Stark vereinfacht handelt es sich um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die -anders als deregulierte Anbieter, die oft als Aktiengesellschaften ähnlich einem Lebensversicherer agieren – von Deckungsrückstellungen ebenso befreit sind wie von der Pflicht, Mitglied im im Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) zu werden.

Also jenem Rettungsschirm, der Betriebsrentner eigentlich vor Einschnitten bei ihren Altersbezügen schützen soll.

Nach § 118b bzw. § 233 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zählen zu den regulierten Kassen betriebliche Altersvorsorge-Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen

  • die Beiträge anheben
  • und Leistungen kürzen können, wobei der Arbeitgeber für den Differenzbetrag der Renten haftet.

Oft bleiben diese Anbieter bestimmten Firmen oder Berufsständen vorbehalten.

Wer als regulierte Kasse agieren will, muss dies bei der BaFin beantragen und hierfür bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

So darf sie etwa laut Satzung keine Kosten für die Vermittlung von Neuverträgen berechnen.

Und, wie bereits angesprochen, ist ein Muss, dass der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haftet:

Auch das ist ein Grund, weshalb sie sich bisher nicht im Pensions-Sicherungsverein organisieren müssen.

Etwa 120 Anbieter sind aktuell als regulierte Pensionskassen bei der BaFin gelistet.

Schutzschirm soll verpflichtend werden

Zumindest letztgenanntes Privileg will die Politik nun kippen:
und auch regulierte Pensionskassen unter den Rettungsschirm des Pensions-Sicherungsvereins zwingen.

Das berichten übereinstimmend die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten.

Ein entsprechender Antrag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes habe am 7. Mai bereits den Bundestag passiert.

Demnach sollen Arbeitgeber ab 2022 zur Mitgliedschaft im Pensionssicherungs-Verein verpflichtet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter über eine Pensionskasse absichern und nicht bereits über Protektor geschützt sind:
also den Rettungsschirm für private Lebensversicherer.

Die Firmen müssen dann auch Beiträge für den Schutz der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zahlen, der sich anhand einer pauschal berechneten Bemessungsgrundlage errechnen soll.

www.bAV-Leitfaden.de

Das Problem fehlender Haftung hat angesichts drohender Schieflagen von Pensionskassen auch die BaFin bereits angesprochen.

„Sorgen bereiten uns vor allem die Pensionskassen, bei denen der Arbeitgeber als Träger nicht mehr existiert.

Auch gibt es Pensionskassen mit einer Vielzahl von Trägerunternehmen, bei denen es schwierig sein kann, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen“, sagte Frank Grund, Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, im Februar dem Versicherungsboten.

Kürzt eine regulierte Pensionskasse die Betriebsrenten, muss zwar die BaFin zuvor zustimmen.

Auch muss ein entsprechender Sanierungsplan vom Vorstand und den Mitglieder-Versammlungen abgenickt werden.

Aber ob die Mitglieder eine echte Wahl haben, diese Kürzungen abzulehnen, ist zumindest diskutabel: Droht die Insolvenz der Kasse, geht um nicht weniger als die nackte Existenz des Anbieters. Man setzt den Abstimmenden die Pistole auf die Brust.

Anfangs Zusatzbeitrag von neun Promille

Hier soll die verpflichtende Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein ab 2022 die Betriebsrentner besser schützen, wenn der jetzige Gesetzesvorstoß der Bundesregierung wie geplant umgesetzt wird.

Ein Problem ist dabei, dass die Neumitglieder bisher ja keine Beiträge entrichtet haben, somit eine Unwucht zulasten der bisherigen Beitragszahler droht.

Um dies auszugleichen, sollen die neuen Pensionskassen von 2021 bis 2025 einen Zusatzbeitrag von neun Promille leisten, um den schon aufgebauten Ausgleichsfonds des Sicherungsvereins gleichwertig mitaufzufüllen.

Greifen würde der Schutzmechanismus aber erst, wenn sowohl die Pensionskasse als auch der Arbeitgeber nicht für Leistungskürzungen einspringen können. Ganz geschützt sind die Betriebsrenten aber auch dann nicht, berichtet das Portal weiter: Die Leistungskürzungen dürfen sich nach EU-Vorgaben auf maximal 50 Prozent belaufen, wobei im Gegenzug schon kleine Eingriffe eine Schutzpflicht auslösen würden. Hierbei seien mehrere neue Handlungsoptionen für den PSV angedacht: vom kompletten Schutz der Renten über die Vergabe von Hilfsmitteln an die Pensionskassen bis hin zur Übernahme der Differenz von Kassenleistung und arbeitsrechtlich vorgeschriebener Höhe der Betriebsrente.

www.bAV-Leitfaden.de

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

#Übersterblichkeit #Coronavirus

Übersicht der Übersterblichkeit in unterschiedlichen Ländern zum 19.5.2020

Immer wieder behaupten unterschiedliche Gruppen, dass durch den Lockdown viele andere Menschen zusätzlich verstorben sind.

Wir haben deshalb die sogenannte Übersterblichkeit bis zum 19.5.2020 für unterschiedliche Regionen einmal zusammengestellt.

Eine Übersterblichkeit liegt vor, wenn deutlich mehr Menschen versterben als in einem bestimmten Zeitraum üblich. Um die durchschnittliche Sterberate zu erfassen, werden über mehrere Jahre hinweg die durchschnittlichen Todesfälle pro Tag errechnet. Gibt es dann einen Ausreißer über einige Wochen hinweg durch zusätzliche Tote, dann ist das ein Indikator für eine Krise. Zum Beispiel für ein schweres Infektionsgeschehen.

Nachfolgend ist im Jahr 2020 die Übersterblichkeit gegenüber Vorjahren sehr deutlich in den Ländern mit einer hohen Anzahl von Covid-19 Verstorbenen und geringen Kontaktbeschränkungen oder keiner Einschränkung (z.B. Schweden).

Übersterblichkeit in Deutschland

Übersterblichkeit in Schweden

Übersterblichkeit Dänemark

Übersterblichkeit Finnland

Übersterblichkeit Norwegen

Übersterblichkeit Belgien

Übersterblichkeit Niederlande

Übersterblichkeit Frankreich

Übersterblichkeit Großbritannien

Übersterblichkeit Italien

Übersterblichkeit Spanien

Übersterblichkeit Schweiz

Übersterblichkeit Österreich

Übersterblichkeit Portugal

Übersterblichkeit Peru

Übersterblichkeit Brasilien

Übersterblichkeit Chile

Übersterblichkeit Russland

Übersterblichkeit Jakarta (Indonesien)

Übersterblichkeit Istanbul

Übersterblichkeit Istael

Übersterblichkeit Südafrika

Übersterblichkeit

Wie sich die Situation weltweit entwickeln wird, hängt sehr davon ab, welche Kontaktbeschränkungen bestehen bleiben.

Wie sich Sars-Cov-2 von Wuhan aus ausgebreitet hat.

Wann besteht die Gefahr einer 2. Welle?

Niemand kann Hellseher hier sein, denn Sars-Cov-2 ist ein neuer Virus, der noch lange nicht vollständig erforscht ist.

So ergeben sich wöchentlich weitere Erkenntnisse.

Besondere Zeitpunkte für die Infektion sind aus derzeitiger Sicht

– 10.6. (mit Einschränkungen, da alle sich vorsichtiger verhalten werden) und beispielsweise für Baden-Württemberg:

– 26.9.

– 15.11.

– Weihnachtszeit bis 15.1.2021

Wir hoffen, dass wir uns irren, aber je geringer die Regelungen sind und je geringer die Infektionszahlen sind, je unvorsichtiger werden die Menschen.

Wichtig bei Pflege von Angehörigen: Rente könnte noch stärker steigen

Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.

Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.

Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.

Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).

Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.

Die Beratung durch einen Rentenberater oder Anwalt kann sich trotz der Beratungskosten durchaus lohnen. Grund: Sollte die Rente hierdurch um nur 20 Euro erhöhen, sind das innerhalb eines Jahres 240 Euro höhere Rente.

Weitere Informationen finden Sie auch auf

www.Renten-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Rentenerhöhung ab Juli 2020

Ab Juli gibt es eine Rentenerhöhung. Der Änderungszahlungszeitpunkt ist unterschiedlich.

  • Wer vor oder im März 2004 erstmals Rente erhalten hat, bekommt die erhöhte Rente erstmals Ende Juni 2020.
  • Wer nach März 2004 erstmals Rente bezogen hat, bekommt die Rentenanpassung erstmals mit der Rente Ende Juli 2020 überwiesen.

Grundlage der Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung in Deutschland

Die Rentenanpassung zum Juli 2020 ist bereits seit einiger Zeit bekannt.

Im April 2020 wurde sie vom Bundeskabinett beschlossen, auch der Bundesrat hat anschließend zugestimmt. Grundlage für die Rentenerhöhung ist die Lohnentwicklung.

In den alten Bundesländern werden die Renten zum Juli 2020 um 3,45 Prozent erhöht, in den neuen Bundesländern erhalten Rentner 4,20 Prozent mehr Geld.

Rentenwert steigt auf 34,19 (Ost: 33,23)

Das bedeutet, dass sich der Rentenwert* von 33,05 Euro (alte Bundesländer) auf 34,19 Euro erhöht.

In den neuen Bundesländern steigt er von 31,89 Euro auf 33,23 Euro an.

Der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern beträgt damit nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 97,2 Prozent des Westwerts.

Wichtig bei Pflege von Angehörigen: Rente könnte noch stärker steigen

Wer als Regelaltersrentner(in) den Partner oder eine andere Person pflegt (ab Pflegegrad 2 mind. 10 Std.) erhält bei einer Vollrente von der Pflegekasse KEINE Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bevor der Regelaltersrentner die vorgezogene Altersrente erhält, wurden die o.g. Beitragsleistung von der Pflegekasse noch an die Rentenversicherung gezahlt. Wird der Rentner Regelaltersrentner, dann ändert sich dies.

Wenn der Rentner zum Regelaltersrentner wird, könnte der Rentner auch auf 1% der Altersrente verzichten. Dadurch würden dann die Pflegepflichtversicherungs-Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen und ab dem nächsten 1.7. die Rente erhöhen.

Bevor man auf 1% der Rente verzichtet, sollte eine Prüfung durch einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht erfolgen.

Die gesetzliche Rentenversicherung würde zwar die Reduzierung mit einem einfachen Schreiben durchführen, allerdings kann der Verzicht von 1% Rente zu Teilrente führen und dadurch dann andere negative Auswirkungen entstehen (z.B. Auswirkung auf Betriebsrente).

Deshalb ist eine Beratung dringend empfehlenswert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf

www.Renten-Experte.de

bAV-Experte.de Renten-Experte.de Werner Hoffmann

Höhere Rente sorgt dafür, dass manche Rentner plötzlich steuerpflichtig werden

Eine höhere Rente ist für viele Rentner sicherlich ein Grund zur Freude – doch eines darf man dabei nicht vergessen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website betont: „Künftige Rentenanpassungen erhöhen das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.“ 

Es kann deshalb passieren, dass durch die Rentenerhöhung im Juli2020 einige Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben* müssen, die das bisher nicht tun mussten. Ob ein Rentner plötzlich steuerpflichtig* wird, hängt beispielsweise davon ab, wann er erstmals Rente erhalten hat* und ob er mit seinem steuerpflichtigen Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

Wie stark die Renten dann steigen würden, hänge von der Entwicklung der Bruttolöhne im Jahr 2020 ab. „Im Moment können wir nicht seriös vorhersagen, wie die Entwicklung läuft“, so Roßbach.

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